Rheinland-Pfalz - neu: Kapitel Wer kontrolliert die

January 9, 2018 | Author: Anonymous | Category: Sozialwissenschaften
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5.3.4 Wer kontrolliert die Regierung? M11

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Die Opposition – Gegenspielerin der Regierung

Die politische Grenzlinie verläuft in erster Linie nicht mehr zwischen dem Parlament auf der einen und der Regierung auf der anderen Seite. Die entscheidende Trennungslinie liegt in einem parlamentarischen System zwischen der Parlamentsmehrheit und der Regierung auf der einen sowie der Opposition auf der anderen Seite. Die Regierungsmehrheit, die heute einen Regierungschef wählt, kann morgen nicht so tun, als ob sie mit dessen Person und Regierung nichts verbinde. Dann würde sie sich selbst

einen Fehler bescheinigen – nämlich denjenigen, den falschen Kanzler gewählt zu haben. Die Parteien bilden die Brücke, über die Parlamentsmehrheit und Regierung im heutigen parlamentarischen Regierungssystem verbunden sind. Wie eng die Beziehungen dieser beiden Organe sind, hängt in erster Linie ab von der Anzahl der Parteien, die zur Bildung einer Regierung notwendig sind.

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nach: Emil Hübner, Informationen zur politischen Bildung Nr. 227, Parlamentarische Demokratie 1, Neudruck 1993, S. 26 f.

Welche Aufgaben hat die Opposition? Regierung

Sachliche und personelle Alternativen

Kritik

Wahl Unterstützung Personelle Verflechtung

Kontrolle

Regierungsmehrheit

Parlament

Politische Willensbildung

Information Werben um Mehrheiten Integration

Begrenzte Mitwirkung1

Opposition Politische Willensbildung

Information Werben um Mehrheiten Integration

Bevölkerung

nach: Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbilder 67 260, 1 über Ausschüsse, evtl. Bundesrat

Die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

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M12

Wie können Abgeordnete die Regierung kontrollieren?

Stelle dir folgende Situation vor: Die Regierung möchte eine allgemeine Maut für PKW einführen und bringt einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundestag ein. Doch viele Abgeordnete, auch der Regierungsparteien, sind damit nicht einverstanden. Wie sollen sie ihre Kritik äußern? Folgende Maßnahmen stehen den Abgeordneten zur Verfügung: in einer nicht-öffentlichen Versammlung Bedenken gegenüber der Parteispitze äußern in einer Fernsehtalkshow die Regierung offen und hart kritisieren noch nicht veröffentlichte Informationen heimlich und anonym an die Presse geben in einem Fachausschuss des Bundestages hinter verschlossenen Türen Kritik üben im Kreis aller Abgeordneten ihrer Partei (Fraktion) Bedenken äußern eine Aktuelle Stunde im Bundestag beantragen, in der in aller Breite und öffentlich Mitglieder der Regierung Stellung zu ihrer Kritik nehmen müssen; die Debatte wird sogar im Fernsehen übertragen auf einem Parteitag eine Rede halten, in der sie die Politik der Regierung kritisieren

M13 anonym = ohne Nennung des Namens Untersuchungsausschuss Die Abgeordneten des Bundestages können einen Untersuchungsausschuss bilden, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten zustimmen. Ziel des Ausschusses ist die Aufklärung politischer Missstände.

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Interview mit dem Bundestagsabgeordneten Ernst-Reinhard Beck

Herr Beck, braucht die Regierung eine Kontrolle durch den Bundestag? Das System der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative bedeutet die Aufteilung staatlicher Gewalt in sich gegenseitig kontrollierende und beschränkende Gewalten. Eine der Hauptaufgaben des Bundestages ist die Kontrolle der Bundesregierung, denn Machtmissbrauch wird am besten durch Machtkontrolle verhindert. Dem Bundestag stehen verschiedene Kontrollinstrumente zur Verfü-

gung. Welche dieser Instrumente halten Sie für besonders wirkungsvoll? Neben einer „Aktuellen Stunde“ haben die Fraktionen die Möglichkeit, die Regierung mittels „Kleiner Anfragen“ und „Großer Anfragen“ zu kontrollieren. Darüber hinaus können Fraktionen die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen beantragen, in denen Verfehlungen geklärt werden sollen. Dem einzelnen Abgeordneten steht die Möglichkeit offen, vier schriftliche Anfragen pro Monat und bis zu zwei

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Die Mitglieder der Regierungsfraktionen üben ihr Kontrollrecht über ihre eigene Regierung eher intern – in Fraktions- und Arbeitsgruppensitzungen – aus. Selten sind daher schriftliche oder mündliche Fragen an die Regierung. Bei der Auswahl der Instrumente ist die öffentliche Wirkung von entscheidender Bedeutung. Die größte Wirkung erzielt man, wenn das Fernsehen das Thema aufgreift.

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Ernst-Reinhard Beck war von 2002-2013 Abgeordneter für die CDU im Deutschen Bundestag.

Interview des Autors mit Ernst-Reinhard Beck über die Wahrnehmung der Kontrollrechte des Bundestags durch die Abgeordneten

M14 Die Teilung der Staatsgewalt in Legislative, Exekutive und Judikative

Gesetzgebende Gewalt Legislative

Bundesebene

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Kommunale LänderEbene ebene

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mündliche Fragen pro Sitzungswoche zu stellen. Als schärfste Form der Kontrolle steht dem Parlament das konstruktive Misstrauensvotum zur Verfügung. In diesem Fall wählt die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages einen neuen Kanzler. All diese Instrumente werden vorwiegend von der Opposition eingesetzt. Die Regierungsfraktionen kontrollieren eher nicht in der Öffentlichkeit. Nehmen aus Ihrer Sicht auch die Regierungsfraktionen ihr Recht, die Regierung zu kontrollieren, wahr?

Vollziehende Gewalt Rechtsprechende Gewalt Exekutive Judikative Bundeskanzler

Bundestag

Bundesrat

Bundesverfassungsgericht Bundesregierung

Parlamente der Länder

Länderregierungen

Kreistage Stadträte Gemeinderäte

Kreisverwaltungen Stadtverwaltungen Gemeindeverwaltungen

Oberste Gerichtshöfe Gerichte der Länder

Bergmoser + Höller Verlag, Zahlenbilder 61110

Die politische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

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M15

Welche Kontrollrechte hat das Parlament?

Große Anfrage Schriftliche Anfrage zu einem größeren politischen Themenkomplex durch eine Fraktion bzw. mindestens 5 % der Abgeordneten

Fragerechte des Bundestags

Kleine Anfrage Schriftliche Anfrage zu konkreten Einzelthemen durch eine Fraktion bzw. mindestens 5 % der Abgeordneten Die Antwort erfolgt schriftlich durch das jeweils zuständige Bundesministerium.

An die Beantwortung durch die Bundesregierung schließt sich in der Regel eine Debatte vor dem Bundestag an.

Fragestunde

Hauptfunktionen:

Aktuelle Stunde

Einzelfragen zur mündlichen oder schriftlichen Beantwortung, von einzelnen Abgeordneten eingebracht

X Beschaffung von Informationen

Politische Debatte mit Kurzbeiträgen zu einem aktuellen Thema auf Verlangen einer Fraktion bzw. von mindestens 5 % der Abgeordneten oder nach Vereinbarung

Mündliche Beantwortung in den beiden wöchentlichen Fragestunden des Bundestages Möglichkeit für die Abgeordneten, mit Zusatzfragen nachzuhaken

X öffentliche Herausforderung der Regierung durch die Opposition X Gelegenheit, die Haltung der Opposition darzulegen

Redezeit für die Abgeordneten: 5 min; Gesamtdauer: 1 Stunde + Redezeit der Regierung

nach: Bergmoser + Höller Verlag AG, Zahlenbilder 66 250

Aufgaben H zu Aufgabe 2

Entwirf weitere Aussagen zur Kontrolle der Regierung und lasse sie von deinem Nachbarn überprüfen.

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1. Erkläre mithilfe von M11 und M14, weshalb man in Deutschland auch von einer „Verschränkung der Gewalten“ und einer „Parteiendemokratie“ spricht. 2. Versetze dich in einen Abgeordneten der Regierungsfraktion und einen der Opposition. Entscheide auch mithilfe von M12, welche Maßnahmen die beiden treffen sollen, um Kritik an der Regierung zu üben. Wähle dazu die Maßnahmen aus, die dir am sinnvollsten erscheinen, und begründe deine Auswahl (M15). 3. Überprüfe die folgenden Aussagen zur Kontrolle der Regierung. Stimmen sie? Begründe deine Entscheidungen (M11 – M15). • Hauptaufgabe des Bundestages ist die Kontrolle der Regierung. • Bei der Auswahl der Kontrollmöglichkeiten ist die öffentliche Wirkung von entscheidender Bedeutung. • Nur die Opposition kontrolliert die Regierung. • Regierung und Parlament sind nicht vollständig voneinander getrennt.

Grundwissen Stellung des Bundeskanzlers

Stellung der Abgeordneten

Arbeitsweise des Bundestages

herzler bzw. die Bundeskanzlerin eine In der Regierung hat der Bundeskan Ponach Art. 65 GG „die Richtlinien der vorgehobene Stellung. Er bestimmt fasum legt g“ (Kanzlerprinzip), d. h. er litik und trägt dafür die Verantwortun cht ormvorhaben). Darüber hinaus ma sende Ziele fest (wie z. B. große Ref von ung läge zur Ernennung und Entlass er dem Bundespräsidenten Vorsch isRichtlinien leiten die Minister ihr Min Kabinettsmitgliedern. Innerhalb der prin p). Abgeschwächt wird das Kanzler terium selbstständig (Ressortprinzi inett ip. So berät und beschließt das Kab zip auch durch das Kabinettsprinz r und entscheidet bei Streitfragen übe als Ganzes über alle Gesetzentwürfe n Ministerien. die Zuständigkeit zwischen einzelne Abgeordnete, die derselben Partei angehören, schließen sich im Bundes tag zu einer Fraktion zusammen. Bei Abs timmungen folgen die Abgeordneten in der Regel der von der Fraktion festgele gten Linie (Fraktionsdisziplin), obw ohl sie eigentlich nach Art. 38 GG in ihren Entscheidungen frei sind (freies Ma ndat).

stages Die Hauptarbeit der Abgeordneten findet nicht im Plenum des Bunde von statt, sondern in den Fachausschüssen, die sich mit der Ausarbeitung an, ute Fachle hören n, Gesetzen beschäftigen. Dort beraten die Abgeordnete diskutieren die Gesetzentwürfe und verändern diese.

der Regierung. e des Bundestages ist die Kontrolle Kontrolle der Eine wichtige Aufgab n nicht an der abe der Abgeordneten, deren Parteie ufg pta Hau die ist s Die und ng Regieru mokratie bilden ition). In der Praxis der Parteiende Gewalten- Regierung sind (Oppos ierungsparteien, mit dem Bundeskanzler und die Reg ng ieru Reg die lich näm ung änk tenverschr en, eine Handlungseinheit (Gewal die ja die Mehrheit im Parlament hab verschränkung).

Der Bundespräsident

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung (durch Vertret er des Bundestags und der Länder) auf fünf Jahre gewählt. Zu seinen Aufgab en gehören: • völkerrechtliche Vertretung des Bundes und Abschluss von Verträg en mit anderen Staaten im Namen des Bundes • Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung von Gesetzen • Vorschlag, Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers • Ernennung und Entlassung der Bundesminister • Begnadigungsrecht

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