1. Einführung PW / GFS

January 8, 2018 | Author: Anonymous | Category: Wissenschaft, Umweltwissenschaften
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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg

Neues vom Wasser: Schwellenwert / Umweltqualitätsnorm Master-Untertitelformat bearbeiten

Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers, Brigitte Moll

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Neues vom Wasser: Schwellenwert Umweltqualitätsnorm

Einführung PW/GFS Geringfügigkeitsschwelle – was ist das? GFS Ableitungskonzept rechtliche Grundlagen/Ableitungsvorgaben Schwellenwert (SW) – Umweltqualitätsnorm (UQN) Wie geht‘s weiter? Neue GFS?

Geringfügigkeitssch

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1. Einführung PW / GFS

Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden – Grundwasser eingeführt in Anhang 2 Nr. 3.1 BBodSchV abgeleitet vom LAWA – ad – hoc – Arbeitskreis „Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte) zur Beurteilung von Grundwasserschäden und ihre Begründung“

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1. Einführung PW / GFS

26. ACK 10/2000: „Die Ableitungsmaßstäbe für Prüfwerte zur Beurteilung des Wirkungspfads Boden-Grundwasser ergeben sich aus dem Wasserrecht. Dabei wird davon ausgegangen, dass es im Wasser- und im Bodenschutzrecht keine unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe hinsichtlich der Gefahren für das Grundwasser durch Stoffeinträge aus dem Sickerwasser geben kann. Um Inkonsistenzen bei der Ableitung und Begründung der Werte untereinander, bei der Beurteilung von Grundwasserschäden, bei der Gefährdungsabschätzung für das Schutzgut Grundwasser und bei der Beurteilung von Verwertungsmaßnahmen zu vermeiden, sollen die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser mit den Werten der LAWA-Liste harmonisiert werden.“

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Neuer LAWA Unterausschuss „Geringfügigkeitsschwellenwerte“:

GFS-Werte abgeleitet für die meisten der in Anhang 2 Nr. 3.1 BBodschV genannten Parameter sowie weitere altlast- oder verwertungsrelevante Parameter.

Veröffentlicht nach Zustimmung der Umweltministerkonferenz mit dem Titel „Ableitung von Geringfügigkeitsschwellenwerten für das Grundwasser“ (2004)

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2. Geringfügigkeitsschwelle – was ist das?

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Grenze zwischen einer geringfügigen Veränderung der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers und einer schädlichen Verunreinigung Unterhalb sind anthropogene, räumlich begrenzte Änderungen der chemischen Beschaffenheit des Grundwassers als geringfügig einzustufen Keine relevanten ökotoxischen Wirkungen und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung werden eingehalten

Geringfügigkeitssch

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3. GFS Ableitungskonzept

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3. GFS Ableitungskonzept Anorganische Parameter

GFS-Wert (µg/l)

Prüfwert Boden- GW (µg/l)

Antimon (Sb)

5

10

Arsen (As)

10

10

Barium (Ba)

340

Blei (Pb)

7

Bor (B)

740

Cadmium (Cd)

0,5

5

Chrom (Cr III)

7 s. Anhang 3

8(50)

Kobalt (Co)

8

50

Kupfer (Cu)

14

50

Molybdän (Mo)

35

50

Nickel (Ni)

14

50

Quecksilber (Hg)

0,2

1

Selen (Se)

7

10

Thallium (Tl)

0,8

Vanadium (V)

4

Zink (Zn)

58

Zinn (Sn)

25

500 40

Chlorid

250 mg/l

Cyanid

5 (50)

10 (50)

Fluorid

750

750

Sulfat

240 mg/l

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4. Vorgaben für die Werteableitung

Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts § 48 Reinhaltung des Grundwassers (1) Eine Erlaubnis für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in das Grundwasser darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Durch Rechtsverordnung nach……kann auch festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Anforderungen nach Satz 1, insbesondere im Hinblick auf die Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen, als erfüllt gilt. (2) Stoffe dürfen nur gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist…. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.  Konkretisierung in Grundwasserverordnung

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4. Vorgaben für die Werteableitung

Rechtliche Grundlagen Grundwasser Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) Artikel 2 1. „Grundwasserqualitätsnorm“ bezeichnet eine Umweltqualitätsnorm, ausgedrückt als die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs, einer bestimmten Schadstoffgruppe oder eines bestimmten Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf.; 2. „Schwellenwert“ bezeichnet eine von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 festgelegte Grundwasserqualitätsnorm;

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4. Vorgaben für die Werteableitung

Rechtliche Grundlagen Grundwasser Anhang II: Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren, Teil A: Leitlinien für die Festlegung von Schwellenwerten durch die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 1. Die Festlegung der Schwellenwerte sollte auf folgenden Faktoren beruhen:

a) Ausmaß der Wechselwirkungen zwischen dem Grundwasser und den verbundenen aquatischen sowie den abhängigen terrestrischen Ökosystemen b) Beeinträchtigungen der tatsächlichen oder potenziellen legitimen Nutzungen oder der Funktionen des Grundwassers d) hydrogeologische Gegebenheiten, einschließlich der Informationen über Hintergrundwerte und Wasserhaushalt.

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4. Vorgaben für die Werteableitung

Rechtliche Grundlagen Grundwasser 2. Bei der Festlegung der Schwellenwerte sollten auch der Ursprung der Schadstoffe, ihr etwaiges natürliches Auftreten, ihre Toxikologie und Dispersionsneigung, ihre Persistenz und ihr Bioakkumulationspotenzial berücksichtigt werden.  Konkretisierung in Grundwasserverordnung

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4. Vorgaben für die Werteableitung

Rechtliche Grundlagen Oberflächengewässer Umweltqualitätsnormen für den chemischen Zustand werden auf EU-Ebene festgelegt : Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung…..(2008/105/EG) Artikel 1: Mit dieser Richtlinie werden im Einklang mit Artikel 4 der Richtlinie 2000/60/EG und den darin genannten Zielen Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe gemäß Artikel 16 jener Richtlinie mit dem Ziel festgelegt, einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen. Anhang 1 enthält Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe (33) und andere bestimmte Stoffe (5)

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4. Vorgaben für die Werteableitung

Rechtliche Grundlagen Oberflächengewässer Umweltqualitätsnormen für den ökologischen Status werden von den Mitgliedstaaten abgeleitet Das Verfahren ist in Anhang V 1.2.6 der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) festgelegt Ausführlich beschrieben wird das der Ableitung zugrunde liegende Verfahren im „Technical Guidance Document on Risk Assessment“ (TGD) Part II (EC 2003). Abgeleitet werden PNEC für Wasser, Sedimente und Biota Berücksichtigt werden auch die Hintergrundwerte  Umsetzung in Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

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5. Schwellenwert - Umweltqualitätsnorm

Zusammenfassung Schwellenwert = nationale Grundwasserqualitätsnorm Die Ableitung erfolgt nach humantoxikologischer und ökotoxikologischer Bewertung

Umweltqualitätsnorm = europäischer oder nationaler Wert für Oberflächengewässer Ableitungsverfahren entsprechend TGD: PNEC für Wasser, Sedimente und Biota

 Schwellenwert und Umweltqualitätsnorm sind zahlenmäßig identisch, wenn dem Wert der PNEC aquat. zugrunde liegt. Abweichende Werte ergeben sich bei humantoxikologischer Ableitung des Schwellenwerts

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6. Wie geht es weiter?

In Vorbereitung

Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV)

Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Ersatzbaustoffverordnung

Verabschiedung in 2010?

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6. Neue GFS?

In Arbeit LAWA/ALA UA Geringfügigkeitsschwellenwerte für NSO-Het Recherchiert wurden entsprechend dem GFSAbleitungskonzept die toxikologische Daten für die im „KORAEndbericht“ genannten Substanzen. Die Stoffgruppe der NSO-Het ist nur wenig untersucht Deshalb können nur für einige Stoffe GFS-Werte vorgeschlagen werden.

Fertigstellung des Berichts und Abgabe an die LAWA in 2010

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Neues vom Wasser: Schwellenwert Umweltqualitätsnorm

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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