Integrationskonzept - Kommunale Integrationszentren

February 1, 2018 | Author: Anonymous | Category: Sozialwissenschaften
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Integrationskonzept

fu ̈r den Kreis Gu ̈tersloh

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Herausgeber

Kreis Gütersloh Abt. Schule, Bildungsberatung u. Sport – Bildungsbüro – 33324 Gütersloh

Ansprechpartner

Manfred Flocke Tel.: 05241 – 85 2413 Fax: 05241 – 85 2460 Email: [email protected]

Titelbild

Kontrastwerkstatt/fotolia.com

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Mai 2012

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Mitwirkende an der Erarbeitung des Integrationskonzeptes: a) in den Arbeitsgruppen am 01.03., 30.03., und 27.04.2012 Mitglied Ernst-Jürgen Michaelis Eckhard Sander

Entsendestelle Stadt RhedaWiedenbrück Stadt Gütersloh

stellv. Mitglied Wilhelm Towara

Martin Hillemeyer

Stadt Rietberg

Olaf Junker

Holger Twistel

Hildegard Kempf

Jürgen Bambor

Gemeinde Steinhagen Sozialdienst Kath. Frauen u. Männer Diakonie Gütersloh

Karin Elsing

Diakonie Halle

Cemil Sahinöz

DRK Kreisverband

Iris Wolter

AWO Bezirksverband OWL Bundesamt für Migration u. Flüchtlinge Schulaufsicht

Davut Aslan

Monika Ridder Dagmar Kirchhoff Gabriele Cerny Ayse Özer Gitta Trachte Rolf Erdsiek Peter Detlefsen Monika Paskarbies Ellen Wendt Andreas Reinhold Zeycan Yesilkaya Leitung: Manfred Flocke

Barbara Menne

Entsendestelle Gemeinde Herzebrock-CLarholz Stadt Verl Stadt Schloß HolteStukenbrock Stadt Versmold

Marita Brormann

Sozialdienst Kath. Frauen u. Männer

Henning Matthes

Jobcenter Kreis Gütersloh Kreis Gütersloh Ausländerbehörde Kreissportbund Gütersloh

Stadt Harsewinkel Integrationsrat Stadt Harsewinkel Integrationsrat Schulaufsicht Jobcenter Kreis Gütersloh Kreis Gütersloh Ausländerbehörde Kreissportbund Gütersloh Kreis Gütersloh, Gleichstellungsstelle Stadt Gütersloh Jugendamt Kreis Gütersloh, Bildungsbüro

Matthias Bartels Peter Hatschbach

Kreis Gütersloh, Bildungsbüro

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

b) am Abschlussworkshop am 07.05.2012 Name

Entsendestelle

Aslan, Davut

Sozialdienst kath. Frauen und Männer

Baggeröhr, Doris

AWO Migrationsdienst OWL

Elsing, Karin

Diakonie Halle e.V.

Giljohann, Klaus

Stadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Soziales und Integration

Hillemeyer, Martin

Stadt Rietberg, mit Integrationsangelegenheiten beauftragt

Kempf, Hildegard

Stadt Versmold, Integrationsbeauftragte

Kirchhoff, Dagmar

Schulaufsicht

Kunz, Christel

Kreis Gütersloh, Abt. Gesundheit

Lüffe, Ewald

Stadt Harsewinkel, Integrationsbeauftragter

Radon, Elke

Stadt Werther/Westf., Integrationsbeauftragte

Reinhold, Andreas

Stadt Gütersloh, Fachbereich Jugend und Bildung

Rohani, Sebnem

Agentur für Arbeit, Bielefeld

Ruks, Bettina

Gemeinde Steinhagen, Gleichstellungsstelle

Sander, Eckhard

Stadt Gütersloh, Integrationsbeauftragter

Sieben, Marita

Diakonie Gütersloh e.V., Flüchtlingsberatung

Sieveke, Johannes

Stadt Harsewinkel, Integrationsrat

Subryan, Irwin

Stadt Gütersloh, Integrationsrat

Teckemeier, Jörg

Stadt Gütersloh, Fachbereich Jugend und Bildung

Towara, Wilhelm

Gemeinde Herzebrock-Clarholz, Integrationsbeauftragter

Trachte, Gitta

Schulaufsicht

Twistel, Holger

Gemeinde Seinhagen, Integrationsbeauftragter

Varlangas, Panagiotis

Stadt Gütersloh, Integrationsrat

Yesilkaya, Zeycan

ehem. Kreis Gütersloh, Bildungsbüro

Leitung: Flocke, Manfred

4

Kreis Gütersloh, Bildungsbüro

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Inhaltsangabe Seite

1.

Einleitung ………………………………………………………………………..

5

2.

Begriffsbestimmungen …………………………………………………...

2.1 2.2

Definition für Integration und Migrationshintergrund ……………………………. Zielgruppen der Integrationsförderung ……………………………………………

9 9 11

3.

Demografische Entwicklung, Zuwanderung, Sozialraumanalyse …………………………………………………………………...

3.1 3.2 3.3

Zahlen und Daten zur Migration im Kreis Gütersloh ……………………………. Sozialraumanalyse …………………………………………………………………. Beschäftigungsstruktur und Arbeitsmarktsituation ………………………………

4.

Einrichtung Kommunaler Integrationszentrum in NRW …

4.1 4.1.1 4.1.2

Ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) im Kreis Gütersloh ……………… Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden ……………………………. Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden ………………………………...

5.

Handlungsfelder der Integrationsarbeit …………………………

5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8

5.10 5.11 5.11.1

Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund . Bildung im Elementarbereich …………………………………………….. Bildung in der Schule ……………………………………………………… Übergang Schule – Beruf ………………………………………………… Bildungsübergänge ……………………………………………………….. Elternkooperation, Förderung der Erziehungskompetenz …………………….. Sprachförderung ……………………………………………………………………. Umgang mit Vielfalt ………………………………………………………………… Arbeitsmarktintegration ……………………………………………………………. Gesundheit und Pflege …………………………………………………………….. Sport, Freizeit, Kultur ………………………………………………………………. Interkulturelle Öffnung, Förderung interkultureller Kompetenzen, Qualifizierungsmaßnahmen ………………………………………………………………….. Bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliche Teilhabe, Zugangs- und Partizipationsmöglichkeiten ……………………………………………………….. Einbürgerung ……………………………………………………………………….. Öffentlichkeitsarbeit ………………………………………………………………… Pflege und Weiterentwicklung der Internetseite …………………………………

6.

Netzwerke und Kooperationen ……………………………………….

6.1 6.2 6.3

Arbeitskreis der Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden ………. Arbeitskreis der Integrationsdienste der freien Träger …………………………. Arbeitskreis der Migrantenorganisationen (MO) …………………………………

44 44 44 46

7.

Berichtswesen ………………………………………………………………..

47

5.9

12 13 15 17 19 20 21 21 23 23 24 26 27 28 28 30 30 32 33 35 36 38 40 42 42

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

1.

Mai 2012

Einleitung

Seit Anfang 2005 gilt das Zuwanderungsgesetz: Deutschland ist somit auch rechtlich ein Einwanderungsland. Zudem ist die Einsicht gewachsen, dass auf allen Ebenen des Staates für eine erfolgreiche Integration der zugewanderten Bevölkerung gesorgt sein muss. Aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und der wachsende Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund verleihen der Frage, wie erfolgreich Kommunen Integrationspolitik betreiben, eine hohe Aktualität und ein neues Gewicht. Integration ist eine große gesellschaftliche Herausforderung und eine Aufgabe für alle. Verwaltung und Behörden, Organisationen und Institutionen, Träger, Vereine, Initiativen, Multiplikatoren, Einwohnerinnen und Einwohner müssen sich gemeinsam dafür einsetzen, dass Integration im Kreis Gütersloh und seinen Städten und Gemeinden erfolgreich ist und die Region Heimat wird für alle, die hier leben. Die Verfassung gibt dafür den Rahmen und die Richtung vor. Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich für alle Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund die Verpflichtung, die darin enthaltenen Grundrechte zu achten und sie zu vertreten. Es schafft die Basis für die Wertschätzung kultureller, sprachlicher und religiöser Vielfalt, Chancengleichheit und umfassende Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sowie das gemeinsame Engagement gegen Rassismus und Diskriminierung. Angesichts des demographischen Wandels kommt es nicht nur darauf an, den Rückgang und die tendenzielle Alterung der Gesamtbevölkerung zu bewältigen. Von zentraler Bedeutung ist vor allem die Nutzung der Chancen, die in der gewachsenen kulturellen, muttersprachlichen und religiösen Vielfalt der hier lebenden Menschen liegen: also Integration im Sinne von Chancengleichheit und aktiver Teilhabe der Zugewanderten. Zuwanderung birgt sowohl große Potentiale für das Einwanderungsland als auch für die Herkunftsländer. Gerade in einer globalisierten Welt und für ein wirtschaftlich stark vom Export abhängiges Land wie die Bundesrepublik Deutschland hat dies Bedeutung. Die Menschen, die in die Bundesrepublik Deutschland einwandern, leisten einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Produktivität und schaffen neue Handelsverbindungen in ihre Herkunftsländer. Viele zugewanderte Menschen haben weiterhin familiäre Bindungen und freundschaftliche Beziehungen in ihr Herkunftsland. Durch regelmäßige Geldüberweisungen an Familienmitglieder und Freunde, gelangen derzeit ca. 325 Milliarden Dollar in die Herkunftsländer zurück. Dies entspricht in etwa dem Doppelten der offiziellen Entwicklungshilfe. Mit diesem Geld wird u. a. Kindern eine Schulbildung ermöglicht oder es werden Gesundheitsprojekte gefördert. 6

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Im Laufe der Jahrzehnte wurden zahlreiche Migrantenselbstorganisationen gegründet oder Einzelpersonen engagieren sich in bereits bestehenden Netzwerken als aktive Brückenbauer. So sind auch die z.T. seit Jahrzehnten bestehenden Städtepartnerschaften mit ausländischen Kommunen Ausdruck dieser gelebten Internationalität. Die Vielfalt in unserer Gesellschaft wird dadurch entscheidend geprägt. Zudem gewinnt der pädagogische Ansatz des „globalen Lernens“ immer mehr an Bedeutung und sollte auch in den Schulen des Kreises Gütersloh fester Bestandteil sein. Gelungene Integration schafft u. a. gegenseitigen Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Sie unterstützt maßgeblich die Verwirklichung der Millenniumsziele und ist ein Schritt zur Förderung der Einen Welt und zur Sicherung des Weltfriedens. Am 08. Februar 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration (Teilhabe- und Integrationsgesetz) beschlossen. Damit will das Land die Integrationskraft der Kommunen stärken. Ziel des Gesetzes (§1) ist: 1. eine Grundlage für ein gedeihliches und friedvolles Zusammenleben der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu schaffen, 2. jede Form von Rassismus und Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen zu bekämpfen, 3. eine Kultur der Anerkennung und des gleichberechtigten Miteinanders auf der Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu prägen, 4. Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihrer sozialen Lage, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung insbesondere bei ihrer Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zu unterstützen und zu begleiten, 5. die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern, 6. die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse einzubinden und sie zu fördern, 7. die Landesverwaltung interkulturell weiter zu öffnen, 8. die Integration fördernde Struktur auf Landes- und Kommunalebene zu sichern und weiter zu entwickeln und 9. die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Leistungen im Rahmen der Aufnahme besonderer Zuwanderergruppen durch Integrationspauschalen zu unterstützen.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

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Gem. § 7 des Gesetzes kann in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Kreis in NordrheinWestfalen ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet werden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bildungsförderung von Menschen mit Migrationshintergrund. Aber auch die im § 1 genannten Ziele gehören zum Arbeitsumfang. Die Aufgaben des Kommunalen Integrationszentrums sind unter Ziff. 4 dieser Konzeption näher beschrieben. Förderungsvoraussetzung für ein Kommunales Integrationszentrum ist eine mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden einvernehmlich abgestimmte Konzeption, der dieses Papier Rechnung trägt. Das Konzept für Integrationsarbeit im Kreis Gütersloh zeigt Perspektiven, Ziele und Beispiele für Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern auf, die dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum in den Städten und Gemeinden des Kreises Gütersloh leben. Mit diesem Konzept wird eine Arbeitsgrundlage vorgelegt, die allen in der Integrationsarbeit Aktiven einen verlässlichen Rahmen für eine zukunftsorientierte Arbeit bieten soll.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

2.

Begriffsbestimmungen

2.1

Definition für Integration und Migrationshintergrund

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Integration „meint einen beständigen Prozess der Verständigung über die gemeinsamen Grundlagen und Regeln des Zusammenlebens in einem Gemeinwesen. In diesem Sinne ist Integration ein gesellschaftlicher Prozess, der nicht irgendwann abgeschlossen ist, sondern immer wieder neu gefördert werden muss. Integration richtet sich damit auch nicht allein an die zugewanderte Bevölkerung. Die Integration zielt auf Chancengleichheit ab. Dies bedeutet die Verbesserung der Lebenslagen und Zukunftschancen der Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, soziale Ungleichheiten zu überwinden und gesellschaftliche Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Religion oder ethnischer Herkunft zu ermöglichen. Sie ist keine Einbahnstraße, sondern bezieht sich letztlich auf jeden Einzelnen in unserer Gesellschaft. Integrationspolitik kann und muss deshalb eindeutige Ansprüche formulieren, muss Kriterien für Integration definieren. Zentral sind dabei die Anerkennung der Werte des Grundgesetzes und Kenntnisse der deutschen Sprache. Andererseits muss aber auch gewährleistet sein, dass diese Ansprüche erfüllt werden können.“ (Marieluise Beck: Anstöße zum Thema Integration) Integration wird oft mit Spracherwerb oder kultureller Anpassung gleichgesetzt. In wissenschaftlichen Arbeiten wird der Integrationsprozess jedoch an vier verschiedenen Dimensionen festgemacht: 1. die strukturelle Integration , 2. die kulturelle Integration, 3. die soziale Integration und 4. die identifikative Integration. 1. Strukturelle Integration Diese bezeichnet den chancengerechten Zugang beispielsweise zum Bildungssystem oder zum Arbeitsmarkt. Die Menschen mit Migrationshintergrund erwerben Rechte und Zugang zu Positionen in Teilsystemen der Gesellschaft wie Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wirtschaft und Politik. 2. Kulturelle Integration Hierbei geht es um kulturelle Anpassungen und Veränderungen bei Menschen mit Migrationshintergrund sowie bei der aufnehmenden Gesellschaft (kognitive Verhaltens- und Einstellungsänderungen). Dazu gehören Spracherwerb, Entwicklung und Zulassung von Bikulturali-

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

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tät, Anerkennung von Werten und Normen der Aufnahmegesellschaft, Kennen lernen und Wertschätzen von Migrantenkulturen, interreligiöse Dialoge. 3. Soziale Integration Soziale Integration meint die Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund in das gesellschaftliche Geschehen der Aufnahmegesellschaft. Dies geschieht z.B. in Form der Gewährung von Rechten, durch den Erwerb von Sprachkenntnissen, Beteiligung am Bildungssystem, soziale Bindungen am Arbeitsplatz, politische Beteiligung, Entwicklung von sozialen Kontakten, Mitgliedschaft in Vereinen, Kontakte in der Nachbarschaft und in Freizeitaktivitäten sowie durch Freundschaften und Begegnungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen, auch unter den Zugewanderten. 4. Identifikative Integration Hiermit ist die Bereitschaft zur Identifikation mit dem Lebensort gemeint. Die Entwicklung von Zugehörigkeit und Akzeptanz ermöglicht Beteiligung und Mitgestaltung der Zugewanderten auf allen Ebenen in der Gesellschaft. Diese vier Dimensionen der Integration haben untereinander eine kausale Beziehung. Ihr Erfolg ist voneinander abhängig. Eine Identifikation ist nur zu erwarten, wenn Interaktionen vorhanden sind, die positiv erlebt werden. Dabei ist Integration kein einseitiger Anpassungsakt von Zugewanderten, sondern ein interaktiver Prozess zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft, der sowohl eine Integrationsleistung der Zuwanderer als auch eine Veränderung der Mehrheitsgesellschaft beinhaltet. Die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) hat es folgendermaßen formuliert: „Integration verfolgt das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Geschehen in all seinen Facetten.“ Die Definition, wer zur Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund zu zählen ist, ist im Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NordrheinWestfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) im § 4 Begriffsbestimmungen, Absatz 1 konkret beschrieben: Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne dieses Gesetzes sind 1.

Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

2.

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außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder

3.

Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

2.2

Zielgruppen der Integrationsförderung

Zielgruppen von Integrationsmaßnahmen sind sowohl Neuzuwanderer als auch länger im Kreis Gütersloh lebende Menschen. Integrationsarbeit im Kreis Gütersloh berücksichtigt grundsätzlich alle Zuwanderergruppen, unabhängig vom rechtlichen Aufenthaltsstatus. Ziel der Integrationsförderung ist, den Integrationsprozess unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Leistungsfähigkeit, auch der jedes einzelnen Beteiligten, zu steuern, zu fördern und zu unterstützen. Die gesellschaftliche Aufnahmefähigkeit und das Tempo der Integration können mitentscheidend sein, ob es gelingt, im nationalen und internationalem Wettbewerb zu bestehen. Die Integrationsarbeit im Kreis Gütersloh ist ausgerichtet auf die unterschiedlichen Bedarfslagen. Ein Schwerpunkt ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen, besonders im Vorschulalter und beim Übergang in den Beruf. Die Angebote richten sich zudem an jugendliche Seiteneinsteiger ins Schulsystem, wie auch an die Eltern und die ganze Familie. Eine ebenso wichtige Zielgruppe der Integrationsarbeit ist die deutsche Bevölkerung. Ihr kommt bei der aktiven Gestaltung des Zusammenlebens eine besondere Mitverantwortung zu.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

3.

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Demografische Entwicklung, Zuwanderung, Sozialraumanalyse

Der Rückgang der Gesamtgeburtenrate ist in Deutschland kein neuer Trend, sondern schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts zu beobachten. Heute werden statistisch von einer Frau nur noch 1,3 Kinder zur Welt gebracht. Dies bedeutet, dass jede Generation um ein Viertel bis ein Drittel kleiner sein wird, als die jeweilige Generation davor. Somit würde die Bevölkerung in Deutschland ohne Zuwanderung, mit jeder Generation um mehr als 30 Prozent schrumpfen. Trotzdem wird die Bevölkerung in der Zukunft weiter zurückgehen und der Überschuss der Sterbefälle gegenüber den Geburten kann auch durch die Zuwanderungen aus dem Ausland nicht mehr ausgeglichen werden (Bertelsmann-Stiftung Forum 1/2006 / ICEP-Berlin.de Demographie). Der Kreis Gütersloh in der Region Ostwestfalen-Lippe umfasst 13 Kommunen, in denen 353.766 Menschen leben. Die größten Kommunen sind die Kreisstadt Gütersloh mit 96.490 Einwohnern und die Stadt Rheda-Wiedenbrück mit 47.520 Einwohnern. Der Kreis Gütersloh ist ein Flächenkreis, dessen Gemeinden überwiegend weniger als 25.000 Einwohner umfassen. Die Folge ist eine Zersiedelung sowohl hinsichtlich der Wirtschaftsstandorte als auch der Wohnorte. Zugleich ist es der bevölkerungsreichste Kreis in einer wirtschaftlich starken Region mit einer unterdurchschnittlichen Arbeitslosenquote, z. Zt. bei 4,9 % (März 2012). Bei den Menschen mit Migrationshintergrund liegt die Arbeitslosigkeit bei 11,9%. (Bundesagentur für Arbeit: Statistik. Gütersloh Januar 2012) Trotz der positiven Arbeitsmarktlage fehlen Ausbildungsplätze im Dualen System. Im Agenturbezirk Bielefeld stehen gem. der Halbjahresbilanz 3.819 gemeldeten Ausbildungsstellen 4.409 Bewerber gegenüber. Da sich die Mehrzahl der Ausbildungsplatzbewerber/innen auf einige beliebte Ausbildungsberufe bewerben, bleiben dennoch viele Lehrstellen unbesetzt. So weist die Halbjahresbilanz des Agenturbezirks Bielefeld 2.058 unversorgte Bewerber aus und 1.825 unbesetzte Berufsausbildungsstellen. Die rechnerische Lücke von 233 Bewerbern/Stelen verringert sich seit Jahren kontinuierlich, so hieß die Zahl im Vorjahr 725. Nach Angaben der Agentur für Arbeit Bielefeld, Geschäftsstelle Gütersloh, gibt es im Kreisgebiet ca. 1.000 Jugendliche, die ein Übergangsmanagement benötigen. Bei den unter 25 jährigen liegt die Arbeitslosenquote bei 13,1%. Bei den SGB II Bezieher/innen mit Migrationshintergrund wird die Zahl sogar auf 40 bis 50% geschätzt.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

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Wissenschaftliche Studien belegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und Hauptschulabschluss im Vergleich zu anderen Mitschüler/inne/n beim Übergang von der Schule in den Beruf stärker benachteiligt sind (DJI, S. 5, München 2011). Der Anteil der Menschen mit ausländischem Pass beträgt im Kreis Gütersloh 8,46% und unter den Jugendlichen mit ausländischem Pass liegt die Zahl bei etwa 20 %, wobei der Anteil der Aussiedlerjugendlichen mit 6,7 % deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. Diese Zahlen belegen auch das hohe interkulturelle Potential der Region. Mehrsprachigkeit und die Fähigkeit, im Alltag zwischen mehreren Kulturen zu wechseln, sollte für die Jugendlichen im Zuge des demographischen Wandels eine große Ressource für einen erfolgreichen Einstieg in die Arbeitswelt sein. Allerdings gibt es die Tendenz, dass die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland eine handwerkliche Berufsausbildung haben oder sogar über einen akademischen Abschluss verfügen, wieder in die Herkunftsländer der Eltern auswandern ansteigt. Eine Befragung ergab, dass über 36% türkischer Zuwanderer in Erwägung ziehen in die Türkei auszuwandern (TASD-Studie, Sezer/Daglar 2009). Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist es unabdingbar, alles daran zu setzen, auch Menschen mit Migrationshintergrund schulisch und ausbildungsmäßig im Interesse einer Chancengleichheit zu qualifizieren und ihnen damit berufliche Chancen zu bieten. Qualifizierungen sind auch erforderlich, um dem steigenden Fachkräftemangel entgegenwirken zu können. Dazu gehören auch Nachqualifizierungen und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz sind in vielen Berufen zusätzliche Pluspunkte.

3.1

Zahlen und Daten zur Migration im Kreis Gütersloh

Die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer ist in 2011 so stark gestiegen, wie seit 15 Jahren nicht mehr. 2011 lebten rd. 6,93 Millionen Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt mit Berufung auf das Ausländerzentralregister am 04.04.2012 mitteilte. Das sind 2,6% mehr Ausländer als in 2010. Gründe für den Zuwachs seien die Freizügigkeit innerhalb der EU und die Finanzkrisen der Mittelmeerstaaten. Zudem leben weniger Türken, dafür mehr Menschen aus Osteuropa in Deutschland. Im Kreis Gütersloh leben 32.377 Ausländer (Stand: 31.12.2011**), das entspricht bei einer Gesamteinwohnerzahl von 353.766 Menschen einem Anteil von 9,15%. Im Einzelnen: Türkei

7.421

=

2,10 %

Polen

5.341

=

1,51 %

13

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Griechenland

2.129

=

0,60 %

Italien

1.241

=

0,35 %

Serbien und Montenegro

1.178

=

0,33 %

Spanien

949

=

0,27 %

Großbritannien (ohne Streitkräfte)

934

=

0,26 %

Portugal

623

=

0,18 %

12.561

=

3,55 %

Sonstige (aus 127 Staaten)

** nach Angaben der Ausländerämter Stadt u. Kreis Gütersloh, Zahlen – Date – Fakten Kreis Gütersloh

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer aller Ausländer hat in der Bundesrepublik in den letzten Jahren beständig zugenommen. Während sie 1992 noch bei 12,0 Jahren lag, betrug sie im Jahr 2003 bereits 16,1 Jahre. 2006 lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der sich in Deutschland aufhaltenden Ausländer schon bei 17,3 Jahren. 21,6 Prozent der Ausländer lebt bereits seit 30 Jahren und länger in der Bundesrepublik. Der Anteil von allen Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Gütersloh an der Gesamtbevölkerung (gem. der Definition in Kapitel 3.1) ist nicht eindeutig zu bestimmen, da viele Eingewanderte inzwischen eingebürgert sind oder schon bei der Einwanderung Deutsche waren (z.B. Spätaussiedler) und separat nicht erfasst werden. Eine konkrete Zahl nennt das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit NRW (LIGA) in einer Veröffentlichung von Juli 2011 und beziffert darin den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im Kreis Gütersloh auf 25,7%. Die Bertelsmann Stiftung stellt auf der Internetseite www.wegweiser-kommunen.de verschiedene Daten zur Situation von Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung. Nachfolgend eine Tabelle von dieser Internetseite, die einen Vergleich zum Land NordrheinWestfalen abbildet. Ausländeranteil an der Bevölkerung nach Altersgruppen Kreis Gütersloh Bevölkerungszahl 2009

NordrheinWestfalen

353.514

17.872.763

29.758

1.868.770

Ausländeranteile (%)

8,4

10,5

Ausländeranteil unter 15-Jährige (%)

6,6

8,8

Ausländeranteil 15- bis 24-Jährige (%)

11

13

Ausländeranteil 25- bis 64-Jährige (%)

10

12,4

Ausländeranteil ab 65-Jährige (%)

3,7

5,1

2

1,4

Anteil geduldete Personen (%)

0,9

1,5

Anteil Aussiedlerschüler (%)

4,1

2,4

Ausländische Bevölkerung (Anzahl)

Anteil Eingebürgerte im Jahr (%)

Quelle: Statistische Ämter der Länder, Ausländerzentralregister, Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. Bertelsmann Stiftung 2009, www.wegweiser-kommune.de

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

3.2

Mai 2012

Sozialraumanalyse

Der Kreis Gütersloh besteht aus 10 Städten (Borgholzhausen, Gütersloh, Halle/Westf., Harsewinkel, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Versmold und Werther/Westf.) und 3 Gemeinden (Herzebrock-Clarholz, Langenberg, und Steinhagen). Er umfasst eine Fläche von 967,19 km². Der Kreis mit seinen 13 Kommunen besteht seit dem 1. Januar 1973 und bildete sich im Zuge der kommunalen Gebietsreform. Seit 1997 befindet sich das Verwaltungszentrum in der größten Stadt des Kreises, der Stadt Gütersloh. Allerdings hat die Verwaltung noch weitere Standorte z.B. in Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Harsewinkel und Halle/Westf.

In seinen heutigen Grenzen umfasst der Kreis Gütersloh die ehemals selbstständigen Kreise Halle und Wiedenbrück sowie die Stadt Harsewinkel aus dem alten Kreis Warendorf und die Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock aus dem früheren Kreis Bielefeld. Zur neuen Kreisstadt erhoben wurde die Stadt Gütersloh, die die bisherigen Kreisstädte Halle (Westf.) und RhedaWiedenbrück in ihren Funktionen ablöste. Die Kreisfläche besteht zu ca. 70 Prozent aus Landschaftsschutzgebieten. Wirtschaftlich ist der Kreis stark auf die Stadt Gütersloh ausgerichtet, in der ca. ein Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig sind. Im Kreis Gütersloh sind rund 140.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, davon rund 37 % in der Güterproduktion. Die Wirtschaft ist durch eine Vielfalt an Branchen gekennzeichnet. Mehr als 5.000 Unternehmen sind am Standort ansässig. Bekannte Firmen sind u.a. Bertelsmann, Miele, Campina, Tönnies, Claas, Gerry Weber, Hörmann und Storck. 15

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Die Städte und Gemeinden haben zwischen 8.246 (Langenberg) und 96.490 (Stadt Gütersloh) Einwohner. Die Bevölkerungsdichte liegt zwischen 157,2 Ew./km² in Borgholzhausen und 859,8 Ew./km² in der Stadt Gütersloh. Im Kreis Gütersloh war das Bevölkerungswachstum seit Mitte der 1980er Jahre deutlich stärker ausgeprägt als in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Auch im Vergleich mit den benachbarten westfälischen Kreisen ist der Anstieg der Bevölkerungszahl seit 1988 im Kreis Gütersloh relativ stark. Diese primär wanderungsinduzierte Zunahme der Bevölkerungszahl ist mittlerweile vorbei, weil die Wanderungsgewinne nicht mehr den Sterbefallüberschuss ausgleichen können. Nahezu in allen Kreisen in OWL nimmt die Bevölkerungszahl mittlerweile ab; desgleichen sind die Bevölkerungszahlen auf Landesebene rückläufig. Von dieser Entwicklung sind die 13 Gemeinden des Kreises Gütersloh sehr unterschiedlich betroffen. Aufgrund der aktuellen demografischen Entwicklungen für die nächsten Jahrzehnte muss im Kreis Gütersloh von einem weiteren Bevölkerungsrückgang ausgegangen werden, jedoch in einem weitaus geringerem Maße als beispielsweise in den Kreisen Höxter oder Lippe. Geburtendefizite lassen sich kaum noch durch Wanderungsgewinne kompensieren. Für die schulische Bildung stehen den Kindern und Jugendlichen im Schuljahr 2011/2012 eine ausreichende Anzahl an Schultypen und Schulen zur Verfügung: 64

Grundschulen,

14

Hauptschulen

1

Gemeinschaftsschule

13

Realschulen,

12

Gymnasien,

7

Berufskollegs, davon 4 Europaschulen,

6

Förderschulen für den Schwerpunkt Lernen,

5

Förderschulen für den Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,

3

Förderschulen für den Schwerpunkt geistige Entwicklung,

3

Gesamtschulen.

Die 4 Volkshochschulen bieten durch eine Vielzahl unterschiedlicher Kurse, Veranstaltungen, Seminaren, Studienreisen und -fahrten ein abwechslungsreiches Weiterbildungsangebot für Erwachsene für alle Kommunen des Kreises Gütersloh an. Ab dem Schuljahr 2012 / 2013 werden sich auf Grund des NRW Schulrechtsänderungsgesetzes vom 20. Oktober 2011 wesentliche Änderungen im Sekundarbereich 1 ergeben. Die Hauptschulen werden weniger und z.T. durch den neuen Schultyp Sekundarschule oder durch Gesamtschulen ersetzt.

16

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

3.3

Mai 2012

Beschäftigungsstruktur und Arbeitsmarktsituation

Der Kreis Gütersloh ist einer der führenden Industriestandorte in Nordrhein-Westfalen. Auch Deutschlandweit gibt es nur wenige Regionen, die sich mit dem breiten Spektrum der Industrie vergleichen können. Zu den wichtigsten Brachen im Kreis zählen der Maschinenbau mit 13.541 Beschäftigten, die Ernährungswirtschaft mit mehr als 7.000 Beschäftigten, die Logistik, die Möbelwirtschaft sowie die Medien bzw. IT-Branche. Kreisweit arbeiten 47,9% der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe/Baugewerbe (OWL: 38,9%, NRW: 31,5%), 29,1% im Dienstleistungssektor (OWL: 37,8%, NRW: 43,7%), 22% im Bereich Handel, Verkehr und Nachrichten (OWL: 22,4%, NRW: 24%) und 1,06% im Bereich Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (OWL: 0,89%, NRW: 0,86%) (Stand Juni 2007, LDS NRW 2008). Zwischen den einzelnen Kommunen gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Aufteilung der Beschäftigten nach Wirtschaftssektoren. In der Stadt Gütersloh ist der Anteil im Dienstleistungssektor am höchsten. In Langenberg und Versmold sind die Anteile bei Handel, Verkehr und Nachrichten mit 39% bzw. 34% besonders hoch. Grundsätzlich ist der Kreis Gütersloh ein Standort mit einer stark facharbeiterorientierten Belegschaftsstruktur. Daher steigt in den Unternehmen das Bewusstsein für die Bedeutung der künftigen Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung, denn nur mit einem adäquaten Arbeitskräftepotenzial kann der Kreis Gütersloh weiterhin der wirtschaftliche Motor in Ostwestfalen-Lippe bleiben. Besonders stark ist der Kreis Gütersloh beim Auslandsumsatz und belegt damit in Ostwestfalen den Platz eins. Gegenüber dem Vorjahr konnte der Umsatz in 2011 um 23 % auf knapp 6 Milliarden Euro ausgebaut werden. Auslandsumsatz je Kreis in Millionen Euro 7000,0 6000,0 5000,0 4000,0 3000,0 2000,0 1000,0 0,0

5995,1

2030,2

1596,9

1421,2

1392,0 576,4

Kreis Gütersloh

Kreis Kreis Minden- Paderborn Lübbecke

Stadt Bielefeld

Kreis Herford

Kreis Höxter

(Quelle: IT NRW)

Die Stimmung im Auslandsumsatz ist weiterhin positiv. Die Länder, in denen der größte Umsatz zu erwarten ist, sind Russland, Indien, die Türkei, USA, Österreich und China. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftebedarf einerseits und der breiten internationalen Aufstellung der Unternehmen werden Chancen und Integrationspotenziale für die im Kreis Gütersloh lebenden Migranten deutlich. 17

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Die Arbeitslosenquote bewegt sich im Kreis Gütersloh seit vielen Monaten unter 5 % und lag im März 2012 bei 4,9%. Im Vergleich dazu liegt die Arbeitslosenquote im Land NRW bei 8,2%. Der Bundesdurchschnitt lag im März 2012 bei 7,2%. Migranten sind im Kreis Gütersloh demgegenüber von Arbeitslosigkeit nach wie vor überproportional betroffen. So liegt der Anteil der arbeitslosen Ausländer an der Gesamtzahl aller Arbeitslosen bei 20,2 %. Arbeitslose Ausländer bilden die Gruppe mit dem höchsten Anteil an SGB II-Leistungsbeziehern.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

4.

Mai 2012

Einrichtung Kommunaler Integrationszentrum in NRW

Am 8. Februar 2012 hat das Land Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration im Landtag beschlossen. Gemäß § 7 des Gesetzes hat sich das Land zum Ziel gesetzt, in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW kommunale Integrationszentren (KIZ) einzurichten. Vorgesehen ist eine regelmäßige Ausstattung mit 5 ½ Stellen.

§ 7 Kommunale Integrationszentren (1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen. Damit sollen im Einvernehmen mit den Gemeinden 1.

Angebote im Elementarbereich, in der Schule und beim Übergang von Schule in den Beruf in Zusammenarbeit mit den unteren Schulaufsichtsbehörden unterstützt werden, um die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern;

2.

die auf die Integration und das Zusammenleben in Vielfalt bezogenen Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger vor Ort koordiniert werden.

(2) Die Kommunalen Integrationszentren machen ergänzende Angebote zur Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertages-einrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den zugewanderten Eltern. (3) Das Land unterhält eine zentrale Stelle für die Beratung, Begleitung und den Informationsaustausch der in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Kommunalen Integrationszentren. (4) Für Integrationsprojekte mit landesweiter Bedeutung kann das Land im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen die Strukturen der Kommunalen Integrationszentren nutzen. Die kommunalen Integrationszentren entsprechen weitgehend den ehemaligen „Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA)“ Für die kommunalen Integrationszentren ist festgelegt, dass die gesamten Personalkosten vom Land getragen werden. Die Förderung unterliegt keiner zeitlichen Befristung. Das Konzept des Landes sieht vor, dass 2 volle Lehrerstellen durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Darüber hinaus sollen 3 weitere Stellen für sozialpädagogisches Personal bzw. Verwaltungsfach-personal mit jährlich 50.000 € pro Jahr und Stelle durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gefördert werden. Außerdem sollen Personalkosten für eine ½ Assistenzkraft in Höhe von 20.000 € pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Bildungsförderung von Menschen mit Migrationshintergrund. Alle Erkenntnisse aus der Bildungsberichterstattung des Kreises und den Aufgaben des Bildungsbüros kommen zu dem Ergebnis, dass die Konzeption einer bildungsorientierten kommunalen Integrationskoordination unbedingt Vorteile bringt. Eine beim Land eingerichtete Koordinierungsstelle berät die örtlichen Integrationszentren und wirkt darauf hin, dass alle Kommunalen Integrationszentren einen möglichst gleichen qualitativen Standard erreichen.

4.1

Ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) im Kreis Gütersloh

Der Kreis Gütersloh beabsichtigt, beim Land die Trägerschaft für ein Kommunales Integrationszentrum zu beantragen. Bereits in der Sitzung mit den Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden des Kreises Gütersloh am 02.02.2012 bestand Einigkeit darüber, dass ein KIZ die Integrationsarbeit der Kommunen wesentlich verstärken wird. Maßnahmen des KIZ können jedoch nur in enger Absprache mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde stattfinden und sollen die Arbeit der Kommune unterstützen und ergänzen, aber nicht ersetzen. Die Angebote des KIZ können von den Kommunen im Kreis Gütersloh abgerufen werden. Vorrangige Ziele einer kreisweit koordinierten Integrationsarbeit sind



Verbesserung der Sprachkompetenz, beginnend in Kindertageseinrichtungen,



Erreichen eines qualifizierten Schulabschlusses (Verbesserung der Quote bei Menschen mit Migrationshintergrund),



Steigerung der Vermittlungsquote in eine Berufsausbildung,



MigrantInnen fit-machen für den Arbeitsmarkt / Integration in die Arbeitswelt, Hilfestellung bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen,



Abbau von Benachteiligung und Diskriminierung durch Maßnahmen der interkulturellen Bildung.

Voraussetzung der Landesförderung für das Kommunale Integrationszentrum ist eine mit den kreisangehörigen Kommunen einvernehmlich abgestimmte Konzeption.

20

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Mit den Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe vereinbart, die bis Juni 2012 eine Konzeption für die Integrationsarbeit im Kreis Gütersloh erstellt. Diese Arbeitsgruppe wurde gebildet aus



Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden,



freien Trägern mit Integrationsfachdiensten,



Mitgliedern aus Integrationsausschüssen bzw. -räten,



Mitarbeiter der Ausländerbehörde,



Mitarbeiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,



Mitarbeiter des Jobcenters Kreis Gütersloh,



Mitarbeiter der unteren Schulaufsichtsbehörde,



Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Gütersloh,



Mitarbeiterin des Bildungsbüros des Kreises Gütersloh,



Integrationsbeauftragter des Kreises Gütersloh.

Am 7. Mai 2012 wurde die von der Arbeitsgruppe erstellte Konzeption abschließend noch einmal in einem erweiterten Arbeitskreis erörtert und abgestimmt. Danach wurde die Konzeption in den zuständigen Ausschüssen des Kreises und in der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt.

4.1.1

Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden

Integration findet vorrangig auf lokaler Ebene statt. Somit gilt den örtlichen Integrationsbemühungen eine besondere Aufmerksamkeit. Die Aufgabe des Kreises Gütersloh ist es, die Städte und Gemeinden bei ihrer Integrationsarbeit zu beraten und zu unterstützen. Maßnahmen des Kreises und Angebote des Kommunalen Integrationszentrums finden nur in enger Abstimmung mit der jeweiligen Stadt/Gemeinde statt. Der regelmäßige Austausch zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis findet u.a. in dem Arbeitskreis der Integrationsbeauftragten (Kapitel 6.1) statt.

4.1.2

Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden

Die Wohlfahrtsverbände haben in der Integrationsarbeit eine wichtige Rolle. Als Träger des Jugendmigrationsdienstes (JMD), von Migrationsberatungsstellen für Erwachsene (MBE) und von Integrationsagenturen (IA) haben sie gute Kenntnisse über die Lebenssituation von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie erbringen mit ihren Angeboten und Hilfen eine hohe und beständige Dienstleistungsqualität. Häufig besteht auch eine gute Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Migrantenorganisationen (MO) und Vereinen. 21

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Die öffentlichen Träger der Integrationsarbeit und die freien Träger mit Integrationsfachdiensten verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum Wohle aller Menschen. Sie haben gegenseitige Kenntnis über ihre Handlungskonzepte und informieren sich über ihre Planungen. Der Kreis Gütersloh lädt die Integrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände zu regelmäßigen Arbeitstreffen ein (Kapitel 6.2).

22

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

5.

Mai 2012

Handlungsfelder der Integrationsarbeit

Das vorliegende Integrationskonzept richtet sich sowohl an Menschen mit Migrationshintergrund als auch an die Aufnahmebevölkerung. Ausgangspunkt ist die „Integration vor Ort“. Mit den nachfolgenden Handlungsfeldern setzt das Integrationskonzept deutliche Schwerpunkte. Diese bedeuten jedoch keinen Ausschluss für andere Integrationsthemen. Mit den unten aufgeführten Handlungsfeldern werden Schlüsselthemen der Integration aufgegriffen, die zum Teil der Gestaltungshoheit der Kommune unterliegen oder zum Teil von den Integrationsfachdiensten der freien Träger umgesetzt werden, in denen aber zusätzliche Maßnahmen möglich oder erforderlich sind. Jedem Handlungsfeld sind abschließend Zielsetzungen sowie Maßnahmen zugeordnet. Schlüsselthemen der Integrationsförderung sind insbesondere:



Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen



Elternkooperation, Förderung der Erziehungskompetenz



Sprachförderung



Gesundheit und Pflege



Interkulturelle Öffnung,



Bürgerschaftliches Engagement



Übergang Schule – Beruf



Arbeitsmarktintegration

Im Folgenden werden die zentralen Handlungsfelder näher beschrieben. Sie gelten als Entwicklungsthemen von besonderer Bedeutung. Die Kapitel enden jeweils mit einer Zusammenfassung der Zielsetzung und Beispielen für Maßnahmen der Umsetzung.

5.1

Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Bildung hat in unserer Gesellschaft eine herausragende Bedeutung für gesellschaftliche Teilhabe, soziale Integration und berufliche Perspektiven. Mit einem guten Bildungsabschluss steigen die Chancen auf eine qualifizierte Berufsausbildung und eine spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Bildung und Qualifizierung haben eine Schlüsselrolle für das langfristige Gelingen der Integration. Dabei ist die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine wesentliche Voraussetzung. Die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Bildungssystem aufgrund ihrer sozialen und ethnischen Herkunft wird durch die Bildungsdaten der Kinder aus Zuwan-

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

dererfamilien bestätigt. Sie stellen prozentual den größten Anteil an Schülerinnen und Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen, sie sind weniger in Ausbildung, immer noch überwiegend in Hauptschulen und Förderschulen und zu wenig in Gymnasien vertreten. Die nachfolgende Tabelle zeigt den prozentualen Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund bei der Teilhabe am Bildungssystem im Kreis Gütersloh im Vergleich zum Land NRW.

Anteil Kinder mit Migrationshintergrund an 3Jährigen in Tageseinrichtungen Anteil Kinder mit Migrationshintergrund an Kindern in Tageseinrichtungen gesamt Anteil Schüler 1. Schulbesuchsjahr mit vorschul. Sprachkurs Anteil ausländ. Schüler an Förderschule Lernen sowie emot.-soz. Entwicklung Anteil ausländ. Schulabgänger allgbild. Schulen mit allgemeiner Hochschulreife Anteil Schulabgänger allgbild. Schulen mit allgemeiner Hochschulreife Anteil ausländ. Schulabgänger allgbild. Schulen ohne Hauptschulabschluss Anteil Schulabgänger allgbild. Schulen ohne Hauptschulabschluss Anteil sozverspfl. Auszubildender a.d. ausländ. Bevölkerung 18 bis 20 J. Anteil sozverspfl. Auszubildender a.d. Bevölkerung 18 bis 20 J. gesamt Anteil Schulabgänger Berufst. Schulen mit allgemeiner Hochschulreife Anteil ausländ. Schulabgänger Berufsb. Schulen mit allgemeiner Hochschulreife

Gütersloh, Landkreis 32,0 %

NordrheinWestfalen 34,4 %

33,1 %

34,9 %

13,9 %

17,5 %

21,4 %

22,2 %

6,7 %

13,6 %

26,1 %

30,7 %

18,3 %

13,1 %

4,6 %

6,1 %

25,1 %

29,7 %

66,2 %

59,1 %

1,2 %

2,6 %

k.A.

0,8 %

k.A. = keine Angaben bei fehlender Verfügbarkeit bzw. zu geringer Fallzahlen (siehe Erklärung Indikatoren), unzureichender Vergleichbarkeit wegen Gebietsstandsänderungen oder Einwohnerzahl unter 5.000 im betreffenden Jahr! Quelle: Statistische Ämter der Länder, Ausländerzentralregister, Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen. Bertelsmann Stiftung 2009, www.wegweiser-kommune.de

5.1.1

Bildung im Elementarbereich

In den Bundesländern lag im Jahr 2009 der Anteil der Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen, deren vorrangige Familiensprache nicht Deutsch ist, zwischen 2,6 % in Brandenburg und 30,3 % in Berlin. Bundesweit betrug der Anteil 17,0 %. Die Unterschiede der Anteile von Mädchen und Jungen waren gering. Im Vergleich zum Jahr 2006 hat in allen Ländern bis auf Bayern, Hamburg, MecklenburgVorpommern und Schleswig-Holstein der Anteil der Kinder in dieser Altersgruppe, deren vor-

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

rangige Familiensprache nicht Deutsch ist, zugenommen. Am stärksten war der Zuwachs mit 5,0 Prozentpunkten in Bremen. Bundesweit nahm der Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache an allen Kindern dieser Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen um 0,7 Prozentpunkte zu. Anteil der Kinder von 3 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird, 2009 Deutschland Thüringen Schlesw ig-Holstein Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Rheinland-Pf alz Nordrhein-Westf alen

weiblich männlich

Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hessen Hamburg Bremen Brandenburg Berlin Bayern Baden-Württemberg

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

Quelle: Integrationsmonitoring der Länder 2005 – 2009

In den Kindertageseinrichtungen werden die Weichen für die Entwicklung und Förderung der Kinder gestellt. Für Kinder mit Migrationshintergrund ist der Besuch einer Kindertageseinrichtung von besonderer Bedeutung. Da im familiären Umfeld häufig die Muttersprache gesprochen wird, ergibt sich oft erst mit dem Eintritt in eine Kindertageseinrichtung die Notwendigkeit, sich in einer zweiten Sprache, nämlich auf Deutsch, zu verständigen. Gleichzeitig ist die Kindertageseinrichtung ein wichtiger Ort, der erste interkulturelle Erfahrungen ermöglicht. Es ist notwendig, die Erzieherinnen und Erzieher bei der Entwicklung und Umsetzung eines interkulturellen Profils zu unterstützen. Das Ziel ist, die Kompetenzen der Erzieherinnen und Erzieher zu stärken, allen Kindern gerecht zu werden und die Eltern in die Arbeit einzubeziehen. So könnten beispielsweise Programme zur Elternbildung und Mehrsprachigkeit der Kinder angeboten werden. Weiterhin sollten Anregungen zur Entwicklungs- und Sprachförderung der Kinder in den Kitas und im Übergang zur Grundschule gegeben werden.

25

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Zielsetzung: Kinder mit Migrationshintergrund sind durch spezifische Angebote der frühen Bildung und Erziehung so gefördert, dass sie erfolgreich an Bildung und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Maßnahmenbeispiele:



Programme zur Förderung der Sprachkompetenz.



Beratung und interkulturelle Qualifizierung der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen.



Stärkung der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen den Fachkräften der Kindertageseinrichtungen und den Personensorgeberechtigten.

5.1.2

Bildung in der Schule

Bildung ist der Schlüssel zu Chancengleichheit, sozialer Integration und beruflicher Perspektiven in unserer Gesellschaft. Nur über Bildungserfolge im Schulsystem und einem guten Bildungsabschluss steigen die Chancen auf eine qualifizierte Berufsausbildung und eine spätere Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen im deutschen Bildungssystem aufgrund ihrer sozialen und ethnischen Herkunft wird durch die Bildungsdaten der Kinder aus Zuwandererfamilien bestätigt (Kapitel 5.1). Klassen mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Muttersprache, Hautfarbe, Kultur und Religion sind Normalität an den Schulen im Kreis Gütersloh. Die Bemühungen der Schulen, ein interkulturelles Profil zu entwickeln und im Rahmen ihres Bildungsauftrags interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln, müssen unterstützt werden. Dabei ist wichtig, dass alle Maßnahmen, die in den Schulen stattfinden, in Kooperation mit ihnen entwickelt werden. Zur Verbesserung der Bildungssituation von Kindern aus Zuwandererfamilien müssen die Eltern intensiv einbezogen und in ihrer Erziehungs- und Bildungsverantwortung gestärkt werden. Die Integrationsbereitschaft des Elternhauses hat Modellcharakter für die Kinder und Jugendlichen und muss angemessen unterstützt werden. Zielsetzung:



Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sind in das Bildungssystem so integriert, dass ihnen ein erfolgreicher Schulabschluss und der Übergang in eine berufliche Ausbildung möglich ist.



Eltern kennen ihre Rechte und Pflichten in der Erziehungs- und Bildungsverantwortung und nehmen an den schulischen Veranstaltungen teil.

26

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh



Mai 2012

Lehrerinnen und Lehrer verfügen über eine interkulturelle Qualifikation.

Maßnahmenbeispiele:



Initiierung von schulbegleitenden Angeboten zur individuellen Förderung (z. B. Sprachförderung, Hausaufgabenhilfe, Lese- und Erzählkreise, Übernahme von Patenschaften).



Informationsveranstaltungen für Eltern mit Migrationshintergrund über das Schul- und Bildungssystem, über Mitwirkungsmöglichkeiten , über die Übergänge (Kindergarten/Grundschule, Grundschule/weiterführende Schule, Schule/Ausbildung/Studium/ Beruf) und über spezifische Themen (z.B. Sprachentwicklung, Muttersprache) sowie Ermutigung zur Beteiligung.



Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Hinblick auf interkulturelle Kompetenzen.

5.1.3

Übergang Schule - Beruf

Der Start ins Berufsleben verläuft für Jugendliche aus Zuwandererfamilien nicht immer reibungslos. Einerseits entsprechen die Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht immer ihren schulischen Erfolgen und Potenzialen, daher sind Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund auf dem regionalen Ausbildungsmarkt deutlich unterrepräsentiert. Andererseits gehen langfristige Prognosen davon aus, dass in Deutschland auf Grund der demographischen Entwicklung ein Mangel an ausgebildeten Fachkräften entstehen wird. Daher ist es notwendig, die Potenziale von Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte zu fördern, ihnen Qualifizierungschancen zu eröffnen und ihre berufliche Integration zu unterstützen. Zielsetzung: Alle Jugendlichen erhalten unabhängig von sozialer Herkunft und Schulform die Chance auf eine qualifizierte Ausbildung. Maßnahmenbeispiele: •

Beratung von Jugendlichen und ihren Eltern und Vermittlung von weitergehender Beratung



Kooperation mit Schulen und Partnern der Berufsorientierung



Adressatenbezogene Qualifizierungsmaßnahmen oder deren Vermittlung



Bereitstellung von Materialien



Beteiligung am Aufbau regionaler Netzwerke 27

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

5.1.4

Mai 2012

Bildungsübergänge

Durch die Mehrgliedrigkeit des deutschen Schulsystems ist jeder Übergang von unterschiedlichen Faktoren und Akteuren geprägt und erfordert in der Regel den Wechsel zwischen verschiedenen Institutionen des Schulsystems. Mit jeder neuen Bildungsphase und -institution sind immer wieder neue Anforderungen verbunden, die an die Lernenden gestellt werden. Für das Gelingen des jeweils neuen Bildungsabschnitts ist es von entscheidender Bedeutung, wie die Übergänge zwischen den Phasen gestaltet sind. Je besser sie vom Individuum bewältigt werden, desto optimaler ist der Start und damit der Erfolg in der neuen Bildungsphase. Zielsetzung: Schülerinnen und Schüler haben nahtlose Übergänge innerhalb ihrer Bildungsbiographie Maßnahmenbeispiele:



Individuelle Hilfe bei der Gestaltung der Übergänge innerhalb der Bildungsbiographie



Informationsweitergabe an Migrantenorganisationen, Eltern und Schüler mit Migrationshintergrund über Hilfs- und Unterstützungssysteme bei Bildungsübergängen.

5.2

Elternkooperation, Förderung der Erziehungskompetenz

Die Erziehungskompetenzen von Eltern sind der Schlüssel für ein gesundes Aufwachsen ihrer Kinder. Neben Kindertageseinrichtung und Schule, ist es in erster Linie das Elternhaus, welches einen zentralen Einfluss auf die Entwicklung von jungen Menschen hat. Familien, die wegen ihres Migrationshintergrundes eine große Distanz zur deutschen Kultur sowie zum Schul- und Bildungssystem besitzen, können ihren Kindern entsprechend weniger Unterstützung bei deren Bildungs-, Ausbildungs- und Berufswahlprozessen geben. Eltern in ihren Wünschen ernst zu nehmen, sie als kompetente Erzieher ihrer Kinder wahrzunehmen und zu stärken, ihnen partnerschaftlich zu begegnen und das Gespräch „auf Augenhöhe“ zu suchen, sind wichtige Voraussetzungen für eine gelingende Kooperation. Erziehungskompetenzen von Eltern zu fördern bedeutet zunächst, einen respekt- und liebevollen Umgang der Eltern mit dem Kind zu erreichen und zu festigen. Mütter und Väter sollen dabei vor allem für die Stärken ihrer Kinder sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, die bestmöglichen Umstände für deren Entwicklung zu schaffen. Die Zusammenarbeit mit Eltern mit Migrationshintergrund ist nicht nur aufgrund der Verständigungsprobleme schwierig ist, sondern auch aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen und Erwartungen. Zudem haben viele Menschen mit Migrationshintergrund Diskriminierungserfahrungen gemacht, z.B. bei Behördenkontakten - und befürchten, dass sie in "offiziellen" Institutionen wie Kindergärten und Schulen ähnliche Erfahrungen machen werden. Vor allem 28

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

bei Beratungs- und Konfliktgesprächen ist der unterschiedliche kulturelle Hintergrund zu berücksichtigen. Bei den ersten Kontakten mit Erzieher/innen und Lehrer/innen sind deshalb manche Menschen mit Migrationshintergrund misstrauisch und unsicherer als deutsche Eltern; sie halten sich dementsprechend zurück. Dies darf nicht als Desinteresse oder gar Ablehnung der Person der jeweiligen Fachkraft missverstanden werden. Vielmehr ergibt sich daraus die besondere Anforderung an Erzieher/innen und Lehrer/innen, immer wieder von sich aus auf die Migrant/innen zuzugehen und letztlich mehr Zeit in den Aufbau einer tragfähigen Beziehung einer Erziehungspartnerschaft - zu investieren, als dies bei deutschen Eltern nötig ist. Es ist für die Erziehungskompetenz der Eltern wichtig, dass sie die kulturellen Gegebenheiten und das Bildungssystem in Deutschland kennen, dass sie vielfältige Kontakte haben, insbesondere zu Erzieher/innen und Lehrer/innen und von diesen gezielt in die pädagogische Arbeit einbezogen werden. Die meisten Eltern mit Migrationshintergrund sind bereit, in die Bildung ihrer Kinder zu investieren. Diese Bereitschaft sollte genutzt werden, um sie als Partnerinnen und Partner für Bildung und Erziehung zu gewinnen und zu qualifizieren. Darüber hinaus gilt es, Migrantenorganisationen im Sinne des Nationalen Integrationsplanes stärker als Dialogpartnerinnen, Brückenbauerinnen oder Bildungspaten auch zur Überwindung familiärer (Bildungs) Barrieren zu beteiligen. Zielsetzung: Eltern mit Migrationshintergrund haben Kenntnisse über die Kultur und das Bildungssystem in Deutschland und werden gleichberechtigt in die pädagogische Arbeit der Kindertageseinrichtungen und Schulen einbezogen Maßnahmenbeispiele:



Unterstützung von Kindertageseinrichtungen und Schulen bei der Kontaktaufnahme zu Eltern mit Migrationshintergrund, z.B. in Kooperation mit den kreis- und landesgeförderten Familienzentren.



Unterstützung von Eltern/-teilen in ihrer Erziehungs- und Bildungsarbeit (z.B. thematische Elterngesprächsrunden oder Vorträge zu Fragen rund um die Erziehung in den Migrantenorganisationen).



Maßnahmen der Interkulturellen Bildung für Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Sozialpädagogen/innen und Lehrer/innen.



Förderung der Kooperation mit Migrantenorganisationen. Und den Fachdiensten für Integration der freien Träger.

29

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

5.3

Mai 2012

Sprachförderung

Zahlreiche Untersuchungen belegen die Bedeutung, gleichermaßen die Muttersprache sowie die Zweitsprache zu fördern und damit Mehrsprachigkeit als gesellschaftliche Ressource von Anfang an herzustellen. Einen wichtigen Schwerpunktbereich stellt die Sprachförderung in allen Lernbereichen auf der Grundlage von Deutsch als Zweitsprache (DaZ) dar. Die Vernetzung und Koordinierung aller vorschulischen und schulischen Sprachfördermaßnahmen dienen dazu, ein systematisches und durchgängiges Gesamtkonzept zur Sprachförderung und sprachlichen Bildung zu entwickeln und zu etablieren. Davon profitieren alle Kinder und Jugendlichen, gleich welcher Sprachebene oder Muttersprache sie angehören. Zielsetzung: Das sichere Beherrschen der Bildungssprache Deutsch als Grundlage für eine erfolgreiche Schullaufbahn. Maßnahmenbeispiele:



Umsetzung bewährter Projekte und Programme zur Sprachförderung



Anknüpfen an die Mehrsprachigkeit

5.4

Umgang mit Vielfalt

Der Begriff „Umgang mit Vielfalt“ – oder wie aktuell häufig zu lesen „Diversity Management“ bezieht sich auf ein Konzept, das darauf abzielt, die durch kulturelle Vielfalt bedingte Anhäufung an individuellen Kompetenzen und Eigenheiten zu nutzen, soziale Diskriminierungen zu verhindern und die Chancengleichheit zu verbessern. Dabei toleriert Diversity Management nicht nur die individuelle Verschiedenheit der Menschen, sondern hebt sie im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervor und versucht sie für des Gemeinwesen nutzbar zu machen. Waren es zunächst Wirtschaftsunternehmen, die Diversity Management Konzepte als Chance für sich erkannten, tun sich andere Institutionen wie Bildungseinrichtungen, öffentliche Verwaltungen, soziale Organisationen noch schwer, für sie passende Diversity Konzepte zu entwickeln und einzusetzen. In den Großstädten wird Diversität als Konzept zunehmend diskutiert. In kleinen und mittleren Städten hat sich der Perspektivenwechsel vom Defizit- zum Potentialansatz bislang kaum vollzogen. Dabei eröffnet die Wertschätzung von Vielfalt gerade für den ländlichen Raum neue Entwicklungsperspektiven.

30

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Im Kreis Gütersloh wurde in Trägerschaft des CJD und in Kooperation mit der Stadt Versmold von 2009 bi2 2011 das Projekt DiverseCity: Gesellschaftliche Diversität in der Stadtentwicklung - Perspektiven für die Zukunft durchgeführt. Ziel des Projektes war es, einen

Prozess

für

die

Einbindung

kultureller

Vielfalt

als

gesellschaftliche

Querschnittsaufgabe und als Chance für eine zukunftsgerichtete Stadtentwicklung zu initiieren. Das dreijährige Projekt wurde durch das Bundesamt für Migration (BAMF) aus Mitteln des Europäischen Integrationsfonds (EIF) kofinanziert. Die Förderung und Nutzung gesellschaftlicher Vielfalt insbesondere in Bezug auf Menschen mit Migrationshintergrund stellt einen wichtigen Faktor für eine zukunftsfähige und vorausschauende Entwicklungssteuerung kleinerer und mittelgroßer Städte dar. Kommunale Diversitätstrategie birgt die Chance für einen erfolgreichen Wettbewerb in der Region. Sie verbessert die Lebensqualität aller Bürger, steigert die Attraktivität des Standorts, eröffnet neue ökonomische und soziale Perspektiven. Die Voraussetzung für einen produktiven „Umgang mit Vielfalt“ ist, dass sie als solche wahrgenommen wird. Die Wahrnehmung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und ein gelungener Umgang mit diesen setzt Diversity-Kompetenz voraus. Diese Kompetenz kann vermittelt werden (zum Beispiel in Form von Diversity-Trainings). Während herkömmliche Integrationspolitik fragt: „Was muss getan werden, um Menschen mit Migrationshintergrund die Eingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern?“, stellt sich aus der Perspektive des Diversity Management die Frage: „Was muss getan werden, damit in einer durch Zuwanderung veränderten Stadt die Verwaltung und die lokale Politik den Bedürfnissen einer kulturell vielfältigen Bürgerschaft weiterhin entsprechen?“. Zielsetzung:



Kommunale Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände verfügen über ein Konzept des Diversity Management.



Mitarbeiter/innen dieser Institutionen nehmen das "Anderssein" von Menschen wahr und nutzen es für eine produktivere und vielfältigere Arbeit.

Maßnahmenbeispiele:



Durchführung praxisbezogener Einführungen in Diversity-Konzepte und Handlungsstrategien.



Erarbeitung von Maßnahmen und Instrumente einer Politik der Vielfalt.



Schulung der interkulturellen Kompetenz (z.B. Selbstreflexion, Perspektivwechsel, Konfliktlösungsstrategien, Umgang mit „Fremden“ etc.) 31

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

5.5

Mai 2012

Arbeitsmarktintegration

Über die Situation von erwerbslosen Migranten/innen berichtet das Jobcenter Gütersloh in der Broschüre „Arbeitsmarkt 2012“ vom November 2011: „In der Grundsicherung SGB II haben rund 23 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen ausländischen Pass. Berücksichtigt man die Personen mit Migrationshintergrund, die im Ausland geboren sind, so dürfte der Migrantenanteil einschließlich der Spätaussiedler und bereits eingebürgerten Ausländer bei ca. 50% liegen. Bei einem Teil dieser Personengruppe stellen nach wie vor mangelnde deutsche Sprachkenntnisse ein erhebliches Vermittlungshemmnis dar.“ Im März 2012 waren insgesamt 1.845 arbeitslos. Das sind rund 20 % aller Arbeitslosen im Kreis Gütersloh. Im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerungszahl (9,15 %) sind Ausländer also rund doppelt so stark von Arbeitslosigkeit betroffen wie der Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Rund 73 % der arbeitslosen Ausländer beziehen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuche nach dem SGB II. Im Vergleich zu anderen Jobcentern besteht im Kreis Gütersloh ein überdurchschnittlich hoher Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund. Damit ist hier eine spezifische Zielgruppe gegeben, die einen besonderen Betreuungsansatz erfordert. Mit dem Kernbaustein „Integriertes Programm Migration“ arbeitet das Jobcenter Gütersloh gezielt an der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund. Kennzeichnend für den Ansatz ist das Baukastenprinzip aus Sprachförderung, Dolmetscherpool, Kompetenzcheck, psychosozialer Stabilisierung, Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse, interkultureller Kompetenz sowie Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierungen. Ziel des Programms ist es Langzeitarbeitslose mit Migrationshintergrund sowie relativ schlechter beruflicher Qualifikation und Sprachproblemen und bestehender familiärer Bindungen (Kinder unter 15 Jahren) ganzheitlich zu fördern. Hinsichtlich des bestehenden Fachkräftebedarfs kommt neben der Herstellung einer verbesserten Qualifikation und der Vermittelbarkeit von Migranten auch deren Aufnahme in den heimischen Betrieben in eine besondere Bedeutung zu. Hier sind Ansätze von innerbetrieblicher Höher- und Weiterqualifizierung genauso zu unterstützen wie die spezielle Nutzung der besonderen sprachlichen und interkulturellen Kompetenz von Migranten (diversity management). Zielsetzung: •

Die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund ist durch zielgruppenspezifische Betreuung und Strategien deutlich erhöht worden.



Die Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt ist abgebaut.

32

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh



Mai 2012

In Deutschland ausgebildete hochqualifizierte Fachkräfte bleiben in Deutschland und erhalten hier angemessene Arbeitsplätze.

Maßnahmenbeispiele: Mit den folgenden Maßnahmen soll die Integrationsquote von Migranten durch eine zielgruppenspezifische Betreuung deutlich erhöht werden: •

Optimierung der beruflichen Eingliederungschancen durch Kompetenzchecks.



Einrichtung eines Dolmetscherpools zur Unterstützung bei Beratungsgesprächen und zur Vermeidung von Missverständnissen.



Fortbildung „Interkulturelle Kompetenzen“ für Arbeitsvermittler und Fallmanager.



Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse durch Lotsen.



Informationsveranstaltungen zum Abbau von Diskriminierung.



Konsequente Nutzung der vorhandenen Sprachförderangebote insbesondere des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie sonstiger lokal angebotener Sprachförderangebote (Volkshochschulen, Privatinitiativen)

5.6

Gesundheit und Pflege

Zu den elementaren Bedingungen eines selbstbestimmten Lebens gehört es, Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen zu können. Bei Menschen mit Migrationshintergrund werden Fragen nach der eigenen Gesundheit jedoch häufig überlagert durch die vielfältigen Anforderungen des Integrationsprozesses. Faktoren wie Bildung, Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Wohnen und Einkommen beeinflussen die Gesundheit und den Umgang mit ihr. Menschen mit Migrationshintergrund erkranken häufiger zudem gibt es oft Hürden bei der Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens aufgrund von Sprach- und Verständigungsproblemen, teilweise fehlen Informationen über Dienste und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Menschen mit Migrationshintergrund nehmen Vorsorgeleistungen und medizinische Hilfe insgesamt seltener in Anspruch, mit der Folge, dass es zur fehl- oder Unterversorgung kommen kann. Fehlende oder unzureichende Informationen über Strukturen und Angebote des Gesundheitssystems, Skepsis gegenüber deutschen Institutionen, sprachliche Probleme oder kulturell bedingte Denk- und Handlungsmuster können im Einzelfall Zugangsbarrieren sein.

33

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheitswesens unter anderem auch deshalb behindert wird, weil das Fachpersonal im Gesundheitsbereich wenig über die Lebenssituation in der Migration, über die kulturell geprägten Vorstellungen und Vorerfahrungen oder ihre Erwartungen an die Behandlung weiß. Auch Sprachbarrieren spielen hier eine Rolle. Es ist wichtig, Menschen mit Migrationshintergrund mit den Angeboten des Gesundheitswesens zu erreichen, von der Vorsorge, Therapie, Rehabilitation bis hin zur Pflege. Durch zielgruppenspezifische Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Gesundheitsthemen und zu Themen der Prävention sollen Zugangsbarrieren zum Gesundheitswesen beseitigt werden. Dazu beteiligt sich der Kreis Gütersloh am Projekt MiMi. Dieses Gesundheitsprojekt "Mit Migranten für Migranten - Interkulturelle Gesundheit in Nordrhein-Westfalen“, kurz MiMi genannt, will die gesundheitliche Situation von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verbessern und ihren Zugang zum Deutschen Gesundheitssystem erleichtern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden im Kreis Gütersloh gut integrierte Migrantinnen und Migranten zu Gesundheitsmediatoren ausgebildet. Neben Informationen über spezielle Gesundheitsthemen wie „seelische Gesundheit“, „Kindergesundheit und Unfallprävention“, „Ernährung und Bewegung“ vermitteln die Gesundheitsmediatoren in muttersprachlichen und teilweise auch in deutschsprachigen Veranstaltungen allgemeines Wissen über das deutsche Gesundheitssystem. Die Informationsveranstaltungen zu den unterschiedlichen Gesundheitsthemen werden in verschiedenen Orten und Einrichtungen im Kreis Gütersloh durchgeführt wie z. B. in Familienzentren, Kindergärten, Grundschulen, Gemeindehäusern, Jugendhäusern, Kliniken sowie in Räumlichkeiten der Wohlfahrtsverbände und der Sport- und Kulturvereine. Zielsetzung:



Gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an den Leistungen des Gesundheitswesens.



Erhöhung des Anteils von medizinischen Fachkräften mit Migrationshintergrund.



Fortführung der Informationsveranstaltungen im Rahmen des „MiMi-Projektes“.

Maßnahmenbeispiele:



Förderung der interkulturellen Kompetenz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesundheitsdienste.



Werbung und Initiierung von Informationsveranstaltungen im Rahmen des „MiMiProjektes bei Migrantenorganisationen.

34

Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh



Mai 2012

Bei Gesundheitsdiensten für die Einstellung von Fachpersonal mit Migrationshintergrund werben.

5.7

Sport, Freizeit, Kultur

Kultur und Sport bieten vielfältige Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung und gleichzeitig Chancen für die Integration. Die Begegnung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund und die gemeinsame Betätigung in Kunst, Kultur und Sport steigern die wechselseitige Anerkennung. Sie können dazu beitragen, Vorurteile und Ängste abzubauen und präventiv gegen, Diskriminierung, Gewalt und Extremismus wirken. Die Bevölkerung im Kreis Gütersloh ist von der Vielfalt der kulturellen Herkünfte der Einwohner gekennzeichnet. Diese Vielfalt spiegelt sich jedoch nicht in allen Freizeitangeboten wider, ob Museum, Theater, Konzert, ob Musikschule oder Bibliothek, sie werden von Menschen mit Migrationshintergrund weniger frequentiert. Anders stellt sich dies im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit und des Sports dar, hier finden Menschen mit Migrationshintergrund zunehmend Zugang zu den Einrichtungen, Vereinen und Veranstaltungen. Die Angebote in Kultur und Sport für Menschen mit Migrationshintergrund sind ein wichtige Bestandteile der Integration. Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund am kulturellen und sozialen Leben der Mehrheitsgesellschaft erfordert von den Anbietern die Auseinandersetzung mit Fragen zur interkulturellen Orientierung. Freizeitangebote müssen stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet werden, um ihr Interesse zu wecken und die Partizipation zu erhöhen. Kultur- und Sportangebote sowie die Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit haben das Potenzial, präventive und integrative Arbeit im Rahmen eines übergreifenden Integrationskonzeptes zu leisten. Jugendarbeit, Kultur und Sport verbinden, fördern das Miteinander und schaffen Gemeinsamkeiten. Jugendarbeit und Sport können ein „Motor“ für Integration sein. Gemeinsame Aktivitäten fördern den persönlichen Austausch zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Der steigende Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung ist eine Herausforderung für die gesellschaftliche Teilhabe, aber gleichzeitig auch ein Potential für Sportvereine. Eine besondere Herausforderung ist die Einbindung von Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund in den Sport. Nur etwa ein Zehntel aller Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund sind im organisierten Sport aktiv.

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Für viele Kinder und Jugendliche aus Zuwandererfamilien sind Sportvereine sowie die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen wichtige Anlaufpunkte und Aufenthaltsorte außerhalb der Schule. Gemeinsame Freizeitaktivitäten und Erlebnisse fördern den Dialog und Respekt der Jugendlichen untereinander. Sie erhalten zudem Unterstützung und Hilfe bei individuellen Fragen und Problemen und finden verlässliche Ansprechpartner und Bezugspersonen, die ihnen Wertschätzung entgegenbringen. Zielsetzung:



Menschen mit Migrationshintergrund sind in Kultur- und Sportvereine integriert.



Menschen mit Migrationshintergrund und Migrantenorganisationen (MO) sind Multiplikatoren für Kultur- und Sportangebote.



Menschen mit Migrationshintergrund sind über die Möglichkeiten des Vereinssports informiert und für eine sportbezogene Freizeitgestaltung motiviert.



Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sportvereinen und Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind in interkultureller Kompetenz fortgebildet.



Menschen mit Migrationshintergrund sind Mitarbeiter/innen in Sportvereinen und in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Maßnahmenbeispiele:



Schaffung von Begegnungsmöglichkeiten, die die Kommunikation und den kulturellen Austausch mit Angehörigen verschiedener Nationalitäten fördern.



Unterstützung gemeinsamer Veranstaltungen von Migrantenselbstorganisationen und Vereinen der Mehrheitsgesellschaft , mit dem Ziel, den persönlichen Austausch zu fördern.



Unterstützung der Möglichkeiten zur Pflege der eigenen Kultur, Maßnahmen für das Kennenlernen der Kulturen der Herkunftsländer und zur gegenseitigen Begegnung der Kulturen.



Unterstützung bei der Umsetzung von Konzepten, die den Zugang von Menschen mit Migrationshintergrund zum Vereinsport vermitteln und fördern.



Schulung von Mitarbeitern/innen in Sportvereinen und in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in interkultureller Kompetenz.

5.8

Interkulturelle Öffnung, Förderung interkultureller Kompetenzen, Qualifizierungsmaßnahmen

Interkulturelle Öffnung beschreibt den Prozess, Menschen mit Migrationshintergrund grundsätzlich als gleichberechtigt anzuerkennen und ihnen in allen gesellschaftlichen Bereichen 36

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Teilhabe und Mitwirkung zu ermöglichen. Wichtige Grundlagen der interkulturellen Öffnung bilden die Anerkennung, dass Deutschland ein Zuwanderungsland ist, sowie die Erkenntnis, dass zur Schaffung von gleichen Teilhabemöglichkeiten und Chancen strukturelle Veränderungen der Aufnahmegesellschaft samt ihrer Institutionen und Organisationen unerlässlich sind. Die Praxis zeigt, dass die Umsetzung ein Weg ist, auf dem noch viele Schritte zu gehen und viele Fragen offen sind. Warum fühlen sich die Menschen mit Migrationshintergrund von den bestehenden Angeboten oft nicht angesprochen? Was schreckt sie ab? Was fehlt ihnen? Die Weiterentwicklung bestehender Angebote und Strukturen ist ein wichtiger Aspekt interkultureller Öffnung. Es müssen aber auch neue Projekte und Dienste entwickelt und auf die Bedarfe der Menschen mit Migrationshintergrund zugeschnitten werden. Die interkulturelle Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere in den bürgernahen Diensten und Angeboten der öffentlichen Verwaltungen ist weiter zu fördern. Noch mehr als bisher sollten interkulturell und mehrsprachig zusammengesetzte Teams angestrebt werden, die der tatsächlichen Zusammensetzung der Bevölkerung entsprechen. Das bedeutet nicht immer die Entwicklung neuer Aufgaben und nicht die Schaffung neuer Stellen, sondern eine selbstverständliche Teilhabe an den bestehenden Ressourcen. Interkulturelle Öffnung bedeutet, nicht allein die mit den Themen „Migration“ und „Integration“ befassten Dienste mit der Durchsetzung der Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund zu betrauen. Interkulturelle Öffnung geht alle an und muss in allen Arbeitsfeldern verfolgt werden – in der Kinder- und Jugendhilfe genauso wie in den Gesundheitsdiensten und der Altenhilfe, im Hauptamt wie im Ehrenamt. Interkulturelle Kompetenz basiert auf der gegenseitigen Anerkennung kultureller Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie eines bewussten Umgangs mit diesen. Das bedeutet, eigene Wahrnehmungs- und Verhaltensmuster zu hinterfragen und für fremdes Verhalten sowie Störungen in der Kommunikation sensibel zu sein. Soziale und interkulturelle Kompetenz ist trainierbar und erweitert die Wahrnehmung für das Miteinander. Sie stärkt Kommunikationsund Konfliktfähigkeit und ist damit ohnehin ein Gewinn für jede Teamarbeit. Ein Schwerpunkt in Fortbildungen liegt auf Sensibilisierungs- und AntidiskriminierungsTrainings. Diese haben grundsätzlich zwei Stoßrichtungen: Sie thematisieren den Kontakt mit Kunden oder Klienten ebenso wie das Verhältnis zu Kollegen mit Migrationshintergrund. Letzteres ist wichtig, weil ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld ein Qualitätsstandard ist, der die Produktivität steigert.

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Zielsetzung: •

Menschen mit als auch ohne Migrationshintergrund sind für den jeweils anderen sensibilisiert, kulturelle Unterschiede werden als Bereicherung erkannt.



Anderen Kulturen und deren Vertretern gegenüber besteht Empathie.



Abkehr vom Defizitansatz und Hinwendung zum Ressourcen- bzw. Strategie-Ansatz, wonach kulturelle Vielfalt als Chance zu verstehen ist.



Zugangsbarrieren für Menschen mit Migrationshintergrund zu sozialen Diensten und anderen Dienstleistungseinrichtungen sind abgebaut.



Stereotypen und Vorurteile anderen Kulturen gegenüber sind abgebaut.

Maßnahmenbeispiele: Um die interkulturelle Öffnung zu fördern, ist es wichtig, konkret zu werden – wirkliche Entwicklung braucht mehr als Absichtserklärungen. Aus gewonnenen Erkenntnissen entwickelte Konzepte müssen umgesetzt und notwendige Änderungen vorgenommen werden. Langfristiges Ziel ist nicht nur die Realisierung von Modellprojekten, sondern die grundsätzliche Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund. Um die Angebote und Einrichtungen interkulturell zu öffnen, empfiehlt sich zunächst eine intensive Überprüfung der Strukturen. Mögliche Maßnahmen sind •

Interkulturelle Trainings in den verschiedenen Einrichtungen



Sensibilisierungsveranstaltungen



Qualifizierung von Mitarbeitern und Einrichtungen, die mit Migranten arbeiten



Einstellung von Mitarbeitern/innen mit Migrationshintergrund

5.9

Bürgerschaftliches Engagement, gesellschaftliche Teilhabe, Zugangs- und Partizipationsmöglichkeiten

Ehrenamtliches Engagement ist eine der tragenden Säulen der Gesellschaft und ein wichtiger Indikator gelingender Integration. Vor allem gemeinsames Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördert die gegenseitige Akzeptanz und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist ein Gewinn für beide Seiten, bei dem Herkunft und Nationalität in den Hintergrund treten. Ehrenamtlicher Einsatz bedarf nicht nur einer positiven Wahrnehmung und Anerkennung in der Öffentlichkeit, sondern auch eines strukturierten Rahmens und einer professionellen Begleitung. Aufwandsentschädigungen, Ehrenamtskarte oder Ähnliches bieten eine zusätzliche Möglichkeit des Anreizes und der Anerkennung. Einerseits besteht angesichts der Zunahme sozialer Aufgaben ein steigender Bedarf an ehrenamtlicher Mitarbeit, andererseits bedeutet die ehrenamtliche Mitarbeit auch für die Men-

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schen mit Migrationshintergrund die Chance auf Förderung von beruflichen Kompetenzen und Integration. So zählen zum bürgerschaftlichen Engagement z.B. auch die Freiwilligendienste, wie der Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), im Rahmen derer junge Menschen ihr Engagement im sozialen, ökologischen, sportlichen und kulturellen Bereich verantwortungsvoll und unter Anleitung erproben. Dort lernen sie den Berufsalltag kennen, wodurch sie bei ihrer persönlichen und beruflichen Lebensplanung unterstützt werden. Wichtig ist, bestehende kulturelle Unterschiede auch bezüglich des Ehrenamtes zu beachten. Diese beziehen sich sowohl auf unterschiedliche gesellschaftliche Verankerungen als auch auf die mit dem Begriff „Ehrenamt“ verbundenen Assoziationen. In anderen Kulturen ist freiwilliges soziales Engagement kaum verbandlich organisiert, sondern beruht auf dem Prinzip der Nachbarschafts- oder Familienhilfe. Oft müssen Menschen mit Migrationshintergrund daher erst mit organisierter ehrenamtlicher Tätigkeit vertraut gemacht werden. Gesellschaftliche Teilhabe und Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund sind ein wichtiger Grundstein für die Integration. Die Teilhabe aller in der Gesellschaft erleichtert das gemeinsame Miteinander maßgeblich und hilft, Konflikte abzubauen. Zielsetzung: Basis des bürgerschaftlichen Engagements ist die gesellschaftliche Anerkennung und Förderung ehrenamtlicher Arbeit. Die lokalen und gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen daher stets überprüft und ggfs. korrigiert werden. Aber auch die Wirtschaft muss ihre Mitverantwortung für eine zukunftsgerichtete Bürgergesellschaft übernehmen. Angebote sollten so gestaltet und gegebenenfalls geändert werden, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen fühlen und zu freiem bürgerschaftlichem Engagement motiviert werden. Grundsätzlich sorgen konkrete Benennungen von Aufgabenfeldern für mehr Interesse. Wie Einheimische müssen auch Menschen mit Migrationshintergrund zunächst die Möglichkeit haben, sich mit ehrenamtlichen Aufgaben zu identifizieren. Dazu können aktive Ehrenamtliche – mit und ohne Migrationshintergrund – einen wichtigen Beitrag leisten. Menschen mit Migrationshintergrund im Ehrenamt sind weder lediglich Zielgruppe von Dienstleistungen noch ausschließlich potenzielle Berater von anderen Menschen mit Migrationshintergrund.

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Maßnahmenbeispiele: •

Informationsreihe für Menschen mit Migrationshintergrund zum Thema Ehrenamt und wie Beteiligung gelingen kann



Qualifizierung von ehrenamtlichen Menschen mit Migrationshintergrund in den Vereinen zu bestimmten Themen; diese fungieren dann als Ansprechpartner für diese bei den jeweiligen Themen (Bsp. MiMi)



Politische Partizipation erhöhen, z.B. durch die Beteiligung in Integrationsausschüssen, räten und anderen Fachausschüssen

5.10

Einbürgerung

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht auf Antrag. Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Ausländer müssen ihre gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen. Das sind in der Regel die Eltern. Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung vom 19.08.2007 ist Grundlage für alle ab dem 31.03.2007 gestellten Einbürgerungsanträge. Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen: -

Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf einen Daueraufenthalt ausgerichtete Aufenthaltserlaubnis.

-

Sie haben seit 8 Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

-

Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.

-

Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

-

Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.

-

Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.

-

Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

-

Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (außer EU Bürger und bestimmte Ausnahmen).

Viele ausländische Mitbürger stehen vor der Überlegung, die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zu beantragen. Einbürgerung bedeutet die Verleihung der deutschen Staats40

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angehörigkeit. Mit der Einbürgerung wird sie/er den deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern rechtlich gleichgestellt und darf z.B.: o

wählen und selbst gewählt werden

o

den Aufenthalt, die Arbeitsstelle oder den Studienplatz in Deutschland und den Staaten der Europäischen Union frei wählen

o

nicht ausgewiesen oder ausgeliefert werden

o

in viele europäische Staaten ohne Visum einreisen

Besonderheiten In der Regel muss die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung aufgegeben werden (außer EU-Bürger und bestimmte Ausnahmen). In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erwerben mit der Geburt neben der Staatsangehörigkeit der Eltern automatisch auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich wenigstens ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Kinder müssen sich mit Vollendung des 18 Lebensjahres entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchten (Optionsmodell). Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung nach einem dreijährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, wenn die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht. Zielsetzung:



Jugendliche mit ausländischem Pass sind ausreichend über die Optionsregelung informiert.



Jugendliche mit Option entscheiden sich für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Maßnahmenbeispiele:



Durchführung von Informationsveranstaltungen und individueller Beratung von Optionsjugendlichen in enger Abstimmung mit den Ausländerbehörden.



Anregung von Einbürgerungsfeiern in den Städten und Gemeinden.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

5.11

Mai 2012

Öffentlichkeitsarbeit

Durch die Öffentlichkeitsarbeit werden die Einwohnerinnen und Einwohner vorrangig über kommunale Dienstleistungen sowie über ihre Struktur und Organisation informiert. Bestandteile der Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen der Integrationsarbeit stattfinden, sind hier vor allem die Aktivitäten - Maßnahmen, Projekte, Fortbildungen, Seminare, Veranstaltungen usw. Ziel ist es, mehr als bisher die Zielgruppe Menschen mit Migrationshintergrund zu erreichen. Medien der Öffentlichkeitsarbeit sind die örtlichen Tages- und Wochenzeitungen, ggfls. Zeitungen in den jeweiligen Landessprachen, das Internet, Plakate, Flyer, lokale Radio- und Fernsehsender, oder auch mündliche Bekanntmachungen bei Versammlungen bzw. in Gottesdiensten und in Moscheen. Zielsetzung:



Ausbau des Bekanntheitsgrades der Integrationsangebote im Kreis Gütersloh.



Bewusstseinsbildung für ein weltoffenes, tolerantes, kooperatives, auf gegenseitige Bereicherung ausgerichtetes Zusammenleben im Interesse aller Einwohner/innen im Kreis Gütersloh.

Maßnahmenbeispiele:



Regelmäßige Veröffentlichung über Maßnahmen, Veranstaltungen und Angebote im Rahmen der Integrationsarbeit



Persönliche Ansprache von Multiplikatoren in MOs zur Weitergabe von Informationen.

5.11.1 Pflege und Weiterentwicklung der Internetseite Mit einem umfassenden Internetauftritt zum Thema Integration auf der Internetseite des Kreises Gütersloh sollen perspektivisch alle wichtigen Informationen über Dienste öffentlicher und freier Träger, Beratungsstellen oder Veranstaltungen gebündelt werden. Die Seite kann zudem für die Nutzer wichtige Servicefunktionen erfüllen, wie z.B. Online-Anmeldungen für Veranstaltungen, Links zu anderen interessanten Seiten, etc. Die Internetseiten der Städte und Gemeinden und des Kreises zum Thema Migration/Integration sind untereinander verlinkt. Zielsetzung: Auf der Internetseite des Kreises finden interessierte Menschen alle wesentlichen Informationen zum Thema Integration. 42

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Maßnahmenbeispiele:



Die Datenbank auf der bisherigen Internetseite www.integration-kreis-guetersloh.de wird auf die Internetseite des Kreises Gütersloh transferiert und aktualisiert.



Die Internetseite des Kreises Gütersloh zum Thema Integration wird ständig, mindestens jedoch vierteljährlich aktualisiert.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

6.

Mai 2012

Netzwerke und Kooperationen

Für eine gelingende Integration müssen die verschiedenen Partner zusammenarbeiten, voneinander wissen und sich unterstützen. Die verschiedenen Netzwerke vereinen viele Akteure aus dem Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit.

6.1

Arbeitskreis der Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden

Der Arbeitskreis der Integrationsbeauftragten der Städte und Gemeinden im Kreis Gütersloh besteht seit Mai 2011. Inhalte der Treffen sind z.B.



Gegenseitige Informationen über Maßnahmen und Unterstützungsangebote der unterschiedlichen Ebenen von Bund, Land, Bezirksregierung, Kommunen)



Planung, Abstimmung und Durchführung von (Kooperations-) Maßnahmen



Fachliche Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Integrationsleitbildern



Vorstellung von Good-Practice-Beispielen



Bekanntmachung von Fördermaßnahmen



Planung und Durchführung von Kompetenztrainings



etc.

Die Integrationsbeauftragten treffen sich nach Vereinbarung, mindestens zwei Mal jährlich.

6.2

Arbeitskreis der Integrationsfachdienste der freien Träger

Der Arbeitskreis der Integrationsfachdienste der freien Träger besteht bereits seit mehreren Jahren. Seit März 2011 nimmt der Integrationsbeauftragte des Kreises an den Arbeitstreffen teil und lädt zu den Treffen ein. Die Fachdienste der freien Träger sind: a) Der Jugendmigrationsdienst (JMD) Der Jugendmigrationsdienst (JMD) ist zuständig für jugendliche Migrantinnen und Migranten im Alter von 12-27 Jahren und deren Familien. Der JMD unterstützt sie mit individuellen Angeboten und durch professionelle Begleitung bei ihrem Integrationsprozess im neuen Lebensumfeld. Die Ziele sind: •

Verbesserung der Integrationschancen durch sprachliche, schulische, soziale Integration



Förderung von Chancengleichheit



Förderung der Partizipation von jungen Migranten in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

Mai 2012

Die Ziele werden erreicht durch: •

Einzelfallhilfen, Beratung



sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen



Erarbeitung eines individuellen Förderplanes im Sinne des Casemanagements



Netzwerk- und Sozialraumarbeit



Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder

b) Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE): Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) initiiert, steuert und begleitet den Integrationsprozess. Durch eine individuelle Einzelfallbegleitung werden die Potenziale der Zuwanderer ermittelt, und daraufhin passende Integrationsmaßnahmen zusammengestellt und in einem Förderplan festgeschrieben. Es ist Ziel der Migrationsberatung, Neuzuwanderer möglichst schnell in die Lage zu versetzen, ihre Lebenssituation in Deutschland eigenständig zu regeln und Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. Die Zuwanderer erhalten individuelle Unterstützung in allen Anliegen, die mit ihrer Eingliederung in Zusammenhang stehen. Des Weiteren erhalten Zuwanderer Informationen über die weiteren Beratungsangebote in der Region oder werden an diese Dienste weiter vermittelt. c) Integrationsagenturen (IA) Die migrationspolitischen Maßnahmen der Integrationsagenturen umfassen insbesondere die nachholende Integration von bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. Sie erkenen Integrationschancen und –probleme und suchen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien und öffentlichen Trägern und Migrantenselbstorganisationen nach Unterstützungen und Lösungen. Die Integrationsagenturen regen auf struktureller Ebene Beiträge für eine wirksame Integration vor Ort an und führen die Akteure, Einrichtungen, Dienste und Institutionen zusammen. Durch die Integrationsagenturen werden Beiträge für eine wirksame und nachhaltige Integration vor Ort angeregt, ein Bewußtsein für die Aufgaben geschaffen und Potentiale aktiviert. Inhalte der Treffen der Integrationsfachdienste dienen insbesondere dem Austausch über die praktische Arbeit vor Ort, Informationen über neue Gesetze und deren Umsetzung sowie Referate über aktuelle Themen oder Mitteilungen aus anderen Institutionen und Ämtern (z.B. BAMF, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, etc.).

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

6.3

Mai 2012

Arbeitskreis der Migrantenorganisationen (MO)

Die Migrantenorganisationen nehmen im integrationspolitischen Kontext eine bedeutende Rolle ein. Sie verstehen sich als Vertreter ihrer Landesleute im Allgemeinen und setzen sich dafür ein, für ihre Zielgruppe eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Bevor die Menschen mit Migrationshintergrund die Angebote der offiziellen Beratungsstellen, Institutionen, Regeldiensten in Anspruch nehmen, wenden sie sich oft an ihr Umfeld, d.h. an ihre Vereine, Bekannten und Angehörigen. Manche Migrantenorganisationen übernehmen hier eine vermittelnde Rolle und erfüllen eine Brückenfunktion zwischen dem Ratsuchenden und den Regeldiensten und/oder Beratungseinrichtungen. Viele Migrantenvereine begrenzen ihre Aktivitäten fast ausschließlich auf sportliche, kulturelle oder religiöse Belange ihrer Landsleute. Es sollen daher die ehrenamtlich engagierten

MigrantenInnen

aus

den

Migrantenorganisationen

durch

Qualifizierungsangebote, Informationsveranstaltungen und Fortbildungen befähigt werden, sich zunehmend für sozial- oder integrationspolitische Angelegenheiten, Erziehungs- und Bildungsfragen, die Betreuung von Jugendlichen und Senioren oder Fragen der politischen und gesellschaftlichen Partizipation einzusetzen. Im Kreis Gütersloh hat sich ein standardisiertes Verfahren in der Zusammenarbeit zwischen den Fachdiensten für Integration und Migration der Wohlfahrtsverbände und einzelnen Migrantenorganisationen entwickelt. Es finden regelmäßige bedarfsorientierte Treffen mit den MOs (z.B. zum Austausch, Abstimmen, zur Vorbereitung von Maßnahmen) statt. Insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen und in der

Einzelbegleitung von Ratsuchenden arbeiteten die Fachdienste für Integration und

Migration mit mehreren MOs eng zusammen. Die Zusammenarbeit erwies sich bisher als sehr positiv. Die Gründung eines Arbeitskreises zu dem alle MOs im Kreis Gütersloh eingeladen werden, ist sinnvoll und notwendig. Auf dieser Weise können sowohl kreisweite wie auch örtliche Bedarfe ermittelt, Maßnahmen geplant, abgestimmt und durchgeführt werden, sich die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen aus den MOs austauschen und voneinander lernen. So entsteht darüber hinaus ein interkultureller Dialog, der einer interkulturellen Öffnung der MOs sowie anderer in der Integrationsarbeit engagierte Dienste entspricht. In den Städten und Gemeinden bzw. in deren Sozialräumen sind die dort ansässigen Migrantenorganisationen nicht immer bekannt. Es ist Ziel einer kreisweiten Vernetzung, zu Vereinen, Einrichtungen und Institutionen Kontakte zu knüpfen und sie im integrationspolitischen Kontext intensiv zu begleiten. Eigeninitiative soll gefördert und unterstützt werden.

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Konzeption für Integration im Kreis Gütersloh

7.

Mai 2012

Berichtswesen

Integrationspolitik braucht verlässliche und differenzierte Daten, die Auskunft darüber geben, ob und in welcher Weise sich die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund vollzieht. Ob das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund funktioniert, ob genügend Fachkräfte vor Ort sind, ob die Potenziale der Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden, ob ein attraktives Bildungsangebot vorhanden ist, ob das Kinderbetreuungsangebot von allen Einwohnern genutzt wird, all diese Fragen sind inzwischen zu wichtigen kommunalen Standortfaktoren geworden. Ziel ist es, ein regelmäßiges integrationspolitisches Berichtswesen, ein so genanntes Integrationsmonitoring, aufzubauen. Hierfür müssen statistische Kennzahlen, die so genannten „Indikatoren“, definiert werden, welche Auskunft über den jeweiligen Stand einiger Teilaspekte der Integration geben. Die Daten geben Aufschluss darüber, in welchen Bereichen Integrationsprozesse erfolgreich verlaufen und wo es Defizite und Handlungsbedarf gibt. Ziel des Vorhabens ist es also, den Stand von Integrationsprozessen über einen Zeitverlauf von jeweils einem Jahr in seiner Entwicklung aufzuzeigen und überprüfbar zu machen. Die Entwicklung in den Städten und Gemeinden sowie die gesetzten Ziele und der Erfolg von Maßnahmen soll dabei besondere Berücksichtigung finden. Integration sollte vor allem in den folgenden vier Dimensionen gemessen und beobachtet werden: die strukturelle Integration

Eingliederung in die Kerninstitutionen: Arbeitsmarkt, Bildungssystem, politisches System etc.

die kulturelle Integration

Spracherwerb und Angleichung der Werte- und Normenvorstellungen.

die soziale Integration

Entwicklung von sozialen Kontakten, Mitgliedschaft in Vereinen.

die identifikatorische Integration

Entwicklung eines Zugehörigkeitsgefühls für die Aufnamegesellschaft.

Der Bericht über die Entwicklung im Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund erfolgt jährlich.

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