Zahnersatz 2005

February 14, 2018 | Author: Anonymous | Category: Wissenschaft, Gesundheitswissenschaften, Kieferorthopädie
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is-dental GmbH, Agentur für neue Medien

Helmut Haumann Dr. Harald Strippel Norbert Lenga

Zahnersatz 2005 Version 1.0 Aktuelle Regelungen und Fallbeispiele in Bilddarstellungen. Befunde, Regelversorgungen und Festzuschüsse zu Zahnkronen, Zahnersatz und Suprakonstruktionen (implantatgetragener Zahnersatz).

is-dental GmbH, Agentur für neue Medien

Für die Versorgung mit Zahnersatz treten am 01.01.2005 grundlegende gesetzliche Änderungen in Kraft. Ab Beginn des Jahres 2005 gibt es an Stelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz befundbezogene Festzuschüsse zur im Einzelfall notwendigen Versorgung. Ein Festzuschuss ist ein Zahlbetrag, der sich jetzt auf den konkreten Befund (z.B. zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn) bezieht. So erhalten alle Versicherten, unabhängig von der gewählten Versorgungsform (z.B. herausnehmbare Prothese, festsitzender Zahnersatz oder implantatgestützter Zahnersatz) bei gleichem Befund auch den gleichen Euro-Betrag als Zuschuss von der Krankenkasse. Am Umfang und an der Qualität der Versorgung wird sich gegenüber heute für den „Durchschnittspa-

tienten“ im Wesentlichen nichts ändern. Jedoch rechnet der Zahnarzt auch bei der „Regelversorgung“ die konkreten zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen ab, die beim jeweiligen Patienten anfallen. Dadurch deckt der Festzuschuss schon bei der Regelversorgung einen jeweils unterschiedlichen Anteil an den Gesamtkosten ab. Bei wenig aufwändiger Versorgung umfasst der Festzuschuss einen hohen Anteil an den Kosten; bei einer aufwändigen einen niedrigen. Die Bonusregelung bleibt bestehen, nach der regelmäßige Vorsorge den Eigenanteil beim Zahnersatz verringert. Der Bonus entspricht dem bisherigen Bonus, wenn in den letzten fünf bzw. zehn Jahren einmal jährlich (bei unter 18-jährigen halbjährlich) ein Zahnarztbesuch nachgewiesen wird. Nachfolgend sind die 52 befundbezogenen Festzuschüsse mit bebilderten Beispielen sowie den entspre-

chenden Euro-Beträgen dargestellt. Dabei sind jeweils nur möglichst typische Beispiele für Regelversorgung, gleichartigen und andersartigen Zahnersatz dargestellt. Darüber hinaus sind aufgrund der großen Vielfalt zahnprothetischer Lösungsmöglichkeiten viele andere Versorgungen möglich. Des weiteren sind die Gemeinsamen Erläuterungen von KZBV und Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde untereinander wiedergegeben. Abgedruckt ist schließlich auch der Heil- und Kostenplan als vorläufige Version (Stand November 2004). Bei Redaktionsschluss stand noch eine Entscheidung des Bundesschiedsamts zur endgültigen Ausgestaltung des Heil- und Kostenplans an.

Helmut Haumann, is-dental GmbH, Coesfeld Dr. med. dent. Harald Strippel, M.Sc. in Dental Public Health, Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen, Essen Norbert Lenga, Bundesknappschaft, Bochum

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Festzuschuss - Richtlinien

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Besetzung nach § 91 Absatz 6 SGB V (Vertragszahnärztliche Versorgung) zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind (Festzuschuss-Richtlinien) beschlossen am 23., 30.06., 14.07. und 03.11.2004 Inkrafttreten zum 01.01.2005

Präambel Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 91 Abs. 6 SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 SGB V gewährt werden und ordnet diesen nach § 56 Abs. 2 SGB V prothetische Regelversorgungen zu. Die Bestimmung der Befunde ist auf der Grundlage einer international anerkannten Klassifikation des Lückengebisses erfolgt. Dem zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund dieser Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet. Die dem jeweiligen Befund zugeordnete zahnprothetische Versorgung orientiert sich an den zahnmedizinisch notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen nach dem allgemein anerkannten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse für den jeweiligen Befund gehören. Bei der Zuordnung der Regelversorgung sind auch die Funktionsdauer, die Stabilität und auch die Gegenbezahnung berücksichtigt worden. In die Festlegung der Regelversorgung sind die Befunderhebung, die Planung, die Vorbereitung des Restgebisses, die Beseitigung von groben Okklusionshindernissen und alle Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes einschließlich der Nachbehandlung sowie die Unterweisung im Gebrauch des Zahnersatzes einbezogen. Dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen ist nach § 56 Abs. 3 SGB V Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Die Stellungnahme ist in die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses einbezogen worden. 3

Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines

A.

Allgemeines

1.

Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B dieser Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der nachfolgenden Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen. Dabei sind die Inhalte der Leistungsbeschreibungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen berücksichtigt worden. Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z.B. durch Erweiterung, wiederhergestellt werden kann.

2.

Die Festzuschüsse zu den Befunden werden erst dann gewährt, wenn die auslösenden Befunde mit Zahnersatz, Zahnkronen oder Suprakonstruktionen versorgt sind. Bei Teilleistungen werden die Festzuschüsse anteilig gewährt.

3.

Als Regelversorgung ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert, wenn eine natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist. Funktionstüchtiger festsitzender und Kombinations-Zahnersatz oder zeitgleich einzugliedernder festsitzender und Kombinations-Zahnersatz werden der natürlichen Gegenbezahnung gleichgestellt. Bei Vorliegen einer herausnehmbaren Versorgung im Gegenkiefer (Modellgussklammerprothese, Totalprothese) ist festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert bei der Versorgung einer Lücke mit einem fehlenden Zahn je Seitenzahngebiet oder bis zu vier fehlenden Zähnen im Frontzahngebiet. Bei der Versorgung mit Zahnersatz soll eine funktionell ausreichende Gegenbezahnung vorhanden sein oder im Laufe der Behandlung hergestellt werden.

4

Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines

4.

Bei Versicherten, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden, gewähren die Krankenkassen zusätzlich zu den Festzuschüssen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 SGBV einen weiteren Betrag in jeweils gleicher Höhe, angepasst an die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, höchstens jedoch in Höhe der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V entstandenen Kosten. Protokollnotiz: Der Gemeinsame Bundesausschuss geht davon aus, dass Festzuschüsse auch bei „Nicht-Härtefällen“ höchstens in Höhe der nach § 57 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SGB V entstandenen Kosten gewährt werden.

5.

Wählen Versicherte, die gemäß § 55 Abs. 2 SGB V unzumutbar belastet würden, einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleich- oder andersartigen Zahnersatz gemäß § 55 Abs. 4 oder 5 SGB V, gewähren die Krankenkassen nur den doppelten Festzuschuss.

6.

Suprakonstruktionen sind in den in den Zahnersatz-Richtlinien beschriebenen Fällen Gegenstand der Regelversorgung. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Suprakonstruktionen bei Erstversorgung mit Implantaten hat der Versicherte Anspruch auf den Festzuschuss zur Versorgung der Befundsituation, die vor dem Setzen der Implantate bestand. Für die Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind Festzuschüsse ansetzbar, die der Gemeinsame Bundesausschuss auf der Grundlage von entsprechenden Regelleistungen ermittelt hat. Eine Gewährung von Festzuschüssen erfolgt auch in den Fällen, in denen Suprakonstruktionen außerhalb der in den Zahnersatz-Richtlinien genannten Fälle gewählt werden.

7.

Bei der Erstversorgung, der Erneuerung und der Wiederherstellung von Suprakonstruktionen sind für alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, wie die Implantate selbst, die Implantataufbauten und die implantatbedingten Verbindungselemente, keine Festzuschüsse ansetzbar.

5

Festzuschuss - Richtlinien: A. Allgemeines

8.

Die Kosten für Zahnersatz einschließlich Zahnkronen sind gegenüber dem Versicherten für diejenigen Leistungen, die der Regelversorgung entsprechen, nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (Bema) und auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II – 2004) abzurechnen. Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 2 SGB V hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz, gilt als Abrechnungsgrundlage für die Mehrkosten die Gebührenordnung für Zahnärzte. Wählen Versicherte eine von der Regelversorgung abweichende andersartige Versorgung nach § 55 Abs. 5 SGBV, gilt als Abrechnungsgrundlage ebenfalls die Gebührenordnung für Zahnärzte. Für die Ausnahmefälle gemäß Nr. 44 der Zahnersatz-Richtlinien (zahnbegrenzte Einzelzahnlükke, atrophierter Kiefer) bilden BEMA und BEL II weiterhin die Abrechnungsgrundlage.

9.

Begleitleistungen wie Anästhesien, Röntgenaufnahmen, parodontologische und konservierende Leistungen, die bei Versorgungen gemäß § 56 Abs. 2 SGB V (Regelleistungen) erbracht werden, sind als vertragszahnärztliche Leistungen abzurechnen. Dies gilt auch in Fällen, in denen Versicherte eine Versorgung nach § 55 Abs. 4 und Abs. 5 SGB V wählen. Protokollnotiz: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 14.07.2004 auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 SGB V die Befunde bestimmt, für die Festzuschüsse gewährt werden. Er wird die Auswirkungen der beschlossenen Festzuschüsse, auch im Hinblick auf die Anwendung im Einzelfall überprüfen und ggf. auf der Grundlage von § 56 Abs. 2 Satz 12 SGB V fortentwickeln.

6

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund

Beispiel 1 im Seitenzahnbereich

1.

Erhaltungswürdiger Zahn

1.1

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 20a Metallische Vollkrone 19 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle 98a Individuelle Abformung

Beispiel 2 im Seitenzahnbereich

115,27 €

Bonus Kombination Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone

Befund 1.1: Erhaltungswürdiger Zahn mit unzureichender Retentionsmöglichkeit

Regelversorgung 1.1: Metallische Vollkrone in NEM

Regelversorgung 1.1: Krone für Modellgussklammer

Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone/Metall 1031 Vorbereiten Krone 1032 Krone einarbeiten 1360 Gefrästes Lager 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Gleichartige Versorgung im Seitenzahnbereich

Gleichartige Versorgung 1.1: Vollkeramisch verblendete Krone

Gleichartige Versorgung 1.1: Gleichartige Versorgung 1.1: Galvanisch hergestellte VerVollkeramische Krone blendkrone

7

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel im Seitenzahnbereich:

Befund 1.2

Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 20c 19 24c 7b 98a

Metallische Teilkrone Provisorische Krone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Planungsmodelle Individuelle Abformung

129,36 €

Bonus Kombination Befund 1.2: Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten aber erhaltener vestibulärer Zahnsubstanz

Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0201 0211 0213 0220 0240 0310 0320 1022 1031 1032 1360 9330

Modell Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Basis für Vorbissnahme Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Teilkrone Vorbereiten Krone Krone einarbeiten Gefrästes Lager Versandkosten

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Regelversorgung 1.2: Metallische Teilkrone in NEM

Gleichartige Versorgung

Gleichartige Versorgung 1.2: Vollkeramische Teilkrone

8

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 1.3.

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 20b 24c

Verblendbereiche

41,85 €

Bonus Kombination

Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich: 20a Metallische Vollkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums

Regelversorgung: Befund Nr. 2.7 Oberkiefer: Zähne 15 - 25

Zahntechnische Leistungen

Regelversorgung:

1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall 1500 Metallverbindung nach Brand 1550 Konditionierung 1600 Vestib. Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1620 Vestibuläre Verblendung Keramik 1630 Zahnfleisch Keramik 1640 Vestib. Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 9330 Versandkosten

Vestibuläre Verblendung

Unterkiefer: Zähne 34 - 44

z. B.: 1 x Befund Nr. 1.3 Verblendungszuschlag für Brückenanker und Zwischenglieder. Beispiele für Verblendungen siehe Befunde nach Nr. 1.1 (Seitenzahngebiet)

9

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 1.4

Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 18a

24,92 €

Bonus Kombination

Konfektionierter Stiftaufbau

Zahntechnische Leistungen Material: Stift Befund 1.4: Endodontisch behandelter Zahn

Konfektionierter Stift

Befund 1.5

Regelversorgung nach Befund Nr. 1.4: Konfektionierter Stiftaufbau

Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

75,93 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 18b Gegossener Stiftaufbau, zweiseitig 21 Prov. Krone mit Stiftverankerung Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 1033 Stiftaufbau einarbeiten 1040 Modellation gießen 1050 Stiftaufbau 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 1.5: Endodontisch behandelter Zahn

Gegossener Stiftaufbau

Regelversorgung nach Befund Nr. 1.5: Gegossener Stiftaufbau

10

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 2.

Beispiel:

Befund

Regelversorgung

Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.

2.1

Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

273,30 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 7b 91a 91c 92 19 95d 98a 89 93

Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen Adhäsivbrücke

Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0024 0051 0052 0053 0060 0070 0120 0201 0211 0213 0220

Modell Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Basis für Vorbissnahme Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall

Kombination

0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metal 1022 Teilkrone 1023 Flügel für Adhäsivbrücke 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverb. nach Brand 1550 Konditionierung 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial

Befund 2.1: Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke.

Gleichartige Versorgung

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.1: Keramisch voll verblendete Brücke mit Regelversorgung: Provisorien (Bema-Nrn. 19 und 95d)

Regelversorgung 2.1: Brücke

Andersartige Versorgung

Andersartige Versorgung: z. B.: Suprakonstruktion

11

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 2.2

Befund

Regelversorgung

Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

312,48 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen Kombination 7b Planungsmodelle 91a Brückenanker (Metallische Vollkrone) 91c Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 19 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 98a Individuelle Abformung 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 1022 Teilkrone 0201 Basis für Vorbissnahme 1031 Vorbereiten Krone 0211 Individueller Löffel 1100 Brückenglied 0213 Bissregistrierung 1500 Metallverbindung 0220 Bisswall nach Brand 0240 Übertragungskappe 9330 Versandkosten 0310 Provisorische Krone Material: 0320 Formteil NEM 1021 Vollkrone Metall Verbrauchsmaterial

Befund 2.2: Zahnbegrenzte Lücke mit zwei fehlenden Zähnen, je Lücke.

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.2: z. B.: Keramisch voll verblendete Brückenanker und -Zwischenglieder auf Zähnen 34, 35 und 36 und Regelversorgung: Provisorien (Bema-Nrn. 19 und 95d) und eine metallische Vollkrone als Brückenanker

Regelversorgung 2.2: Brücke; zzgl. vestibuläre Verblendung am Zahn 34: 1 x Befund Nr. 2.7

Andersartige Versorgung

Andersartige Versorgung: z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke und ein Implantat.

12

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 2.3

352,26 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

95d 98a 89

Regelversorgung

Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

7b 91a 91c 92 19

Befund

Kombination

Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metall 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmat. Praxis

Befund 2.3: Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen; erhaltungswürdiger Zahn 16 mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.3: z.B. keramisch voll verblendete Brückenanker und -Zwischenglieder auf Zähnen 11-15 und Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d), ein weiterer Brückenanker, metallische Vollkrone

Regelversorgung 2.3: 1 x Befund 2.3 zzgl. vestibuläre Verblendung und 1 weitere Krone als Brückenanker: 1 x Befund 1.1 5 x Befund Nr. 2.7

13

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 2.4

Beispiel:

387,50 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

95d 98a 89

Regelversorgung

Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

7b 91a 91c 92 19

Befund

Kombination

Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metall 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 2.4: Zahnbegrenzte Lücke mit 4 fehlenden Zähnen; erhaltungswürdiger Zahn 14 mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone

GleichartigeVersorgung + Regelversorgung

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.4: z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke, Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d)

Regelversorgung 2.4 z. B.: 1 x Befund Nr. 2.4 1 x Befund Nr. 1.1 7 x Befund Nr. 2.7

Andersartige Versorgung

Andersartige Versorgung: z. B.: Keramisch voll verblendete Brücke und zwei Implantate.

14

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 2.5

Befund

Regelversorgung

An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

152,63 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 7b 91a 91c 92 19 95d 98a

Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) Brückenspanne Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 0051 Sägemodell 0052 Einzelstumpfmodell 0053 Modell nach Überabdruck 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0213 Bissregistrierung 0220 Bisswall 0240 Übertragungskappe 0310 Provisorische Krone 0320 Formteil 1021 Vollkrone Metall 1022 Teilkrone 1031 Vorbereiten Krone 1100 Brückenglied 1500 Metallverbindung nach Brand 9330 Versandkosten Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Kombination

Befund 2.5: An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung

Gleichartige Versorgung + Regelversorgung 2.5: z. B.: Keramisch voll verblendete Brückenanker und ein Zwischenglied auf Zähnen 13 - 15, metallisches Zwischenglied 16 und metallische Vollkrone als Brückenanker 17. Regelversorgung: Provisorium (Bema-Nrn. 19 und 95d)

Regelversorgung 2.5: 1 x Befund Nr. 2.1 1 x Befund Nr. 2.5 3 x Befund Nr. 2.7

15

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 2.6

Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

116,85 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 7b 19 91e 95d 98a

Planungsmodelle Provisorische Brücke, Brückenanker Geschiebe bei geteilten Brücken Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke Individuelle Abformung

Kombination

Befund 2.6: Disparallele Pfeilerzähne; die Einschubrichtung der Pfeilerzähne ist unterschiedlich. Eingliederung einer ungeteilten Brücke nicht möglich.

Zahntechnische Leistungen 0010 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0211 1331 1341

Modell Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Individueller Löffel Individuelles Geschiebe Konfektions-Geschiebe

Erster Teil der Brücke. Das angesetzte Geschiebe ist an die Einschubrichtung des 2. Pfeilerzahnes angepaßt.

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Konfektioniertes Geschiebe

Zweiter Teil der Brücke hinzugefügt.

16

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 2.7

Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich(15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

40,80 €

Bonus

Regelversorgung: Vestibuläre Verblendung

Verblendbereiche

Befund Nr. 2.7: Verblendzuschlag für Brückenanker und Zwischenglieder.

Zahnärztliche Leistungen 91b

95d

Kombination Brückenanker (Vestibulär verblendete Verblendkrone) abzüglich: 91a Brückenanker (Metallische Vollkrone) Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke

Zahntechnische Leistungen 1024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall 1500 Metallverbindung nach Brand 1550 Konditionierung 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1620 Vestibuläre Verblendung Keramik 1630 Zahnfleisch Keramik 1640 Vestibuläre Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 9330 Versandkosten

Regelversorgung: z. B.: 3 x Befund Nr. 2.7

Oberkiefer: Zähne 15 - 25 Unterkiefer: Zähne 34 - 44

Beispiele für Verblendungen siehe Befunde nach Nr. 2.1 - 2.4

17

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 3

Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1.

Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Befund

Regelversorgung

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar.

Festzuschuss (ohne Bonus)

274,58 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 96a 96b 96c 98a 98b 98c 98g 98h/1 98h/2 89

Kombination

Planungsmodelle Partielle Prothese Partielle Prothese Partielle Prothese Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Funktionsabdruck UK Metallbasis gegossene Halte- und Stützvorrichtung gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Befund 3.1: Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Regelversorgung 3.1: z. B.: Klammerverankerte Modellgussprothese

Andersartige Versorgung

Andersartige Versorgung 3.1: z. B.: Drei Teleskope

18

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Basis für Vorbissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0220 Bisswall 1370 Schubverteilungsarm 1550 Konditionierung 1600 Vest. Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1640 Vest. Verblendung Komposit 1650 Zahnfleisch Komposit 2010 Metallbasis 2021 Einarmige Klammer 2022 Inlayklammer 2023 Fortlaufende Klammer 2024 Bonyhardklammer 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel 2027 Auflage 2028 Umgebungsbügel 2031 Zweiarmige Klammer 2032 Approximalklammer 2033 Ringklammer 2034 Rücklaufklammer 2035 Bonyhardklammer 2036 Doppelbogenklammer 2041 Zweiarmige Klammer / Auflage 2042 Approximalklammer/Auflage 2043 Ringklammer/Auflage 2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwill-Klammer 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 3010 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3030 Aufstellung Metall je Zahn 3410 Übertragung je Zahn 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3801 Einarmige Klammer

Beispiel:

Befund

Befund 3.1 OK: Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3821 3822 3830 3840 9330

Regelversorgung

Regelversorgung: 1 x Befund Nr. 3.1 1 x Befund Nr. 2.2 4 x Befund Nr. 2.7

Andersartige Versorgung

Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn, zahnfarben hergestellt Zahn, zahnfarben hinterlegen Versandkosten

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Andersartige Versorgung z. B.: Suprakonstruktion

19

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

202,21 €

Befund 3.2 a: Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe

Regelversorgung 3.2 a: Metallbasis mit 2 Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 3.1 2 x Befund Nr. 3.2 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)

Andersartige Versorgung 3.2 a: z. B.: Brücken als Suprakonstruktionen

Befund 3.2 b: Einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe

Regelversorgung 3.2 b: Metallbasis mit 2 Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 3.1 2 x Befund Nr. 3.2 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)

Gleichartige und Regelversorgung 3.2 b: Regelversorgung: 2 Teleskopkronen, Modellgussprothese, Provisorien Gleichartige Versorgung: 1 zusätzliche Teleskopkrone

Befund 3.2 c: Beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe

Regelversorgung 3.2 c: Metallbasis mit 2 Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 3.1 2 x Befund Nr. 3.2 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 19 91d 24c 98a

Kombination Provisorische Krone Teleskopkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung

Zahntechnische Leistungen 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0240 0310 1200 2100 9330

Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Teleskopkrone Lösungsknopf Versandkosten

abzüglich 2041 Zweiarmige Klammer / Auflage Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Gleichartige und Regelversorgung 3.2 c: Regelversorgung: 2 Teleskopkronen, Modellgussprothese, Provisorien Gleichartige Versorg.: 2 zusätzl. Teleskopkronen

20

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 4. 4.1

Befund

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

257,64 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 7b 97a 98a 98b 89

Kombination Planungsmodelle Totalprothese OK Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Bissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0215 Basis für Aufstellung 0220 Bisswall 3010 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3821 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8060 Gegossenes Basisteil 9330 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 4.1: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer

Regelversorgung

Regelversorgung 4.1: Abb. 1: Primärkronen von Teleskopkronen

Regelversorgung 4.1: Abb. 2: z. B.: Deckprothese OK mit Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 4.1 (Deckprothese) 3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen) 3 x Befund Nr. 4.7 (Verblendungen)

21

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 4.2

Befund

Regelversorgung

Zahnloser Oberkiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

253,50 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

Kombination

7b Planungsmodelle 97a Totalprothese OK 98a Individuelle Abformung 98b Funktionsabdruck OK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 3821 3822 9330

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Versandkosten

Befund 4.2: Zahnloser Oberkiefer

Regelversorgung 4.2: Totalprothese Oberkiefer

Gleichartige Versorgung

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Gleichartige Versorgung 4.2: z. B.: Totalprothese OK mit Metallbasis (wenn kein Ausnahmefall nach Nr. 34 der Zahnersatz-Richtlinien)

22

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund

Befund 4.3

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

276,88 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 97b 98a 98c 89

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 3821 3822 3830 3840 8060 9330

Kombination

Planungsmodelle Totalprothese UK Individuelle Abformung Funktionsabdruck UK Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Gegossenes Basisteil Versandkosten

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 4.3: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer

Regelversorgung 4.3: Abb. 1: Primärteile von Teleskopkronen

Regelversorgung

Regelversorgung 4.3: Abb. 2: z. B.: Deckprothese UK mit Teleskopkronen 1 x Befund Nr. 4.3 (Deckprothese) 3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen) 3 x Befund Nr. 4.7 (Verblendungen)

23

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 4.4

Befund

Regelversorgung

Zahnloser Unterkiefer

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

270,75 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen

Kombination 7b Planungsmodelle 97b Totalprothese UK 98a Individuelle Abformung 98c Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3030 3620 3821 3822 9330

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Aufstellung Metall je Zahn Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Versandkosten

Befund 4.4: Zahnloser Unterkiefer

Regelversorgung 4.4: Totalprothese Unterkiefer

Andersartige Versorgung

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Andersartige Versorgung Abb. 1: z. B.: 2 Implantate

Andersartige Versorgung Abb. 2: z. B.: Brücke als Suprakonstruktion

24

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund

Regelversorgung

Befund 4.5

Erfordernis einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer Protokollnotiz zu Nr. 4.5 Gemäß Nr. 34 der Zahnersatz - Richtlinien geht bei totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Torus palatinus und Exostosen).

Festzuschuss (ohne Bonus)

67,93 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 8e

Kombination

Metallbasis

Zahntechnische Leistungen 1550 Konditionieren 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1640 Vestibuläre Kompositverblendung 2010 Metallbasis 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 3030 Aufstellung Metall je Zahn abzüglich: 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3410 Übertragung je Zahn

Befund 4.5: Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer

Regelversorgung 4.5: Metallbasis Oberkiefer, Totalprothese gemäß Befund Nr. 4.2

25

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund

Befund 4.6

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 19 91d 24c 98a

Bonus Kombination

Provisorische Krone Teleskopkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung

Zahntechnische Leistungen 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0240 0310 1200 9330

213,86 €

Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Teleskopkrone Versandkosten

Befund 4.6: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn

Regelversorgung

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis Regelversorgung 4.6: Abb. 1: Primärkronen

Regelversorgung 4.6: Abb. 2: Sekundärkronen und Deckprothese 1 x Befund Nr. 4.2 (Deckprothese) 3 x Befund Nr. 4.6 (Teleskopkronen) 2 x Befund Nr. 4.7 (Verblendung)

26

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 4.7

Befund

Regelversorgung

Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), Zuschlag je Ankerzahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

26,60 €

Bonus Kombination

Zahntechnische Leistungen 1550 Konditionieren 1600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 1610 Zahnfleisch Kunststoff 1640 Vestibuläre Kompositverblendung 1650 Zahnfleisch Komposit

Regelversorgung 4.7 Verblendungs-Zuschlag zu den Befunden 3.2 oder 4.6, je Ankerzahn

27

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 4.8

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

98a

Regelversorgung

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn

Festzuschuss (ohne Bonus)

19 21 90 24c

Befund

191,64 €

Bonus

Kombination

Provisorische Krone Provisorische Krone mit Stift Wurzelstiftkappe Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung

Zahntechnische Leistungen 0023 0024 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0310 1013 1343 9330

Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Provisorische Krone Wurzelstiftkappe Konfektionsanker Versandkosten

Befund 4.8: Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn

Regelversorgung 4.8: Sekundärkrone und.schleimhautgetragene Deckprothese 1 x Befund Nr. 4.1 3 x Befund Nr. 4.8

Material: NEM Konfektionsanker Verbrauchsmaterial Praxis Wurzelstiftkappe mit Kugelanker

28

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 4.9

Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 98d

47,99 €

Bonus

Kombination

Intraorale Stützstiftregistrierung

Zahntechnische Leistungen 0112 Fixator 0201 Bissnahme 0214 Basis für Stützstiftregistrierung 0220 Bisswall 0230 Registrierplatte und -stift auf Basen 9330 Versandkosten Material: Materialkosten Registrierplatte

Abb. 1: OK/UK Seitenansicht. Basisplatten mit Bisswällen, Registrierplatte und -stift Abb. 2: Registrierplatte und -stift Befund 4.9: Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund Regelversorgung 4.9: Intraorale Stützstiftregistrierung

29

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund

Beispiel:

5

Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist

5.1

Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

85,31 €

Bonus

Regelversorgung

Kombination

Zahnärztliche Leistungen 7b 96a 98a 98f 89

Planungsmodelle Partielle Prothese Individuelle Abformung Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0213 0215 0220 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043

Befund

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Einarmige Klammer Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel Zweiarmige Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer /Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage

2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwill-Klammer 2120 Zuschlag einz. Klammer 3010 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellen der Zähne 3610 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellen der Zähne 3801 Einarmige Klammer 3802 Inlayklammer 3803 Interdental-Knopfklammer 3804 Approximalklammer 3805 Auflage 3806 Bonyhardklammer 3811 zweiarmige Klammer/Auflage 3812 Bonyhardklammer/Auflage 3813 Überwurfklammer 3814 Doppelbogenklammer 9330 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 5.1: Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Regelversorgung

Regelversorgung 5.1: Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung.

30

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 5.2

Befund

Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

117,50 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 96b 98a 98f 89

Kombination Planungsmodelle Partielle Prothese Individuelle Abformung Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0213 0215 0220 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Einarmige Klammer Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel Zweiarmige Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer /Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage

2044 2045 2046 2050 2120 3010 3020 3610 3620 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 9330

Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage Bonwill-Klammer Zuschlag einz. Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Versandkosten

Befund 5.2: Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Regelversorgung

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis Regelversorgung 5.2: z. B.: Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung mit 5 ersetzten Zähnen.

31

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund

Befund 5.3

Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

153,80 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 7b 96c 98a 98b 98c 98f 89

Kombination

Planungsmodelle Partielle Prothese Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Funktionsabdruck UK Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 Modell 0120 Mittelwertartikulator 0201 Bissnahme 0211 Individueller Löffel 0212 Funktionslöffel 0213 Basis für Bissregistrierung 0215 Basis für Aufstellung 0220 Bisswall 2021 Einarmige Klammer 2022 Inlayklammer 2023 Fortlaufende Klammer 2024 Bonyhardklammer 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel 2027 Auflage 2028 Umgebungsbügel 2031 Zweiarmige Klammer 2032 Approximalklammer 2033 Ringklammer 2034 Rücklaufklammer 2035 Bonyhardklammer 2036 Doppelbogenklammer 2041 zweiarmige Klammer/ Auflage 2042 Approximalklammer/Auflage 2043 Ringklammer/Auflage

2044 2045 2046 2050 2120 3010 3020 3610 3620 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 9330

Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage Bonwill-Klammer Zuschlag einz. Klammer Aufstellung Grundeinheit Aufstellen der Zähne Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Versandkosten

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 5.3: Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Regelversorgung

Regelversorgung 5.3: z. B.: Interimsprothese als zeitlich begrenzte Übergangslösung mit über 8 ersetzten Zähnen.

32

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 5.4

Befund

Regelversorgung

Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

222,90 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 97a 97b 98a 89

Kombination Totalprothese OK Totalprothese UK Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 9330

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Versandkosten

Befund 5.4: Restgebiss und nicht erhaltungsfähige Zähne; sofern nach deren Extraktion eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist: Befund 5.4

Regelversorgung 5.4: Totalprothese Oberkiefer z.B. als Ersatz, der zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann.

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 5.4: Restgebiss und nicht erhaltungsfähige Zähne; sofern nach deren Extraktion eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist: Befund 5.4

Regelversorgung 5.4: Totalprothese Unterkiefer z. B. als Ersatz, der zu einem späteren Zeitpunkt umgestaltet werden kann.

33

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund

Beispiel:

6.

Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

6.1

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100a

Befund

Befund 6.1: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese

26,04 €

Bonus

Kombination

Wiederherstellung ohne Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 9330

Modell Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff Versandkosten

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Regelversorgung 6.1: z. B.: Bei fixierbaren Bruchstellen ist keine Abformung erforderlich

34

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.2

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b

Beispiel:

37,36 €

Befund Befund 6.2: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese

Bonus Kombination

Wiederherstellung mit Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 8025 8130 9330

Modell Fixator Mittelwertartikulator Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Auswechseln Konfektionsteil Versandkosten

Regelversorgung 6.2: z. B.: Reparatur einer zerbrochenen Prothese mit Abformung

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

35

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.3

Befund

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b

Beispiel:

57,70 €

Bonus Kombination

Wiederherstellung mit Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0112 0120 1349 1550 1600 1610 1640 1650 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2050

Modell Verwendung von Kunststoff Fixator Mittelwertartikulator Sekundärteil wiederbefestigen Kondtionierung Vestibuläre Verbl. Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verblendung Komposit Zahnfleisch Komposit einarmige Klammer Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel Zweiarmige Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer/Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage Rücklaufklammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer/Auflage Bonwillklammer

2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2120 Zuschlag geg. Klammer 3801 einarmige gebogene Klammer 3802 Inlayklammer 3803 Interdental-Knopfklammer 3804 Approximalklammer 3805 Auflage 3806 Bonyhardklammer 3811 zweiarmige Klammer/Auflage 3812 Bonyhardklammer/Auflage 3813 Überwurfklammer 3814 Doppelbogenklammer 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8010 Grundeinheit 8021 LE Sprung 8022 LE Bruch 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte 8027 LE Kunststoffsattel 8070 Metallverbindung 9330 Versandkosten Material: Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 6.3: Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese Regelversorgung 6.3: z. B.: Wiederanlöten einer gebrochenen Klammer

36

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 6.4

Regelversorgung

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

Festzuschuss (ohne Bonus)

51,82 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b 98f 89

Befund

Kombination

Wiederherstellung mit Abformung Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 0201 0213 0220 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 8025 8030 9330

Modell Fixator Mittelwertartikulator Bissnahme Bissregistrierung Bisswall Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Gebogene Retention Versandkosten

Beispiel Abb.1: 11,12 nicht erhaltungsfähig Befund 6.4: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

Regelversorgung 6.4: z. B.: Um zwei Zähne und den Kunststoffsattel erweiterte Prothese

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

37

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.5

Beispiel:

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

Festzuschuss (ohne Bonus)

66,21 €

Regelversorgung

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 100b 98f 98h/1 98h/2 89

Befund

Wiederherstellung mit Abformung Halte- und Stützvorrichtungen gegossene Halte- und Stützvorrichtung gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Beseitigung grober Artikulationsstörungen

25,26 werden extrahiert

Kombination

Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 0201 0213 0220 1550 1600 1610 1640 1650 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2041 2042 2043

Modell Fixator Mittelwertartikulator Bissnahme Bissregistrierung Bisswall Konditionierung Vestibuläre Verbl. Kunststoff Zahnfleisch Kunststoff Vestibuläre Verbl. Komposit Zahnfleisch Komposit einarmige gegoss. Klammern Inlayklammer Fortlaufende Klammer Bonyhardklammer Kralle Ney-Stiel Auflage Umgebungsbügel zweiarmige gegoss. Klammer Approximalklammer Ringklammer Rücklaufklammer Bonyhardklammer/ Gegenlager Doppelbogenklammer zweiarmige Klammer/Auflage Approximalklammer/Auflage Ringklammer/Auflage

2044 Rücklaufklammer/Auflage 2045 Bonyhardklammer/Auflage 2046 Überwurfklammer/Auflage 2050 Bonwillklammer 2081 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 2110 Abschlussrand 2120 Zuschlag geg. Klammer 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8010 Grundeinheit 8021 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte 8027 LE Kunststoffsattel 8030 Gebogene Retention 8040 Gegossene Retention 8060 Gegossenes Basisteil 8070 Metallverbindung 9330 Versandkosten Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 6.5: Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

Regelversorgung

Regelversorgung 6.5: z. B.: Erweiterung 25, 26 und zwei neue gegossene Halte- und Stützvorrichtungen

38

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.6

Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100c 100d

49,74 €

Bonus Kombination

Teilunterfütterung Vollständige Unterfütterung

Zahntechnische Leistungen 0010 0112 3821 3822 8080 8090 8100 9330

Beispiel:

Modell Fixator Weichkunststoff Sonderkunststoff Teilunterfütterung Vollst. Unterfütterung Prothesenbasis erneuern Versandkosten

Material

Abb. 1: Guter Kontakt zwischen Schleimhaut und Prothese

Abb. 2: Deutlicher Hohlraum durch den Abbau des Kieferkamms

Abb.3: Mit Kunststoff unterfütterte Prothesenbasis

Befund 6.6: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem TeilZahnersatz, je Prothese Regelversorgung 6.6: Teil-oder vollständige Unterfütterung

Regelversorgung: z. B.:Vollständige Unterfütterung

39

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.7

Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100e 100f

Beispiel:

64,74 €

Bonus

Kombination

Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK

Abb. 1: Guter Kontakt zwischen Schleimhaut und Prothese

Abb. 2: Deutlicher Hohlraum durch den Abbau des Kieferkamms

Abb.3: Mit Kunststoff unterfütterte Prothesenbasis

Zahntechnische Leistungen 0010 0112 3821 3822 8090 8100 9330

Modell Fixator Weichkunststoff Sonderkunststoff Vollst. Unterfütterung Prothesenbasis erneuern Versandkosten

Befund 6.7: Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer Regelversorgung 6.7: Vollständige Unterfütterung

Material

Abb. 4: Totalprothese, unterfütterungsbedürftig

40

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.8

Befund

Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24a 95a 95b 19

Beispiel:

8,58 €

Bonus

Kombination

Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern Provisorische Krone

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0051 0052 0053 1500 8070 8200 9330

Modell Mittelwertartikulator Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Metallverbindung n. Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Versandkosten

Befund 6.8: z.B.: Vom Zahn gelöste Krone

Regelversorgung

Material

Regelversorgung 6.8: z. B.: Wiedereinsetzen Krone

41

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.9

Beispiel:

35,29 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

Kombination

Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Provisorische Krone

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0051 0052 0053 0320 1550 1600 1610 1620 1630 1640 1650 8070 8200 9330

Regelversorgung

Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette

Festzuschuss (ohne Bonus)

24b 95c 19

Befund

Modell Mittelwertartikulator Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Formteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch Keramik Vestibuläre Verblendung Komposite Zahnfleisch aus Komposit Metallverbindung Reparatur Krone/Br.glied Versandkosten

Abb. 1: Beschädigung an vestibulärer Verblendung

Abb. 2: Erneuerte Facette

Material

42

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 6.10

Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 91d 19 24c 98a

Beispiel:

144,29 €

Bonus Kombination

Teleskopkrone - halbe Gebühr Provisorische Krone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Individuelle Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 0023 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 1201 9330

Modell Verwendung von Kunststoff Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Tel. Sekundärkrone Versandkosten

Abb. 1: Funktionsfähige Primärkrone

Abb. 2: Die Sekundärkrone (Querschnitt) hat keine Friktion (Halt) mehr

Abb.3: Erneuertes Sekundärteleskop, eingearbeitet in die vorhandene Prothese

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

43

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 7.

Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

7.1

Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

Befund

Andersartige Versorgung

114,92 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 20a 19 24c 7b 98a

Kombination Metallische Vollkrone Provisorische Krone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Planungsmodelle Individuelle Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0023 0051 0052 0053 0055 0060 0070 0120 0211 0213 0220 0240 0310 1021 1360 9330

Modell Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Fräsmodell Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Individueller Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Vollkrone/Metall Gefrästes Lager Versandkosten

Befund 7.1: Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone

Andersartige Versorgung 7.1: Erneuerte Suprakonstruktion

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

44

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Beispiel:

Befund 7.2

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen

95d 98a 89

71,35 €

Bonus Kombination

Planungsmodelle Brückenspanne Provisorische Brücke Brückenanker bzw. Brückenglied/er Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0023 0024 0051 0052 0053 0060 0070 0120 0201 0211 0213 0220 0240 0310 0320 1100 1500 9330

Andersartige Versorgung

Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

7b 92 19

Befund

Modell Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Galvanisieren Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Zahnkranz Zahnkranz sockeln Mittelwertartikulator Basis für Vorbissnahme Löffel Bissregistrierung Bisswall Übertragungskappe Provisorische Krone Formteil Brückenglied Metallverbindung nach Brand Versandkosten

Material: NEM Verbrauchsmaterial Praxis

Befund 7.2: Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer

Andersartige Versorgung 7.2: Erneuerte Suprakonstruktion

45

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 7.3

Beispiel:

Andersartige Versorgung

Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette

Festzuschuss (ohne Bonus)

35,30 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24b 95c 19

Befund

Kombination

Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette Provisorische Krone

Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0023 0120 0051 0052 0053 0320 1550 1600 1610 1620 1630 1640 1650 8070 8200 9330

Modell Platzhalter einfügen Verwendung von Kunststoff Mittelwertartikulator Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Formteil Konditionierung Vestibuläre Verblendung Kunststoff Zahnfleisch aus Kunststoff Vestibuläre Verblendung Keramik Zahnfleisch aus Keramik Vestibuläre Verblendung Komposit Zahnfleisch aus Komposit Metallverbindung Reparatur Krone/Brückenglied Versandkosten

Befund 7.3: Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette

Andersartige Versorgung 7.3: Erneuerte Facette

Material

46

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 7.4.

Beispiel:

Befund

Andersartige Versorgung

Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker

Festzuschuss (ohne Bonus)

8,58 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24a 95a 95b 19

Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern Provisorische Krone

Zahntechnische Leistungen 0010 0022 0051 0052 0053 0120 1500 8070 8200 9330

Kombination

Modell Platzhalter einfügen Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Mittelwertartikulator Metallverbindung n. Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Br.glied Versandkosten

Befund 7.4: Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker

Andersartige Versorgung 7.4: Rezementierte Krone

Material

47

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 7.5

Beispiel:

Befund

Andersartige Versorgung

Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion

Festzuschuss (ohne Bonus) Regelversorgung

261,33 €

Bonus

Zahnärztliche Leistungen 7b 97a 97b 98a 98b 98c 89

Kombination Planungsmodelle Totalprothese OK Totalprothese UK Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK Funktionsabdruck UK Beseitigung grober Artikulationsstörungen

Zahntechnische Leistungen 0010 0120 0201 0211 0212 0213 0215 0220 3010 3020 3610 3620 3821 3822 9330

Modell Mittelwertartikulator Bissnahme Individueller Löffel Funktionslöffel Basis für Bissregistrierung Basis für Aufstellung Bisswall Aufstellung Grundeinheit Aufstellung Wachs je Zahn Fertigstellung Grundeinheit Fertigstellen der Zähne Weichkunststoff Sonderkunststoff Versandkosten

Befund 7.5: Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion

Andersartige Versorgung 7.5: Erneuerte Stegprothese

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

z. B.: Defekte Stegprothese

48

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 7.6

Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer

Festzuschuss (ohne Bonus)

8,58 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 24a 95a 95b 19

Kombination

Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern Provisorische Krone

Zahntechnische Leistungen 0010 0051 0052 0053 0120 1500 8070 8200 9330

Modell Sägemodell Einzelstumpfmodell Modell nach Überabdruck Mittelwertartikulator Metallverbindung n. Brand Metallverbindung Reparatur Krone/Br.glied Versandkosten

Befund 7.6: Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer

Versorgung 7.6: Erneuerte Prothese 1 x Zuschlag gemäß Nr. 7.6 1 x Befund Nr. 7.5 Abrechnung nach Bema/BEL II (vgl. Teil A, A 8)

Material

Abb.: atrophierter Kiefer

49

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 7.7

Beispiel:

Befund

Andersartige Versorgung

Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion

Festzuschuss (ohne Bonus)

37,36 €

Bonus

Regelversorgung Zahnärztliche Leistungen 100b

Kombination

Wiederherstellung mit Abformung

Zahntechnische Leistungen 0010 0112 0120 3801 3802 3803 3804 3805 3806 3811 3812 3813 3814 3830 3840 8010 8021 8022 8023 8024 8025 9330

Modell Fixator Mittelwertartikulator Einarmige Klammer Inlayklammer Interdental-Knopfklammer Approximalklammer Auflage Bonyhardklammer zweiarmige Klammer/Auflage Bonyhardklammer/Auflage Überwurfklammer Doppelbogenklammer Zahn zahnfarben hergestellt Zahn zahnfarben hinterlegen Grundeinheit LE Sprung LE Bruch LE Einarbeiten Zahn LE Basisteil Kunststoff LE Klammer einarbeiten Versandkosten

Befund 7.7: Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion

Andersartige Versorgung 7.7: Wiederherstellung der implantatgetragenen Prothese

Material: Zähne Verbrauchsmaterial Praxis

50

Festzuschuss - Richtlinien: B. Befunde und zugeordnete Regelversorgung

Befund 8.

Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen)

8.1

Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.

8.2

Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar.

8.3

Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.

Bonus

8.4

Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar.

8.5

Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.

8.6

Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar.

Bonus Kombination

51

Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen

Der Gemeinsame Bundesausschuss gem. § 91 Abs. 6 SGB V empfiehlt folgende Gemeinsame Erläuterungen der Partner im Gemeinsamen Bundesausschuss, der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, zu beachten:

Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Kombinierbarkeit der Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Krankenkassen befundbezogene Festzuschüsse bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen (zahnärztliche und zahntechnische Leistungen) gewähren. In den Festzuschuss-Richtlinien hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Befunde definiert, bei deren Vorliegen die Versicherten Anspruch auf Festzuschüsse haben. Ein Anspruch auf Festzuschüsse besteht erst, wenn die geplante prothetische Versorgung durchgeführt worden ist. Wird die Behandlung nicht vollendet (sogenannte Teilleistungen) hat der Versicherte lediglich Anspruch auf anteilige Festzuschüsse.

52

Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen

Die einzelnen Befunde in den Richtlinien sind in acht verschiedene Befundklassen eingeteilt: 1.

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone

2.

Zahnbegrenzte Lücken mit höchstens vier fehlenden Zähnen

3.

Zahnbegrenzte Lücken mit mehr als vier fehlenden Zähnen

4.

Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder zahnloser Kiefer

5.

Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist

6.

Wiederherstellungs- oder erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

7.

Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

8.

Nicht vollendete Behandlung

Die beschlossenen Befunde, für die Festzuschüsse gewährt werden, und die Höhe der Festzuschüsse sind im Einzelnen am Ende dieser Erläuterungen abgedruckt (Anlage 1). Sie werden auf der Grundlage des zahnmedizinischen Befundes, den der Zahnarzt bei der Untersuchung des Patienten erhebt, im Planungsstadium vom Zahnarzt festgestellt. Dem zahnmedizinischen Befund wird unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien ein Befund der Festzuschuss-Richtlinien zugeordnet.

53

Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen

Aus dem Teil A Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ergibt sich bereits aus dem Zusammenspiel der Befunddefinitionen und -zusätze in Teil B Befunde und Regelversorgungen der Festzuschuss-Richtlinien, unter welchen Voraussetzungen die Befunde nebeneinander angesetzt werden können und welche Befunde sich gegenseitig ausschließen. Die nach dem zahnmedizinischen Befund zugeordneten Befunde von Teil B der Festzuschuss-Richtlinien sind nur ansetzbar, wenn die in den Beschreibungen der Befunde geregelten Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich gilt, dass Befunde neben anderen Befunden ansetzbar sind, wenn mehrere Befunde unabhängig voneinander festgestellt werden. •

Dabei gilt, dass im selben Kiefer auch der gleiche Befund mehrfach ansetzbar ist. So können im selben Kiefer mehrere Zähne überkronungsbedürftig sein, was den Festzuschuss nach Befund Nr. 1 mehrmals auslöst.



Des Weiteren können im selben Kiefer verschiedene Befunde nebeneinander auftreten, z. B. ein überkronungsbedürftiger Zahn und die Versorgung einer Lücke an anderer Stelle.



Außerdem können am selben Zahn bzw. in derselben Lückensituation verschiedene Befunde gleichzeitig auftreten, beispielsweise bei einem erhaltungswürdigen Zahn mit weitgehender Zerstörung der Krone und gleichzeitig Erfordernis eines Stiftaufbaus.

Allerdings sieht die Beschreibung der Befunde nach den Nrn. 2 und 3 (Fehlen von Zähnen) Regelungen vor, bis zu welchen Grenzen und in welchem Umfang Befunde nebeneinander angesetzt werden können.

54

Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen

In den anliegenden Tabellen sind die Kombinationsmöglichkeiten der Befunde aufgelistet: Anlage 2:

Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse

Anlage 3:

Mögliche Kombinationen der Wiederherstellungen/Erneuerung von Suprakonstruktionen

Befunde, die in den Anlagen 2 und 3 nicht aufgeführt sind, sind neben anderen Befunden grundsätzlich nicht ansetzbar. Nicht aufgeführte Befundkombinationen sind ebenfalls nicht ansetzbar.

Ergänzend gelten folgende Regelungen: Interimsversorgungen (Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, Befundklasse 5) •

Gem. Abschnitt C Nr. 14 Satz 1 der Zahnersatz-Richtlinien ist unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit vorrangig eine endgültige Versorgung mit Zahnersatz anzustreben. Die Befunde nach Nr. 5 sind daher nur in begründeten Einzelfällen im Zusammenhang mit Befunden nach Befundklassen 1 und 6 ansetzbar.

Erneuerung von Suprakonstruktionen (Implantatgetragener Zahnersatz, Befundklasse 7) Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine Suprakonstruktion verankert ist. •

Der Befund 7.2 ist abhängig von der Art der Suprakonstruktion entweder mit dem Befund 1.3 (Verblendzuschuss Krone) oder dem Befund 2.7 (Verblendzuschuss Brückenanker, Brückenzwischenglied) kombinierbar.

55

Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände der Krankenkassen



Der Befund 7.5 erfasst alle Implantate und natürlichen Zähne, die zur Verankerung der erneuerungsbedürftigen Prothesenkonstruktion dienen. Eine Kombination mit den Befunden 7.1 und 7.2 bzw. Befunden der Befundklassen 1 und 2 kommt daher nur in Betracht, wenn weitere Implantate bzw. natürliche Zähne vorhanden sind, über die die Prothesenkonstruktion nicht verankert ist.

Reparaturen, Wiederherstellungen und Erneuerungen (Befundklasse 6, Befunde 7.3, 7.4 und 7.7) •

Die Befundklasse 6 und die Befunde nach den Nrn. 7.3, 7.4 und 7.7 sind grundsätzlich nur untereinander und nicht mit anderen Befunden/Befundklassen kombinierbar. Erfolgt jedoch eine Wiederherstellung zeitgleich mit einer Neuversorgung auf demselben Heil- und Kostenplan, sind darüber hinaus Kombinationen möglich. Die Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich aus Anlage 3.

Für die Wiederherstellung der Verblendung einer Teleskopkrone ist Befund Nr. 6.9 ansetzbar. Teilleistungen (Befundklasse 8) •

Bei nicht vollendeter Behandlung werden die Festzuschüsse anteilig gewährt. Sind in einem Behandlungsfall Befunde bereits versorgt, andere Befunde noch nicht versorgt, können Festzuschüsse nach Befundklasse 8 mit Festzuschüssen anderer Befundklassen kombiniert werden.

56

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse) Befundklasse 1 Befunde 1.

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

Erhaltungswürdiger Zahn

1.1

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn

115,27

138,32

149,85

230,54

1.2

Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn

129,36

155,23

168,17

258,72

1.3.

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)

41,85

50,22

54,41

83,70

1.4

Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

24,92

29,90

32,40

49,84

1.5

Endodontisch behandelter Zahn mit Erfordernis eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

75,93

91,12

98,71

151,86

1

Nr. 4 des Teils Allgemeines der Festzuschuss-Richtlinien ist bei der Anwendung zu beachten. 57

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1 .

Befundklasse 2 Befunde

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

2.

Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden Zähnen je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende Zähne nach den Befunden von Nr. 2 sind Befunde nach den Nrn. 1.1 bis 1.3 nicht ansetzbar.

2.1

Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke

273,30

327,96

355,29

546,60

312,48

374,98

406,22

624,96

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund 3.1 ansetzbar. 2.2

Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.2 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar.

58

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 2 Befunde

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

2.3

Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer

352,26

422,71

457,94

704,52

2.4

Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden Zähnen, je Kiefer

387,50

465,00

503,75

775,00

2.5

An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn

152,63

183,16

198,42

305,26

2.6

Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, je Lücke

116,85

140,22

151,91

233,70

2.7

Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich

40,80

48,96

53,04

81,60

59

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 3 Festzuschüsse in EURO

Befunde

Ohne Bonus

3.

Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den Befunden nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen

3.1.

Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den Befunden nach Nrn. 2.1 bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

274,58

329,50

356,95

549,16

202,21

242,65

262,87

404,42

Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. 3.2

a) b) c)

Beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe, einseitig bis zum Eckzahn verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe, beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn unterbrochene Zahnreihe

mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch eine Teleskopkrone, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn

60

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse

Anlage 1

Befundklasse 4 Befunde 4. 4.1

4.2

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer Zahnloser Oberkiefer

257,64

Mit Bonus 20 % 30 %

309,17

334,93

doppelter FZSch. 1

515,28

253,50

304,20

329,55

507,00

4.3

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer bei Erfordernis einer schleimhautgetragenen Deckprothese in Verbindung mit einer dentalen Verankerung durch Teleskopkrone(n) oder Wurzelstiftkappe(n), je Kiefer

276,88

332,26

359,94

553,76

4.4

Zahnloser Unterkiefer

270,75

324,90

351,98

541,50

4.5

Erfordernis einer Metallbasis, je Kiefer

67,93

81,52

88,31

135,86

4.6

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Teleskopkronen, je Ankerzahn

213,86

256,63

278,02

427,72

4.7

Erfordernis der Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15-25 und 34-44), je Ankerzahn

26,60

31,92

34,58

53,20

4.8

Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Erfordernis einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn

191,64

229,97

249,13

383,28

4.9

Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Erfordernis einer Stützstiftregistrierung), je Gesamtbefund

47,99

57,59

62,39

95,98

61

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 5 Befunde

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

5.

Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist

5.1

Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

5.2

85,31

102,37

110,90

170,62

Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

117,50

141,00

152,75

235,00

5.3

Lückengebiss nach Verlust von über 8 Zähnen je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

153,80

184,56

199,94

307,60

5.4

Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer

222,90

267,48

289,77

445,80

62

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 6 Befunde

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

6.

Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

6.1

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung ohne Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese

26,04

31,25

33,85

52,08

6.2

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Erfordernis der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), je Prothese

37,36

44,83

48,57

74,72

6.3

Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

57,70

69,24

75,01

115,40

6.4

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese

51,82

62,18

67,37

103,64

6.5

Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger Versorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese

66,21

79,45

86,07

132,42

63

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 6 Befunde

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

6.6

Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese

49,74

59,69

64,66

99,48

6.7

Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer

64,74

77,69

84,16

129,48

6.8

Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn

8,58

10,30

11,15

17,16

6.9

Wiederherstellungsbedürftige Facette an einer Krone bzw. einem Brückenanker, einem Brückenglied, je Facette

35,29

42,35

45,88

70,58

144,29

173,15

187,58

288,58

6.10 Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn

64

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 7 Festzuschüsse in EURO

Befunde

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

7.

Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen

7.1

Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone

114,92

137,90

149,40

229,84

7.2

Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nr. 7.1 hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer

71,35

85,62

92,76

142,70

7.3

Wiederherstellungsbedürftige (Facette), je Facette

Suprakonstruktionen

35,30

42,36

45,89

70,60

7.4.

Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker

8,58

10,30

11,15

17,16

7.5

Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion

261,33

313,60

339,73

522,66

7.6

Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nr. 7.5, höchstens viermal je Kiefer

8,58

10,30

11,15

17,16

7.7

Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, je Prothesenkonstruktion

37,36

44,83

48,57

74,72

65

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 8 Befunde 8.

8.1

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus doppelter 20 % 30 % FZSch. 1

Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 2

Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar.

8.2

Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. des Festzuschusses für den Befund nach den Nrn. 1.1, 1.2, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach den Nrn. 1.3 oder 4.7 ansetzbar.

8.3

Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar.

2

Die Befunde zu 8. Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet.

66

Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge (Festzuschüsse)

Anlage 1

Befundklasse 8 Befunde 8.4

Festzuschüsse in EURO

Ohne Bonus

Mit Bonus 20 % 30 %

doppelter FZSch. 1

Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nr. 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar.

8.5

Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar.

8.6

Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.H. der Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 3.1 oder 4.1 bis 4.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die Befunde nach den Nrn. 4.5 oder 4.9 ansetzbar.

68

67

Anlage 2

Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse

Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse (Befundklassen 1-4, Befunde 7.1, 7.2, 7.5, 7.6) X = im selben Kiefer

O = am selben Zahn 1.1 ww

1.1 ww 1.2 pw 1.3 Verbl. Kr. 1.4 Stift, konf. 1.5 Stift, gegoss. 2.1 Lücke 1 Zahn 2.2 Lücke 2 Zähne 2.3 Lücke 3 Zähne 2.4 Lücke 4 Zähne 2.5 weitere Lücke 2.6 dispar. Pf.zähne 2.7 Verbl. Br. 3.1 Lückensit. II 3.2 a-c TK 4.1, 4.3 Deckpr. 4.2, 4.4 zahnlos Pr. 4.5 Metallbasis 4.6 TK zu 4.1, 4.3 4.7 Verbl. TK zu 3.2, 4.6 4.8 Wurzelstiftkap. 4.9 Stützstiftreg.1 7.1 sw Einzelimpl. 7.2 sw ≠ 7.1 7.5 sw Proth. 7.6 sw atr. Kiefer

1

1.2 pw

1.3 Verbl. Kr.

X X XO X X X XO X X XO XO XO XO XO XO X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X

X

X X X3

X

X X X3

X

XO XO X3

1.4 Stift, konf.

XO XO XO X X X X X X X X X X XO X

XO XO XO X X X X X X X X X X XO X

X XO XO

X XO XO

X X X X3

3.2 a-c TK

4.9 4.8 4.7 4.6 4.5 4.2, 4.1, 7.2 7.1 Metall- TK zu Verbl. Wurzel- Stütz 4.4 4.3 sw sw ≠ stift- Einzel- 7.1 stiftTK zu 4.1, Deck- zahnlos basis 4.3 3.2, 4.6 kappe reg.1 impl. pr.

7.5 sw Proth.

X X X X X X2 X2

X X X XO XO X2 X2

X X X XO XO X X

X3 X3 X3 X3 X3 X3 X3

X2 X2

X2 X2 X X

2.4 2.3 3.1 2.2 2.7 2.1 2.6 1.5 2.5 Stift, Lücke 1 Lücke Lücke 3 Lücke weitere dispar. Ver- Lückensit. II bl. Pf.gegoss. Zahn 2 Zähne Zähne Zähn Lücke zähne Br.

X X X X3

X X X X X X X X

X X X X X X X

X X X X X X

X X X X2 X2

X X X X2 X2

X X X

X X X X X

X X

X X X X X X X X X X X

X X X X X X X X X X X X X2 X2

X X X X X X X X X X X X X2 X2

X

X X

X X

X X

X

X X X3

X

X X X3

X

X X

X X

X X

X X

X

X XO X3

X

X X

XO

X X

X X X X X

X

X

X X X X

XO XO

X

X X X XO X

X X XO

X XO X

X

X X X

X X

X X

X X

X X X X X X

X X XO X X X X X X X X X X X

X X XO X X X X X X X X XO X X

X

X

X X X3

X X X3

nur einmal je Gesamtbefund nach derzeitigem Stand der Festzuschuss-Richtlinien nur bei beidseitiger Freiendsituation und maximal 2 nebeneinander fehlenden Oberkiefer-Schneidezähnen 3 nur unter den auf Seite 3 unter „Erneuerung von Suprakonstruktionen“ angegebenen Bedingungen kombinierbar

7.6 sw atr. Kiefer

X3

X3 X3 X X zurück

2

weiter

68

Mögliche Kombinationen der Befunde und Festzuschüsse

Anlage 3 Mögliche Kombinationen Befunde und Festzuschüsse bei Wiederherstellungen / Erneuerung von Suprakonstruktionen (Befundklassen 6, Befunde 7.3, 7.4, 7.7) X = im selben Kiefer 1.1-1.3 1.4/1.5 ww

Stift, konf./

pw Stift Verbl. Kr. gegoss.

O = am selben Zahn 2.1-2.2

2.3-2.6

Lücke 1 Zahn/ Lücke 2 Zähne

Lücke 3 Zähne/ Lücke

2.7

3.1

3.2

Verbl. Lücken- a-c Br. sit. II TK

4.1/ 4.3

4.5

Deckpr. Metallbasis

4 Zähne/ weitere Lücke/ dispar. Pf.Zähne

4.6/4.7

4.8

TK zu 4.1, 4,3/

Wurzelstiftkappe

Verbl.TK zu 3.2, 4.6

5.1- 6.1-6.5 6.6 5.3 Prothe Proth.-sen lager, Teilproth.

6.7

6.8

6.9

6.10

7.1/7.2

7.3

7.4

6.1

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

6.2

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

6.3

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

6.4

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

6.5

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

6.6

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

6.7

X

6.8

X

X

X

X

X

X

X

6.9

X

X

X

X

X

X

X

6.10

X

X

X

X

X

X

7.3

X

X

X

X

X

X

X

7.4

X

X

X

X

X

X

X

7.7

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

XO

X

X

X

X

X

X

X

X

X

XO

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

X

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XO

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7.7

Proth.- Reze- Facette Sekund.sw Facette Impl. Impl. lager, ment. reze- Proth. telesk. Einzelment. impl./ Totale/ sw # 7.1 Deckproth.

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69

Name der Krankenkasse

Lfd.-Nr.

Erklärung des Versicherten (Nur unterschreiben, wenn Abrechnung ohne vorherige Bewilligung durch die Krankenkasse zugelassen ist). Ich bin bei der genannten Krankenkasse versichert.

Name, Vorname des Versicherten

Stempel des Zahnarztes

geb. am Datum/Unterschrift des Versicherten

Kassen-Nr.

Versicherten-Nr.

Vertragszahnarzt-Nr.

Status

VK gültig bis

Heil- und Kostenplan

Datum

Hinweis an den Versicherten: Bonusheft bitte zur Zuschussfestsetzung beifügen. TP = Therapieplanung

R = Regelversorgung

B = Befund

Art der Versorgung

TP R B 18 48

17 47

16 46

15 45

14 44

13 43

12 42

11 41

21 31

22 32

23 33

24 34

25 35

26 36

27 37

28 38

B R TP

Der Befund ist bei Wiederherstellungsmaßnahmen nicht auszufüllen !

I. Befund des gesamten Gebisses/Behandlungsplan

Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung)

IV. Zuschussfestsetzung

II. Befunde für Festzuschüsse 2

Anz.

3

Betrag Euro

Ct

(Spalten 1-3 vom Zahnarzt auszufüllen)

Befund Nr. 1 Zahn/Gebiet

Unfall oder Unfallfolgen/ Berufskrankheit

Interimsversorgung

Unbrauchbare Prothese/Brücke/Krone

Versorgungsleiden

Immediatversorgung

Alter ca.

Die Krankenkasse übernimmt folgende Festzuschüsse:

NEM

Erläuterungen Befund

Festzuschuss Bonus

Jahre

a b e f i

Härtefall %

Voraussetzung ist, dass der Zahnersatz innerhalb von 6 Monaten in der vorgesehenen Weise eingegliedert wird.

= Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) = Brückenglied = ersetzter Zahn = fehlender Zahn = Implantat mit intakter Suprakonstruktion ix = zu entfernendes Implantat k = klinisch intakte Krone kw = erneuerungsbedürftige Krone pw = erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten

r = Wurzelstiftkappe rw = erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe sw = erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion t = Teleskop tw = erneuerungsbedürftiges Teleskop ww = erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung x = nicht erhaltungswürdiger Zahn )( = Lückenschluss

Behandlungsplanung: A B E H

= Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) = Brückenglied = zu ersetzender Zahn = kompl. gegossene Halteund Stützvorrichtung K = Krone M = Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration

vorläufige Summe Nachträgliche Befunde: Datum, Unterschrift und Stempel der Krankenkasse

III. Kostenplanung

V. Rechnungsbeträge (siehe Anlage)

1 BEMA-Nrn. und Anzahl:

1

ZA-Honorar (BEMA siehe III)

2

ZA-Honorar zusätzl. Leistungen BEMA

3

ZA-Honorar GOZ

4

Mat.- und Lab.-Kosten Gewerblich

5

Mat.- und Lab.-Kosten Praxis

6

Versandkosten Praxis

7

Gesamtsumme

8

Festzuschuss Kasse

9

Versichertenanteil

Euro

Zahnärztliches Honorar GOZ: 3 (geschätzt) Material- und Laborkosten: 4 (geschätzt) Behandlungskosten insgesamt: 5 (geschätzt)

Datum/Unterschrift des Zahnarztes

Gutachterlich befürwortet ja

nein

8. November 2004

teilweise

= Geschiebe, Steg etc. = Teilkrone = Wurzelstiftkappe = implantatgetragene Suprakonstruktion T = Teleskopkrone V = Vestibuläre Verblendung

Ct

Eingliederungsdatum: Herstellungsort bzw. Herstellungsland des Zahnersatzes: Der Zahnersatz wurde in der vorgesehenen Weise eingegliedert.

Vordr.-Nr. Z 311 1.05

SCHÜTZDRUCK 30159 Hannover, Marktstr. 49, Tel. (05 11) 32 73 44

2 Zahnärztliches Honorar BEMA:

Ct

Euro

O PK R S

Anschrift des Versicherten

Datum/Unterschrift und Stempel des Gutachters

Datum/Unterschrift des Zahnarztes

Heil- und Kostenplan (Kürzel)

Erläuterungen Befund

Behandlungsplanung

a b e f i ix k kw pw r rw sw t tw ww x )(

A B E H K M O PK R S T V

= = = = = = = = = = = = = = = = =

Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) Brückenglied ersetzter Zahn fehlender Zahn Implantat mit intakterSuprakonstruktion zu entfernendes Implantat klinisch intakte Krone erneuerungsbedürftige Krone erhaltungswürdiger Zahn mit partiellen Substanzdefekten Wurzelstiftkappe erneuerungsbedürftige Wurzelstiftkappe erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion Teleskop erneuerungsbedürftiges Teleskop erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung nicht erhaltungswürdiger Zahn Lückenschluss

= = = = = = = = = = = =

Adhäsivbrücke (Anker, Spanne) Brückenglied zu ersetzender Zahn kompl. gegossene Halte- und Stützvorrichtung Krone Vollkeramische oder keramisch voll verblendete Restauration Geschiebe, Steg etc. Teilkrone Wurzelstiftkappe implantatgetragene Suprakonstruktion Teleskopkrone Vestibuläre Verblendung

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