gesellschaftsvertrag - Landesverband Lippe

January 15, 2018 | Author: Anonymous | Category: Kunst & Geisteswissenschaften, Kommunikation, Marketing
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KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 1

Konsortialvertrag der Aktionäre der Lippe Tourismus & Marketing AG Detmold

Inhaltsverzeichnis

Präambel § 1 Entsendung § 2 Besetzung des Aufsichtsrats § 3 Vorschlagsrecht Vorstand § 4 Berichtspflichten § 5 Restanteile § 6 Kapitalerhöhungen § 7 Zuschüsse § 8 Mitarbeiterübernahme § 9 Rechenschaftsbericht § 10 Dauer/Kündigung § 11 Klausel

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 2 Konsortialvertrag Präambel

Die nachstehend aufgeführten Gründer und künftigen Aktionäre der Lippe Tourismus & Marketing AG mit Sitz in Detmold sind: Öffentliche Hand Kreis Lippe Landesverband Lippe Bad Salzuflen Horn-Bad Meinberg Lemgo Blomberg Oerlinghausen Extertal Lügde Leopoldshöhe Kalletal * Dörentrup Barntrup Schlangen Private Wirtschaft ARMINIA Vorsorgemanagement GmbH Matthias Teutrine Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold Jowat AG Wilhelm Kanne GmbH & Co. Stefan Lüersen Marketingverein der lippischen Wirtschaft e.V. Mediawerkstatt GmbH Ideen und Full-Service Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG Müller Bau GmbH & Co. Phoenix Contact GmbH & Co. KG Plantagchemie GmbH Dr. Pohlmann GmbH Schuhhaus Mengedoth GmbH & Co. KG Kurt Eckstein von Hagen GmbH Diana Stulgys Wirtschaftsjunioren Lippe e.V. Wortmann KG

Nennwert/Namensaktien 17.214 5.444 515 250 240 199 123 109 90 84 74 60 54 44

650 300 3.500 650 650 300 5.550 650 1.750 300 3.500 300 650 1.700 650 300 300 300 1.000

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 3

DEHOGA-Betriebe DEHOGA Lippe e.V. Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft Landesverband Lippe mbH Hotel Bärenstein-Hotelbetriebsgesellschaft mbH Kurpark-Hotel Bad Salzuflen

1.000 500 500 500

* vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat

Bei den Aktien handelt es sich um Namensaktien, deren Übertragung von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig ist (vinkulierte Namensaktien). Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung eines einheitlichen Marketings für Wirtschaft, Tourismus, Bildung und Kultur in der Region Lippe. Insbesondere soll die Gesellschaft durch feste Aufgaben aber auch durch spezielle Maßnahmen und Projekte -

alle Kräfte aus der Wirtschaft, Tourismus (einschließlich der bedeutenden Kernkompetenz Gesundheit/Wellness), Bildung und Kultur bündeln und Synergieeffekte nutzen,

-

ein einheitliches und positives Erscheinungsbild des Lebens- und Wirtschaftsstandortes Lippe innerhalb und außerhalb der Region schaffen und ausbauen,

-

die Kaufkraft in Lippe durch Attraktivitätssteigerung binden bzw. erhöhen,

-

den Tourismus durch Aufbau einer Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) und im Sinne des Kommunikationskonzeptes des Landes (Kreilkamp-Studie) auf Kreisebene stärken,

-

den Standort Lippe für Unternehmen und Arbeitsplätze sichern und ausbauen.

Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Um den in § 108 Abs. 1 Nr. 6 GO NW geforderten angemessenen Einfluss der öffentlichen Hand, insbesondere im Aufsichtsrat sicher zu stellen, schließen sich die Gründer und zukünftigen Aktionäre nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zusammen.

§1 Entsendung (1) Der Aufsichtsrat der Lippe Tourismus & Marketing AG besteht aus neun Mitgliedern. Dem Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe steht gemäß § 10 Abs. 3 der Satzung i. V. m. § 101 Abs. 2 AktG das Recht zur Entsendung von einem Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrates (drei Personen) zu. Zusätzlich stellen die beteiligten Städte und Gemeinden gemeinsam ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrates.

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 4

(2) Das von den Städten/Gemeinden zu entsendende Mitglied des Aufsichtsrates wird in einer gesonderten Wahl der Hauptversammlung bestimmt. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit. Dabei entfällt auf je EURO Nennwert einer Aktie eine Stimme. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.

§2 Besetzung des Aufsichtsrates (1) Das Verhältnis der Mitglieder des Aufsichtsrates des Kreises Lippe, des Landesverbandes Lippe und der beteiligten Städte/Gemeinden (öffentliche Hand) zu privater Wirtschaft beträgt 4 zu 5. (2) Die öffentliche Hand schlägt der Hauptversammlung über die statutarische Entsendung hinaus (§ 10 Abs. 3 der Satzung) für den Aufsichtsrat das zusätzliche Mitglied vor. Der Vorschlag wird von den beteiligten Städten/Gemeinden eingebracht. Das Verhältnis aus Abs. 1 wird dadurch nicht berührt. Die Wahl dieses zusätzlich zu entsendenden Mitglieds des Aufsichtsrats richtet sich nach § 1 Abs. 2 des Konsortialvertrages. (3) Der Kreis Lippe, der Landesverband und die private Wirtschaft verpflichten sich, in der Hauptversammlung nicht gegen das von den beteiligten Städten/Gemeinden zusätzliche vorgeschlagene Mitglied des Aufsichtsrats zu stimmen.

§3 Vorschlagsrecht für den Vorstand Die öffentliche Hand hat das Recht, Vorschläge für die Besetzung des Vorstandes zu machen.

§4 Berichtspflichten (1) Die Hauptversammlung kann von Vorstand und Aufsichtsrat die Vorlage der Wirtschaftspläne und der fünfjährigen Finanzplanung verlangen. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung einen weiteren Katalog von zusätzlichen Berichtspflichten beschließen. Die zusätzlichen Berichtspflichten müssen insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte der öffentlichen Hand enthalten. (2) Vorstand und Aufsichtsrat dürfen die Auskunfts- und Berichtpflichten nur verweigern, wenn zu befürchten ist, dass einzelne Aktionäre sie zu gesellschaftsfremden Zwecken verwenden und dadurch der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zufügen.

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 5

§5 Restanteile (1) Der ursprünglich vorgesehene Kreis der Gründungs-Aktionäre aus dem Bereich der Städte/Gemeinden wurde noch nicht erreicht. Die von diesen fehlenden Gründungs-Aktionären nicht übernommenen Aktien werden vom Kreis Lippe mit der Maßgabe übernommen, diese Aktien an die vorgesehenen Aktionäre zu einem späteren Zeitpunkt abzugeben. (2) Die Städte Detmold, Lage und Schieder-Schwalenberg erhalten nach dem endgültigen Beschluss des Rates das Recht zum Erwerb folgender Aktien jeweils zum Nennwert vom Kreis Lippe: Detmold 542, Lage 207 und Schieder-Schwalenberg 90. (3) Der Kreis Lippe wird das Stimmrecht aus diesen Anteilen nur ausüben, wenn die Interessen der öffentlichen Hand es erfordern.

§6 Kapitalerhöhungen (1) Der Kreis Lippe, der Landesverband Lippe sowie die Städte/Gemeinden dürfen Kapitalerhöhungen aus den Zuschüssen (§ 7 des Vertrages) bezahlen. (2) Der Vorstand hat darauf hinzuwirken, dass sich die Anteile (Wirtschaft 51% und öffentliche Hand 49%) nicht verschieben.

§7 Zuschüsse (1) Zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Lippe Tourismus & Marketing AG haben sich die nachstehend aufgeführten Aktionäre bzw. Aktionärsgruppen ausgehend von einem Kostenrahmen von insgesamt bis zu 750.000,-- EUR als Obergrenze zu folgenden jährlichen Zuschüssen verpflichtet: a) Kreis Lippe 60 % b) Landesverband Lippe 20 % c) Städte und Gemeinden 10 %

Euro 450.000,00 Euro 150.000,00 Euro 75.000,00

Der Anteil der Städte/Gemeinden von insgesamt 75.000,-- EUR reduziert sich um den Zuschussbetrag der Städte/Gemeinden des Kreises Lippe, die sich nicht an der AG beteiligen. Die Wirtschaft verpflichtet sich, einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 37.500,-- EUR zu zahlen. Die DEHOGA-Betriebe beteiligen sich mit einem noch von ihnen selbst festzulegenden Betrag, mindestens mit 5.000 EUR. Die Stadt Horn-Bad Meinberg stimmt dem § 7 vorbehaltlich der Bereitstellung der Finanzmittel durch den Rat im ersten Jahr zu.

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(2) Der Verteilungsschlüssel für den Zuschussanteil der jeweiligen Städte/Gemeinden wird jährlich unter Berücksichtigung der Steuerkraft und der Einwohnerzahl/Übernachtungs-zahlen neu festgelegt. (3) Über die Auszahlung der Zuschüsse und die Auflagen sind noch Einzelvereinbarungen, die sich am Bedarf aus dem laufenden Geschäftsbetrieb zu orientieren haben, zu schließen. Die beteiligten Vertragspartner stimmen den Inhalt der Vereinbarungen untereinander ab.

§8 Mitarbeiterübernahme (1) Die Lippe Tourismus & Marketing AG übernimmt die bisherigen Aufgaben im Bereich des Tourismus des Kreises Lippe und des Landesverbandes Lippe. Einzelne beim Kreis Lippe und beim Landesverband Lippe tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden übernommen. Die Übernahme umfasst bezogen auf beide Körperschaften jeweils bis zu 2 Stellen. (2) Mit den unter § 7 Abs. 1 Buchstaben a) und b) aufgeführten Zuschüssen werden die aus der Personalübernahme entstehenden Kosten ausgeglichen.

§9 Rechenschaftsbericht (1) Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, einen Rechenschaftsbericht über die Zweckerreichung der Gesellschaft vorzulegen. Anhand des Rechenschaftsberichts soll die Hauptversammlung Entscheidungen über die Neuverteilung der Aufgaben, eine Reduzierung der Zuschusszahlungen, Ausweitung der operativen Geschäfte etc. treffen. (2) Ist der Zweck der Gesellschaft im wesentlichen im Zeitpunkt der Abgabe des Rechenschaftsberichts nicht erreicht und ist auch nicht erkennbar, dass die Zweckerreichung in absehbarer Zeit verwirklicht wird, ist die Gesellschaft aufzulösen und die Aufgaben anderweitig auf die beteiligten Vertragspartner zu verteilen. § 10 Dauer/Kündigung Der Konsortialvertrag wird mit Wirkung zum 15.02.2003 geschlossen und ist bis zum 14.02.2008 befristet. Nach Ablauf dieser Frist verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 7

§ 11 Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Vertragslücke zeigen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Konsorten werden sich nach besten Kräften bemühen, an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke eine wirksame und durchführbare Regelung zu setzen, die, soweit dies nur rechtlich möglich und zulässig ist, dem am nächsten kommt, was die Konsorten bei Abschluss dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn ihnen die Notwendigkeit einer geeigneten Regelung bewusst gewesen wäre. Detmold, den 12.02.2003

1. Kreis Lippe

________________ (Friedel Heuwinkel)

2. Landesverband Lippe

________________ (Joachim Bünemann)

3. Marketingverein der lippischen Wirtschaft e.V.

4. DEHOGA Lippe e.V

________________ (Stefan Lüersen, Axel Martens)

_________________ (Udo Niermann)

5 . Horn-Bad Meinberg

________________ (Eberhard Block)

6. Lemgo

________________ (Dr. Rainer Austermann)

7. Blomberg

________________ (Klaus Geise)

8. Oerlinghausen

_________________ (Dr. Ursula Herbort)

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 8

9. Extertal

________________ (Hans Hoppenberg)

10. Lügde

________________ (Hubert Scholand)

11. Kalletal ________________ (Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung durch den Rat)(Klaus Fritzemeier)

12. Leopoldshöhe

________________ (Gerhard Schemmel)

13. Dörentrup

________________ (Friedrich Ehlert)

14. Barntrup

________________ (Herbert Dahle)

15. Schlangen

________________ (Frank Rayczik)

16. Bad Salzuflen

________________ (Gerhard Kleemann)

17. ARMINIA Vorsorgemanagement GmbH

________________ (Jutta Soyk – Uwe Fleischer)

18. Matthias Teutrine

________________ (Matthias Teutrine)

19. Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold

________________ (Axel Martens)

20. Jowat AG

________________ (Armin Erb)

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 9 21. Wilhelm Kanne GmbH & Co.

________________ (Ralf-Wilhelm Kanne)

22. Stefan Lüersen

________________ (Stefan Lüersen)

23. Mediawerkstatt GmbH Ideen und Full-Service

________________ (Norbert Helmhold)

24. Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KG

________________ (Rolf Giesdorf)

25. Müller Bau GmbH & Co.

________________ (Bernd Mühlenhof)

26. Phoenix Contact GmbH & Co. KG

________________ (Dr. Gunther Olesch)

27. Plantagchemie GmbH

________________ (Dipl. Ing. Hanno Baumann)

28. Dr. Pohlmann GmbH

________________ (Karin Pohlmann)

29. Schuhhaus Mengedoth GmbH & Co. KG

________________ (Horst Mengedoth)

30. Kurt Eckstein

________________ (Friedrich-Wilhelm Eckstein)

31. von Hagen GmbH

________________ (Dipl. Kfm. Axel von Hagen)

32. Diana Stulgys

________________ (Diana Stulgys)

KONSORTIALVERTRAG LIPPE TOURISMUS + MARKETING AG Seite 10 33. Wirtschaftsjunioren Lippe e. V.

________________ (Stefan Lüersen)

34. Wortmann KG

________________ (Dr. Wolfgang Illers)

35. Hotel- und Gaststättenbetriebsgesellschaft Landesverband Lippe mbH Burghotel Blomberg

________________ (Wilhelm Redecker)

36.Hotel Bärenstein – Hotelbetriebsgesellschaft mbH

________________ (Dieter Mesch)

37. Kurpark-Hotel Bad Salzuflen

________________ (Hans Ralf Bungart)

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Konsortialvertrag vom 12.02.2003 beurkundet durch Notar Friedrich-Wilhelm Reinhardt, Detmold, UR-Nr. 32/2003.

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