(Interaktiver) Leitfaden zur Ersten Staatsprüfung

January 8, 2018 | Author: Anonymous | Category: Sozialwissenschaften, Soziologie
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Leitfaden - Examen Lehramt Sonderpädagogik Neue LPO

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Dazu finden Sie auf den Folien dieses Leitfadens folgende (Interaktions-) Button:

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Übersicht • Allgemeine Informationen • Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen • Weitere Informationen zu den Prüfungen • Adressen – Kontakte - Ansprechpartner

Allgemeine Informationen • Rechtsgrundlagen / Literatur • Übersicht der Prüfungen • notwendige Unterlagen • Leistungsnachweis bzw.

Modulbescheinigung

Rechtsgrundlagen • Lehrerausbildungsgesetz (LABG) • LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003 • Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik • Modulkatalog

Übersicht der Prüfungen • Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden bzw. ablegen • dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem Bereich die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen: – Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) – Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik  SDK 2; Deutsch  Modul Sprachwissenschaften)

Übersicht der Prüfungen Lehramt für Sonderpädagogik

Leistungsnachweise im Hauptstudium ( § 39 LPO)

Prüfungsleistungen ( § 40 LPO)

Erziehungswissenschaftl. Studien

1 LN

1 schriftliche Prüfung

Fach 1: Fachwissenschaft

1 LN

1 Pr., schr. od. mdl. *

Fach 1: Fachdidaktik

1 LN

1 Pr., schr. od. mdl. *

Fach 2: Fachwissenschaft

1 LN

1 Pr., schr. od. mdl. *

Fach 2: Fachdidaktik

1 LN

1 Pr., schr. od. mdl. *

Sonderpädagogische Fachrichtung 1 Sonderpädagogische Fachrichtung 2

1 Prüfung ** insgesamt 3 LN

Modul UP 2 Schriftliche Hausarbeit

Abschließendes Kolloquium

1 Prüfung ** UP 2 erfolgreich abgeschlossen

1 LN im betr. U.Fach, der sonderpäd. Fachrichtung oder in EW

1 schriftliche HA

1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

Übersicht der Prüfungen

Pädagogik / Psychologie/Soziologie • im Bereich der Erziehungswissenschaften müssen Sie eine schriftliche Prüfung ablegen • der Leistungsnachweis, den Sie in einem der beiden Aufbaumodule des Hauptstudiums ablegen, legt dabei den Bereich Ihrer schriftlichen Prüfung fest • dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als auch eine der Anteilsdisziplinen Psychologie oder Soziologie sein  (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen des Kolloquiums  siehe Abschlusskolloquium)

Übersicht der Prüfungen

Unterrichtsfächer • im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den Fachwissenschaften • dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – achten Sie bitte auf mögliche Vorgaben der Unterrichtsfächer (z.B. schriftliche Prüfung verpflichtend im Bereich der Fachwissenschaft)

Übersicht der Prüfungen

Sonderpädagogik • Sie machen im Bereich der Sonderpädagogik je Förderschwerpunkt eine Prüfung • dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – dies können Sie selbst festlegen

Übersicht der Prüfungen

Sonderpädagogik • Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein Modul des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3, MK 2 oder 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) aus, wobei je Modul nur eine Prüfung möglich ist • die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus dem Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus einem Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2)

Übersicht der Prüfungen

Examensarbeit • die Examensarbeit kann in jedem Bereich Ihres Studiums (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) abgeleistet werden • der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer rechtzeitig absprechen

Übersicht der Prüfungen

Examensarbeit • in der Regel haben Sie für die Erarbeitung Ihrer Examensarbeit 3 Monate Zeit • sollte Sie empirisch arbeiten, kann dieser Zeitraum bis zu 2 Monate verlängert werden

Übersicht der Prüfungen

Abschlusskolloquium • das Abschlusskolloquium ist eine abschließende 45-minütige mündliche Prüfung Ihres Studiums • diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn alle anderen Teilprüfungen (einschl. der Examensarbeit) absolviert worden sind

Übersicht der Prüfungen

Abschlusskolloquium •

Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer: – sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben: - ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie - ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik - DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn – sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / Soziologie geschrieben haben - ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik - ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie - DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn

Notwendige Unterlagen • Erstanmeldung

(siehe Formular des Landesprüfungsamtes)

(Seite 2)

• Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung: – Anmeldeformular inkl. Unterschrift der Prüferin/des Prüfers Können ggf. nachgereicht werden (siehe Fristen)

– Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung

– aktueller Immatrikulationsnachweis

Leistungsnachweis (LN) bzw. Modulbescheinigung (MB) • Teilbereiche: – Sonderpädagogik – Deutsch – Mathematik – Erziehungswissenschaften Wichtig: Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Prozedere

LN / MB Sonderpädagogik •

der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt. Sie können diesen bereits von Zuhause vorbereiten



Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen lassen wollen. Dies können auch zwei Module aus einem Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein.



darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden abgeleisteten Hauptpraktika (zur Anmeldung für das Abschlusskolloquium)

LN / MB Sonderpädagogik •

Ausstellung des LN von Zuhause:



besuchen Sie unsere Homepage



Bitte füllen Sie den Leistungsnachweis online (nicht handschriftlich!) aus!



Wählen Sie Ihren weiteren Förderschwerpunkt und kreuzen Sie diesen an!



Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester in dem Sie eingeschrieben wurden ein!



Wählen Sie Ihr Modul aus und tragen die entsprechende Nummer des Moduls ein!



Füllen Sie die Angaben zu den Bausteinen aus! Tragen Sie die Veranstaltungsnummer sowie das Semester in

dem Sie die Veranstaltung besucht haben ein! Sie finden unter

die Vorlesungsverzeichnisse der letzten

Semester. Anhand der Veranstaltungsnummer finden Sie die Titel zu den entsprechenden Veranstaltungen sowie die Art der Veranstaltung! –

Bitte geben Sie bei Art der Leistung an, die Sie für Ihre Credits erbracht haben!



Achtung! Für UP 2 müssen nur die Bausteine 2 und 3 ausgefüllt werden. Für SDK2.3 der FS kmE und SP muss die Übung in die 4. Zeile eingetragen werden!



Erscheinen Sie mit dem ausgefüllten Leistungsnachweis in der persönlichen Sprechstunde des SSC Heilpädagogik. Zeigen Sie dort auch Ihren Unterschriebenen und gestempelten Scheine vor! Sie erhalten dann Stempel und Unterschrift. Die bis jetzt übliche Bearbeitungsdauer fällt somit weg!

LN / MB Sonderpädagogik •

Ausstellung des LN im SSC Heilpädagogik: – kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, oder SDK/MK 4 fachrichtungsspezifisch) in das SSC Heilpädagogik und Rehabilitation – dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter bearbeitet; – das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt – und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden (planen Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!). Beispiel eines Leistungsnachweises

Beispiel eines Leistungsnachweis

LN / MB Deutsch • das zuständige Seminar stellt für Studierende des Unterrichtsfaches Deutsch Formulare für die benötigten Modulbescheinigungen zur Verfügung • Modulbescheinigung • die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den zuständigen Modulbeauftragten • erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundentermine der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können

LN / MB Mathematik • gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiumsscheine im Geschäftzimmer erhalten Sie die benötigten Leistungsnachweise • Erkundigen Sie sich bitte über die Dauer der Fertigstellung, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können

LN / MB Erziehungswissenschaften •

im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl Pädagogik als auch Psychologie/ Soziologie) stellt das SSC Pädagogik Modulbescheinigungen/ Leistungsnachweise aus



die Leistungsnachweise müssen von Zuhause vorbereitet werden! Bitte zeigen Sie im SSC Pädagogik, während der persönlichen Sprechstunde, auch Ihre unterschriebenen und gestempelten Scheine bzw. Laufzettel vor. Sie erhalten zeitnah Stempel und Unterschrift



Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundenzeiten des SSC Pädagogik, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können Bitte beachten Sie das es für bestimmte Prüfer im Bereich Erziehungswissenschaften einen zentralen Anmeldezeitraum gibt!!

Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen • Besonderheiten der Erstanmeldung • Termine und Fristen – zur Anmeldung einer Prüfung – zum Nachreichen von Unterlagen • Anmeldungen zu den Teilprüfungen

Erstanmeldung • der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung - immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19(a) gestellt  per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten  Bitte melden Sie sich vorher online beim Prüfungsamt an! • Einreichung aller notwendigen Unterlagen: – Lebenslauf mit Photo / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög – alle Zwischenprüfungszeugnisse – sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer Prüfungsleistung Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden !!!

Termine und Fristen

Anmeldung zu einer Prüfung •

Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung: – bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde



Anmeldung zu einer Klausur: – Prüfungszeitraum I (März/April)  bis 31.10. – Prüfungszeitraum II (August/September)  bis 30.04.



Anmeldung einer Examensarbeit – kann jederzeit angemeldet werden



Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium: – Prüfungstermin I (in der Regel im Juni )  bis 31.10. – Prüfungstermin II (in der Regel im November)  bis 30.04.

Termine und Fristen

Nachreichen von Unterlagen • bei der Meldung zu einer Klausur kann die Modulabschlussbescheinigung (der Leistungsnachweis) nachgereicht werden

 Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 06.08  Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 19.02

Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter Vorbehalt !

Anmeldung zu den Teilprüfungen • Förderschwerpunkt Lernen / weiterer Förderschwerpunkt • Unterrichtsfächer • Erziehungswissenschaft (Pädagogik/Psychologie/Soziologie) Wichtig:

• Examensarbeit

Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere

• Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium

Anmeldung

Förderschwerpunkt • entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

Anmeldung

Förderschwerpunkt • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular

• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechen-den Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

Anmeldung

Förderschwerpunkt • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen ggf. innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt

Anmeldung

Unterrichtsfach • entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich bzw. in Ihrem Prüfungsmodul prüfungsberechtigt sind

• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

Anmeldung

Unterrichtsfach • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben Anmeldeformular Fachwissenschaft Anmeldeformular Fachdidaktik • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

Anmeldung

Unterrichtsfach • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben • Anmeldeformular Fachwissenschaft • Anmeldeformular Fachdidaktik • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)

Anmeldung

Unterrichtsfach • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt Gesondertes Anmeldeprozedere des Faches Deutsch

Anmeldung

Erziehungswissenschaften • entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik oder Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind. • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)

Anmeldung

Erziehungswissenschaften • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein • eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen

Anmeldung

Erziehungswissenschaften • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt

Anmeldung

Examensarbeit • entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich prüfungsberechtigt sind • kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ ¾ Jahr vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit ansprechen (z.B. auf Grund von internen Anmeldefristen)

Anmeldung

Examensarbeit • lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben – Anmeldeformular • reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein

Anmeldung

Examensarbeit • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt wird Ihnen das Thema und der Abgabetermin schriftlich mitgeteilt

Anmeldung

Abschlusskolloquium •



durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/ Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der Erstprüfer kommt: Klausur: Pädagogik Kolloquium: ErstprüferIn: Psychologie/Soziologie



Klausur: Psychologie/Soziologie  Kolloquium: ErstprüferIn: Pädagogik



kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen)

Anmeldung

Abschlusskolloquium •

lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben - Anmeldeformular



reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein



zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im Anmeldeformular enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4) sowie einen Leistungsnachweis UP 2 über die absolvierten Hauptpraktika abgeben



eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten Nachweise können Sie gemäß den Fristen nachreichen

Anmeldung

Abschlusskolloquium • im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind • sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt • Müssen Sie noch Prüfungen ablegen, erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt

Weitere Informationen • • • • •

Abmeldung von einer Prüfung Freiversuch (§ 22 LPO) Verbesserung Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO) Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO)

• Ergebnis der Ersten Staatsprüfung

Abmeldung von einer Prüfung • Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen spätestens bis 1 Woche vor dem Termin möglich.  Schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt sowie an die Prüfer

Bitte die Konsequenzen überdenken!!

Freiversuch • eine Meldung zur Prüfung innerhalb der Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als Freiversuch • Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese wie nicht abgeleistet. • entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang (Lehramt Sonderpädagogik)

Verbesserung • Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine Klausur (§14) oder das Abschlusskolloquium (§19) in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen. • Die bessere der beiden Noten wird gewertet – eine Verschlechterung ist daher nicht möglich.

 Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen!

Wiederholung der Prüfung • Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden – ein bereits genutzter Freiversuch in der Regelstudienzeit vorausgesetzt • in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werden  gilt nicht für die Hausarbeit und das Abschlusskolloquium !!!

Erweiterungsprüfung weiterer Förderschwerpunkt

• Zusätzliche Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. • Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und Fachwissenschaft (bei einem weiteren FS  Module SDK/MK) des Hauptstudiums

• eine Prüfungsleistung – schriftlich oder mündlich

Erweiterungsprüfung weiteres Fach

• Zusätzliche Fächer können parallel studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. • Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und Fachwissenschaft des Hauptstudiums • eine Prüfungsleistung – schriftlich und mündlich

Ergebnis der Ersten Staatsprüfung • Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde. • Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden, – wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden wurde – wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestanden Ersten Staatsprüfung erfolgte.

Kontakte • Landesprüfungsamt Köln • Studierenden-Service-Center Heilpädagogik und Rehabilitation • Studierenden-Service-Center Pädagogik

Landesprüfungsamt Köln Adresse

Geschäftsstelle Köln (GHR/SP) Gyrhofstr. 19a50931 Köln

(Telefonische) Sprechstunde Tel.:

0221 – 470 – 2960

Fax:

0221 – 470 – 7094

email:

[email protected]

Homepage

www.lpa.uni-koeln.de

Lageplan

Ansprechpartner

Landesprüfungsamt Köln Ansprechpartner Leitung: Herr RSD Kligge

0221 – 470 – 2847 [email protected]

Frau Bock A-D Frau Gottschalk E-G+I+J Frau Lambertz H,I+K Frau Vogel L-O+Q+U+X-Z

0221 – 470 – 2422 [email protected] 0221 – 470 – 6942 [email protected] 0221 – 470 – 2421 [email protected] 0221 – 470 – 2960 [email protected]

Landesprüfungsamt Köln

Frau Geisler R+Sch+St+T Frau Penski P+S+V+W

0221 – 470 – 2431 [email protected] 0221 – 470 – 2273 [email protected]

SSC Heilpädagogik & Rehabilitation Adresse

Department Heilpädagogik und Rehabilitation Frangenheimstr. 4 50931 Köln Raum 04b

Leitung

Prof. Dr. N. Heinen

(Telefonische) Sprechstunde Tel.:

0221 – 470 – 4950

Fax:

0221 – 470 – 2419

email:

[email protected]

Homepage

www.hf.uni-koeln.de/30378

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SSC Pädagogik Adresse

Humanwissenschaftliche Fakultät Pavillion Gronewaldstr. 2a 50931 Köln Raum 713

Fachvertreter

Mirko Knicker

Sprechstunde Tel.:

0221 – 470 – 5923

Fax:

0221 – 470 – 1355

email:

[email protected]

Homepage

www.hf.uni-koeln.de/31652

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© Universität zu Köln, ZAIK W.Kirsch: [email protected]

Landesprüfungsamt – Geschäftsstelle Köln

„SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“

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„SSC Pädagogik“

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