VDI-Verbrauchertipps: Heizkostenabrechnung verstehen

January 9, 2018 | Author: Anonymous | Category: Kunst & Geisteswissenschaften, Architektur
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Verbrauchertipps

© Sascha Preussner / Shutterstock.com

Heizkostenabrechnung verstehen

VDI-Verbrauchertipps – Heizkostenabrechnung verstehen

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Inhalt 1

Einleitung

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Heizkostenabrechnung – Wie geht das? 2.1 Bereitstellungskosten

3 3

2.2

Umlageschlüssel

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2.3

Zusammenstellung der Kosten

3

2.4

Kostenverteilung

4

2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.4.7 2.4.8 2.4.9 2.4.10 2.4.11 2.4.12

Nutzergruppentrennung 4 Abtrennung der Kosten für Wassererwärmung 4 Jetzt kommt’s: Einzelabrechnung 4 Lageausgleich? 4 Nutzerwechsel während des Abrechnungszeitraums 5 Zählt mein Heizkostenverteiler auch an warmen Sommertagen? 5 Wer zahlt die Zeche für Leerstand? 5 Kosten für Heizkostenabrechnung 5 Sonderfall „Rohrwärme“ 5 Welche Messgeräte sind die „besten“? 6 Gibt es auch eine Heiz-Flatrate? 6 Es wird noch komplexer: Erneuerbare und dezentrale Energien und die Heizkostenabrechnung 6

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1 Einleitung 40 % der Energie in Deutschland werden von Gebäuden verbraucht. Diese Energie wird verbraucht für  Heizen  Kühlen  Be- und Entfeuchten  Beleuchtung  Transport (Aufzüge/Fahrtreppen)  Steuerung (GA)  sonstige Verbraucher im Gebäude Im Bewusstsein der meisten Menschen stehen vordergründig die Heizkosten. Das liegt zum Teil daran, dass zwar jede Wohnung eine Heizung hat, aber bislang nur wenige Wohnungen maschinell gelüftet werden. Heizkosten sind ein wesentlicher Anteil der Kosten für das Wohnen; man spricht von der „zweiten Miete“. Energie einzusparen ist daher nicht nur ein politisch oft beschworenes Umweltschutzziel, sondern liegt durchaus im Interesse jeder und jedes einzelnen.

Was ist denn eigentlich Energieeffizienz? Im Zusammenhang mit Einsparzielen wird häufig das Wort „Energieeffizienz“ gebraucht. Energieeffizienz heißt nicht „immer weniger verbrauchen“, sondern heißt „so wenig verbrauchen wie möglich, aber so viel wie zur Erreichung des Ziels erforderlich“. In die Energieeffizienz eines Gebäudes gehen viele Faktoren ein, von denen die Effizienz der Beheizung nur einer ist. „Energieeffizienz“ ist Sparsamkeit, jedoch spezifisch auf Energie bezogen. Das bedeutet, dass auch dann, wenn durch bessere Energieeffizienz Energiekosten eingespart werden, die Gesamtkosten nicht zwingend geringer sind. Genau da liegt aber der Hase im Pfeffer: Wenn durch legislative Vorgaben (z. B. die Energieeinsparverordnung – EnEV) Hausbesitzer in der Pflicht stehen, ihre Gebäude effizienter zu machen, werden sie zu allererst zu den Maßnahmen greifen, die möglichst geringe Investitionskosten bedeuten und die sie möglichst komplett an die Nutzer weitergeben können. So wurde in den letzten Jahren die Dämmung vieler Gebäude verbessert, doch die Heizung wurde nicht modernisiert. Hieraus resultieren mitunter Probleme bei der Heizkostenabrechnung, insbesondere durch Rohrwärme. Um Kosten und Energie einzusparen, bedarf es eines grundlegenden Verständnisses der Mechanismen der Kostenentstehung und der Kenntnis der eigenen Einflussmöglichkeiten. Hierauf zielt die Forderung der Heizkostenverordnung nach verbrauchsabhängiger Abrechnung.

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2 Heizkostenabrechnung – Wie geht das? Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft. Rechtliche Vorgaben ergeben sich aus der Betriebskostenverordnung und der Heizkostenverordnung. Im Rahmen der Heizkostenabrechnung sind die Kosten relevant, die durch Wärmelieferung und Lieferung erwärmten Wassers entstehen. Sparsam verhalten will sich jeder gerne – wenn es sich für ihn lohnt. Damit es sich lohnt, verpflichtet die Heizkosten-verordnung Betreiber gemeinschaftlich genutzter Heizungsanlagen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten. Das heißt: Jeder Nutzer soll möglichst das und nur das bezahlen, was er verbraucht.

2.1

Bereitstellungskosten

Bei Heizkosten ist das leichter gesagt als getan. Allein schon die Möglichkeit der Beheizung einer Wohnung vorzuhalten kostet Geld: Die Heizungsanlage muss vorhanden sein, sie muss laufen und ständig instandgehalten werden. Weil sie jederzeit bedarfsgerecht Wärme liefern können soll, muss warmes Wasser vorgehalten werden, das jedoch ständig Wärme an die Umgebung abgibt. Auch ohne dass ein Nutzer Heizenergie bezieht, entstehen also Kosten, die sogenannten Bereitstellungskosten.

2.2

Umlageschlüssel

Nicht alles, was man in Form von Energieträgern in die Heizungsanlage einspeist, kommt als Heizwärme beim Nutzer an: Bei der Umwandlung (meist Verbrennung) und Verteilung treten Verluste auf, Wärme entweicht aus dem Gebäude usw. Auch werden nicht nur die Wohnungen beheizt, sondern auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche, beispielsweise Waschküchen, Treppenhäuser. Diese Kosten sind unabhängig davon, wie viel der einzelne Nutzer heizt, und sind auch vom einzelnen Nutzer kaum zu beeinflussen. Sie werden daher nach einem Umlageschlüssel, häufig der Wohnfläche oder beheizbaren Fläche oder dem umbauten Raum, auf alle Nutzer umgelegt. Dem stehen die Nutzer direkt durch das Beziehen von Heizwärme verursachten Kosten gegenüber. Damit ist klar: Die Heizkosten teilen sich in der Regel auf in verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Heizkosten.

Die Heizkostenverordnung lässt hier Spielräume: 50 % bis 70 % der Kosten müssen sich am Verbrauch orientieren. Ein höherer Verbrauchsanteil ist nach einzelvertraglicher Absprache möglich.

2.3

Zusammenstellung der Kosten

Grundlage der Heizkostenabrechnung ist eine Zusammenstellung aller Heizkosten, die im Abrechnungszeitraum angefallen sind. Abrechnungszeitraum ist in der Regel ein Jahr, jedoch nicht zwingend das Kalenderjahr. Folgende Kosten müssen aufgelistet werden: 1 Zusammenstellung der Energielieferungen Hier ist darauf zu achten, dass richtig abgelesen wird: Bei Strom und Gas sind die Zählerstände möglichst zum Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums festzustellen. Bei lagerfähigen Energien, wie Öl, ist die Menge an Energie(träger) festzustellen, die im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde, also sind z. B. bei einer Anlage, deren Tank zum Beginn des Abrechnungszeitraums zu 90 % gefüllt war und zum Ende des Abrechnungszeitraums noch 10 % Restmenge enthielt, 80 % der Tankfüllung anzusetzen. (Der Einfachheit halber wird angenommen, dass zwischenzeitlich keine Nachlieferungen erfolgten.) 2 Sonstige Kosten 2.1 Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage und des Heizungsraums 2.2 Immissionsschutzmessungen (Schornsteinfeger) 2.3 Betriebsstrom, z. B. für Pumpen 2.4 Erstellung der Heizkostenabrechnung 2.5 gegebenenfalls die Mietkosten für Messgeräte (Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler) 2.6 bei sogenannten verbundenen Anlagen (Heizung und Wassererwärmung) gegebenenfalls auch die Kosten der Wassererwärmung, nicht aber die Kosten der Wasserbeschaffung und mit diesen verbundenen Abwasserkosten; Wasserbeschaffungskosten für Warmwasser können in der Heizkostenabrechnung abgerechnet werden. www.vdi.de

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Diese Kosten sind nun zusammenzuzählen und müssen – möglichst „gerecht“ – verteilt werden.

2.4

Kostenverteilung

2.4.1 Nutzergruppentrennung Bei einer Heizungsanlage beispielsweise in einem Wohn- und Geschäftshaus ist es sinnvoll, Wohn- und Geschäftsbereich jeweils getrennt abzurechnen. Grund dafür kann z. B. das unterschiedliche Nutzerverhalten sein. In solchen Fällen werden also zunächst die Kosten auf die Nutzergruppen verteilt. Dazu wird der Energieverbrauch der Nutzergruppen vorerfasst. Die genauen Wärmemengen, die den einzelnen Nutzergruppen geliefert werden, lassen sich nur mit Wärmezählern feststellen. Voraussetzung dafür ist eine geeignete Leitungsstruktur: Die Versorgungsleitung muss sich in einzelne Stränge verzweigen, die jeweils nur eine Nutzergruppe versorgen. Eine Struktur, bei der Leitungen Nutzeinheiten aus mehreren Nutzergruppen versorgen, macht eine saubere Vorerfassung unmöglich. Unzulässig ist es, wenn bei beispielsweise zwei Nutzergruppen nur für eine die gelieferte Wärmemenge mit Wärmezählern gemessen und die Wärmemenge der anderen durch Differenzbildung berechnet wird. Bei dieser Vorgehensweise könnte es durch Unsicherheiten (insbesondere beim Nutzungsgrad der Heizungsanlage) zu einer Bevorzugung einer der beiden Gruppen kommen. Die Aufteilung auf Nutzergruppen muss aber auch hier nicht vollständig nach dem Verbrauch erfolgen. Maximal die Hälfte der Kosten kann z. B. nach der Nutzfläche, der beheizten Fläche oder dem umbauten Raum aufgeteilt werden. (Im folgenden Text wird der Übersichtlichkeit halber davon ausgegangen, dass es nur eine Nutzergruppe gibt.)

2.4.2 Abtrennung der Kosten für Wassererwärmung Wassererwärmung ist nicht Heizung, das heißt, die Kosten werden von den Heizkosten abgetrennt. Auch hier ist die Energiemenge für Wassererwärmung mit einem Wärmezähler zu erfassen. Die Kosten werden dann, ähnlich wie bei der Nutzergruppentrennung, auf Heizung und Warmwasserbereitung verteilt. Sind keine separaten Wärmezähler vorhanden, muss die Menge des erwärmten Wassers bekannt sein. Dann kann man die entsprechende Energie mittels einer Formel im § 9 der Heizkostenverordnung berechnen. Ein Pauschalansatz von 32 kWh pro m2 pro Jahr ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wenn eine anderweitige Bestimmung aus technischen Gründen nicht möglich ist. www.vdi.de

2.4.3 Jetzt kommt’s: Einzelabrechnung Um verbrauchabhängig abrechnen zu können, müssen Verbräuche gemessen werden. Die technisch sauberste Lösung dazu ist ein Wärmezähler, der an der Stelle, wo Vor- und Rücklaufleitungen in die Nutzeinheit hinein abzweigen, die dort fließende Energiemenge misst. Sie liefern sehr genau die Energiemenge, indem sie die Menge des durch die Heizungen der Nutzeinheit fließenden Wassers und die Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklaufleitung messen. Doch Wärmezähler sind teuer: Ein Wärmezähler kostet ein Mehrfaches dessen, was man für einen Heizkostenverteiler bezahlen muss. Mitunter ist diese Messvariante nicht möglich, weil beispielsweise die Leitungen gar nicht von einer Zentralleitung in eine Nutzeinheit hinein abzweigen, sondern z. B. bereits im Keller in eine Leitung für alle Wohnzimmer, eine für alle Schlafzimmer usw. aufgeteilt werden; jeder Leitungsstrang versorgt dann Teile mehrerer Nutzeinheiten. Aus diesen Gründen ist dieser Idealfall eher die Ausnahme. Üblich sind die sogenannten Heizkostenverteiler, entweder Verdunster oder elektronische Geräte. Die Ablesewerte der Heizkostenverteiler müssen mittels Umrechnungsfaktoren für das Messgerät und den Heizkörper in Verbrauchseinheiten umgerechnet werden. Alle Verbrauchseinheiten werden dann addiert. Teilt man nun die Kosten durch diese Summe, erhält man einen Preis je Einheit. Dieser Einheitenpreis, multipliziert mit den Verbrauchseinheiten eines Nutzers ergibt die Verbrauchskosten für diesen Nutzer. Analog wird mit der gewählten Umlagegröße (Grundfläche oder umbauter Raum, gegebenenfalls jeweils nur beheizter Anteil), bei den verbrauchsunabhängigen Kosten verfahren.

2.4.4 Lageausgleich? Eine Wohnung, die von ebenfalls beheizten Wohnungen umgeben ist, verliert weniger Wärme nach außen als beispielsweise eine Eck- oder Dachwohnung. Es gab Ansätze, diesen „Lagenachteil“ durch einen Lageausgleichsfaktor zu korrigieren. Dies ist jedoch nach Heizkostenverordnung nicht mehr zulässig; ein Lageausgleich darf heute nur auf anderem Weg erfolgen, z. B. über eine geringere Miete für die benachteiligte Wohnung.

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2.4.5 Nutzerwechsel während des Abrechnungszeitraums Bei Nutzerwechsel, wenn dieser nicht zufällig mit dem Wechsel des Abrechnungszeitraums zusammenfällt, ist für die betroffenen Nutzer separat abzurechnen. Dies geschieht üblicherweise zum Ende des Abrechnungszeitraums. Eine Zwischenablesung zum Termin des Nutzerwechsels ist der beste Weg, um die verbrauchsabhängigen Kosten aufzuteilen. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden nach Kalendertagen aufgeteilt. Fehlt die Zwischenablesung ist eine Aufteilung nach Gradtagen (siehe VDI 3810 Blatt 1 und VDI 4710 Blatt 2) anhand der Gradtagszahlen des Deutschen Wetterdiensts (DWD) ein probates Mittel.

2.4.6 Zählt mein Heizkostenverteiler auch an warmen Sommertagen? Nein – und ja. Moderne elektronische Heizkostenverteiler sind zumeist Zweifühlergeräte, die nur bei vorhandenem Temperaturgefälle zwischen Raum und Heizkörper zählen. Eine andere Sache sind Verdunsterröhrchen: Die Flüssigkeit im Röhrchen verdunstet natürlich auch bei sommerlich hohen Temperaturen. Dies wird durch die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe berücksichtigt. Frisch eingebaute Verdunsterröhrchen zeigen aus diesem Grund keinen Nullverbrauch, sondern einen „Minusverbrauch“ an. Die Kaltverdunstungsvorgabe muss übrigens bei Nutzerwechsel ebenfalls aufgeteilt werden, damit nicht der ausziehende Nutzer unbotmäßig bevorzugt wird.

2.4.7 Wer zahlt die Zeche für Leerstand? Wird eine Wohnung gar nicht beheizt, so drohen Schäden an der Bausubstanz. Auch leerstehende Wohnungen müssen daher, wenn auch reduziert, beheizt werden. Die entsprechenden Kosten hat der Vermieter zu tragen. Die leerstehende Wohnung wird dazu in der Heizkostenabrechnung wie eine bewohnte gehandhabt.

2.4.8 Kosten für Heizkostenabrechnung Die Messausstattung der Nutzeinheiten, die Ablesung der Verbrauchswerte und die Abrechnung der Heizkosten erfolgen zumeist über Abrechnungsunternehmen, die als Dienstleister für den Betreiber der Heizungsanlage tätig sind. Die entsprechenden Kosten tragen die Nutzer über die Heizkostenabrechnung. Grundsätzlich darf ein Hauseigentümer die Heizkostenabrechnung aber auch selbst erstellen. Dazu gibt es

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Softwareprodukte und Onlineportale. Die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch den Hauseigentümer ist für die Mieter wegen der meist geringeren Kosten günstig, für den Betreiber jedoch eher weniger attraktiv, da der Hauseigentümer nur Sachkosten (z. B. Software), nicht aber seine Arbeitszeit anrechnen darf. Auch verbleibt bei ihm das Risiko für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung. Bei Erstellung der Heizkostenabrechnung durch den Hauseigentümer ist übrigens der Einsatz von Verdunstern als Heizkostenverteiler nicht zulässig.

2.4.9 Sonderfall „Rohrwärme“ Idealerweise wird eine Wohnung beheizt, indem der Nutzer das Heizkörperventil öffnet, wenn er Wärme geliefert haben möchte, und die Wärmelieferung erfolgt ausschließlich über die Heizkörper. An den Heizkörpern befinden sich die Heizkostenverteiler und „zählen“ die gelieferte Wärme. Tatsächlich lässt sich aber nicht verhindern, dass auch von heißem Wasser durchflossene Heizungsrohre Wärme in die Wohnungen hinein abgeben. Um Wärmeverluste auf dem Weg zwischen Kessel und Nutzer zu verhindern, werden Heizungsrohre heute nach der Energieeinsparverordnung gedämmt verlegt. Der heute für Neubauten geltende hohe Standard ist jedoch in vielen Bestandsbauten nicht gegeben. Hier liegen Heizungsrohre oft ungedämmt in Böden und Wänden, teils verlaufen sie sogar sichtbar im Raum. Je höher die Temperatur des Wassers in den Rohren, desto mehr Wärme fließt von den Rohren in die Wohnungen. Im Zuge der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden kann es bei der Heizkostenabrechnung zu Problemen kommen: Viele Gebäude wurden über die letzten Jahre mit verbesserter Wärmedämmung versehen. Das ist begrüßenswert, führt es doch dazu, dass weniger Energie verbraucht wird. Eine Heizungsanlage wird jedoch so ausgelegt, dass sie bei dem zu erwartenden Wärmebedarf des Gebäudes mit optimaler Effizienz arbeitet. Wird dieser Wärmebedarf geringer, muss die Anlage auf die neuen Bedingungen angepasst werden. Ohne anlagenseitige Anpassungen stellt die Anlage viel zu viel Wärme zur Verfügung, die von den Nutzern nicht abgenommen wird. Auch die hydraulischen Verhältnisse in der Anlage ändern sich, weil die Heizkörperventile im Mittel seltener geöffnet werden als beim Abgleich der Anlage zugrunde gelegt. Die Wärme wird nun weniger effizient erzeugt und zu großen Teilen im Kreis transportiert, sodass Verluste zunehmen. Abrechnungstechnisch können Probleme entstehen: Wenn die Heizkörper weniger Wärme bei den Nutzern abliefern, die Rohre jedoch weiterhin von sehr heißem Wasser durchströmt werden, wirken die Rohwww.vdi.de

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re wie Heizkörper, nur dass an den Rohren keine Heizkostenverteiler angebracht sind. In der Folge werden die Heizkosten jedoch nach den mittels der Heizkostenverteiler ermittelten Verbrauchseinheiten abgerechnet. Anhand eines konstruierten, idealisierten Beispiels sei die Problematik veranschaulicht Ein Gebäude wird so gut gedämmt, dass sich im Winter schon ohne Öffnung der Heizkörperventile, das heißt nur durch die über die Rohre eingetragene Wärme, 19 °C einstellen. Nutzer A, der es gerne kühl hat, wird nun die Heizkörperventile gar nicht mehr öffnen. Nutzer B, der es gerne nur unwesentlich wärmer mag, heizt unter diesen Bedingungen zusätzlich. Auch wenn seine Raumtemperatur nur wenig höher eingestellt wird als die seines Kälte liebenden Nachbarn, würde ihn das bei der Heizkostenabrechnung teuer zu stehen kommen, denn A hat auf allen Zählern null Verbrauch, bei B stehen von null verschiedene Werte. Es sieht demnach so aus, als müsse man die gesamten verbrauchsabhängigen Kosten B zurechnen. Hier greift die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt, die beschreibt, wie das Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik anhand der gemessenen Verbrauchswerte erkannt und korrigiert werden kann. Nähere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Rohrwärmekorrektur sowie zur Richtlinienreihe VDI 2077 sind unter http://www.vdi.de/2077 zu finden.

2.4.10 Welche Messgeräte sind die „besten“? Die technisch sauberste Lösung zur Erfassung von Heizenergieverbräuchen besteht, wie oben beschrieben, darin, mit Wärmezählern genau die Wärmemengen zu erfassen, die in die jeweilige Nutzeinheit hinein abgegeben werden. Doch abgesehen davon, dass diese Art der Erfassung nur dann möglich ist, wenn die Verrohrung sich dafür eignet, sind Wärmezähler deutlich teurer. Die Kosten für die Heizkostenabrechnung sollen jedoch in einem gesunden Verhältnis zur den Heizkosten stehen. Daher ist es nicht sinnvoll, um jeden Preis modernste Technik einzusetzen. Stellt sich hingegen die Frage nach der Umrüstung von Verdunstern auf elektronische Heizkostenverteiler, so sind die Vorteile schon deutlicher: Elektronische Geräte erfassen die Heizwärme trennschärfer. Dass der Übergang von anlagentechnischen Verbesserungen begleitet sein sollte, wurde bereits erwähnt und ist auch im Sinne der Energieeffizienz. Die Gerä-

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te bieten in aller Regel auch die Möglichkeit, dass der Nutzer selbst jederzeit den aktuellen Verbrauch abliest. Es hat sich gezeigt, dass das sparsame Verhalten zuträglich sein kann. Die Möglichkeit der Fernablesung ist für viele Nutzer ebenfalls ein deutlicher Gewinn: keine Terminprobleme mehr, kein Warten auf die Ableser.

2.4.11 Gibt es auch eine Heiz-Flatrate? Die Heizkostenverordnung fordert aus den genannten Gründen eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Wie aber, wenn der Nutzer gar keinen Einfluss mehr auf die Raumtemperatur hat? Es gibt tatsächlich Bedingungen, unter denen (z. B. durch sehr heiße Heizungsrohre in einem sehr gut gedämmten und dichten Gebäude) der Heizenergiebedarf der Nutzer bereits gedeckt ist, ohne dass die Heizkörper geöffnet werden. Ist dies gegeben, lässt die Heizkostenverordnung im § 11 zu, dass nicht nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet wird. Weiterhin sind Ausnahmen dann möglich, wenn der Heizenergiebedarf des Gebäudes insgesamt sehr gering ist oder überwiegend aus regenerativen Quellen gedeckt wird.

2.4.12 Es wird noch komplexer: Erneuerbare und dezentrale Energien und die Heizkostenabrechnung Solange die Energieversorgung mittels eines einzigen Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Fernwärme) erfolgt und solange es ausschließlich um die Beheizung geht, ist die Situation ja noch übersichtlich. Nun können auf der Seite der Energieerzeugung jedoch verschiedene Quellen gemischt werden, z. B. Abdeckung der Grundlast über einen Pelletkessel und Spitzenlastabdeckung durch einen Gaskessel oder die Kombination Gas und Solarthermie. Auf der Verbraucherseite kann es nur um die Beheizung von Räumen gehen, oder es wird auch Wasser erwärmt. Bei Kraft-Wärme-Kopplung ist die Frage zu beantworten, wie mit Hilfsenergien umzugehen ist, wenn diese zwar die Heizung bedienen, gleichzeitig aber auch Strom erzeugt wird, der „verkauft“ wird. Die saubere Auftrennung ist bei solchen Konfigurationen nicht ganz einfach. Es bedarf dazu aufwendiger Messtechnik im Verbund mit fundierten Rechenverfahren. Diese Themen werden in der Richtlinienreihe VDI 2077 behandelt. Nähere Informationen zur Richtlinienreihe VDI 2077 unter www.vdi.de/2077.

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Der VDI Sprecher, Gestalter, Netzwerker Ingenieure brauchen eine starke Vereinigung, die sie bei ihrer Arbeit unterstützt, fördert und vertritt. Diese Aufgabe übernimmt der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. Seit über 150 Jahren steht er Ingenieurinnen und Ingenieuren zuverlässig zur Seite. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Das überzeugt: Mit etwa 155.000 Mitgliedern ist der VDI die größte Ingenieurvereinigung Deutschlands. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist er Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.

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