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January 18, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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1. Einleitung 2. Dieses Gemeindegedenkbuch wurde von der 3. Gemeinde Neu-Erbersdorf auf Grund des Gesetzes 4. vom 30. Jänner 1920 Nr. 80 Gesetztes-Sammlung 5. im Jahre 1924 um den Preis von 145 Kronen 6. angeschafft. 7. Mit der Verfassung des ersten Textes und 8. Eintragung desselben wurde der Gemeinderat 9. und Grundbesitzer Nr. 36 hier, August Reichert 10. beauftragt. 11. Trotz aller Bemühungen war es nicht 12. möglich über die Entstehung und ältere 13. Geschichten unseres Ortes Bestimmtes zu 14. erfahren, da weder im Gemeinde- und 15. Schul- Archiv noch im Grundbuche in Freu16. denthal darauf Bezug habende Urkunden 17. vorhanden waren. 18. Um jedoch Ereignisse und Begebenheiten 19. welche den älteren Leuten noch in Erinne20. rung sind der Vergessenheit zu entreißen 21. und unseren Nachkommen mitzutheilen, 22. wurden selbe soweit als möglich in 23. dieses Buch aufgenommen.

-1-

1.

Gemeindevertreter

2.

von Neu-Erbersdorfb zur Zeit der Anlegung

3.

dieses Buches:

4.

1. Aus dem Kreise der Landwirtschaft

5.

Herr

Alois Adam

Grundbesitzer

Nr.108

6.

-„-

August Reischert

-„-

Nr. 36

7.

-„-

Ferdinand Beier

-„-

Nr. 29

8.

-„-

Adolf Gödel

-„-

Nr.101

9.

-„-

Franz Mück

-„-

Nr. 107

10. 2. Aus dem Gewerbe- und Beamten- Stande 11. Herr

Alois Schmalz

Müller

Haus Nr. 103

12. -„-

Oskar Reichel

Tischler

-„-

41

13. -„-

Alois Brotkorb

Schuhmacher

-„-

37

14. -„-

Franz Gödel

Bäcker

-„-

126

15. -„-

Johann Meier

Gastwirt

-„-

13

16. 3. Aus dem Arbeiterstande: 17. Herr

Albert Scheithauer d.j.

Bleichearbeiter

Haus Nr. 57

18. -„-

Otto Haubelt

-„-

-„-

42

19. -„-

Otto Piatke

-„-

-„-

67

20. -„-

Albert Peiker

Zimmermann

-„-

110

21. -„-

Rudolf Nitsch

Musiker

-„-

27

22. Als Gemeindefunktionäre wurden von 23. obigen Herren gewählt: 24. Herr

Alois Adam

zum Gemeindevorsteher

25. -„-

Albert Scheithauer d.j.

-„- G.V. Stellvertreter

26. -„-

August Reichert

-„- G. Kassierer

27. -„-

Oskar Reichel

-„- Gemeinderat

28. -„-

Ferdinand Beier

-„- Gemeinderat

-2-

1. 1. Allgemeines 2. Die Gemeinde Neu-Erbersdorf gehört 3. derzeit zum politischen Bezirke Freudenthal im 4. Lande Schlesien in der Tschecho-slowakischen Re5. publick. 6. Die umfaßt 154 Hausnummern und 7. zählte nach der letzten Volkszählung im Jahre 8. 1910 834 Seelen. 9. Der Muttersprache nach waren bis zu 10. dieser Zeit alle Einwohner deutsch. 11. Beiläufig ein Drittel der Ortsbewohner 12. beschäftigt sich mit Landwirtschaft. Die übrigen 13. Einwohner üben teils ein Gewerbe aus, teils 14. sind sie in den umliegenden Waldungen 15. beschäftigt. Ein großer Teil der Einwohner 16. ist in den größeren gewerblichen Betrieben 17. wie der Neu-Erbersdorfer Bleiche, der Kittelschen 18. Brettsäge, in der Hanfspinnerei in Kunau 19. und in der Tuchfabrik in Wiese in Arbeit. 20. Vor beiläufig 60 Jahren bestanden im 21. Orte eine große Zahl von Rasengarnbleichen 22. und zwar auf Haus Nr. 12, 112, 42, 47, 69, 23. 103 und 117. In diesen Betrieben, in welchen 24. alles durch Handarbeit fertig gestellt wurde 25. waren während der Sommermonate viele 26. Leute von hier und aus der Umgebung 27. beschäftigt. Im Laufe der Zeit wurde jedoch 28. der Bleichbetrieb maschinell und mit 29. Verwendung von Chemikalien ein30. gerichtet, und es mußten desshalb die 31. kleinen Betriebe eingestellt werden, 32. besonders als im Jahre 1898 / 99 die Firma 33. Neu-Erbersdorfer Bleiche große Neubauten -3-

1. aufführte. Auch Herr Karl Kittel ließ im 2. Jahre 1911 an Stelle der alten hölzernen Brett3. säge eine neue mit modernen Maschinen 4. und Turbinen und Dampf-Antrieb erbauen. 5. Dem Glaubensbekenntnisse nach 6. gehörte der Großteil der Bewohner der 7. katholischen, und beiläufig 40 Personen der 8. evangelischen Kirche an. Die katholischen 9. Glaubensgenossen gehörten seit jeher zur 10. Kirchengemeinde Seifersdorf, die evange11. lischen zur weit entfernten Gemeinde 12. Kleinbressel und vom Jahre 1906 an zur 13. neuen Kirchengemeinde Freudenthal. 14. Auch für die Katholiken war sowohl 15. für den Kirchenbesuch als auch bei Begräb16. nissen besonders zur Herbst- und Winters17.zeit der Weg zur Seifersdorfer Pfarrkirche 18. und auf den rings um die Kirche gelegenen 19. Friedhof ein sehr beschwerlicher. Desshalb 20. brachten schon unsere Vorfahren am 29. No21. vermber 1820 an die Landesstelle ein 22. Gesuch um Bewilligung zur Errichtung 23. eines Kirchels, einer Seelsorgerwohnung 24. und eines Friedhofs im Orte ein, wurden 25. jedoch zufolge Erlasses vom 11. Mai 1822 26. Z: 12310 abgewiesen. 27. Am 31. Mai und am 3. Novembeer 1823 stellte die 28. Gemeinde ein neuerliches Ansuchen in dieser 29. Angelegenheit an seine Majestät den Kai30. ser, am 26. Juni desselben Jahres an Se 31. durchlaucht den Fürsten Johann Josef 32. Liechtenstein. 33. Diese Gesuche waren von nachbenann34. ten Herren Gemeindevertretern unterfertigt: -4-

1. Anton Riedel

Erbrichter

2. Josef Ihm

Geschworene

3. Franz Nitsch

Geschworene

4. Johann Weinmann

Geschworene

5. Florian Gödel

Gemeindedeputierte

6. Johann Weiser

Gemeindedeputierte

7. Franz Schreiber

Gemeindedeputierte

8. Auch waren diese Gesuche begründet von den 9. Gemeinden Spillendorf, Milkendorf und 10. Markersdorf. Die Gemeinde Milkendorf 11. beerdigte zu jener Zeit noch nach Seifersdorf. 12. Leider hatten auch diese Gesuche keinen 13. Erfolg. 14. Die Originale derselben befinden sich im 15. hiesigen Schularchiv. 16. 2. Verkehrsmittel 17. Der Ort wird seiner Länge nach von der 18. von Jägerndorf nach Freudenthal führenden 19. Bezirksstrasse durchzogen. Im Jahre1922 20. und 1923 wurde dieselbe frisch geschottert und 21. gewalzt. Im Jahre 1887 erfolgte die Be22. pfalnzung mit Obstbäumen zumeist mit 23. Kirschen. Die Instandhaltung dieser Anlage 24. besorgt die Gemeinde. Der Nutzgenuß 25. fließt in die Gemeindecasse. 26. Nach Kunau führte ein Verbindungsweg. 27. Im Jahre 1879 wurde an dessen Stelle 28. auch eine Bezirksstrasse erbaut. 29. Auch in die Nachbargemeinde Milkendorf 30. führte ein Verbindungsweg, welcher 31. öfters zur Winterzeit ganz unfahr32. bar war.

-5-

1. Die einstige Lage dieses Weges und der Oppa2. Brücken ist in der alten Gemeindemape 3. (deponiert im hiesigen Schularchiv) ersichtlich. 4. Nachdem zum Bahnhofe Erbersdorf, 5. welche Bezeichnung über Betreiben der Ge6. meinde Milkendorf im Jahre 1912 auf 7. „Erbersdorf – Milkendorf“ umgeändert 8. wurde nur ein gewöhnlicher Feld- und Wald9. weg führte war diese Bahnstation für 10. Personen und besonders für Fuhrwerke 11. sehr schwer zu erreichen. Nach langen 12. Bemühungen gelang es endlich im Jahre 13. 1905 zu dieser eine Zufahrtsstrasse 14. zu erhalten, zu welchem Baue die Ge15. meinde 7000 Kronen beitragen mußte. 16. Zur Beschaffung dieses Betrages wurde ein 17. Darlehen bei der schlesischen Komunal18. Kredit- Anstalt aufgenommen. (7000 Kc) 19. Mit dem Baue der im Zuge dieser Strasse 20. befindlichen Betoneisenbrücke über die 21. Oppa wurde die Gemeinde von der 22. großen Last der Herstellung und Instand23. haltung der hölzernen Oppabrücken 24. enthoben. 25. Der Bau der ersten Eisenbahnlinie 26. (als „mährisch schlesische Centralbahn“) erfolgte 27. in den Jahren 1871 und 1872 unter 28. sehr schwierigen Terrainverhältnissen. 29. Die von hier nach Würbenthal füh30. rende Flügelbahn wurde im Jahre 31. 1880 erbaut. In der Obergemeinde wurde 32. eine Bahnstation Kunau benannt, errich33. tet. Da dieselbe neben der Bezirks34. strasse gelegen und sehr bequem zu -6-

1. erreichen ist entwickelte sich auf dieser 2. Station bald ein ausgedehnter lebhafter 3. Güterverkehr. Auch die Obergemeinde von 4. Neu-Erbersdorf holt größtenteils ihre Frachtsen5. dungen hier ab. Als im Jahre 1912 der 6. Namen der Hauptstation Erbersdorf in „Erbers7. dorf – Milkendorf“ umgeändert wurde 8. erhilt diese Station Kunau den Namen 9. Neu-Erbersdorf. 10. 3. Post 11. Das hiesige Postamt, Leiter Herr 12. Lehrer Eduard Riedel war lange Zeit 13. in der Schule Haus Nr. 105 untergebracht. 14. Herrn Riedel folgten im Amte: 15. Frl. Anna Reichel

im Hause Nr. 116 u. 62

16. Herr Karl Hesse

-„-

17. -„-

-„-

Josef Simmich

18. Frau Terese Krisch

-„-

19. -„-

-„-

Marie Weber

20. Herr Hugo Krumpholz

62

67

-„-

21. letzter seit 1924. 22. Im Jahre 1889 wurde bei diesem Amte 23. eine öffentliche Telefonsprechstelle errichtet. 24. In früheren Jahren gehörte auch die 25. Gemeinde Milkendorf zum hiesigen 26. Postamt, wurde jedoch später dem 27. Postamte in Wockendorf zugeteilt.

-7-

1. 4. Steinbruch 2. Nach Auflassung der auf Fürst Liechtenstein´schen 3. Grunde befindlichen Steinbrüchen gegenüber 4. Haus Nr. 37 und beim Scholz Weg ergab sich 5. die Notwendigkeit zur Gewinnung von 6. Mauersteinen zu Bauten und Schotter 7. zur Strasseninstandhaltung einen anderen 8. Bruch zu eröffnen. 9. Nachdem die Gemeinde vor längerer Zeit 10. den sogenannten Schulberg von dem Ab11. brändler Wilsch käuflich erworben hatte 12. und auf denselben Felsen zu Tage trat, 13. faßte die Gemeindevertretung den Beschluß 14. auf der Grundparzelle Nr. 1161 einen Stein15. bruch zu eröffnen. 16. Durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft 17. im Freudenthal vom 8. April 1895 Z: 7485 18. wurde die Anlage behördlich genehmigt. 19. Zum Sprengen mit Dinamit erhilt die Ge20. meinde am 2. Dezember 1911 Z: 33891/I die 21. Bewilligung. 22. Da für die Schüttung des Hochwasserschutz23. dammes im Mitteldorfe im Jahre 1912 24. sehr viel Material benötigt wurde be25. willigte die Gemeinde die Abgrabung 26. der am Schulberge befindlichen Miker27. parzelle bis zum Strassenniveau. 28. Hiedurch wurden tausende Meter Schutt 29. und Steine gewonnen und eine 30. ebene Zu- und Abfahrt in den Stein31. bruch erreicht.

-8-

5. Friedhof 1. Nachdem im Jahre 1876 der bei der 2. Seifersdorfer Pfarrkirche sich befindliche für 3. die 4 eingepfarrten Gemeinden Seifersdorf, 4. Wiese, Neu-Erbersdorf und Friederdorf in Benutzung 5. stehende katholische Friedhof sich als viel zu 6. klein erwieß, die evangelischen Ortbewohner 7. auf den weit entlegenen evangelischen Friedhof 8. in Seifersdorf angewiesen waren, ergab 9. sich immer mehr die Notwendigkeit zur 10. Errichtung einer Begräbnisstätte für 11. beide Konfessionen im Orte selbst. 12. Nach Ebnung großer Schwierigkeiten 13. fasste die damalige Gemeindevertretung 14. über Antrag des Ausschußmitglieds und 15. Arztes Herrn Karl Türk den Beschluß 16. einen eigenen Friedhof zu erbauen. 17. Zu dem Zwecke wurde der soge18. nannte „Gemeindeacker“ am Niederufer 19. mit einem Grundstück des Herrn Josef 20. Adam Haus Nr. 108 vertauscht und im 21. Jahre 1879 der Friedhof sammt Leichen22. kammer mit einem Glöcklein erbaut. 23. Das Friedhofkreuz lieferte zum 24. Preise 160 Gulden Herr Steinmetz25. meister Gruner aus Jägerndorf. 26. Als erste Leiche wurde Ende Dezember 27. 1879 Anton Oppitz aus dem Hause 28. Nr. 95 hier beerdigt. Die Gemeinde widmete 29. demselben ein eisernes Grabkreuz. An 30. dessen Stelle befindet sich heute die 31. Hüttel´sche Gruft.

-9-

1. 6. Gelöbnisamt 2. Am 4. April 1839 wurde zwischen der 3. Gemeinde Neu-Erbersdorf vertreten durch 4. Anton Riedel

Erbrichter

5. Johann Friedrich

Gräbner

6. Johann Bramer und 7. Joseph Schaffer 8. und der Frau Rosalia Schäfer, Häuslerin 9. sub Nr. 55 hier ein Kaufcontract abgeschlossen 10. in welchem es unter anderen heißt: 11. Punkt 1. Verkauft Rosalia Schäfer 12. ihren bisher eigenthümlichen Hofacker 13. auf dem Niederufer von 2 Scheffeln 14. Breslauer Maaß Aussaat an die Gemeinde 15. Neu-Erbersdorf um einen festgesetzten 16. Kaufpreis von dreissig Gulden C.M. 17. Punkt 6. Ist die Gemeinde Neu – Erbers18. dorf wie auch alle einstmaligen Besitzer 19. dieses Grundstücks verpflichtet alle 20. Jahre, das ist zu immerwährenden Zei21. ten am Tage des heiligen Johannes als 22. am 24. Juni in der Pfarrkirche zu 23. Seifersdorf, oder wenn die Gemeinde 24. in Zukunft eine eigene Kirche er25. langen sollte, in der Erbersdorfer Kir26. che ein gesungenes Hochamt zu be27. zahlen, verbunden mit der frommen 28. Meinung, daß Gott die Seelen der 29. verstorbenen Rosalia Schäfer wie auch 30. ihres verstorbenen Ehegatten gnädigst 31. aufnehmen und die Gemeinde vor 32. Unglück und Wetterschaden bewah33. ren wolle.

-10-

1. Auch soll an diesem Tage als dem 2. immerwährenden Gelöbnistage der Ge3. meinde eine Vorbitte für die Seelen der 4. Rosalia Schäfer und ihres verstorbenen 5. Ehegatten mit abgebetet werden. 6. Die Originalurkunde befindet sich 7. im hiesigen Schularchiv. Eine Abschrift auf Seite 134 8. 7. Frühere Gemeindevertretungen 9. Vor dem Jahre 1919 zur Zeit des österrei10. chischen Keiserstaates bestand auf Grund der 11. schlesischen Gemeindewahlordnung die Ge12. meindevertretung von hier aus 12 Gemein13. deausschußmitgliedern, welche dann aus 14. ihrer Mitte einen Gemeindevorsteher 15. und 3 Gemeinderäte auf 3 jährige 16. Amtsdauer wählten. Wahlberechtigt und 17. wählbar waren jene männliche Ortsbewoh18. ner, die in der Gemeinde eine directe 19. Steuer entrichteten. Die Wahlberechtigten 20. wurden nach ihrer Steuerschuldigkeit in 21. 3 Gruppen, Wahlkörper genannt, eingeteilt 22. und wählte jede Gruppe 4 Ausschuße und 23. 2 Ersatzmänner. 24. Gemeindevorsteher von Neu – Erbersdorf waren 25. nach der freien Wahl nach dem früheren Erbrichter Riedel: 26. Herr

Ferdinand

Beier Haus Nr. 47

bis 1864

27. -„-

-„-

Gräber

-„-

78 von 1864 – 1876

28. -„-

Johann

Ihm

-„-

54 -„- 1876 – 1882

29. -„-

-„-

Thiel

30. -„-

Ernst

Reichert -„-

31. -„-

Emil

Gödel

32. -„-

August

Reichert -„-

-„-

-„-

75 -„- 1882 – 1886 36 -„- 1886 – 1892 101 -„- 1892 – 1909 36 -„- 1909 – 1919

-11-

1. Am 15. Juni 1919 erfolgte die erste 2. Gemeindewahl im Tschecho-slowakischen 3. Staate nach den Bestimmungen des 4. allgemeinen Wahlrechtes. Wahlberechtigt 5. sind alle Ortsbewohner männlichen und 6. weiblichen Geschlechtes nach Vollendung des 7. 21. Lebensjahres mit den gesetzlichen Ausnah8. men. 9. Bei dieser Gemeindewahl wurden 15 10. Gemeindevertreter, und 11. als Gemeindevorsteher Herr Ferd. Beier

Nr. 29

12. -„- dessen Stellvertreter -„- Albert Peiker -„-110 13. -„- Gemeinderäte

-„- Franz Gödel

-„- 126

14. -„-

-„-

-„- Franz Richter -„- 93

15. -„-

-„-

-„- Alois Beier

-„- 63

16. gewählt. 17. Das allgemeine Wahlrecht bestimmt eine 18. 4 jährige Mandatsdauer. 19. Da im Jahre 1923 bei Aussreibung 20. der Neuwahl nur eine Kandidatenliste 21. und zwar von der deutschen Nationalpartei 22. eingebracht wurde entfiel nach den gesetz23. lichen Bestimmungen die allgemeine 24. Wahl und es wurden die vorgeschlage25. nen 15 Herren als Gemeindevertreter 26. von der Behörde ernannt. 27. Als Gemeindefunctionäre wurden 28. gewählt: 29. Herr Alois Adam Nr. 108 zum Gemeindevorsteher 30. -„- Albert Scheithauer 57 -„- Stellvertreter 31. -„- August Reichert

36 -„- Gemeinderat

32. -„- Oskar Reichel

41 -„-

-„-

33. -„-

29 -„-

-„-

Ferd. Beier

-12-

1. 8. Vereine 2. Von Vereinen bestehen derzeit im Orte 3. eine freiwillige Feuerwehr, ein Schulpfennig4. verein und je eine Ortsgruppe der Land5. gemeindenvereinigung, der deutschen Nati6. onalpartei und des deutschen Kulturver7. bandes. 8. Die hiesige freiwillige Feuerwehr 9. wurde am 10. Mai 1877 gegründet. 10. Gründungsmitglieder waren folgende 11. Herren: Josef Meier, Ferdinand Gräbner, 12. Florian Glaser, Wilhelm Weiser, Ferdinand 13. Haubelt, Julius Kutschker, Rudolf Haubelt, 14. Johann Ihm, Karl Adam, Emil Gödel, 15. Ferdinand Reichel, Johann Blaschke, Josef 16. Thiel, Franz Oppitz, Engelbert Nitch, Engel17. bert Drescher, Josef Schinzel, Franz Nitsch, 18. Alois Schaffer, Franz Kröner, Alois Gödel, 19. Albert Gräbert, Josef Grohs, Gustav Haubelt, 20. Josef Leiker, Johann Nitsch, Johann Peikert, 21. Johann Kutschker. (28 Männer) 22. Diese Mitglieder wählten sich einen 23. Verwaltungsrat und zwar: 24. Herrn

Josef Meier

zum Kommandanten

25. -„-

Florian Glaser

-„- Stellverterter

26. -„-

Ferd. Gräbner

-„- Rüstmeister

27. -„-

Ernst Schneider -„- Kassierer

28. -„-

Ferd. Haubelt

29. -„-

Wilhelm Wieser

als

Vertrauensmänner

30. Im Gründungsjahre selbst, oder im 31. darauffolgenden 1878 wurde durch die 32. Gemeinde das Spritzenhaus erbaut. 33. Ebenfalls durch die Gemeinde wurde

-13-

1. im Jahre 1877 die große Spritze von der 2. Firma W. Knaust aus Wien um den 3. Betrag von 960 Gulden 6.W. angekauft. 4. Die kleine Spritze wurde auch bei dieser 5. Firma am 30. Juni 1889 bestellt und am 4. 6. August 1889 vom Bahnhofe in Kunau ab7. geholt. Kostenpreis 265 Gulden 80 Kreuzer. 8. Nachdem sich nach Ankauf der beiden 9. Spritzen, Anschaffung eines Gerätewagens 10. und einer Steigleiter das bestehende Spritzen11. haus zu klein erwieß, wurde es im Jahre 12. 1898 durch einen Anbau auf der Oberseite 13. und Errichtung des Steigerthurmes be14. deutend vergrößert. Die feierliche Ein15. weihung erfolgte am 31. Juli 1898. 16. Der Mitgliederstand betrug bei der Grun17. dung 28, im Jahre 1925 59 Mann. 18. Kommandanten: 19. Herr Josef Meier

Gründungs-Cmdt.

20. -„-

Ferd. Gräbner

im Jahre 1881

21. -„-

Josef Grohs

22. -„-

Emil Gödel

-„-

1883

23. -„-

Karl Adam

-„-

1884

24. -„-

Oskar Reichel

-„-

1893

25. -„-

Ferd. Haubelt d.ä.

-„-

1895

26. -„-

Johann Nitsch

-„-

1897

27. -„-

Ferd. Haubelt d.ä.

-„-

1898

28. -„-

Otto Türk

-„-

1899

29. -„-

Alois Adam

-„-

1902

30. -„-

Robert Bahr

-„-

1903

32. -„-

Albert Scholz

-„-

1907

33. -„-

Josef Leiker d.j.

-„-

1909

34. -„-

Johann Kienel

-„-

1910

-„-

1882

Seit diesem Jahre bekleidet Herr Kienel -14-

1. bis heute (1925) die Kommandantenstelle 2. und wurde nur über die Kriegszeit wäh3. rend seiner Einrückung durch Herrn Josef 4. Bahr verterten. 5. Die freiw. Feuerwehr wurde während 6. ihres Bestandes 47 mal alarmiert und zwar 7. 10 mal im Orte, 11 mal bei Waldbränden, 8. 26 mal von den Nachbargemeinden 9. 1877

Oktober bei Josef Falkenhauer, hier

10. 1882 23. April

Josef Jorde, Friedersdorf

11. 1882

Juni

Joh. Mihatsch, -„-

12. 1883

3. Febr.

Eduard Philipp , hier

13. 1887 23. Jänner J. Gödel, Breitenau 14. -„-

7. Juli

Waldbrand (Mühlbusch)

15. 1889

4. Mai

16. 1891

3. Jänner Fabrik, Kunau

17. 1892

1. April

E. Hanel, Breitenau

Waldbrand (Ochsengrund)

18. -„-

25. Mai

Ig. Irmler, Markersdorf

19. -„-

20. August Waldbrand (Mühlbusch)

20. -„-

20. August

-„-

(Tunnelberg)

21. -„-

20. August

-„-

(Hegergrund)

23. -„-

3. Oktober Rudolf Krischker, hier

24. 1894

5. Februar Ferd. Kühnel, Milkendorf

25. 1895

27. August Blaschke u. Nitsch, hier

26. -„-

-„-

27. -„-

Hampels Gasth. Markersdorf

11. September Waldbrand

28. 1896 14. Jänner

Franz Bittmann, Wiese

29. -„-

1. Febr.

Milkendorf

30. -„-

1. Mai

Friedersdorf

31. -„-

26. Sept.

Eng, Weinmann, Wiese

32. -„-

4. Okt.

Karl Ludwig, Seifersdorf

33. 1898 34. -„-

5. August Krischker, Friedersorf

16. Okt.

35. 1899 29. Okt.

Kriegel, Wiese Fabrik, Kunau -15-

1. 1901 27. Novbr.

A. Gödrich, Wiese

2. 1903 27. Juni

Fabrik,

3. -„-

30. August

4. -„-

21. Septbr.

5. -„-

28. -„-

Joh. Rossmanith

-„-

6. -„-

22. Novbr.

Franz Mück

-„-

7. 1904 1. März

-„-

-„Kunau

Joh. Nitsch, Feldscheune, hier

Fabrik, Kunau

8. -„-

21. Juni

- , Spillendorf

9. -„-

13. Juli

- , Seifersdorf

10. -„- 16. -„11. -„-

17. -„-

12. 1904 19. -„13. -„-

20. Oktbr.

14. -„-

4. Novbr.

15. 1909 12. Mai 16. 1913 22. Febr. 17. 1917

-

Waldbrand (Tunnellberg) -„-

-„-

-„- (nächst der Schreibermühle) Franz Richter, hier Fabrik, Kunau -„-

-„-

Albert Meier, hier Waldbrand

18. 1919 31. Jänner

Franz Rohsmanith, -„-

19. 1921 28. Juli

Waldbrand b. Station Erbersdorf

20. 1923

4. März

Schindler, Milkendorf

21. 1924

11. -„-

König

22. Der im Orte bestehende „Schulpfennig23. verein“ bezweckt die Unterstützung 24. armer Schulkinder besonders zur Weih25. nachtszeit. Die Geldmittel hiezu werden 26. aus den Beiträgen der Mitglieder, durch 27. Sammlungen, Veranstaltungen und 28. Spenden bestritten. 29. Auch bestand hier durch lange Jahre 30. eine Deutschnationale Ortsgruppe der 31. „Nordmark“ mit einer Vereinsbücherei. 32. Nach dem Umsturze wurde die Nord33. mark von der Behörde aufgelößt, die 34. Büchrei nach Troppau abgeführt. -16-

1. Ein landwirtschaftlicher Verein (Kasino) 2. wurde im Jahre 1899 gegründet und bestand 3. bis zum Jahre 1923, da den inzwischen 4. 1917 entstandene Ortsgruppe der „Landge5. meindenvereinigung“ die geleichen Ziele 6. und Zwecke verfolgt, nämlich Zusam7. menschluß der Landwirte. 8. Die Ortsgruppe der „Deutschen Natio9. nalpartei befaßt sich mit der Aufbringung 10. der für die Partei erforderlichen Geldmit11. tel und Pflege des deutschen Volksbewußt12. seins. 13. Die Ortsgruppe des „Deutschen Kultur14. verbandes“ unterstützt bedürftige 15. deutsche Schulen in gemischtsprachlichen 16. Gegenden. 17. 18. 9. Oppa und Wasserbauten 19. Hochwasser des Jahres 1903 20. Die den Ort durchfließende Oppa hat schon 21. öfters bei dem durch Wolkenbrüche oder anhal22. tenden Landregen hervorgerufenen hohen 23. Wasserstande bedeutenden Schaden an Kul24. turen und Gebäuden angerichtet. So im 25. Jahre 1813, was dann auch einen Anlaß 26. zur Stiftung des Gelöbnisamtes bot. 27. Auch die Überschwemmungen in den 28. Jahren 1829, 1847, 1880 und 1890 haben 29. viele Ortsinsassen sehr empfindlich 30. betroffen. 31. Ein Hochwasser, wie es unser Ort 32. noch nicht miterlebt hatte, brach über 33. die Gemeinde am 10. und 11. Juli 1903 herein. -17-

1. Die durch einen mehrtägigen Landregen 2. und durch einen oberhalb Karlsbrunn 3. niedergegangenen Wolkenbruch entfesselte 4. Fluten nahmen eine derartige Höhe an, 5. daß viele Bewohner und das Vieh ihre 6. tiefer gelegenen Häuser verlassen muß7. ten und in wassersicheren Gebäuden ein8. quartiert wurden. 9. Das Wasser reichte von einem Tal10. ufer zum anderen, durchbrach auf der 11. Bleiche, bei Frau Maria Fischer Nr. 51 und 12. Herrn Albert Schaffer Nr. 42 den bestehen13. den nur schwachen Damm und ergoß 14. sich in die tiefer gelegenen Ortsteile. 15. Eine Wasserstandsmarke wurde 16. am Beamtenwohnhaus der Bleiche links 17. neben der Haustür angebracht. 18. Die Fluten führten in großer Menge 19. entwurzelte Bäume, Nutz- und Brenn20. holz, Brücken, Zäune und allerlei 21. Hausgeräte mit sich. 22. Das Haus des Tischlers Reichel Nr. 41 23. und ein Gebäude der Badeanstalt 24. Kurschat Nr. 127 waren schon dem Ein25. stürze nahe und dann lange Zeit un26. bewohnbar. In der Badeanstalt hilten 27. sich zur selben Zeit viele Sommergäste 28. auf. Dieselben mußten mittelst Drath29. seil in einem Korbe über die hochge30. henden Fluten gerettet werden und 31. fanden in den Lehrzimmern der Schule 32. eine vorübergehende Unterkunft. 33. Bei diesem Hochwasser leistete die 34. hiesige freiwillige Feuerwehr und die -18-

1. Wehren von Milkendorf, Spillendorf und 2. Freundenthal menschenfreundliche Hilfe. 3. Gegen Abend des Samstags den 11. Juli 4. begann das Wasser nach über zweitägigen 5. hohen Stande endlich zu sinken und war 6. den nächsten Tag als einem Sonntag der Ort 7. von hunderten von Fremden, die jedoch nur 8. auf der Bezirksstraße verkehren konnten, 9. besucht. 10. Um die Gemeinde in Zukunft vor solchen 11. Schäden zu bewahren und besonders um die im 12. Mitteldorfe fast bei jedem erhöhten Wasserstande 13. gefährdeten Gebäude zu schützen wurde der 14. Wunsch immer lauter den gefährlichsten 15. Teil einzudämmern, umsomehr als die 16. hiesige Bleiche längs ihres Besitzes von der 17. großen Brücke angefangen einen stärke18. ren Damm erbaut hatte. 19. Deßhalb wurde das schlesische Landes20. bauamt nach fortgesetzten Ansuchen der 21. Gemeinde im Jahre 1907 mit der Ausar22. beitung eines Projektes beauftragt. 23. Am 20. April 1909 fand die erste 24. wasserrechtliche Verhandlung statt, bei 25. welcher von der Gemeinde ein 25%iger 26. Beitrag zu den Baukosten gefordert wur27. de. 28. Die Gemeinde lehnte diese Forderung 29. mit Rücksicht auf ihre mißliche finanzi30. elle Lage ab, und der Landesaus31. schuß stellte die Ausführung dieses Pro32. jektes einstweilen zurück. 33. Nach einem in September 1910 statt34. gefundenen Hochwasser, das an den -19-

1. Flußufern oberhalb des Dorfes großen 2. Schaden anrichtete, erfolgte am 20. April 1911 3. die wasserrechtliche Verhandlung durch die 4. Bezirkshauptmannschaft Freudenthal. 5. Im Mai 1911 brach wieder ein Hoch6. wasser herein, das die in der Nähe des soge7. nannten Plattenstegs im Vorjahre ent8. standenen Ufereinrisse derart vergrößerte 9. daß die Gefahr bestand, die Oppa würde 10. sich bei einem neuerlichen Hochwasser ein 11. frisches Flußbeet in der Richtung auf 12. die Obergemeinde bahnen. 13. Den fortgesetzten Bemühungen der 14. Gemeinde, unterstützt durch Herre Land15. tagsabgeordneten W. F. Olbrich in Freudenthal 16. und Landesregierungsrates Stellwag in Freundenthal 17. war es zu danken, daß im Herbst 1911 mit 18. dem Bau begonnen werden konnte. 19. Zu den Baukosten trug 50% der Staat, 20. 32% das Land und 18% die Gemeinde 21. bei. Die Arbeiten wurden nur durch den 22. Winter unterbrochen und im Juni 23. 1912 fertig gestellt. Nach Vollendung 24. einiger Nacharbeiten erfolgte am 30. 25. Juni 1914 Kollaudierung. 26. Die Baukosten betrugen 63 498 K., 27. 36 Heller, der 18%ige Gemeindebeitrag 28. Daher 11 069 K. 70 h. 29. Dieser Beitrag wurde aufgebracht wie folgt: 30. Durch den i. J. 1912 Gmdhaushalt erübrigten Betrag 31. -ii-

1913

-ii-

32. Aus der Gemeindekasse 33. Spende S-Durchlaucht des Fürsten Liechtenstein

1000 K 400 K 69 K 70 h 600 K

34. Darlehen bei der Freudenthaler Sparkasse auf 19 ½ Jahre 9000 K 35. Summe

11069 K 70 h-20-

10. Weltkrieg 1. Das für das hiesige Gemeindeamt bestimmte 2. Mobilisierungspaket enthaltend sämtliche Maß3. nahmen zur Durchführung der angeordneten 4. allgemeinen Mobilisierung langte durch ein5. nen Boten der Bezirkshauptmannschaft am 6. 30. Juli 1914 abends um 7 Uhr hier ein. Es 7. wurden sofort sämmtliche in Betracht8. kommenden Gemeindefunctionare zusammen9. gerufen, die Acten an der Hand der Beleh10. rungen durchberaten und noch am selben 11. Tag in später Abendstunde an die Ver12. ständigung sämmtlicher Ortsbewohner ge13. schritten. 14. Die Wehrpflichtigen rückten, die ersten 15. am 2. August 1914 willig und pünktlich 16. ein und waren in zuversichtlicher 17. begeisterten Stimmung. Auf dem Bahnhofe 18. herrschte ein großer Andrang. 19. Um Geldmittel für das nun in Wirk20. samkeit tretende „rote Kreuz“ zu schaf21. fen wurde am 10. Und 11. August 1914 22. eine Sammlung durch Gemeindemit23. glieder von Haus zu Haus eingeleitet, 24. die den nahmhaften Betrag von 352 25. Kronen ergab. 26. Zur Sicherheit der Verkehrsmittel 27. mußte von Gemeindemitgliedern eine 28. regelmäßige Wache zur Beaufsichtigung 29. der Telephonleitung im hiesigen Gemein30. degebiete durch mehrere Monate ge31. stellt werden. Die Ein- und Ausgän32. ge des Eisenbahntunnels wurden -21-

1. durch Soldaten des 15. Landsturm-Infanterie2. Regiments bewacht. 3. Im Oktober 1914 erfolgte eine Abliefe4. rung von Pferden und es stellte 5. Herr Franz Richter

1 Stück

6. -,,- Alois Schmalz 1 -,,7. -,,- -,,-

Jauernig 1 -,,-

8. -,,- Otto

Türk

1-,,-

9. die Neu-Erbersdorfer Bleiche 2 -,,10. Nachdem die Urlauber und Reser11. visten des Heeres, der Kriegsmarine 12. und der Landwehr alle eingerückt 13. waren ergab sich einige Monate nach 14. Kriegsbeginn die Notwendigkeit 15. Kranke, Verwundete, Gefangene, 16. Vermißte oder Gefallene zu ersetzen. 17. Zu dem Zwecke wurde die dem Land18. sturme angehörende Mannschaft einer 19. militärischen Überprüfung einer 20. sogenannten „Musterung“ unterzogen. 21. Hiebei wurde mit den jüngeren 22. Jahrgängen begonnen und selbe in 23. kürzeren oder längeren Zeitabschnitten 24. bis zum Geburtsjahrgang 1865 fortgesetzt. 25. Die „geeignet“ befundenen mußten 26. einrücken, die „Ungeeigneten“ sich 27. später einer zweiten auch dritten 28. Musterung unterziehen. Musterungs29. Orte waren Freudenthal und Troppau. 30. Auf diese Weise kam es, daß schließlich 31. fast alle männlichen Ortsbewohner im 32. Alter von 18 – 42 Jahren nach und 33. nach einrücken mußten. 34. Insgesamt waren im Weltkriege -22-

1. aus der Gemeinde Neu-Erbersdorf 170 2. Mann eingerückt. 3. Die Folge deren war die Einstellung 4. der meisten Gewerbebetriebe. Auch die Neu5. Erbersdorfer Bleiche stellte durch viele Monate 7. den Betrieb ein. Da hiedurch die Dampfpfeife 7. als Alarmsignal bei Unglücksfällen fehlte 8. wurden 2 Signalhörner angeschafft und 9. bei Herrn Johann Meier und Franz Gödel 10. deponiert. 11. Die hiesige Freiwillige Feuerwehr 12. suchte um den Mangel an Bedienungsmann13. schaft für die Spritze abzuhelfen und 14. sich halbwegs leistungsfähig zu erhalten 15. durch Schulung von jugendlichen Hilfs16. kräften und weiblichen Personen zu 17. ergänzen. Glücklicher Weise blieb die 18. Gemeinde außer dem Scheuerbrande bei 19. Franz Rossmanith am 31. Januar 1919 von 20. Brandunglücken verschont. 22. Von den Grundbesitzern wurden durch 23. die politische Behörde zur Versorgung der 24. Armee im Felde, des in Freudenthal sta25. tionierten Infanterie-Regiments Nr. 24 26. und zur Zuweisung an die Gemeinden 27. des Bezirkes oft Schlachtvieh angefordert. 28. Der Verkehr mit Nutzvieh war während 29. der Kriegszeit ganz eingestellt. 30. Nachdem die Schlachtviehanforderungen 31. immer zu leisten waren verringerte 32. sich der Viehstand bis unter die Hälfte 33. des normalen und es war später den 34. Gemeindefunktionären nur unter 35. Assistenz von Beamten der Bezirkshaupt-23-

1. mannschaft möglich das angeforderte Vieh 2. aufzubringen. Gar mancher Viehbesitzer 3. mußte sich mit schwerem Herzen von ei4. nem Stücke, das er sonst noch nicht ver5. kauft hätte, trennen. 6. Nachdem infolge Sperrung der Grenzen 7. kein Beleuchtungsmaterial eingeführt 8. werden konnte herrschte großer Mangel 9. an Petroleum und Kerzen, welche Ar10. tikel oft nur gegen Ausfolgung von 11. Lebensmitteln zu haben waren. Viele 12. Parteien mußten ihre häuslichen Ar13. beiten im Dunklen besorgen. Am diesen 14. Übelstande sowohl privat als auch im 15. öffentlichen Leben etwas abzuhelfen 16. wurde von der Landesregierung in 17. den Jahren 1916 bis 1918 vom 1. Mai 18. bis 30. September die sogenannte 19. „Sommerzeit“ eingeführt. Sämtliche 20. Uhren waren eine Stunde vorzustellen 21. das heißt die Mittagszeit fiel nach na22. türlicher Folge auf 11 Uhr. 23. Durch die Stadtgemeinde in Freudenthal 24. wurde im Jahre 1919 das elektrische 25. Licht eingeführt. 26. In der Zeit vom 24. Februar bis 27. 13. März 1915 war die 7. Ersatz-Compagnie 28. des Infanterie Regiments Nr. 24 hier 29. einquartiert. Die Kanzlei befand sich 30. im Hause Nr. 116. Ein Soldat starb 31. während dieser Zeit und wurde am 32. hiesigen Friedhof beerdigt. 33. Am 8. Februar erhielt die Ge34. meinde 163 Personen Kriegsflüchtlinge -24-

1. zur Einquartierung zugewiesen. Dieselben 2. langten bei großer Kälte nachmittags am Bahn3. hof Erbersdorf-Milkendorf ein und mußten 4. sammt ihrem Gepäck mittelst Schlitten in 5. die zugewiesenen Wohnungen befördert 6. werden. Flüchtlinge waren in folgenden 7. Häusern untergebracht: Haus Nr. 13, 2, 33, 8. 47, 51, 52, 66, 76, 84, 112, 115, 116, 118 und 125. 9. Die Flüchtlinge stammten alle aus Galizien 10. und aus Lemberg und waren israelitischen 11. Glaubensbekenntnisses. Sie erhielten 12. eine staatliche Unterstützung von 1 Kro13. ne täglich für den Lebensunterhalt. 14. Außerdem wurde der Wohnzins bezahlt, 15. Decken, Strohsäcke und Kleidung beigestellt. 16. Zur Auszahlung der staatlichen Un17. terstützung und Unterstützung ihrer Ange18. legenheiten wurde von der Behörde ein 19. Gemeindemitglied als „Flüchtlingscommissar“ 20. bestellt und fungierte in dieser Eigen21. schaft Herr Emil Graf, Herr May Beier 22. und Herr Otto Türk. 23. Die Flüchtlinge waren meist sehr 24. unrein und mit dem Ankauf von 25. Lebensmitteln zudringlich, die Ge26. meinde war daher froh als selbe nach 27. 19 Monaten am 26. August 1918 in 28. ihre Heimat abreißten. 29. Um der Armee im Felde den Be30. darf an Metallen (Kupfer, Messing, Zink, 31. Zinn) zur Erzeugung von Munition 32. zu beschaffen, wurde in der ersten Kriegs33. zeit eine freiwillige Kriegsmatallsamlung

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1. eingeleitet. Auch wurden freiwillig viele 2.der in den Haushalten befindlichen Messing3. mörser gegen beigestellte eiserne umge4. tauscht. Später wurden nach und nach sämmt5. liche Kupferkessel, Wasserwannen, Küchen6. geräte, Messingbeschläge der Pferdegeschirre 7. und Schellen beschlagnamt und gegen 8. eine festgesetzte Vergütung abgeführt. 9. Auch fielen dieser Metallanforderung 10. auch die im oberen und unteren 11. Glockenhaus befindlichen Glocken zum 12. Opfer. Nur das Glöcklein am Friedhofe 13. konnte erhalten werden. Sonst hätte bei 14. Begräbnissen das übliche Geläute ent15. fallen müßen. Für die abgenomme16. nen 2 Glocken erhielt die Gemeinde 17. von der Heeresverwaltung den Betrag 18. von 388 Kronen, welche in der hiesigen 19. Raiffeisenkasse als Fond zur Neuan20. schaffung deponiert wurden. 21. … Über die Neuanschaffung siehe unter Nr. 11. 22. Zu Ende der Kriegszeit wurden Thur- und 29. Fensterbeschläge angefordert, zu einer 25. Abnahme kam es jedoch nicht. 26. Verpflegungsverhältnisse 27. Nachdem während des Krieges von 28. unseren Feinden jede Einführ von 29. Lebensmitteln abgeschnitten wurde, 30. war das Bestreben der Behörden darauf 31. gerichtet mit dem im eigenen Lande 32. erzeugten Nahrungsmitteln auszukom33. men und dieselben gleichmäßig allen

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1. Einwohnern ohne Unterschied zukommen 2. zu lassen. Zu dem Zwecke wurde das Karten3. system eingeführt und war der Ankauf von 4. gewissen Bedarfsartikeln gegen Abgabe der be5. treffenden Karte oder Abschneiden eines Teiles 6. derselben zulässig. Mit Geld allein jedoch ohne 7. Karte konnte man beim Kaufmann keine Ware 8. erhalten. Ohne Karte konnte und durfte kein 9. Händler etwas verkaufen, da er streng kon10. troliert und im Betretungsfalle streng be11. straft wurde. 12. Es gab Brot-, Zucker-, Fleisch-, Fett13. Butter-, Petroleum, Seifen14. und Kohlenkarten. Die wichtigsten waren 15. die Brot- und Zuckerkarten. Ohne Karte 16. waren Lebensmittel nur im Schleichhandel 17. und zu sehr hohen Preisen erhältlich. Der 18. Verkehr mit Lebensmitteln wurde durch 19. die Sicherheitsorgane streng controlliert, 20. durch Dokumente nicht gedeckte Waren wurden 21. weggenommen und der betreffende Beanständete 22. bestraft. Daher wurde der sogenannte 23. „Rucksackverkehr“ des Schleichhandels meist 24. zur Nachtzeit durchgeführt. 25. Bereits am 31. Oktober 1914 erschien eine 26. Verordnung des Ackerbauministeriums, daß 27. um die vorhandenen Vorräte an Weizen28. und Roggenmehl zu strecken, bei der 29. gewerbsmäßigen Erzeugung von Brot 30. 70% Edelmehl und 30% Maismehl zu ver31. wenden ist. 32. Am 27. Februar 1915 wurde von der 33. Bezirkshauptmannschaft eine Aufnahme 34. der Vorräte an Getreide und Mehl mit -27-

1. … Stichtage von 28. Februar 1915 angeordnet. 2. Auf Grund derselben erschien am 18. April 3. 1915 die erste Brotkarte lautend auf 4. 250 gr. Mehl oder 300 gr. Brot pro Kopf 5. und Tag (1750 gr. Mehl und 2100 gr. Brot 6. für eine Woche). Für Selbstversorger wur7. de die zulässige Verbrauchsmenge pro 8. Kopf und Tag mit 300 gr. Getreide festge9. setzt. Diese Quantum konnte in der 10. Mühle vermahlen werden, mußte jedoch 11. durch einen behördlich ausgestellten 12. Mahlzettel bestätigt sein. 13. Diese Verbrauchsmengen wurden vom 14. Landwirschaftsamte bei eintretender 15. Knappheit der Vorräte oft bedeutend ge16. kürzt. Bei Mangel an Zuschuben kam es 17. öfter vor, daß die Brotkarte überhaupt nicht 18. eingelöst wurde, daß heißt, kein Brot und 19. Mehl zu haben war. Deßhalb war es Arbeiter20. leuten oft unmöglich sich satt zu essen. 21. Bei der Landwirtschaft waren Arbeiter nur 22. bei Verabreichung von Kost zu haben. 23. Bei Knappheit der Vorräte mußte 24. das Brot zum größten Teile aus Maismehl 25. erzeugt werden und war von einer derart 26. geringen Beschaffenheit, dass es oft schwer 27. genießbar war, besonders für alte und 28. kranke Personen. Weißgebäck fehlte 29. durch mehrere Jahre. 30. Zum Ankauf des Getreides wurde 31. die Kriegsgetreideverkehrsanstalt ins 32. Leben gerufen und mußte alles Getreide, 33. das nicht zur Selbstversorgung gehörte 34. oder als Saatgut bestimmt war an deren -28-

1. Kommissionäre abgeliefert worden. 2. Damit möglichst viel abverkauft und 3. keine Vorräte verheimlicht würden, wurden 4. öfters bei den Besitzern Revisionen über 5. den Stand der Vorräte abgehalten. Diese 6. Maßnahmen riefen im Stillen der größ7. ten Unwillen der landv. Bevölkerung her8. vor, besonders als am 14. März 1917 eine 9. Revision der Getreide- und Mehlvorräte von 10. einer Kommission unter Zuziehung von 4 11. Mann Militär stattfand. Dem Zusammen12. schluß der Landwirte in der „Landwirtever13. einigung war es zu danken, daß im nächsten 14. Jahre diese erniedrigenden Revisionen 15. wegblieben. 16. Im Jahre 1917 und 1918 war auch 17. die Kartoffelernte beschlagnamt. 18. Speck und Fett war fast gar nicht zu 19. haben und mußten viele Leute ihre Mahl20. zeiten sehr gering zubereiten. Bei Haus21. schlachtungen wurde eine Abgabe von Speck22. und Fett (2-4 kg je nach dem Gewicht des 23. Viehes) eingeführt. Auch wurde Butter 24. und Sänemark in Fässern bezogen. 25. In Folge großer Verringerung 26. der Viehbestände war die Milch schwer zu 27. haben und mußte den Milch benötigenden 28. Familien durch Vermittlung der Gemeinde 29. ein Milchbezugsort angewiesen werden. 30. Nachdem die Gerste zur Erzeugung 31. von Mehl verbraucht wurde, mußte die 32. Erzeugung von Bier fast ganz eingestellt 33. werden und gelangte ein kleines Fassel höchsten 34. in 14 Tagen einmal in einem Gasthause zum Ausschank. -29-

1. Die Zuweisungen an Fleisch waren nur 2. sehr gering. Für die ganze Gemeinde 2. 250 kg monatlich. Fleisch war nur wöchent3. lich einmal erhältlich. 4. Das auf die Zuckerkarte entfallende 5. Quantum betrug 1 kg pro Kopf und 6. Monat wurde jedoch öfters gekürzt. 7. Die Preise aller Lebensmittel gingen 8. in der Kriegszeit ganz ungewöhnlich in 9. die Höhe (das 8 bis 10 fache des Friedens10. preises) und es wurde von der Be11. hörde um den Minderbemittelten die 12. Lebensmittelanschaffung zu erleichtern 13. die sogenannte „Ernährungshilfe“ 14. ins Leben gerufen. Die hiesige Gemein15. de erhilt hiezu monatlich 500 bis 700 Kronen. 16. In sanitärer Beziehung gelang 17. es den Behörden daß unsere Gemein18. de und die Umgebung von keinen 19. ansteckenden Krankheiten heim20. gesucht wurde. 21. Gründung der Čsl. Republik 22. Am 28. Oktober 1918 kam der Umsturz und 23. der Weltkrieg, welcher so viele Opfer an Menschen24. leben habend Gut gekostet hat, fand sein lang25. ersehntes Ende. 26. An diesem Tage wurde die Csl. Republik ge27. gründet und das Land Schlesien mit Ausnahme 28. des politischen Bezirks Bielitz und eines Teiles des 29. politischen Be. Teschen wurde in die Csl. Republik 30. einbezogen. 31. Der erste Präsident der Republik war Herr 32. Dr. G. T. Masaryk, welcher diese Stelle mit der größ33. ten Gewissenhaftigkeit versieht. -30-

1. 11. Neuanschaffung der Glocken 2. Infolge des Weltkrieges fielen auch die 3. beiden Glocken im Nieder- und Oberdorfer 4. Glockenhaus diesem Unholde zum Opfer. 5. Das befremdende Gefühl der Ruhe 6. im Dorfe regte ein schaffenfreudiges 7. Komitee bestehend aus folgenden Personen: 8. 1. Frau Analia Graf

7. Frau Anna Bahr

9. 2. -,,- Anna Pisch

8. -,,- Hedwig Schmidt

10. 3. -,,- Aloisia Gödel

9. Fräulein Sofia Gräbner

11. 4. -,,- Paula Wurst

10. Herr Otto Graf

12. 5. -,,- Anna Richter

11. -,,- Fritz Gödel

13. 6. -,,- Anna Gräbner 14. zu dem Gedanken an die fehlenden 15. Glocken durch neue zu ersetzen. Die 16. Feierstunden der Morgen- Mittags- und 17. Abendzeit sollten durch herrliches Glocken18. geläute wieder verkündet auch sollte der 19. letzte Gang unserer Lieben mit ihrem Klange 20. begleitet werden. 21. Dieser Gedanke wurde Ende 1920 22. gefaßt und am 29. Jänner 1921 fand schon 23. eine Faschingsveranstaltung zu Gunsten 24. des edlen Zweckes unter dem Titel 25. „Faschingsmarkt“ statt. Besucher sowie 26. das Komitee kamen bei dieser Veran27. staltung auf ihre Rechnung. Acht 28. Wochen später erfolgte in der Gemeinde 29. eine Sammlung von Haus zu Haus, die 30. zur vollsten Zufriedenheit der Sammler 31. ausfiel. 32. Auf Grund der guten Erfolge, welche 33. das Komitee zu verzeichnen hatte, fühlte

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1. man sich stark genug an den Ankauf 2. der Glocken denken zu dürfen. Offerte 3. wurden eingeholt und nach reiflicher Durch4. rechnung wurden bei Herrn Richard 5. Herold, Glockengießerei, Komotau 6. in Böhmen zwei Glocken bestellt. 7. Mitte Mai des Jahres 1921 trafen 8. die bestellten Glocken zum Preise 9. von Kc 6148 in Station Neu-Erbers10. dorf ein. 11. Laut Beschluß des Kommitees wurde 12. der 5. Juni 1921 als Tag der Glocken13. weihe festgesetzt. Vom herrlichsten 14. Wetter begünstigt fand selbe statt. 15. Über die Vorbereitung, den Verlauf usw. 16. zu sprechen würde zu weit führen, es 17. genügt zu berichten, daß das Fest der 18. Glockenweihe eines der schönsten Sommer19. feste war, die jemals N. Erbersdorf gesehen 20. hat. 21. Wie aus den Erläuterungen zu ersuchen 22. ist, war es nur dem uneigennützigen und 23. unermüdlichen Wirken des Komitees zu24. zuschreiben, daß es möglich war in so kurzer 25. Zeit, ein Werk zu schaffen, welches sehr vieles 26. Lobes wert ist. 27. Das Ergebnis der Veranstaltungen 28. und Sammlungen war Kc 6787,29. wovon die Glocken zum Preise von 6148,30. bezahlt wurden. Der Rest von 638,31. wurde in der hies. Raiffeisenkasse eingelegt. 32. Diese Mitteilungen sollen unseren Nach33. kommen im Dorfe in 100 und mehr Jahren ein Zeugnis 34. geben von der Schaffensfreuden und Opferwilligkeit der 35. Vorfahren.

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1. 11. Kriegerdenkmal 2. Aus der hiesigen Gemeinde waren im 3. Weltkriege 170 Personen eingerückt. 4. Infolge der langen Dauer dieses Völker5. ringens (über 4 Jahren) und der schrecklichen 6. Wirkungsweise der zur Kriegsführung 7. verwendeten Waffen und Vertheidigungs8. mittel kam es, daß auch der Krieg aus un9. serer Gemeinde seine Opfer forderte und 10. manche Familie durch den Verlust eines oder 11. manche sogar mehrerer Familienmitglieder 12. in tiefe Trauer versetzt wurden. 13. Die meisten der Helden, welche in diesem 14. Kriege das größte Opfer, ihr junges Leben 15. darbrachten fielen im Felde und fanden 16. ein unbekanntes einsames Grab in fremder 17. Erde. Andere starben infolge zugezoge18. ner Krankheit in Spitälern oder 19. zu Hause bei ihren Angehörigen. Ein be20. deutender Teil der Eingerückten gilt als 21. „Vermißt“, das heißt von denselben fehlt trotz 22. aller Mühe seit vielen Jahren jede Nachricht 23. und man muß annehmen, daß sie auf 24. ganz unbekannte Weise in Flüssen, Süm25. pfen oder Gebirgen ihren Tod gefunden. 26. Die Nachricht von dem Ableben der Ge27. fallenen langte entweder durch ihren Trup28. penkörper oder von einem ihrer Kama29. raden hier ein. 30. Die Gemeinde Neu Erbersdorf hat den 31. Verlust von 21 gefallenen und 10 Ver32. mißten zu beklagen. Im nachstehenden 33. folgt das Verzeichniß dieser Helden: -33-

1. a. Gefallene 2. Bahr Adolf

Sch. Rgt, geb. 1892, gef. 27./8. 1914 bei

3.

Krassnik, russ. Kriegsschaupl.

4. Thomas Hermann

I. Rgmt ½, geb. 1889 gef. im Febr.

5.

1915 bei Palajewa, serb K. Sch. Platz

6. Scholz Robert

I. Rgmt. 1/8, geb 1879, gef. 15/5 1915

7.

auf der Maidanhöhe bei Delatin, Galizien

8. Kienel Alois

Korp. I. Rgt. 1/12, geb. 1891, gef. 16/5 1915

9.

auf der Maidanhöhe bei Delatin, Galizien

10. Scharbert Moritz

I. Rgmt 86/4, geb 1895 gef. 4/6 1915 bei

11.

Birza, Rußland

12. Schreiber Franz

Sch. Rg. 15/3 geb. 1897, gef. 4/6 1915 in Krakau

13.

nach der Rückkehr von russ. K. Sch. Platz

14. Schreiber Johann

I. Rg. 86/4 geb.1878, gef. 4/6 1915 auf dem

15.

serb. K. Sch. Platz

16. Hüttner Franz

Felok.div. Battr. 1, geb. 1891, gef. 15/9 1915

17.

beim Meierhof Krasnica bei Dabne (Dubno), Wolhinien

18. Beier Josef

Lost. I. R. 3/12 geb. 1874 gef. 21/10 1915

19.

auf dem ital. K. Sch. Platz

20. Bahr Ludwig

I. R, 4/16, geb. 1890 gest. 16/I 1916

21.

in Cilli, Steiermark

22. Gödel Adolf

Korp. I. R. 59/I geb. 1896 gef. 17/5 1916 bei

23.

Erstürmung der Coston d'Arsiero in Italien

24. Lux Josef

I.R. 1/15 geb. 1891 gef. 20/8 1916 bei

25.

Staralisicz, russ. K. Sch. Platz

26. Zimmermann August

Antj. Feldj. Baon S, Min. Zg. 4 geb 1894 gef.

27.

18/10 1916 in Italien

28. Peschke Otto

Kad. Asp. Sch. Rg. 15/2 geb. 1894, gest. 13/9

29.

1917 im Kriegslazaret in Lopatin, Galizien

30. Kienel August

Gfr. Sch. Rg. 15, geb. 1884, gest. 31/3 1918 in

31.

Freudenthal an den Folgen einer Verwundung b. Krassnik

32. Reichel Alois

Zg. Baon 22 Stab, geb. 1891 gef. 8/6 1918

33.

in Italien

-34-

1. Hüttner Alois

Unttr. F. Kom. R 105/2 geb 1892, gef. 10/8 1918

2.

in Italien

3. Wilsch Rudolf

Batt. 13, geb.1891, gest 16/10 1918 an

4.

der Ruhr in Trient

5. Thomanek Johann Arb. Abt. V/15 geb. 1869, gest .14/9 1915 6.

im Feldspitale Nr.10/5 in Kozowa

7. Schneider Hermann Zgof. Sch. Rg. 15/2 geb. 1897 gest. 30/I 1919 in 8.

N. Erbersdorf in Folge Krankheiten von russ. u. ital. K.Sch. Pl.

9. Ihm Gustav

Gft. Sch. Rg. 15/9 geb. 1879 gest. 23/3 1920 in

10.

N. Erbersdorf infolge Krankheit auf den russ. u. alban. K. Sch.Pl

11. B, Vermisste 12. Thomas Paul

Gefr. I. Rg. 54/16, geb. 1886 vermißt seit

13.

September 1914

14. Köhler Edwin

I. Rg. ½ geb 1886 vermißt

15.

seit 16/9 1914

16. Adam Ludwig

Sch. Rg. 15/8 geb. 1888 von ihm fehlt

17.

seit seiner Einrückung jede Nachricht

18. Leiker Josef

Sch. Rg. 15/3 geb. 1881 vermißt seit

19.

23. Oktober 1914

20. Nigmann Eduard

Sch. Rg. 15/8 geb 1889 vermißt seit

21.

23. Oktober 1914

22. Gottwald Rudolf

Sch. Rg. 15/5 geb. 1882 vermißt seit

23.

18/9 1915

24. Adam Karl

Gefr. Inf. Rg. 49/8, geb. 1882 vermißt

25.

seit 16/6 1916

26. Peschke Ludwig

Inf. Rg. 1/1 geb. 1887 vermißt

27.

seit 5./8. 1916

28. Oppitz Adolf

I. Rg. 15/1, geb. 1896 vermißt

29.

seit Herbst 1916

30. Meier Robert

I. Baon 5/5 geb. 1879 vermißt

31.

seit 1/7 1917

32. Die Theilnahme an dem Schmerzen der 33. heimgesuchten Angehörigen war eine 34. allgemeine und aufrichtige, haben ja -35-

1. doch diese Helden mit Einsatz ihres Lebens 2. auch mitgewirkt, daß unsere Heimat 3. und unsere Wohnstätten von den Schreck4. nissen eines Kriegsschauplatzes verschont 5. blieb. 6. Allgemein wurde der Wunsch laut 7. diesen Söhnen unseres Dorfes ein sichtba8. res Zeichen der Dankbarkeit zu widmen 9. und ihnen zusammen in der Heimat ein 10. Denkmal zu setzen, um auch den Angehöri11. gen Gelegenheit zu geben im Geiste an 12. der Ruhestätte ihrer fernen Lieben verwei13. len zu können. 14. Um den auch von den Kriegsteilneh15. mern längst gehegten Wunsch zum An16. denken an die gefallenen und vermissten 17. Kriegskameraden ein Denkmal zu er18. richten, bemühte sich Herr Alfred Adam, 19. derzeit Müller in Kunau ein Komitee 20. zu gründen, welches die Leitung des Unter21. nehmens und die Aufbringung der erfor22. derlichen Geldmittel übernehmen sollte. 23. Zu dem Zwecke fand am 23. August 1919 24. im Gasthause „Zum schwarzen Raben“ eine 25. Zusammenkunft von Kriegsteilnehmern 26. statt und wurden in dieser durch Zuruf ge27. wählt: 28. Obmann: Kamerad

Berthold Nigmann

29. Stellvertr.: -,,-

Otto Ihm

30. Schriftführer: -,,-

Fritz Jauernig

31. Stellvertr.: -,,-

Albert Scheithauer

32. Kassierer:

-,,-

Alfred Adam

33. Stellvertr.: -,,-

Josef Kienel

34. als Vertrauensmänner -,,- Hugo Poppe 35.

Hubert Seichter

-36-

1. Infolge Übersiedlung und Todesfällen 2. war es notwendig am 25. April 1920 ein 3. neues Comitee bestehend aus dem 4. Obmann: 5. Stellv.:

Kamerad -,,-

Otto Ih Alois Brotkorb

6. Schriftführer: -,,-

Fritz Jauernig

7. Stellv.:

-,,-

Albert Scheithauer

8. Kassierer:

-,,-

Josef Kienel

9.Stellv.:

-,,-

Karl Türk

10. Vertrauensmänner: -,,- Alfred Adam 11.

-,,- Alois Scholz zu wählen

12. Außerdem ergänzte sich dieses Comitee durch die Mit13. glieder: Ferdinand Beier, Rudolf Ihm, Adolf Meier 14. und Ludwig Scheithauer. 15. Dieselben veranstalten in den Jahren 16. 1919 und 1920 verschiedene Festlichkeiten und 17. Theaterabende, bei welchen schaffensfreudige 18. Ortsbewohner mitwirkten zu Gunsten des 19. edelen Zweckes. 20. Eine Sammlung durch die Gemeinde 21. von Haus zu Haus ergab den namhaften Be22. trag von Kc 1806,23. Als Spenden liefen ein: 24. vom hies. Veteranen-Verein

K. 198,-

25. -,,- der Nordmarkortsgruppe

-,,- 50,-

26. -,,- Radfahrer Verein

-,,-

27. -,,- der hies. Freiw. Feuerwehr

-,,- 225,-

28. -,,- Herrn W.F. Olbrich

-,,- 300,-

29. Da hiedurch genügend Barmittel 30. vorhanden waren setzte sich das Komitee 31. mit verschiedenen Steinmetzmeistern 32. zwecks Auswahl eines Denkmales in Ver33. bindung und fiel die Wahl auf ein Projekt, 34. des Herrn Emil Böhm in Jägerndorf, -37-

50,-

1. welches auch zur Ausführung gelangte. 2. Als Platz zur Aufstellung des Denkmales 3. widmete die Gemeinde einen Teil des Gartens 4. oberhalb des alten Schulhauses 5. Die Kosten betrugen: 6. für die Pyramide

K. 2600,-

7. -,,- den Bodenstein

-,,- 300,-

8. -,,- die Inschrift

-,,- 500,-

9. -,,- den Adler

-,,- 1100,-

10. -,,- das Kreuzrelief

-,,-

400,-

11. -,,- die Kettenständer

-,,- 280,-

12. -,,- die 4 Kugeln

-,,- 300,-

13. -,,- das Aufstellen

-,,- 192,-

14. -,,- Baumaterialien

-,,- 750,-

15. -,,- nachträgliches Eingravieren der 16. 10 Vermissten im Jahre 1924 -,,- 969,17. daher zusammen

K. 7391,-

18. Zur Herstellung der Stiege, des Funda19. mentes und Denkmalplatzes wurden von der 20. Neu-Erbersdorfer Bleiche Arbeiter kostenlos zur 21. Verfügung gestellt, wodurch das Komitee 22. Bedeutend entlastet wurde. 23. Am 8. September 1920 fand vor24. mittags ein Gedächtnisgottesdienst in 25. der Pfarrkirche in Seifersdorf statt, welchen 26. das Denkmalkomitee, 40 Ehrendamen 27. und viele Angehörige der Gefallenen 28. und Vermißten beiwohnten. 29. Am Nachmittage desselben Tages 30. erfolgte die kirchliche Einweihung des 31. Kriegerdenkmales durch den Pfarrer 32. Herrn Johann Reimer aus Seifersdorf. Die 33. Festrede hilt Herr Wanderlehrer Czihal 34. aus Troppau. An dieser Feier nahmen teil: -38-

1. das Denkmalkomitee, die Ehrendamen, die 2. Gemeindevertretung, die Freiwilligen Feuer3. wehr von hier und Milkendorf, die Genossen4. schaft der gemischten Gewerbe aus Breitenau mit 5. Fahne und äußerst zahlreich die Bevölkerung von 6. hier und Umgebung. 7. Das darauffolgende Sommerfest im Gasthaus8. garten „Zum schwarzen Raben“ befriedigte 9. sowohl das Comitee als auch Besucher in jeder 10. Weise.

-39-

1. Zur Chronik von Neu-Erbersdorf 2. Zusammengestellt von Oberlehrer Eduard Beier. 3. Benutzt wurden für den geschichtlichen Teil: 4. „Ein Gemeindebuch für die Bezirke Jägerndorf und 5. Olbersdorf von Heinrich Schulig 1923 – und der 6. Jägerndorfer Schulbezirk 1887. Geschichte der Stadt Jä7. gerndorf von Oberlehrer Heinrich Schulig.“ 8. Geschichtlicher Überblick 9. Es ist sichergestellt, daß Teilstrecken unserer 10. Gegend schon zur Steinzeit bevölkert waren. Die Bewoh11. ner jener frühen Zeit beschäftigten sich mit Jagd und be12. dienten sich im Kampfe mit der Tierwelt verschiedener 13. Werkzeuge aus Stein. Später hatten sie bereits stän14. dige Ansiedlungen wie z.B. auf dem Burgberge bei 15. Jägerndorf und in Kreuzendorf und beschäftigten sich 16. mit Ackerbau und Viehzucht. Welchen Ursprünge diese 17. Ureinwohner waren, darüber herrschen verschiedene 18. Meinungen. Einige halten sie von finnischer an19. dere wieder von arischer Abkunft. Sei dem nun 20. wie immer, bekannt ist nur soviel, daß sie von 21. eingewanderten Völkern indogermanischer Abstam22. mung, die schon die vorgeschrittenere Kulturperiode 23. der Bronzezeit erreicht hatten, verdrängt wurden. 24. Man nimmt an, daß es um das 16. Jahrhundert 25. v. Chr. die Kelten gewesen seien, die aus Asien 26. kommend, sich keilförmig zwischen die Urbevöl27. kerung eindrängten und mit der Zeit ganz Mit28. tel- und Westeuropa überfluteten. 29. Die Kelten waren in viele Stämme 30. geteilt, von denen sich in Böhmen, Mähren und 31. im westlichen Ungarn der Stamm der Bojer nie32. derleiß. Diesen verwandt waren die Kothiner,

-40-

1. Gothiner genannt, welche sich Mährisch-schlesischen Berglan2. de also auch in unserer Gegend seßhaft gemacht hatten. Allein 3. die Kelten blieben in ihren Wohnsitzen nicht unangefochten, 4. zwei mächtige Feinde drangen auf sie ein, von Süden 5. die Römer und von Norden her die Germanen. Die Cym6. bern waren es ohne Zweifel, deren Einfall von heutigen 7. Galizien aus sie zunächst abzuwehren hatten. Im Jahre 8. 115 v. Chr. kam es mit diesen und den Bojern wahrschein9. lich im nördlichsten Mähren zu einer furchtbaren 10. Schlacht, welche die Cymbern nötigte, den Weg ins Rö11. mische Reich durch Ungarn und Steiermark zu nehmen. 12. Trotz aller Tapferkeit aber vermochten die Kelten 13. den vielseitigen Ansturm andauernd nicht standzuhalten 14. und verschwanden im Laufe im 1. Jahrhundert v.Chr. 15. aus den Gegenden nördlich und südlich der Donau, 16. an der sich die Römer und Germanen begegnen. 17. An die Stelle der Kelten traten in Böhmen 18. die Markomannen, in Mähren und in unserer Ge19. gend die Quaden. Beide waren deutsche Völker sue20. wischen Stammes, die schon lange Nachbarn der Bojer in 21. den Gegenden der oberen Oder gewesen waren und 22. mit einander verbündet im Kampfe mit den Bo23. jern ihr Reich südlich bis zur Donau ausdehnten, wo24. durch sie die unmittelbaren Nachbarn der Römer wurden. 25. Bald nach Besitzergreifung Böhmens durch die 26. Markomannen hatte deren Fürst Marbod, der in Rom 27. die römische Kriegskunst gelernt und sein Heer nach diesen 28. Muster geordnet hatte, in kurzer Zeit die Oberherrschaft 29. über die meisten umliegenden germanischen Völker er30. rungen, so daß sich sein Reich bald von der Donau bis 31. zur Ostsee und von der Elbe bis zur Weichsel erstreckte. 32. Die zweideutige Rolle aber, die er gegenüber Rö33. mern sowohl als auch gegen die noch selbständigen ger34. manischen Fürsten wie z.B. Armin spielte, brachte -41-

1. ihn schon in J. 19 n Chr. zum Sturze. 2. Von dieser Zeit an sanken diese beide Völker 3. wieder in ihr Unbedeutendheit zurück, die oberste Gewalt 4. ging bald auf die Quaden über, die aber immer mehr in die 5. Gewalt der Römer gerieten. 162-180 n. Chr. gerieten 6. die an der Oder und Weichsel wohnenden deutschen Völker7. schaften, im Osten von den Slaven gedrängt in Bewegung 8. und drangen mit den Markomannen und Quaden verbün9.. det über die Donau in die römische Provinz Pannonien ein. 10. Es folgte ein langwieriger Krieg, von den Römern Marko11. mannkrieg genannt, der bis zum Jahr 358 n. Chr. dauerte. 12. In der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts jedoch 13. verliert sich der Stamm der Markomannen und Quaden 14. in der Geschichte immer mehr, bis die Stürme der Völkerwan15. derung auch dieses Reich, zu dem auch unsere Gegend ge16. gehörte, in Trümmer schlug und die Einwohner vielfach den 17. Wanderstab zu ergreifen nötigte. Andere Völker drängten 18. nach und wir finden nach den Quaden die Heruler in 19. unserem Lande, später im ersten Viertel des 6. Jahrhun20. derts die Langobarden. Um jene Zeit war das nord21. östliche Mähren, und dazu gehörte damals auch unser 22. Gebiet, als Grenzgau gegen die nordostwärts wohnenden 23. Slaven anzusehen. In den Jahren 566 und 567 eroberten 24. die Langobarden Pannonien und verlegten ihre Wohn25. sitze zumeist in dieses Land, während die von ihnen ver26. lassenen Länder nachrückende slawische Volksstämme 27. besetzten. Diese waren ackerbautreibende Volksstäm28. me, welche unter der Botmäßigkeit der Awaren standen 29. und von diesen viel zu leiden hatten. 30. Dieses Verhältnis währte bis in das erste Viertel 31. des 7. Jahrhundert, wo Samo sie befreite und aus den 32. vielfach zersplitterten slawischen Stämmen ein Reich schuf, 33. dessen Hauptland Böhmen war, zu welchem auch das 34. nördliche Mähren also auch unsere Gegend gehörte, da -42-

1. er sein Reich im Osten bis an die Karpaten und im Norden 2. bis zur Spree ausgedehnt hatte. (Nach Bretholz ist die Gestalt Sa3. mos sagenhaft und es ist historisch nicht nachweisbar, daß im 7. 4. Jahrhundert in Böhmen und Mähren ein slawisches Reich bestan5. den habe.) 6. Nach seinem Tode 662 zerfiel sein Reich und die einzel7. nen slawischen Stämme gerieten wieder in Abhängigkeit der 8. Awaren. Die Geschichte des Landes von dieser Zeit an bis zum 9. 9. Jahrhundert ist in undurchdringliches Dunkel gehüllt, man weiß 10. nur soviel, daß das Volk der Mährer im großen und ganzen 11. damals das traurige Schicksal der Tschechen geteilt hat, bis Karl 12. der Große dem Awarenreiche ein Ende bereitete. Nach 13. dem Falle des Awarenreiches verbreiteten dich die slawi14. schen Mährer in den eroberten Ländern immer mehr, 15. jedoch mußten deren Fürsten auf dem Reichstage zu Re16. gensburg 803 die Oberhoheit des karolingischen Reiches 17. anerkennen. 18. Im zweiten Viertel des 9. Jahrhunderts herrschte 19. in Mähren Herzog Moymir, ein Mann von nicht ge 20. gewöhnlichem Geiste. Schon dieser versuchte nach dem Ver21. trage von Verdun 843 die Bande der Abhängigkeit 22. vom fränkischen Reiche zu lösen. Allein Ludwig, der 23. erste deutsche König, zog im August des Jahres 846 mit 24. einem starken Heere nach Mähren, setzte Moymir ab 25. und erhob dessen Neffen Rastislav auf den Thron. Allein 26. Ludwig hatte sich in Rastislav arg getäuscht, denn dessen 27. Wunsch, Mähren unabhängig zu machen, reifte bald zum 28. festen Entschlusse. Er suchte Verbindungen anzuknüpfen 29. und versah sein Land mit starken Festungen. König Lud30. wig unternahm zwar mehrere Heereszüge gegen ihn, 31. die aber ohne Erfolg blieben. Doch erst dem Nachfolger 32. Rastislaws namens Swatopluk gelang es, durch Verrat 33. Treubruch, durch Anrichtung eines furchtbaren Blutbades 34. sowie durch erneuerte Kriegszüge, die er in Gemeinschaft -43-

1. mit dem Böhmenherzog Bořiwoj gegen König Ludwig 2. unternahm, dem Lande Mähren 874 die Unabhängigkeit 3. zu erkämpfen. 4. Der ehrgeizige und selbstsüchtige Swatopluk trach5. tete nun mit allen Mitteln, sein Reich zu vergrößern 6. und unterwarf mit der Zeit alle benachbarten slawischen 7. Völker, je sogar Böhmen mit seinem Fürst Bořiwoj 8. mußte seine Oberherrlichkeit anerkennen. Mit den deut9. schen Königen stand er in fortwährendem Kampfe, ohne 10. jedoch namhafte Vorteile zu erringen. Er starb 894 und 11. mit ihm sank die Machtstellung des Großmährischen Rei12. ches und sein Glanz für immer, denn sein Sohn und 13. Nachfolger Mojmir vermochte den einbrechenden Ma14. gyaren, die von Ungern aus sein Land überfielen und 15. brandschatzten, nicht den nötigen Wiederstand entgegen16. zusetzen und verlor gegen sie 907 die Schlacht bei Pressburg, 17. was zur Folge hatte, daß ganz Großmähren und mit diesem 18. auch unser Land in die Gewalt der Magyaren fiel und 19. durch ein halbes Jahrhundert in der Gewalt derselben verblieb, 20. bis Kaiser Otto der Große dem Rauben und Morden der 21. Magyaren ein Ziel setzte und sie 955 auf dem Lechfelde 22. derartig schlug, daß sie in Zukunft nicht mehr wagten, 23. in die Nachbarländer einzufallen. 24. Mähren und mit diesem das Troppauer 25. Land unter Böhmens Herrschaft. 26. Boleslaw I. der Grausame, Herzog von Böhmen, 27. wußte den Sieg Otto des Großen über die Magyaren 28. zur Ausbreitung seiner Macht wohl auszunutzen. Gleich 29. nach deren Niederlage zog er mit Heeresmacht gegen Osten 30. und entriß den Magyaren nicht allein Mähren, sondern 31. auch die Slowakei zwischen der Donau und den Karpa32. ten bis an das Matragebirge. Auch scheint er im Norden 33. der Karpaten in Chrowatien mit der uralten Stadt 34. Krakau Eroberungen gemacht zu haben, welche später -44-

1. unter seinem Sohn Boleslaw II. erweitert wurde. 2. Was das siegreiche Schwert der zwei ersten Boleslawe er3. worben, vermochte ihr tyrannischer Nachfolger Boleslaw III. nicht 4. zu behaupten, denn nach dem Tode Boleslaw II. 999 n. Chr. griff 5. der aufstrebende Polenkönig Boleslaw Chrobry des böh6. mischen Reich an und es gelang ihm Chrowatien, Schlesien, 7. Mähren und die Slowakei zu unterwerfen, so daß unser 8. Bezirk (der Jägerndorfer zu dem damals Neu-Erbersdorf 9. gehörte) 25 Jahre lang unter polnischer Herrschaft stand. 10. Mit dem Tode Chrobrys 1025 brach auch dessen großes Reich 11. zusammen. Streitigkeiten unter seinen Söhnen benutzten 12. die angrenzenden Völker zur Aneignung polnischen Ge13. bietes. Břetislaw, der Sohn des böhmischen Herzogs Adreich, 14. wollte gleichfalls die günstige Gelegenheit nicht vorübergehen 15. lassen, sich wieder Mährens zu bemächtigen. Er fiel in 16. dieses Land ein und eroberte es bis an das rechte Oderufer. 17. Zur Sicherung des eroberten Landes ließ er die alten Städte 18. und Burgen wieder befestigen und an den Gemarkun19. gen neue feste Bollwerke gegen die Magyaren und Po20. len errichten. Er ließ an den Grenzen dichte Wälder be21. stehen, durch die nur wenige Wege in sein Reich führten, 22. auf denen er das Vordringen des Feindes durch Verhaue, 23. durch Aufwehren von Gräben und Wällen zu erschweren, 24. wenn nicht unmöglich zu machen suchte. Man nannte 25. derartige Befestigungen Tore (Brana). 26. Als Břetislaw die Grenze seines Reiches bis über 27. die Oppa hinaus vorgeschoben hatte, also das Troppau 28. Land (Holaschowitzer Zupe) wieder unter Böhmens 29. Oberhoheit gekommen war, ließ er die Gratzburg südlich 30. von Troppau gegen die Polen errichten. Diese war 31. bestimmt, die sogenannte Herrstraße nach Polen zu32. decken, die beim eisernen Tor südlich von Odrau von 33. der alten Handelsstraße, der sogenannten Bernsteinstraße 34. abzweigte und über Odrau, Briesau nach Grätz führte. -45-

1. Verstärkt wurde die Grätzburg in ihrer Widerstands2. fähigkeit noch durch Anlegung eines Tores bei Branka. 3. Solche Wegsperren mit Burgen dürfte es entlang der pol4. nischen Grenze noch mehrere gegeben haben und man 5. kann annehmen, wenngleich Belege hierfür fehlen, daß in 6. jener Zeit die Burg Wartenau zur Abschließung des 7. Tschitschinatales und die Burg Zator bei Wiese zur Sperrung 8. des Oppatales gegen Freudenthal gedient haben. Auch der 9. Name des Dorfes Branitz läßt auf eine Torsperre 10. (Brana) schließen. 11. Břetislaw, der 1037 Herzog von Böhmen wurde, 12. behielt die alte Einteilung in Zupen (Kreise) fest und es 13. gehörte unser gegenwärtiger Bezirk zur Zupanei – Hola14. schowitz, die ihren Verwaltungssitz auf der Burg Grätz 15. hatte. Sie war die nördlichste Zupa Mährens und umfaß16. te die heutigen Bezirkshauptmannschaften /: politischen Bezirks17. verwaltungen :/ Troppau, Wagstadt, Jägerndorf und 18. Freudenthal, sowie die preußisch-schlesische Gebiete bis 19. nördlich an die Zinna. 20. Břetislaws Sinn und Streben war gleich dem 21. seiner Vorfahren dahin gerichtet sein Reich von Deutsch22. land unabhängig zu machen, was ihn jedoch in blutige 23. Händel mit dem Kaiser Heinrich III. verwickelte und 24. schließich zu keinem anderen Resultaten führte, als daß 25. er die Oberhoheit Deutschlands anzuerkennen sich genö26. tigt sah. Břetislaw, um das Wohl seines Landes besorgt, er27. ließ kurz vor seinem Tode das Senioratsgesetz, nach welchem 28. Böhmen immer ungeteilt bleiben, zum Großherzog aber stets 29. der Älteste der Herrscherfamilie der Přzemysliden eingesetzt wer30. den sollte, während die anderen Prinzen des Hauses zu ihrem 31. Unterhalte Teilfürstentümer in Mähren zu erhalten hätten. 32. Nach dem Tode Břetislaws am 10. Jänner 1055 kam sein 33. Reich an seinen ältesten Sohn Spitihnev II., während die 34. übrigen Söhne Wratislaw, Konrad und Otto mit mäh-46-

1. rischen Teilfürstentümern bedeckt wurden und zwar Wratislaw mit 2. Olmütz, wozu auch die Holaschowitzer Zupe gehörte, Konrad mit 3. Znaim und Otto mit Brünn. 4. Spitihnev regierte nur sechs Jahre, worauf sein Bruder 5. Wratislaw II. (1061-1092) zur Herrschaft gelangte dieser geriet mit 6. dem Polen König Boleslaw dem Kühnen wegen den ungarischen 7. Thronstreitigkeiten in argen Zwist. Die Feindseligkeiten eröffne8. te Boleslaw mit einem Einfalle in Mähren. Mit großer 9. Kriegsmacht zog er 1062 vor die Grätzburg bei Troppau und 10. belagerte dieselbe, vermochte sie aber trotz aller Tapferkeit 11. nicht zu nehmen. Mittlerweile hatte Wratislaw ein Heer 12. gesammelt und brach damit nach Nordmähren vor. Er umging 13. den Feind, schlug ihn und brachte ihm auf dem Rückzuge 14. empfindliche Verluste bei. Daß während dieser Kriegsun= 15. ruhen auch unser Bezirk, wenigstens der südliche Teil des= 16. selben, wird viel zu leiden gehabt haben, ist nur zu begreif= 17. lich, denn die Umgehung des Feindes konnte ja doch nur 18. von Westen aus geschehen. Erwähnenswert für uns ist 19. aus Wratislaws Zeit noch, daß unter ihm im Jahre 1063 20. das Bistum Olmütz gegründet wurde, zu dem in religio21. ser Beziehung unser Bezirk mit Ausnahme von drei 22. Pfarrsprengeln noch heute gehört. 23. Nach Wratislaws Tode kam sein Sohn Břetis24. law II. (1092-1100) zur Herrschaft, der den Kampf gegen 25. die Polen im nordöstlichen Mähren wieder aufnahm, 26. wodurch dieser Teil des Landes grauenhaft verheert 27. wurde. Břetislaw, der eines gewaltsamen Todes starb, 28. wird mit Recht der Vorwurf gemacht, daß er der 29. erste war, der das von seinem Großvater gegebene 30. pragmatische Gesetz‚ über die Erbfolge gebrochen hat und 31. damit in der Zukunft Thronstreitigkeiten heraufbe= 32. schwor, welche dem Reiche großen Schaden brachten. 33. Die Zwistigkeiten in Polen zwischen den 34. Brüdern Boleslaws, genannt Schiefmund, und Zbihněw -47-

1. hatten auch für die Olmützer Provinz insbesondere die 2. Holschowitzer Zupe unangenehme Folgen. Der Herzog 3. Swatopluk von Olmütz nämlich stellte sich in diesem 4. Streite auf Seite Sbihnevs, was Boleslaw Schiefmund 5. veranlaßte, gegen ihn zu Felde zu ziehen, um ihn von 6. dem Bündnisse abzubringen. In der Osterwoche nach dem 7. 17. April 1104 fielen Boleslaws Truppen in drei Heersäulen 8. unter dem Befehle eines Grafen namens Zelislaw in 9. die Olmützer Provinz ein, plünderten sie aus und führten 10. zahlreiche Gefangenen und reiche Beute mit sich fort. 11. Swatopluk jedoch stellte sich heldenmütig dem Feinde 12. entgegen und lieferte ihm in den Gebirgen an den polnisch13. mährischen Marken, also in unserer Gegend, eine blutige 14. Schlacht. Die Mährer siegten zwar, waren aber vom Kampfe 15. so erschöpft und geschwächt, daß sie außer Stande waren, den 16. Polen die gemachte Beute abzujagen. Noch im Sommer 17. desselben Jahres brach Boleslaw selbst durch das Gesenke 18. in die Niederungen des Landes ein, zog sich jedoch 19. nachdem er einige Dörfer und Höfe in Asche gelangt hatte, 20. ohne auf Wiederstand gestoßen zu sein, wieder zurück. 21. Durch die Teilungen Mährens unter Břetislaws 22. Söhne und deren Nachkommen wurde die Machtstellung 23. des přzemyslidischen Reiches durch anderthalb Jahrhunderte 24. lang aufs schwerste geschädigt. Die Streitigkeiten unter 25. den Verwandten brachten das Land in heillose Ver26. wirrung, lockerten seinen Zusammenhang, so daß 27. schließlich Mähren zur Zeit des Kaisers Friedrich Barba28. rossa 1182 reichsunmittelbar werden konnte. Erst 29. Přzemysl Ottokar I. gelang es, Mähren wieder in Ab30. hängigkeit von sich zu bringen und von Kaiser Friedrich 31. II. 1212 die Urkunde zu erlangen, die Böhmen als erb32. liches Königreich anerkannte, dem auch Mähren wieder 33. als untertänige Markgrafschaft einverleibt wurde. 34. Přzemysl Ottokar I., unter dem die Landeshoheit -48-

1. sichtlich erstarkte, ließ seinen Sohn Wenzel, der erst 11 Jahre alt 2. war, entgegen dem Břetislawschen Erbfolgegesetze, zu seinem 3. Nachfolger wählen. Da der deutsche Kaiser diesen Vorgang 4. am 26. Juli 1216 sanktioniert hatte, so war damit die 5. Senioratserbfolge zu Gunsten des Primogeniturerbfolge 6. /: nach dieser gelangt der erste d.h. der älteste Sohn des je7. weilig regierenden Fürsten zur Nachfolge./ abgeschafft. 8. Wenzel I. wurde 1228 zum König gekrönt und folgte seinem 9. Vater 1230 in der Regierung, ohne daß der Adel Widerstand 10. erhob. Die Markgrafenwürde von Mähren trug nach dem Tode 11. der Brüder König Wenzels sein Sohn Ottokar, der als nachma12. liger König Přzemysl Ottokar II. im Kampfe gegen Rudolf 13. von Habsburg 1278 auf dem Marchfelde seinen Tod fand. 14. Unter der Regierung König Wenzels I. brach über 15. Rußland und Polen eine Horde wilder, räuberischer Asia16. ten in unser Land und brachte über dasselbe unsägliches 17. Elend. Es waren dies die Mongolen oder Tartaren. 18. Als sie Rußland und Polen erobert und verwüstet hatten, 19. drangen sie in Schlesien ein, wo sie wie anderwärts 20. unmenschlich hausten. Der Herzog von Schlesien, Heinrich II., 21. der Fromme, stellte sich dem grimmigen Feinde in der 22.Ebene von Liegnitz entgegen. Hier kam es am 9. April 23. 1241 zu einer blutigen Schlacht, die nach zweitägigem 24. erbittertem Kampfe für das christliche Heer unglücklich 25. endete, denn Herzog Heinrich und 30.000 seiner tapferen 26. Krieger hatten im Getümmel der Schlacht den Tod gefunden. 27. Darauf wälzte sich die ganze Heeresmasse der Mongolen 28. durch die schlesischen Niederungen nach Süden und fiel in 29. Mähren ein, wo sie Tod und Schrecken verbreitete. 30. Zweidrittel des Landes seufzten unter der Geißel der 31. scheußlichen Würger, vor denen weder Mauern noch 32. Gräben Schutz boten. Die Städte Troppau, Bennisch, 33. Freudenthal, Litta, Prerau und Gewitsch wurden 34. vernichtet und die Klöster Hradisch, Obrowitz, Raigern, -49-

1. Tischnowitz und Daubrawnik gingen in Flammen auf. 2. Stur die drei Städte Olmütz, Brünn und Neustadt 3. sowie einige Burgen trotzten hinter ihren Befestigungen der 4. Übermacht der Weltstürmer. /: Es ist nicht unwahrscheinlich, 5. daß in jenen sturmbewegten Tagen auch die uralten Burgen 6. unserer Gegend Zator und Wartenau zum Falle gebracht 7. worden sind.:/ Vor Olmütz, der damaligen Hauptstadt von 8. Mähren, lag die Hauptmacht der Mongolen, die Stadt wurde 9. von dem erfahrenen und klugen Jaroslaw von Sternberg ver10. teidigt. Er schlug die wiederholten Stürmer auf die Stadt tap11. fer ab und überfiel in der Morgenstunde des 25. Juni nach12. dem eine starke Abteilung der Feinde im Lande zerstreut 13. nach Nahrungsmittel suchte, plötzlich ihr Lager und richtete 14. unter ihnen ein furchtbares Blutbad an. Der Feind geriet 15. in Unordnung und floh der March entlang nach Ungern, 16. um sich mit dem Hauptheere, das Batu befehligte, zu ver17. einigen. Noch einmal im Sommer desselben Jahres, ver18. suchten die Mongolen von Ungarn aus durch Österreich 19. nach Westen vorzudringen. Sie wurden aber von Frie20. drich dem Streitbaren bei Wiener-Neustadt in die 21. Flucht geschlagen. Als nun noch ein großes christliches Heer 22. gegen sie heranrückte, ergriffen diese räuberischen Horden 23. die Flucht, um nicht mehr wiederzukehren. Rußland jedoch 24. blieb noch zweihundert Jahre unter ihrer Herrschaft. 25. In der Zeit der Mongolenstürme wurde das Land 26. sehr entvölkert. Es blieben von den unglücklichen Bewohnern 27. nur jene übrig, welche sich vor den Barbaren in den Ber28. gen und Schluchten zu retten vermochten. Nachdem Abzuge 29. dieser gräßlichen Feinde war den unglücklichen Einwohneren 30. nur eine kurze Zeit des Friedens beschieden, denn kaum 31. hatte unter der fürsorglichen Regierung der Přzemysliden 32. neues Leben zu pulsieren begonnen, da gab ein Streit 33. um den Herzogshut von Österreich zu Gunsten Ottokars eini34. gen polnischen Fürsten den Anlaß, 1253 in das Troppau -50-

1. Land einzufallen und dasselbe mit Feuer und Schwert zu 2. verwüsten. Nachdem sie Troppau und Leobschütz nicht 3. zu nehmen vermochten, kehrten sie nach einem kaum sie4. bentägigen Zuge über die Oppa und Oder zurück. Erst die 5. folgende Zeit der Regierung Ottokars II., der am 22. September 6. 1253 den Thron bestieg, ist eine glückliche gewesen. Dieser mächt7. ige Böhmenkönig war eifrig und redlich bemüht, seine Länder 8. wieder zur Blüte zu bringen. Vor allem ging sein Bestreben 9. dahin, die von den Kriegen verwüsteten Länder wieder und zwar 10. dichter und nutzbringender zu bevölkern, zu welchem Zwecke 11. er deutsche Kolonisten zur Besiedlung herbeirief. /: Professor 12. Berthold Bretholz in Brünn sucht in der letzten Zeit in sei13. nem Buche, Geschichte Böhmens und Mährens nachzuweisen, 14. daß sich die althergebrachte Auffassung von der Besiedlung 15. Böhmens und Mährens durch die Přzemysliden urkundlich 16. überhaupt nicht nachweisen läßt und kommt zu dem 17. Schlusse, daß eine deutsche Stammbevölkerung als im 18. Lande zurückgebliebener Rest der Markomannen 19. und Quaden vorhandengewesen sein müsse. Die Hal20. tung vieler tschechischer Gelehrter, die in wüsten oft 21. persönlichen Angriffen gegen den Historiker Bretholz 22. vorgehen, rechtfertigt die Vermutung, daß sie dessen 23. Behauptungen mit sachlichen Gründen nicht zu widerle24. gen vermögen:/. 25. Schon Ottokar I./:1197-1230:/ und sein Bruder 26. der Markgraf Wladislaw Heinrich /:1197-1222:/, sowie 27. der König Wenzel /:1230-1253 hatten sich sie Kolonisation 28. in den Randgebieten in Böhmen und Mähren durch Deut29. sche sehr angelegen sein lassen. Der hervorragendste För30. derer der deutschen Besiedlung des Sudentengebietes jedoch 31. war König Ottokar II. und sein großer, tatkräftiger 32. Staatsminister, der Bischof Bruno von Olmütz, ein 33. geborener Graf von Schaumburg. Gleichen Kolonisati34. onseifer wie das Bistum zeigten auch die Klöster -51-

1. und der Landesadel. Von den Klöstern sind besonders 2. das von Raigen und jenes von Hradisch bei Olmütz 3. und von dem Adel hauptsächlich das dem Königshause 4. nahestehende Geschlecht der Kraware hervorzuheben, die 5. sich die Besiedlung des Landes angelegen sein ließen. 6. Professor Anton Rolleder schreibt in seiner Abhandlung 7. „Die Herren von Krawarn“, /: Zeitschrift des Vereines 8. für die Geschichte Mährens und Schlesiens. Jahrgang 1898 9. Seite 44:/ daß der Vater Benes II. von Beneschau auf 10. Burg Branitz namens Wok I. von Beneschau seiner 11. Vermutung nach 1241 sich in der Abwehr der Tartaren 12. hervorgetan habe und gleich andern Adeligen, die das13. selbe taten, wie z.B. die Sternberge, mit weiten 14. Teilen der verwüsteten Landschaften begabt wurde, 15. um dieselben mit neuen Ansiedlern zu besetzen 16. und sie so der Kultur aufs neue zuzuführen. Ihm 17. scheint das Gebiet an der Straße zwischen Troppau und 18. Freudenthal zuteil geworden zu sein, in dessen Besitz 19. wir dann seinen Sohn Benes II. finden, dem auch die 20. Obhut der neuhergestellten landesfürstlichen Burg Loben21. stein, vordem Czwilin genannt, anvertraut wurde. 22. Der übliche Vorgang bei Anlegung von Dörfern, 23. Märkten und kleineren Städten war im allgemeinen 24. überall derselbe: der Grundherr, der seinen Grund und 25. Boden neu besiedeln wollte oder ein bereits bestehen26. des altes Dorf in zweckmäßiger und gewinnbringen27. der Weise umzugestalten gedachte, mußte sich zuvor 28. von dem Landesherren die Erlaubnis zur Besiedlung 29. einholen, mitunter auch vom Bischof, wenn es sich 30. um die Entrichtung des Zehent an die Kirche handelte. 31. War dies geschehen, dann setzte sich der Gutsherr mit einem 32. sogenannten Lokator in Verbindung, dies waren 33. unternehmende, wohlhabende Männer, die sich mit der 34. Neubesiedlung beschäftigten. Waren Grundherr und -52-

1. Lokator einig, so schloß man einen Vertrag ab, der in der 2. Aussetzungs – oder Lokationsurkunde niedergelegt wurde, 3. und in welcher die Flur des zu begründenden Dorfes genau 4. abgemessen und bestimmt war. Der Lokator verpflichtete 5. sich darin, den ihm zugewiesenen Grund mit Ansiedlern 6. zu besetzen. Aus welchen Gegenden er diese herbeirief, 7. war ganz seine Sache, jedenfalls aber holte er dieselben 8. aus solchen übervölkerten Gegenden Deutschlands, deren 9. Bewohner als auswanderungslustig bekannt waren, 10. wohl auch aus der Heimat des Lokators selbst. 11. Für die Aussetzung eines Dorfes erhielt des Lokator ge12. wöhnlich die Schültisei und den dritten Denar von den Gerichts13. büßen, dann eine Freihufe und jede 7. oder 10. Zinshufe, fer14. ner nach Abmachung wohl eine Mühle, eine Schmiede, eine 15. Brot- Fleisch- und Schuhbank, zumeist auch ein Wirtshaus 16. (Kretscham). Die Ansiedler selbst waren 10 bis 20 Jahre 17. von allen Abgaben befreit. Nach Ablauf dieser Zeit muß18. ten sie der Gutsherrschaft für jede Hufe den sogenannten Erb19. zins /: gewöhnlich eine Mark Silber:/ auch wohl den bi20. schöflichen Zehent entrichten und zur Erhaltung der Brük21. ken und Wege beitragen. 22. Am 3. Juli 1318 wurde das Troppau Land 23. unter Nikolaus /: einem Sohne Ottokars II.:/ zu einem 24. selbständigen Herzogtume erhoben, das sein gleichnami25. ger Sohn Nikolaus II. vom Könige Johann von Böhmen 26. /:1310-1346:/ zum erblichen Lehen erhielt. Damit ist das 27. Troppau Land von Mähren getrennt und der Krone 28. Böhmens unmittelbar untergeordnet worden. Die mäh29. rischesn Rechte und Gewohnheiten jedoch blieben den 30. Untertanen gewährleistet, das Landrecht Mährens sollte 31. den Ständen ungeachtet der neuen Stellung ihres 32. Landes gesichert bleiben. 33. Nach dem Tode Nikolaus II., der ein trefflicher 34. Fürst war, unter dem das Land aufblühte, waren bloß -53-

1. seine 2 älteren Söhne Johann I. und Nikoaus II. mündig. 2. Ersterer, als der einzige Sohn Annas, der Erbtochter Přimis3. laws von Ratibor, wurde den 30. Jänner 1366 von König 4. Karl mit dem Herzogtum Ratibor belehnt, sowie sein 5. Oheim Lesko es besessen hatte. 6. Das Troppauer Gebiet hingegen sollte Nikolaus III. 7. und seinen noch minderjährigen Brüdern zufallen, da je8. doch neben diesen auch ihr Oheim Wenzel, der Bruder ihres 9. Vaters, Ansprüche auf das Troppauische erhob, kam es 10. zum Streite, der von König Karl am 28. Februar 1367 11. dahin entschieden wurde, daß Nikolaus III. den vierten 12. Teil des Troppauer Landes, die andern 3 Teile jedoch 13. seine Brüder Johann, Wenzel und Přimislaw erhielten. 14. Dem Oheime Herzog Wenzel dagegen wurde auf Geheiß 15. König Karls eine Jahresrente von 200 Mark sicherge16. stellt, welche die vier Brüder jährlich an ihn zu entrichten 17. hatten. 18. Johann I., der als Vormund seiner minderjäh19. rigen Brüder Wenzel und Přimislaw auch deren Anteil 20. verwaltete, hatte im Troppauischen das entschiedenste 21. Übergewicht. Seinem Ansehen gegenüber trat Niko22. laus I. völlig in den Hintergrund. Nikolaus verließ 23. schließlich das Land und übergab dasselbe seinen 24. Oheim, dem Herzog Konrad II. von Oels, in die Verwaltung. 25. Inzwischen waren Wenzel und Přimislaw der 26. Vormundschaft Johanns entwachsen und verlangten 27. die Herausgabe ihres väterlichen Erbes. Da auch der 28. seit Jahren verschollen gewesene Nikolaus wieder 29. auftauchte, so ging man unter Beiziehung von Ver30. trauensmännern an die Teilung des Landes. Auf 31. Geheiß der fürstlichen Brüder wurde den 18. April 1377 32. das Herzogtum Troppau in 2 Hälften geteilt, die nordwest33. liche mit den Städten Jägerndorf, Freudenthal, Leobschütz, 34. Zuckmantel und Deutsch-Neukirch mit den Sitzen Fürstenwalde -54-

1. und Edelstein fielen Johann und Nikolaus zu, die südöstliche 2. mit den Städten Troppau, Hultschin und Fülnek und der 3. Feste Landek erhielten Přemislaw und Wenzel. Drei Tage 4. später am 21. April wurde die erstgenannte Hälfte abermals 5. in zwei Teile mit den Sitzen Edelstein und Fürstenwalde 6. geschieden. Dadurch erhielt Johann I. die Städte Jägerndorf 7. und Freudenthal mit dem Residenzschloß Fürstenwalde. 8. Dazu gehörten außer vielen Orten des Hultschiner Gebietes Krotten9. dorf, Bransdorf, Aubeln, Bennisch, Spachendorf, Wockendorf, 10. Zator, Zossen, Pickau, Taubnitz, Schönwiese, Lobenstein, Ra11. den, Dittersdorf, Markersdorf, Vogelseifen und Liechtenwerde. 12. Nach Nikolaus III. Tode fiel sein Gebiet an Přimislaw 13. und wir finden von da an nur die Herzogtümer Troppau und 14. Jägerndorf. 15. Johann der II. verkaufte oder verpfändete sein Land an 16. Ladislaus, Herzog von Oppeln. Dieser verkaufte es 1390 um 17. 11 200 Schock Groschen an den Markgrafen Jost von Mähren. 18. Nach dessen Tode 1411 fiel das Land an König Wenzel IV. /: 1378 – 19. 1419:/, dann an seinen Bruder, Kaiser Sigismund. Letzterer 20. verpfändete es bald an Ludwig von Brieg. 1422 erscheint 21. abermals der Herzog von Ratibor Johann II. als Besitzer des 22. Jägerndorfischen. Seine beiden Söhne Nikolaus und Wen23. zel teilten 1437 ihren Besitz in 2 Hälften. Wenzel bekam 24. das Herzogtum Ratibor, während Herzog Nikolaus V. im 25. Besitze des Jägerndorf-Freudenthalischen verblieb. In 26. seine Regierungszeit fallen die Hussitenkriege. Die Hussi27. ten fielen 1427 in die beiden Herzogtümer ein und ver28. wüsteten diese. Hier sagt die Geschichte, daß sie auch vor Zator 29. zogen, demnach müßten sie auch in unserem Tale gewesen 30. sein. Paul von Zator hatte i. J. 1431 Seifersdorf und Wiese 31. erworben und ist 6 Jahre im Gefolge der Herzoge Nikolaus 32. und Wenzel als dieselben sich in das Land Jägerndorf33. Ratibor teilten. Seine Nachfolger erweiterten ebenfalls 34. den übernommenen Besitz, denn im Jahre 1451 bringen -55-

1. Bohusch Christopf und Johann von Zator das Dorf Erbersdorf 2. an sich /:Aus Burg Zator von Julius Cleban:/. 3. Im 11. Und 12. Jahrhundert führte eine Handelsstraße von 4. Olmütz über Freudenthal, Seifersdorf /:Zator:/ nach Jägern5. dorf /:Krnov:/ und von dort nach Polen. Frühzeitig scheinen 6. unter den Gewerben Leinen- und Zwilchweberei in bedeu7. tendem Umfange betrieben worden zu sein, da Johann I. ein 8. Urenkel Ottokars II. 1378 der Stadt Jägerndorf die Errichtung 9. einer Bleiche an der Oppa gestattete, wobei er gelobte, daß 10. weder er, noch sonst jemand im Gebiete von Jägerndorf, 11. auf den Dörfern oder anderswo eine Bleiche oder eine Man12. gel errichten dürfe, welche der neuerrichteten Bleiche zum Schaden 13. gereichen könnte. 14. Jägerndorf bis zum Ausgange der Přemysliden 1524. 15. Bis zum Jahre 1377 hatten Jägerndorf und Troppau, 16. da sie unter denselben Fürsten standen gleiche Schicksale, 17. anders gestalten sich aber die Verhältnisse vom oberwähn18. ten Jahre ab, wo eine Teilung des Troppauer Landes 19. eintrat und Jägerndorf ein selbstständiges Herzogtum 20. wurde. 21. Als die Böhmen nach dem Hinscheiden ihres natio22. nalen Königs Podiebrad den polnischen Prinzen Wla23. dislaw zu dessen Nachfolger gewählt hatten, fielen mehre24. re schlesische Fürsten, zu denen auch Johann zählte, zu Gun25. sten Wladislaws vom Könige Mathias Corvinus 26. von Ungarn ab, welcher in dem Kriege gegen Podie27. brad Oberschlesien an sich gebracht hatte, dessen Fürsten 28. ihm also mit Eidschwur verbunden waren. Um diese 29. zu züchtigen, zog Mathias von Olmütz nach Schlesien. 30. Er kam mit seinen Kriegsscharen auch in unser Herzog31. tum, belagerte Olbersdorf, eroberte 1474 die in Brand 32. gesteckte Stadt Jägerndorf und nahm den Herzog gefan33. gen. Er war der letzte přemyslidische Fürst in unserem 34. Herzogtum. -56-

1. Mathias, nun Herr des Landes, /: 1474-1490:/ war be2. müht, der Stadt von den erlittenen Kriegsübeln aufzuhelfen. 3. Er bestätigte der Stadt alle Privilegien und Freiheiten und 4. ließ die bei dem Brande zugrunde gegangenen Gnadenbriefe 5. erneuern. Für seine Nachfolge sorgte er, indem er der 6. Schwester des vertriebenen Herzogs Johann, namens 7. Barbara, die Zusage machte, daß sie nach seinem Tode das 8. erledigte Herzogtum erhalten solle. Nach des Königs Tode 9. 1490 anerkannten die Bürger sie als ihre rechtmäßige 10. Gebieterin und übergaben ihr und ihrem Gemahle die 11. Stadt und das Schloß. 12. Der Nachfolger des Königs Mathias Wladislaw, betrach13. tete aber das Herzogtum als ein erledigtes Lehen und übergab 14. es 1493 seinem verdienstvollen Kanzler Johann von Schellen15. berg zum Eigentum. Wie es scheint, hat sich Barbara mit dem 16. Schellenberger dahin abgefunden, daß das Land nach ihrem Tode an 17. die Familie des letzteren fallen sollte. Diese Annahme rechtfer18. tigt sich damit, daß die einzige Tochter Barbaras mit dem 19. Sohne Johanns von Schellenberg, namens Georg, vermählt 20. wurde, der noch zu Lebzeiten seiner Schwiegermutter den 21. 22. Mai 1506 das Jägerndorfische zu Lehen erhielt. Nach 22. ihrem Tode 1510 ist Georg von Schellenberg der alleinige 23. Herr des Landes. 24. Im Jahre 1524 am Freitag nach Urbani ver25. kaufte Georg von Schellenberg, nach welchem die Burg 26. Lobenstein den Namen Schellenburg erhielt, sein 27. Herzogtum Jägerndorf mit Städten und Dörfern um den 28. Betrag von 58 900 ungarische Goldgulden an den Mark29. grafen Georg von Ansbach – Brandenburg aus 30. dem Hause der fränkischen Hohenzollern. Die darüber 31. ausgestellte Urkunde nennt folgende zum Herzogtume 32. gehörige Ortschaften: „das Schloß und das Dorf Lobenstein, 33. die Städte Jägerndorf und Leobschütz und das Städt34. chen Bensch, weiter Aubeln, Braunsdorf, Kreuzen-57-

1. dorf, Piltsch, Bleichwitz, Kronsdorf, Spachendorf, 2. Pomawitz, Dobischdorf, Taubnitz, Sabschütz, die 3. wüsten Dörfer Roben, Markersdorf, Erbersdorf und Hein4. zendorf, ferner das Städtlein Bauerwitz und die Dörfer 5. Dilichan, Zauchwitz und Hochkretscham.“ /: Jägern6. dorfer Schloßarchiv N. 12:/. Freudenthal kam an die von Würben. 7. Nach dieser Urkunde kann man den Schluß ziehen, daß 8. die als wüste Dörfer bezeichneten Ortschaften, somit auch Erbers9. dorf vor dieser Zeit entstanden sein müssten, /: da Erbersdorf, 10. wie schon erwähnt 1251 von den Herren von Zator erworben 11. wurde:/, jedoch noch wüst, nicht bebaut, ohne Verkehrswege 12. es degl. dalagen, vielleicht erst in der Ausrodung begrif13. fen waren. 1543 setzte der Markgraf Georg, den seine 14. Zeitgenossen als einen gerechten, leutseligen und charak15. terfesten Fürsten schildern, seinen einzigen Sohn Georg 16. Friedrich zu seinem Erben ein. Für den erst fünfjährig17. gen führte eine vormundschaftliche Regierung die Geschäfte. 18. Selbst zur Regierung gelangt, war es einer der 19. trefflichsten Fürsten des Herzogtums und sein Land ge20. hörte zu den am besten regierten Landstrichen Schlesiens. 21. Er starb am 26. April 1603. Mit ihm erlosch die frän22. kische Linie der Hohenzollern. Um aber dem hohenzollern23. schen Hause die Nachfolge zu sichern, stellte er vor seinem 24. Tode eine Urkunde aus, zufolge welcher nach seinem 25. Hinscheiden das Jägerndorfische dem Kurfürsten Joachim 26. Friedrich von Brandenburg als Geschenk zufallen sollte. 27. Letzterer übergab es 1606 seinem zweiten Sohne Johann 28. Georg. Dieser war ein prachtliebender Mann. Er nahm 29. seinen Sitz in Jägerndorf. Als großer Pferdeliebhaber 30. verwendete er viel Sorgfalt auf die Veredelung 31. der Rasse. Er erweiterte seinen Fohlen- und Stuten32. garten oberhalb des Kammergutes Erbersdorf und der 33. Kunauer Brettmühle, wozu ihm die Stadt Jägerndorf -58-

1. am 29. November 1619 ein ihr gehöriges Stück Land am Lichte2. ner Walde, den sogenannten Ochsenstall, /: der abgetretene 3. Grund in Neu-Erbersdorf heißt heute noch Ochsengrund:/ abtrat, 4. wofür er ihr zinsfrei ein Stück Wald an der Gotschdorfer Grenze 5. gegen den Öfing /:Mösing:/ zu nebst der Pastwiese im Breitenau6. er Gebirge überließ. /:Spaziers Urkundensammlung:/ 7. Die Fleischhauer der Stadt hatten nämlich gegen einen Zins 8. an die Stadt, bezw. an das Spital, ein Stück Land am Lichtener 9. Walde zur Hütung ihres Schlachtviehes benutzt. Damit die Fleischhauer 10. mit ihrem Vieh im städtischen Gebiete „desto Baß an der Hüttung“ 11. auskommen möchten, erhielt die Stadt die Pastwiese bei Breite12. nau an der Oppa gelegen. Daneben bewilligte der Herzog noch 13. „Ferneres eine Nothdurft Bauholtzes aus dem Breitenuer Gebirge 14. zu Erbauung eines neuen Ochsenstalles.“ 15. Zur Zeit Ottokars II. kamen Franken, die seit uralter 16. Zeit Flachsbau und Leinenweberei schwungvoll betrieben 17. und dieses ihr Gewerbe sicher auch in unsere Gegend verpflanzt 18. haben werden, in das Land. Daß die Bewohner Jägerndorfs 19. im 14. Jahrhundert vorherrschend sich mit Leinenindustrie 20. befaßten, geht schon aus der Errichtung einer Bleichanstalt 21. i. J. 1379 hervor. 22. Wenn auch diese Industrie zunächst Vorrecht der 23. Städte war, so hat sie sich zweifelsohne bei steigendem 24. Bedarf auch auf die Landgemeinden verpflanzt, was 25. die vielen früheren Bleichen und Weber unseres Ortes 26. wohl bestätigen. Auch der Flachsbau scheint deshalb auf 27. dem Lande betrieben worden zu sein. Flachsbau und 28. Weberei sind heute fast verschwunden. 29. Der 30-jährige Krieg brachte auch dem Herzog30. tum Jägerndorf alte Leiden eines Krieges. Da die 31. Brandenburger eifrige Protestanten waren, suchten sie 32. auch die Lehre Luthers in der Stadt und auch dem Lande 33. zu verbreiten. Es kamen wiederholt herzogliche und 34. kaiserliche Truppen ins Land, die bei Belagerungen und -59-

1. Durchzügen Kontributionen an Geld und Lebensmitteln ver2. langten, bis das Volk verarmte, das Gewerbe ganz darniederlag. 3. Im Jahre 1622 herrschte im Lande eine große Teuerung, welche 4. eine gräßliche Hungersnot zur Folge hatte. 5. Kaiser Ferdinand II. hatte schon 1614 den Fürsten Karl 6. von Liechtenstein mit dem Troppauischen belehnt. Den 15. 7. März 1622 ließ Ferdinand das Fürstentum Jägerndorf als 8. erledigtes Lehen der Krone Böhmens einziehen und überant9. wortete es sodann Karl von Liechtenstein zum Lehen für 10. seine dem Kaiser treugeleisteten Dienste. Karl von Liechten11. stein starb schon 1627 und hinterließ das Herzogtum seinem 12. noch minderjährigen Sohn Karl Eusebius, über den die 13. Fürsten Maxmilian und Gundakar von Liechtenstein 14. die Vormundschaft führten. 15. Die größtenteils evangelische Bevölkerung des 16. Herzogtums wurde unter Ferdinand II. unter Mithilfe der 17. Liechtensteiner gewaltsam zum katholischen Glauben zu18. rückgeführt. 19. Durch die fortdauernden Einquartierungen 20. kaiserlichen Truppen wurde das Land so ausgesogen, daß 21. man in zahlreichen Familien keinen Bissen Brot im 22. Hause fand. Bitten und Klagen fanden kein Gehör. 23. Spätere Klagen bezeugen, daß den Bewohnern 24. das Vieh aus den Ställen getrieben und den von den 25. Soldaten Dörfern wöchentlich große Summen Geldes 26. und Hafer abgenommen wurden, sodaß viele ihr Vieh, 27. ihr Getreide, den Samen und selbst die Saat auf dem 28. Felde verkaufen mußten. 29. Da auch in Zukunft das Jägerndorfische 30. von Durchmärschen, von kürzeren oder längeren Einquar31. tierungen größerer und kleinerer Truppenkörper nicht 32. verschont blieb, so geriet das Ländchen bis an den Rand 33. des Verderbens. Von dem fortwährenden Jammer ge34. beugt, von der ewigen Not und dem Elend geknickt, -60-

1. ließen viele voller Verzweiflung die Hände in den Schoß 2. sinken, wußten sie doch, daß die Frucht ihres Ackers nicht 3. für sie und die Ihrigen reife, daß ihr sauer Erworbenes 4. nicht ihnen, sondern der beutegierigen Soldateska zugute 5. kommen. 6. Eine große Zahl von Untertanen flüchtete aus 7. Furcht vor den wilden Kriegshorden in die Wälder, viele 8. trieben auf eigenen Faust Straßenräuberei, so daß nie9. mand mehr seines Lebens sicher war. Allein der Kelch 10. der Leiden war immer noch nicht geleert. Im letzten 11. Teile des entsetzlichen 30-jährigen Krieges betraten auch noch 12. die Schweden den Boden des Herzogtums. Sie kamen angeblich 13. als Beschützer des evangelischen Glaubens. Allein die Beschützer 14. wurden bald Quäler. 15. Der Friede war wohl 1648 erfolgt, aber seine Seg16. nungen kamen dem gepeinigten Volke noch lange 17. nicht zu gute, weil man sich weder von kaiserlicher, 18. noch von Seite der Reichstände beeilte, seine Bedingun19. gen zu erfüllen und so den Schweden Anlaß gab, noch län20. ger auf Kosten Deutschlands und Österreich zu leben. Erst 21. am 26. Juni 1659 kam es zwischen dem Kaiser und den 22. Schweden zu einem endgiltigen und feierlichen Abschusse. 23. Da die Schweden bis zu dieser Zeit die inngehabten 24. Plätze in Böhmen, Mähren und Schlesien besetzt hielten, 25. wozu auch das Jägerndorfische gehörte, so wurden dessen 26. Bewohner erst am 21. Juli 1650 von ihren Peinigern 27. erlöst. 28. Zustände nach dem 30-jährigen Kriege 29. Gegenreformation 30. Nach dem Abzuge der Schweden ging der Fürst 31. Karl Eusebius sofort mit allem Ernste wieder daran, 32. den Protestantismus im Jägerndorfischen auszu33. rotten, wozu ihn der Olmützer Bischof immer neu 34. anfeuerte und worin ihn die Jesuiten in Troppau -61-

1. tätig unterstützten. Als man aber gewahrte, der Jesuiten 2. eifrigstes Lehren und Predigen habe keinen Erfolg, schritt 3. man zu Gewaltmaßregeln. 4. Kaiser Ferdinand III. selbst ordnete die Vertreibung 5. der evangelischen Prediger und Schullehrer an und erließ 6. schließlich das Gebot, sämtliche Protestanten haben binnen 7. 6 Monaten entweder katholisch zu werden, oder mussten 8. auswandern. Viele Bewohner, ihrer Überzeugung treu, 9. ergriffen den Wanderstab. Länger als in den Städten, 10. erhielt sich der Protestantismus auf dem Lande. Da gab 11. es sogenannte Buschpredeiger, welche in die Fürstentümer 12. einschlichen, die Landleute in dem Glauben ihrer Väter 13. stärkten, da gab es Schulmeister, welche in abseitsgele14. genen Hütten oder verborgenen Orten die Postille 15. /: Predigtbuch oder Predigtsammlung:/ vorlasen. 16. Der große Druck, welcher auf der Bevölkerung 17. lastete, zwang viele Landleute, ihren Heimatsorten 18. den Rücken zu kehren, sie flüchteten heimlich über 19. die Grenze, wodurch eine solche Entvölkerung entstand, 20. daß Kaiser Leopold auf die Klagen der evangelischen 21. Landstände die Zwangsmittel bei den Bekehrungen end22. lich einstellen ließ. 23. Während der Türkenkriege, der Aufstände in 24. Ungarn und der schlesischen Kriege hatte das Herzogtum 25. Jägerndorf von durchmarschierenden Truppenkörper 26. viel zu leiden.

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1. Aus alten Schriften 2. Vom k. k. Kreisamt 3. Das Kammerburggrafenamt als Patron und Obrigkeit 4. des Dorfs Erbersdorf wird den neuen Bau der dortigen Schule 5. annoch im l. J. allerdings aus folgenden Gründen zu bewirken 6. haben. 7. Weil bei der am 12ten und 13ten Nov: v. J. abgehaltenen com8. mißionellen Verhandlung der obrigkeitliche Herr Representant 9. die Notwendigkeit einer neuen Schule selbst erkannte und 10. es sich nicht thun läßt, daß die Kinder dieser Gemeinden, andere 11. Schulen theils wegen der Entfernung, theils wegen zu Som12. mers- und Winterszeiten sich ereignende Elemetar13. zufällen besuchen können. 14. Aus dieser Erhebung kann die Gemeinde Erbersdorf 15. in Folge des 17ten Abschnittes des neuen Schulkodex eine ordent16. liche Schule ansprechen, weil durch die Lokalverhältniße 17. dieselbe verhindert ist, ihre Kinder in die Schule nach Sei18. bersdorf zu schicken, die Anzahl der Schulfähigen Kinder 19. auf 78 in der Gemeinde Erbersdorf berechnet wurde. 20. Kann das von dem H. Representanten angeführte Hofde21. kret von 24ten März 785 den Patron, die Obrigkeit 22. von dem Baue der Schule in Erbersdorf aus dem Grun23. de nicht befreyen, weil das Hofdekret von 19ten Oktbr. 24. 787 ausdrücklich festsetzt, daß die Pflicht des Beitrags zu25. dem Schulgebäude von Seite des Patrons und dem Besetzungs 26. Rechte der Pfarre entspringe, und daher dem Pfarr Pa27. trone einzig und allein anklebe. Es erwachte daraus 28. kein neues und besonderes Patronat über die Schule, 29. welches man erst ausschlagen oder annehmen könne, 30. sondern derjenige dem das Recht zusteht den Pfarrer 31. zu bestellen, ist überall wo sein Recht sich hin erstreckt 32. und eine Schule nach den Distriktsregeln nöthig ist, ver-

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1. buden, den für den Patron ausgemessenen Beitrag zu leisten. Ist 2. ebenfalls die fernere Einwendung des H: Representanten 3. nicht zu berücksichtigen, daß Erbersdorf zu Seibersdors ein4. gepfarrt seye, daher die Kinder des ersten Dorfs in das zweyte 5. in die Schule geschickt werden sollen. 6. Daß ferner über 30 Jahre die Schule in dem ersten 7. Orte von der Gemeinde auf eigene Ankosten erhalten 8. wurde und die Obrigkeit nie eine Schule unterhalten, wie 9. auf den Gehalt des Privatlehrers noch auf das Miethungs10. zimmer etwas verwendet habe, weil die comißio11. nelle Verhandlung erprobet hat, daß in der Schule von 12. Seibersdorf des Raum derselben nicht zuläßt, die Kinder 13. beyder Gemeinden aufzunehmen, dahero auch in Seibersdorf 14. auf einen jeden Fall die Schule auf Kosten des Patrons 15. der Obrigkeit zur Unterbringung der Kinder beyder Gemein16. den erweitert werden müßte. Unterdessen kann die 17. Erweiterung der Schule der Besuch dieser Schule durch die 18. Kinder der Gemeinden zu Erbersdorf vom K. Kreisamte 18. aus Polizeyrücksichten auf keinen Fall gestattet werden. 19. Kann ferneres durch die bis nun von der Gemein20. de Erbersdorf an Tage geleyte bereitwilligkeit daß sie 21. aus eigenen die Miethe dieses Schulzimmers bezahlet haben 22. wohl kein Recht für den Patron für die Obrigkeit zum 23. Nachtheile der Bildung der Jugend dieser Gemeinden erwach24. sen, um desto minder da kein Revers vorhanden ist, ver25. mög welcher in der Rede stehende Gemeinde den Bau oder 26. Erhaltung der Schule sich zur Pflicht machte. Auf diese Art 27. würde ja die Gemeinde für ihre Bereitwilligkeit gestraft 28. werden. 29. Da sie bis nun die Obrigkeit den Patron einer Last 30. entledigte. Die Gemeinde hat sich des dermaligen Miethzim31. mers bedient, in welchen aber die Zahl der Kinder nicht 32. kann aufgenommen werden. Es wurde kein anderes 33. größeres Zimmer zur Miethe auffindig gemacht, es muß daher

-641. von Seite des Patrons der Obrigkeit auch des Gemeinde Rath 2. geschaffen werden. 3. Endlich kann die von dem Kammerburggrafenamte 4. nachträglich beigebrachte Kreisamtliche Verordnung von 5. 3ten Hornung 789 Zahl 387 den Betrag zum Schulbau die Obrig6. keit, den Patron nicht entbinden, weil diese Entscheidung nur einen 7. Partikular Fall betrifft, und nicht zum allgemeinen Gesetz gemacht 8. werden kann, weil ferner der neue Schulkodex alle vorhergehenden 9. Verordnungen aufgehoben hat. 10. Das Kammerburggrafenamt hat dahero alsogleich zu den 11. Voranstalten des ehe möglichst beginnenden Schulbaus zu schreiten, 12. oder aber den Rekurs an das hohe Gubernium durch dieses Kreis13. amt binnen 14 Tagen von Empfange dieser Verordnung ein14. zureichen. 15.

Troppau am 8ten März 811

16.

Ernst v Muckusch

17. dem jägerndorfer Kammerburggrafenamt 18.

0

19. Vorstehende Entscheidung wird dem H. Schulin20. spektor zur diesßweiligen Wissenschaft mitgeteilt. 21.

Troppau am 8ten März 811

22.

Ernst von Muckusch

23. dem H: Florian Schilder Dechant un Schulinspektor 24.

zu

25.

Jägerndorf

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Nr. 323 1. Die hohe Landesstelle hat mittelst Erlasses vom 28ten 2. v. Monats Zahl 13 276 nachstehende höchste Studienhofkommissions 3. Entschlußung anher bekannt gemacht.

In Folge höchsten

4. Studienkommissionsdekret vom 17ten Aprill l. J. ist hinsicht5. lich der Sicherstellung und Besorgung des Religionsunterrichts 6. an den Filial-Trivialschulen folgende allerhöchste Entschlußung 7. untern 4ten Aprill l. J. herabgelangt. Da die Errichtung 8. neuer Filial-Volksschulen theils wegen zu großer Entfer9. nung der betreffenden Gemeinden vom Pfarrorte, und von der 10. daselbst bestehenden Pafarrschule, theils auch wegen schlechten We11. gen oft notwendig und auch angesucht wird, so sey dabey 12. vorzugsweise des vorgeschriebene Religionsunterricht einver13. ständlich mit dem Ordinariate sicher zu stellen, und zu diesem 14. Ende, da wo dieser Fall eintrifft, ein solches Überreinkommen 15. mit den Gemeinden wegen des Seelsorgers der im derley Schulen 16. den Religionsunterricht besorgt – da wo der Pfarrer allein, 17. kränklich oder im Alter schon weiter vorgerückt ist, und auch da, 18. wo er hinzu allenfalls mit Recht verpflichtet werden kann, 19. seine Einkünfte nicht gestatten selbst Pferde zu halten, oder 20. solche für sich und auch für den allen fülligen Kaplan zu miethen 21. zu treffen, daß obgedachter Seelsorger wenigstens zur Win22. terzeit, oder bey sonstiger Witterung ein paar mal 23. in der Woche – mit einem Wagen zur Ertheilung des 24. Religionsunterrichts abgeholt werde, am Sonntag aber sey 25. die ganz erwachsene Schuljugend durch den Lehrer in die Pfarr26. schule zur Katechese führen zu lassen, nach welcher er sie wie27. der nach Hause zurück zu begleiten habe. – Daher soll da, wo 28. die obigen Fälle eintreten, und den Gemeinden in diesen 29. Fällen eine solche Pflicht – nicht bereits obliegt, oder sie 30. dieselben nicht auf sich genommen haben, getrachtet wer31. den, dieselben, mit Zuziehung des Ordinariats, zu den ober32. wähnten Anbereinkommen zu vermögen. Demzufolge 33. sey bey Errichtung solcher Filial-Schulen der Religionsunter-

-661. richt jederzeit sicher zu stellen, und bey den bereits bestehenden 2. Filialschulen dort – wo die Ertheilung des Religionsunterrichtes 3. noch nicht – in der allerhöchst anbefohlenen Art sichergestellt – 4. nach dem Sinne dieser allerhöchsten Entschlußung zu bewerk5. stelligen. 6. Diese allerhöchste Entschlußung wird dem erzbischöflichen Kon7. sistorium mit dem Beysatze bekannt gemacht, die Einleitung zur 8. Ertheilung des Religionsunterrichtes an den Trivial-Mittelschulen, 9. wenn es bisher allenthalben noch nicht geschehen sein sollte, nach10. träglich zu treffen, und in den Fällen, wo hiebey die Einwirkung 11. dieser Landesstelle erforderlich sein sollte – darüber Bericht zu erstatten. 12. Zu Folge dieser höchsten Entschlußung wird demnach sämtlichen 13. Schuldistrikts-Aufsehern aufgetragen, nicht nur bey allen 14. künftig sich ergebenden Errichtungen neuer Mittel- und Ge15. hilfenschulen, wenn es sie Nothwendigkeit erheischt, das Höchst16. angeordnete in Vollzug zu bringen, sondern auch bey den 17. schon bestehenden derley Schulen, wenn die weite Entfer18. nung vom Pfarrorte oder andere Lokal- und individuelle 19. Verhältnisse es fordern nachträglich unter Mitwirkung, 20. der betreffenden Wirthschaftsämter, Übereinkunft zu be21. wirken, daß der Katechet für jede Mittelschule von den 22. Gemeinden zweymal in der Woche mittelst Pferde und 23. Wagen abgeholet und zurück geführt werde. Sollte ein, 24. oder die andere Gemeinde, oder wieder alles bessere 25. Vermuthen – sonst jemand dem Vollzuge dieser höchsten 26. Anordnung Schwierigkeiten entgegen zu stellen suchen, 27. so ist unverzüglich die Anzeige anher zu machen. 28. Hiemit ist jedoch nicht gemeint, daß auch da, wo 29. es die Nothwendigkeit nicht augenscheinlich erheischt, den 30. Gemeinden eine neue Last aufgebürdet werde. 31. Über diese Nothwendigkeit ist demnach mit stren32. gen Gewissenhaftigkeit zu erkennen. Sobald in 33. einem Distrikte diese allerhöchst anbefohlene Sicher34. stellung des Religionsunterrichtes an den Mittelschulen

-671. erzweckt seyn wird, gewärtigt man von dem Herrn Schul2. inspektor den Bericht an welchen Orten, aus welchen Gründen 3. und unter welchen Modalitäten selbe Anwendung gefun4. den habe. 5. Beschlossen zu Olmütz im Fürst Erzbischöflichen Konsistorium am 28. Juny 1824. 6. Historische 7. Beschreibung der Schule zu Erbersdorf 8. Obzwar früher in der Gemeinde Erbersdorf noch 9. keine Schule bestand, so hat in selber doch seit undenkli10. chen Zeiten immer ein eigener Lehrer bestanden, der 11. in den von der Gemeinde gemietheten Zimmern den 12. Unterricht ertheilt hat. Freilich war damalen er Lebens13. unterhalt für den Lehrer nie hinreichend; - indem es 14. den Aeltern freystand, - ihre Kinder in- oder nicht in 15. die Schule zu schicken; daher das Schulgeld sehr gering 16. war, und der Lehrer bloß das Schulgeld und den Gemein17. deschreiberlohn bezog. 18. Allein bey Höchstseligen Kaiser Josef des II.ten 19. Zeiten wurde die jetzt bestehende Normalschule eingeführt 20. und befohlen, und so mußten /:alle Lehrer:/ mithin auch 21. der Erbersdorfer im Jahre 1781 im Lehrer-Kurs gehen, 22. und zufolge dieser höchsten Anordnung wurden die Ael23. tern zum Schulschicken ihrer Kinder verhalten. 24. Es wurde auch eine k.k. Kreisamtliche Bereisung 25. durch den damaligen Herrn Keiskommisar v Sommer 26. vorgenommen, die Schule untersucht, das Einkommen des 27. Lehrers erhoben, und das Schulgeld auf 45 fr: 48 kr fahsi28. oniert. Bei dieser Untersuchung aber wurde befunden, daß 29. der seifersdorfer Pfarr-Schullehrer den Neujahrs- und Grün30. donnerstaggang auch von der Gemeinde Erbersdorf beziehe 31. und vornam. Diese Colledagänge wurden den seifersdorfer

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1. Schullehrer durch benannten Hl. K.k. Commissaren abgesprochen 2. und den in Loco befindlichen Lehrer zuerkannt. 3. Dem ohngeachtet bewarb sich mit der Zeit doch der 4. seifersdorfer Lehrer um den Gründonnerstaggang, in dem 5. Er vorgab: Er müßte ja die Beichtkinder aufschreiben. Der 6. erbersdorfer Lehrer bewarb sich um diesen Colledagang 7. wenig, indem er ein eigens Wirthschaftl hatte, und begnügte 8. sich mit dem Neujahresgang, welcher auf 4 fr: fassioniert 9. war. Dieser sein ganzer Gehalt wurde ihm aus den k.k. 10. Normalschulfond mit 50 fr: 12 kr ergänzt, und dann im Jahre 1816 11. mit 150 perzentigen Zuschuß aufgebessert, sodaß der erbersdorfer 12. Lehrer jetzt einen jährlichen Gehalt von 80 fr: 4 kr: Cono. Münze 13. aus dem Fonde bezieht. 14. Da nun immer zum Schulunterricht für die Jugend 15. ein schickliches Zimmer in Mitte der Gemeinde gemiethet war. 16. Den mußte, weil die Häuser der Gemeindebewohner sehr zer17. streut und weitschichtig liegen, und der Lehrer der sein eige18. nes Haus bewohnte, sich ganz am Niederorte befand;19. so wurde wohl öfter wegen Erbauung einer Schule An20. trag und Erwähnung gemacht. Allein die Gemeinde war 21. zu arm, und aus eigenen Kräften unvermögend dazu. 22. Im Jahre 1810 drang Ferdinand Mayer dermalen 23. Bethrichter allhier auf Erbauung einer Schule, und gab 24. sich viele Mühe – brachte es auch mit Mitwirkung des 25. seligen Herrn Erzpriesters Florian Schilder welcher 26. damals Dechant und Schulinspektor war, dahin, daß 27. im Jahr darauf der Graf Auersperg als Commissar 28. in Loco wegen Erbauung der Schule erschien – und 29. den Tag darauf von Selben das Ortsgericht und Gemein30. de - Deputirte auf die jägerndorfer Dechantey zur Auf31. nahme eines Protokolls berufen wurden, wo sich die 32. Gemeinde erklärte: daß sie bey Erbauung der Schule 33. die Zufuhr und Handdienste leisten wolle. 34. Obwohl die Obrigkeit schon im Jahr 1753 bey -69-

1. Zerstückelung des fürstlichen Mayerhofes für einen Bauplatz 2. gesorgt hatte, wenn ja einstens eine Schule gebaut werden 3. sollte, - in dem Selbe ein Stückel Acker und ein Fleckel 4. Wiese dazu schenkte,- so wurde doch nach Ableben des jewei5. ligen Erbrichters diese gut gedachte Sache durch den damaligen 6. Altgeschworenen Hans Friedrich Kittel, der die ganze Leitung 7. der Gemeinde führte, vereitelt, indem er vorgab: Es wür8. de wohl Niemahlen in der Gemeinde eine Schule erbaut 9. worden, daher diese vorgesorgte Baufleckel verkauft wurden. 10. Jedoch hatten die Insassen der Mittelgemeinde Er11. bersdorf ein Eigenthum- Fleckel von 78 Klaftern, 12. worauf früher ein Hirtenhäusel stand; selbe war so 13. erbiethig, und schenkten es der gesammten Gemeinde 14. bey Aufnahme des Protokolls zu einen Bauplatz. 15. So wurde diese jetzt bestehende Schule im Jahr 1813 16. von Ser (seiner) Durchlaucht den Fürsten von und zu Lichten17. stein von Brennziegeln erbaut – und von der Gemeinde 18. die Zufuhr und Handdienste geleistet. 19. Zur Beheitzung für selbe wurden jährlich von 20. der hohen Obrigkeit 6 Klaftern Scheitholz gratis aus 21. fürstlicher Waldung bewilligt, von der Gemeinde aber 22. geschlagen und zugeführt. 23. Anbringens war schon früher – und ist noch die Schule 24. zur Pfarrey Seifersdorf eingepfarrt,- hat aber kein 25. Errichtungs- Instrument in Händen. 26. Bei dieser Schule befindet sich seit den 20ten May 1835 27. ein Gehilfen wegen Krankheit des Lehrers der bis jetzt noch 28. auf des Lehrers Kosten unterhalten wird, wo schon ver29. flossenes Jahr um Beigebung eines Gehilfen aus dem 30. k.k. Normalschulfond auf Dauer der Lebenszeit des 31. Lehrers bey der Hohen Landesstelle eingeschritten wurde,32. aber bis heute noch kein Bescheid erfolgte. 33. Daß diese Beschreibung der Wahrheit gemäß nach 34. Aussage rechtschaffener Männer und autentischen Quellen -70-

1. erfaßt worden ist, bezeugen Nachstehende mit ihrer Nah2. mensfertigung. 3. Erbersdorf am 12ten Dezember 1836 4. Ferdinand Nitsch 5. Lehrer 6. Eduard Riedel 7. Gehilf. 8. Nr. 52867 9. Cirkular /:links deutsch, rechts tschechisch:/ 10. Vom kais. königl. Mähr. Schles. Landes Gubernium 11. Normalvorschrift bezüglich der Conkurrenzvertheilung bei Kirchen12. Pfarr- und Schulbauten 13. Nach den hohen Hofkanzleidekreten vom 12. Oktober 14. 1846 und vom 22. November 1847 Zahlen 33718 und 38567 15. haben Seine k.k. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 16. 6. Oktober 1846 in Bezug auf die Hand- und Zugarbeiten bei 17. Kirchen, Pfarr- und Schulbaulichkeiten die bereits mit der 18. Allerhöchsten Entschließung vom 20. Juni 1840 für 19. die Provinz Böhmen erloschenen Grundsätze, auch auf die 20. Provinzen Mähren und Schlesien auszudehnen, somit aller21. gnädigst zu genehmigen geruft, daß in Mähren und Schlesien, 22. zu den Hand- und Zugarbeiten bei Kirchen- und Pfarrhof – Bau23. lichkeiten alle zu einer Kirche eingepfarrten und bei 24. Schulbauten alle zu einer Schule eingeschulten Gemeinde25. glieder in dem Maße beizutragen haben, als sie der 26. Grund-, Gebäude- oder Erbsteuer unterliegen. 27. Die Inwohner und Emphiteuten sind dazu gleich 28. falls beizuziehen, und zwar die Ersteren, in so fern 29. sie nicht etwa aus dem Armeninstitute betheilt werden, 30. mit der Hälfte der letzten Klasse der Gebäudensteuer, dage31. gen haben die Letzteren, nemlich die Emphiteuten, gemäß -71-

1. des abbezogenen hohen Hochkanzleidekrets vom 22. D.M.Z. 38567 2. zu diesen Kirchen-, Pfarr- und Schulbaulichkeiten in dem 3. Maße beizutragen, als ihre empfitheutischen Realitäten oder 4. Besitzungen der Grund- oder Gebäudesteuer unterliegen, die sie 5. gegenüber der Staatsverwaltung, ohne Rücksicht auf die dieß6. falls zwischen ihnen und die Grundobrigkeiten bestehen7. den besonderen vertragsmäßigen Verhältnisse zu entrich8. ten schuldig sind. 9. In den Städten Brünn, Olmütz und Troppau hat 10. die Gebäudezinssteuer als Anlegungsmaßstab in Anwendung 11. zu kommen. 12. Von der Verbindlichkeit zur Leistung der Hand- und 13. Zugarbeiten, sohin auch von der Umlegung der an ihre Stelle 14. tretenden, nach obigen Maßstabe zu zahlenden Geldreluition 15. werden auszunehmen sein: die Besitzer von dominikal 16. Körpern, alle landesfürstlichen, städtischen und obrigkeitli17. chen Beamten, Seelensorger, Schullehrer, die gesetzlich von der 18. Robot Befreiten, und die aus dem Armeninstitute be19. theilten Armen. 20. Bei dieser Ausnahme gilt jedoch die Beschränkung 21. in so fern, als die Ausgenommenen nicht außer ihrer 22. amtlichen Dotation, ein der Grund – oder Häusersteuer 23. unterliegendes Reale besitzen, oder bei einem der Erbe24. steuer unterstehenden Gewerbe betheiligt sind. Die Fuhr- und Hand25. arbeiten sind durchaus in Geld zu veranschlagen, und nach 26. dem genehmigten Maßstabe zu repartiren, wogegen es 27. den hiezu Verpflichteten ohnehin nach ihrer individuellen 28. Konkurrenz frei steht, ihre Geldbeiträge entweder selbst, oder 29. durch verdingte Natural-Arbeiter, wieder ins Verdienen 30. zu bringen. 31. Durch diese Vorsicht wird die Norm aufrecht erhal32. ten, daß der Untertan, ohne seiner Zustimmung nicht 33. verhalten werden soll, die ihm obliegende Naturalleistung 34. im Gelde zu retuiren. -72-

1. Wenn übrigens die Leistungspflichtigen in einer an2. deren Art der Vertheilung ihrer Schuldigkeit nachkommen wol3. len, und wenn zwischen ihnen kein Streit besteht, so ist auch 4. die Nothwendigkeit nicht vorhanden, den Maßstab der Steuer, 5. wie er hier bestimmt wird in Anwendung zu bringen. 6. Diese Allerhöchste Entschließung hat daher zur darnach 7. achtung zu dienen. 8. Brünn, am 30. Nevember 1847 9. Leopold Graf von Lazansky 10. k.k. Gubernial- Vizepräsident 11. Anton Ritter v Glumazky, 12. k.k. Hofrat 13. Andreas Mosetiz 14. k.k. m. schl. Gubernialrath 15. Im Jahre 1837 /: von 1824 bis 1837 ist keine Urkunde 16. vorfindig:/ lebt der Streit wegen Leistung der Dechansfuhre 17. von seite der Gemeinde wieder auf, wie die nachfolgenden 18. vorgefundenen Urkunden erzählen. 19. Ehrsames Ortsgericht! 20. da vom Titl. Herrn Dechant die Schulvisita21. tion in Erbersdorf auf den 11ten dieses Monaths, 22. das ist: kommenden Dienstag angeordnet und be23. stimt worden ist, so mache ich dieses einem ehrsammen 24. Ortsgericht heimit bekannt; Und da an demselben Tag 25. bloß die Erbersdorfer Schule allein visitirt wird, und 26. sich die übrigen Gemeinden nicht für verpflichtet hatten, 27. die Gelegenheit für Sr. Hochw. Herrn Dechant zur Schul28. visitation in Erbersdorf zu geben, so frage ich mich 29. hiemit an, ob die Erbersdorfer Gemeinde die Gelegenheit 30. zur Abholung des Titl. Herrn Dechants selbst geben, oder ob 31. sie sich mit demselben abfinden wolle, damit er mit

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1. eigener Gelegenheit kommen könne. 2. Ich ersuche um schriftliche Nachricht hierüber bis 3. morgen, damit ich mich ausweisen kann, daß ich die An4. ordnung und den Auftrag des Herrn Dechant richtig vollzo5. gen habe. 6. Seifersdorf den 8 ten July 1837 7. Florian Hanel 8. Pfarrer 9. In der Urkunde vom 9./7. 1837 berichtet der Seifers10. dorfer Pfarrer an den Dechant in Jägerndorft. 11. Hochwürdiger Herr 12. Dechant 13. Ich habe die Visitation sowohl 14. für Erbersdorf, als auch für Seifersdorf erhalten, und 15. solche bereits denen Kirchkindern von der Kanzel gemel16. det, nur ergibt sich heuer ein Anstand wegen der 17. Gelegenheit; ich habe die Gemeinde Seifersdorf dieserwe18. gen vernommen, welche eigentlich an der Reihe wäre, 19. heuer die Gelegenheit zu geben, allein diese äußerten, 20. sie könten sich hiezu nicht herbeylassen, denn sie könten 21. doch unmöglich verpflichtet seyn, die Gelegenheit zur 22. Schulvisitation in Erbersdorf zu geben, besonders, da 23. diese Schule an denselben Tag bloß allein visitirt 24. werde, dieses könne also nur die Pflicht der Erbers25. dorfer Gemeinde seyn, sogleich solle diese die Gelegen26. het geben, denn sie hätten sie ohnehin bisher immer 27. wiederrechtlich von dieser Schuldigkeit überheben müssen, und 28. kurz: sie würden nicht eher wieder die Gelegenheit geben, 29. als bis nicht auch die Erbersdorfer Gemeinde die Reihe mitge-

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1. halten haben wird. Auf diese Äußerung bliebt mir also nichts 2. anders übrig, als der Gemeinde Erbersdorf dieserwegen eine 3. Erklärung abzufordern, die ich auch hier beylege, und woraus 4. Euer Hochwürden erfahren, daß sich dieselbe weigert, die Ge5. legenheit zugeben, zwar nicht alle, denn wie mir zu Ohren 6. gekommen ist, soll sich sogar einer erbothen haben Euer Hochwür7. den unentgeltlich abzuholen, es wurde aber solches durchaus nicht 8. zugegeben, vom wem; dieses läßt sich leicht denken. 9. Ich mache dieses Euer Hochwürden bekannt, damit Diesel10. ben in dieser Angelegenheit noch das Nöthige veranlassen kön11. nen, und bei größter Hochachtung 12. Euer Hochwürden 13. Seifersdorf den 9ten July 1837 14. ergebenster Diener 15. Florian Hanel 16. Pfarrer 17. A/ 18. präs. 9ten September 837 19. Nr. 9 20. Kammerburggrafenamt 21. die Gemeinde Erbersdorf 22. macht gehorsamst Vorstellung 23. gegen den ämtlichen Auftrag 24. ddto 19ten July d. J. die Abholung 25. des Hl Dechants zur Kirchenvi26. sitazion nach Seifersdorf betreffend. 27. Bittsteller werden mit gegenwärtiger Eingabe ab und auf 28. den in dieser Angelegenheit bereits unterm 19ten July 29. D. J. Z. 1475, 1481 und 1482 erlassenen Bescheid mit dem 30. Auftrage gewiesen, nunmehr den Herrn Dechant in Jä31. gerndorf um so gewiß mit seinen Ansprüchen binnen 32. 8 Tagen klaglos zu stellen, als nach Ablauf dieser 8 Tage 33. ohneweiters zur Einbringung dieses Anspruches des Zwangs-75-

1. verfahren eingeleitet werden wird. 2. Herrn Johann Happek Dechant in Jägerndorf wurde 3. gleichzeitig hievon verständigt. 4. Kammerburggrafenamt Jägerndorf am 10ten November 837 5. Pokorny 6. Kammerburggraf 7. dem 8. Ortsgericht 9. in 10. Erbersdorf 11. Nens Esch. 2298 pol 12. die Gemeinde Erbersdorf wird mit ihrer Eingabe, in 13. welcher dieselbe ihre Schuldlosigkeit darstellen will, daß Nie14. mand aus der Gemeinde sich zur Abholung des Hl Dechants 15. zu deren Kirchen- und Schulvisitationen erbothen hat, 16. was durch einen Zweyten verhindert worden wäre, 17. und mit ihren Ansuchen um Untersuchung dieses Gegen18. standes, zurückgewiesen, und derselben bedeutet, daß wenn 19. wirklich Jemand in der Gemeinde sich befinden sollte, 20. welcher den Hl Dechant gegen alle gesetzliche Verbindlich21. keit mit seiner Gelegenheit untentgeltlich zu Kirchen22. und Schulvisitationen abholen würde, es denselben nur 23. immer zur Ehre gereichen könnte. 24. Kammerburggrafenamt Jägerndorf 27ten Dezember 839 25. Schallmayer 26. Kammerburggraf 27. den Ortsgericht in Erbersdorf

-76-

1.

Nr. 2333 pras 18. Novbr 837

Gegenwärtige Rekursanmel-

2.

Kammerburggrafenamt

dung wird zur Kenntniß genom-

3.

die Gemeinde Erbersdorf

men, hievon die Gemeinde Erbers-

4.

pto Conferirung der Kosten

dorf und der Herr Dechand in Jägern-

5.

zur Abholung des H Dechants

dorf, erstere aber mit dem Anhange

6.

nach Seifersdorf

verständigt, daß selbe über den

7.

wirklich eingebrachten Rekurs

8.

meldet gegen den

sich unter 8 Tagen mit dem

9.

Bescheid dtto 10. Hesbr

Protokollsextract hierorts auszu-

10. sub Nr 1846 den Rekurs

weisen habe.

11. An, mit Bitte

KAmt Jägerndorf am 18. November 1837

12.

Pokorny Kam: Bgf.

0

13. 14. Schriftstück ohne Datum u. Zahl 15. Dürfte nach Kammersamtsbescheid vom 16. 10./11. 1837 kommen. 17. Gegen das Verlangen des Hr Pfarrers müssen wir einwenden 18. 1tens Haben die Gemeindeglieder nie den Geistlichen zu Christenlehre 19. und zu Krankenbesuchen abgeholt, wiewohl die Pfarray schon 20. über 200 Jahre besteht. Hätte demnach der Pfarrer ein Recht gehabt, 21. so wäre es erloschen. 22. 2tens bekommt der Hr Pfarrer von den Gemeindegliedern eine enor23. me Masse von Zehent, so daß der jedesmalige Pfarrer durch den 24. Zehet ein sehr reicher Mann wird, während die Gemeindeglie25. der durch denselben verarmen. Dieses Jahr hat der Hr Pfarrer 26. an Zehet und Tischgroschen mehr als 3000 fr. OM eingenommen. 27. Er benahm sich gegen die Gemeindeglieder äußerst hart, indem in 28. der Gemeinde Erbersdorf durchaus eine gänzliche Erwerblosig29. keit eingetretten ist, wodurch offenbar Elend und Verar30. mung unter den Ansassen entstehen mußte um nur blos 31. ihre Abforderungen leisten zu können, wenn auch an32. drerseits Hunger und Noth als täglicher Imbiß ihnen ver33. blieb, der He Pfarrer nie durch eine Mildthätige Gabe 34. o. Schenkung des Tischgroschens als eine körperliche Unterstützung -77-

1. für sämtliche verarmte sich herbey läßt. Für dieses enorme Ein2. kommen an Zehet und Tischgroschen ist der He Pfarrer schuldig, 3. die Fuhren selbst zu bestreitten. 4. 3tens In der Gemeinde Erbersdorf gibt es gar keine Bespannung, 5. während der Herr Pfarrer, weil er eine große und schöne 6. Wirtschaft immer Pferde hält und halten muß. In Erbersdorf 7. es bisweilen zeitweilige Pferde und welche den H Pfarrer zu8. Kranken abzuholen. 9. 4tens Ist es schon entschieden, daß der He. Pfarrer keine Fuhren 10. zu Recht hat. Wir legen hier eine Abschrift der Entscheidung bei. 11. Bei der großen Wirtschaft muß der Pfarrer Pferde halten. 12. Wollte er sie demungeachtet weggeben, so wäre es Malice 13. blos um den Gemeinden zu schaden – dem nicht Statt gegeben 14. werden kann. Das Verlangen des H Pfarrer ist auch deß15. halb nicht zu billigen, weil er reich geworden, die Ge16. meindeglieder aber größtentheils verarmt. Selbst bei 17. vielen Bauern herrscht großes Elend, die Häusler sind aber 18. Bettler. 19. Ohne Unterschrift 20. Abschrift

B wegen der Dechant Fuhre

21.

1884

22. Vom k.k. Kreisamte

156

23. Nach der unterm 20. April 830 Z. 3640 kundge24. machte allerhe – Entschließung vom 26. Febr. V. J. ist dem 25. Herrn Schuldistriktsaufseher nur eine Visitationsgebühr 26. von 3 fr von jeder Schule zu verabfolgen, worunter na27. türlicher Weise die Fuhrkosten nicht einbegriffen sind. 28. Hieraus resultiert sich also von selbst, daß die betreffenden 29. Gemeinden die Fuhr zur Abholung des Herrn Schuldistrikts30. aufsehers unentgeldlich beizustellen haben. 31. Bey diesem Verhältnisse hat daher die Gemeinde Er 32. bersdorf gar keinen Grund, die Beystellung der erforderlichen -78-

1. Fuhre, zur Abholung des Herrn Distriktsaufseher zur Visitation 2. der Schule in Seifersdorf zu verweigern, denn der Umstand, 3. daß dieselbe bisher nicht geleistet hat, und hierin falls von 4. anderen zu dieser Schule gehörigen Gemeinden übertragen 5. wurde, kann die Gemeinde von dieser ihr zustehenden Ver6. pflichtung nicht entheben. 7. Man findet daher unter Bestätigung des Amtsbescheides 8. vom 10ten November 1837 Z 1846 die Gemeinde Erbersdorf mit 9. ihrer Berufung vom 27. November v. J. um so mehr zurück zu10. weisen, da es erwiesen vorliegt, daß dieselbe wirklich Pferdebe11. spannung hat. 12. Die Beylagen der hiedurch erledigten Bericht vom 22ten 13. Dezember 1837 Z. 2495 und 15ten Februar d.J. Z.310 so14. wie jene des Rekurses folgen im Anschluße zur weiteren 15. Verfügung mit. 16. Troppau am 20ten April 838 17. Richter m/p 18. dem K. Bamte in Jägerndorf 19. Nr. 826/pol 20. Vorstehender abschrift. K. Kreisamt. Erlaß wird den 21. Ortsgemeinden in Wiese, Seifersdorf, Friedersdorf und 22. Erbersdorf zur Wissenschaft zugestellt, und hievon gleichzei23. tig der Herr Dechant in Jägerndorf verständigt. 24. Kammerburggrafenamt zu Jägerndorf den 30. April 1838 25. Pokorny 26. Kmrbggf. 27. Abschrift 28. Vom k.k. Kreisamte 29. Die hohe Landestelle hat mit Dekret vom 30ten 30. November 838 Zahl 42987 über die von der Gemeinde 31. Erbersdorf gegen die bzl. Kreisämtliche Entscheidung vom -79-

1. 20ten April 838 Zahl 1884 bey hochderselben eingebrachten Rekurs2. beschwerde, nachstehendes zu entscheiden geruhet. 3. Nachdem unterm 9ten April 803 Z. 5239 an das k.k. 4. Kreisamt ergangenen auf die höchsten Weisungen gegründe5. ten Gubernial Erlasse sind die Pfarrlinge im Allgemeinen 6. verpflichtet, bey den Kirchenvisitationen zur Abholung des vi7. sitierenden Dechants die erforderliche Vorspann unentgeldlich 8. herzugeben. 9. Dieses findet auch eine Anwendung auf die Schul10. visitationen, nachdem die, dem Schuldistriktsaufsehern dafür 11. aus dem Kirchenvermögen bewilligte Visitationsgebühr nicht 12. die Entschädigung für die Stellung der Fahrgelegenheit bildet. 13. Es ist kein Grund vorhanden, bey der Gemeinde Er14. bersdorf beym Abgange eines andern gesetzlichen oder 15. rechtlichen Übereinkommens von der allgemeinen Regel 16. eine Ausnahme zu machen, daher sie mit ihrem Rekur17. se zurückgewiesen wird. 18. Hiernach hat das Kammerburggrafenamt in Erledi19. gung des Berichtes vom 15ten Februar d.J. Z. 310 das Wei20. tere zu verfügen. 21. Die Berichts und Beschwerdebeylagen folgen im An22. schluße zurück. 23. Troppau am 20ten Dezember 1838 24. Rzehola 25. Dem Jägerndorfer Kammerburggrafe N 235b 26. Vorsehende abschriftliche hohe Gubernial-Entscheidung wird 27. in Folge bzl. kreisämtlichen Auftrages vom 20ten Dezem28. ber 838 Zahl 15033 dem Ortsgerichte in Erbersdorf zur 29. Wissenschat und Darnachachtung zugestellt, und hiervon 30. gleichzeitig der Herr Dechant in Jägerndorf versändigt. 31. Kammerburggrafenamt Jägerndorf den 2. Jänner 839 32. Robert Schmidt 33. Amts-Institut

-80-

1. Euer k.k. Majestaet! 2. Die Gemeinde Erbersdorf Herrschaft Jägerndorf, erhielt 3. untern 10. November 837 Z. 1846 A vom löbl Kammerburg4. grafenamte Jägerndorf den Auftrag dem H. Dechant von Jägern5. dorf als Schuldistriktsaufseher zum Behuf der Seifersdorfer 6. Visitation eine Gelegenheit zu stellen. 7. Uiber den dießfälligen Recurs wurde dieser Auftrag vom 8. k.k. Kreisamte durch Decret vom 20. April 1838 N 1884 B bestätigt, 9. so wie die Eingangs erwähnte Gemeinde mit ihrer weiteren Beschwer10. de durch das Gubernialdecret vom 30. November 1838 Z. 42 987 sub C 11. abgewiesen und für schuldig erkannt wurde bei den Kirchenvisi12. tationen zur Abholung des visitierenden Herrn Dechants die erfor13. derliche Vorspann unentgeldlich herzugeben. 14. Dadurch ist die Gemeinde Erbersdorf aber gravirt, und 15. sieht sich in der Nothlage bei Euer k.k. Majestaet Beschwerde 16. zu führen, wobei sie sich auf folgende Gründe stützt. 17. Die Insassen von Erbersdorf sind zu gar keiner Vor18. spann verpflichtet. Weder das Urbarium, noch das Gesetz ver19. bindet uns dazu, deßhalb haben wir auch, so lange Erbersdorf 20. besteht, noch keine Vorsann geleistet, insbesondere nicht dem 21. Herrn Dechant bei der Visitation in Seibersdorf. Daher kann 22. uns auch in neuer Zeit keine Vorspann, und insbesondere 23. nicht bei Visitationen aufgelegt werden, weil jetzt kein 24. Grund zu dieser Leistung eingetreten ist. 25. Kein Gesetz insbesondere nicht das Gub. Decret vom 26. 9. April 803 Z. 5239 und das Hofd. vom 26. Febr. 1830 27. verpflichtet uns, da wir doch eine 28. eigene Schule haben, der Seifersdorfer Gemeinde den Herrn 29. Visitator abzuholen. Das Hofd. vom 26. Febr. 1830 bestimmt nur 30. Visitationsgebühr und das Gubr. Decret von 1803 nur, daß 31. nebst bei die Gelegenheit geschickt werden soll. Aber diese Gesetze 32. bestimmen nicht, wer diese Gelegenheit stellen soll. Dieses muß

-81-

1. aus anderen Gesetzen und zwar aus solchen bestimmt werden, wel2. che über die Vorspannsleistung erlassen worden sind. 3. Aus diesen sind wir aber zu keiner Gelegenheit ver4. pflichtet, und zwar weder vertagsmüßig, noch gesetzlich, beson5. ders aus dem Grunde, weil wir keine Bespannung haben. 6. Die bezogenen Gesetze bestimmen also nur, daß der 7. H. Schuldistriktsaufseher abgeholt werden soll, aber sie legen diese 8. Last nicht uns, sondern demjenigen auf, die eine Bespannung 9. haben, und deshalb zu Vorspann verpflichtet sind. 10. Wir haben im ganzen Dorfe keine Bespannung, da 11. keine Bauernwirtschaft, nicht einmal ½ oder ¼ Lahn besteht, 12. und folglich kein Grund existiert eine Pferdebespannung zu13. halten. 14. Wenn in unserer Gemeinde ja zeitweilig ein oder 15. mehrere Pferde zu finden sind, so werden sie nur von einem 16. oder dem andern Garnhändler, Bleicher, Bretschneider, 17. oder Müller so lange gehalten, als sie auf den schlechten 18. Gebirgswegen das Garn oder die Müller das Mehl und Ge19. treide selbst zu und abführen müssen. Sobald die Wege 20. besser werden, können die Beute mit Kühen etc. etc. selbst 21. ab- und zufahren, und die Pferde werden wieder abge22. schaft. Diesen Parteyen kann aber auch für den Fall, als 23. sie immerwährend Pferde hielten, keine Vorspann aufgelegt 24. werden, da Vorspann eine Grund aber keine Gewerbslast 25. ist, und folglich auch den Gewerbsleuten nicht aufgebürdet 26. werden kann. Besonders gelt sie dieses nicht an, da sie die 27. Pferde nur zeitweilig halten, mithin zur Zeit, wenn die 28. Vorspann geleistet werden soll keine Pferde haben. 29. Sonst hat in unserer Gemeinde Niemand eine Pferde30. Bespannung, und die Vorspann haftet nicht auf unseren 31. Häuslergründen, deßhalb wurde auch von der Gemeinde 32. Erbersdorf noch nie eine Vorspann verlangt oder geleistet. 33. Zug-Roboth haben wir gar keine, und bei Strassen34. robothen leisten wir nur Handdienste, während die andern -82-

1. Gemeinden, die beim Straßenbau mit uns concurieren die 2. Bespannung haben, und Vorspann schuldig sind, die Zugdienste thun. 3. Bey Bauten an der Kirche, Friedhof, Pfarrgebäuden verrichten 4. wir auch nur Handdienste während die andern nach Seifers5. dorf eingepfarrten Gemeinden, Wiese, Seifersdorf und Frie6. dersdorf zugleich Zugdienste leisten. Wenn dieses der Fall ist, so kann 7. doch von uns kein Zugdienst oder keine Gelegenheit gefordert werden, 8. wenn unsere gemeinschaftliche Kirche samt den ins Kirchspiel gehöri9. gen Schulen visitiert wird, sondern die andern mit eingepfarrten 10. Gemeinden, die zu Zugdiensten verpflichtet sind müssen dieselbe stel11. len. Handdienste haben wir noch in keiner Beziehung verweigert, 12. aber Zugdienste glauben wir nicht schuldig zu seyn. 13. Da wir weder Zugroboth noch Vorspann, noch andere Zug14. dienste zu leisten haben, so müßten wir für den h. Visitator allein 15. Pferde anschaffen oder demselben Kühe schicken, was beides nicht an16. geht – dem Gesagtem zu Folge sind wir also nicht schuldig die Ge17. legenheit dem H. Schulvisitator zu stellen, sondern die andern 18. nach Seifersdorf eingepfarrten Gemeinden, die zur Vorspanns19. leistung verpflichtet sind, und zwar um so mehr als sich diese 20. Gemeinden nicht darüber beschweren, und also uns nicht 21. zur Leistung der Zugdienste in Concurenz ziehen wollen. 22. Der Auftrag A erfloß über die Beschwerde des Herrn Dechant, 23. der grade von uns Gelegenheit verlangte und dem wir 23. sie aus guten Gründen verweigerten, aber nicht über die 24. Beschwerde der Seifersdorfer Pfarrgemeinden. 25. Wenn auch, was aber nicht geschah, die Gemeinden 26. dagegen Beschwerde geführt hätten, so ändert dieses an unseren 27. Rechten und Verbindlichkeiten nichts und kann unsern 28. Häuslergründern keine neue Last, insbesondere nicht die 29. Vorspannsleistung auferlegen. Vor 16 Jahren wurde uns 30. von Freudenthal her, aus Irrthum ein Schubling zugesendet, 31. und von uns ungebührlich verlangt, ihn weiter zu befordern, 32. da wir dieses aus guten Willen thun wollten, mußten 33. Ochsen vorspannen, und als dieses zur Kenntnis der -83-

1. Behörden kam, wurden wir seit dieser Zeit wieder von 2. der Schublingsvorspann befreyt, und aus H Burggrafen 3. Riedel Entschädigung angebothen der noch in Freudenthal 4. lebt, und der samt der den alten Dorfbewohnern darüber 5. Zeugnis geben kann. 6. Wären wir schuldig Vorspann zu leisten, so wäre 7. sie auch schon von uns besonders zur Zeit der Noth, z.B. im 8. preuß. und französischen Kriegen gefordert worden und man 9. hätte uns für die Beförderung des erwähnten Schublings keine 10. Entschädigung angebothen. 11. Wir haben noch nie Vorspann geleistet und kön12. nen uns daher auch durch C für den Herrn Kirchenvisitator 13. keine Vorspannsleistung auflegen lassen, weil wir sie 14. aus Mangel an Bespannung nicht leisten können, und weil 15. wir gar keine Vorspann, folglich auch in dem bestimmten Fall 16. keine schuldig sind. 17. Wenn wir bei Kirchenvisitationen keine Vorspann 18. zu leisten schuldig sind, so sind wir es umso weniger bei 19. Schulvisitation in der Gemeinde Seifersdorf und Erbers20. dorf schuldig, da unsere Kinder nur nach Seifersdorf zur 21. Schulvisitation in die Schule gehen, und wir eine eigene Schu22. le haben. 23. Die Schulvisitation in Seifersdorf steht mit Erbers24. dorf in gar keiner Bezeihung, folglich sind wir auch nicht 25. schuldig, zur Seifersdorfer Schulvisitation eine Gelegenheit 26. zu stellen. 27. Wenn wir dazu verpflichtet seyn sollten, so müßte 28. Erbersdorf gegen Seifersdorf eine Dienstbarkeit haben, was 29. was aber nicht erwiesen, folglich auch nicht angenommen werden kann. 30. Dem Gesagten zu Folge ist es also nicht richtig, daß 31. kein Grund besteht, uns von der Vorspannleistung bei32. der Seifersdorfer Visitation zu befreyen, da wir überhaupt 33. zu gar keiner Vorspann verpflichtet sind, und nach den Ge34. setzen der Logik auch nicht dazu in einen besondern Fall

-841. verpflichtet werden können. 2. Es war daher kein Grund vorhanden von uns die 3. Vorspannsleistung zu fordern, da es aber in A und C ge4. schehen ist, so bitten wir allerunterthänigst: 5. Euer k.k. Majestät geruhe dem Bescheid C dahin 6. abzuändern, daß wir bei der Seifersdorfer Schul- und 7. Kirchenvisitation dem H Dechant keine Vorspann zu leisten 8. schuldig sind. 9. Erbersdorf am 16ten Februar 1839 10. Ohne Unterschrift 11. An 12. S. k.k. Majestat 13. die Gemeinde Erbersdorf 14. Jägerndorfer Herrschaft 15. recurrirt gg das hohe 16. Gubernialdecret vom 17. 30. November 838 Z. 42987 18. wegen ihr ungebührlich auf19. gelegten Vorspannsleistung 20. bei Schulvisitation

-85-

1.

M. 1846 ges. 9. Sept 1837

K

2. 3.

Bittsteller werden mit gegenwärKammerburggrafenamt

tiger Eingabe ab, und auf den

4. 5.

in dieser Angelegenheit bereits Die Gemeinde Erbersdorf

unterm 19. July v. J. Z 1481 et 1482

6.

erlassenen Bescheid, mit dem

7.

macht gehorsamst Vorstellung

Auftrage gewiesen, nunmehr

8.

gegen den ämtlichen Auftrag

den Herrn Dechant in Jägerndorf

9.

ddto 19. July d.J. die Abholung

um so gewiß mit seinen Ansprü-

10. des Herrn Dechants zur Kirchen-

chen binnen 8 Tagen klaglos zu-

11. visitation nach Seifersdorf

stellen, als nach Ablauf dieser

12. betreffend.

8 Tage ohneweiters das Zwangs-

13.

verfahren eingeleitet werden wird.

14.

Herr Jos. Happak, Dechant in

15.

Jägerndorf wurde gleichzeitig hie-

16.

von verständiget.

17.

Jägerndorf am 10./9. 837

18.

Pokorny m/p

19. Abschrift 15 Kr Stempel

13297/150

20. Vom k.k. Kreisamte 21. Uiber den Hofrekurs der Gemeinde Erbersdorf vom 16. Februar l.J. 22. gegen die hohe Gubernial-Entscheidung von 30ten November 838 23. Z. 42987 wegen Gestellung der Vorspann zur Abholung des 24. Jägerndorfer Dechants und Schulbezirksaufsehers zu den Schul25. visitationen, wurde von der höchsten k.k. Studienhof-Comission 26. im Einvernehmen mir der höchsten k.k. Hofkanzley von 31ten 27. August l.J. Zahl 3590 bedeutet, daß da weder in der a.h. Ent28. schließung von 26ten Hornung 830, gemäß welcher dem Schul29. distriktsaufseher eine Visitationsgebühr von 3 fl. Conr.Mz. für 30. jede Schule aus dem Kirchenvermögen und bey erwiesener 31. Unmöglichkeit der Kirche aus dem Schulfonde verabfolgt werden 32. darf, ein Anhaltspunkt enthalten ist, noch sonst eine Vorschrift 33. besteht, daß die Schulgemeiden zum Behufe der Schulvisitation -86-

1. für den Schuldistriktsaufseher die Vorspann zu bestreiten haben, 2. die Gemeinde Erbersdorf hiezu nicht zwangsweise verhalten 3. werden könne. 4. Diese mit hohem Gub. Dekret von 20ten a Mts Z. 35051 5. anher eröffnete höchste Entscheidung ist der genannten Gemein6. de unter Rückstellung der anverwahrten Rekursbeilage 7. mit dem Beisatze bekanntzugeben, daß sich hierüber mit de8. ren Empfangsbestätigung bis zum 15ten k. Mts Gbr. hie9. mit auszuweisen sey. 10. Die Beilagen der Berichte von 22ten Dezember 837 Z. 2495 11. und 15. Februar 838 Zahl 310 folgen in weiteren Anschluße zurück. 12. Troppau am 17ten Oktober 1839 13. Rzehola m/p 14. Dem Jägerndorfer Kammerburggrafenamte 15. 0 Nr. Esch 1950 pol 16. Von vorstehender abschriftlicher allerhöchsten Hofentscheidung 17. wird das Ortsgericht in Erbersdorf unter Rückstellung 18. der Rekursbeilagen von 1 bis inclusive 6 zur ihrer Dar19. nachachtung in die Kenntniß gesetzt. 20. Kammerburggrafenamt Jägerndorf den 8ten November 1839 21. Jos. Schallmayer 22. Kammerbgf. 23. /: Unten./ dem Erbersdorfer Ortsgericht 24. Nrns. Esch. 2298 pol. 25. Die Gemeinde Erbersdorf wird mit ihrer Eingabe in welcher 26. dieselbe ihre Schuldlosigkeit darstellen will, daß Niemand 27. aus der Gemeinde sich zur Abholung des H. Dechants zu denen 28. Kirchen und Schulvisitationen erbothen hat, was durch 29. einen Zweyten verhindert worden wäre und mit ihren 30. Ansuchen um Untersuchung dieses Gegenstandes zurückzu31. weisen, und derselben bedeutet, daß wenn wirklich Je32. mand in der Gemeinde sich befinden sollte, welcher den 33. Herrn Dechant gegen alle gesetzliche Verbindlichkeit mit -87-

1. seiner Gelegenheit unentgeldlich zu Kirchen und Schulvisi2. tation abholen würde, es denselben nur immer zur Ehre gereichen könnte. 3. Kammerburggrafenamt Jägerndorf den 27ten Dezember 839 4. Schullmeyer 5. Kammer Bgf. 6. Abschrift

Nr. 803 pol.

7. Das k.k. Kreisamt hat mittelst Dekret vom 29ten April l.J. 8. Z. 3620 Folgendes anher erlassen: 9. Nach dem Sinne der allerhöchsten Entschließung von 4. April 10. 824 Gub. Okt. vom 28ten May n. J. Z 13276 können die 11. Gemeinden, wo sich Filial Schulen befinden, nicht verhalten 12. werden, dem Seelsorger zur Ertheilung des Religions13. Unterrichts mit eigener Fahrgelegenheit abzuholen, wenn 14. dieser eigene Bespannung besitzt. 15. Da nun nach dem Berichte vom 24ten Februar l.J. 16. Z. 242 der Niederwildgruber Pfarrer zeitweilig ein 17. oder zwey eigene Pferde hält, so kann der Gemeinde Ober18. wildgrub welche dahin eingepfarrt ist, nicht zugemuthet 19. werden, dieselben oder seinen Kooperator zum Escurren20. do Religionsunterrichte nach Oberwildgrub abzuholen näm21. lich in dem Falle, wenn er wirklich ein oder zwey Pferde hält. 22. Haltet der Niederwildgruber Pfarrer aber keine Bespan23. nung, so ist die gedachte Gemeinde verpflichtet, dem Seelensorger 24. oder seinen Kooperator an den vorausbleibend zu be25. stimmenden Tag mit einer Fuhrgelegenheit zum Religi26. onsunterrichte im Oberwildgrub abzuholen. 27. Wovon die Gemeinde Oberwildgrub unter Rück28. schluß ihrer Rekursbeilagen 1/3 verständigt wird. 29. Oberamt Freudenthal am 4ten July 842 30. Stellwag, Oberamtmann 31. denen Gerichten in Oberwildgrub -88-

1. 30 Kr Stempel 2. Hochlöbliches k.k. Gubernium! 3. Durch den Bescheid A vom 12ten Oct. V. J. Zahl 2162 wurden 4. wir der Erbersdorfer Richterei wegen Ausmittlung der Fuhr5. gelegenheit für den Pfarrer oder seinen Cooperator zur Abhal6. tung des katholischen Unterrichts und der Christenlehre, so wir 7. zu Krankenbesuchen, vorgeladen. 8. Um nicht zu spät zu komen waren wir alle schon 9. um 9 Uhr versammelt. Nachdem wir Stunden gewartet, er10. hielten wir die mündliche Weisung uns in die Pfarrei zu 11. Seifersdorf zu begeben. In Folge dessen gingen wir ohne Ver12. zug dahin, indem er uns gleich war, ob die Commision in 13. der Erbersdorfer Richterei oder Seifersdorfer Pfarrei ge14. pflogen wurde. 15. Nachdem wir dort angekommen und ungefähr 1 ½ 16. Stunden gewartet hatten, wurden wir auf Nachmittag 3 Uhr 17. beschieden, zu welcher Zeit wir dann auch erschienen. 18. Zwischen 3 und 4 Uhr nachmittags nah die Commissi19. on ihren Anfang. Es wurde uns vorgehalten, daß wir 20. uns vergleichen sollten, worauf wir wiederholten, daß wir 21. es gern thäten, allein es sei nicht möglich, indem wir kei22. ne Bespannung hätten, und, indem auch schon Entschei23. dungen beständen, daß der Pfarrer, der seine einenen 24. Pferde hat und der solche wegen seiner großen Wirthschaft 25. haben muß, die Gelegenheit, falls eine nothwendig ist, 26. selbst zu geben habe. Wir legten die kreisämtliche Ent27. schiedung vom 29ten April 1842 Zahl 3620 vor. 28. Kaum hatten wir das erwidert, so war Alles aus. 29. Wir konnten nicht mehr zu Worten kommen. Wir wur30. den nur angeschrien, und bedoht, daß wir auf der 31. Stelle eingesperrtr und krummgeschlossen werden würden. 32. In Folge dieses Verfahrens fanden wir uns in 33. keinem zwanglosen Zustand, und wir sin der Ansicht -89-

1. daß diese Commission nicht gelten kann, sondern ungültig 2. sei und eine neue abgehalten werden müsse. 3. Unmöglich kann über das Protokoll entschieden werden. 4. Es bestand keine Unpearteilichkeit, zuvorderst weil 5. wir nicht enden dürften, hiegegen der Geistlichkeit – dem Harrn 6. Dechant von Jägerndorf, dem Herrn Pfarrer und Cooperator genz 7. freie Rede gestattet war, dann weil wir bei dem was die 8. Geistlichen zu Protokoll gegeben, oder was von ihnen zu Proto9. koll genommen wurde nicht zugegen sein dürften und es uns 10. auch nicht vorgehalten worden ist. Wir können ihre Protokolar11. Angaben nicht. 12. Zuletzt nahm sich unserer, da wir zuviel herabgesetzt 13. wurden, der Herr Kammerburggraf an, der uns vertheidigte 14. und uns sämtlich für fleißige brave Leute erklärte. 15. Wir bitten demnach: 16. das Hochlöbliche k.k. Gubernium wolle geruhen 17. die am 27ten October vorgenommene Commission auf18. zuheben, eine neuerliche anzuordnen und zu bestimmen, 19. daß sie vo einem zweiten H. Kreis-Commissar vorzu20. nehmen sei. 21. Erbersdorf den 4ten Nov. 1847 22. /:Rubrum:/ 23. k.k. Gubernium in Brünn 24. die Gemeinde Erbersdorf und 25. Seifersdorf auf der Herrschaft 26. Jägerndorf durch die eigefertig27. ten Deputation 28. beschweren sich wegen 29. einer um 27ten Oct. 30. abgehaltenen Commission 31. und bitten um Auf32. hebung.

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1. 2162 Cirkular A 2. Das Truppauer k.k. Kreisamt hat in Angelegenheit der Ab3. sendung einer Fahrtgelegenheit Behufs der Abhaltung des kathecheti4. schen Unterrichts und der Christenlehre durch den Seifersdorfer Herrn 5. Pfarrer die Commissionelle Erhebung auf den 27ten Oktobr. 847 Vor6. mittags 10 Uhr ob der Erbersdorfer Erbrichterey angeordnet daher 7. die Ortsgerichte und Deputationen der Gemeinden Erbersdorf und 8. Friedersdorf das Eintreffen der Commission in der Erbersdorfer 9. Richterey abzuwarten haben werden. 10. Kammeramt Jägerndorf 11ten = 10 1847 11. J. Horny m/p. 12. Gemeinde 13. Erbersdorf p: am 16ten Oktbr:

Kindl m/p

14. Friedersdorf p: am 15ten Oktbr: Erbrichter 15.

Krischker

16.

Erbrichter

17. Vom Kammeramte

Nr. 216p

18. Das k.k. Kreisamt hat mit Decret vom 19ten No19. vember 847 Z. 16419 die Beschwerde des Seifersdorfer Herrn 20. Pfarrers, wegen Beistellung von Fahrgelegenheiten zu ver21. schiedenen im Interesse der Gemeindeglieder der vorkommen22. den Amtshandlung in 1te Instanz überwiesen. 23. Da der Herr Pfarrer das diesfällige Klagsbegehren 24. hierorts eingebracht die Tagsatzung auf den 15t März d.J. früh 25. um 9 Uhr in der Kammeramtskanzlei zu bestimmen, wozu der 26. Amtsrichter, und die in der Vollmacht nahmhaft gemachten Deputierten 27. zu erscheinen haben. 28. Jägerndorf am 15ten Februar 848 29. J. Horny 30. dem Ortsgerichte in Erbersdorf

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1. Von der Landeschulbehörde

Nr. 118

2. Troppau am 19. Novbr 850, 3. Copia 4. Euer Wohlgebaren! 5. Durch ein Schreiben des Herrn Unterrichtsministers vom 6. 16ten v. M. sah ich mich veranlaßt, die Einhebung des Schul7. geldes sowohl an den Hauptschulen zu Proppau, Jägerndorf und 8. Teschen als auch bei den Trivialschulen ebenso wie die Er9. theilung der Schulgeldbefreiungen mittelst des beileigen10. den gedruckten Erlasses einer Regulierung zu unterziehen. 11. Euer Wohgeboren wollen damit die Ortsvorstände 12. zur genauen Darnachachtung und zugleich auch die Herrn 13. Schuldistriktsaufseher betheilen. 14. Ich ersuche Euer Wohlgeboren mit der Rücksicht 15. daß nach einer Anordnung die Armenkomissionen 16. die Schulgeldbefreiungen jener Schüler, welche nicht zur 17. Ortsbevölkerung gehören auf dem Gründe verläßlicher 18. Armuthszeugnisse auszusprechen haben die Ortsvorstände 19. aufzufordern, bey Ertheilung dieser Zuegnisse die Bestim20. mung der polit. Schulversassung nach welcher auf die 21. Schulgeldbefreiung nur solche Arme welche aus den Ar22. meninstitute eine Unterstützung wirklich erhalten oder 23. doch erhalten würden wenn dasselbe bey hinlänglichen 24. Kräften wäre, daher überhaupt solche Kleinhäusler v/ 25. Leute, welche ihre Familie wahrhaft schwer ernähren, Theil 26. zu nehmen haben, wie außer Achzis hatten Sie wollen 27. aufmerksam gemacht werden, daß das Schulgeld sowohl 28. an den Trivial- als Hauptschulen ohnehin gering bemessen, 29. daher von Eltern, die nicht zu den bezeichneten Armen zu30. zählen sind, leicht zu zählen sind, leicht zu erschwingen ist. 31. Ich ersuche sie ferner anzuweisen, daß sie in 32. solchen Zeugnißen stets den Stand und die Nahrungszweige 33. der Eltern anzeigen und ausdrücklich darin bemerkbar mu-

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1. chen, daß das Zeugniß Behufs der zu erwirkenden Schulgeldbe2. freiung ausgestellt werde. 3. Empfangen Euer Wohlgeboren die Versicherung mei4. ner vollkommenen Hochahctung. 5. der k.k. Stathalter 6. Kalchberg m/p 7. An 8. Se. Des k.k. Herrn Bezirkshauptmanns Johann Theiner 9. Wohlgeboren 10. in 11. Freudenthal 12. Nr 6588 13. Hievon werden die Herrn Gemeindevorstände unter An14. schluß eines Exemplars der Kundmachung der nachträglich untern 15. 24ten Novbr. l. J- Z 266 erfolgte Berichtung eines Druckfehlers zur 16. eigenen Wissenschaft und Darnachachtung, dann Verständigung 17. der Partheyen und Schullehrer in die Kenntniß gesetzt. 18. k.k. Bezirkshauptmannschaft 19. Freudenthal am 6ten Dezember 850 20. Ruber. 21. Nr. 1087 Sch. B. 22. /:gedruckt:/ Cirkular 23. von der k.k. Landesschulbehörde 24. Obwohl die Ansprüche an die Schul- und Studienfonde 25. sich mit jedem Jahre vermaheren, so daß immer gerößere Ab26. gänge, welche aus dem Staatsärar zu ersetzen sind, zum 27. Vorschein kommen, so wird doch laut eines an mich ge28. langten Schreibens des Herrn Unterrichtsministers vom 29. 16. V. M. Z 8820 nach verläßlichen Anzeigen das Schul30 geld bei vielen Hauptschulen, deren Personalaus den be31. zeichneten Fonden unterhalten wird, mit einer auffallen. 32. den Sorglosigkeit eingehoben und in verhältnismäßig sehr

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1. geringen Beträgen abgeführt. Insbesondere werden die Mittellosig2. keitszeugnisse mit großer Ungewissenhaftigkeit an die Schulpflich3. tigen ausgestellt, so, daß oft Kinder bemittelter Eltern von 4. der Schulgeldentrichtung befreit sind. 5. Es könne nicht gestattet werden, daß einzelne Stadtge6. meinden, welche schon dadurch bünstigt sind, daß ihre Schulen 7. entweder ganz oder größtenteils auf öffentliche Kosten unter8. halten werden, sich auch noch einem großen Theile nach von der 9. Schulgeldentrichtung auf die bezeichnete Weise befreien. 10. Ich wurde daher aufgefordert in Absicht auf die Schulgeld11. einkassierung und in Absicht auf die Frage, von wem die 12. Schulgeldbefreiungen vorzunehmen, und welche Bedingungen 13. dabei zu beachten sind im Sinne des § 183 der politischen Schul14. verfassung solche Bestimmungen zu treffen, welche den geän15. derten Gemeindeverhältnissen entsprechen. 16. Demgemäß finde ich anzuorndnen: 17. A. In Absicht auf die Schulgeld – Einkasirung. Es vertägt sich 18. nicht mit dem Berufe der Lehrer, daß sie sich mit der Einkassi19. rung des Schulgeldes, wie es bei den Hauptschulen beisher ge20. schah, befassen. Auch geht dabei die nöthige Kontrolle verloren. 21. Sie wird in Absicht auf die Hauptschule an die Ortsge22. meinde übertragen, ebenso wie sie in Absicht auf die Trivial23. schulen gemäß der politischen Schulverfassung dem Ortsvor24. stand obliegt. 25. Die Ortsgemeinde hat die Einkassirung unentgeld – 26. lich zu besorgen. Es ist dies eine ganz billige Anforderung, 27. die der Schulfond mit so größerem Rechte an dieselbe stellen 28. kann, als die Schule, das geringe Schulgeld abgerechnet, ganz 29. auf Kosten des Fonds unterhalten wird, während bei den 30. niederen Volksschulen die Gemeinde, deren Vorständen die 31. Einhabung der Schulgebühren auch unentgeldlich obliegt, für 32. die Unterhaltung der Schule selbst sorgen müssen. 33. Es ist der Ortsgemeinde überlassen, ob sie die Einkasi34. rung durch einen, für die Einhebung bereitsbestehenden Ge-94-

1. meindebeamten oder durch wen sonst bewirken lassen will. Sie 2. bleibt jedoch für seine Gebahrung verantwortlich. Seine Ablohnung, 3. wenn die Gemeinde eine besondere für dieses Geschäft nothwendig 4. findet, bleibt ihr anheimgestellt. 5. Die Einkassierung geschieht auf dem Grunde des Verzeich6. nisses der Schulbesuchenden, vom Schulgeld nicht befreiten Kinder, 7. von welchen weiter die Rede sein wird. 8. Das Schulgeld wird zu Anfang jeden Monats anticipando ein9. gehoben und bei Hauptschulen monatlich das Steueramt bei Trivi10. alschulen an den Schullehrer abgeführt. 11. Der Ortsvorstand verabredet rücksichtlich der Hauptschulen mit 12. dem Hauptschuldirektorat, rücksichtlich der Trivialschulen mit dem Lehrer, 13. ob die Einhebung zweckmäßiger im Schullokal vor dem Eintritt der 14. Unterrichtsstunden, oder aber in einem Gemeindelokale zu gesche15. hen haben. 16. Inde Schulgeldentrichtung ist zu zuittiren, dieß geschieht 17. am fuglichsten mittelst eines Druckplanguntts, auf welchem fort18. laufend Monat für Monat das entrichtete Schulgeld abgestattet 19. wird. Unter einem wird die geschehene Abstattung in dem 20. von dem Cassier zu führenden Einkassirungs-Journale ein21. getragen. Dieses ist mit Schluß jeden Monates von dem Direktor, 22. bei Trivialschulen von dem Schulvorstande, mit dem Verzeich23. nisse der Schulfähigen Kinder und mit den Ausweisen über 24. den Schulbesuch zu kombinieren, und sind die Restatnten ins25. besondere auszuweisen und dem Gemeindevorstande behufs 26. näthigenfalls exetutirer Eintreibung zu übergeben. 27. Vier Wochen nach Ablauf des Schulsemmesters legt der 28. Cassir der Hauptschulgelder im Wege des Ortsvorstandes die 29. Schulgeldrechnung an die Landesschulbehörde. Die Rechnung 30. wird mit den gehörig gefertigten Verzeichnissen der Schul31. besuchenden zahlenden Kinder und der vom Schulgeld be32. freiten Schüler, dann den saldirten Ausweisen über die 33. monatliche Abfuhr und rücksichtlich des Quuittungen des Steuer34. amtes über die Monatsabfuhren dokumentirt. Bei Trivial-95-

1. schulen wir die Rechnung vom Kassir an den Gemeindevorstand 2. gelegt. 3. B. In Absicht auf Schulgeldbefreiungen 4. Die Schulgeldbefreiungen gehen von der durch den Schuldirek5. tor und rücksichtlich Ortschulaufseher verstärkte und von dem Bür6. germeister oder dessen Stellvertreterpräsidenten Armenkommission 7. aus. 8. Da nach dem § 180 der pol. Schulverfassung nur die Kinder 9. der, aus dem Armenistitut betheilten Armen von der Schulgeld10. entrichtung befreit sein sollen, so erscheint die Armenkom11. mission, welche alle Arme kennt, und über ihren Anspruch auf 12. Betheilung entscheidet auch als das geeignetste Organ um über 13. den Anspruch auf die Schulgeldbefreiung zu entscheiden. Auch 14. besteht sie vorvorschriftsmäßig ohnehin aus dem Ortsvorstand, Ortseel15. sorger, Armenvätern, sohin wesentlich aus jenen Personen wel16. che nach § 183 der pol. Schulverfassung die Befreiung von der 17. Schulgeldentrichtung zu bestimmen haben. 18. Nur wird der Armenkommissionssitzung, in welcher 19. über die Schulgeldbefreiungen entschieden wird, rücksichtlich 20. der Hauptschulgelder auch der Hauptschuldirektor beizuwohnen haben, 21. dagegen die Lehrer wegzubleiben haben. 22. Als Vorlage für die Bestimmung über die Befreiungen 23. dient der Armenkommission das nach der pol. Schulverfassung 24. /: § 183, 301, 342 :/ zu Anfang des Schuljahres verfaßte Ver25. zeichniß der Schulfähigen und Schulbesuchenden Kinder, welches 26. rücksichtlich der Hauptschulen von allen Lehrern und dem Di27. rektor gefertigt sein muß. 28. Dieses Verzeichniß muß neben der Rubrik für 29. den Namen der Kinder und Eltern, auch eine besondere für 30. den Stand und Beschiftigung, dann eine Rubrik für die Zahlen31. den, und eine für die von der Zahlung zu Befreienden, nebst 32. einer Anmerkungsrubrike enthalten. 33. Dieses Verzeichniß wird, wenn es nicht früher gesche34. hen könnte, längstens die ersten Acht Tage des ersten Schulmonats -96-

1. dem Ortsvorstand übergeben, welcher unverweilt eine Armenkommissi2. onssitzung veranlaßt und ihr das Verzwichniß unterlegt. 3. Die Armenkommission geht das Verzeichniß klassenerise durch 4. und zeichnet die von ihr beschlossenen Schulgeldbefreiungen in der betref5. fenden Rubrik ein. 6. Bei der Gewährung der Schulgeldbefreiung hat sich dieselbe 7. strenge an die Bestimmung des § 181 der politischen Schulverfassung 8. zu halten, nach welcher zu den Armen nur diejenigen gezählt wer9. den sollten, welche von dem Armeninstitute eine Unterstützung wirk10.lich erhalten, oder dieselbe erhalten würden, wenn das Institut bei 11. hinlänglichen Kräften wäre. 12. Der letzteren Bestimmung darf jedoch keine zu ausgedehnte Aus13. legung gegeben werden, sie kann sich nur auf jene Arme beziehen, 14. welche die Armenkommission über die, mit Armenportion wirklich 15. betheilen, mit der Anwartschaft auf Betheilung für den Fall erle16. digter Armenplatze oder der vermehrten Zufluße des Instituts in 17. ordentliche Vormerkung genommen hat. 18. In Hinsicht auf die Einheimischen bedarf es der bisherübli19. chen Armuthszeugnisse zur Schulgeldbefreiung nicht, und die 20. Armenkommission darf solche, wenn sie produciert werden 21. sollen, durchaus nicht beachten, weil dieselben gegenüber der 22. Armenkommission, welche ihrer Bestimmung nach, alle Ortsna23. men kennen muß, mur als eine einseitige Begalubigung 24. erscheinen können. 25. Bei den Fremden muß derselben allerdings das Armuts26. zeugniß zum Anhaltspunkte dienen. Sie hat jedoch die Beschaf27. fenheit desselben um so strenger zu prüfen. Sie darf ein sol28. ches nicht beachten, wenn es nicht von der betreffenden Orts29. armenkommission, und insoferne eine solche nicht bedteht, 30. von dem Ortsseelsorgeramte ausgefertigt und zugleich von 31. dem Ortsvorstande bestätiget, oder umgekehrt von diesen 32. ausgefertigt, von jenem bestätiget, und wenn darin nicht 33. der Stand und die Nahrungsart der Eltern angegeben ist. In 34. letzterer Bezeihung hat sie zu beachten, daß nach dem §81 der -97-

1. politischen Schulverfassung auf dem Lande nur Kleinhäusler 2. und silche Leute, welche sich und ihre Familie wahrhaft schwer 3. ernähren, auf die Schulgeldbefreuung Anspruch machen können, 4. daher sie solchen, welche nach dem Armutszeugnisse zu dieser 5. Klasse nicht gehören, dieselbe nicht zu gewähren hat, diejeni6. gen aber, welche sie dieselbe zu bewiligen findet, stellt sie 7. in den betreffenden Kubriken des Verzeichnisses mit der Beru8. fung auf das Armuthszeugniß ein, welches sie in Aufbewah9. rung nimmt. 10. Wenn nun die Armenkomission ihre Amtshandlung 11. in Beziehung auf alle Schulkinder gepflogen hat, so bestätiget 12. sie dieß durch die dem Verzeichnisse beigefügte und von allen 13. Gliedern gefertigte Klausel: „In der Sitzung 14. /:vom sovielten des Monats:/ geprüft und die Schulgeldbefreiun15. gen nur für die wahrhaft Armen gewissenhaft festgestellt. 16. Hierauf läßt sie ein zweites Verzeichniß der sämmt17. lichen von ihr vom Schulgeld befreiten Schüler aller Klassen 18. in triplo angefertigen, und dasselbe wird gleichfalls von 19. allen Gliedern der Armenkomission gefertigt. Ein 20. Exemplar des letzteren behält sie in ihrer Aufbewahrung, 21. das andere stellt sie dem Hauptschuldirektor und rücksichtlich 22. dem Ortsschulaufseher, daas dritte dem Schulgeldkassier, dem 23. letzteren nebstbei aber auch das ersterwähnte Verzeichniß 24. zu, nach welchem er v on allen, in die Rubrik der nichtbe25. freiten aufgenommenen Schüler das Schulgeld einhebt. 26. Die beiden dem Schulgeldkassier übergebenen 27. Verzeichnisse bilden, wir oben erwähnt, die Beilage der 28. Schulgeldrechnung. 29. Dieses Verfahren hat allsogleich und rücksichtlich des 30. begonnenen Semesters nachträglich einzutreten. Es sind somit die 31. bereits ertheilten Befreiungen einer Revision zu unterziehen. 32. Troppau am 9. November 1850 33. öfter. Adler

der Statthalter von Schlesien:

34. . /:Rubrum außen:/

Dr Josef Ritter von Kalchberg

35. Nr 92 Pr. Am 8. Jänner 851 -98-

1. Von der k.k. schles. Landeschulbehörde N 5 2. Die eingelaufenen so wenig befriedigenden Berichte über den 3. Schulbesuch in den Volksschulen Schlesiens veranlassen die Landesschulbe4. hörde der k.k. Bezirkshauptmannschaft die Vorschrift des § 177 der polit. 5. Schulverfaßung nachdrücklichst in Erinnerung zu bringen. Als Strafe 6. des nachlässigen Schulbesuches muß, so lange keine weitere gesetzliche 7. Norm darüber erflossen sein wird, die Auflegung des doppelten Schul8. geldes beybehalten, die dießfällige Exekution jedoch jederzeit strenge 9. durchgeführt werden. 10. Zu diesem Behufe wird verordnet, daß die nach § 178 der 11. politischen Schulverfassung den Ortsseelensorger am Ende jedes 12. Monats zu übergebenden Verzeichniße über den Fleiß der Jugend 13. im Schulbesuche von demselben mit ihren Bemerkungen sogleich 14. und unmittelbar der Bezirkshauptmannschaft zur Einsicht mit15. geteilt werden, welcher es freygestellt bleibt in Fällen wo sie 16. eine offenbare Nachläßigkeit im Schulbesuche daraus wahrge17. nommen hat sogleich energisch einzuschreiten und zu strafen. 18. Troppau am 30ten Jänner 1851 19. Chold m/p 20. An 21. die k.k. Bezirkshauptmannschaft 22. in 23. Freudenthal 24. N 1038/19 25. Dießer hochwürdige Erlaß wird den Herrn Gemeinde26. vorsteher mit der Aufforderung bekannt gegeben, hievon 27. sämtliche Gemeindeglieder, welche schulfähige Kinder besitzen 28. in die Kenntniß zu setzen, und demselben nicht bloß die 29. nachtheiligen Folgen wegen des unterlassenen Schulbesuches 30. ihrer Kinder eingreifend ans Herz zu legen, sondern demselben 31. auch die empfindlichen Strafen wegen des Unbefolgs der ge32. setzlichen Anordnungen bekannt zu geben auf deren Voll33. zug die Bezirkshauptmannschaft mit allen ihr zu Gebothe

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1. stehenden Zwangsmittel dringen wird. 2. Schließlich ist demselben zu bedeuten, daß die eine Hälfte 3. der zur Strafe andiktirten doppelten Schulgeldes in den Staatsschatz 4. zu fließen hat, dieser an diese k.k. Bezirkshauptmannschaft zur 5. weiteren Beförderung an die h. Landesschulbehörde vorzulegen 6. sein wird. 7. k.k. Bezirkshauptmannschaft 8. Freudenthal am 28. Februar 1851 9. Theiner 10. p. am 7 Mai 1851 11. Z 170 12. Abschrift

Nro 672/Sch

13. Von der k.k. schles. Landesschulbehörde 14. Es sind Fälle vorgekommen, daß Eltern ihre Kinder, 15. so bald sie das 12te Lebensjahr erreicht haben, sogleich selbst, 16. und zwar unmittelbar vor der Prüfung aus der *Volksschule 17. austreten ließen. Um diesen, dem Zwecke des Unterrichts, 18. deren älternliche Pflicht und dem Geiste der Gesetze wider19. streitenden Vorgang für die Zukunft zu beseitigen, wird 20. der k.k. Bezirkshauptmannschaft aufgetragen, allen Gemein21. den des Bezirks in Erinnerung zu bringen, daß der § 206 22. der pol. Schulverfassung dießfalls stets einen vollen In23. halte nach genau beobachtet, daher: 24. a/ jenen Kindern, welche nach bereits angetretenen 6. Lebens25. jahr die Schule besuchen angefangen haben, und somit das 26. 12. Jahr im Laufe des Schulkurses endigen, der Austritt 27. vor dem Ende des Schulkurses und 28. jenen Kindern, welche das 12. Lebensjahr überhaupt im Laufe 29. des Schulkurses vollenden, auch wenn sie zur rechten Zeit 30. in die Schule eingetreten waren, der Austritt nur nach 31. der bestandenen nächsten Schulprüfung gestattet werde. 32. Da hiernach das Austreten aus der * Wochenschule 33. in jedem Falle bestimmt von dem Bestehen einer Prüfung

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1. abhängig gemacht wird, so findet die k. Schulbehörde nur noch weiter 2. zu verordnen, daß, um diese Vorschrift nicht bloß 3. zum Scheine nachzukomen, die Prüfung der Austretenden mit 4. der nöthigen Strenge und in geeigneter Ausdehnung vorgenom5. men werden, damit daraus mit Gewißheit sich erkennen lasse, ob 6. die Zöglinge durch die Zeit ihres Schulbesuchs das vorgeschriebene Maß 7. der Bildung erlangt haben oder nicht. 8. Im letzten Falle, wenn nämlich das Ergebnis ein un9. günstiges ist, sind solche Kinder zum weiteren Schulbesuch auch 10. über das 12te Jahr hinaus und zwar so lange zu verhalten, bis 11. sie die vorgeschriebene Prüfung mit dem gewünschten Erfolge 12. bestanden haben. Es läßt sich mit Zuversicht erwarten, daß nicht 13. nur alle bei der Schule betheiligten Personen, sondern auch Äl14. tern und Gemeinen, deren die Kinder Erziehung wahrhaft 15. am Herzen liegt, die Nothwendigkeit dieser Verfügung er16. kennen und zur genauen Durchführung derselben nach 17. Kräften mitwirken werden. 18. die k.k. Bezirkshauptmannschaft wolle sich hiernach benehmen. 19. Troppau am 26. April 1851 20. der k.k. Staatthalter 21. Kalchberg 22. Nr. 2717/19 23. Dieser hoher Erlaß wird den Herrn Gemeindevorstehern 24. mit der Aufforderung bekanntgegeben, bei den abzuhal25. tenden Versamlungen die Gemeindeglieder auf das 26. Bestehen dieser hochortigen Anrodnung aufmerksam 27. zu machen, und bei vorkommenden Fällen diese hoch28. ortige Anordnung strenge zu handhaben. 29. k.k. Bezirkshauptmannschaft 30. Freudenthal den 5ten Mai 1851 31. Theimer.

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1. /:gedrückt:/ Verordnung 2. des k.k. Staathalters in Schlesien über die Bemessung und Einhebung 3. des Schulgeldes in den Triviavolksschulen 4. Das durch die politische Schulverfassung für die Trivial – Volks5. schulen gesetzlich vorgeschriebene Schulgeld bildet einen untentbehr6. lichen Bestandtheil des kargen Lohnes der Schullehrer. Um die re7. gelmäßige Einhebung und Abfuhr desselben an den Schullehrer 8. sicher zu stellen, wird folgendes angeordnet: 9. § 1. Die Höhe des, für jedes schulfähige Kind zu entrichtenden Schul10. geldes ist innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen mit Rücksicht 11. auf die bestehende Uebung festzusetzen. 12. Die Bezirkshauptmannschaften werden beauftragt, eine 13. Uebersicht der in ihrem Bezirke, bei jeder einzelnen Schule 14. bestehenden Uebung hierorts vorzulegen und zur Erziehung 15. gleichförmiger Ansätze Anträge zu stellen. 16. § 2. Zur Bemessung des dem einzelnen Schullehrer jährlich gebüh17. renden Schulgeldes ist in folgender Art vorzugehen: 18. Von der im verläßlichen Wege erhobenen Gesamtzahl 19. der Schulpflichtigen Kinder ist mit Rücksicht auf Tod und Krank20. heits – dann andere gesetzliche Verhinderungsfälle am Schul21. besuche, so wie auf ganze oder theilwise Befreiungen der 22. achte Theil, vorweg in Abzug zu bringen, und hiernach 23. aus den verbleibenden 7/8 der für das ganze Schuljahr ent24. fallende Betrag des Schulgeldes zu berechnen. 25. § 3. Diesen Pauschal – Betrag hat die Gemeinde dem Schullehrer 26. in monatlichen Raten auszuzahlen, wogegen es dem Ge27. meindevorstande obliegt, die Einhebung sowohl des regel28. mäßigen laufenden Schulgeldes, als auch das durch die po29. litische Schulverfassung als Strafe festgesetzten doppelten Schul30. geldes von den Zahlungspflichtigen für die Gemeindekasse 31. zu bewirken und zu verrechnen. Nicht minder ist es Sache 32. des Gemeindevorstandes, mit Zuziehung der Lokalarmen33. kommission die ganzen oder theilwiesen Befreiungen 34. auszusprechen. -102-

1. Das als Strafe einzuhebende doppelte Schulgeld ist abgeson2. dert auszuweisen, und die Hälfte deren an den Normalschulfond 3. abzuführen. Eine Herabsetzung des nach § 2 dieser Verordnung 4. bemessenen Pauschalbetrages kann nur unter besonders berücksich5. tigungswürdigen Umständen über einen von dem Bezirks6. hauptmann zu stellenden Antrag stattfinden. 7. § 4 Um sich von dem Schulbesuche in ununterbrochener Kenntniß 8. zu erhalten, und den Betrag das den Säumigen zur Last fallenden 9. doppelten Schulgeldes sicher zu stellen, haben der Herr Ortsseelensorger, 10. der Gemeindevorstand und der Schullehrer am ersten Montag eines 11. jeden Monates zusammen zu treten und auf Grund der von dem 12. Schullehrer unter strengster Dienstespflicht in Evidenz zu halten. 13. Den Frequentationskatologe die erforderlichen Auszüge zu machen, 14. welche von den drei Kommissionsmitgliedern zu unterfertigen 15. und dem Gemeindevorstande zu übergeben sind. 16. § 5. Die Einhebung der Schulgelder hat durch diejenigen Organe 17. zu geschehen, durch welche die Leistungen für öffentliche und 18. Gemeindezwecke eingehoben werden und haben im Falle 19. der Säumigkeit diejenigen Zwangsmittel einzutreten, welche 20. durch §3 der kaiserlichen Verordnung von 11. Mai 1851 bei 21. Abgaben zu öffentlichen Zwecken angeordnet sind. 22. §6 Wenn bei der einen oder der anderen Schule Pauschalien 23. in Uebung sind, so dürfen dieseleben niemals unter dem 24. nach dieser Vorschrift jährlich zu ermessenden Pauschalbetrag 25. stehen, sind daher bis auf die Höhe desselben zu ergänzen, 26. es sei denn, daß die gesetzliche Kongrua von fl. 130 für den 27. Schullehrer und fl 70 für den Gehilfen in anderem Wege 28. und ohne Belastung des Normalschulfondes sichergestellt ist. 29. Ist das bisher übliche Pauschale höher, als jener Pauschal30. betrag, dann kann es auf diesen nur in dem Falle herun31. tergesetzt werden, wenn es weder auf förmlichen Verträ32. gen beruht, noch bei der ordnungsmäßigen Ermittlung 33. der Dotation in jener Höhe in Rechnung gestellt wurde. 34. § 7. Die aus früherer Zeit noch bestehenden Schulgeldrückstände -103-

1. sind von den Bezirkshauptmannschaften zu liquidieren, richtig 2. zustellen, und den Gemeindevorständen zur Einhabung im 3. politischen Wege und Abfuhr an den Schullehrer zuzuweisen. 4. Die Bezirkshauptmannschaften haben den Vollzug die5. ser Vorschrift strengstens zu überwachen 6. Troppau den 5. August 1851 7. österr. Adler

Kalchberg m.p.

8. k.k. Staathalter 9. Von der k.k. Landesschulbehörde 1298/142 10. Das hohe Ministerium für Kultus und Unterricht 11. hat unterm 26 v.M. Z. 7305 nachstehende Verordnung erlassen: 12. Unter die Ursache der geringen Fortschritte der vielen 13. Schüler in den Volksschulen gehört nach den eingegangenen 14. Berichten vor allen der theils verspätete, theils vernachläßigte 15. Schulbesuch. 16. Ungeachtet dessen glauben die Eltern das Recht zu haben, 17. ihre Kinder nach zurückgeletem 12. Jahre der Schule sogleich 18. zu entziehen. 19. Um diesem äußerst nachtheiligen Mißstande zu 20. begegnen, und den Lehrern und Schulvorstehern die nöthi21. gen Anhaltspunkte zur Herstellung eines fleißigen Schulbe22. besuches darzubieten, findet das Ministerium für Kultus 23. und Unterricht mit Hinsicht auf die § 301 und 306 der 24. politischen Schulverfassung Nachstehendes anzuordnen. 25. 1. Alle Kinder sollen wenigstens sechs volle Jahre die Schule 26. besuchen und sollen in keinem Falle, auch wenn sie vor 27. zurückgelegtem 6. Jahre die Schule zu besuchen anfingen, 28. vor vollendetem 12. Jahre aus derselben austreten. 29. 2. Kinder haben die Schule in eben dem Maße länger 30. zu besuchen, als sie dieselbe später zu besuchen anfingen. 31. In Gegenden, wo der Schulbesuch örtlicher Umstände wegen, 32. erst mit dem vollendeten 7. Jahre begonnen werden kann, -104-

1. kann der Austritt erst mit dem zurückgelegten 13. Jahre erfolgen. 2. 3. Eltern und Pflege-Eltern, welche ihre Kinder nachläßig zur 3. zur Schule schicken, haben nicht das Recht, sie mit zurückgelegtem 12. 4. Jahre der Schule zu entziehen, vielmehr sind die Versäumnisse 5. durch eine Verlängerung des Schulbesuches nachzuholen. 6. 4. Kinder, welche den Schulbesuch zu rechter Zeit anfangen, und 7. die Schule durch volle 6 Jahre fleißig besucht haben, können 8. nach vollendeten 12. Jahre auch im Verlaufe des Schuljahres 9. austreten, jedoch darf es nicht vor der in diesem Jahre statt10. findenden Prüfung geschehen. 11. 5. Die Schullehrer sind verpflichtet, den Eintrittstag eines jeden schul12. fähigen Kindes im Schulkathaloge, wie es sich von selbst versteht, 13. im Schularchive aufzubewahren ist, anzumerken, und bei vor14. kommenden Uebersiedlungen der Eltern an andere 15. Schulgemeinden, den an die Schüler auszustellenden Zeugnissen 16. beizufügen. 17. Nach dieser Verordnung haben sich Eltern, Lehrer und 18. Schulvorsteher auf das Genaueste zu achten. 19. Troppau am 14. August 1851 20. für den k.k. Statthalter 21. Rzehola m.p. 22. k.k. Gubernial – Rath. 23. Abschrift

Nr.1263/5ten

24. Von der k.k. schlesischen Landesschulbehörde. 25. Es kommen häufig Fälle vor, daß schulpflichtige 26. Kinder ihre Heimat verlassen, und bei anderen Ge27. meinden in Dienst gehen, wo sie die Schule nicht besuchen. 28. Es ist streng darauf zusehen, daß künftig die Kin29. der aus fremden Gemeinden an jenen Orten, wo sie 30. ihren Aufenthalt genommen haben, je nach ihrem Alter, 31. entweder die Wochen – oder die Sonntagsschule zu besuchen 32. verhalten werden. -105-

1. Zu diesem Behufe haben die Ortsvorstände über diese 2. Kinder besondere Verzeichnisse zu führen, diese dem Schul3. dirstriktsaufseher, dann dem Ortsseelensorger und dem betref4. fenden Lehrer mitzutheilen. 5. Den Vollzug haben die Bezirkshauptmannschaften 6. auf den Amtstagen zu überwachen. 7. Troppau am 28ten Juli 1851 8. Rzehola m/p 9. Nr 5284/19 10. Hievon werden die Herrn Gemeindevorsteher 11. mit dem Beifügen verständigt, die fraglichen Verzeichnisse 12. über die Kinder am nächsten Amtstage auszuweisen. 13. Freudenthal am 30. August 851. 14. Theimer m/p 15. Abschrift

Troppau am 1. August 851

16. Von der k.k. schl. Landesschulbehörde Z. 1244 17. Euer Wohlgeboren! 18. Das hohe Ministerium für Kultus und Unterricht 19. hat aus Anlaß des vorgelegten Hauptberichtes über den 20. Zustand der Volksschulen im Jahre 1850 unterm 13ten 21. v.M. Z. 6507 angeordnet, es sei die Einleitung zu tref22. fen, daß bei jeder Schule in jenen Gegenden, wo die 23. Obstbaumkultur gedeiht, eine Baumschule angelegt, 24. und den größeren Schülern Unterricht in der Obstbaum25. pflege erteilt werde. Wo die Schule keinen Garten hat, 26. ist ein geeigneter Platz zur Obstbaumschule auszumitteln 27. und zweckmäßig einzurichten. 28. Euer Wohlgeboren haben zur Realisierung dieser 29. wichtigen Aufgabe im Einverständnisse mit dem Herrn 30. Schuldistriktsaufseher, an welche unter einem durch die geist31. liche Oberbehörde die gleiche Aufforderung ergeht, und der Orts-

-106-

1. vorstände sofort das Geeignete zu veranlassen. 2. Ich habe nothwendig Euer Wohlgeboren auseinender3. zusetzen, welchen hochwichtigen Einfluß die Obstbaumzucht 4. nicht nur des ökonomischen sondern in direkt auch des sittlichen 5. Zustandes der Bevölkerung nimt. 6. Ich ersuche daher Euer Wohlgeboren für die von dem h. Mini7. sterium angedeutete Absicht, sowohl in ihrem persönlichen Ver8. kehr mit den Ortsvorständen als auch durch die Bezirks-Commis9. säre bei Amtstagen, und ihrer aus Anlaß von Commissionsge10. schäften in den Schulorten öfter eintretenden Anwesenheiten 11. mit vollem Eifer hinzuwirken. Da, wo der Schulmann ein 12. eigenes Gärtchen nicht besitzt, biethet sich in den unbenutzten 13. Ortsplätzen und Gemeindeauen öfter die Gelegenheit der, ihm 14. ein Fleckchen zu diesem Zwecke anzuweisen. 15. Übrigens werde ich nach gewissen Erhabungen, die ich un16. ter Einem im geeigneten Wege einleite, eine detailierte 17. Vorschrift in dieser Angelegenheit erlassen, was E. W. jedoch 18. nicht hindern mag, schon itzt derselben Ihre Aufmerksamkeit 19. wenigstens rücksichtlich der vorläufigen Sicherstellung der 20. für den Zweck geeigneten Plätze zu richten. 21. Nr 4997/19 22. Hiervon werden die H. Gemeindevorstände verstän23. digt sich vorläufig die Ausmittlung geeigneter Plätze, 24. falls nicht bei den Schulen zu dem angedeuteten Zweck 25. geeignete Gärten vorhanden sind, angelegen sein zu lassen. 26. K.k. Bezirkshauptmannschaft 19. August 851 27. Theimer 28. Abschrift 1263/L.Sch 29. Von der schl. k. k. Landeschulbehörde. 30. Nach einem Berichte des Herrn Schulrats hat der Orts31. vorsteher von Dambrau bei Fridek ein für Förderung 32. des Schulunterrichtes durch Unterstützung der Schule mit -107-

1. Lehrmitteln und für Weckung und Belebung patriotischer 2. Gesinnung bei der Jugend sehr thätiger Mann zu Bewach3. ung des Besuches der Sonntagsschule aus den Gemeindeglie4. dern drei Männer gewählt, von denen stets einer dem 5. Unterrichte beiwohnt, der die abwesenden Kindern sogleich 6. holen, nach der Schule aufs Rathhaus führen läßt und nach 7. Aufnahme eines kurzen Protokolls sofort gegen die säu8. migen Ältern, das Verfahren nach den bestehenden Vor9. schriften einleitet. 10. Ich empfehle der k. k. Bezirks-Hauptmannschaft eine 11. ähnliche Überwachung des Besuches nicht nur der Sonntags12. sondern auch der Wochenschule durch zuverlässige Gemeinde13. glieder an allen Orten, wo der Schulbesuch nicht vollkom14. men befriedigend ist, ungesäumt zu veranlassen, und 15. sehe dem Berichte aber das Geschehene noch vor dem Anfang 16. des nächsten Schuljahres entgegen. 17. Troppau am 28. Juli 851 18. Rzehola m/p 19. 5285/19 20. Hiervon werden die H. Gemeindevorstände mit 21. der Aufforderung verständigt, die zu dem gedachten 22. Zweck geeigneten Männer aus den Gemeindegliedern 23. zu bestimmen, und selbe zum nächsten Amtstage 24. zur hierortigen Kenntnis zu bringen. 25. 30. August 851 26. Nr. 7314/19 27. An 28. dem Gemeindevorstand 29. in 30. Neu-Erbersdorf 31. Die hohe k. k. Landes-Schulbehörde hat im Erledi32. gung des Gesuches der Gemeinde Neu-Erbersdorf um -108-

1. Herabsetzung des Schulgeldpauschales von 2 Kr auf 1 ½ Kr von 2. einem Kinde wochentlich mit dem Erlaß vom 20. Novem3. ber d. J. Z. 3071 eröfnet. 4.

– Unter Rückschluß der Beilagen des Einschreitens

5.

- vom 29. Oktober d. J. Z. 6684 wird die rücksichtlich

6.

- der Neu-Erbersdorfer Schule mit 2 Kr Cmz vorgeschrie-

7.

- ben Schulgeld – Durchschnittseinheit auf jene von Einem

8.

- und Einhalben /:1 ½ Kr:/ Cmz gegen dem herabgesetzt, daß

9.

- die Gemeinde dem jeweiligen Lehrer die gesetzliche

10.

– Gebühr jährlich 12 fr Cmz für die Schulsauberung be-

11.

– sonders entrichte, welche früher von ihr in natura

12.

– zu besorgen war. Eine mehrere Berücksichtigung

13.

– dieser Gemeinde, welche nebst dem Schulgelde nichts

14.

– an den Lehrer beiträgt, ist durchaus nicht zuläßig.

15. Auf Grund dieser h. Entscheidung hat der Gemeindevorstand 16. nunmehr ohne Verzug die Einkassierung des Schulgeldes für 17. das Jahr 1852/3 zu veranlassen und den dießfälligen Einkas18. sierungsausweis bis 14ten k. M. anher vorzulegen. 19. Der ähnliche Ausweis für das Jahr 1851/2 wird sub zu20. rück geschlossen. 21. K. k. Bezirkshauptmannschaft 22. Freudenthal am 27. Neovember 1852 23. Theimer 24. Adresse: K. k. Bezirkshauptmannschaft Freudenthal 25. Nr. 7259. 7314. 7355 26. An 27. den Herrn Bürgermeister 28. in 29. Neu-Erbersdorf 30. Nr 1813 pro

A. /:Stempel abgehalten:/

31. Die Gemeinde Neu- Erbersdorf verweigert die 32. Konkurrenzleistung zur Bestellung der Fahrgelegenheit

-109-

1. für die Seifersdorfer Kirche visitierenden Herrn Erzprie2. ster aus Troppau und beruht sich hiebei auf die Entschei3. dung der Hofkanzlei vom 31. August 1839. 4. In dieser Entscheidung ist jedoch blos von der Beistel5.lung der Vorspann für den die Schulen visitierenden Dechant 6. die Rede und zu dieser Vorspann hat die Gemeinde nach 7. der erwähnten Hofkanzley Verordnung keinen Beitrag 8. zu leisten. 9. Allein hier handelt es sich wie erwähnt, um die 10. Beitragsleistung zu den Fuhren des die Seifersdorfer Kirche 11. visitierenden Troppauer Erzpriesters. 12. Nach dem Hofkanzleidekrete von 4. Juni 1829 13. Z 12434 ist zwar für derlei canonische Visitationen eine 14. Gebühr von 3 fr Cmz aus dem Kirchenvermögen bewilligt, 15. diese Gebühr ist jedoch nicht als Entschädigung für die betref16. fende Fahrgelegenheit, sondern rein als „Tafelgeld“ bestimt. 17. Da mithin dem visitirenden H. Dechant keine 18. wie immer geartete Entschädigung für die Fahrgelegenheit 19. aus öffentlichen Fonden zukomt und dieselbe billiger 20. Weise doch nicht verhalten werden kann, diese im Inte21. resse der Kirche geleistete Fuhre aus Eigenem zu bestreiten, 22. so unterliegt es keinem Zweifel, daß die eingepfarrten 23. Gemeinden der visitirten Kirche, somit auch Neu-Erbers24. dorf die Bestreitung der Fuhrkosten des die Seifersdorfer 25. Kirche visitirenden H. Dechant und in dem speziellen 26. Falle der Fahrkosten aus Anlaß der Seifersdorfer Kirchen27. visitation im Jahr 1858 mitzutragen hat. 28. Der Gemeindevorstand erhält somit den Auftrag 29. die von den mit eingepfarrten Gemeinden Seifersdorf 30. und Wiese angesprochenen Beytragsleistung zu den Fahr31. kosten für den H. Erzpriester in Troppau aus Anlaß der Seifersdor32. fer Kirchenvisitation im Jahre 1858 unweigerlich zu leisten. 33. Vom k. k. Bezirksamte Freudenthal am 20. Juni 1860 Herzig 34. An den Gemeidevorstand Neu-Erbersdorf -110-

1. Abschrift B 2. Von der k.k. mähr.-schles. Statthalterei

Nr. 2513

3. Die Gemeinde Neu-Erbersdorf ist zur Kirche Seifersdorf 4. eingepfarrt. Die Abholung des betreffenden Dekanatsvorstandes 5. zur Vornahme der Kirchenvisitation ist eine Obliegenheit der 6. eingepfarrten Gemeinden, weil das Dekanatamt blos ein 7. mit keinem Bezuge einer Entschädigung verbundenen Ehren8. amt, und die Visitation selbst nach kirchlichen Gesetzen, verordnet 9. ist. Von der eigentlichen Kirchenvisitation ist die der Schule 10. verschieden, indem erstere einen kirchlichen, letztere einen 11. weltlichen Akt bildet, die Vereinigung dieser Visitation ist 12. nicht unbedingt nothwendig, und wo sie stattfindet, geschieht 13. es im Interesse der Eingepfarrten und der Kirche und kann 14. vom Dechante, wenn er zugleich Schuldistriktsaufseher ist, ver15. fügt werden. 16. Das Dekret der Studienkomission vom 31ten August 17. 1839 Z. 5590 spricht nur vom Dechant als Schuldistriktsaufseher, 18. denn wenn er die Schulvisitation abgesondert von den Kirchen 19. Visitationen vornähme, auf eine von den eingeschulten 20. Gemeinden zu seiner Abholung beizustellende Gelegenheit 21. keinen Anspruch hat, in dem er die Schulvisitationsgebühr von 22. 3 fr Cmz bezieht. 23. Der vom freudenthaler Bezirksamte erlassene Auf24. trag von 20. Juni v. J. Z. 1813 ist demnach den bestehenden 25. Gesetzen gamäß und wird unter Zurückweisung des dagegen 26. von dem neuerbersdorfer Gemeindevorstande eingebrach27. ten Rekurses bestätiget. 28. Hiedurch erledigt sich der bezirksämtliche Bericht vom 29. 30. Dezember v.J. Z. 3495 pol dessen Beilagen mit dem 30. Auftrage rückgestellt werden, daß von dieser Entscheidung 31. die erforderliche Verständigung der Interessenten zu32. verfügen ist. 33. Brünn am 28. Februar 1861 34. für den Statthalter Metzburg mp. -111-

1. An 2. das k.k. Bezirksamt in Freudental 3. Nr. 1231 pol (2 Stück) 4. Wovon der Gemeindevorstand in Erledigung des Rekurses vom 5. 21. Juli v. J. dessen Beilagen nebenliegend ./. zurückfolgen, 6. mit dem Beifügen verständiget wird, nunmehr unweigerlich 7. dem rekurrierten hierämtlichen Auftrage vom 20. Juni v. J. 8. Z. 1813 nachzukommen, und sofort den von den Gemeinden 9. Seifersdorf und Wiese angesprochenen Beitrag zu den Fahrkosten 10. für den Troppauer Herrn Erzpriester aus Anlaß der seifersdorfer 11. Kirchenvisitation im Jahre 1858 zu leisten. 12. K. k. Bezirksamt 13. Freudenthal am 18. März 1861 14. Weyudny 15. An 16. Herrn Ferdinand Beyer 17. Gemeindevorsteher in 18. Neu-Erbersdorf 20. Hohes k.k. Ministerium! 21. Stempel - /:halbbrüchig geschrieben:/ 22. Durch die Bescheide des k.k. Bezirksamtes A vom 20. Juny 1860 23. z. 1813 und der k.k. Statthalterey B vom 28. Februar / 18. März 1861 Z 2513, 24. wo die Gemeinde Neu-Erbersdorf zur Concurenzleistung bey 25. Beystellung der Fahrtgelegenheit für den H. Erzpriester aus Troppau 26. bei der Visitation der Seifersdorfer Kirche verhalten wird, 27. findet sich dieselbe beschwert, - deshalb ist der unterthänigst gefer28. tigte Ortsvorstand genöthigt, dagegen zu rekurrieren und 29. dabey stützt sich derselbe auf folgende Gründe: 30. Ist schon im H. Hofkanzleidekrete C vom 31. August 1839 31. Z. 5590 rechtskräftig entschieden, daß bey Visitationen der Schule -112-

1. der Visitator nebst der Visitationgebühr von 3 fr aus dem Kirchen2. vermögen oder aus dem Schulfonde von den Gemeinden nichts 3. und insbesondere keine Fahrtgelegenheit anzusprechen habe. Diese 4. höchste Entscheidung ist so deutlich, daß über den Inhalt derselben 5. nicht der geringste Zweifel eintreten kann. Wir werden darin 6. von der Beystellung der Fahrgelegenheit für den H. Visitator aus dem 7. Gründe ausdrücklich befreyt, weil keine Vorschrift besteht, daß die 8. Schulgemeinden für den Visitator die Gelegenheit beyzustellen haben. 9. Da zu jener Zeit also im Jahre 1839 das Hofdek. vom 4. Juny 1829, 10. worauf sich in A und B beruffen wird, schon wirksam war, und 11. die höchste Hofkanzeley darinn keinen Grund fand, aus zur fraglichen 12. Leistung zu verhalten, so ist klar, daß dieses Gesetz in A und B 13. unrichtig ausgelegt wird. 14. Wenn auch in C nur von der Vorspann des Schulvisitators 15. die Rede ist, so schadet uns dieses nichts, weil seit Menschengeden16. ken die Schulvisitation immer unter Einem, mit der Kirchen17. visitation und nie getrennt vorgenommen wird, die Schul18. visitation ist zugleich Kirchenvisitation und die Kirchenvisitation 19. zugleich Schulvisitation, und wird im Gesetz gewöhnlich cano20. nische Visitation genannt. 21. Dieses erhellet auch deutlich aus der Bestimmung, daß 22. der Schulvisitator aus dem Kirchenvermögen einen Bezug von 23. 3 fr CM zu beziehen hat. Dieser Bezug aus dem Kirchenvermö24. gen wäre schwerlich bewilligt worden, wenn die Visitation 25. nicht auch im Interesse der Kirche vorgenommen würde. 26. Wenn also Kirchen und Schulvisitation eins ist, und 27. wir zur Schulvisitation nichts zu leisten haben, so kann auf 28. keinen Fall die fragliche Concurrenz gefordert werden. 29. Auf den Namen des H. Visitators, ob er Dechant oder 30. Erzpriester heißt, kann es nicht ankommen, weil er 31. immer nur Schulvisitator ist, und wirklich auch im Jahr 32. 1858 nebst der Kirche auch die Schule visitierte. 33. Wir haben laut C ihm immer keine Vorspann 34. zu geben. Da die Beyschaffung einer Fahrgelegenheit doch gewiß -113-

1. nichts anderes als Vorspann ist, so müssen wir auch davon befreyt 2. werden. 3. Dieses ist um so mehr der Fall als wir in Erbersdorf kei4. ne ordentliche Bespannung haben, und seit Jahrhunderten aus 5. diesem Grunde von jeder Vorspannleistung befreyt sind. 6. Hätte der Visitator nebst den 3 fr aus dem Kirchenvermögen 7. noch etwas anderes z.B. Fahrgelegenheit anzusprechen, so müßte 8. dieses Bene doch auch im Hofkanzleydekrete vom 4. Juny 1829 9. oder der allerhöchsten Entschließung vom 26. Februar 1830 ent10. halten seyn, was aber nicht der Fall ist. Er hat also sonst nichts 11. anzusprechen, als 3 fr und kann also auch keine Gelegenheit 12. fordern. 13. Es ist zwar für uns gleichgültig, ob die 3 fr als Tafel14. geld oder auf die Fahrgelegenheit gegeben werden, indessen 15. müssen wir doch bemerken, daß im Gesetz diese Gebühr nicht 16. Tafelgeld genannt wird und daß bey einer Visitation nicht 17. der Visitator sondern der visitirte Pfarrer die Tafel giebt. 18. Wenn also der Herr Visitator keine Beköstigungsaus19. lagen hat, so kann die fragliche Gebühr auch nur als Retu20. tion für die Fuhre gerechnet werden. Die Begründung der 21. Entscheidung A ist also vollständig widerlegt. 22. Auch die Entscheidung B entbehrt jedes gesetzlichen Grundes. 23. Denn wenn auch das Dekanat ein bloßes Ehrenamt ist, so 24. wird für jede Visitation die Gebühr von 3 fr entrichtet und 25. dieselbe kann dem H. Dechant deshalb unmöglich lästig fallen, 26. besonders da er keine andere Auslagen hat, als die Gelegen27. heit, und diese noch gewöhnlich mit einigen Pferden beystellt. 28. Auch ist das Abholen des Decanatsvorstandes in keinem 29. Gesetzte den eingepfarrten Gemeinden zur Pflicht gemacht, 30. und insbesondere nichts davon im Hofkanzleydekrete vom 31. 4. Juny 1829, worinn die Visitationsgebühren normiert 32. werden, nichts erwähnt. 33. Schul und Kirchenvisitation sind ein und dasselbe, 34. wie daraus erhellet, daß die Visitationsgebühr aus dem -114-

1. Kirchenvermögen oder in Ermanglung eines solchen aus dem 2. Schulfonde also nach Umständen bald aus diesem oder jenem 3. gezahlt wird. Die Trennung der beyden Visitationen in B ist 4. also eine künstliche, die im Gesetze nicht begründet ist. Die 5. fragliche Visitation im Jahr 1858 war also eine Schulvisitation, 6. zu welcher wir nichts beytragen dürfen. 7. Befreyen uns die Verhältnisse von Erbersdorf von der Vorspann, 8. oder der Beystellung einer Gelegenheit für Jedermann. Denn wir 9. bearbeiten unsere Grundstücke mit Rindvieh, und halten also 10. keine Bespannung,m wie sie zur Vorspann verwendet wird. 11. Wenn ja ein Müller, Garn oder Holzfänder Pferde hält, so 12. geschieht es nur für sein Geschäft und nicht im Interesse der Oeko13. nomie, daher die Gemeinde Erbersdorf seit jeher von jeder Vor14. spann befreyt blieb, und wir können uns wenigstens so lange 15. die jetzigen Gesetze bestehen diese Last nicht auflegen lassen, ohne das 16. letzte Mittel zu versuchen. 17. Schließlich wird noch bemerkt, daß von uns noch nie Concur18. renz zur canonischen Visitationen gefordert wurde als im Jahr 1838, 19. wogegen wir recurrendo obsiegten, und 20 Jahre später oder im 20. Jahre 1858, wogegen wir obzusiegen hoffen. 21. Gestützt auf diese Gründe wagt der ehrfurchtsvoll gefertigte 22. Gemeindevorstand recurrendo die Bitte. 23. Das hohe k. k. Ministerium gerufe, die gravierlichen Entschei24. dungen A u. B aufzuheben, und die Gemeinde Neu-Erbersdorf 25. von der geforderten Concurrenz zur Beyschaffung der Fahrtgele26. genheit bez. Der Seifersdorfer Schul und Kirchenvisitation zu entheben. 27. Jägerndorf am 19. April 1861 28. Ferdinand Bayer 29. Bürgermeister 30. :/ m:/ K. K. Staatsministerium 31. in 32. Wien 33. Die Gemeinde Neu Erbersdorf Bez. Freudenthal in 34. Schlesien durch ihren Vorstand rekurriert gegen den -115-

1. bezirksämtliche Bescheid vom 20. Juny 1860 und die Statthalt2. terei-Erledigung vom 28. Februar 1861 wegen geforderter Con3. currenz zur Fahrgelegenheit für den Seifersdorfer Schul und Kir4. chen Visitator. 5. Nr. 3922 pol. 6. Das hohe k. k. Staatsministerium hat laut Erlasses vom 7. 13. August d. J. Z. 7231/1824 l. M. dem Rekurse der Gemeinde Neu8. Erbersdorf vom 19. April l. J. gegen die Entscheidungen des 9. k.k. Bezirkamtes vom 20. Juni 1860 Z. 1813 und der m. schles. 10. Statthalterei vom 28. Februar 1861 Z. 2513, mit welchen die genann11. te, zur Pfarrei Seifersdorf gehörige Gemeinde verhalten wurde, 12. den von den andern Pfarrgemeinden angesprochenen Beitrag 13. zu den Fuhrkosten des Erzpriesters von Troppau aus Anlaß 14. der vorgenommenen kanonischen Visitation der genannten 15. Pfarre zu leisten, keine Folge gegeben, weil das Dekret der 16. bestandenen Studienhofkomission vom 31. August 1839 17. Z. 5590, welches die rekurrierende Gemeinde für ihre Befrei18. ung von der in Rede stehenden Beitragsleistung geltend 19. macht, sich nicht auf die canonische Visitation bezieht, hinsicht20. lich deren vielmehr in Schlesien neben der steten Gepflogen21. heit ausdrückliche Anordnungen der Landesbehörde bestehen, 22. nach welchen von den betreffenden Pfarrlingen bei den 23. Kirchenvisitationen zur Abholung des visitierenden Dechants 24. die Fuhr untentgeldlich beigestellt werden soll. 25. Hiervon wird die Gemeinde Neu-Erbersdorf in Folge Er26. laßes der h. k .k. sch. Landesbehörde vom 23. v. M. Z. 7155 27. und in Erledigung des rückfolgenden Ministerial Rekurses 28. in Kenntnis gesetzt. 29. Vom k. k . Bezirksamte Freudenthal 30. am 3. September 1861 31. Fiwny 32. An den Gemeindevorstand 33. in Neu Erbersdorf

-116-

1. Colledagänge 2. Löblicher Ortsvorstand! 3. Schon im Jahre 1849 wurde von der Gemeinde Erbersdorf 4. der von undenklichen Zeiten her Statt gefundene, dem Pfarrschullehrer 5. in Seifersdorf gegen ein beliebiges Honorar der dortigen Ansassen 6. laut Schulfassion gebührende Gründonnerstaggang gemäß Zuschrift 7. vom 29. April nemlichen Jahres untersagt, wodurch ich in mei8. nem mir zugewiesenen Schuleinkommen in Nachtheil versetzt bin. 9. Ich will nicht glauben, daß den Gemeindegliedern, insbesondere 10. ihren vorgesetzten Organen, nicht bekannt seyn sollte, welche 11. Dienstesverrichtungen dem jedweiligen Pfarrschullehrer in Sei12. fersdorf für die sämmtlichen Pfarrgemeinden Jahr aus Jahr ein 13. zu leisten obliegen, wofür er nur durch das ihm bei Gelegen14. heit dieses Ganges mitgetheilte Honorar bis dahin entschädigt 15. und besoldet worden ist. 16. Ich habe auf diesen sogenannten Kolledagang kein ver17. meintliches, sondern ein fassionsmässig gegründetes Recht. 18. Ferner wurde mir auch im Jahre 849 noch der sogenannte 19. Krankengroschen abgesprochen, und auch nicht mehr bezahlt ohner20. achtet bis zum heutigen Tage der Krankendienst von mir ver21. langt, und auch unweigerlich verrichtet wurde. Jeder Arbeiter 22. sagt das Sprichwort – ist seines Lohnes werth, was auch ich 23. zu hoffen glaube. 24. Indem gegenwärtig auf Anordnung der hohen Landes25. Schulbehörde das fassionsmäßige Einkommen der Schullehrer 26. ungesäumt, und zwar bis zum nächsten Amtstage tabellarisch 27. specifirt der k.k. Bezirkshauptmannschaft vorzulegen ist, 28. so bitte ich: Der löbliche Ortsvorstand wolle mich unverzüg29. lich über meine Anforderungen schriftlich vorbescheiden. 30. Seifersdorf am 7ten Dezember 1851 31. Florian Hanel

Georg Krause m. p.

32. Pfarrer u. Dechant

Pfarrschullehrer -117-

1. An

nr. 5837/19

2. den Gemeindevorstand 3. in 4. Neu Erbersdorf 5. Uiber Anordnung der h. k.k. schl Landesschulbehörde vom 6. 13. v. M. Z 2389 ist die Erhebung zu pflegen, wie der Gehalt 7. des Schullehrers in Neu Erbersdorf verbessert werden könne, 8. ohne daß der Schulfond in das besondere Mitleiden gezogen werde. 9. Zu diesem Ende hat der Gemeindevorstand, zwey Aus10. schußmänner und der Schulaufseher, Behufs ihrer Einverneh11. mung am 28. September d. J, früh um 9 Uhr bei der k. k. Be12. zirkshauptmannschaft in Freudenthal zu erscheinen. 13. K. k. Bezirkshauptmannschaft 14. Freudenthal am 23. September 1852 15. Theimer 16. Löbliche k. k. Bezirkshauptmannschaft! 17. In Folge erhaltenen Auftrages dto 31ten December 852 18. Z. 8110 erstattet der gefertigte Gemeindevorstand über die Be19. schwerde des Seifersdorfer Schullehrers nachstehende Äußerung: 20. Daß die Gemeinde Neu-Erbersdorf den sogenannten 21. Kolledagang mit vollem Rechte untersagte, läßt sich aus 22. der, der Beschwerde des Schullehrers allegirten Fassion erkennen, 23. daß die Gemeinde Neu Erbersdorf gegen den Seifersdorfer 24. Schullehrer gar keine Verpflichtung übernommen habe. Gleich 25. im Eingang des Fassion sind ausdrücklich nur die Orte 26. Seifersdorf und Wiese * nicht aber auch von dem Orts27. vorstande der Gemeinde Neu Erbersdorf gefertigt. Es ist 28. unbegreiflich, wie der Seifersdorfer Schullehrer aus dieser 29. Fassion, die ohne Zuziehung und ohne Zustimmung der Ge30. meinde Neu Erbersdorf zu stande kam, in welcher nicht 31. einmal dieser Gemeinde mit einem einzigen Worte 32. */:Einzuschalten hinter Wiese :/: als diejenigen Orte bezeichnet, aus welchen die Seifersdorfer 33. Schule ihre Einkünfte bezieht. In Uibereinstimmung damit ist diese Fassion auch nur von 34. den Ortsvorständen der Gemeinden Seifersdorf und Wiese:/ -118-

1. Erwähnung geschieht, für sich ein Recht ableiten will. 2. Daß diese Fassion keinen Anspruch des Schullehrers an die 3. Gemeinde Neu – Erbersdorf begründet, geht aus dem Umstande 4. mit voller Zuverlässigkeit hervor, daß dieser Schullehrer durch5. aus nicht berechtigt, ja es ihm nicht einmal eingefallen ist, die 6. anderen in dieser Fassion aufgeführten Emolumente von der Gemein7. de Neu – Erbersdorf anzusprechen, und doch gewiß könnte er mit dem8. selben Rechte und aus demselben Grunde, aus welchem er die Colleda 9. anspricht, auch den Brotbeitrag, die für das Wetterläuten bestimm10. ten Gibigkeiten etc. anfragen, denn auch diese Beiträge stehen 11. in der Fassion so gut, wie die Colleda. 12. Dieser von dem Seifersdorfer Schullehrer angesprochene Colleda13. gang ist also wohl weiter nichts als eine Anmaßung, als ein 14. Unfug, zu dem man in früheren Jahren still geschweigen hat, weil 15. es denn doch im Belieben des Einzelnen stand, etwas zu geben 16. oder nicht und weil man gleichgültig zusah, wie der ehrwürdig17. ste Stand sich der Lächerlichkeit Preis gab. 18. Ist es nicht lächerlich, ist es vielmehr nicht empörend, und 19. beklagenswert, wenn man am Gründonnerstage den 20. Volksschullehrer mit einigen Knaben von Haus zu Haus zie21. hen sieht, gleich einem Leiermann, wie ihn die Thüre vor 22. der Nase zugeschlagen, wie er an anderen Orten ganz ab23. gewiesen, oder gar mit einer Bettlergabe abgespeist wird. 24. Der Gemeindevorstand glaubt nur seine Pflicht erfüllt zu haben, 25. daß er diese Herabwürdigung nicht länger duldete – ist ja doch das 26. Betteln allenthaben und überall untersagt und es besteht für 27. den Schullehrer dießfalls gewiß kein Privilegium. 28. Der Gemeindevorstand ist überzeugt, daß die löbl. k.k. 29. Bezirkshauptmannschaft es vollkommen billigen wird, 30. daß diesem Unwesen gesteuert wurde, um somehr, da es 31. auf eine ganz bescheidene Weise und mit Beobachtung der 32. nöthigen Rücksichten geschah, und es nicht zu verkennen ist, 33. daß ohne Abstellung solcher Mißbrauche an gedeihliches Aufblühen 34. des Volksunterrichtes gar nicht zu denken ist, weil bei deren -119-

1. Fortbestehen die nothwendige Achtung des Lehrers unendlich leidet. 2. Einen Pauschal – Ersatz für diese eigenmächtig und will3. kürlich unternommenen Sammlungen von der Gemeinde 4. Neu – Erbersdorf anzusprechen, ist der Seifersdorfer Schullehrer 5. durchaus nicht berechtigt und es bittet der Gemeindevorstand 6. um Schutz gegen ein derartiges Unsinnen. Der Schullehrer von 7. Seifersdorf leistet für die Gemeinde Neu – Erbersdorf gar nichts 8. und er hat nach dem ihm selbst in der Beilage 2/ ausge9. sprochenen Grundsatze auch von der Gemeinde nichts zu fordern. 10. In einzelnen Fällen, wo er wirklich etwas leistet, 11. wird ihm jederzeit das bezahlt, was er selbst verlangt. 12. Der Gemeindevorstand muß umsomehr gegen jede 13. Auflage für diesen Schullehrer protestieren, als derselbe in 14. seinen Einkünften sehr gut gestellt ist und einer Unter15. stützung von einer fremden Gemeinde nicht bedarf. 16. Dagegen ist der Schullehrer der Gemeinde Neu – Erbersdorf sehr 17. nothwendig und so gering dotiert, daß es beinahe kaum unmöglich 18. ist bei den theuern Zeiten das Leben durchzubringen. Die Gemein19. de Neu – Erbersdorf erkennt es für ihre heilige Pflicht, ihren eige20. nen Schullehrer die möglichste Unterstützung angedeihen zu21. lassen, und kömmt derselben nach ihren Kräften nach, muß 22. aber eben deshalb auch darauf bedacht sein, diese Unterstützung 23. auch für die Zukunft zu vermöglichen. Jede Gemeinde soll 24. soll das Gleiche thun und es wäre nahmentlich sehr unbillig, 25. wenn der Schullehrer der reichen Gemeinde Seifersdorf noch 26. von der armen Gemeinde Neu – Erbersdorf ausgehalten werden sollte. 27. Ein gleiches Bewandtniß hat es mit dem Krankengroschen. 28. Es ist dem Gemeindevorstande nicht ein Fall bekannt, daß der 29. Seifersdorfer Schullehrer selbst bei den Krankenversehen mitge30. gangen wäre, immer schickte er einen Knaben, der auch 31. verdiente Honorar von der beträffenden Krankenfamilie 32. jederzeit erhilt. So unbedeutend dieser Betrag ist, so handelt es 33. sich hier doch um das Prinzip, zu dessen Aufrechthaltung der Ge34. meindevorstand bemüssiget ist die Bezahlung zu verweigern. -120-

1. Der fremdortige Schullehrer leistet nichts, sogleich erhält er auch nichts. 2. Der Gemeindevorstand bittet daher: Die löbliche k.k. Bezirks3. hauptmannschft geruhe, diese Äußerung zur Kenntnis zu neh4. men, und dem Seifersdorfer Schullehrer zu bedeuten, daß er den Colle5. dagang zu unterlassen und keinen Krankengroschen anzusprechen habe. 6. Neu Erbersdorf am 26ten Jänner 853 7. Franz Schreiber 8. Bürgermeister 9. Ferdinand Bayer 10. Johann Mayer 11. Gemeinde Aussch. 12. /:Rubrum:/ 13. k. k. Bezirkshauptmannschaft 14. Freudenthal 15. der Vorstand der Gemeinde 16. Neu Erbersdorf 17. ad Nr 8110/1832 18. erstattet unter Comunicati19. tionsrücksluß seine Äußerung 20. Von der k.k. Bezrikshauptmannschaft Nr. 7705/19 21. Die hohe k. k. Landesschulbehörde hat mit dem Erlaße vom 29. 22. Novber d. J. Nr. 2511 eröffnet. 23. Die untern 23. März d.J. Z. 1044 vorgelegten Regulierungs24. urkunden für die Schule in Neu Erbersdorf folgen, nachdem sie 25. auf Grund der mit dem weiteren Berichte von 19. Sptber d. J. Z. 5791 26. gelieferten, gleichfalls zurückgehenden Nachweisungen bestättigt 27. worden sind, zur weitern Zustellung zurück. 28. Hierbei wird der k. k. Bezirkshauptmannschaft zur weiteren 29. Verständigung der Interressenten bekannt gegeben, daß das 30. h. Unterrichts – Ministerium laut herabgelangten Dekrets vom 31. 21. d. Mts. Z. 11485 über hierortigen Antrag den gegenwärtigen 32. Lehrer in Neu – Erbersdorf, Eduard Riedel, in Hinsicht auf seine -121-

1. belobte Dienstleistung von dem bisher genossenen namhaften Schul2. fondebeitrage pr. 88 fr 30 kr Cmz zwar nichts zu entziehen befun3. de, jedoch bemerkt habe, daß dieser Betrag nicht in Gänze als ein 4. fortdauernder mit der Neuerbersdorfer Schulstation verbundener 5. Genuß in die neue Schulfaßion aufgenommen werden könne, 6. sondern vielmehr bei der ersten Schuldiensterledigung bedeutend 7. vermindert, die diesfällige Verminderung jedoch aus Lokalmitteln 8. in der Art wieder gedeckt werden müße, daß das Schuleinkom9. men nicht unter 150 fr herabsinkt. 10. Es wäre für die Schuldienststation in Neu Erbersdorf 11. sehr zuträglich, wenn dem Lehrer die Benutzung eines tragbaren 12. Grundstückes schon jetzt zugewendet werden könnte. Die k. k. 13. Bezirkshauptmannschaft hat in dieser Richtung einzuwirken und 14. den Erfolg seinerzeit anzuzeigen. 15. Wenn der Gemeindevorstand unter Anschluß der in dem 16. Gemeinde – Archiv zu hinterlegenden Regulirungsurkunde 17. sub ./. mit der Aufforderung in die Kenntniß gesetzt wird, für 18. die Ausmittlung des Lehrergehaltes für die Zukunft auf eine 19. entsprechende Art Sorge zu tragen. 20. Die Schulsauberung liegt der Gemeinde ob. 21. Freudenthal am 11. Dezember 1853 22. der k. k. Bezirkshauptmann: 23. Theimer 24. An den Gemeindevorstand in Neu Erbersdorf. 25. Abschrift

Nr. 7847

26. Von der k. k. Bezirkshauptmannschaft 27. Die hohe k. k. Landesschulbehörde hat in Erledigung 28. Ihres Rekurses vom 30. September d. J. gegen die hierortige 29. Entscheidung vom 1ten Februar d. J. Nr. 577 wegen des 30. Bezuges der Kolleda in der Gemeinde Neu – Erbersdorf mit 31. dem Dekrete vom 1ten Dezember 1853 Z. 2426 eröffnet: 32. Die sogenannte Colleda war und ist eine Gebühr -122-

1. des Organisten oder Meßners und nicht des Schullehrers als solchen. 2. Da die Gemeinde Neu – Erbersdorf nach Seifersdorf eingepfarrt ist, so 3. unterliegt es keinem Zweifel, daß das Einkommen des Seifers4. dorfer Pfarrchullehrers an Colleda, welches in der Stammfassion 5. vom 15ten Jänner 1788 mit jährlichen 10 fr veranschlagt ist, von 6. allen eingepfarrten Gemeinden herrühre, wenn auch die eine 7. oder andern dieser Gemeinden die Stammfassion nicht mitgefer8. tigt hatte. 9. Daß der Seifersdorfer Pfarrschullehrer das ihm zustehende Recht des 10. Colledabezuges aus der Gemeinde Neu – Erbersdorf auch wirklich aus11. geübt habe, beweißt der Umstand, daß ihm die ehedem üblich gewe12. senen Umgänge erst im Jahre 1849 eingestellt worden sind. Diesem 13. zufolge ist das Begehren des Seifersdorfer Pfarrschullehrers gegen die 14. eingepfarrte Gemeinde Neu - Erbersdorf vollkommen begründet 15. und es handelt sich nur um die Bestimmung des Betrages, welcher 16. an der fassionsmäßigen Colleda auf die Gemeinde Neu – Erbersdorf 17. entfällt. 18. In dieser Beziehung ist das Hofdekret vom 6ten July 1786 maß19. gebend, durch welches verordnet wurde, daß der Entgang durch die 20. aufgehobenen Colledagebühren den Meßnern mittelst eines be21. stimmten Neujahrsgeschenkes zu ersetzen ist. 22. Da die Gemeinde Neu – Erbersdorf, wie sich aus ihrem an die 23. k. k. Bezirkshauptmannschaft unterm 26ten Jänner d. J. erstatteten 24. Berichte schließen läßt, kaum bereitwillig sein dürfte, auf ein 25. bestimmtes Neujahrsgeschenk mit dem Pfarrschullehrer sich zu 26. einigen und weitwendige Verhandlungen mit dieser und 27. den andern eingepfarrten Gemeinden wegen des Colledabe28. zuges einzuleiten auch nicht an der Zeit ist: so findet man dem 29. Seifersdorfer Pfarrschullehrer an Stelle der aufgehobenen Colle30. dagebühren auf Grund der Stammfaßion vom 15. Jänner 1788 31. ein unveränderliches Neujahrsgeschenk von Zehn Gulden Cono. 32. Münze zuzuerkennen und zu verordnen, daß dieser Betrag 33. auf die eingepfarrten Gemeinden nach der Seelenzahl vertheilt 34. und der hiernach auf jede einzelne Gemeinde entfallende An – -123-

1. theil von derselben unter Soliderhaftung an jeden Neujahrstage 2. dem Pfarrschullehrer entrichtet werde. Nach dieser Anordnung 3. sind auch die rückständigen Colledagebühren in jeder eingepfarr4. ten Gemeinde zu ermitteln und zu berechnen und für den 5. Pfarrschullehrer einbringlich zu machen. Dagegen haben die Um6. gänge des Pfarrschullehrers für immer und sogleich aufzuhören. 7. Auf den Bezug des von Neu – Erbersdorf angesprochenen so8. genannten Krankengroschens hat der Seifersdorfer Pfarrschullehrer 9. kein Recht, weil ein solches von ihm nicht nachgewiesen wurde. 10. An die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Jägerndorf, welcher 11. die Pfarrschule von Seifersdorf untersteht, ergeht mit der Ver12. ständigung von dieser Anordnung unter Einem der Auftrag, 13. die Vertheilung der Colledagebühr als Neujahrgeschenkes auf 14. die einzelnen Gemeinden durchzuführen und die Regulirung 15. der Seifersdorfer Pfarrschule sofort abzuschließen. 16. Wovon Sie unter Rückschluß der Beilage, nämlich 17. der Urfassion für die Schule in Seifersdorf nebst 2 Stück bey 18. hauptmannschaftlichen Erledigungen sub ./. zu Ihrer Wissen19. schaft und Darnachachtung in die Kenntniß gesetzt werden. 20. Freudenthal am 15ten Dezember 853 21. Theimer m/p 22. An 23. den Herrn Schullehrer Georg Krause 24. in Seifersdorf 25. Nr 7847 26. Wovon der Gemeindevorsteher zu dessen Wissenschaft und 27. Darnachachtung in die Kenntniß gesetzt wird. 28. Freudenthal am 15ten Dezember 853 29. Theimer 30. An den Gemeindevorstand 31. /: Beilagen angeheftet eigenes Blatt:/ in Neu Erbersdorf 32. 6 Kr 33. Erfüllungs – Stempel 34. Zu der Rekurs – Erledigung der k. k. Landesbehörde in -124-

1. Troppau dto 1. Dezember 853 Z. 2426 bezüglich der von dem Sei2. fersdorfer Pfarrschullehrer von der Gemeinde Neu – Erbersdorf ange3. sprochenen Colleda. 4. Ortsvorstand Neu – Erbersdorf am 19. Jänner 1854 5. Gemeindesiegel mit der Wage

Franz Schreiber

6.

Vorsteher

7. Abschrift

Nr. 5791

8. An 9. die löbliche Kammergutsverwaltung 10. in 11. Jägerndorf. 12. Die Mittelschule in Neu – Erbersdorf untersteht im Grun13. de der polit. Schulverfassung XIX Abschnitt § 370 des k. k. kreis14. ämtlichen Erlasses vom 8ten März 1811 Z. 262/148 und der Entschei15. dung der Landesstelle vom 24. April 1812 Z. 9266 dem Pa16. tronate Sr. Durchlaucht dem Fürsten von und zu Liechtenstein 17. als Herzog von Troppau und Jägerndorf das Schulgebäude wurde 18. nach diesen obigen gesetzlichen Bestimmungen von Hochdemselben 19. erbaut, und muß nach Anordnung des H. Ministeriums der 20. Innern vom 10. Juni 1849 Z. 3965 von hieraus unter Zu21. ziehung der Gemeinde auch in Bau- und Besserung erhalten 22. werden. 23. Dem zu Folge finde ich über wiederholtes Einschreiten 24. des Schullehrers Eduard Riedel die löbliche Kammergutver25. waltung mit Beziehung auf mein Indorsat vom 27 Mai 26. 1853 Nr 3175 zu ersuchen, die Baureparaturen bei dieser Schule, 27. nemlich den Fußboden und die Katheder, die Schulbänke 28. samt den Schwellen, den Ofen im Lehrzimmer, die Tür und 29. die Fenster im Wohnzimmer des Lehrers und was seidt dem 30. obigen Erlaß noch hinzugekommen sein dürfte im Ein31. vernehmen mit der Gemeinde, welche nach dem vorangefuhr32. ten Hohen Ministerialdekrete vom 10. Juni 1849 Nr. 3965 33. das Materiale, die Zug- und Handlangerarbeiten beizustellen -125-

1. hat, herzustellen. 2. Der dagegen gemachten Vorstellung vom 2. Juni 1853 3. Nr. 665 kann mit Rücksicht bestehenden gesetzlichen Beistimmun4. gen also nicht Folge gegeben werden. 5. K. k. Bezirkshauptmannschaft 6. Freudenthal am 23. Juli 1854 7. Hiervon wird der Gemeindevorstand unter Beziehung 8. auf den Bericht vom 24. Juni 853 Nr. 71, dessen Beilage sub ./. 9. zurückgeschlossen wird, unter Einem mit dem Bedeuten in 10. die Kenntnis gesetzt, im Einvernehmen mit der Kammer11. gutsverwaltung in Jägerndorf diese höchst dringenden Bau12. reparaturen nunmehr ungesäumt in Angriff zu nehmen 13. und über den Befolg bis Ende August d. J. die Anzeige zu erstatten. 14. Freudenthal am 23. Juli 1854 15. Theimer 16. An den Gemeindevorstand in 17. Neu – Erbersdorf. 18. Löblicher Gemeindevorstand! 19. Ich sehe mich im Nachhange zu der in jüngstvergange20. ner Zeit geschehenen Regulierung meiner Schuleinkünfte 21. folge des Sachverhalten zur Sprache zu bringen, ich thue dieß 22. schriftlich, weil ich durchaus nicht will, daß 23. dieser Schritt mir als Böswilligkeit ausgedeutet 24. werde, und darthue, daß ich die Entscheidung ganz allein 25. der mir stetsbewiesenen Wohlmeinung des löblichen 26. Ortsvorstandes und der Herrn Ausschußmitglieder anheim stelle. 27. Die gewesene Landesschulbehörde beabsichtigte die Gehalte 28. der Schullehrer in Berücksichtigung der theuren schweren Zeiten 29. auf einen höheren Ziffer zu bringen, daher das Schulgeld er30. höht wurde. -126-

1. Mit diesem stand jedoch die Verordnung in Verbindung, 2. daß die Betteleiern der Schullehrer, wie z.B Neujahrsgänge gegen 3. Reluirung in Geldbeträge aufzuhören haben. Da dieser Gang in 4. hiesiger Gemeinde von jeher zu den Einkünften des Lehrers be5. standen hat, so hätte ich daher mit allem Rechte eine Pauschal6. vergütung dafür in die Fassion aufnehmen können. Ich that 7. dieß aber nicht, um mir nicht auf Kosten der Gemeinde einen 8. Abzug meiner anderweitigen Einkünfte zu bereiten. 9. Die Gemeinde machte diesem Rechte Gebrauch und der 10. Neujahrsgang wurde somit eingestellt. 11. Inzwischen schritt die Gemeinde unter meiner Mitwirkung 12. um Abminderung des Schulgeldes auf den früheren Ziffern ein, 13. und wurde sub ./. nebenliegenden Bescheides berücksichtigt, jedoch 14. mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß die Gemeinde von Be15. streitung der Schulsäuberungskosten nicht befreit werden können. 16. In denselben Sinne ist diese Bestimmung in der sub ./. beige17. schlossenen Regulierungsurkunde enthalten. 18. Da ich durch Abzug des Kolledaganges und der Schulsäube19. rungskosten in doppelten Nachtheil komme, und mein kleines 20. Einkommen, bei welchen meine Vorgänger in der billigen Zeit 21. nur kümmerlich lebten, dadurch statt verbessert, geschmälert 22. wurde, so glaube ich der löbliche Gemeindevorstand und Aus23. schuß werde die Billigkeit anerkennen, nachdem die Gemeinde 24. bezüglich der Neujahrsganges ihrem zugekommenen Rechte 25. nachgekommen ist, daß ich dafür das mir zugekommene Recht, 26. nämlich der Vergütung der Schulsäuberungskosten von Seite der 27. Gemeinde in Anspruch nehme. 28. Die Schulsäuberungskosten betragen für mein Lehrzim29. mer nach Bestimmung der politischen Schulverfassung nach 30. § 3 Seite 82 jährlich 12 fr. Cm. 31. Bei Leistung dieses Betrages, wozu unter den Tittel 32. Gemeindeunkosten doch wahrscheinlich auch die löbl. Guts33. verwaltung beitrage würde, würde ich für Einbuße des 34. Neujahrsganges doch einiger Maßen entschädigt und hie -127-

1. durch Recht für Recht gehandhabt, mir aber hiedurch doch einige 2. Erleichterung in dieser anhaltenden Theuerung bereitet. 3. Vorsetzend, der löbl. Gemeindevorstand werde die4. ses mein Anliegen unterstützen, spreche ich diese Schulsäu5. berungskosten von diesem Jahre anfangend mit Einruchnung 6. von 1855 an, obwohl dieselben mir vom Tage der Erledigung 7. der Regulierungsurkunde schon zukommen sollten. 8. Schließlich wiederhole ich nochmals die Versicherung und 9. den Wunsche, daß dieser Gegenstand durchaus nur ein Akt 10. des guten Einvernehmen bleiben solle, mit welcher Ver11. sicherung sich 12. zeichnet 13. Eduard Riedel 14. Schullehrer 15. Neu – Erbersdorf am 4ten November 1855. 16. Vom k. k. Bezirksamte Freudenthal 17. Nr. 1369 pol. 18. Auf Eingabe vom 6. März 1856 Nr 41 werden 19. durch Bürgermeister aufgefordert, hieher anzuzeigen, 20. ob in dort bezeichneten Angelegenheit schon eine ämtliche 21. Entscheidung erflossen ist, oder nicht, und im ersteren Falle, 22. dieselbe Ihrem dießfälligen Berichte beizuschließen. 23. Freudenthal am 28. April 1856. 24. Herzig 25. An den Bürgermeister 26. in 27. Neu-Erbesdorf 28. Nr. 1272 pol. 29. Dem Gemiendevorstande ist bereits aus einer Mitthei30. lung der bestandenen Bezirkshauptmannschaft zu Freu31. denthal bekannt, daß nach bestimmten Weisungen des 32. hohen Kultus- Ministeriums und der hohen schles. Landes-128-

1. regierung bei allen Trivialschulen, wo dieß dermal noch nicht der 2. Fll ist, das Einkommen des Lehrers auf wenigstens 200 fr Cm 3. aus Lokalmitteln erhöht werden solle. 4. Insbesondere muß die Verwirklichung dieser Lehrer5. dotationsverbesserung bei den sogenennten Mittelschulen ange6. strabt werden, da bezüglich derselben der Grundsatz ausgesprochen 7. ist, diejenigen Mittelschulen, deren Bedürfnisse durch Lokalmit8. tel nicht vollkommen gedeckt sind, bei den nächsten Erledigungs9. fällen der Lehrerposten im Grunde der dießfalls zu pflegenden Ver10. handlung zur Auflassung in Antrag zu bringen. 11. Dieß hätte die Gemeinde Neu – Erbersdorf, deren Schule 12. eine bloße Mittelschule ist, und wofür der Lehrer nach Ausweis 13. der Schulregulierungs – Urkunde bis jetzt bloß eine Dotation im 14. Ganzen von 159 fr 47 kr, und nach Ausscheidung des darunter be15. griffenen, blos für den gegenwärtigen Lehrer-Dotation nicht durch 16. Mittel der Gemeinde genügend verbessert würde. 17. Nach diesem Vorauslasse fordere ich den Gemeindevorstand 18. auf, diese Angelegenheit mit der Gemeinde zu berathen und sich 19. dabei gegenwärtig zu halten, daß die bestehende Gesetzgebung 20. der Natur der Sache entsprechend die Einrichtung und ERhal21. tung der Volksschulen zunächst auf die eigenen Mittel der 22. Gemeinde verweise. 23. Die Verbesserung des Schuleinkommens mittelst Wid24. mung von Grundstücken wäre wohl die zweckentsprechen25. ste, da hiedurch eine dauernde Abhülfe gewährt würde. 26. Insofern aber die Gemeinde keine Grundstücke besitzt, 27. die sie für diesen Zweck widmen könnte, muß durch ander28. weitige Zuthat und Mittel der Gemeinde, resp. Durch Lokalbei29. träge in Naturalien oder im Gelde für die Aufbesserung 30. des Lehrergehaltes bis zu der angeforderten Höhe von 200 fr ge31. sorgt werden, wenn anders die Gemeinde sich den Fortbe32. stand ihrer Schule auch für die weitere Folge sichern will.

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1. Ich erwarte, daß die Gemeinde in Rücksicht dessen, 2. und der vielen Vortheile, welcher aus dem Bestande einer 3. selbständigen Schule für ihre Jugend erwächst, sich zu den mög4. lichen Opfern für die zu bewirkende Gehaltsaufbesserung her5. beilassen werde. 6. Das Resultat der dieserwegen zu haltenden Gemeinde7. berathung und resp. Die dießfällige Erklärung der Gemeinde8. repräsentanz ist binnen 4 Wochen anher vorzulegen, da ich 9. angewiesen bin, der hohen Landeregierung hierüber Bericht 10. zu erstatten. 11. K. k. Bezirksamt Freudenthal am 4. Mai 1856 12. Herzig 13. An den Gemeindevorstand 14. in Neu Erbersdorf 15. Sitzungsprotokol 16. aufgenommen beim Ortsvorstande der Gemeinde Neu-Er17. bersdorf am 1. Juni 1856 in Gegenwart der Gemeinderepräsentanz. 18. Gegenstand 19. Berathung der Dotationsfrage für den hierortigen Schullehrer. 20. /: ab Nr 1272/p 21. So sehr wir von dem wohlthätigen Einfluß, den eine 22. gute Schule, d.h. ein guter Unterricht, auf die Jugend rück23. sichtlich einer guten Erziehung und Ausbildung der geistigen 24. Fähigkeiten bewirken erkennen und so sehr wir auch wün25. schen, hierfür Alles zu thun, was in dieser Beziehung von 26. uns verlangt wird, so müssen wir leider hiermit erklä27. ren, daß wir durchaus keine Mittel und Wege audfindig 28. machen können, wie und auf welche Weise die auf 200 fr 29. Cm zu erhöhende Dotation des hierortigen Lehrers aus Lokal30. mitteln einbringlich gemacht werden könnte. Gemeindever31. mögen hat die Gemeinde als solche gar keines, weder an 32. Fonds- noch andere Gemeinderevenie.

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1. Die Gemeinde selbst ist bloß aus Häuslergründen gestiftet, 2. deren Ertrag bei weiten nicht den Lebensbedarf der hierortigen 3. Bevölkerung deckt. Die vorangegangenen Theuerungsjahre 4. verbunden mit den hohen Steueranforderungen haben die 5. ohnedieß armen Inasassen vollends an den Bettelstab ge6. bracht. Die meisten dieser Häuslerbesitzungen sind verschul7. det und die Besitzer können sehr häufig die Zinsen für 8. ihre Schulden nicht erschwingen – daher auch viele Exeku9. tionsfälle bevorstehen. 10. Nur durch besondere Einwirkung des Ortsvorstandes ist 11. es möglich – die k. k. Steuern und das bisher bestandene Schulgeld 12. mit vieler Noth einzubringen – und es ist rein unmög13. lich noch über dieses weiter aufgelegte Leistungen und Zah14. lungen von den verarmten Bewohnern Erbersdorfs einzu15. treiben. 16. Wir haben über alles dieses unser Anliegen in einer 17. besonderen Eingabe stto 6. März 856 unterthänigst vorgetra18. gen, worauf jedoch noch keine Erledigung erflossen ist, 19. um deren Betreibung wir nun gleichfalls ergebenst bitten. 20. Wir haben hierin in demselben Sinne bezüglich der 21. Unmöglichkeit der Aufbringung der Dotation für unseren 22. Lehrer aus Lokalmitteln- oder durch Umlage auf den 23. Steuergulden, die Gründe angeführt, und müssen hier nur 24. wiederholen, dass das Bestehen einer Schule, wegen weiter 25. Entfernung bis zur Pfarrkirche nach Seifersdorf – unbe26. dingt nothwendig ist – und ohne Unterricht können wir 27. unsere Jugend doch nicht lassen, umsomehr, weil gerade 28. in den verarmten Gemeinden eine besonders thätige Auf29. opferung von Seite des Lehrers gehört, indem von den 30. armen Eltern, die mit Nahrungssorgen zu kämpfen 31. haben – für die häusliche Erziehung der Kinder fast gar 32. nichts geschieht – und nur durch die Schule der gänzlichen 33. Verwahrlosung entrissen werden können. 34. Die Wohlthat und die Segnungen einer guten -131-

1. Erziehung durch die Schule – verfließt sich nach unserer Mei2. nung als allgemeines Staatsgut – in dem ganzen Staat – 3. und wir basieren darauf unsere Hoffnung, die hohen 4. Behörden werden bezüglich der Erhaltung der Schule und 5. der Lehrer in so armen Gemeinden wie Erbersdorf – eine 6. allgemeine Fürsorge aus communical – Mitteln – oder 7. durch Bezirks- oder Landeseinkünfte treffen, und so den 8. Fortbestand der Schulen in armen Gemeinden auch für 9. die Folge sicher stellen. 10. /: Ohne Unterschrift:/. 11. Nr 600 pol. 12. Die hohe k. k. schles. Landesregierung hat mit Erlaß 13. vom 18. V. M. Z 245 die erzielte Dotationserhöhung bei 14. der Neu – Erbersdorfer Mittelschule gegen dem zu geneh15. migen gefunden, daß diese Dotations – Erhöhung auch 16. durch einen polit. exequerbaren von den gesetzlichen 17. Vertretern der Gemeinde unterzeichneten Revers sicher18. gestellt werde. 19. Uibrigens hat die hohe Landesregierung hiebei 20. bemerkt, daß die der genannten Schule bisher aus dem 21. Normalschulfonde gewährte Aushilfe mit dem ganzen Be22. trage jährl. 88 fl 30 kr in Gemäßheit des hohen Ministe23. rial Erlasses vom 21. Novbr 1853 Z. 11485 /: int. Mit dem 24. landesschulbehördl. Erlasse vom 29. Okt. 1855 Z. 2511 :Ü nur 25. auf die Dienstesdauer des jetzigen Lehrers bei dieser Schu26. le belassen werden können und daß bei der nächsten 27. Erledigung des Schuldienstes ein angemessener Betrag 28. von jenem Schulfondsbeitrage eingezogen werden müsse, 29. in welchem Falle dann die Gemeinde dem hiedurch an 30. den erhöhten Lehrergehalte pr 200 fr entstehenden Abgang 31. gleichfalls aus eigenen Mitteln zu denken haben wird. 32. Hievon wird der Gemeindevorstand mit dem 33. Auftrage verständigt nach den beiliegenden hohen Orts er-132-

1. gänzten Entwurfe drei Parien auf ungestempelten Papier 2. auszufertigen, und mit Rückschluß des Entwurfes bis späte3. stens 25. d. M. anher vorzulegen. 4. Von diesem Reverse ist ein Pare der hohen Landes5. regierung zu übersenden, das 2te wir der Gemeinde und 6. das 3te dem Lehrer zur Aufbewahrung zugestellt werden. 7. Zugleich wird der Gemeindevorstand bei dem Umstan8. de, als gedachte Dotations Erhöhung auch in allen 3 Exem9. plaren der Regulierungsurkunde auf der Rubrik „Verände10. rung“ vorgemerkt werden muß angewiesen, das in seinen 11. Händen befindliche Pare dieser Urkunde gleichfalls in obiger 12. Frist anher einzusenden. 13. K. k. Bez. Amt Freudenthal am 9. Febr. 1858. 14. Herzig 15. An den Gemeindevorstand 16. in Neu – Erbersdorf 17. Nr. 2565 pol. 18. In Folge des Berichtes vom 8. Dtt. wurde für die Gemeinde 19. Neu – Erbersdorf eine ämtlich beglaubigte Abschrift der Schul20. regulierungsurkunde ausgefertigt und in dieser die gesche21. hene Dotations – Erhöhung auf der Rubrik „Veränderungen“ 22. eingetragen. 23. Diese hiernach berichtigte Urkunde wird dem nach dem 24. Gemeindeverstande anruhend zur Aufbewahrung zugestellt. 25. K. k. Bezirksamt Freudenthal am 15. Mai 1858. 26. Herzig 27. An den Gemeindevorstand 28. in Neu – Erbersdorf.

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1. Kauf – Contract 2. Am heute unten gesetzten Tag und Jahr ist zwischen 3. der Rosalia Schäfer Häuslerin sub N. 55 zu Erbersdorf und 4. der Gemeinde Erbersdorf bis auf hochobrigkeitliche Bewilli5. gung nachstehender Kaufkontrakt verabredet und unter 6. beygesetzten Bedingungen beschlossen worden. 7. Erstens: Verkauft Rosalia Schäfer ihren bisher eigenthümlichen 8. Hofacker auf dem Niederufer von zwey Scheffeln Bresl: 9. Maß Ausprat, an die Gemeinde Erbersdorf in einem fest10. gesetzten Kaufschillinge zu dreyßig Gulden in Cmze: 11. Zweitens: Hat die Gemeinde Erbersdorf diesen Hofaker gleich nach 12. meinem Tode, in all den Ruinen und Gränzen, wie selbe 13. sich gegewärtig befinden, samt der, allenfalls darauf an14. gebauten Frucht, als ihr wahres und unumschränktes Eigen15. thum in Besitz zu nehmen. 16. Dritens: Hat dieselbe auf obigen Kaufschilling entfallende 10pro17. cente Landemiem, wie auch den darauf haftenden fürst18. lichen Grund und Erbzins, alljährlich pr..n in die hoch19. fürstlichen Renten, die darauf entfallende Steuer ebne, 20. in so lange keine höhere Entscheidung erfolgt, in das vor21. gesetzte Bezirkssteueramt zu entrichten, wie auch 22. Viertens: Sich all jenen Bedingnissen, welche der hochobrigkeit23. liche Urkauf Nr 1753 besagt, getreulich zu unterziehen 24. ferner hat dieselbe, die, bey der Zuschreibung entfallende 25. Zuschreibgebühr, Ratificationstaxen, wie auch alle 26. übrigen Stempel und Schreibkösten allein zu bezahlen. 27. Fünftens: Da die Gemeinde Erbersdorf den obbenennten Kauf28. schilling zu Handen der Verkäuferin Rosalia Schäfer 29. bereits baar und vollständig erlegt hat, so wird unter 30. Einem dieser Kaufschilling hiermit abquittiert. 31. Sechstens: Ist die Gemeinde Erbersdorf wie auch alle einstma32. ligen Besitzer dieses Gründstückes verpflichtet, alle Jahre, -134-

1. d. i. zu immerwährenden Zeiten am Tage des heiligen 2. Johannes als am 24ten Juny in der Pfarrkirche zu Sei3. fersdorf, odeer wenn die Gemeinde in Zukunft eine eigene 4. Kirche erlangen sollte, in der Erbersdorfer Kirche ein gesunge5. nes Hochmut zu bezahlen, verbunden mit der frommen Rosalia Schäfer und ihres 6. verstorbenen Ehegatten gnädig aufnehmen, und die Gemeinde 7. vor Unglück und Wetterschaden bewahren wolle. Auch soll an 8. diesem Tage, als an dem immerwährenden Gelübnißtag der 9. Gemeinde eine Vorbitte für die Seelen der Rosalia Schäfer 10. und ihres verstorbenen Ehegatten mit abgebethet werden. 11. Siebtens: Endlich bewilligt Verkäuferin, die grundbücherliche Zu12. schrift dieses Kontraktes zu Gunsten der Gemeinde Erbersdorf. 13. Zur Urkunde nachstehende Fertigung. 14. Erbersdorf, am 4. April 1839 15. Anton Riedel Erbte

In Namen +++ Rosalia Schäfer Verkäuferin

16. Joh. Freidrich Gräbner Gyha der ganzen Franz Schreiber Erbälh Stahennd 17. Johann Bramer

Gemeinde Schreiber und Zeuge

18. Josef Schaffer

als Käfer Johann Jauernick Zeuge

19. Protokoliert im allgemenen Urkundebuche 20. Thomo 27. Folio 287 1/3. 21. Grundbuchamt Jägerndorf, am 29. August 1839. 22. Johann … 23. beeid: Grundbchfr 24. Lanami:……….. 3fr 25. Zuspbgt Ketif: Amtl 1 „ 51 x 26. Fa

4 fr 51 x

27. Fortsetzung aus alten Schriften auf Seite 179.

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1. Erbauung des neuen Schulgebäudes 2. Schon im Jahre 1881 wurde durch den Erlaß des k. k. Be3. zirksschulamtes Freudenthal vom 15. Junli 1881 Z 528 der Neu, Zu4. oder Umbau des Schulgebäudes anbefohlen, somit auch die An5. stellung einer 2. Lehrkraft verlangt. 6. Darauf faßte die hiesige Gemeindevertretung in der 7. sitzung vom 14. / 8. 1881 folgenden Beschluß: 8. „Auf Antrag des Herre Ernst Reichert wurde der Bau, 9. sowie die Anstellung einer 2. Lehrkraft abgelehnt. Dieser 10. Antrag wurde damit begründet, daß die Gemeinde- und 11. Schulumlagen /: dieselben betrügen für das Jahr 1881 bei der Gemein12. de 32 ½ %, bei der Schule 20 ½ %, zusammen 53% :/ ohnehin hohe 13. und für die durchschnittlich arme Bevölkerung fast unerschwing14. lich sind. Trotzdem werden diese Armutsverhältnisse von den 15. k. k. Behörden und den h. schles. Landesausschuß nicht in dem 16. Maße berücksichtigt, wie bei anderen Gemeinden, indem die 17. uns aus Landesmitteln gewährte Subvention für Schulzwecke 18. nur 50 fl., bei den meisten andern Gemeinden eine viel 19. höhere Ziffer beträgt. Der Antrag wurde angenommen. 20. Um diese Zeit ging der bisherige Lehrer und Schul21. leiter Eduard Riedel in Pension, da am 22. September 22. 1881 in der Gemeindeausschußsitzung eine Lehrerwahl statt23. fand. Gewählt wurde: Josef Hample, Unterlehrer in Zos24. sen /: ein hiesiger:/ mit 7, J. Teichmann, Unterlehrer in ? 25. mit 4 Stimmeen. 26. Diese Wahl wurde vom k. k. B. Sch. K. Freudenthal 27. laut Erlaß vom 30. Oktober 1881 Z. 1158 nicht anerkannt, 28. weil Hampel die Lehrbefähigungsprüfung noch nicht abge29. legt hatte. 30. Es wurde also am 16. November 1881 eine Neu31. wahl vorgenommen. Bei derselben erhielt Johann Ascher, Leh32. rer in Bennisch, 8 und J. Teichmann 3 Stimmen. Es 33. erscheint somit Herr Lehrer Johann Ascher gewählt. -136-

1. Mit dem Erlasse des k. k. B. Sch. R. vom 25. November 1881 2. Z. 1214 wurde anbefohlen, für eine 2. Lehrkraft ein Schullokal zu mieten. 3. Der Gemeindeausschuß erklärte hierauf, daß in der Gemeinde 4. kein entsprechendes Lokal vorhanden sei, darum eine 2. Lehrkraft 5. nicht verwendet werden kann. 6. Zufolge eines neuerlichen Auftrages des k. k. B. Sch. R. vom 24./2. 7. 1881 Z. 19, womit die Errichtung, bezw. Der Neubau der Schule abermals auf8. getragen wird, stellt Herr Ernst Reichert den Antrag: 9. „Insolange wir mit den anderen Steuerlasten und Gemeindeum10. lagen so hohe Prozente aufteilen müssen, ist es bei der gänzlichen Un11. möglichkeit der Gemeinde bei dem besten Willen derselben eine Un12. möglichkeit, für die Erbauung eines 2. Schullokals und für die Bei13. stellung einer 2. Lehrkraft zu sorgen. 14. Die Schülerzahl, die jetzt circe 140 Schüler beträgt, ist zumeist 15. durch die Ansiedlung von fremden Arbeitervolk aufgelaufen. Die16. ses Verhältnis kann sich ja, wie es schon in andern Gemeinden 17. geschehen ist, ändern und die Räume der Schule stehen dann teil18. weise leer.“ 19. Dieser Antrag wurde von allen unterstützt, die Besorgung 20. einer 2. Lehrkraft und die Erbauung eines 2. Schullokals 21. vorläufig nicht bewilligt. 22. Sitzung vom 6. Mai 1882 23. Bald darauf wurde vom k. k. B. Sch. R. durch Erlaß vom 24. 1. Juli 1882 Z. 572 die Errichtung eines 2. Schullokals und die 25. Anstellung einer 2. Lehrkraft neuerdings aufgetragen, worüber 26. in der Gemeindeausschußsitzung vom 31. August 1882 Herr Johann 27. Ihm N. 54 folgende Antrag einbringt: 28. „Es ist ein Rekurs an den k. k. Landesschulrat zu richten, 29. in welchem folgende Gründe angeführt werden müssen: die 30. B. Sch. R. nachzukommen, indem sie an und für sich sehr arm 31. ist, /: denn sie besteht zumeist aus meuter Kleinhäuslern und 32. wurde durch zugezogenes Proletariat noch mehr belastet:/ kein 33. Gemeindevermögen besitzt, ja im Gegenteile noch Lasten auf -137-

1. den neu errichteten Friedhof hat. Die Geschäfte liegen darnieder, 2. nachdem viele Gewerbe infolge dieser Stockung aufgelassen werden 3. mußten die Gemeindeumlagen erreichen die Höhe von 45 – 60%.“ 4. Diesem Antrage wird einstimmig zugestimmt. 5. In der Gemeindeausschußsitzung vom 21. August 1883 bringt 6. der Gemeindevorsteher den Erlaß des k. k. B. Sch. R. vom 30. April 7. 1883 Z. 538 betreffend die Errichtung eines 2. Lehrzimmers zur Verlesung. 8. Bei der Beratung hierüber wird konstatiert, daß im ganzen 9. Dorfe kein geegnetes Lokal vorfindig ist. Ursachen der Untauglich10. keit sind die geringe Höhe der Zimmer, sowie deren zu kleiner 11. Fassungsraum. 12. Hierauf scheint ein Stillstand in dieser Angelegenheit 13. eingeterten zu sein, nachdem erst in der G. – A. Sitzung vom 2. Fe14. bruar 1885 wieder eines Beratung über einen Erlaß des k. k. 15. B. Sch. R. vom 24. Jänner 1885 Nr 24 / Sch stattgefunden hat. 16. In diesem Erlasse wird die Gemeinde aufgefordert, den 17. Neubau eines Schulhauses in Auge zu fassen und einen hie 18. für geeigneten Bauplatz in der Gemeinde ausfindig zu machen. 19. Angeführt wird der der Gemeinde gehörige, oberhalb der 20. alten Schule /: jetziger Steinbruch :/ - gelegene Bauplatz im 21. beiläufigen Ausmaß von ¾ Joch. /: dieser Platz wurde nach 22. dem Hochwasser 1903 abgegraben und das Material zu Errich23. tung des Oppadammes vom Schaukelsteg bis zur oberen Bleiche 24. verwendet:/. 25. Weiters wird in diesem Erlasse ausgeführt, daß durch die 26. Vermehrung der Schülerzahl an der hiesigen Schule die Erweite27. rung derselben zur zweiklassigen zur unabweisbaren Not28. wendigkeit geworden ist. 29. Es wurde beschlossen, daß die Gemeinde außer Stande 30. ist, für den Neubau etwas zu tun, da sie schon lange keine 31. Subvention aus Landesmitteln für den Aufwand der 32. Volksschule erhalten hat. 33. Ein weiterer Erlas des k. k. B. Sch. R. Freundethal 34. vom 23. Februar 1887 Nr. 1558/ Sch. Lautet wörtlich: -138-

1. „Da bei der am 19. November 1886 gepflogenen kommis2. sionellen Erhabung konstatiert wurde, daß das bestehende Schul3. gebäude in Neu – Erbersdorf zum Zwecke der Unterbringung 4. eines 2. Lehrzimmers nicht erweitert werden kann, so muß 5. nunmehr behufs Durchführung der rechtskräftigen Entscheidung 6. des h. k. k. schles. Landesschulrates vom 17. November 1882 Z. 3255, 7. gemäß welcher die einklassige Schule in Neu – Erbersdorf zu einer 8. zweiklassigen erweitert und eine Unterlehrer- eventuell Unter9. lehrerinnen – Stelle an dieser Schule systemisiert würde, der Bau eines 10. neuen Schulhauses in Neu – Erbersdorf in Angriff genommen werden.“ 11. Für die Erbauung der neuen Schule hat die Gemeindevertretung 12. von Neu – Erbersdorf auf Grund des in der Sitzung vom 28. März 1886 13. mit Stimmeneinheitlichkeit gefaßten Beschlusses die oberhalb dem 14. Schulgarten gelegene, der Gemeinde gehörige Grundparzelle und 15. den gegenwärtigen Turnplatz in Vorschlag gebracht. 16. Da bei der obigen kommissionellen Erhabung dieser Bau17. platz bestehend aus der Grundparzelle Nr. 1162 pr 362 Kl. und 18. der Gartenparzelle Nr. 1157 pr 345 Kl für die Erbauung 19. der Schule geeignet befunden wurde, so findet der k. k. Bezirks20. schulrat diesen Bauplatz zu genehmigen und den Gemeindevor21. stand aufzufordern, für die auf diesem Platze zu erbauende 22. neue Schule sofort einen Beuplan verfassen zu lassen und 23. denselben zum Zwecke der Genehmigung durch den h. k. k. schles. 24. Landesschulrat längstens bis Ende Mai l. J. anher vorzulegen. 25. Sollte der Bauplan bis zu diesem Zeitpunkte hieramts 26. nicht einlangen, dann müßte gegen die Gemeinde mit den 27. erforderlichen Zwangsmußregeln vorgegangen werden. 28. Gegen diese Entscheidung steht der Schulgemeinde die Beru29. fung an den h. k. k. schles. Landesschulrat binnen 14 Tagen offen. 30. Der Vorsitzende: 31. Groß 32. In der G. A. – Sitzung vom 28. März 1886 wurde be33. schlossen, an dem früher angegebenen festzuhalten und ein 34. Stück vom Turnplatz mit einzubeziehen, so daß ein ziemlich -139-

1. ebener Platz gewonnen werden möchte. 2. Als besonderer Grund für die Beibehaltung dieses Platzes 3. wurde namhaft gemacht, daß sich derselbe ziemlich in der Mitte 4. der Gemeinde befindet und daß von anderen geeigneten Plät5. zen nämlich einer bei Herrn Heinz und einer beim Friedhof, 6. der eine für die Nieder-, der andere für die Obergemeinde zu7. weit sei. 8. In den Sitzungsprotokollen ist nicht ersichtlich, ob in Re9. kurs hierüber an den h. k. k. schles. Landesschulrat eingesendet wur10. de. Dies muß aber der Fall gewesen sein, da in der G. Aussch. 11. Sitzung vom 8. und 10. Mai 1887 ein Erlaß des k. k. Bezirks12. schulrates vom 14. April 1887 Z. 460, mit welchem die Entscheidung 13. des h. k. k. schles. Landesschulrates über den Rekurs der hiesigen Ge14. meinde wegen des Schulbaues und Einsendung eines Bauplatzes 15. mitgeteilt wird, zur Verhandlung gelangt. Dieser Erlaß lautet: 16. Der hohe k. k. schles. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 17. 6. April 1887 Z 671 dem Rekurse der Schulgemeinde Neu – Erbers18. dorf gegen den bezirksschulrätlichen Erlaß vom 23. Februar d. J. 19. Z. 1558, womit der genannten Gemeinde der Neubau eines 20. zweiklassigen Schulgebäudes und die Vorlage des bezüglichen 21. Planes aufgetragen wurde, keine Folge zu geben befunden, 22. da mit der rechtkräftigen Entscheidung des k. k. Landeschul23. rates vom 17. November 1882 Z. 3255 die Erweiterung der ein24. klassigen Volksschule in Neu – Erbersdorf um eine zweite Klasse 25. angeordnet wurde und ein zweites entsprechendes Lehrzimmer 26. weder durch Miete noch durch Erweiterung des bestehenden Schul27. hauses beschafft werden kann. 28. Was die behauptete Unvermögenheit der Gemeinde zur 29. Bestreitung der Baukosten und der jährlichen Auslagen für eine 30. zweiklassige Schule anbelangt, so wird der Gemeinde durch die 31. Unterstützung des Landes, wenn sie darum ansucht, gewiß die 32. Möglichkeit geboten werden, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu 33. entsprechen. 34. Hievon wird der Gemeindevorstand mit dem Auftrage -140-

1. in die Kenntnis gesetzt, den Bauplan über das zu erbauende neue 2. Schulhaus zuverlässig bis Ende Mai l. J. anher vorzulegen.“ 3. Freudenthal, am 14. April 1887 4. der k. k. Bezirkshauptmann: 5. Groß 6. Franz Janel beantragt, daß die Steuerträger über diese Angelen7. heit in Kenntnis gesetzt werden. 8. Diesem Antrage wurde allseitig zugestimmt und die Steuerträ9. ger vom Gemeindevorstand für den 10. Mai zu einer Versammlung einberufen. 10. In dieser Versammlung erklärten die Steuerträger, einen Bau11. plan nicht einsenden zu können, nachdem das Geld nicht einmal für 12. diesen, noch viel weniger für einen Bau ausreiche. 13. Die Gemeindevertretung stimmte in der darauffolgenden 14. Sitzung dieser Erklärung bei. 15. Um die Baukosten jedenfalls auf das geringste Maß zu bringen, 16. erlangte der k. k. B. Sch. R. in einem Erlaß vom 11. November 1887 17. Z. 1490 die Umwandlung des alten Schulhauses in Lehrerwohnungen. 18. In der darauffolgenden Sitzung des G. A. vom 20. November 19. 1887 wurde beschlossen, das alte Schulhaus nicht zu Lehrerwohnungen 20. zu verwenden, mit der Begründung, daß die Zimmer sehr kalt 21. und feucht sind. Es wird für angemessen gefunden, eine Schule 22. im ganzen, nämlich Schulzimmer und Lehrerwohnungen zu errichten. 23. Unter den vorgefundenen Schritten erscheint eine Kostenan24. schlag für die Erbauung einer zweiklassigen Volksschule in Neu25. Erbersdorf mit Bezug auf den Normalplan vom Landesbau26. amt in Troppau vom 10. Dezember 1887 mit einer Hauptsum27. me von 10 417 fl 60 kr. 28. Durch einen Erlaß des h. schles. Landesausschusses wird die 29. Gemeinde zur Äußerung über den Schulbau aufgefordert und 30. derselben gleichzeitig ein Bauplan übersendet. 31. Der Gemeindeausschuß entscheidet in der Sitzung vom 32. 29. April 1884 wie folgt. 33. Wir sind geneigt, den Schulbau zu führen und wollen -141-

1. auch nach diesem Plane bauen, nur fehlen uns noch zu viele Mit2. tel, um mit Erfolg auftreten zu können. 3. Die vom h. schles. Landesauschusse vorgeschlagenen 800 fl zu 4% 4. zahlbar in 20 Jahresraten benötigen im 1. Jahre eine Jahres5. rate mit Verzinsung des Kapitals von 720 fl, die Lehrergehalte 6. stellen sich um 500 fl höher, dazu kommen noch einige Brücken7. bauten über die Oppa, welche nächste Zeit vollgeführt werden müs8. sen, die auch einige Hundert Gulden beanspruchen, und es sit dann 9. eine Unmöglichkeit, so viele Prozente von den hierortigen ar10. men Ansassen einzufordern. Diese würden mehr als das Dopplte 11. von den gegenwärtigen 42% betragen, da die ganzen Aus12. gaben gegenwärtig für Gemeinde und Schule ohne Schulgeld 13. 1300 fl jährlich ausmachen. 14. Es müsse deshalb nochmals an die Opferwilligkeit des 15. h. schles. Landesausschusses appeliert werden, um den Bau 16. möglich zu machen. 17. Auf eine diesbezügliche Eingabe der Gemeinde zeigt 18. der h. schles. Landesausschuß derselben an, daß sie eine un19. verzinsliches Darlehen von 2000 fl auf 5 Jahre und die übri20. gen 6000 fl auf 15 Jahre zu 4% erhält. 21. Hiezu bemerkt Herr Johann Nitsch in der Sitzung 22. vom 14. Juli 1888, daß die Unterstützung eine noch zu gerin23. ge sei und es angezeigt wäre, ein Gesuch an das h. k. k. 24. Ministerium um Aufhebung des zwangsweisen Schulbaues 25. zu überreichen. 26. Diesem Antrage wurde zugestimmt. 27. Jedenfalls war jetzt die Langmut der Behörden 28. erschöpft und muß der Gemeinde das Ultimatum gestellt 29. worden sein, entweder den Bau freiwillig zu führen oder 30. er werde zwangsweise vorgenommen werden, den in der 31. Sitzung vom 17. Februar 1889 bringt der Gemeindevorsteher 32. Herr Ernst Reichert zur Kenntnis, daß es Zeit ist, einen 33. endgiltigen Beschluß über den Schulbau zu fassen. Er er34. läutert, was bei freiwilligem Bau und bei Zwangsbau zu -142-

1. erwarten wäre. 2. Nach reiflicher Überlegung stellt Herr Karl Adam den Antrag: 3. die Gemeindevertretung möge beschließen, den Schulbau freiwillig 4. zu führen, um sich nicht solche Schäden zuzuziehen, wie sie Herr Vor5. steher beleuchtet hat. 6. Dieser Antrag wird mit allen Stimmen bis auf die 7. des Freihofbeisitzes Alois Jauering angenommen. 8. Herr Gemeinderat Emil Gödel beantragt als Bauplatz 9. den Grund der Frau Franziska Hampel zu wählen, der aber 10. nicht zu erlangen war. 11. Die endgiltige Festsetzung des Bauplatzes erfolgte in der 12. Gemeindeausschußsitzung vom 10. April 1889. 13. Es wurden 3 Plätze vorgeschlagen. 14. 1. der unterhalb des alten Schulhauses /:jetziger Stand der Schule:/ 15. 2. der oberhalb des alten Schulhauses /: jetziger Steinbruch:/ 16. 3. der unterhalb der Bahnhofsstraße. 17. Für letzteren stimmten die Vertreter der Obergemiende 18. nicht, weil die Kinder derselben, nach Anzahl 3 mal so viel als im 19. Niederdorfe, ein bedeutendes Stück weiter zu gehen hätten. 20. Bezüglich der 2. Platzes war wegen der hohen Lage, der 21. größeren Schwierigkeiten und höheren Baukosten die Stimmung 22. eine geteilte. 23. Es wurden die Herren Baumeister Gruner und Meiss24. ner aus Freudenthal als Sachverständige zu rate gezogen. 25. Herr Baumeister Meissner bezeichnet den ersten als 26. des voprteilhaftesten. 27. Es wurde beschlossen, diesen Platz von H. Franz Oppitz 28. käuflich zu erwerben. 29. Am 28. Mai 1889 fand sodann die kommissio30. nelle Erhebung, betreffend den neuen Bauplatz für das 31. Schulgebäude statt. 32. Laut Rechnung des k. k. Bezirksschulrates vom 33. 2. September 1889 Nr. 555 Sch. Hatte die Gemeinde hiefür an 34. Diäten und Reisekosten zu bezahlen: -143-

1. 1. Für den k. k. Bezirkshauptmann als Kommissionleiter … 7 fl 90 kr 2. 2.

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Bezirksschulinspektor Scholz …

3 -„- -

3. 3.

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Bezirksarzt Dr. Husserl …

6 -„- 98 -„-

4. 4.

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Oberingenieur Martin Hauser …

7 -„- 91 -„-

5.

Zusammen 25 -„- 79 -„-

6. Die Gemeinde wandte sich mit Gesuch vom 25. Juli 1889 7. auch an den regierenden Fürsten von und zu Liechtenstein um 8. eine Spende zum Schulbau. Dieses Aufsuchen wurde jedoch mit 9. Hofkanzlei – Erlaß vom 23. April 1889 Z. 8424 /: mitgeteilt durch 10. das Schreiben des Kammeramtes Jägerndorf vom 25. August 11. 1889 Nr 440:/ wegen drückender Patronatslasten abgeschlagen. 12. /: Die Abweisung scheint weniger auf die angeführ13. ten Gründe zurückzuführen zu sein. Wie Verfasser dieser Zeilen, 14. Herr Oberlehrer Eduard Beier öfters erfahren hat, war der dama15. lige Erbrichter Herr Krischker wegen Grenzstreitigkeiten 16. mit dem Fürsten in einem langen Prozeß verwickelt wor17. den, der zugunsten des Harrn Krischker entschieden wurde. 18. Die meisten Anrainer des Fürsten wurden jedenfalls 19. aufgestachelt, bei dieser Grenzregulierung demselben Schwierig20. keiten zu machen. Weiters wurde auch die Jagd auf dem Ge21. meindegrunde von Privaten des Ortes ausgeübt. So hatte 22. sich die Gemeinde die Ungnade des Fürsten zugezogen, die län23. gere Zeit dauerte. Um das Jahr 1900 wurde über Anregung 24. des Herrn Obrlehrer Eduard Beier im Gemeindeausschusse die 25. Gemeindejagd dem Fürsten wieder angetragen, wodurch eine 26. Versöhnung eintrat. :/ 27. Zufolge Erlasses des k. k. B. Sch. R. vom 2. September 1889 28. Nr. 542 / Sch. Wird der Bauplatz Oppitz unter Einhaltung ver29. schiedener gesetzlicher Vorschriften genehmigt. Gewünscht wird, daß 30. der Schulgarten und der Turnplatz sich unmittelbar an das neue 31. Schulhaus anschließe. 32. Zugleich wird die Gemeinde aufgefordert, durch einen 33. Sacheverständigen einen neuen Bauplan anfertigen zu lassen 34. und denselben samt dem bereits vorgelegten Situationsplan. -144-

1. Zur Genehmigung durch den k. k. L. Sch. R. vorzulegen. 2. Mit dem Entwurfe des neuen Bauplatzes wird Herr Bau3. meister Meissner in Freudenthal betraut. Dieser Bauplan wird 4. in der G. A. Sitzung vom 10. November 1889 angenommen und 5. zur Genehmigung an die Behörde eingeschickt. 6. Laut Protokoll des Gemeindevorstandes vom 17. Novemeber 7. 1889 wurde mit Herrn Franz Oppitz Nr. 40 der Ankauf er8. forderlichen Grundes vereinbart und zwar: für den besseren Grund 9. von ungefährt 276 quadrat Kl a 50 kr, für die Berglehne – beiläufig 10. 188 quadrat Kl a 25 kr: ierauf wurde in der G. A, Sitzung vom 7. Dezember 11. 1889 ein Komitee gewählt, /: Herr Ernst Reichert, Herr Johann Nitsch 12. und Herr Josef Meier N: 99 :/ welches den Kaufvertrag mit Herrn Oppitz 13. abzuschließen und beim Notar ausfertigen zu lassen hatte. 14. Der h. k. k. schles. L. Sch. R. hat mit Erlaß vom 15. Dezember 1889 15. Z. 3214 /: mitgeteilt durch Erlaß des k. k. B. Sch. R. vom 23. / 12. 1889 16. Z. 1422/ Sch :/ den vorgelegten Bauplan genehmigt und verschiedene 17. Bedingungen bei Ausführung des Baues vorgeschrieben. 18. Nun wurde auch das vom h. schkles. Landesausschusse vorge19. schlagene Darlehen angenommen. 20. Über die Rückzahlungsmodalitäten verpflichtet sich die 21. Gemeinde reversmäßig und zwar: 22. 1. Das unverzinsliche Darlehen beträgt 2000 fl in 5 gleichen 23. Jahresraten a 400 fl, die erste am 1. Jänner 1892, die fünfte 24. und letzte am 1. Jänner 1896 fällig. 25. 2. Das verzinsliche Darlehen 6000 fl, in 15 gleichen Jahresra26. ten a 400 fl. 1. Rate fällig am 1. Jänner 1897, die 15. und 27. letzte am 1. Jänner 1911 fällig. Die Verzinsung zu 4% ge28. schieht Ende Juni und Ende Dezember jeden Jahres im Nach29. hinein, angefangen von der Gelderhebung. 30. Zugleich wird auch über die Erhebung einer Subven31. tion zum Schulbau im Batrage von 1500 fl gesprochen. Um 32. diese muß die Gemeinde vorher angesucht haben. 33. Es wurden jetzt die nötigen Schritte zur Bauführung getan. 34. Der Ortsschulrat /: Obmann Johann Nitsch:/ suchte bei -145-

1. bei der Gemeinde am 27. Februar 1890 um die Baubewilligung an. 2. Dieselbe wird dem Ortsschulrate laut Protokoll des Gemeindevor3. standes vom 3. März 1890 und einer eigenen Zuschrift desselben 4. Datums von demselben erteilt. 5. Der Bau wurde im Offertwege ausgeschrieben und nach6. genannte Personen die Ausführung der Arbeiten übertragen. 7. Herrn Baumeister Grunder in Freudenthal die Maurer- und 8. Zimmermannsarbeit. 9. Offert im Betrage von …………

8268 fl 12 kr

10. Herrn Kutschker, Schlosser in Wiese, Offert

468 -„- / -„-

11. -„- Ludwig, Tischler in Freudenthal, Offert

433 -„- 75 -„-

12. -„- Anton Exner, Schieferdecker in Wockendorf, Offert 370 -„- 50 -„13. -„- Lerch, Spengler in Freudenthal, Offert

240 -„- 80 -„-

14. -„- Wanke, Anstreicher in Römerstadt, Offert

128 -„- / -„-

15. -„-

198 -„- / -„-

Bittner, Glaser in Freudenthal, Offert

16. Der Bau wurde nun im Frühjahr 1890 begonnen, 17. bis zum Herbste unter Dach gebracht und im Jahre 1891 vollendet. 18. Die Übernahme des fertigen Schulhauses fand laut Pro19. tokoll des Gemeindevorstands am 4. Oktober 1891 statt, wobei kon20. statiert wurde, daß das Gebäude gemäß dem Bauprotokolle vom 3. März 21. 1890 volle 5 m vom Straßenkörper entfernt und die feuerpoli22. zeilichen Vorschriften genau befolgt wurden. 23. Die behördliche Collaudierung wurde am 17. Oktober 24. 1891 vollzogen, worüber der k. k. Bezirksschulrat am 20. Okto25. ber 1891 einen Bericht an den k. k. Landesschulrat vorgehen ließ. 26. In dem herabgelangten Erlasse des k. k. Landesschul27. rates vom 23. November 1891 N. 3210 erteilt derselbe die 28. Bewilligung zur Baunutzung des Gebäudes für Unterrichtszwecke, 29. nachdem dasselbe bei der Collaudierung nach dem vom h. k. k. 30. Landesschulrate mit Erlaß vom 15. Dezember 1889 Z. 3214 geneh-146-

1. migten Bauplane erbaut und vollkommen ausgetrocknet vor2. gefunden wurde. Zugleich werden in diesem Erlasse noch verschie3. dene Nachschaffungen und Verbesserungen angeordnet. 4. Am 25. Oktober 1891 wurde das neue Schulhaus 5. im Beisein der Gemeindevertretung, des Ortsschulrates und einer 6. großen Volksmende von Herrn Pfarrer Augustin Scholz und Herrn 7. Cooperator Franz Kopetzky eingeweiht. 8. An Geschenken hatte die Gemeinde zum Schulbau erhalten: 9. Vom Lande Schlesien die bereits erwähnten 1500 fl Subvention, 10. Von Herrn Erbrichtereibesitzer Krischer

500 fl

11. -„- -„-

300 fl

Rechnungsrat Josef Riedel

12. Heinz und Wurst ? 13. W. F. Olbrich ?

14. Der k. k. Bezirksschulrat Freudenthal berichtet mit Erlaß vom 4. / 2. 1893 Nr. 114 / Sch: 15. Der h. k. k. schles. Landesschulrat hat laut Erlasses vom 22. Jän16. ner 1893 Nr. 153 im Einverständnisse mit dem schles. Landesaus17. schusse im Sinne des Gesetzes vom 30. Juni 1892, L. G. Bl. N. 51 die 18. Schulgemeinde Neu – Erbersdorf in die dritte Lehrergehaltsklasse 19. und vierte Schulgeldklasse einzureihen befunden. 20. Hievon wird der Gemeindevorstand unter Hinweis 21. auf die im Amtsblatte N. 1 vom 11. Jänner 1893 enthal22. tenen diesbezüglichen Weisungen mit dem Auftrage 23. in die Kenntnis gesetzt, vom 1. Jänner 1893 angefan24. gen dem dortigen Schulleiter den systemmäßigen Ge25. halt jährlicher 500 fl nebst des Funktionszulage von 26. 200 fl an den Lehrer Johann Ascher den Gehalt von 27. 500 fl aus dem Lokalschulfonde zu erfolgen.

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1. Nachtrag 2. zur historische Beschreibung der Schule zu Erbersdorf. 3. Die vom Lehrer Ferdinand Nitsch verfasste und 4. abschriftlich hier verzeichnete Beschreibung der Schule in Neu5. Erbersdorf ist nach Einvernahmen verlässlicher Gedenkmän6. ner wahr und richtig und es wird noch Folgendes beigefügt. 7. Zur Zeit der Bebauung dieser Schule regierte Wailand 8. Kaiser Franz I. der erste Lehrer an der neuerbauten 9. Schule war Englisch, nach ihm folgte Ferdinand Nitsch. 10. Unter letzteren wurde der Gehalt mit Gubern Dekret vom 11. 30. November 1842 Z. 44263 neuerdings festgestellt, und der 12. Bezug von 80 fr 4 ¾ x aus dem k. k. Normalschulfonde für 13. weitere Dauer bewilligt. In Folge Einschreitens des 14. nachfolgenden Lehrers Eduard Riedel wurde mit Gubern 15. Dekret vom 17. Oktober 1848 Z. §%491 aus besagtem Fonde 16. ein weiterer Gehaltsbeitrag vom 8 fr 25 ¼ + bewilligt, und 17. es bezog somit der Lehrer aus solchem im Ganzen 88 fr 30 x 18. Cm. Mit dem Schulgelde, welches der Lehrer von der Gemeinde 19. bezog, betrug sein Jahreseinkommen nunmehr 120 – 130 fr. 20. Im Jahre 1848 endlich begann man sich ernstlicher 21. nach der Volksschule umzusehen, und es wurde Miene 22. gemacht, sie aus ihrem erbärmlichen Zustande hervor23. zuheben, und auch dem Lehrer die ihm gebührende Stellung 24. es verschaffen. Leider sollte dieses noch nicht geschehen – 25. es sollte noch lange nicht Licht werden. Erst im Jahre 1851 26. begann die errichtete k. k. Landesschulbehörde einige Thätig27. keit zu entwickeln, es wurde jedoch hierdurch für das 28. Gedeihen der Schule nur wenig erzielt. 29. Nach einer Verordnung der Landesschulbehörde vom 30. 5. August 1851 Z. 1303 und vom 1. Februar 1852 Z. 263 31. endlich wurde die Regulierung der Gehalte anbefohlen, 32. daher auch bei der Schule zu Neu - Erbersdorfer am 20. 33. Jänner 1853 eine Regulierungsurkunde verfasst, und -148-

1. solche mit Bescheid dtto: k. k. schles. Landesschulbehörde Troppau 2. den 29. November 1853 genehmigt und bestätiget wurden. 3. Nach diesem betrug das Schulgeld, welches durch die schulbesuchen4. den Kinder erzielt wurde 71 fr 17x, der nachher auch noch be5. lassene Beitrag aus dem k. k. Normalschulfonde 88 fr 30+Cm 6. und es erreichte das durch diese Gehaltsregulierung erzielte Ein7. kommen 159 fr 47+. Damit war etwas geschehen und nichts, 8. die Lehrer hatten im Grunde nicht mehr Einkommen als früher – ihre 9. Lage wurde im Vergleiche zu den ungünstigen Zeitverhältnissen wo 10. möglich noch trostloser. 11. Nach Verlauf mehrerer Jahren wurde wieder ein Anlauf gemacht, 12. und es sollten endlich die Lehrer 200 fr Cmze Gehalt bekommen. – 13. Behufs dessen fand am 12. November 1857 mit der Gemeinde 14. Neu – Erbersdorf eine kommissionelle Verhandlung statt. Das, 15. durch bereits erwähnte Regulierungsurkunde festgestellte Ein16. kommen pr 159 fr 47 + sollte bis auf 200 fr Cmze von der 17. Gemeinde ergänzt werden, wozu sich dieselbe auch mit Re18. vers vom 28. März 1858 verpflichtete,- und es bezog der 19. Lehrer seit dem 210 fr Ö.W. 20. Mit dem schles. Landesgesetze vom 28. Februar 1870 wur21. de der Gehalt der Lehrer an einklassigen Volksschulen auf 400 fr 22. festgesetzt. Da die mittellose Gemeinde Neu – Erbersdorf die 23. volle Erhaltung für Schule und Lehrer nicht aufzubringen 24. vermeint, so ist dieselbe bei der hohen Landesregierung um 25. eine Subvention eingeschritten, und es wird noch der 26. diesbezüglichen Entscheidung gewartet, wie viel zum 27. Gehalte des Lehrers durch die Gemeinde, und wie viel aus 28. anderweitigen Komunalquellen beitragen werden wird. 29. Nach herabgelangter Entscheidung des k. k. Landesschul30. rates erhielt die Gemeinde Neu – Erbersdorf pro 1871 eine 31. Subvention pr. fünfzig Gulden. 32. Im Jahre 1875 wurden die Gehaltsbezuge in die 33. zweite Gehaltsklasse versetzt. 34. Fortsetzung auf Seite 176 -149-

1. Lehrerpersonale 2. Lehrer Eduard Riedel wurde als solcher an der Schu3. le zu Neu - Erbersdorf angestellt am 6. Juli 1842. 4. Eduard Riedel geboren zu Neudörfel bei Freuden5. thal am 29. September 1816 besuchte in den Jahren 1831 u. 6. 1832 die 4. Klasse, 1833 den sechsmonatlichen Präparan7. dencours in Olmütz, hörte in demselben Jahre auch die 8. Vorlesungen aus der Landwirtschaftslehre und legte 9. alle Prüfungen mit sehr gutem Erfolge ab, leistete dann 10. ohne jede Entschädigung Aushilfe an den Schulen in Christ11. dorf 1834 in Kunzendorf 1835, in Neu - Erbersdorf 12. bis 17. Juni 1838, mit welchem Tage er mittelst Decret als 13. Schulhilf im letztgenannten Orte angestellt wurde. In 14. demselben Jahre legte er die Lehrerprüfung in Olmütz ab. 15. Mit Decret des fürsterzbischöflichen Consistoriums 16. vom 6. Juli 1842 Zahl 491 wurde er über Vorschlag des 17. Jägerndorfer Dominiums zum wirklichen Lehrer in 18. Neu – Erbersdorf ernannt. Sein Gehalt betrug bis zum 19. Jahre 1858 – 100 fl C. M. Mit Beginn dieses Jahres wur20. de er auf 200 fl C. M. erhöht und verblieb so bis zum 21. Inslebentreten des neuen Schulgesetzes 1870. 22. Zahlreiche Verwandlungszeugnisse von Seite der Ge23. meinde und der Schulbehörden sowie viele Inspectionsbe24. richte sprachen ihr ungetheiltes Lob über seine Lehr – Erfolge 25. und sein Verhalten aus, darunter auch 2 Belobungsdecr26. te vom Landesschulrathe. Mit Allerhöchster Entschließung 27. Sr Majestät vom 24. Jänner 1879 wurde ihm das goldene 28. Verdienstkreuz verliehen und am 20. Februar desselben 29. Jahres überreicht. 30. Über sein mehrmaliges Ansuchen wurde er 31. mit Erlaß des schles. Landesschulrathes vom 1. Juli 1881, 32. Zahl 1851 in den bleibenden Ruhestand ersetzt, wurde jedoch 33. aber erst mit 1. März 1882 seines Dienstes enthoben. 34. Er starb am 30. Juli 1882. -150-

1. Vom Jahre 1869 bis 1881 bekleidete er das Amt eines 2. k. k. Postmeisters. Er erwarb sich auch Verdienste um die He3. bung der Birnenzucht und war sogar vom Jahre 1873 – 1875 4. Vorstand des Vereines Anerkennungsschreiben von Seite 5. des Landeschulrathes bekunden seine Verdienste. 6. Als Nachfolger des Lehrers Eduard Riedel trat der Lehrer 7. Herr Johann Ascher als Schulleiter den hiesigen Schuldienst an 8. am. 1. März 1882 und wirkte in dieser Eigenschaft bis 28, Fe9. bruar 1893. 10. Nach Erweiterung der Schule zur zweiclassigen wurde 11. von der Gemeinde unter Bestätigung des h. k. k. schles. Landes12. schulrates Eduard Beier zum Oberlehrer der hiesigen Schule be13. rufen und trat derselbe am 1. März 1893 diesen Posten an. 14. Johann Ascher wirkte als Lehrer von diesem Zeitpunkte 15. an an der hiesigen Schule. 16. Mit Erlaß des k. k. B. Sch. R. vom 27. Februar 1897 z. 264 17. wurde mit Zustimmung des h. schles. Landesausschusses 18. Frau Aurelin Beier, Oberlehrersgattin, als Lehrerin für den 19. Unterricht in den weiblichen Handarbeiten mit dem 20. jährlichen Bezug von 60 fl. Für 5 wöchentliche Unterrichts21. stunden angestellt. 22. Als kath. Religionslehrer trat 1898 an Stelle des 23. Kooperators T. Franz Kopetzky bezw. An Stelle 24. dessen Stellvertreters Kooperator T. Vinzenz der Koope25. rator T. Franz Zapletal aus Seifersdorf. 26. Als evangelischer Religionslehrer wirkt der evan27. gelische Pfarrer A. B. Johann Gas in Kleinbressel. 28. Nachdem die hiesige evangelische Gemeinde im 29. Jahre 1900 nach Freudenthal eingepfarrt wurde, wirkt 30. an der hiesigen Schule seit Beginn des Schuljahres 1906/07 31. der Pfarrer Wilhelm Täuber aus Freudenthal als evan32. gelischer Religionslehrer. -151-

1. Mit Erlaß des k. k. Bezirksschulrathes Freudenthal vom 2. 8. Juli 1910 N: 1264/ Sch wurde dem Lehrer Johann Ascher 3. über sein Ansuchen und unter Beibringung eines amts4. ärztlichen Zeugnisses ein halbjähriger Krankheitsurlaub und 5. zwar vom 15. September 1910 bis 1. März 1911 bewilligt. 6. Auf Grund dessen wurde vom k. k. Bezirksschulrate 7. der absolvierte Lehramtskandidat Herr Oskar Weiser mit 8. Dekret vom 12. August 1910 z. 1308 / Sch für die Zeit vom 9. 15. September 1910 bis 28. Februar 1911 zum Aushilfslehrer 10. bestellt – derselbe hat sich am 13. September 1910 beim 11. k. k. Bezirksschulrate in Freudenthal zur Angelobung 12. gemeldet und dieselbe auch geleistet. 13. Am 15. September 1910 trat er den Schuldienst an. 14. Mit Erlaß des k. k. Bezirksschulrates Freudenthal 15. vom 18. / 5. 1911 z: (826/ Sch wurde dem Lehrer Herrn Johann 16. Ascher über sein Ansuchen und unter Beibringung eines 17. amtsärztlichen Zeugnisses ein weiterer halbjähriger Krank18. heitsurlaub und zwar vom 1. März bis 31. August 1911 bewilligt. 19. Herr Oskar Weiser bleibt für diese Zeit weiter 20. aushilfsweise in Verwendung. 21. Über das Ansuchen des Herrn Lehrers Johann Ascher 22. um Versetzung in den zeitlichen Ruhestand wurde mit 23. Erlaß des k. k. Bezirksschulrates Freudenthal vom 18. Mai 24. 1911 Z. 826 / Sch. Folgendes anher eröffnet: 25. Der k. k. schlesische Landesschulrat hat den Lehrer und 26. Titularschulleiter Johann Ascher in Neu – Erbersdorf über 27. sein Ansuchen im Grunde des § 68 des Gesetzes vom 6. No28. vember 1901 schles. G. ü. V. Bl. N:42 mit dem Schlusse 29. des Schuljahres 1910/11 d. i. mit Ende August 1911 in den 30. zeitlichen Ruhestand zu versetzen gefunden, da derselbe 31. laut des vorliegenden amtsärztlichen Zeugnisses zur Aus-152-

1. übung der ihm als Lehrer obliegenden Pflichten dermalen 2. nicht geeignet erscheint, und demselben die ihm mit Rück3. sicht auf seine nach § 73 des zitierten Gesetzes bezw. Artikels 4. I. des Gesetzes vom 5. Februar 1908 schles. G. u. V. Bl. N: 22 5. anrechenbare Dienstzeit von 36 Jahren auf Grund der §§ 72 6. un 75 leg. Zit gebührende Pension mit 92% seines 7. zuletzt bezogenen anrechenbaren Jahresgehaltes d. i. im 8. Betrage von jährlichen 2714 Kronen zuerkannt. 9. Hievon wird die Schulleitung zufolge Erlasses des k. k. 10. schles. Landesschulrates vom 11. Mai 1911 Z. II. – 1277 mit der 11. Aufforderung in Kenntnis gesetzt das mit folgendem Pensions12. dekret samt 12 Beilagen dem Genannten einzuhändigen 13. und dessen Empfangsbestätigung anher vorzulegen. 14. Lehrer Johann Ascher wurde am 3. Februar 1856 15. in Buchbergsthal geboren, besuchte nach Absolvierung 16. der Volksschule 2. Realschulklassen in Freudenthal und 17. 3. Jahre die k. k. Lehrerbildungsanstalt in Troppau. 18. Am 1. Jänner 1875 wurde er mit einem Jahres19. gehalte von 360 fl als Unterlehrer in Einsiedel angestellt, 20. kam am 1. Jänner 1876 als Unterlehrer nach Engelsberg. 21. Jahresgehalt 400 fl. vom 15. September 1877 an wirkte 22. er als Lehrer in Bennisch und bezog daselbst einen 23. Jahresgehalt von 600 fl. 24. Am 1. März 1882 trat er als Lehrer und Schul25. leiter den Dienst an der einklassigen Volksschule in 26. Neu – Erbersdorf an. Sein Jahresgehalt betrug daselbst 550 fl. 27. In dieser Eigenschaft wirkte er bis 28./2. 1893. 28. Während seiner Dienstzeit als „Einklassler“ 29. hatte er unter den elenden Raumverhältnissen der 30. alten Schule oft auch noch mit einer großen Schülerzahl 31. zu leiden. 1885 / 86 und 1888 / 89 erreichte dieselbe 174 32. Schüler. Kein Wunder, daß schon in dieser Zeit von der 33. Behörde auf die Erweiterung der Schule zur zweiklassigen -153-

1. gedrungen wurde. 2. Die Sache zog sich jedoch infolge Weigerung der Gemeinde 3. hinaus bis zum Jahre 1891. Die Gemeinde konnte sich nicht 4. mehr gegen den Neubau sträuben, weil sonst der 5. Zwangsbau durchgeführt worden wäre. 6. Demnach wurde der Bau der jetzigen zweiklassigen Volks7. schule i. J. 1891 begonnen und 1892 fertiggestellt. 8. Wie wohl in fast allen Landgemeinden hatte auch Johann 9. Ascher durch den aufgedrungenen Schulbau zu leiden10. Nun das neue Schulhaus unter so schwierigen Verhält11. nissen fertiggestellt und eingeweiht war, sollten noch unlieb12. samere Verhältnisse die Krone aufsetzen. Und das war die Ober13. lehrerwahl. 14. Der Schulleiter der einklassigen Schule, Herr Johann 15. Ascher, hätte wohl für jeden Fall das erste Anrecht die 16. Oberlehrerstelle der neuen zweiklassigen Volksschule gehabt, 17. umsomehr die Plage mit einer Schülerzahl von 174 im Höchst18. stande dies wohl bei einer einklassigen Volksschule gerechtfertigt hätte. 19. Allein in der Gemeinde hatte sich, jedenfalls eine ganz 20. persönliche Opposition, von verschiedenen kleinlichen Privatver21. hältnissen herbeigeführt, gebildet, die es nicht zuließ, daß dem 22. Schulleiter Herrn Ascher auch die Leitung der zweiklassi23. gen Volksschule zufallen sollte. 24. Es wurde der Konkurs für eine Ober- und eine 25. Unterlehrerstelle ausgeschrieben. 26. Um die Oberstelle kompetierten: selbstver27. ständlich Herr Johann Ascher, dann Schulleiter Leopold 28. Montag aus Dittersorf, Unterlehrer Wilhelm Nitsch 29. in Engelsberg /: Sohn des Ortschulratsobmanns :/, Eduard 30. Beier, Unterlehrer in Jägerndorf u.a. – im ganzen 8 Bewerber. 31. In der am 12. / 7. 1892 abgehaltenen Ortsschulratssit32. zung wurde für die Oberlehrerstelle vorgeschlagen: 33. 1. Johann Ascher 34. 2. Wilhelm Nitsch 35. 3. Eduard Beier

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1. In der Gemeindeausschußsitzung vom 17. Juli 1892 erhielten 2. Eduard Beier 9 Stimmen, Johann Ascher 4 Stimmen als Oberlehrer. 3. Zugleich wurde als Unterlehrerin Anna Schindler ein4. stimmig gewählt. 5. Herr Oberlehrer Eduard Beier muß jedoch zur Rettung 6. seiner Eher und Kollegialität ein für allemal feststellen, daß 7. er weder aus Brotneid, noch aus Sucht nach dem Oberlehrertitel um 8. diesen Posten kompetierte, sondern daß er vielmehr von dem dama9. ligen k. k. Bezirksschulinspektor Herrn Leopold Bewig aus denselben 10. aufmerksam gemacht wurde. 11. Da man den Schulleiter der einklassigen Volksschule 12. Herrn Ascher nicht auf die Gaffe setzen, zum Unterlehrer auch 13. nicht degradieren konnte, da auch von k. k. Landesschulrate eine 14. Ober- und Unterlehrerstelle nicht systemisiert war, wurde die 15. Wahl als ungiltig erklärt und mußte die Gemeinde erst um 16. Systematisierung der Oberlehrerstelle ansuchen. 17. Dies geschah und eine zweite Konkursausschreibung mußte 18. vorgenommen werden. 19. Am 13. November 1892 wurde der Gemeindever20. tretung die neuerliche mündliche Wahl des Oberlehrers vorge21. nommen und erhielt als solcher Eduard Beier 8, Johann 22. Ascher 2 Stimmern. Johann Nitsch, Obmann des Ortschul23. rates, enthielt sich der Abstimmung, Josef Meier und Karl 24. Adam entfernten sich. 25. Herr Eduard Beier wurde sodann mit Dekret des k. k. 26. Landesschulrates vom 17. Dezember 1892 Nr. 3393 bestätigt und 27. trat am 28. Februar 1893 den Dienst an. 28. Herr Johann Ascher blieb als Lehrer an der Schule. 29. Oberlehrer Eduard Beier wurde am 1. September 1866 30. in Würbenthal geboren, besuchte dort die dreiklassige Volksschule, 31. sodann vom Jahre 1880 die Vorbereitungsklasse /: dieselbe bestand 32. das letzte Jahr:/ und die vier Jahrgänge der k. k. Lehrerbildungs33. anstalt in Troppau und erlangte daselbst im Jahre 1885 das -155-

1. Zeugnis der Reife für Volksschulen mit deutscher Unterrichtssprache. 2. Im Mai 1888 legte er die Lehrbefähigungsprüfung ab. 3. Er wirkte vom September 1885 bis „(. Februar 1886 als Un4. terlehrer in Bennische, vom 1. März 1886 bis 28. Februar 1893 als Un5. terlehrer an der Mädchenvolksschule in Jägerndorf und vom 1. März 6. 1893 bis zum Ende seiner Dienstzeit als Oberlehrer in Neu – Erbersdorf, 7. woselbst er bis 31. Dezember 1923 den aktiven Dienst versah, vom 8. Jänner bis 30. September 1924 erhielt er einen Krankheitsurlaub 9. und wurde am 1. Oktober 1924 über sein eigenes Ansuchen in 10. den dauernden Ruhestand versetzt. 11. Im Jahre 1886 besuchte er einen achtjährigen Kurs beim 12. St. Ambrosius Verein in Wien zur Heranbildung von Organisten 13. und Chorregenten und von Neu - Erbersdorf aus einen Obst14. baumkurs in Troppau, sowie einen Zeichenkurs in Würbethal. 15. Der provisorische Lehrer Herr Oskar Weiser legte im Novem16. bertermine 1912 die Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volks17. schulen mit deutscher Unterrichtssprache ab und wurde mit Erlaß 18. des k. k. L. Sch. R. Troppau vom 7. Mai 1913 Z. II – 693 zum defini19. tiven Lehrer an der hiesigen 2 klassigen Volksschule ernannt. 20. Er war 1890 in Freudenthal geboren, besuchte dort selbst 21. die Volks- und Bürgerschule, sodann die 4 Jahrgänge der k. k. 22. Lehrerbildungsanstalt in Troppau und maturierte im Juli 1910. 23. Lehrer Oskar Weiser wurde im Frühjahre 1914 gemustert, 24. tauglich befunden und mußte nach Ausbruch des Krieges in 25. den Ferien zu den Feldhaubitzen in Olmütz einrücken u. zw: 26. als Einjährig-freiwilliger. Er wurde Ende 1914 zu Korporal 27. befördert. Rastlos war sein Streben. 28. Leider konnte er sein gestecktes Ziel nicht erreichen. 29. Durch starke Verkühlung wurde er Kopfkrank, kam ins 30. Garnisonsspital in Olmütz und von dort in die Irrenanstalt 31. „Am Steinhof“ bei Wien, wo er bis Ende März 1915 verblieb. 32. Da sich sein Zustand etwas gebessert hatte, wurde dem Drän33. gen seiner Angehörigen, ihn in häusliche Pflege zu nehmen, -156-

1. nachgegeben und er gegen Revers in dieselbe entlassen. In Be2. gleitung seiner Schwester und eines Onkels führ er am Morgen 3. des 1. April seiner Vaterstadt zu. Im Angesichte derselben geschah das 4. Fürchterlichste. Während seine Begleiter das Gepäck zusammen nahmen, 5. ging er durch die Waggontüre und war auch schon unter den Rädern 6. des Zuges verschwunden. Ob er sich selbst hinabgestürzt, wer kann es 7. sagen; Als Leiche wurde er seiner lieben Mutter gebracht, nie 8. mehr konnte er die von ihm hochverehrte, geliebte Mutter sehen. 9. An seinem militärischen Begräbnisse beteiligten sich viele Ver10. eine der Stadt Freudenthal, eine Ehrenkompagnie der Garnison, 11. die Militärmusik, eine zahllose Meine Leidtragenden, darunter 12. die zweite Klasse unserer Schuljugend unter Führung des Herrn Oberleh13. rers Eduard Beier und zahlreiche Erwachsene aus unserem Orte. 14. An seinem Grabe sang der Freudenthaler Gesangverein, 15. dessen Mitglied er war, einen schönen Kranz als letzten 16. Gruß an seiner letzten Ruhestätte nieder. 17. Wie schade um den äußerst tüchtigen, strebsamen, vielver18. sprechenden Jüngling. Sein Andenken beliebt in Ehren. Friede ihm! 19. Herr Johann Ascher wurde über sein Ansuchen nach ein20. jährigen Krankheitsurlaub mit Ende August 1911 in den zeit21. lichen Ruhestand versetzt. 22. Nach dem Einrücken des Herren Lehrers Oskar Weiser 23. im August 1914 wirkte Herr Johann Ascher als Aushilfslehrer 24. vom 15. September 1914 bis 30. Juni 1915, wurde nach dem Tode des 25. Oskar Weiser mit 1. Juni 1915 über Ansuchen des Ortschulrates 26. an der hiesigen Schule reaktiviert als definitiver Lehrer, trat 27. mit Ende Juli 1916 in den dauernden Ruhestand, leistete aber 28. über Ersuchen noch Dienst als Aushilfslehrer bis 15. Juli 1918, 29. worauf er von der hiesigen Schule schied. Enthoben 15. September 1918. 30. Mit Dekret des k. k. Bezirksschulrates Freundethal 31. vom 17. Juli 1918 Z. s. 370 wurde die absolv. Lehramtskandidatin -157-

1. Wilhelmine Rossmanith aus Troppau zur provisorischen Lehrerin 2. ernannt. Dieselbe sagte jedoch im August ab. 3. Sodann wurde, nachdem Herr Lehrer Ascher nicht mehr eintre4. ten wollte, Fräulein Eugenie Jüranck als provisorische Lehrerin 5. an der hiesigen Schule mit Dekret des k. k. Bezirksschulrates Freu6. denthal vom 17. September 1918 Z. s. 528/5 angestellt. Dieselbe 7. ist am 14. März 1897 in Spillendorf geboren, besuchte daselbst die 8. Volksschule, dann die Volksschule und die Bürgerschule in Freudenthal 9. und vom Jahre 1914 – 1918 die Privat – Lehrerinnen – Bildungsanstalt 10. in Teschen /: Kongregation der barmherzigen Schwestern vom hl. 11. Karl Borromäus :/, ist somit Klerikal erzogen. 12. Das Zeugnis der Reife erwarb sie am 4. Juli 1918 /: Z.13:/. 13. Sie trat am 17. September 1918 den Dienst an und wirkte an 14. der hiesigen Schule bis 31. August 1919. Sie wurde über Verlan15. gen des Oberlehrers mit Dekret des Bezirksschulrates Freuden16. thal vom 23. August 1919 Z. s. 570/8 als provisorische Lehrerin nach 17. Ober – Wildgrub versetzt. 18. An ihr Stell trat der dortige provisorische Lehrer Rein19. hold Czesch. Derselbe wurde mit Dekret des Bezirksschulrates 20. Freudenthal mit 1. September 1919 in gleicher Eigenschaft an 21. die hiesige Schule versetzt. 22. Reinhold Czech, geboren am 21. November 1891 zu 23. Eckersdorf Schlesien, r, katholisch, hat die 2. und 3. Klasse der 24. Bürgerschule in Tropau, den einjährigen Lehrkurs in Mähr. 25. Rothwasser, 1910 – 1914 die k . k. Lehrerbildungsanstalt zu 26. Troppau besucht und erhielt am 8. Juli 1914 ein Zeugnis 27. der Reife für Volksschulen mit deutscher Unterrichtssprache. 28. Nachdem derselbe hierauf als Aushilfelehrer an der 29. öffentlichen Volksschule in Spachendorf vom 15. September 30. 1914 bis 15. März 1915 gedient, hierauf aktiven Militärdienst 31. im Weltkriege geleistet und als provisorischer Lehrer an der 32. öffentlichen Volksschule in Ober – Wildgrub vom 1. Februar 1919 32. bis 31. August 1919 gedient hatte, wurde laut obigen Dekret -158-

1. mit 1. September 1919 an die hiesige Schule übersetzt. 2. Er unterzog sich im Monate Juni 1919 vor der Prüfungs3. kommission in Tropau des Lehrbefähigungsprüfung und wurde 4. daselbst für allgemeine Volksschulen mit deutscher Unterrichtsspra5. che als befähigt erklärt. Troppau, am 16. Juni 1919. 6. Mit Dekret des schles. Landesschulrates vom 3. August 1920 7. Z. III – 399/3 wurde Reinhold Czech zum definitiven Lehrer 8. am Orte ernannt. Vom B. Sch. R. Freudenthal, 25. Jänner 1920 9. Z. s. 89/1 wurde ihm das Lehrbefähigungszeugnis für November 1916 rückdatiert. 10. Der Bezirksschulrat Freudenthal ernannte nach Erweiterung 11. der Schule zur dreiklassigen Herrn Adolf Wildner zum provisorischen 12. Lehrer an der hiesigen Schule. Dekret des Bezirksschulrates Freuden13. thal vom 15. Jänner 1921 Z. s. 130/14. 14. Adolf Wildner ist am 24. November 1894 in Deutschhau15. se /:Mähren:/ geboren, hat 3 Klassen des Staatsgymnasiums in 16. Mähr. Neustadt, von 1910 – 1914 die Staatslehrerbildungsan17. stalt in Teschen absolviert und erlangte am 9. Juli 1914 das 18. Zeugnis der Reife für Volksschulen mit deutscher Unterrichtssprache. 19. Er wirkte vom 16. September 1914 bis 31. Jänner 1915 als Aushilfs20. lehrer, vom 1. Februar bis 15. Juli 1915 als provisorischer Lehrer an 21. der Volksschule in Altwasser bei Engelsberg. 22. Schon am 16. Juli 1915 wurde er zur Kriegsdienst23. leitung einberufen, kam in russische Gefangenschaft und 24. kehrte am 19. November 1920 über Wladiwostok-Panama25. Kanal in seine Heimat zurück. 26. Am 1. Februar 1921 trat er als provisorischer Lehrer den 27. Schuldienst an der hiesigen Volksschule an und wirkte deselbst 28. bis 31. Jänner 1922 zur vollen Zufriedenheit. 29. Im Monate November 1921 unterzog er sich der Lehrbe30. fähigungsprüfung in Olmütz und erhielt das Lehrbefähigungs31. zeugnis für November 1916 rückdatiert. 32. Mit 1. Februar 1922 wurde er als provisorischer Schul33. leiter nach Schreiberseifen versetzt /: B. Sch. R. Freudenthal 31./1. 1921 34. Z. s. 157 / 1. -159-

1. Mit Erlaß des Bezirksschulausschusses Freudenthal vom 2. 31. Jänner 1922 Z. s. 156 wurde als Nachfolgerin die ad pers. Lehrerin 3. Fräulein Elisabeth Friedel ernannt, und zwar vom 1. Februar 1922 4. an. Sie trat nach mehrtägigen Urlaub den Dienst am 10./2. Hier an. 5. Fräulein Friedel wurde am 24. September 1892 in Witkowitz 6. Mähren geboren, besuchte 1899 – 1904 fünf Jahrgänge der Volksschule, 7. 1904 – 1907 – 3 Jahrgänge der Bürgerschule, 1907 – 1908 die 4. Bürger8. schulklasse, 1908 – 1910 die höhere Töchterschule, 1910 – 1914 die 4 Jahrgän9. ge der k. k. Lehrerinnenbildungsanstalt – sämtliche Schulen in Troppau10. und erwarb am 6. Juli 1914 das Zeugnis der Reife mit Auszeichnung. 11. Am 13. November 1917 erwarb sie das Lehrbefähigungszeugnis 12. und wurde für Religion als mit Auszeichnung befähigt erklärt. 13. Sie wirkte vom 15. September 1914 als unbezahlte Aushilfs14. lehrerin an der deutschen Volksschule in Katharein, vom 14. April 15. bis 14. September 1915 als Aushilfelehrerin an der Knabenvolksschule 16. in Freudenthal, vom 15. September 1915 bis 15. September 1916 17. als Aushilfslehrerin an der Volksschule in Karlsthal, vom 1. Okto18. ber 1916 bis 10. April 1917 als Aushilfskraft in der Rechnungsabteilung 19. des k. k. Landesschulrates in Troppau, vom 11. April 1917 bis 31. Dezember 20. 1918 als Aushilfslehrerin an der Knaben – Volksschule in der Karls21. auerstrasse in Troppau, vom 23. Mai 1919 bis 30. April 1921 zu22. erst als Bezirksaushilfslehrerin, vom 7. Dezember 1920 als des. Ad pers. 23. Lehrerin an der Mädchenvolksschule in der Karlsauerstrasse in 24. Troppau, vom 1. Mai bis 30. November 1921 als def. ad pers. Lehre25. rin an der Mädchenvolksschule am Landhauspark in Troppau, 26. vom 1. Dezember 1921 bis 3. Februar 1922 als Aushilfskraft in 27. der Rechnungsabteilung des schles. Landeschulrates in Troppau, 28. vom 4. Februar 1922 als def. ad. Pers. Lehrerin an der hiesigen 29. 3 klassigen Volksschule. 30. Nachdem die ungeprüfte provisorische Handarbeitslehrerin 31. Aurelie Beier nach 25 ½ jähriger Dienstzeit auf ihr Ansuchen 32. mit 31. August 1922 enthoben wurde, hat der Bezirksschul33. rat Freudenthal mit Dekret vom 19. August 1922 Z. s. 59/8 -160-

1. die stellenlose Handarbeitslehrerin Maria Konetschke mit 1. Sep2. tember 1922 als solche provisorisch für die hiesige Schule ernannt. 3. Marie Konetschke ist am 9. Jänner 1901 in Wien 4. geboren, besuchte daselbst vom 1. September 1907 bis 28. Juni 1912 5. die Volksschule, vom 16. September 1912 bis 28. Juni 1915 die 6. Bürgerschule, vom 1915 – 1916 die Vorbereitungsklasse für die 7. Lehrerinnenbildungsanstalt, absolvierte sodann 2 Jahrgänge 8. der Privat – Lehrerinnenbildungsanstalt in Eggenberg bei Gratz /:15./9. 9. 1916 – bis 15./6. 1918:/ und erwarb am 7. Juli 1921 die Lehrbe10. fähigung für weibliche Handarbeiten und Haushaltungskunde 11. in Troppau dieselbe wirkt seit 1. September 1922 an der hie12. sigen Schule und wurde auf Grund des Gesetzes vom 9. April 1920 13. Z. 306 S. D. G. v. Vdg. Mit Erlaß des Landesschulrates vom 22. März 14. 1923 Z. II. b – 340/1 definitiv ad personam. 15. Marie Konetschke wurde mit Dekret des Bezirksschul16. ausschusses Freudenthal vom 24. August 1923 Z. s. 373/18 von 17. der hiesigen Stelle mit 31. August 1923 enthoben und an die 18. 3 klassige Volksschule in Ludwigsthal /:mit Karlsbrünn und 19. Gabel:/ versetzt. 20. Der def. ad. Pers. Lehrer Herr Reinhold Czech mußte 21. sich im Mai 1922 einer Darmogeration im Freudenthaler 22. Krankhause unterziehen und erhielt aus diesem Grunde 23. vom Bezirksschulrate einen 2 monatigen Krankheitsurlaub. 24. Eine Aushilfskraft wurde nicht beigestellt, weshalb Herr Ober25. lehrer Eduard Beier und Fräulein Friedel die Supplierung 26. übernehmen mußten. Herr Oberlehrer Beier übernahm die 27. II. Klasse /: Czech :/, wogegen seine eigene, die I. Klasse, 28. mit je 9 Stunden von ihm und Frl. Friedel suppliert wurde. 29. Mit Beginn des Schuljahres 1922 / 23 erhielt Herr Czech 30. über sein Ansuchen einen neuerlichen Krankheitsurlaub 31. vom 1. September bis 30. November 1922. 32. Als Aushilfskraft wurde jetzt der abs. Lehramtskandi33. dat Herr Eduard Gebauer aus Lichtewerden entsandt. -161-

1. Derselbe ist am 16. März 1897 in Heidenpilsch, Mähren 2. geboren, besuchte von 1903 bis 1908 fünf Jahre die Volksschule in 3. Schles. Hartaus, absolvierte von 1908 bis 1914 sieben Jahrgänge 4. der Realschule in Troppau, nahm sodann am Weltkriege teil, 5. geriet in russ. Gefangenschaft, absolvierte nach seiner Rückkehr 6. den 4. Jahrgang der Lehrerbildungsanstalt in Troppau und erwarb 7. am 22. Juni 1922 des Zeugnis der Reife. 8. Mit Dekret des Bezirksschulrates Freudenthal vom 26. August 9. 1922 Z. s. 848 wurde er als provisorischer Aushilfelehrer für die 10. hiesige Schule ernannt, woselbst er vom 1. September bis 30. No11. vember 1922 die 3. Klasse /: Czesch :/ versah. 12. Mit diesem Tage wurde er seines Dienstes enthoben, 13. da Herr Lehrer Czesch am 1. Dezember 1922 wieder eintrat. 14. Am 15. Jänner 1923 erkrankte die Lehrerin Elisabeth 15. Friedel und erhielt über ihr Ansuchen einen 3 monatigen 16. Urlaub. 17. Die Supplierung ihrer Klasse /: II :/ besorgte nebst der eige18. nen Lehrverpflichtung Herr Oberlehrer Eduard Beier vom 15. Jän19. ner bis 6. Februar. 20. Nachdem der mit Erlaß des Bezirksschulausschusses Freu21. denthal vom 29. Jänner 1923 Z. s. – 6/15 zum Aushilfslehrer 22. an der hiesigen Schule ernannte Leo Kittel aus Spachendorf 23. wegen Annahme einer Stelle in Saubsdorf auf die hiesige 24. verzichtet hatte, wurde der ebenfalls stellenlose Lehrer Eduard 25. Gebauer abermals als Aushilfslehrer entsendet, kam aber 26. mit 1. April 1923 als solcher nach Kunau. 27. Die inzwischen genesene Lehrerin Elisabeth Friedel 28. trat mit 1. April 1923 wieder ihren Dienst an. 29. Der Bezirksschulausschuß Freudenthal hat mit Erlaß vom 30. 31. August 1923 Z. s. – 757/21 die Handarbeitslehrerin Anna Krill 31. in Kunau mit der Erteilung des Unterrichtes in den weibli32. chen Handarbeiten in dem gesetzlich vorgeschriebenen wöchent-162-

1. lichen Stundenausmaße an der hiesigen 3 klassigen Volksschu2. le betraut und dieselbe angewiesen, diesen Dienst am 1. Sep3. tember 1923 anzutreten. 4. Der Bezirksschulausschuß in Freudenthal z. s. – 1151 vom 5. 14. Dezember 1923 erteilte Herrn Oberlehrer Eduard Beier einen 6. Krankheitsurlaub vom 1. Jänner 1924 bis 31. März 1924. Gleich7. zeitig wurde beim schles. Landesschulrate die Erteilung eines 8. sechsmonatigen Urlaubes in Antrag gebracht. 9. Laut Dekret des Bezirksschulausschusses in Freudenthal Z. s. 29/2 10. vom 3. Jänner 1924, wurde der def. Lehrer Herr Reinhold Czesch 11. während der Dauer des Urlaubes des Herrn Oberlehrers Eduard Beier 12. mit der provisorischen Schulleitung in Neu – Erbersdorf betraut. 13. Laut Dekret des Bezirksschulausschusses in Freudenthal 14. Z. s. – 1161/30 vom 18. Dezember 1923 wurde der Aushilfslehrer 15. Herr Eduard Gebauer mit 1. Jänner 1924 zur Dienstleistung 16. an hiesiger Volksschule als Aushilfslehrer zugewiesen. 17. Laut Dekret des schles. Landesschulrates Z. II a – 1012 vom 18. 27. März 1924 und prüf. Bezirksschulausschuß Freudenthal Z. s. 244/18 19. vom 12. April 1924 wurde Fräulein Elisabeth Friedel zur defini20. tiven Lehrerin am Orte ernannt. 21. Laut Dekret des Bezirksschulausschusses Freudenthal. 22. Z. s. 303/7 vom 12.März 1924 wurde der Lehrerin Frl. Elisabeth 23. Friedel auf Grund eines vorgelegten ärztlichen Zeugnisses 24. ein 8 wöchiger Urlaub vom 7. März bis 3. Mai 1924 erteilt. 25. Als Aushilfskraft an Stelle der erkrankten Lehrerin 26. Elisabeth Friedel wurde laut Dekret des Bezirksschulaus27. schusses Freudenthal Z. s. 346 vom 12. März 1924 die absol28. vierte Lehramtskandidatin Marie Brückner, geboren -163-

1. am 9. März 1903 in Schönwiese, Absolventin der Troppauer 2. Lehrerinnen – Bildungsanstalt, als Aushilfslehrerin zur Dienst3. leistung an hiesiger Volksschule zugewiesen. 4. Der Dienstantritt erfolgte am 10. März 1924. 5. Die vom Krankheitsurlaub zurückgekehrte Lehrerin 6. Elisabeth Friedel trat am 3. Mai 1924 an hiesiger Volksschule 7. wieder den Schuldienst an. 8. Die Aushilfslehrerin Maria Brückner, zuständig nach 9. Palhanetz bei Troppau, wurde am selben Tage vom Bezirks10. schulausschuß Freudenthal an die Volksschule nach Wiedergrün 11. versetzt. 12. Lau Dekret des Bezirksausschusses Freudenthal Z. s. 10/36 13. vom 2. Juli 19124 wurde der seit 1. Jänner 1924 an der hiesigen 14. Volksschule zur Dienstleistung zugeteilte Aushilfslehrer Edmund 15. Gebauer vom Schuldienste an hiesiger Schule enthoben. Mit 16. 1. September 1924 wurde er vom Bezirksschulausschusse Freuden17. thal angewiesen, den Schuldienst in Lochmühl, Expositur 18. Breitenau anzutreten. 19. Laut Dekret des Bezirksschulausschusses Freudenthal Z. s. 823 20. vom 27. August 1924 wurde der definitive Lehrer ad personam 21. Herr Thomas Konorza, geboren am 20. Juni 1898 in Brünn, 22. Absolvent der Brünner Lehrerbildungsanstalt, zuletzt def. Lehrer 23. ad pers. In Gürschdorf, Bezirk Freiwaldau, mit 1. September 24. 1924 angewiesen, den Schuldienst an hiesiger Volksschule an25. zutreten. Derselbe trat auch den Schuldienst am 1. Sept. 1924 an. 26. Auf Grund des Dekretes des Bezirksschulausschusses Freu27. denthal Z. s. 685/8 vom 18. Sept. 1924 wird Herr Oberlehrer Eduard 28. Beier über eigenes Ansuchen, na 39 jähriger treuer Pflicht29. erfüllung mit Ende September 1924 in den dauernden 30. Ruhestand versetzt. /: Erlaß des schles. Landesschulrates Z. II a – 135/2 :/ -164-

1. Herr Oberlehrer Eduard Beier scheidet somit am 1. Oktober 2. 1924 aus dem Lehrkörper der 3 klassigen öffentlichen Volksschule 3. in Neu – Erbersdorf und tritt in den Ruhestand. 4. Nicht nur der Bezirksschulausschuß in Freudenthal dankte 5. in einem Belobungsdekret, Z. s. b 85/8 vom 18. September 1924 Herrn 6. Oberlehrer Beier für die treue und gewissenhafte Pflichterfüllung als 7. Lehrer, Erzieher und Leiter der hiesigen Volksschule, sondern auch der 8. Lehrkörper und die Schule anerkennt die hohen Verdienste, die er 9. sich als Jugenderzieher erworben hat. 10. Die definitive Lehrerin Elisabeth Friedel mußte sich im Fe11. bruar 1925 in Freudenthal R.-O.-Sp. Einer Operation unterziehen 12. und erhielt aus diesem Grunde einen Krankheitsurlaub vom 16. 13. Februar bis 15. April 1925. An Stelle der erkrankten Lehrerin wurde 14. vom Bezirksschulausschusse Freudenthal der def. Lehrer Herr Johann Harasin 15. als Vertreter in die hiesige Schule entsendet. 16. Johann Harasin, geboren am 19. August 1890 in Altstadt, 17. Bezirk Freistadt Schlesien legte im Juli 1911 die Reifeprüfung in 18. Teschen ab. Hierauf diente er an der Knaben- Volks- und 19. Bürgerschule in Oderberg und an der 2 klassigen Volksschule in Dürrseifen. 20. Am 31. September 1925 wurde der def. Handarbeitslehrerin, 21. Frau Anna Krill aus Kunau, Spillendorf als neuer Dienst22. ort zugewiesen. Gleichzeitig trat die Handarbeitslehrerin, 23. Frau Anna Esener aus Wockendorf am 1. Oktober 1925 den 24. Schuldienst in obgennanter Eigenschaft an hiesiger Volksschule. 25. Zufolge Dekretes des schles. Landeschulrates in Troppau 28. vom 15. März 1926, Z. II. a – 691 wurde auf Grund des § 3 der Reg29. V. D. csl. Rep. vom 17. Juli 1919 Z. 398, S. d. G. u. V. der def. Oberlehrer 30. Herr Leo Potsch in Kohlbach in derselben Diensteigenschaft 31. an der hiesigen 3 klassigen Volksschule mit der Weisung er32. nannt, diese Stelle spätestens am 1. Sept. 1926 anzutreten. -165-

1. Der Dienstantritt erfolgte am 1. Juli 1926. 2. Der Genannte wurde am 19. August 1883 in Wigstadtl, Schl. 3. geboren, besuchte daselbst die 6 klassige Volksschule, hierauf die 4. 2. U. 3. Klasse der Knaben – Bürgerschule in Odrau und vom Jahre 5. 1899 bis 1903 die k. k. Lehrerbildungsanstalt in Troppau, wo er am 6. 4. Juli 1903 das Reifezeugnis erwarb. Im Mai 1907 legte er 7. die Lehrerbefähigungsprüfung für allgem. Volksschulen ab. Am 1. Sept. 8. 1903 erreichte er seine erste Anstellung als prov. Lehrer an der 9. öff. zweikl. Volksschule in Ratkau. Als solcher wirkte er bis 10. 28. Februar 1905, sodann an der Expositurschule in Nieder – Wigstein 11. ad Ratkau bis 31. August 1905 und seit diesem Tage an der 12. öff. einkl. Expositurschule in Mohradorf ad Neu – Zechsdorf. 13. An der letztgenannten Schule wurde er zum def. Lehrer mit Dekret 14. des schles. L. Sch. R. in Troppau vom 21. Juli 1909 Z. 5391 ernannt. 15. Mit der Errichtung der öff. einkl. Volksschule in Mohradorf 16. wurde er laut Dekret D. Sch. L. Sch. R. in Troppau vom 10. Dez. 17. 1914 Z. II. – 1097/2 zum def. Lehrer und Schulleiter in Mohradorf 18. bestellt /: Dienstantritt: 1. Jänner 1915 :/ diesen Posten versah er 19. bis 1. Sept. 1919, an welchem Tage er den Dienst an der öff. einkl. 20. Volksschule in Kohlbach antrat. Als diese Schule zweiklassig 21. wurde, erfolgte seine Ernennung zum def. Oberlehrer mit 22. der Rechtswirksamkeit vom 1. Dezember 1920. Diese Stelle 23. behielt er bis. 30. Juni 1926. 24. Der def. Lehrer ad. Pers. Thomas Konorza wurde 25. vom schl. L. Sch. R. in Troppau nach Jägerndorf versetzt. 26. Laut Dekret des B. Sch. R. in Freundethal vom 25. 27. Sept. 1926 Z. s. 775 wurde der Lehramtsanwärter Emil 28. Ertel am 1. Okt. 1926 zum Nebenlehrer für die Erteilung 29. des unobligaten Unterrichts in der csl. Sprache an hiesiger 30. Schule mit 6 Wochenstunden /: Stammschule :/, für Kunau 31. und Milkendorf mit je 3 Wochenstunden bestellt. /: Dienst32. antritt: 1. Okt. 1926 :/. – Derselbe wurde am 18. Sept. 1904 in -166-

1. Spachendorf geboren, besuchte 6 Klassen der Volksschule in 2. Ober – Thomasdorf, zwei Klassen der Bürgerschule in Freiwal3. dau, 6 Jahrgänge des Staat – Reform – Realgymnasiums in Frei4. waldau, sodann 1924 – 1925 den letzten Jahrgang der Lehrerbil5. dungsanstalt in Troppau. Er erlangte am 27. Juni 1924 das 6. Prüfungszeugnis aus der Staatsprache in Freiwaldau, am 15. Juni 7. 1925 das Lehrer – Reifezeugnis in Troppau und am 16. Sept. 1926 8. das Staatsprüfungszeugnis aus „Cechisch“ in Freiwaldau. 9. In Abänderung des erstgenannten Dekrets wurde er mit 10. Dekret D. B. Sch. A. in Freudenthal vom 25. Nov. 1926, Z. s. 851/6 11. zum Aushilfslehrer mit dem bisherigen Wirkungskreise ernannt. 12. Auf Grund eines vorgelegten ärztlichen Zeugnisses erhielt die 13. def. Lehrerin Elisabeth Friedel zufolge Erl. Des B. Sch. A in Freu14. denthal vom 16. März 1927, Z. s. 263/28 einen Krankheitsur15. laub vom 9. Bis 31. März 1927. – Die Supplierung erfolgte durch 16. übrigen Lehrkräfte. 17. Laut Erl. D. B. Sch. A. in Freudenthal vom 3. Mai 1927, 18. Z. s. 316/32 erhielt die vorgenannte Lehrerin auf Grund eines 19. amtsärztlichen Zeugnisses einen weiteren Krankheitsurlaub 20. vom 3. Mai bis 31. Juni 1927 /: Herz – Neurose :/ 21. Für die erkrankte Lehrerin Elisabeth Friedel wurde 22. die Aushilfslehrerin Margarethe Nitsch /: Dekr. D. B. Schl. R. 23. Freudenthal vom 29. April 1927 Z. s. – 403/25 :/ für die Zeit 24. vom 1. Mai bis Ende Juni 1927 angestellt. 25. Dem def. Lehrer Reinhold Czesch wurde laut vorgeleg26. ten ärztlichen Zeugnisses mit Erl. D. B. Schl. A. Freudenthal 27. vom 2. Juni 1927, Z. s. 89/59 ein Urlaub vom 31. Mai bis einschl. 28. 2. Juni 1927 bewilligt und die Supplierungsverfügung der 29. Schulleitung genehmigt. 30. Den Aushilfslehrer Emil Ertel wurde auf Grund eines 31. ärztlichen Zeugnisses mit Erl. D. B. Sch. A Freudenthal 32. v. 24./6. 1927, Z. s. 530/20, ein Krankheitsurlaub vom 17. Bis 33. 22. Juni 1927 bewilligt und auf Grund eines zweiten -167-

1. ärztlichen Zeugnisses seine Dienstfähigkeit bis auf weiteres 2. festgestellt. 3. Mit Erlaß D. B. Sch. A. in Freudenthal v. 21. Juni 1927, 4. Z. s. 313/18 wurde der Vorgenannte als Aushilfelehrer für den 5. Unterricht in der csl. Sprache mit Ende Juni 1927 enthoben. 6. Aushilfslehrer Emil Ertel wurde laut Dekret D. B. Sch. A. 7. Freudenthal vom 25. August 1927, Z. s. 632/25 wieder zum 8. Aushilfslehrer für die Erteilung des unobligaten c. Spr. Unter9. richtes mit derselben Verpflichtung wie im Vorjahre und für 10. die Dauer des Bedarfes ab 1. September 1927 angestellt. 11. Dem Ansuchen des Aushilfslehrers Emil Ertel um Zu12. weisung von lit. Unterrichtsgegenständen wurde entspro13. chen und ihm im Schuljahre 1927 in der III. Kl. die Gesangs14. Geografie und Geschichtsstunde zugewiesen. /: Erl. D. B. Sch. 15. A. Freudenthal vom 21. Oktober 1927, Z. s. 632/29 :/. 16. Mit der Errichtung einer prov. Parallele zur I. Kl. 17. dieser Schule ergab sich die Notwendigkeit der Anstellung 18. einer weiteren lit. Lehrkraft und so wurde mit Dekret 19. des Bezirksschulrates in Freudenthal vom 10. Sept. 1927 Zahl 20. 665/28 Herr Franz Bartel zum Lehramtsanwärter an 21. hiesiger Schule mit der Rechtswirksamkeit vom 15. Sept. 22. 1927, an welchem Tage auch sein Dienstantritt erfolgte, 23. ernannt. – Der Genannte wurde am 29. September 1902 24. in Boidensdorf geboren, besuchte dort die zweiklassige 25. Volksschule, in Troppau die 2. u. 3. Kl. der Bürgerschule 26. und sodann vom Jahre 1917 bis 1921 die 4 Jahrgänge 27. der Lehrerbildungsanstalt in Troppau. Nach Erwerbung 28. des Lehrer – Reifungszeugnisses am 20. Juni 1921 erhielt er mit 29. Dekret D. B. Sch. A. in Freudenthal vom 29. Sept. 1921 Z. s. 30. 598 die erste Anstellung als prov. Lehrer an der zweiklass. 31. Volksschule in Milkendorf /: 1. Oktober 1921 bis 31. August 1922 :/, 32. sodann wurde er als Aushilfslehrer angestellt: vom 29.V. 33. 1926 bis 30. VI. 1926 an der fünfklassigen Volksschule in -168-

1. Freudenthal /: Dekret D. B. Sch. A. in Freudenthal v. 28.V.1926, Z. s. 2. 487/8 :/ vom 8. X. 1926 bis 30. VI. 1927 an der dreikl. Volksschule in 3. Engelsberg /: Dekret des B. Sch. A. Freudenthal v. /.X. 1926, Z. s. 4. 624/15 :/ und vom 1. Sept. 1927 bis 14. Sept. 1927 an der öff. fünfkl. 5. Volksschule in Raase /: Dekret D. B. Sch. R. in Freudenthal vom 6. 28. August 1927, Z. s. 277Ü24 :/. In Apriltermin 1928 hat er die 7. Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine Volksschulen abgelegt. 8. Dem Oberlehrer Leo Potsch wurde laut Erl. D. B. Sch. R. in 9. Freudenthal vom 21./IV. 1928 Z. s. 311 zwecks Spitalsbehand10. lung ein 3 wöchentlicher Urlaub /: 16./IV. bis einschließlich 11. 6./V. 1928 bewilligt. 12. Aushilfsnebenlehrer Emil Ertel wurde mit Ende 13. Juni 1928 als Aushilfslehrer für den Unterricht in der csl. 14. Sprache enthoben. /: Erl. D. B. Sch. A. in Freudenthal vom 15. 26. Juni 1928, Z. s. 174/34 :/ und ab 1. September 1928 zufolge Erl. 16. D. B. Sch. R. in Freudenthal vom 31./8. 1928 Z. s. 594/41 wieder 17. angestellt. 18. Aushilfslehrer Emil Ertel hat im November19. termin 1928 die Lehrbefähigungsprüfung für allgemeine 20. Volksschulen und die aus der Staatssprache abgelegt, 21. er wurde am 30. Juni 1929 seines Dienstes als Aus22. hilfsnebenlehrer enthoben. /: Erlaß D. B. Sch. R. in Freu23. denthal vom 15./6. 1929, Z. s. 497/63 :/. 24. Franz Bartel wurde mit Dekret d. L. Sch. R. vom 25. 6./III. 1929 Z. 11568 zum definitiven Lehrer ernannt. 26. Aushilfsnebenlehrer Emil Ertel wurde am 30. 27. Juni 1929 enthoben. /: Erlaß des B. Sch. R. in Freuden28. thal vom 15./6. 1929 Zl. S. 497/63 :/. 29. Aushilfsnebenlehrer Anton Anlauf wurde für 30. die Erteilung des Unterrichtes in der csl. Staatssprache 31. für die Volksschulen Neu – Erbersdorf, Kunau und 32. Milkendorf ernennt. /: Dekret des B. Sch. A. in -169-

1. Freudenthal vom 31,/8. 1929 Z. s. 539/17 :/ der Dienstantritt 2. erfolgte am 1./9. 1929. Mit Dekret des Bezirksschulausschusses 3. in Freudenthal vom 14./12. 1929 wurde diese Lehrkraft ab 4. 13./12. 1929 als Lehrer – Anwärter an der zwei klassigen 5. Volksschule in Ober – Wildgrub ernannt und zur weiteren 6. Dienstleistung der Volksschule in Neu – Erbersdorf zugeteilt. 7. Zufolge Erl. d. B. Sch. A. in Freudenthal vom 25./8.1930 8. Z. s. 385/44 wurde Lehreranwärter Anton Anlauf als Ne9. benlehrer für Cechisch mit 31./8. 1930 enthoben und an die 10. Volksschule in Ober – Wildgrub mit 1. September 1930 versetzt. 11. Laut Erlaß D. B. Sch. A. in Freudenthal vom 15./10. 1930 bezw. 12. vom 11./11. 1930 Z. s. 792/58 wurde Lehrer Reinhold Czesch 13. für die Zeit vom 16./10. Bis 27./11. 1930 beurlaubt und zur 14. Stellvertretung Aushilfslehrer Franz Frieben mit 15. Erlaß D. B. Sch. R. in Freudenthal vom 15./10. 1930 Z. s. 16. 796 für die Dauer des Bedarfs angestellt. 17. Die Schulleitung wurde mit Erlaß d. B. Sch. A. in 18. Freudenthal vom 25./11. 1930 Z. s. – 792/87 verständigt, daß 19. dem def. Lehrer Reinhold Czesch der Krankenurlaub auf 20. Grund des vorliegenden amtsärztlichen Zeugnisses bis zum 21. 31. Dezember 1930 verlängert wird. Die obgenannte Aus22. hilfskraft versah mithin ihren Dienst bis Ende 1930. 23. Am 24./8. 1931 verehelichte sich Lehrerin Else 24. Friedel mit dem def. Lehrer Josef Teichmann aus 25. Kunau. 26. Infolge Neuregelung der Lehrverpflichtung der 27. Handarbeitslehrerinnen wird die Handarbeitslehrerin 28. Hedvig Exner anderen Schulen zugeteilt und für Neu – 29. Erbersdorf laut Erlaß d. B. Sch. A. in Freudenthal 30. vom 31./8. 1931, Z. s. – 589/64 die Handarbeitslehrerin Anne 31. Krill aus Kunau mit Beginn des Schuljahres 1931/32 32. bestellt. -170-

1. Laut Erlaß des Landesschulrates in Brünn vom 13./8. 2. 1932, Z. 43299 wurde Franz Bartel zum def. Lehrer an 3. deer Volksschule in Neu – Erbersdorf ernannt. /: Sitzungs4. beschluß des L. Sch. R. in Brünn vom 1. Juli 1932 :/. 5. Oberlehrer Leo Potsch wurde am 1. September 1933 6. an die 2-klassige Volksschule nach Nieder – Wildgrub 7. versetzt. 8. Am 1. September 1933 wurde der def. Lehrer Reinhold 9. Czesch mit der Leitung der hiesigen Volksschule betraut. 10. Laut Dekret des B. Sch. A. in Freudenthal vom 31./(. 11. 1933, Z. s. 383/1 wurde Gerlinde Neuwirth an der hiesigen 12. Schule als Aushilfslehrerin angestellt. 13. Geboren am 7. Juni 1912 in Freudenthal, besuchte in 14. den Jahren 1923 bis 1931 das Staatsrealgymnasium in 15. ihrer Vaterstadt, wo sie im Jahre 1931 ein Zeugnis der 16. reife erwarb. Hierauf besuchte sie die „Päd. Akademie“ 17. in Prag. 18. Von 1932 – 33 war sie in Weidenau an der Privat19. Mädchen – Volksschule als Aushilfslehrerin tätig. 20. An Stelle der beurlaubten Lehreranwärterin Gelinde Neuwirth 21. wurde der Aushilfslehrer Alfred Schilder, geboren am 1. August 1911 22. in Eckersdorf an der hiesigen Volksschule angestellt. Derselbe 23. wurde mit Erlaß des B. Sch. A. in Freudenthal vom 24. Juni 1935 24. Zl. S. 973 seines Dienstes enthoben. 25. Laut Erlaß des B. Sch. A. in Freudenthal vom 30./VIII. 1935 Zl. S26. 1457 wurde die Lehreranwärterin Henriette Olbrich, geboren am 27. 13./VIII. 1910 in Seifersdorf, der hiesigen Volksschule zur Dienstleistung 28. zugewiesen. 29. Mit Erlaß des B. Sch. A. in Freudenthal vom 24./VIII. 1936 30. Zl. S. 1591 wurde die Aushilfslehrerin für Haushaltungskunde -171-

1. Emma Beege, geboren am 12./IV. 1914 in Wockendorf an der hiesigen 2. Schule angestellt. Dieselbe wurde mit Erlaß des B. Sch. A. in Freudenthal 3. vom 28./XI. 1936, Zl: 3279/sk mit 30.XI. 1936 des Dienstes enthoben. 4. Am 1./XII. 1936 trat die beurlaubte Lehrerin für Haushaltskunde, 5. Frau Anna Krill den Dienst an der hiesigen Schule an. 6. Am 18. Februar 1937 wurde in der hiesigen Volksschule der neue Orts7. schulrat konstituiert. Als Vertreter des B. Sch. A. führte Herr Bezirksschulin8. spektor Rudolf Portzelt den Vorsitz. Der neue Ortsschulrat besteht aus 9. 6. Mitgliedern: 10. Obmann:

Albert Drescher, Heizer,

11. Obm. Stellvertreter: Friedrich Gödel, Bäckermeister, 12. Mitglieder:

Rudolf Schneider, Metallarbeiter

13.

Johann Neugebauer, Fabrikarbeiter,

14.

Franz Bartel, def. Lehrer,

15.

Reinhold Czech, derzeit Schulleiter,

16. Ersatzmänner:

Josef Nitsch, Arbeiter

17.

Johann Kappel, Landwirt

18.

Hugo Zimmermann, Landwirt

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Leer: Seite 173 Fehlt: Seite 174, 175

1. Im Jahre 1871 wurde die zu Schreiberseifen gehörige 2. Kolonie Kunau zu Neu – Erbersdorf eingeschult. 3. Hiedurch und durch verlängerte Schulpflicht steigerte 4. sich die Schülerzahl und es waren bei dieser Schule im 5. Jahre 1876 – 155 Schüler. Im Schuljahre 1891/92 besuchten 6. den Unterricht 171 Schüler. 7. Am 17. Dezember 1899 hat die Gemeindevertretung über 8. Antrag des Herrn Oberlehrers Eduard Beier den um die hiesige Schu9. le hochverdienten Herrn Josef Riedel, k. k. Rechnungsrat u. P. 10. in Wien – ein Erbersdorfer – einstimmig zum „Ehren11. bürger von Neu – Erbersdorf ernannt. Demselben wurde 12. im Monat März ein schön ausgestattetes Ehrendiplom 13. übersendet, worüber er große Freude äußerte. 14. Aus diesem Anlasse spendete der oben Genannte 15. für die Schule 200 K, für die Gemeinde 400 K. 16. Dieser langjähriger Wohltäter unserer Schule starb 17. Montag, den 23. Dezember 1901 morgens ½ 5 Uhr in Wien. 18. Derselbe wurde am Donnerstag, den 26. Dezember 19. 1901 im St. Stefansdome in Wien aufgebahrt, abends 20. hieher überführt, wo selbst er mit dem Frühzuge am Frei21. tag, den 27. / 12. 1901 hier anlangte. Von der Jägerndorfer 22. Pietät am Bahnhofe abgeholt, ordnete sich der Leichenzug 23. beim Gasthause des Herrn Johann Glaser, woselbst sich 24. die Schuljugend mit dem Lehrkörper, die Gemeindever25. tretung und die Feuerwehr, sowie eine Menge Leid26. tragende eingefunden hatten. 27. Am 3. Februar 1906 feierte der Lehrer Herr Johann 28. Ascher hier sein 50. Geburtsfest. 29. Über Anregung der Schulleitung beim Ortsschulrate und 30. der Gemeindevertretung, es möge dieser Tag mit einer Ehrung 31. des Jubilars begangen werden, wurde auf den Vorschlag 32. erfreulicher Weise eingegangen. -176-

1. Am Vorabend, 2. Februar, wurde Herrn Lehrer Ascher vom 2. Ortsschulrate, der Gemeindevertretung und der hiesigen freiwil3. ligen Feuerwehr unter Musikbegleitung ein Fackelzug gebracht 4. und dem Genannten vom Gemeindevorsteher Emil Gödel, 5. dem Ortsschulobmann Johann Nitsch und dem Oberlehrer 6. Eduard Beier zum Jubeltage gratuliert. 7. Herr Gemeindevorsteher überreichte dem Jubilar im 8. Namen der Vertretung eine goldene Uhrkette als Geschenk. 9. Erfreut und gerührt dankte Herr Ascher für diese Ehrung und das Geschenk. 10. Am 19. Mai 1906 starb der hier allseits geachtete Bleichereibe11. sitzer, Herr Josef Trampusch nach langer schmerzlicher Krank12. heit im 54. Lebensjahre. Derselbe war ein wahrer Schulfreund 13. und ein Freund des Fortschrittes, war Mitgründer des hiesigen 14. Schulpfennigvereins und langjähriger Obmann desselben 15. bis zu seinem Tode. In der Funktionsperiode 1898 – 1901 wirkte 16. er als Obmann – Stellvertereter des Ortsschulrates. In dankbarer An17. erkennung des Verdienste dieses Schulfreundes nahm die hiesige 18. Schuljugend auch im Begleitung des Lehrkörpers an seinem am 19. 21. Mai 1906 stattgefundenen Leichenbegängnisse teil. 20. Ehre seinem Andenken. 21. Die Gemeinde Neu – Erbersdorf ist auch in der schwe22. ren Zeit bei ihren fast ärmlichen Verhältnissen in Ausübung 23. der patriotischen Pflicht nicht zurückgeblieben und hat nach 24. ihren bescheidenen Kräften von Beginn des Krieges bis Ende 25. 1914 folgende Spenden aufgebracht: 26. 1. Wurde, wie schon im Abschnitte 10 auf Seite 21 angeführt, 27. Anfang August 1914 eine Sammlung freiwilliger Spenden 28. für das „Rote Kreuz“ und andere Kriegszwecke vorgenom29. men. Von dem Ergebnis dieser Sammlung im Gesamtbe30. trage von 361 K 10 h wurden 261 K an das „Rote Kreuz“ 31. abgeführt und 100 K 10 h für die Soldaten im Felde und 31. deren Hinterbliebenen verwendet. -177-

1. 2. Der Erfolg der Mitgliederwerbung für das „Rote Kreuz“ 2. im September 1914 erbrachte einen Betrag von 142 K 20 h. 3. 3. Anfang November 1914 wurden von der Gemeinde 4. 2 Sack, von der Schule 1 Sack gesammelte und getrocknete 5. Brombeerblätter an die Bereitungsstelle in Böhmen abgeschickt. 6. 4. Ferner hat die Gemeinde bis Ende 1914 für Bekleidungs7. stücke einberufener Kriegsarbeiter den Betrag von 49 K aus8. gelegt. 9. 5. Wurden von der hiesigen Schule am 7. Dezember 1914 an 10. die Sammelstelle Troppau des Kriegsfürsorgeamtes Kälte11. schutzmittel im Werte von 60 K und von der Gemeinde 12. und den Vereinen solche im Werte von 85 K abgesandt. 13. 6. Für „Weihnachten im Felde“ leistete die Gemeinde 45 K 14. und an eingegangenen Spenden von Ortsinsassen 103 K 20 h. 15. An der Zeichnung der 5 ½ Kriegsanleihe 1914 konnte 16. sich die Gemeinde wegen Unzulänglichkeit der Mittel und 17. wegen der Aufnahme eines Darlehens von 9000 K für die 18. in den Jahren 1912/13 durchgeführten Wasserbeuten an 19. der Oppa – leider nicht beteiligen. 20. Von der Bevölkerung wurden einige Zeichnungen 21. vorgenommen. 22. Vom Gemeindeausschusse /:12 Mitglieder:/ war das 23. Ausschuß- und Ortschulratsmitglied Gustav Ihm N: 90 24. ins Feld berufen. 25. Die hiesige Schule hat durch den Krieg keine 26. Rückwirkung erfahren. Durch Eintritt des Herrn Lehrers 27. Ascher konnte der Unterrichtsbetrieb im vollen Um28. fange aufgenommen und fortgeführt werden. 29. Herr Oberlehrer Eduard Beier führte vom April 1915 durch mehrere Jahre die Brotkomis30. sion, wurde zur Getreide- und Kartoffelaufnahme herangezogen, wurde als Werber für die 31. Kriegsanleihen bestellt, führte mit den größeren Kindern die Woll-, Kautschuk – und 32. Metallsammlungen durch und zeichnete mit den Schülern der Anstalt 2 Kriegsanleihen a 100 K. 33. Außerdem wurde er zu den Getreideverrechnungen herangezogen. -178-

1. Nachtrag 2. aus alten Schriften. 3. In den Jahren 1812 bis 1818 herrschte der schlechten Ernten 4. wegen eine sehr große Teuerung. Alle Feldfrüchte hatten einen 5. enorm hohen Preis erlangt, es kostete der große Scheffel Weizen 6. 230 fl, Korn 200 fl, Gerste 170 fl, Hafer 100 fl, Erbsen 200 fl, Erd7. äpfel 20 fl, ein Schock Stroh 120 fl und ein Zentner Heu 20 fl. Ein 8. Pfund Rindfleisch wurde mit 1 fl und eine Klafter Holz mit 9. 13 fl Wiener Währung bezahlt. 10. Im Jahre 1813 wurde das Oppatal von einer großen 11. Überschwemmung heimgesucht. Eine fast ebenso große Über12. schwemmung war im Sommer d. J. 1829, desgleichen im Herbste 13. 1847 und am 12. und 13. August d. J. 1880. Letztere gehörte zu 14. zu den bedeutendsten dieses Jahrhunderts und hat an Feldern, 15. Häusern, Straßen, Bäumen u.s.w. viel Schaden angerichtet. 16. Mißgeschicke brachten sonst noch die Jahre 1831, 1832, 17. 1836, 1848 und 1866, in denen die Cholera arg grassierte und 18. viele Menschen hinwegraffte. 19. Im Jahre 1872 wurde die mähr. – schles. Zentralbahn 20. eröffnet. Unsere Gemeinde wurde durch Anlage einer Sta21. tion in den öffentlichen Verkehr einbezogen und ist seit 22. dieser Zeit nicht mehr von der Welt abgeschlossen. 23. Die Bahn „Erbersdorf – Würbenthal wurde 8 Jahre 24. später, d. i. im Jahre 1880 erbaut.

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1. Nachtrag 2. zum Abschnitt IX. Seite 17 „Hochwasser am 10 u. 11. Juli 1903“ 3. zusammengestellt vom Oberlehrer Herrn Eduard Beier. 4. Die ältesten Leute unseres Ortes können sich nicht 5. erinnern, daß unser liebliches Tal, das bereits eine der beliebte6. sten Sommerfrischen geworden ist, von einer derartigen Kata7. strophe heimgesucht worden wäre, wie es die vom 10. und 11. Ju8. li 1903 gewesen ist. Grauenhaftes Elend und eine fürchter9. liche Verwüstung hat dieselbe hinterlassen. Und doch kann 10. sich derjenige, der nicht die mächtigen Sturzwellen gesehen, 11. ihr donnerndes Getöse gehört, die Angst der rings vom Wasser 12. eingeschlossenen vielen Personen mitgefühlt hat, gar keinen 13. Begriff machen, wie grauenhaft der Anblick des überflute14. ten Tales war. 15. Am meisten hatten wohl die hiesige Badeanstalt 16. des Herrn Egon Kurschat sowie die umliegenden 17. Objekte zu leiden. Wiewohl der Damm erst vor 2 Jahren 18. d. i. im Jahre 1901 und im Jahre 1902 eine bedeutende Er19. höhung und Verstärkung erfahren hatte, konnte er doch 20. den andirngenden Fluten und dem massenhaft daher 21. schwimmenden Treibholze nicht widerstehen und wurde 22. an mehreren Stellen, am meisten hinter der Badeanstalt 23. /: etwa 20 m lang:/ durchbrochen, sodaß die vernichten24. den Wellen zum größten Teile aus dem eigentlichen 25. Oppabette strömten und die genannte Anstalt der drohend26. sten Gefahr aussetzten. Die größte Aufmerksamkeit kon27. zentrierte sich daher auf diesen Punkt. 28. 29 Personen waren hier ringsum vom Wasser ein29. geschlossen, eine noch größere Menge stand ebenso ver30. zeifelt auf der noch sicheren Straße. Das Wasser schwoll 31. binnen einer halben Stunde so rasch an, daß Freitag früh 32. 6 Uhr kein Mensch mehr zum Bade konnte. 33. Über Veranlassung des Herrn Bürgermeisters W. F.

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1. Olbrich von Freudenthal, welcher trotz Überschwem2. mung seiner eigenen Bleiche an dieser Stelle erschienen 3. war, wurde durch den hiesigen Gemeindevorstand sofort bei4. der k. k. Bezirkshauptmannschaft telegraphisch militärische 5. Hilfe angesprochen. Dieser Depesche folgten im Laufe des 6. Tages noch andere an die k. k. Bezrikshauptmannschaften Freu7. denthal, Olmütz und Jägerndorf. 8. Schon vormittags wurden, angeregt vom Herrn Buchhalter 9. Schmidt, Versuche gemacht, von der Straße eine Verbindung 10. mit dem Restaurationsgebäude herzustellen, indem Bind11. faden durch Werfen und Schießen hinübergeschleudert wur12. den; allein der herrschende Wind ließ ihn nicht am Ziele an13. langen. Endlich gelang es gegen Mittag Herrn Schmidt 14. durch einen Schuß, den Faden so über das Haus zu werfen, 15. daß er von der Veranda aus erlangt werden konnte. 16. Hüben und Drüben wurde dieser Rettungsanker mit Jubel 17. begrüßt. Als man dann schon Feuerwehrleinen hinüber18. gezogen hatte, konnte ein bei der Bleiche in Verwendung 19. stehendes Drahtseil über die brausenden Fluten gespannt 20. werden. 21. Sogleich unternahm auch Herr Buchhlater Schmidt, 22. angetan mit einem Feuerwehrgurt und mit dem Kara23. biner am Seil hängend, unter Todesverachtung die erste 24. Fahrt und erreichte unter größter Anstrengung glücklich die Veranda der 25. Restauration. Erneuter Jubel auf beiden Seiten. 26. So war die 3. Nachmittagsstunde in Bangen heran27. gekommen, als die freiwilligen Feuerwehren von Freu28. denthal, Spillendorf und auch Milkendorf in voll29. ständiger Ausrüstung erschienen. Die freiwillige Feuer30. wehr Freudenthal übernahm sofort unter der äußerst 31. umsichtigen Leitung des Kommandanten Stellvertreters 32. Herrn Schwarz die weiteren Rettungsarbeiten, während 33. sich die anderen Vereine an den ebenfalls sehr gefährdeten 34. Objekten des Herrn Tischlermeisters Reichel und des Herrn -181-

1. Glaser nützlich zu erweisen suchten. Leider konnte man 2. zum Gasthause Glaser infolge der Breite des Stromes nicht ge3. langen. Ein unterdessen herbeigeholter großer Spreukorb 4. wurde vom Leinen umstrickt und mittelst Feuerwehrgurten 5. an das Seil gehängt, so daß das Rettungsboot an beiden Seiten 6. mit Feuerwehrleinen versehen, am Drahtseile hinüber und 7. herübergezogen werden konnte. Allein die alles verschlingende 8. Flut nahm den aufs äußerste Bedrohten die Hoffnung an 9. eine sichere Rettung mit diesem Fahrzeuge und erst nach 10. langen Zögern entschloß sich die Köchin der Badeanstalt 11. den Rettungskorb zu besteigen. Ihr folgte gleich darauf 12. rau Gutsrat. 13. Nach glücklicher Landung war nun das Mißtrau14. en gegen die Sicherheit des Rettungsmittels geschwunden 15. und nun erwartete man mit Ungeduld das Ankommen 16. des Korbes auf beiden Seiten und nach etwa einer Stun17. de waren alle Personen gerettet, welche zum Teile bei 18. Herrn Bürgermeister Olbrich, zum größten Teile in der 19. Schule die bereitwilligste Aufnahme fanden. 20. Wenn auch die geleisteten unbezahlbaren Verdienste 21. aller anderen auswärtigen Feuerwehren durchaus keine 22. Schmälerung erfahren dürfen, so muß doch der Freuden23. thaler in Rücksicht auf die staunenswerte Schulung 24. und Opferwilligkeit die Palme gereicht werden. 25. Es sei uns gestattet, zunächst an dieser Stelle nicht bloß 26. im Namen des ganzen Ortes, sondern besonders im Namen 27. Badebesitzers Herrn Kurschat und seiner gefährdeten 28. Gäste den auswärtigen hilfsbereiten Feuerwehren den größ29. ten, tiefinnigsten Dank zu sagen. 30. Freitag abends, als alles schon in Sicherheit war, 31. traf auch Militär von Troppau und Olmütz ein, welches 32. jedoch mangels an nötigen Werkzeugen nicht helfend ein33. greifen konnte. Einen für Samstag Vormittag tele34. graphisch angemeldeten Pionierzug mit Pontons sahen -182-

1. wir gegen Jägerndorf abfahren. 2. Wir wollen auf dieser Stelle ausdrücklich hervor3. heben, daß das hier eingetroffene Militär vom besten 4. Willen beseelt war, jedoch infolge Mangels entsprechen5. der Rettungsmittel, durch Massenandrang bei den Tele6. graphenämtern zu spät verständigt wurde und nicht Zeit 7. hatte, sich genügend auszurüsten. 8. Besonders lobend muß die Liebenswürdigkeit und 9. Bereitwilligkeit des damals hiesigen Platzkommandanten 10. des Herrn Majors von Resch, sowie der übrigen Herrn Offiziere 11. herovorgehoben werden, weil durch ihre und der politischen Be12. hörden Intervention ein längeres Verbleiben des Militärs 13. erwirkt wurde, sodaß wenigstens, da anderes Arbeitskräfte 14. nicht zu haben waren, die dringendsten Notarbeiten errichtet 15. werden konnten. 16. Und die Mannschaft arbeitete mit einem Eifer, daß 17. man nur den Schluß ziehen konnte, es arbeiteten die Söhne 18. des Volkes für ihr Volk. 19. Eine ausgiebige Hilfe für die fast ruinierten Exi20. stenzen möge nicht lange auf sich warten lassen. 21. Wir aber wollen hoffen, daß wir eine derartige 22. Katastrophe nicht mehr erleben brauchen.

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1. 12. Grundabtretung an Schreiberseifen 2. Die Gemeindevertretung in Neu-Erbersdorf hat in 3. ihrer Sitzung am 8. Jänner 1923 beschlossen, der Gemeinde 4. Schrieberseifen nachstehend angeführte Grundparzellen im 5. Gesamtausmaße von 19 ha 55 ar 68 m2 abzutreten u. zw.: 6. Aus dem Fürst Liechtensteinischen Besitz die Par7. zellen N: 1649/1, 1649/2, 1649/3, 1649/4, 1649/5, 1650/1, 1650/2, 8. 1654, 1655/1, 1655/2, 1655/3, 1655/4, 1655/5, 1655/6, 1655/7, 9. 1655/9, 1655/10, 1657/1, 1657/2, 1658/1, 1658/2, 1659, 1660, 1661/1, 10. 1661/2, 1662/1, 1662/2, 1662/3, 1662/4, 1662/5, 1662/6, 1662/7, 11. 1662/8 und aus dem Heinz´schen Besitz die Parzellen 12. N: 1663/1, 1663/2, 1664/1, 1664/2, 1665, 1666, 1668, 1669, 1670, 13. 1672 und 1673. 14. Dieser Grundkomplex wurde infolge der Übernah15. me der nächst Kunau stehenden und nach Neu-Er16. bersdorf gehörenden 4 Häuser K. N: 148, 149, 150 und 151 17. an Schreiberseifen abgetreten. 18. Die Gemeinde Schreinerseifen hat sich verpflichtet 19. die Hälfte der Grenzänderungskosten zu zahlen. 20. Bereits im Jahre 1920 verlangte die Gemeinde 21. Schreiberseifen einen Grundkomplex längs der Oppa 22. flußabwärts bis circa zum Kilometerstein 4 der 23. Eisenbahnstrecke und von hier in der Richtung zur 24. Waldbaumschule durch den Wald bis zur Spillendorfer 25. Gemeindegrenze. 26. Nachdem die Abtrennung eines circa 60 bis 70 ha 27. großen Grundkomplexes für Neu-Erbersdorf einen 28. großen Abgang von Umlagen verursacht hätte, konnte 29. die Gemeinde unmöglich auf diese Forderung einwilli30. gen, sondern mußte vielmehr auf der von Neu-Erbers31. dorf vorgeschlagenen Grenzänderung oder Belassung der 32. früheren Gemeindegrenzen bestehen. Die Gemeinde Schrei33. berseifen befürchtete jedenfalls Auslagen für Armen34. versorgung, Schulerweiterung, Friedhof u. dgl. -184-

1. 13. Geschäftssprache der Gemeinde Neu-Erbersdorf 2. Im Sinne der Regierungsverordnung vom 3. Februar 3. 1926, S. d. G. u. Vdg. N 17, hat die Gemeindevertretung in Neu4. Erbersdorf in ihrer Sitzung am 1. April 1926 einstimmig 5. beschlossen, daß in der Gemeinde Neu-Erbersdorf die deutsche 6. Sprache als Geschäftssprache zu gelten hat. 7. 14. Auflassung des Gemeindeweges Parzelle N: 1844 8. Über Ansuchen des Johann Kienel N: 59, Josef Kienel 9. N: 144, Albert Scheithauer d. ä. N: 57, Franz Köhler N: 56, Al10. bert Peiker N: 110, W. F. Olbrich N: 55 und Adolf Bretschedl 11. N: 116 betreffs Sperrung des Fußsteiges Parzelle N: 1844 von 12. Albert Peiker bis zur Einmündung auf die Bezirksstraße 13. bei Johann Kienel hat die Gemeindevertretung in Neu14. Erbersdorf in ihrer Sitzung am 10. Juni 1926 keinen Ein15. spruch erhoben, jedoch mit dem Bemerken, wenn Beschwerden 16. und Streitigkeiten von den Nachbarsleuten wegen 17. der Auflassung geführt werden sollten, diese von den Ge18. suchstellern zu beseitigen sind und die Gemeindevertretung 19. außeracht zu lassen ist. 20. Gegen diese Sperrung wurde vom Gendarmerie- Ober21.Wachtmeister Ferdinand Beier N: 116, Johann Adam 22. N: 74, Anna Adam N: 61 und Berthold Philipp, Ober23. forstverwalter, für die Fürst Liechtensteinische Forst24. verwaltung, Beschwerde geführt. 25. Auf Grund dieser Beschwerde wurde zufolge An26. ordnung der schlesischen Landesverwaltungskommissi27. on in Troppau der Landesrat Dr. Josef Wider 28. zur kommissionellen Erhebung an Ort und Stelle 29. nach Neu-Erbersdorf entsendet, welcher hierüber 30. nachstehende Verhandlungsschrift verfaßt hat: 31. Abschrift 32. Verhandlungsschrift 33. aufgenommen am 8. Oktober 1926 in der Gemein34. dekanzlei zu Neu – Erbersdorf zufolge Anordnung -185-

1. der schlesischen Landesverwaltungskommission vom 30. Sep2. tember 1926, Zahl 18540. 3. Anwesende: 4. Für die schlesische Landesverwaltungskommission: 5. Landesrat Dr. Josef Wider zugleich als Verhandlungsleiter. 6. Für die Gemeindevertretung: Alois Adam Gemd. Vorsteher, 7. Albert Scheithauer d.j., Gemeinde-Vorsteher-Stellvertreter, 8. Oskar Reichel, Gemeinderat, Ferdinand Beier, Gemein9. derat, Albert Peiker, Franz Gödel, Adolf Gödel, Franz 10. Mück, Alois Brodkorb, Alois Schmalz, Johann Meier, 11. Otto Haubelt, Otto Piotke Vertretungsmitglieder. 12. Für die Gemeinde-Finanzkommission: 13. Johann Meier Obmann, Franz Mück, Albert 14. Peiker, Franz Gödel. 15. Für die Beschwerdeführer: 16. Ferdinand Beier, Oberwachtmeister, Johann und Anna 17. Adam, Berthold Philipp, Oberforstverwalter für die 18. Liechtenstein´sche Forstverwaltung. 19. Für die übrigen Interessenten: 20. Johann Kienel, Josef Kienel, Franz Köhler, Albert 21. Scheithauer d.ä., Albert Peiker und Friedrich 22. Wurst für W.F. Olbrich. 23. Den Gegenstand der Verhandlung bilden die von 24. Ferdinand Beier, Johann und Anna Adam und von 25. der Fürst – Liechtenstein´schen Revierleitung in 26. Neu – Erbersdorf eingebrachten Beschwerden, wegen 27. der von der Gemeindevertretung in Neu – Erbersdof 28. in der Sitzung am 10. Juni 1926 beschlossenen Sper29. rung des Fußsteiges Parz. N: 1844. 30. Zunächst wird in formeller Beziehung auf Grund der 31. Angaben des Gemeindevorstehers festgestellt, daß die 32. an den Gemeinderrat gerichtete Beschwerde des Ober33. Waldmeister Beier vom 20. August 1926 innerhalb 34. der 14 tägigen Kundmachungsfrist seitens dieses -186-

1. Beschwerdeführens beim Gemeindeamte als nunmehr an die 2. Landesverwaltungskommission gerichtet, erklärt wurde und 3. daher ebenso wie die andern beiden Beschwerden als frist4. zeitig eingebracht anzusehen ist, zumal die Verständi5. gung in ortsüblicher Weise von Haus zu Haus erfolgte. 6. Sodann wird der strittige Weg an Ort und Stelle besichtigt 7. und werden hiebei folgende Feststellungen gemacht. 8. Der Weg, dessen Sperrung von der Gemeindevertretung 9. beschlossen wurde, ist in der Katastralmappe der Gemeinde 10. Neu – Erbersdorf mit der Parz. N: 1844 eingetragen und ist im 11. Verzeichnis I über das öffentliche Gut der Kat. Gemeinde Neu12. Erbersdorf unter dieser Parz N: als öffentlicher Weg und im 13. Grundbesitzbogen über das öffentliche Gut als Wegparzelle 14. N:1844 im steuerfreien Flächenausmaß von 3 a 78m2 verzeichnet. 15. Der bisherige Charakter dieses Weges als eines öffentlichn Ge16. meindeweges ist unbestritten. Unbestritten ist auch, daß auf 17. diesem Wege bisher ein allgemeiner freier und unbehin18. derter Verkehr seit mehr als 40 Jahren stattgefunden hat. 19. Dagegen steht die Gemeindevertretung nunmehr auf 20. Standpunkte, daß der strittige Weg derzeit nicht mehr 21. für den allgemeinen öffentlichen Verkehr unbedingt not22. wendig ist, sondern nur den Interessen der unmittelbar 23. an diesem Wege liegenden Haus- und Grundbesitzern 24. Johann Kienel, Josef Kienel, Franz Köhler, Albert 25. Peiker und Albert Scheithauer dient. 26. In dieser Beziehung wird festgestellt: 27. Der strittige Weg Parz. N: 1844 zweigt von der 28. öffentlichen Wegparzelle N: 1246 kurz vor der Ein29. Einmündung in die Bezirksstraße Neu – Erbersdorf – 30. Freudenthal beim Hause des Adolf Bretschedl Kons. 31. N: 116 bezw. des Albert Peiker im rechten Winkel 32. ab, zieht sich in nordwestlicher Richtung in der Breite 33. eines Fußweges durch die Anwesen der angeführten 34. Hausbesitzer und mündet beim Anwesen des Johann -187-

1. Kienel bezw. der Anna Adam etwa 100 m vor Wegparzelle 1246 2. entfernt wieder in die Bezirksstraße. Für den öffentlichen 3. Durchzugsverkehr kommt dieser Weg nicht in Betracht. Auch 4. für die Verbindung im Innern der Gemeinde stellt der 5. Weg keine unbedingte Notwendigkeit dar, da für die Interes6. senten und für die Beschwerdeführer noch andere öffentliche 7. Kommunikationen zur Verfügung stehen, die den Verkehrs8. zwecken weit besser entsprechen, so der öffentliche Gemeinde9. weg Parz. N: 1246 und die Bezirksstraße Parz. N: 1845, wie auch 10. der öffentliche Fahrweg bei der Bleiche. Der bei Benutzung 11. dieser Wege sich ergebende Umweg beträgt höchstens 120 – 12. 150 m. Die am strittigen Wege selbst gelegenen Haus13. besitzer haben auch mit der Bezirksstraße Anschluß, an 14. die sie mit ihren Gärten grenzen. Der Fußsteig besitzt 15. derzeit eine Breite von ½ bis 1 m. Eine Erbreiterung 16. wäre derzeit nicht mehr möglich, weil auf dem Weg 17. jetzt alte Bäume und die Maste der elektrischen Beleuch18. tung /: Ortsnetz:/ stehen. Ein Befahren des Weges mit 19. irgend welchem Fuhrwerk erscheint derzeit mit Rück20. sicht auf die geringe Breite unmöglich. 21. Schließlich wird noch festgestellt, daß die in der Ein22. gabe an den Gemeinderat unterschriebenen Herren 23. W.F. Olbrich und Bretschedl die Erklärung abgeben 24. lassen, daß sie persönlich an dem Wege nicht inte25. ressiert sind. 26. Die zur Auflassung eines öffentlichen Gemeinde27. weges notwendige Zustimmung der politischen Be28. zirksbehörde ist bisher nicht eingeholt worden. 29. Nach Vorlesung geschlossen und gefertigt mit dem 30. Bemerken, daß sich einige Teilnehmer dieser Kom31. mision vor Fertigstellung des Protokolles wegen 32. Zeitmangels entfernt haben. 33. Alois Adam G.V. m.p., Oskar Reichel G.R. m.p., Albert Scheithau34. er G.V.St. m.p. Franz Gödel m.p., Adolf Gödel m.p. Alois Brod-188-

1. korb m.p., Otto Piatke m.p., Albert Peiker m.p., v. strážmistr 2. Ferd. Beier m.p., Berthold Philipp m.p., Johann Adam m.p. 3. W. F. Olbrich m.p. vertreten durch Friedrich Wurst m.p. Johann 4. Kienel m.p. Josef Kienel m.p. 5. Troppau, am 3. Jänner 1827 6. Abschrift 7. Zl.: 21.548 8. Neu-Erbersdorf, Auflassung des 9. Gemeindeweges, Parzelle N. 1844 10. Beschwerde 11. z. Z.: 158 vom 23. IX. 1926 12. An den Gemeinderat in Neu – Erbersdorf 13. Die Landesverwaltungskommission für Schlesien hat 14. beschlossen, die Berufung des Ferdinand Beier und Genossen ge15. gen den Beschluß der Gemeindeverwaltung Neu – Erbersdorf vom 16. 10. Juni 1926, betreffend die Auflassung des Gemeindeweges 17. Parz. N. 1844 als unbegründet abzuweisen. 18. Dadurch scheidet diese Parzelle aus dem öffentlichen Gute 19. aus und bildet nunmehr ein im Eigentume der Gemeinde ste20. hendes Grundstück, über dessen nutzbringende Verwendung der 21. Gemeinderat ehestens anher zu berichten hat. 22. Die gepflogenen Erhebungen haben ergeben, daß es 23. sich beim strittigen Wege um einen schmalen, abseits ge24. legenen Fußweg handelt, welcher mit Rücksicht auf 25. seine geringe Breite für den Wagenverkehr überhaupt 26. nicht in Betracht kommt, für den Fußverkehr aber, 27. soweit das öffentliche Interesse in Frage kommt, auch 28. ohne Bedeutung ist, weil gegenwärtig in seiner un29. mittelbaren Nähe andere, auch für den Wagenverkehr 30. geeignete öffentliche Wege, so der öffentliche Gemeinde31. weg Parz. N: 1246, sowie die Bezirksstraße, Parz. N: 1845 und 32. der öffentliche Fahrweg bei der Bleiche zur Verfügung 33. stehen, welche den Verkehrszwecken weit besser ent34. sprechen und nur einen unwesentlichen Umweg verursachen. -189-

1. Mag sein, daß der erwähnte Fußweg der Bequemlichkeit des 2. einen oder anderen Fußgängers dient, für die im allgemeinen 3. Interesse liegende Verbindung im Innern der Gemeinde oder 4. gar mit den benachbarten Gemeinden ist er nicht notwendig. 5. Er hat daher eine wesentliche Voraussetzung des öffentlichen 6. Gemeindeweges, nämlich die Notwendigkeit des Weges, ge7. genwärtig verloren und kann sohin nicht mehr als öffentli8. cher Weg im Sinne des schlesischen Straßengesetzes vom 13. Juli 9. 1898, L. G. Bl. N: 33 angesehen werden. Wenn nun die Gemein10. devertretung mit dem angefochtenen Beschlusse, welcher gemäß 11. § 7 dieses Gesetzes ohne Zweifel in ihre Kompetenz fällt, die 12. Auflassung des bisher öffentlichen Fußweges ausgesprochen 13. hat, so hat sie damit nur einem bereits tatsächlich bestehen14. den Umstande Rechnung getragen. Da auch die politische 15. Bezirksverwaltung in Freudenthal die im § 7 des schlesi16. schen Straßengesetzes zur Auflassung eines bestehenden Ge17. meindeweges erforderliche Zustimmung erteilt hat, besteht 18. für die Landesverwaltungskommission keine Veran19. lassung den angefochtenen Gemeindevertretungsbeschluß 20. aufzuheben und mußten daher die eingangs erwähnten 21. Beschwerden als unbegründet abgewiesen werden. 22. Von dieser Entscheidung sind auch die Beschwerdeführer 23. mittelst beiliegender Abschrift in Kenntnis zu setzen 24. Unterschrift. 25. Landesverwaltungskommission für Schlesien. 26. Zl: 1701

Troppau, am 7. Februar 1927

27. Neu – Erbersdorf, Verkauf des 28. aufgelassenen Gemeindeweges, 29. Parzelle N: 1844 z. Zl. 88 vom 30. / I. 1927 30. An den Gemeinderat in Neu – Erbersdorf. 31. Die Landesverwaltungskomission für Schlesien ge32. nehmigt den Beschluß der Gemeindevertretung Neu – Erbersdorf 33. vom 14. Jänner 1927, demzufolge die Gemeinde Neu – Erbers34. dorf den aufgelassenen Gemeindeweg, Parz. 1844 an die -190-

1. Anrainer zum Preise vom 50 Heller für den m2 verkauft. 2. Hievon wird der Gemeinderat mit dem Auftrage in Kennt3. nis gesetzt, die diesbezüglichen Kaufverträge seinerzeit zu Bei4. setzung des hieramtlichen Genehmigungsvermerkes anher vorzule5. gen und gleichzeitig die mündelsichern und fruchtbringende Ver6. wendung des Verkaufserlöses nachzuweisen. 7. Unterschrift. 8. 15. Gemeindewahl 9. Am 16. Oktober 1927 fand die Wahl in die hiesige Gemeinde10. vertretung statt. Zu dieser Wahl wurden 2 Kandidatenlisten 11. eingebracht und zwar: 12. Kandidatenliste N: 1: „Deutsche Nationalpartei.“ 13.

N: 2: „Deutsche nationalsozialistische A. P.“

14. Von der deutschen Nationalpartei wurden gewählt: 15. 1. Herr Alois Adam, Landwirt N: 108. 16. 2.-„- Hugo Glaser, Fleischhauer N: 115. 17. 3. -„- Johann Weber, Gend. Oberwachtmeister i. P. 18. 4. -„- August Reichert, Landwirt N: 36. 19. 5. -„- Alois Schmalz, Müller N: 103. 20. 6. -„- Emil Graf, Oberbuchhalter N: 124. 21. 7. -„- Adolf Gödel, Landwirt N: 101. 22. 8. -„- Emil Haubelt, Kaufmann N: 49 23. 9. -„- Florian Nitsch, Landwirt N: 9. 24. Von der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei: 25. 1. Herr Albert Scheithauer, Bleicharbeiter N: 57 26. 2. -„- Stefan Scholz,

-„-

N: 66

27. 3. -„- Johann Kienel,

-„-

N: 59

28. 4. -„- Albert Blaschke,

-„-

N: 65

29. 5. -„- Rudolf Nitsch, Fabrikarbeiter

N: 27

30. 6. -„- Franz Köhler,

N: 56

-„-

31. Als Gemeindefunktionäre würden von obigen 32. Herren gewählt: 33. 1. Herr Alois Adam, Gemeindevorsteher 34. 2. -„- Albert Scheithauer, Gemeindevorsteher – Stellvertr. -191-

1. 3. Herr August Reichert, Gemeinderat und Kassierer 2. 4. -„- Emil Haubelt,

-„-

3. 5. -„- Johann Kienel,

-„-

4. 16. Brände 5. Am 3. Jänner 1926 nachts brannte das Wohnhaus der 6. Eheleute Alois und Hedwig Tschepl in Neu – Erbersdorf 7. N: 84 bis auf die Grundmauern nieder. Nach den von der 8. hiesigen Genarmerie gepflogenen Erhebungen wurde 9. Brandlegung angenommen und aus der Tat verdächtig 10. der Miteigentümer des Hauses, Alois Tschepl verhaftet und 11. dem Bezirksgerichte in Freudenthal eingeliefert. 12. Da Alois Tschepl die ihn zur Last gelegte Brandlegung 13. nicht eingestand und nähern Indizienbeweise sich nicht 14. erbringen ließen, so wurde derselbe nach mehrwöchentli15. cher Untersuchungshaft beim Landesgerichte in Troppau 16. wegen Mangel an Beweisen freigesprochen. 17. Am 7. Jänner 1927 brannte das Wohnhaus der Ehe18. leute Alois und Hermine Thomas in Neu – Erbersdorf 19. N: 77 bis auf die Grundmauern nieder. Die Ursache 20. dieses Brandes konnte nicht ermittelt werden. 21. Am 14. September 1930 um 3/44 Uhr früh brannte 22. das alte baufällige aus Holz erbaute Wohnhaus des 23. Witwe Josefa Jüttna aus bisher unbekannter 24. Ursache total nieder. Bei diesem Brande hat die 25. kurz vorher von der hiesigen Feuerwehr neu ange26. schaffte Motorspritze ihre Feuertaufe glänzend bestan27. den. Das Wasser wurde von dieser Spritze aus dem 28. zirka 150 m vom Brandplate entfernten Mühlgraben 29. entnommen und es wurde verhindert, daß das 30. Nachbarhaus des Peter Binschek N: 145, nicht auch 31. ein Raub der Flammen wurde. 32. Am 21. Juni 1926 um ½ 1 Uhr früh schlug während 33. eines Gewitters der Blitz in die hölzerne Scheuer des 34. Freihofbesitzers Julius Jaunig in Neu – Erbersdorf N: 31 -192-

1. wodurch diese total eingeäschert wurde. In dieser Scheuer war 2. außer Heu- und Strohvorräten auch das Dampflokomobil der 3. Neu – Erbersdorfer Druschgesellschaft, der Leichenwagen und 4. sonstige landwirtschaftliche Geräte und Wägen unter5. gebracht, welche ebenfalls mit verbrannten bezw. Unbrauchbar 6. wurden. Auch bei diesem Brande hat sich die hiesige Motor7. spritze sehr bewährt. 8. 17. Glockenhausbau 9. Das alte Glockenhaus beim Hause N: 131 im Niederdorfe, 10. war aus Holz erbaut und infolge der langen Jahre, durch 11. welche der kleine hölzerne Turm die Glocke getragen hat, 12. war derselbe schon derart wackelig geworden, daß das 13. Läuten in dem Glockenhause schon mit Lebensgefahr 14. verbunden war. 15. Die Gemeindevertretung in Neu – Erbersdorf hat daher 16. in ihrer Sitzung am 8. Oktober 1927 beschlossen, das alte 17. Glockenhaus durch ein neues, aus hartem Material /:Fun18. dament aus Steinen, das andere aus Ziegel:/ zuerbauendes 19. Glockenhaus zu ersetzen. Als Bauplatz für das neue Glok20. kenhaus wurde die Wiesenparzelle N: 659/2 im Ausmaße 21. von 419 m2 und die Bauparzelle N: 198 im Ausmaße von 22. 25 m2, Eigentum der Eheleute Alois uns Aloisin Gödel in 23. Neu – Erbersdorf N: 4 ausgemittelt, welche sich bereit er24. klärten diese Parzellen der Gemeinde um den Preis 25. von 444 Kc exklusive Spesen zu verkaufen. 26. Der Bau des Glockenhauses wurde in der Sitzung der 27. Gemeindevertretung am 2. Februar 1928 an den Bau28. meister Hermann Gruner in Freudenthal, nach dem 29. vorgelegten Kostenvoranschlage von 12.233 Kc 33 h, 30. welcher Betrag unter keiner Bedingung überschrit31. ten werden durfte, mit zweijähriger Garantie vergeben. 32. Die kirchliche Einweihung dieses Glockenhauses samt 33. Kapelle, fand am 16. Dezember 1928 statt. Die Photographien 34. vom alten und neuen Glockenhause hängen in der hiesigen 35. Gemeindekanzlei unter Glas und Rahmen.

-193-

1. 18. Elementarereignis 2. Den Bewohnern von Neu – Erbersdorf bot sich am 4. Juli 3. 1928 ein Schauspiel, wie es die ältesten Ortsinsassen noch 4. nicht erlebt hatten. In der vierten Nachmittagsstunde 5. entlud sich über Neu – Erbersdorf unter orkanartigem 6. Sturme ein von W nach NE ziehendes Gewitter. Der Sturm 7. entwurzelte und brach stärkere Bäume auf der Straße, 8. in Obstgärten und Wäldern. Die sogenannte Wurstlehne 9. beim Oppawehr oberhalb der Brettsäge, glich einem Holzschlagen. 10. Das aus Holz erbaute an die Bahnstation Neu – Erbersdorf 11. angeschlossene Magazin, wurde von dem Sturme rein 12. weggefegt und bis auf den Holzplatz der Firma Kittel Brett13. säge in Neu – Erbersdorf getragen. Das Dach des auf der 14. Westseite beim Bahnhof Neu – Erbersdorf gelegenen Ziegel15. ofens, Eigentum des Bäckers Franz Gödel in Neu – Er16. bersdorf N: 126, wurde bis auf ein Viertel abgedeckt und vom 17. Sturme bis über die Eisenbahnstrecke getragen. Der 18. Orkan /: sogenannte Windhose:/ wütete kaum eine 19. Viertelstunde, nachher lachte wieder die Sonne vom 20. heiteren Himmel. 21. Die Zigeunertanne in Neu – Erbersdorf 22. von Adolf Peschke, Bennisch 23. Das verheerende Unwetter und der damit im Zu24. sammenhange stehende Orkan vom 4. Juli 1928 machte 25. auch dem in der Umgebung von Neu – Erbersdorf als 26. Zigeunertanne bekannten, etwa 180 bis 200 Jahte al27. ten Zigeunerveteran ein unverdient rasches Ende, 28. denn der Stamm schien fast noch kerngesund, nur hatte 29. der Frost einen Riß hinterlassen. Vielleicht hätte sie 30. dem Unwetter weiter getrotzt, wenn ihr nicht durch 31. einen Kahlschlag im Frühjahr 1928 der Rückhalt ge32. nommen worden wäre. Hinter ihr stand näm33. lich bis dahin eine um etwa 20 bis 30 Jahre jün34. gere Tanne. -194-

1. Sie stand im Ochsengrund am Waldrande unterhalb der 2. Eisenbahn, 300 Schritt von der Kohlhauwiese entfernt, über welche 3. der hohe Damm zwischen der Tunnelbergseite und der Spillendorfer 4. Höhe über das Ochsengrundfloß führt. 5. Die Entstehung des Namens, „Zigeunertanne“ dürfte erst in den 6. mittleren neunziger Jahren erfolgt sein, denn damals umstellten 7. in der Nacht über Aufforderung des damaligen Wachtmeister Adolf 8. Hackenberg /: zuletzt Oberleutnant der Gendarmerie in Troppau:/ 9. der von Freudenthal aus dieses Gebiet zu betreuen hatte, eine 10. Anzahl Männer aus Neu – Erbersdorf das Lager der Zigeuner, 11. um einen mehrfachen Raubmörder /: Buriansky;:/ herauszu12. holen. Der aber hatte schon vorher das Lager verlassen. Damals 13. und schon immer vorher, soweit die Erinnerung reicht, war 14. der Platz unter der Zigeunertanne ein beliebter Lagerplatz 15. für die Zigeuner. Die dichte Krone der beiden genannten 16. Tannen schützte die heimatlosen Wanderer auch tagelang 17. vor dem dichten Regen. Außerdem schützte sie das Dickicht 18. gegen die Kohlhauwiese zu vor Winden. Mit der schütter 19. werdenden Krone verlor dieser Platz die Anziehungskraft 20. für die Zigeuner. 21. Etwas über die Ausmaße dieses für unsere Gegenden 22. seltenen Baumriesen: der Stamm maß an der Wurzel 23. 1 Meter 10 Zentimeter im Durchmesser. Nur zwei erwachse24. ne Männer konnten miteinander den Stamm umfassen. 25. Die Schnittfläche am Stock maß 88 ´25 Geviertdezimeter. Bei 26. einer Gesamtlänge von 40 Meter ergab sie etwa 12 bis 27. 13 Festmeter Holz, darunter zwei Stücke von 10 bezw. 11 Meter 28. Länger für Schnittzwecke, bei einem mittleren Durchmesser 29. von 65 Zentimetern. An Ästen führte man zwei Fuhren 30. ab, nachdem bereits aus den Starken Ästen ein Raum31. meter Astholz aufgestellt worden war. 32. 19. Brückenwage 33. Der Mangel einer Brückenwage in Neu – Erbers34. dorf machte sich schon seit langer Zeit, insbesonders -195-

1. bei den Landwirten bemerkbar. 2. Nachdem über diesen Punkt schon in vielen Sitzungen 3. der hiesigen Gemeindevertretung beraten worden war, so 4. wurde in der Sitzung am 14. Juli 1928 der endgültige Beschluß 5. gefaßt, eine Brückenwage bei der Firma Adolf Schwarz 6. in Jägerndorf in Bestellung zu bringen und diese auf 7. der Gemeindeparzelle N: 1189/2 neben der Bezirksstraße bei8. der alten Schule N:105 einzubauen. Dieser Platz wurde 9. aus dem Grunde ausgewählt, weil er in der Mitte des 10. Dorfes gelegen ist und mit den Fuhrwerken die auf die 11. Wege fahren, sowohl in dem in der Nähe befindlichen 12. Steinbruch als auch auf der Bezirksstraßenabzweigung 13. nächst dem Gasthause „Glaser“ am besten umgekehrt werden 14. kann. 15. Die Anschaffungskosten dieser Wage sind folgende: 16. Der Firma Adolf Schwarz für die Wage

Kč 8.775-

17. dem Baumeister Hermann Gruner für Mauerarbeiten „ 18. und Waghauschen

„ 8.199,33

19. für Fuhren, Steine und Taglohnarbeiten

„ 1.751,30

20. Anbringung von Schienen auf der Wage

„ 125, 40

21.

Kč 18.851,08

Zusammen

22. 20. Der strenge Winter 1928/29 23. An einen derart strengen Winter wie 1928/29 24. können sich die ältesten Ortsinsassen nicht erinnern. 25. Am 11. Februar 1929 um 8 Uhr früh zeigte das 26. Thermometer 36 Celsiusgrade. 27. Viele Rehe und anderes Wild wurde im Walde tot 28. oder ganz erstarrt, erschöpft und hungrig aufgefunden. 29. Von den 399 Stück der Gemeinde gehörigen Straßen30. obstbäumen auf der hiesigen Bezirksstraße sind 201 Stück, 31. hauptsächlich Kirchbäume, ganz erfroren und 103 Stück 32. teilweise erfroren, so daß sie als Brennholz meistbie33. tend verkauft werden mußten. Auch viele Waldbäume, 34. hauptsächlich Tannen und Fichte, sind infolge der großen -196-

1. Kälte dürr geworden und mußten gefällt werden. 2. Durch diese Frostkatastrophe verlor die Gemeinde eine gute 3. Einnahmsquelle, die sie vorher durch den Verkauf des 4. Straßenobstes hatten. Die Neuanpflanzung der Straßen5. bäume auf der hiesigen Bezirksstraße wurde der Gemein6. de mit Erlaß Zl: 95/2 – V/10 vom 14./2. 1930 der Bezirksbehörde Freu7. denthal nicht mehr bewilligt, weil der Bezirksausschuß diese 8. Anpflanzung in eigener Regie durchführen ließ. Von den 9. noch bestehenden, vom Froste verschont gebliebenen Bäumen 10. bleibt der Nutzen der Gemeinde Neu – Erbersdorf weiter belassen. 11. 21. Gesangverein 12. Am 23. Mai 1929 wurde der deutsche Gesangs- und Musik13. verein in Neu – Erbersdorf gegründet. Zum Obmann wurde 14. der Betriebsleiter Herr Fritz Jauernig und zum Chormeister 15. Herr Lehrer Franz Bartel gewählt. 16. Am 15. Juni 1929 fand die erste, sehr gut besuchte Lieder17. tafel im Vereinslokale der Baderestauration der Frau Paula 18. Kurschat statt. 19. Lehrer Franz Bartel war der Anreger zur Gründung 20. des Gesangsvereines und hat um sein Zustandekom21. men weder Mühe noch Arbeit gescheut, wobei er von 22. dem Lehreranwärter Herrn Emil Ertel tatkräftig unter23. stützt wurde. 24. Schon mehrere Jahre vor der Gründung des Gesangs25. vereines bestand in Neu – Erbersdorf eine sogenannte 26. Gesangsriege, welche vom dem damaligen Oberlehrer 27. Herrn Eduard Beier als Chormeister geleitet wurde. 28. Oberlehrer Eduard Beier konnte dem neugegründeten Ver29. eine wegen seiner Krankheit nur mehr als unterstüt30. zendes Mitglied beitreten und hat den Verein durch ge31. schenkweise Überlassung von Gesangsbüchern und son32. stigen Behelfen unterstützt. Oberlehrer Beier wurde 33. von dem neugegründeten Vereine zum Ehernchormeister er34. nannt und ihm ein geschmackvoll ausgeführter Ehrendiplom 35. überreicht.

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1. 22. Gärtnerei 2. Im Jahre 1929 wurde von den Ehrenleuten Friedrich und 3. Paula Wurst eine Handelsgärtnerei mit Gärtnerhaus K.N:c 162 4. und einem Glashaus erbaut. Da das eine Glashaus zu5. klein war, so wurde im Jahre 1930 noch ein zweites 6. Glashaus angebaut. 7. 23. Ergänzungswahl des Gemeinderates 8. Am 2. November 1929 fand eine Ergänzungswahl in 9. den Gemeinderat Neu – Erbersdorf statt, nachdem der seit dem 10. Jahre 1923 gewählte und bei der Gemeindewahl im Jahre 11. 1927 wieder gewählte Gemeindevorsteher Her Alois Adam 12. seine Funktion als Gemeindevorsteher krankheitshalber 13. niedergelegt hatte. Bei dieser Wahl wurde der bisherige 14. Gemeinderat Herr Emil Haubelt zum Gemeindevorsteher 15. und Herr Alois Adam zum Gemeinderat gewählt. 16. 24. Friedhofbrunnen 17. Im Herbst 1929 wurde auf dem hiesigen Ortsfried18. hofe von dem Brunnenmeister Franz Meissner in 19. Seifersdorf ein 10.80 m tiefer Brunnen mit eiser20. ner Pumpe mit einem Kostenaufwande von 21. 5398 Kč 60 h errichtet, wozu in der Gemeinde 863 Kč 50 h 22. gesammelt wurden. Außerdem spendeten die 23. Familien Thiel? 200 Kč, Rudorfer und Hermine 24. Beier in Wien in 100 Kč und Lamel in Wien 200 Kč, 25. der Rest von 3.567 Kč 10 h wurde aus Gemeindemitteln 26. gezahlt. Die Errichtung eines Brunnens auf dem 27. Friedhofe war eine große Notwendigkeit, weil die 28. Angehörigen der auf dem Friedhofe bestatteten Ver29. strobenen, das zur Pflanze der Blumen auf den 30. Gräbern erforderliche Wasser aus dem Graben beim 31. Gasthaus „Glaser“ N: 35 auf den Friedhof hinauftra32. gen mußten. 33. 25. Zuteilung Schlesiens zu Mähren 34. Am 1. Dezember 1929 wurde das Land Schlesien -198-

1. trotz der vielen Protestkundgebungen der Schlesier, zum 2. lande Mähren zugeteilt, wodurch die ehemalige Landes3. hauptstadt Troppau zu einer gewöhnlichen Bezirksstadt 4. degradiert wurde und Troppau durch die Auflassung der 5. öffentlichen Landesämter und Übersiedlung der Beamten nach 6. Brünn viel verlor. 7. 26. Strassenbeleuchtung 8. Am 1. Dezember 1929 erstrahlte die öffentliche elektrische 9. Straßenbeleuchtung mit 21 Lampen, welche später auf 23 10. Lampen erhöht wurde das erstmal in Neu – Erbersdorf. 11. Die Kosten der vom städtischen Elektrizitäts- Überhands12. und Wasserwerk in Freudenthal in der Gemeinde Neu – 13. Erbersdorf errichteten Straßenbeleuchtung wurden vom ge14. nannten Werke mit 24.866 Kč 36 h berechnet, wozu die 15. Gemeinde die Hälfte und 2% Umsatzsteuer das sind 12.681 Kč 85 h 16. zahlen sollte. Da diese Summe, jene mit dem Betriebslei17. ter des Elektrizitätswerkes Herrn Ingenieur Alfred Tischler 18. in der Sitzung der Gemeindevertretung in Neu – Erbersdorf 19. am 16. Oktober 1929 beiläufig vereinbarte Summe von 20. 7.000 Kč um mehr als 5.000 Kč als Anteil der Gemeinde 21. überstieg, so wurde der zur Sitzung der hiesigen Gemein22. devertretung am 14. Februar 1930 eingeladene Betriebs23. leiter Ingenieur Alfred Tischler um Aufklärung eini24. ger Rechnungsposten ersucht. Als dem genannten Betriebs25. leiter von der gesamten Gemeindevertretung vorgehal26. ten wurde, daß er sich seinerzeit verpflichtet hatte, die 27. Lichtleitung vom Gasthause N:125 bis zum Bahnhofe Neu28. Erbersdorf auf alleinige Kosten des Elektrizitätswer29. kes auszubauen, wenn sich nach durchgeführter Verlän30. gerung des Ortsnetzes neue Hausanschlüsse ergeben wür31. den, was auch tatsächlich bei dem Hausbesitzer Josef Plisch 32. N: 156 geschehen ist, so wurde von ihm sodann der auf die 33. hiesige Gemeinde entfallende Teilbetrag von 12.681 Kč 85 h 34. auf 10.000 Kč herabgesetzt, mit welchem Betrage sich -199-

1. die Gemeinde einverstanden erklärte. Mit diesem Tage 2. ist das Ortsnetz der hiesigen Straßenbeleuchtung in das allei3. nige Eigentum des Elektrizitätswerkes in Freudenthal 4. übergegangen. 5. 27. Uferschutzbau an der Oppa 6. Die Bezirksbehörde Freudenthal hat der Gemeinde Neu – 7. Erbersdorf unter Zl: a – 460 vom 14./3. 1927 nach der Begehung der 8. Schwarzen, - Weißen und Mitteloppau – im Frühjahr des Jahres 9. 1926 aufgetragen, vom Fluß km 87.5 bis 87.6 auf zirka 100 m 10. Länge entlang des Gemeindeweges am linken Ufer die 11. dem Einsturz nahe vermorschte Holzwand, bestehend aus Pilo12. ten mit dahinter gelegten Rundhölzern bis 20 cm über 13. Niederwasser, anschließend 1 ½ füßige bespreute Böschung, 14. sowie bei Fluß km 92 abwärts vom sogenannten Platten15. steg am rechten Ufer die vermorschte Holzwand auf gleiche 16. Weise herstellen zu lassen. 17. Diese Uferschutzbauten ließ die Gemeinde öffentlich 18. ausschreiben und im Oktober 1929 durch die Bauunterneh19. mung Herrn Franz Gritzer in Freudenthal mit einem 20. Kostenaufwande von 41.315 Kč 20 h durchführen. 21. Die Kollaudierung der durchgeführten Uferschutz22. Bauten fand von der landwirtschaftlichen technischen 23. Bauverwaltung in Troppau am 23. Dezember 1929 um 24. 9 Uhr vormittags statt. Zu diesen Uferschutzbauten er25. hielt die Gemeinde von der Landesbehörde in Brünn 26. unter Zl: 14228 – X – 32 vom 25./4. 1930 eine Landesbeihilfe 27. von 10.300 Kč und vom Ackerbauministerium in Prag 28. unter Zl: 56.629/5 – 1930 vom 11./10. 1930 einen Staatsbei29. trag von 12.000 Kč mit der Bedingung, daß die Gemeinde die 30. durchgeführten Arbeiten in eigener Regie im Stande hält. 31. Durch die erhaltene Landesbeihilfe vom 10.300 Kč und den 32. Staatsbeitrag von 12.00 Kč wurden die Kosten der Gemeinde 33. für diese Uferschutzbauten von 41.315 Kč 30 h auf 19.015 Kč 34. herabgesetzt. 35. Fortsetzung siehe II. Band Seite 92. -200-

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