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January 9, 2018 | Author: Anonymous | Category: Wissenschaft, Umweltwissenschaften, Klimawandel
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Ergebnisse der 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen und deren Bedeutung für die Wirtschaft Webinar 12.01.2016 Johannes Erhard, WWF Deutschland gefördert durch:

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Leitfragen des Webinars

1. Was sind die Kernergebnisse der COP 21 in Paris?

2. Was bedeuten diese für Unternehmen?

Kernergebnisse der COP21

Auf einen Blick

Langfristziel: Begrenzung des Temperaturanstiegs auf „deutlich < 2°C“ und wenn möglich 1.5°C (Art. 2)

 Mit dem Pariser Abkommen einigten sich die Länder völkerrechtlich bindend darauf, die durchschnittliche Erderwärmung auf „deutlich unter zwei Grad“ gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen  zudem möchte man „Anstrengungen unternehmen“, die globale Erwärmung auf maximal 1,5°C zu begrenzen und erkennt dabei an, dass dies die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels signifikant begrenzen würde  die Klimawissenschaftler des IPCC sollen im Jahr 2018 einen Sonderbericht veröffentlichen, der speziell die Auswirkungen einer globalen Erwärmung auf maximal 1,5°C und damit verbundene Emissionsverläufe untersuchen soll

Ziel der Netto-Nullemissionen bis zum Zeitraum 2050-2100 (Art. 4)

 um das globale Langfristziel zu erreichen, soll ein Peak der globalen THG-Emissionen „so bald wie möglich“ erreicht und dann zügige THG-Reduktionen in Einklang mit der Klimawissenschaft unternommen werden  die Staaten streben an, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts ihre Nettoemissionen auf Null zu setzen  große Bedeutung des Waldschutzes und nachhaltigen Landmanagements zu Erhalt und Entwicklung natürlicher Senken im Abkommen betont

Nationale Zusagen zur Emissionsminderung (Art. 4)

 im Vorfeld der COP hatten 187 von 196 Länder nationale Zusagen (INDCs) zur Reduzierung oder Beschränkung des CO2-Ausstoß eingereicht  diese Beiträge reichen jedoch für eine Einhaltung des Langfristziels nicht aus und würden laut den Szenarien des IPCC zu einem Temperaturanstieg von 2,7°C oder mehr führen

www.climateactiontracker.org

Ambitions-Mechanismus zur Überprüfung der Länderbeiträge (Art. 4; Art. 14)

 die Staaten einigten sich, ab 2020 ihre Beiträge regelmäßig anzupassen und zu verschärfen  „Global stocktake“: Der Status der Zielerreichung (Minderung, Anpassung, Finanzierung) wird ab 2023 alle fünf Jahre überprüft, um so die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu halten.  2018 soll es mit Blick auf die Einreichung neuer Ziele in 2020 einen ersten Dialog zum Status der Zielerreichung geben

Klima-Anpassung (Art.7)

 Verankerung des globalen Langfristziels, die Anpassungsfähigkeit und Resilienz zu steigern sowie die Verletzlichkeit durch den Klimawandel zu reduzieren (insbesondere in besonders verletzlichen Entwicklungsländern);  Anerkennung bereits bestehender Anpassungsbemühungen von Entwicklungsländern  länderspezifische Anpassungspläne, -maßnahmen und Unterstützungsbedarfe sollen regelmäßig kommuniziert und beim „global stocktake“ adressiert werden  Anerkennung der Bedeutung von internationaler Unterstützung und Zusammenarbeit in der Anpassung  Least developed countries sollen Unterstützung u.a. aus dem Green Climate Fund erhalten

Hilfe für die ärmsten Länder bei der Bewältigung von Schäden durch den Klimawandel (Art. 8)

 im Abkommen strebt die Weiterentwicklung des 2013 etablierten Warschau Mechanismus für Schäden und Verluste, der sich auf die finanziellen Verluste von Staaten bezieht, die die Folgen des Klimawandels wie Extremwetterereignisse besonders stark zu spüren bekommen  die Staatengemeinschaft soll die ärmsten und verwundbarsten Ländern dabei unterstützen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen - zum Beispiel durch Klimarisikoversicherungen oder eine bessere Schadensvorsorge.  die Vereinbarungen enthalten bzw. bieten keine Grundlage für Haftbarkeit oder Kompensation

Klimafinanzierung (Art. 9)  Langfristziel „shifting the trilions“: Finanzströme sollen konsistent mit einer THG-armen und gegen Klimarisiken resistenten Entwicklung gemacht werden  Industrienationen sollen Entwicklungsländer bei der Finanzierung von THG-Reduktionsmaßnahmen und Anpassung an den Klimawandel unterstützen; andere Staaten werden ermutigt, freiwillig zur Klimafinanzierung beitragen;  Berichterstattung zur Klimafinanzierung alle zwei Jahre  bei der regelmäßigen Überprüfung der nationalen Zusagen werden auch die Finanzzusagen berücksichtigt

 COP decisions: 100 Milliarden Dollar als Zielmarke für Klimafinanzierung ab 2020 aus öffentlichen und privaten Quellen bestätigt; ab 2025 muss die Summe erhöht werden  mehrere das Abkommen flankierende Finanzierungsinitiativen

Transparenz ( Art. 4, Art. 13)

 Ein neuer Rahmen für Transparenz mit einheitlichen Regeln für das Messen, Berichten und die Verifizierung im Kontext der eingereichten THG-Reduktionspläne soll eine effektive Umsetzung des Abkommens sicherstellen  Dazu gehört die regelmäßige Einreichung eines umfangreichen THGInventars differenziert nach Emissionsquellen und Senken  Die Bilanzierungsregeln, sollten vom IPCC anerkannt sein und werden von der Staatengemeinschaft noch konkretisiert

 Für die Bilanzierung hat man sich auf die Prinzipien wie Transparenz, Vollständigkeit, Konsistenz und Vergleichbarkeit geeinigt; Doppelzählung von THG-Reduktionen soll verhindert werden  Flexibilitäten für Entwicklungsländer sollen gewährt werden

Bewertung: Stärken des neuen Klima-Abkommens

 rechtsverbindliches gemeinsames Langfristziel aller Länder in Einklang mit den Erkenntnissen der Klimawissenschaft  erstmals Berücksichtigung des Ziels einer Begrenzung auf maximal 1,5°C  THG-Reduktion auf einem sich selbst beschleunigenden Pfad  Überwindung der veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern  Etablierung der Möglichkeit eines freiwilligen Marktmechanismus für die Zielerreichung

 Ergänzung durch 10.000+ Klima-Initiativen wie die 114 Unternehmen, die sich in den kommenden zwei Jahren „Science Based Targets“ setzen wollen

Bewertung: Schwächen des Abkommens und Herausforderungen

 unzureichende Minderungsbemühungen vor 2020  deutliche Verschärfung der Länderbeiträge (NDCs) benötigt  Finanzzusagen und NDCs nicht rechtlich bindend

 Bedarf der Konkretisierung angemessener Maßnahmen wie eines internationalen Marktmechanismus, um die anvisierten Ziele zu erreichen  Bedarf einer klareren Definition von Mess-, Reporting- und Verfizierungsverfahren  Keine Abdeckung von internationalen Luft- und Schifffahrtsemissionen

Bedeutung des neuen UN Klimaschutzabkommens für die Wirtschaft

Bedeutung für die Wirtschaft in Deutschland

 Globale THG-Reduktion und Dekarbonisierung als Ziel und unumkehrbarer Trend  Deutsche Energiewende kein Alleingang  Neue Geschäftschancen für deutsche Unternehmen, wenn energie- und klimarelevante Investitionen aus unterschiedlichen Quellen erhöht werden  Klares Signal, dass Investitionen in treibhausgasintensive Technologien hohen Risiken ausgesetzt sein werden  Fokus auf die Umsetzung: Konkretisierung der politischen Rahmenbedingungen zur Erreichung der deutschen Klimaziele zu erwarten  Untermauert die Bedeutung eines zukunftsgerichteten Klimamanagements und - reportings

Ein Erfolgsfaktor für Paris: Globale Energiewende lohnt sich zunehmend auch ökonomisch

Quelle: Felix Matthes, Öko-Insitut

Vielen Dank!

gefördert durch:

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