Was bringt eine Güterregulierung den Bauern in Welschenrohr
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Begrüssung durch, Dieter Max Künzli, Gemeindepräsident Breitenbach
Orientierung über Ziel und Kosten, Jürg Kaufmann, dipl. Kulturingenieur ETHZ Information über Gründungsverfahren, Werner Wehrli, dipl. Kulturingenieur ETHZ Fragen, Diskussion
Welches
sind die Zielsetzungen einer Güterregulierung und zu welchem Preis?
Geschichte (Kurzabriss)
Was bringt eine Güterregulierung ◦ allen Grundeigentümern? ◦ den Bewirtschaftern? ◦ den Gemeinden?
Welches sind die einzelnen RealisierungsSchritte? Wie hoch sind die Kosten einer integralen Melioration?
Verbindungen zur Melioration Wahlen BL
gemeinsame alte Werke (Entwässerungen) gemeinsames Grenzgewässer (Diebach) gemeinsame Grenzen Eigentumsverflechtungen über die Kantons- und Gemeindegrenzen ◦ Nutzungen über die Kantonsgrenze ◦ gleiche Bewirtschaftungsziele ◦ gleicher Parzellierungsgrad ◦ ◦ ◦ ◦
Zeitpunkt günstig für ein gemeinsames Vorgehen
Weniger Parzellen / Tiefere Kosten bei Handänderungen Besser Parzellenformen Optimale Erschliessungen Reduktion der Dienstbarkeiten (Wegrechte etc.) Möglichkeit zur Auflösung von Erbengemeinschaften Rechtssicherheit des Eigentums Möglichkeit zu einer einfachen und klaren Regelung der Pachtverhältnisse
Weniger Bewirtschaftungsparzellen
Verbesserung der Parzellenform
Verbesserung der Erschliessung:
◦ Eigenland ◦ Eigen- und Pachtland, falls eine Pachtlandarrondierung durchgeführt wird.
◦ Weniger Restflächen ◦ Bessere Erschliessung
◦ Kürzere Transportwege ◦ Bessere Flurwege (Schonung der Mechanisierung) ◦ Weniger Leerfahrten dank geringerer Parzellenzahl
Tiefere Kosten bei Handänderungen Klare und übersichtliche Pachtlandverhältnisse
Erschliessungswerke
Ausscheidung Grundwasser-Schutzzonen:
Flächenbedarf der öffentlichen Hand
Planung:
◦ Sanierung und Werterhaltung Flurwegnetz ◦ Sanierung und Werterhaltung der übrigen Werke ausserhalb des Baugebiets (ua Entwässerungswerke). ◦ S1 und evtl. auch S2 ins Eigentum der Gemeinde überführen ◦ Naturdenkmäler, Wegkreuze, etc. ◦ Öffentliche Werke
◦ Optimale Abstimmung Gesamtplan mit landwirtschaftlichen Anliegen ◦ Umsetzung Naturkonzept und Gesamtplan; Ausscheidung von Flächen ohne Mutationen und Verträge
Klare Ausscheidung von Ökoflächen:
Weniger landwirtschaftlicher Verkehr:
◦ Gewährleistung von Mindestgrössen ◦ Umsetzung von weitergehenden Massnahmen möglich (ÖQV-Vernetzungsprojekte)
◦ Kürzere Transportwege ◦ Weniger Leerfahrten
Vorbereitungen / Information
Gründung der Flurgenossenschaft
Vorprojekt mit Kostenschätzung / Kostenvoranschlag
Bewertung des alten Besitzstandes
Wunschtage / Neuzuteilung
Dienstbarkeitenbereinigung
◦ Mitwirkungsverfahren / Anträge / Korrekturen ◦ Festlegung des allgemeinen Abzugs (ca. 1-2% des Anspruchswerts) ◦ Auflageverfahren (30 Tage) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Bonitierungs-Grundsätze mit Einsprachemöglichkeit ◦ Auflage alter Besitzstand mit Einsprachemöglichkeit ◦ Wunschtage mit jedem Grundeigentümer ◦ Neuzuteilungsentwurf ◦ Auflageverfahren (30 Tage) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Dienstbarkeiten alter und neuer Besitzstand mit Einsprachemöglichkeit
Detailprojekte / Bauprojekte (etappenweise)
Kostenverteiler
◦ Auflageverfahren (14 Tage) mit Einsprachemöglichkeit
◦ Auflage Grundsätze (Phase 1) mit Einsprachemöglichkeit ◦ Auflage Punktierung Vor- und Nachteile (Phase 2) mit Einsprachemöglichkeit ◦ Auflage definitive Abrechnung Restkosten pro Grundeigentümer mit begrenzter Einsprachemöglichkeit (Rechnungsfehler)
Information und Mitwirkung ◦ Gemeinderäte der Gemeinden Büsserach+Breitenbach; politische Zielsetzungen verschiedene gemeinsame Gemeinderatssitzungen ◦ Landwirte; Abklärungen der Bedürfnisse zur langfristigen Existenzsicherung Erhebungen zur landwirtschaftlichen Vorplanung
◦ Grundeigentümer
Vorbereitungskommission
Markus Vögtlin, Breitenbach Werner Hartung, Büsserach Thomas Ackermann, Breitenbach Pascal Moser, Büsserach Alfons Marti, Breitenbach Thomas Mosimann, Büsserach Marcel Humair, Breitenbach Josef Kübler, Büsserach Annegret Marti, Breitenbach Peter Jeker, Büsserach verschiedene Landwirte aus Breitenbach, Büsserach, Wahlen und Brislach
Tätigkeiten der Vorbereitungskommission
Technische Vorbereitung durch den beauftragten Projektverfasser:
◦ 6 Kommissionssitzungen ◦ 9 Arbeitsgruppensitzungen in den beiden Gemeinden ◦ Kommunikation mit den Gemeindebehörden
◦ Beizugsgebiet prüfen und planlich festhalten ◦ Eigentümer- und Liegenschaftenverzeichnis erstellen ◦ Statutenentwurf erarbeiten
Auflage Gründungsakten (4. Februar bis 7. März 2011)
Berichtigung von Fehlern Bereinigung von Einsprachen
Gründungsversammlung 5. Mai 2011
◦ Abgrenzung Beizugsgebiet ◦ Statuten
Fixkosten:
vermessungstechnische Arbeiten (Gründung bis Kostenverteiler, exkl. Bauarbeiten) ca. Fr. 4000.-/ha brutto Restkosten zL Grundeigentümer: ca Fr. 1000.- / ha
Variable Kosten:
bautechnische Arbeiten (je nach Bedarf / gemäss Vorprojekt) Restkosten zL Gemeinden+Grundeigentümer: ca. Fr. 1000.- bis 3000.- / ha
207 ha, 182 Grundeigentümer (total 273 Adressaten), 829 Parzellen Vermessungstechnische Arbeiten (inkl.Schätzungskommission) Bautechnische Arbeiten (inkl. Siedlungserschliessung) Administration, Vorstand Landerwerbe Reserve Total Güterregulierung Beiträge Bund, Kanton, Gemeinde und Erträge Bundesbeitrag Kantonsbeitrag Gemeindebeitrag Ertrag aus Abgeltung und Ausgleich Mehr-/Minderzuteilungen Restkostenanteile Siedlungserschliessung Total Beiträge
Fr. 735'000 Fr. 1'390'000 Fr. 65’000 Fr. 15’000 Fr. 25'000 Fr. 2’230'000
Total zu verteilende Restkosten
Fr. 251'000
Fr. 800’000 Fr. 727'000 Fr. 285'000 Fr. 126'000 Fr. 41’000 Fr. 1’979'000
Wahl der Schätzungskommission und der Rechnungsrevisionsstelle durch die Generalversammlung; Durchführung der öffentlichen Submission zur Bestimmung des Ingenieurbüros (Projektleitung); Wahl des Projektleiters durch die Generalversammlung der Flurgenossenschaft; Erarbeitung Vorprojekt unter Berücksichtigung der kommunalen Gesamtplanungen, Naturkonzepte, raumplanerische Vorgaben, ...........;
Bewertung des alten Besitzstandes (Bonitierung);
Wunschtage, Neuzuteilung;
Von der Gründung (5. Mai 2011) bis .............
..... Genehmigung Vorprojekt: ~2 Jahre
..... Auflage alter Besitzstand (Bewertung des Bodens): ~2 – 3 Jahre
..... Neuantritt: ~6 – 8 Jahre
….. Auflage des Kostenverteilers: ~10 Jahre
Kanton hat mit RRB amtliche Mitwirkung zugesichert: ◦ Technische und betriebliche Beratung ◦ Gebührenfreiheit ◦ Grundlage für Kantonsbeiträge
Unterstützung durch Beiträge: ◦ Beitragssatz wird bei der Genehmigung des Vorprojektes festgelegt ◦ Beitragssätze abhängig von verschiedenen Faktoren (Stand: 2010):
Bund ~ 34 - 40 % Kanton ~ 35 - 40 %
Über die Rechtsgrundlagen und das Gründungsverfahren orientiert Sie nun:
Werner Wehrli, dipl. Kult. Ing. ETHZ, Amt für Landwirtschaft Solothurn
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