Akte : Lino Setti, Hilfsarbeiter, o7. o2. 192o, La Spezia - T

February 19, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Akte : Lino Setti, Hilfsarbeiter, o7. o2. 192o, La Spezia Sign. : Sta.-Marburg / 251 Wehlheiden Nr. 2336

Archivalienkopien & Beschreibung Anhang

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F

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Farben : gedreht ,  / 9o°

Sign. : Sta.-Marburg / 251 Wehlheiden Nr. 2336 Lino Setti, Hilfsarbeiter, o7. o2. 192o, La Spezia , zuletzt‚ polizeili h ge eldet : Staumühle - Sennelager, bei Paderborn

5 Jahre Zuchthaus wg. Zersetzung der Wehrkraft Zuchthaus Münster / Einlieferungsbogen A – Personalbogen / 19.o9. 1944 & Stempel : KS-Wehlheiden, 1.Febr. 1945 B B – Aufnahmeverhandlung / Aufnahmeverfügung C – Aufnahmeuntersuchung Münster aus Werl/ . . , 57 kg., arbeitsfähíg, depressiv, Lungenkrank, z.Zt. kein aktiver Lungenprozess, wenn mögl. aus psych. Gründen Gemeinschaftshaft.

D – Vermerk / Über die Erörterung von Taten u. Vorleben . . . gewonnener Eindruck G – Kennzeichnung [ Personenkennzchn.] H – Übersicht / Arbeitszuweisung, Sondergewährungen, Hausstrafen, bes. Sicherungsmaßnahmen & Besuche Aufnahmeersuchen Zhs. Werl, OstW. Paderborn, 29. o7. 1944 Feldurteil der Div. 126, Bielefeld / Im Namen des Volkes . . . , .o … Sta .Pade o a Zhs. We l, A lage U teilsa s h ift a Setti .o . Avis , Überstellung n. Werl / Lingen, Brgmstr. als Ortspolizeibhrd., 19. o8. 1944 Postkarte, an Zhs. Werl, r./v., z. Überstellungsbescheid n. Werl, 25. o8. 1944 Zettel, Rückgabe des Vollstreckungspapier, wg. neuen Ersuchens, Werl Staw. Haftfeststellungsbescheid, n. Werl, 27. o7. 1944

1-2 3-4 5 6 7-8 9 - 1o 11 - 12 13 - 15 16 17 18, sq. 2o 21

[Eingangsstempel – Lingen, o1.o8.1944]

Karte, Anfrage Leite H A. Li ge , g. Pla ie u g spez. Gefa ge e g uppe & Forderung d. Unterbringung andernorts, & zweitem Delinquent, 27. o7. 1944 Transportzettel, v. Paderborn – n. Lingen, 25. o7. 1944

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[Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde]

Protokoll / Haftverpflegung – “ hal e Haft e pflegu g“, [ Übernahmebescheinigung, 25 / 26. o7. [19]44

.o .

]

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[ f. 25. : Paderborn / f. 26. : Lingen ]

Kostenvzchn. / ohne D. / o. Markierungen Transportverfügung L ingen / Werl , 19. o8. 1944

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[darin : Körpergröße : 1.75 ]

http://www.jva-lingen.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=23262&_psmand=167

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P otokoll Li ge / “ mit Mittagessen verpflegt “, . o . 28 Haftanstalt Lingen / Karte >> Ungezieferfrei 1oo < bei einer Toleranz +/- 1o %, läge das “No al-/ Idealgewicht zw. 67,5 & 82,5 kg. Konstatierte 57 kg unterschritten das untere “Idealge i ht“ u ca. 16 % . Settis Nahrungsaufnahme dokumentiert die Akte mit zwei Informationen : “Halbe Haftverpflegung“ [N° 24 / . . ] & “ it Mittagesse e pflegt“ [N° / .o . ]. Eine weitere Unkla heit esteht zu “Hafto t“: letzte angegebene Meldeadresse a “ Staumühle“. Überstellung ist nachvollziehbar von Paderborn in dsgl. heute noch weitergeführte Jva. Lingen über Esse a h We l [ . . ] mit Einlieferung Settis in Werl, am 19.09. 1944 erfolgt. Der Verwaltungsakt des Zuchthaus Münster dokumentiert mit Stempelung – i ht de eue li he Ve s hu , a e “Ei ga g i Zu hthaus Wehlheide , fü de o . Febr. 1945. Am o5.o3. 1945 attestierte d. Mediziner des Zuchthaus Kassel Wehlheiden, Dr.R-/Uhl,

Lino Setti s Exitus .

[Abb., aus: Todesbescheinigng..,N° 35.]

Verurteilt worden war L. Setti : wegen

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[ Abb.: aus N° 1 / Einlieferungsbescheid / Zuchthaus Münster ]

Li o Setti s “Klassifikation“ : “ Ital Soldat . Flüchtling. schlechte Verständigung “ 23./ 9 44 h

[ D – Vermerk / p. 6 d. Archvalienkopie ]

zeigt auch d. benannten Melde- & Aufe thaltso t “ Stau ühle / Se

elage “ [p. 1, Archivalienkopie] :

Den korrespondierenden Eintrag >> Nat. Lagersystem , 199o Anhang < Da eine Benachrichtigung der Kripo Recklinghausen [ Aufnahmeverfügung, p.4]] registriert worden war, wurde Setti dort wohl verhaftet. Bogen > G < de Auf ah efo ula e “ Ke zei h u g “ [ p. 7, d. A.-Kopie] stellte die Berufbezeichnung : ― ital. Soldat ― fest. Auch andere. Übersicht > H < / Arbeitzuweisung, Sondergewährungen, Haustrafen besondere Sicherungsmaßnahmen und Besuche, mit einem Eintrag :

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Das staatsanwaltliche Aufnahmeersuchen an das Zuchthaus Werl :

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/ Urteil vom 23. Juni 1944 Arrest nach d. 21. April 44

.

Akte, unter fehlerhafter Darstellung der Reihenfolge d. Einlieferungen & Verlegungen. Ob hiermit Signal, staatsanwaltlichen Aufrufs zur la desti e “So der eha dlu g“ im archaischen, juristisch-theologischen Diskurs sec. Sadismus festgeschrieben worden war : ist nicht nachzuvollziehen.

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Sennelager / Paderborn, 25.o7.44 Werl, 25.7.44, Lingen, 21.o8.44, Münster, 19.o9.44, Kassel. o2.o2.45 – [ e st. o .o . ]

Das vorausgegangene >> Feldurteil > Deutsche Reich Repubblica Soziale Italiana > Verrätern > Imis > Badoglios > Die italienischen Militärinternierten in der dt. Kriegswirtschaft formalen Aspekten < eine Entsprechung in den Friedensverhandlungen, erheblich vor-dergründig, anankastisch - zeremoniell, zur Beilegung so bena te “ o-jährige Krieges“ i Mü ster & Osnabrück, ca. 1628/163o – 1648, währendessen Kämpfe weiterliefen : juristisch-theologisches Procedere unter : abstrakter Interessen – Mystifikation . . . auch wenn hier keine Einzelpersonen &/ Opfergruppen ‘Restituio sgege sta d‘ aren , wurde der Westf. Friede mit dem Versailler bis 1945 verglichen – angeblichen Nachweis französischer Hegemonieinteressen wegen.

Marzabotto - paradigmatisch

:

Bzgl. des Umgangs mit Informationen zum Vorgehen der SS bei Vergeltungsaktivitäten gegen Widerstandshandlungen fallen die während perenierender Kontrolle vieler gesellschaftlicher Berei-che seitens den NS-Fascismus getragen habender Generationen besonderer Verleugnung & manipulativer Gegenbesetzung. Der neo-fascistische, auch mit Bundesmitteln geförderten Schild-Ve lag, Mü he , … “1953 brach die Finanzierung zusammen. Damerau schloss - um die Finanzlücke zu schließen – einen Fördervertrag mit dem Bundespresseamt, der ihm monatlich 11.000 DM einbrachte. Das Interesse des Bundespresseamtes war die Einflussnahme auf die Veteranen und Veteranenverbände im Rahmen der Wiederbewaffnung der Bundesrepu blik. Die inhaltliche Einflussnahme des Bundespresseamtes auf die Zeitungsinhalte scheiterte, die Förderung [14] wurde 1954 ein-gestellt. 1957 stoppte die Bundesregierung die Subvention, ihr war im Rahmen der Wiederbewaffnung die Blattlinie nicht bundeswehrfreundlich genug “ . . . H g. des “Dt. Soldate kale de “ & de

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http://www.kultur-koenigstein.de/KuGVeranstaltungsaufstellung.pdf

Das Ha d u h “Dt. ‘e htse t e is us“ , J. Me kle u g B., , füh t U. Be i h i A tikel “Bu d der Goden – A eitsge ei s haft des Gode ates de eligiöse Ve ei igu g die Gode e. V.“, u te eh e e “Vo t age de “ d. o –Jahre, auf [p.372 ]. Zur Vereinigung informiert > http://www.apabiz.de/archiv/material/Profile/BdGoden.htm < nach d.

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späte o D . F e aus Fi a zie u gsg ü de ü e o e e “Soldate zeitu g“ , a hte & zu desse Ojäh ige Bestehe , i “Soldate kale de “ ei e Ve lags-Annonce [p. 271], zu Titeln rhetorischer Pseudo- Lite atu , ie : “Die Wah heit ü e Mal ed “ & “Die Lüge o Ma za otto“, de.: L. G eil, dsgl. We u g fü : “Is ael / T au u d Wi kli hkeit“ DDD . F a z Josef S heidl, D t o Do zo s “ De Geist ‘ußla ds“ u d >> Die Zeit de K e hts haft ist vorbei Die Goden < e.V.“ steht August-F. Ventker, Alter Herr der Burschenschaft Askania Hamburg und Unterzeichner des revisionistischen „Appells der 100“. Auf Veranstaltungen machen u.a. Hu ginn+Muninn“ und die österreichische Monatszeitschrift „Eckartbote“ aufmerksam. Den neugermanisch-heidnischen Gruppen zuzurechnen, sind desweiteren neben der „Deutschen Unitarier Religionsgemeinschaft“, einer Gründung des ehem. SA-Referenten Herbert Böhme, auch die „Thors Wikinger“(Kopf: Ex-AO-Mitglied, Harry Radegeis, der einen „Thors förlag“ betreibt), die positive Ansätze im Dritten Reich erblicken, und die „Tempelhofgesellschaft“ (THG). Großkomptur (Ordensritter) der extrem konspirativ abgeschotteten “ Tempelhofgesellschaft“ (Organ: „Babilu“) ist Hans Günther Fröhlich, ehemals 2. Bundesvorsitzender u. Bundesorganisationsleiter d. 1986 gegründeten Neonazi-Partei „Die Deutschen“ (DD), die 1991 mit der Kölner REP-Abspaltung „Die Bürger“ fusionierte. O-Ton Fröhlich: „Der Geist des Ur-Nordens, des alten Atlantis, Thules, des freien Germaniens wird über die dampfenden Schlachtfelder hinziehen u. uns die Gnade des Sieges gewähren, die Aufgabe d. Neuordnung auferlegen, die Vollendung der Zeiten übertragen“. Nicht nachgewiesen konnte Fröhlich die Urheberschaft als Erfinder des antisemitischen Spiels „Jud ärgere Dich nicht“ werden. Aus Kreisen der offiziell aufgelösten österreichischen THG entstammen die in rechtsextremen Kreisen kursierenden Nazi-UFO-Videos.“

Trotz & gegen die Diskussion zum

[DIE SUCHE NACH DER WAHRHEIT]

“Schrank der Schande“[http://www.santannadistazzema.org/sezioni/GEDENKEN/pagine.asp?idn=1148 ]:

Der Sitz der Militär-Oberstaatsanwaltschaft Rom befindet sich im Palazzo Cesi, einem aus dem 16. Jahrhundert stammenden Gebäude in der Via degli Acquasparta. Hier wurden nach d. Befreiung von Faschismus u. Besatzung sämtliche Akten gesammelt, die die hunderte von Verbrechen betrafen, welche von den Nazis an der italienischen Zivilbevölkerung begangen wurden. Auf den Ordnern waren die Namen der Opfer, die Namen der Mörder u. d. Schauplätze d. Verbrechen vermerkt. Für jede Untersuchung gab es eine Ordner und für jeden Prozess eine Untersuchung. Als verantwortliche Institutionen hätten sich die Militär-Bezirksstaatsanwaltschaften darum kümmern müssen. Statt dessen blieb alles im Palazzo Cesi verborgen. Es gab weder Untersuchungen noch wurden Prozesse eröffnet. Beweise, Zeugenaussagen, Namen - alles verharrte umgeben von tiefem Schweigen. Durch Zufall wurde im Mai 1994 ein Schrank im Palazzo Cesi entdeckt. Er war mit einem Schloss gesichert und mit den Türen zur Wand gedreht. Im Schrank der Schande befand sich ein 2273 Punkte umfassendes Verzeichnis, in dem stand, was der Schrank enthielt oder enthalten hatte: 695 Ordner. In 415 Ordnern fand man Namen von Tätern. In Ordner Nr.1 über d. Massaker in den Ardeatinischen Höhlen standen Herbert Kappler, Erich Priebke und andere Mörder. Sie alle konnten dank dieses Schranks 50 Jahre Freiheit genießen, genauso wie die Nazi-Mörder von Sant’Anna di Stazzema, Marzabotto, Fivizzano, etc. Die Staatsräson hatte d. Unterschlagung der Akten durchgesetzt. Grund dafür war d. Kalte Krieg. Die Welt war in zwei Blöcke geteilt, Deutschland sollte der Nato beitreten und als Bollwerk gegen einen sowjetischen Vormarsch dienen. Man zog es vor, die Verbrechen des Nazismus zu verschweigen und ein neues Kapitel aufzuschlagen. Bis heute gibt es viele offene Fragen, die eine ganze Nation wie Wunden schmerzen: Wer gab die Anweisung zur Unterschlagung? Wer lud sich diese dramatische Verantwortung auf? Wer wird im Namen des Staates angesichts dieser kolossalen Ungerechtigkeit um Entschuldi gungbitten? . . . entschieden Deutsche Gerichte auch bei den italienischen Ent-

Fall Deutschland gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof / Nov.-Dez. 2011

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Immunität für NS-Täter? / geschrieben von AK Distomo Zum

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schädigungsklagen wg. der SS-Massaker ― gegen zu die Entschädigenden. [auch : www.spiegel.de/spiegel/print/d-19022469.htm ]

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Dass es Deutschland auch darum geht, für die eigenen Kriegsverbrechen der Gegenwart und Zukunft nicht in die Haftung genommen zu werden, war nicht Gegenstand der Verhandlung. Darauf hinzuweisen, blieb der Protestkundgebung zu Beginn der Verhandlung vor dem Gerichtshof vorbehalten. Orginaldokumente unter: http://www.icjcij.org/docket/index.php?p1=3&p2=3&k=60&case=143&code=ai&p3=2 . Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verhandelte vom 12. bis zum 16. September 2011 öffentlich über eine Klage Deutschlands, die zum Ziel hat, Entschädigungsansprüche von griechischen und italienischen NS-Opfern auszuhebeln. Dieser Prozess ist nicht nur für alle Opfer von NS-Verbrechen von großer Bedeutung, er wird auch Auswirkungen auf Schadensersatzansprüche von Überlebenden heutiger Kriegsverbrechen und Verbre-chen gegen die Menschheit haben. Seit Jahrzehnten verweigern bundesdeutsche Regierungen den Opfern von NS-Verbrechen in ehemals von Nazi-Deutschland besetzten Ländern Entschädigungsleistungen. Die Überlebenden der Massaker von Distomo, Kalavryta, Civitella oder Marzabotto haben wie die meisten anderen Opfer von NSVerbrechen niemals vom deutschen Staat eine Ent-schädigung erhalten. Dies gilt auch für viele ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Klagen vor deutschen Gerichten blieben erfolglos. Griechische und italienische Gerichte bestätigten hingegen die Ansprüche der Opfer. Der Kassationshof in Rom erklärte bereits im Jahr 2004 die Klage eines ehemaligen NS-Zwangsarbeiters (Ferrini) für zulässig und die italienischen Gerichte für zuständig. Im Juni 2008 ermöglichte er die Zwangsvollstreckung gegen deutsches Eigentum in Italien im Fall Distomo und erkannte entsprechende Urteile griechischer Gerichte als rechtmäßig und vollstreckbar an. (Dies führte unter anderen zur Pfändung der im deutschen Eigentum befindlichen Villa Vigoni am Comer See). Die Bundesregierung missachtet diese Entscheidungen. Deutschland erhob am 23. Dezember 2008 Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof, um endgültig alle Entschädigungsprozesse und Vollstreckungsmaßnahmen jetzt und für die Zukunft zu stoppen. Die Bundesregierung versucht, den Internationalen Gerichtshof dafür zu missbrauchen, die Ansprüche der Opfer von NS-Verbrechen weiter zu torpedieren und die Unabhängigkeit der italienischen Gerichte außer Kraft zu setzen. Angeblich habe die italienische Justiz die Staatenimmunität Deutschlands nicht beachtet. Der Einwand der Staatenimmunität ist auch das zentrale juristische Argument, welches Deutschland als Allzweckwaffe einsetzt, um sich gegen Klagen im Ausland abzuschotten. Auf die eigene Justiz kann sich die Bundesrepublik verlassen, -diese entscheidet im Zweifel zugunsten der Staatsräson und zum Schutze des deutschen Haushalts. Doch ausländische Gerichte reagieren nicht immer wie gewünscht auf Druck aus Berlin. Besonders unbotmäßig zeigte sich der Kassationshof in Rom. Dieser wagte es, Deutschland die Staatenimmunität in Fällen von »Verbrechen gegen die Menschheit« abzusprechen, die Nazi-Deutschland begangen hat. Hierzu zählen auch jene Hunderte von Massakern, die deutsche Besatzungstruppen an der Zivilbevölkerung besetzter Länder begingen. Die deutsche Delegation erklärte im Gerichtssaal, dass man ja versucht habe, die italienische Regierung dazu zu bewegen, eine Umkehr bei der italienischen Justiz zu bewirken. Doch leider habe die sich auf die Unabhängigkeit ihrer Gerichte berufen. Deutschland reklamiert also die Unantastbarkeit seiner staatlichen Souveränität, während es gleichzeitig alles unternimmt, die Souveränität Italiens und seiner Justiz zu unterlaufen: Eine Verkehrung der Tatsachen! Und so hoffte Deutschland vermutlich darauf, dass die italienische Regierung, welche sich unter freiwilligem Druck auf den Prozess in Den Haag einließ, kein allzu ernsthafter Gegner sein würde. Doch ganz ging die Rechnung nicht auf. Die italienische Delegation ließ die Attacken der Deutschen gegen die italienische Justiz nicht unbeantwortet. Auf den politischen Generalangriff der Deutschen folgte eine dezidierte Darstellung der Säumnisse Deutschlands bei der Entschädigung von NS-Opfern und die hieraus folgenden Konsequenzen. Hatten die deutschen Vertreter noch versucht, die Entschädig-

ungsfrage aus dem Prozess herauszuhalten, so legten die Italiener den Finger in die Wunde. Deutschland habe die Opfer von Kriegsverbrechen nicht entschädigt. Eine Entschädigungspflicht für die von Nazideutschland begangenen Verbrechen, so die italienischen Juristen, sei aber ein zwingendes Gebot des Internationalen Rechts. Daher konnte der Kassationshof in Rom auch gar nicht anders, als den Grundsatz der Staatenimmunität einzuschränken, anderenfalls hätte er die Rechte der Opfer und damit ein widerstreitendes und höherrangiges Rechtsprinzip verletzt. Am 16. September endete die Verhandlung. Wann ein Urteil gesprochen wird blieb offen, in welche Richtung der Gerichtshof tendiert ebenfalls.

resistenza.de /

Italien unter deutscher Besat-

zung : http://www.resistenza.de/ la resistenza / Beiträge zu Faschismus,deutscher Besatzung und dem Widerstand in Italien (2) http://www.broschuere.resistenza.de/material/la-resistenza-2.pdf Ob nun ein gerade großer emanzipativer Fortschritt darin zu sehen sein kann, von rechtsradikaler Aufforderung mittels Verleugnungsliteratur, die zur Shoa wie ergänzend, anfgns. d. 6ojahre, zu Gerichtsentscheiden, übe 4ojahre später, die mit Klageabweisungen enden, zu gelangen, auch wenn in ganz unvergleichbar erscheinenden gesellschaftlichen Bereichen, steht dahin. Vergleichbar hingegen erscheinen die Massaker an der Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern der W-SS & andere NS-Organe – mit den Hinrichtungen an Zivil- & vor allem Zwangsarbeitern in den letzten Kriegstage i “ Dt. Rei h“ , seitens RSH / “Gestapo & Polizei “ . . . Dazu unter : http://vernetztes-erinnern-hildesheim.de/pages/home/hildesheim/themen/die-massenhinrichtungen-der-hildesheimer-gestapo.php Wenig exakter Überblick : http://de.wikipedia.org/wiki/Endphaseverbrechen

Dann kam der Krieg, der in einigen Monaten ganz Deutschland glauben ließ, daß seine Macht unwiderstehlich wäre und daß es zur Welteroberung ausziehen könnte. All das Grausame u. Ungeheuerliche lag in Hitlers Worten: »Demgegenüber müssen wir Nationalsozialisten unverrückbar an unserer Außenpolitik festhaltten, nämlich dem deutschen Volk den ihm gebührenden Grund und Boden auf dieser Erde zu sichern. Und diese Aktion ist die einzige, die vor Gott und unserer deutschen Nachwelt einen Bluteinsatz g erechtfertigt erscheinen läßt.« [»Mein Kampf«.] Und dies wurde entwickelt. Hitler sagte in einer Ansprache über die Ostgebiete am 16. Juli 1941, L-221: »Wir werden also wieder betonen, daß wir gezwungen waren, ein Gebiet zu besetzen, zu ordnen und zu sichern;... Es soll also nicht erkennbar sein, daß sich damit eine endgültige Regelung anbahnt! Alle notwendigen Maßnahmen – Erschießen, Aussiedeln, etc. – tun wir trotzdem und können wir trotzdem tun.« Und weiter: »Dieser Partisanen-Krieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt.«

Dasselbe Thema wurde aufgegriffen und zynisch verkündet durch die Wortführer des Staates: Dieser Prozeß hat dazu das Echo abgegeben: Eine Rede Himmlers, Dokument 1919-PS: »Das, was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, werden wir uns holen, indem wir ihnen,

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Aus derselben Rede: »Wenn mir einer kommt und sagt: Ich kann mit den Kindern oder den Frauen den Panzergraben nicht bauen, das ist unmenschlich, denn dann sterben sie daran! Dann muß ich sagen: Du bist ein Mörder an deinem eigenen Blut, denn, wenn der Panzergraben nicht gebaut wird, dann sterben deutsche Soldaten, und das sind Söhne deutscher Mütter!«

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wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen. Ob die anderen Völker in Wohlstand lebe n oder ob sie verrecken vor Hunger, das interessiert mich nur soweit, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders interessiert mich das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens zehntausend russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur soweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird. «

Und über die Ausrottung der Juden: »Wir wollen nicht am Schluß, weil wir einen Bazillus ausrotteten, an dem Bazillus krank werden und sterben.« . . . »Wir hatten... die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen.« . . . »Und wir haben keinen Schaden in unserem Innern, in unserer Seele, in unserem Charakter daran genommen.« Eroberung des Lebensraumes, das heißt von Gebieten, die unter Anwendung aller Mittel, auch der Ausrottung von ihrer Bevölkerung, geleert worden sind. Dies ist die große Idee der Partei, des Regimes, des Staates und somit dieser Männer, die an der Spitze der hauptsächlichen Staats- und Parteistellen standen. Hier die große Idee, in deren Dienst sie sich gestellt, für die sie gearbeitet haben. Um sie zu verwirklichen, waren ihnen alle Mittel gut: die Verletzung von Verträgen, Invasionen und die Unterjochung schwacher und friedlicher Nachbarn im tiefen Frieden, Angriffskriege, totale Kriege mit allem Grauen, das dieses Wort beinhaltet. [Der Nürnberger Prozeß: Einhundertneunundachtzigster Tag. Montag, 29. Juli 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 25183 - 25183 (vgl. NP Bd. 19, S. 608 ff.) http://www.digitale-bibliothek.de/band20.htm ]

Justizformalistik nach, zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Staatsverwaltung i. III. Reich, e istie te de “Befehl des Füh e s“, et ifft: “Bildu g ei es Fliege de Sta dge i htes“. [“A salo , Wehrmachtstrafrecht Nr. 89 auf p. 221 mit weiteren Ausführun-gen ebda., p. 221 sq.; IfZ, MA-325/649342 sq., Vgl. auch die Befehle des Chefadjudanten der Wehrmacht und Chef des Heerespersonalamtes betr. Besetzung des Gerichts vom 9.3.1945 und 12.3.1945 in ebda. 64934o und 649343 sq. Vide et. unter d. 16.9.1939, 14.4.1940, 21.12.194o, 6.1.1942, 2.4.1942, 4.3.1943, 21.6.1942, 25.6.1943 und 2o.9.1944. ]

Der Führer

Hauptquartier, den 9. 3. 1945

1. Es ird sofort ei “Fliege des Sta dgeri ht“ erri htet. 2. Das Gericht untersteht mir unmittelbar und erhält Aufträge von mir. 3. Gerichtsherr ist der dienstälteste Offizier des Gerichts. Er leitet die Ermittlungen und führt nach seinem Ermessen den Vorsitz der Hauptverhandlung 4. Das fliegende Standgericht ist zuständig für strafbare Handlungen von Angehörige alle Wehrmachtsteile und der Waffen-SS ohne Unterschied des Ranges. Der Gerichtsherr kann außerdem jede strafbare Handlung unter Meldung am mich an sich ziehen, auch wenn schon ein Verfahren schwebt. 5. Der Gerichtsherr hat bei allen Urteilen des Gerichts das uneingeschränkte Bestätigungsrecht. Er trifft die Volltstreckungsentscheidung. 6. In Sachen von ganz besonderer Bedeutung kann der Gerichtsherr vor der Entscheidung über die Bestätigung meine Weisung einholen. 7. Das Gnadenrecht entfällt . 8. Alle Dienststellen haben dem Gericht jede Unterstützung zu leisten. gez. Adlolf Hitler

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Formulierung nach, eine Exculpationsvorgabe mit Bezug auf Rechtmäßigkeit des Vorgehen – post rem & Einstieg in die Straffreiheit , nach der Unbescholtenheitskonstruktionen der Denazification aus juristisch flexibel gewendeten Paradigmen, Desinformation, Mystifikation & Ignoranz . . . Der Adressierung nach scheinen doch Informationen zum Vorgehen der W-SS & anderer Einheiten ins Führerhauptquarier gelangt zu sein, dieser formalen Reaktivität.

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N°. > 39o < [p. 483], in : FÜHRER-ERLASSE 1939 -1945/ Zusammengestellt & eingeleitet vom Martin Moll, Sttgrt., 1997.

Die Ermordung und Mißhandlung der Zivilbevölkerung erreichte ihren Höhepunkt in der Behandlung der Bürger der Sowjetunion und Polens. Etwa vier Wochen vor d. Invasion Rußlands wurden auf Befehl Himmlers, Sonderabteilungen der Sipo und des SD, Einsatzgruppen genannt, gebildet, um den deutschen Armeen nach Rußland zu folgen, Partisanen und Mitglieder der Widerstandsbewegung zu bekämpfen, und Juden und kommunistische Führer, sowie andere Teile der Bevölkerung auszurotten. Anfänglich wurden vier derartige Einsatzgruppen gebildet, von denen eine in den baltischen Staaten tätig war, eine in der Gegend von Moskau, eine in der Gegend von Kiew, während sich die letzte im Süden Rußlands betätigte. [Der Nürnberger Prozeß: Urteil , S. 802 (vgl. NP Bd. 1, S. 263-264) http://www.digitale-bibliothek.de/band20.htm ]

[ “Einsatzgruppen“, vide: Ktlg. > Wehrmachsausellung < I./II.]

Nach der Besetzung Italien, wechselte Massaker gewohntes militärisches NS-Führungspersonal von der Russischen an die Italienische Front & v. v.

Statue zum Gedenken an das Massaker von Sant' Anna di

NS- Kriegsverbrechen: Verfahren zu SS-Massaker in Italien eingestellt Mindestens 560 Menschen starben, Stazzema: Rund 560 Tote /

25-Pfg.-Sondermarke „Gedenkstätte Oradour sur Glane“ der DDR-Post 1966mit dem Mahnmal von Oradour (Serie Internationale Mahn- u. Gedenkstätten)

darunter viele Frauen und mehr als 100 Kinder. Seit zehn Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des NS-Kriegsverbrechens in dem italienischen Bergdorf Sant' Anna di Stazzema. Jetzt teilte die Behörde mit: Für eine Anklage reichen die Ergebnisse nicht.[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ss-massak er-in-sant-anna-di-stazzema-verfahren-wird-eingestellt-a-858910.html ]

http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.mianaville.com%2Fimages%2Fmarzabotto1.jpg&imgrefurl=http%3A% 2F%2Fwww.mianaville.com%2Fmarzabotto.php&h=447&w=994&tb nid=hjChhpxERjz8zM%3A&zoom=1&docid=Y_SrG_mpQJ9w2M& ei=5iBlU-XFBKeu4ATP04DYBg&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=1315&page=2&start=18&ndsp=23&ved=0CLgBEK0DMB8

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Marzabotto

Anhang :

Feldurteil / Transcription

[unbeglaubigte]

:

Gericht der Division Nr. 176 Begl . Abschrift

. St.L. V Nr. 395/44

F e l d u r t e i l im Namen des

deutschen

Volkes !

In der Strafsache gegen den Kanonier Lino S e t t i [ital. Soldat] 4. / Battr. 2. Ital Art. Reg. in Sennelager – Staumühle , geboren 7. 2. 192o in Sarzano [La Spezia] , ledig, katholisch, wegen Zersetzung der Wehrkraft hat das am 23. April 1944 in Bielefeld zusammengetretene Feldkriegsgericht, an dem teilgenommen haben als Richter : Kriegsgerichtsrat Dr. Storkebaum, Hptm. Heide, Gren. Ers.Btl. 184, Herford, O.Gefr. Bergamo, ital. Div.Kdo.

als Verhandlungsleiter, als Beisitzer “ “

als Vertreter der Anklage : Hptm. Tillmann, zum Gericht kommandiert als Urkundsbeamter der Geschäftstelle Gefr. Rismel

für Recht erkannt :

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Der Angeklagte wird wegen Zersetzung der Wehrkraft gemäß § 5 Ziffer 2 KSSVO zu 5–fünf–Jahren Zuchthaus und zum Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt.

G r ü n d e :

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Der Angeklagte ist 24 Jahre alt, ledig und von Beruf Träger. Am 3.2. 194o ist er,nach seinen Angaben, zur früheren ital. Wehrmacht einberufen worden und hat Kämpfe in Kroatien mitgemacht. Nach dem Umsturz in Italien wurde er einem Internierungslager in Deutschland überwiesen. Im Dezember 1943 verpflichtete er sich im Internierungslager Meppen für die republikanisch-fascistische Wehrmacht . Am 9.2.1944 wurde er auf die neue fascistische Regierung vereidigt. Gerichlich ist er angeblich nicht vorbestraft, ebenso nicht disziplinarisch im alten italienischen Heer. In der neuen ital. Wehrmacht ist er am 15.3. 44 mit 5 Tagen strengen Arrest bestraft , weil er sich am 13. Und 16.3 44 nicht zum Antreten begab und aus der Stube geholt werden mußte. In der Beurteilung heißt es, er sei faul, nachlässig, gleichgültig und unaufrichtig und halte weder sich selbst noch seine Uniform sauber. Er sei ein Soldat, dem man keine Aufgabe anvertrauen könne. Seine Führung wird mit sehr schlecht bezeichnet. Am 19.Juli1944 besuchte B. MussAm 21.4.44 saßen die Zeugen Uffz. Barberi und Uffz. Branchi zusammen mit einem neu eingetroffenen ital. Rekruten in der Kantine 2 des Senneolini d. Sennelager: “Auf dem Trupplagers und tranken dort ein Glas Bier. Zu diesen Dreien gesellte sich enübungsplatz wurde 1944 eine nach kurzer Zeit der Angeklagte. Dieser erzählte seinen Kameraden unaufneue italienische Infanteriegefordert, durch einen Bombenangriff wenige Tage zuvor seien das LazaDivision, die Division "Littorio", rett,die Krankenstube und andere Baracken im Sennelager zerstört f. Mussolinis fascistischen Rumworden,dies habe er mit eigenen Augen gesehen. Diese Angabe entsprachen pfstaat Repubblica Sociale Italijedoch nicht den Tatsachen, denn in Wirklichkeit war ein Bombenangriff ana [RSI] ausgebildet.“ . auf das Sennelager gar nicht erfolgt. Trotzdem die Zeugen den Angeklagten [http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/au auf die Unglaubwürdigkeit seiner Angaben aufmerksam machten, blieb er gustdorf/augustdorf/8593190_Italienische_Division_ hierbei. Im Verlaufe der Unterhaltung erzählte er weiter, er sein im Inim_Sennesand.html ] ternierungslager von den Deutschen sehr schlecht behandelt und sogar mißhandelt worden,man habe ihn behandelt wie Mörder, Gauner und Lumpen. Er hoffe jedoch, daß bald die Zeit kommen würde, wo er sich rächen könne, denn den Deutschen hänge der Strick schon um den Hals. Er hoffe deshalb, daß wir den Krieg möglichst schnell verlieren würden, damit er sein Rachegefühl befriedigen könne. Dieser Sachverhalt beruhe auf der Einlassung des Angeklagten und den Aussagen der Zeugen Barberi und Branchi. Auf Befragen hat der Angeklagte zugegeben im Internierungslage gar nicht mißhandelt worden zu sein, er habe nur wenig zu essen bekommen und trotzdem arbeiten müssen. Weiter hat er eingestanden,sich nur deshalb zur Aufnahme in die neue ital. Wehrmacht gemeldet zu haben, um aus dem Internierungslager herauszukommen. Der Angeklagte hat es hiernach unternommen, mit seinen unwahren und lügenhaften Behauptungen gegenüber seinen Kameraden die Manneszucht in der verbündeten neuen ital. Wehrmacht zu untergraben. Er war daher gemäß § 5 Ziff.2 KdSVO. zu bestrafen. Das erkennende Gericht hat einen minder schweren Fall angenommen. Der Angeklagte war erst kurze Zeit bei der neuen ital. Wehrmacht und mit dieser noch keinewegs so verwachsen, wie es wünschenswert ist. Auf Grund seiner Mentalität hat er überhaupt noch nicht die Einstellung gefunden, wie sie von einem deutschen Soldaten und auch von vielen seiner Kameraden vertreten wird. In der Hauptverhandlung machte er zudem keinen besonders intilli- / [sic!] genten Eindruck,sodaß er sich wahrscheinlich der vollen Tragweite seiner Redensarten nicht bewußt gewesen ist. Die Annahme eines minder schweren Falles erschien daher nach der Überzeugung des erkennenden Gerichts gerechtfertigt. Andererseits war jedoch festzustellen, daß der Angeklagte nach dem ärztlichen Gutachten für seine Redensarten voll verantwortlich ist. Der ärztliche Sachverständige hat sich jedoch auch dahingehend geäußert, daß der Angeklagte sich häufig grundlos krank gemeldet und Krankheiten vorgebracht habe, die gar nicht vorhanden gewesen seien. Offenbar habe er sich

hierdurch der Pflicht gegenüber dem Vaterlande entziehen wollen. Der als Zeuge vernommene Hauptfeldwebel das Angeklagten, der Feldwebel [A]mbrosini hat sich dahi n geäußert, die Führung des Angeklagten sei immer sehr schlecht gewesen,ernste Verweise hätten zu keinem Erfolg geführt, selbst Seitenwechsel / Orig. selbst auf energische Verwarnungen habe er keinen Wert gelegt sondern hierzu nur gelächelt , offenbar ist der Angeklagte Drückeberger, der bisher noch nichts geleistet hat, sondern sich nur ein bequemes Leben in der republikanisch-fascistischen Wehrmacht verschaffen will. Den Angeklagten mußte daher eine empfindliche Strafe treffen. Unter Abwägung aller Umstände erschien eine Zuchthausstrafe von 5 Jahren als angemessene Sühne. Der Verlust der Wehrwürdigkeit beruht auf § 31 Ziff.1 WStGb.

gez. Dr. Storkebaum Kriegsgerichtsrat. 27. 6. 1944

Verfügung Bielefeld, den 3. Juli 1944 i.] Ich bestätige das Urteil . 2.] Die Strafe ist zu vollstrecken. 3] Die in die Zeit des Kriegszustandes fallende Vollzugszeit wird nicht . auf die Strafzeit angerechnet . Der Gerichtsherr: gez. S t u m m Generalmajor

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...“Die Besatzungspolitik in Jugoslawien verlief völlig konträr zu dem Stellenwert, den dieser Staat bis dahin in Hitlers Vorstellungen hatte. S hließli h a Jugosla ie o h als “zu e lässige F eu d Deuts hla ds“ a gesehen worden und im Laufe des Krieges gedrängt worden dem Dreimächtepakt beizutreten. Erst die Unterzeichnung des Vertrages am 25. März 1941 löste zwei Tage / später den antideutschen Staatsstreich in Belgrad und kurz darauf den deutschen Überfall aus, der wohl allein aufgrund militärisch-strategischer Erwägungen stattfand. Erst mit dem Putsch vom 27.März sah Hitle “Ve at“ i Spiel – ähnlich wie im Fall der italienischen Kapitulation vom 8. Sept. 1943. Und dennoch kam es im Südosten zu ganz anderen Reaktionsmustern. So hatte die seit dem 31. März 1941 geplante Bombardierung Belgrads, bei der ganz bewußt zuerst zivile Ziele sowie die Bevölkerung getroffen werden sollten, um durch Brandbomben eine ausreichende Beleuchtung zu schaffen für die zweite nächtliche Bomberwelle, die dann militärische Ziele treffen sollte, eindeutig Strafcharakter. Als im Sept. 1943 das bis dahin verbündete Italien sein staatserhaltendes renversement des alliances betrieb und von der Wehrmacht besetzt wurde, sprach Kesselrings Generalstabschef Westphal zwar die Drohung aus, die Stadt Rom zu bombardieren, um die italienischen Truppen zur kampflosen Kapitulaltion zu zwingen. Doch eine Bombardierung der Ewigen Stadt unterblieb. Selbst Neapel, dessen Bevölkerung der Wehrmacht mit dem Aufstand vom 27. bis 3o. Sept. 1943 beträchtlichen Widerstand geleistet hatte, wurde auf Kesselrings Anordnung hin von einer Bombardierung verschont, wie sie der rußlanderprobte Kommandierende General des XIV. Panzerkorps, Hube, vorgeschlagen hatte. Wie Rom blieb auch Paris sowohl bei der Einnahme als auch beim Rückzug von Zerstörungen seines architektonischen Bestands weitgehend verschont – obwohl doch Frankreich in Hitlers Denken stets als Erbfeind betrachtet u de u d Hitle das o a his he Italie das Ve ats ezi htigt hatte u d de Vatika als Zuflu htso t de “Ve äte “ a sah.“ [Dipper / Hudemann / Petersen, Fascismus und Fascismen im Vergleich, Festschr. W. Schieder, Köln, 1998 _____ p. 2oo/sq.]

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Die Gültigkeit der Abschrift wir begl. Bielefeld, den 3.7.1944

Schwäbisches tageblatt.de / o9. o9. 2oo9 http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/land-welt_artikel,-Das-Ende-des-letzten-Tabus-_arid,76887.html

Nach jahrzehntelanger Diskussion hebt der Bundestag alle NS-Kriegsverräter-Urteile auf / Das Ende des letzten Tabus / 64 Jahre hat es gedauert. Jetzt ist das letzte Tabu gefallen. Nach jahrzehntelangen Diskussionen sind die wg. Kriegsverrats verurteilten Wehrmachtssoldaten im Bundestag pauschal rehabilitiert worden . . . Ludwig Baumann, 87, hat seit Jahren für die pauschale Rehabilitierung der Kriegsverräter gekämpft. Er weiß, wie es ist, zum Tode verurteilt zu werden. Er wurde es als Deserteur. Und er musste Jahrzehnte als Vorbestrafter im Nachkriegsdeutschland leben. "Dreckschwein" u. "Vaterlandsverräter" nannten die Leute ihn, als er im Dezember 1945 zurück in seine Heimatstadt Hamburg kam . . . Erst 2002 konnte Baumann feiern. Da rehabilitierte der Bundestag per Gesetz die während des NS-Regimes verurteilten Homosexuellen und Deserteure pauschal. Die Kriegsverräter aber blieben außen vor. Würden sie noch leben, sie hätten sich weiter einer Einzelfallprüfung unterziehen müssen, um nicht mehr vorbestraft zu sein. Das Argument gegen ihre Berücksichtigung glich stark dem, das über Jahre gegen die Deserteure verwendet worden war: Sie hätten mit ihren Taten womöglich das Leben anderer gefährdet. Dass dies im Einzelfall passiert ist, kann auch niemand ausschließen, sagt der Historiker Professor Sönke Neitzel, weil 180 000 Akten der NS-Feldgerichte noch nicht systematisch ausgewertet worden sind. Bisher gibt es aber keinen Fall, in dem die Gefährdung bewiesen wurde, sagt d. Militärgeschichtsexperte Professor Manfred Messerschmidt, 82. Er war stets für eine Rehabilitierung. Schließlich sei die NS-Militärjustiz genauso wenig rechtsstaatlich und ihre Urteile genauso Ausdruck der Nazi-Ideologie gewesen wie die Entscheidungen des Volksgerichtshofs, die bereits 1985 aufgehoben wurden. Insgesamt verhängte die NS-Militärjustiz in 30 000 Fällen die Todesstrafe gegen Wehrmachtssoldaten, 20 000 Mal wurde sie [offfen, h.g.] vollstreckt. Biographie: Ludwig Baumann, Niemals gegen das Gewissen, Plädoyer des letzten Wehrmachtsdeserteurs, Frbrg i. B. , 2o14

Staumühle :

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Ich möchte die Frage der weiteren Verfahrensgestaltung vor diesem Gerichtshof erörtern. Über 45000 Personen haben in schriftlichen Mitteilungen an den Gerichtshof um Vernehmung im Zusammenhang mit den Anklagen gegen Organisationen gebeten. Die große Anzahl dieser Anträge hat Befürchtungen für den weiteren Verfahrensablauf hervorgerufen. Zweifellos sind noch nicht alle Schwierigkeiten überwunden, aber meine Prüfung deutet darauf hin, daß die Schwierigkeiten stark übertrieben werden. Es steht durchaus im Ermessen des Gerichtshofs, ob er einem Vernehmungsantrag stattgeben will. Die Anklagebehörde ist selbstverständlich darauf bedacht, daß jedem notwendigen Antrag stattgegeben wird, nicht nur, um wirklich Gerechtigkeit zu üben, sondern auch um den Eindruck zu vermeiden, daß wir weniger täten, als die Gerechtigkeit erfordert. Wir sind nicht der Ansicht, daß die Beschleunigung dieses Prozesses so wichtig ist wie die Ausnutzung jeder geeigneten Möglichkeit, alle wirklich erheblichen Tatsachen vorzubringen. Eine Untersuchung der Umstände, die diese Flut von Anträgen hervorgebracht haben, läßt erkennen, daß ihre Bedeutung in keinem Verhältnis zu ihrer Anzahl steht. Der Gerichtshof versandte 200000 gedruckte Bekanntmachungen über das Recht, vor ihm zu erscheinen und sich zu verteidigen; sie wurden an alliierte Kriegsgefangenen- und Internierungslager versandt. Die Bekanntmachung war in

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[Der Nürnberger Prozeß: Siebzigster Tag. Donnerstag, den 28. Februar 1946. Der Nürnberger Prozess, S. 9154 - 9157 (vgl. NP Bd. 8, S. 409 ff., 412 ) http://www.digitale-bibliothek.de/band20.htm ]

deutschsprachigen Zeitungen veröffentlicht und wieder-holt über das Radio bekanntgegeben worden. Nachforschungen ergaben, daß die Bekanntma-chung in allen Lagerbaracken angeschlagen war, und daß sie überdies in vielen Lagern den Gefangenen vorgelesen worden war. Die 45000 Personen, die mit Anträgen auf Vernehmung antworteten, kamen im wesentlichen aus ungefähr 15 Kriegsgefangenen- und Internierungslagern unter britischer oder amerikanischer Aufsicht. Unter den eingegangenen Antworten kamen etwa 12000 aus Dachau, 10000 aus Langwasser, 7500 aus Auerbach, 4000 aus Staumühle, 2500 aus Garmisch und mehrere Hundert aus jedem der anderen Lager. Wir haben diese Anträge, genau so wie die Absendung der Bekanntmachung geprüft und würden gern jede Auskunft, die wir erhalten haben, dem Gerichtshof zur Verfügung stellen. Im Lager Auerbach in der amerikanischen Zone wurde eine Untersuchung angestellt, hauptsächlich um festzustellen, aus welchen Gründen diese Anträge erfolgten, und auf welche Weise sie zustande kamen. Diese Untersuchung wurde von Oberstleutnant Smith Brookhart, Hauptmann Drexel Sprecher und Hauptmann Krieger, die alle diesem Gerichtshof bekannt sind, durchgeführt. Das Lager Auerbach ist für Kriegsgefangene, und zwar überwiegend für Mitglieder der SS bestimmt. Die Belegschaft beträgt 16964 Mannschaften und 923 Offiziere. Die Bekanntmachung des Internationalen Militärgerichtshofs war in jeder Baracke angeschlagen und wurde allen Insassen vorgelesen. Alle Anträge an den Gerichtshof wurden ohne irgendwelche Zensur weitergeleitet. 7500 Mitglieder der SS stellten Verteidigungsanträge. Die Erhebungen zeigen, daß diese Anträge die unmittelbare Antwort auf die Bekanntmachung darstellten, und daß von irgendeiner anderen Stelle innerhalb oder außerhalb des Lagers nichts in die Wege geleitet oder angeregt wurde. Alle Vernommenen behaupteten, daß sie nichts von irgendwelchen SS-Verbrechen oder verbrecherischen Zwecken der SS gewußt hätten, sondern zeigten lediglich Besorgnis um ihr persönliches Schicksal, weniger im Interesse der Verteidigung der Organisation. Die Berichte unserer vernehmenden Beamten gaben keinen Hinweis darauf, daß sie irgendwelches zusätzliche Beweismaterial oder Auskunft über die allgemeine Frage des verbrecherischen Charakters der SS als Organisation zu unterbreiten hätten. Sie schienen der Ansicht zu sein, es sei nötig, den Antrag hier zu stellen, um sich selber zu schützen. Die Prüfung der Anträge selbst ergibt schon auf den ersten Blick, daß die meisten Mitglieder zugeben, kein Beweismaterial für die allgemeinen, hier zur Verhandlung stehenden Fragen zu haben. Sie versichern fast ausnahmslos, daß der Antragsteller Verbrechen, die der Organisation zur Last gelegt werden, weder begangen, noch mitangesehen, noch von ihnen etwas gewußt habe. Bei richtiger Begrenzung der Streitfragen ergibt sich, daß ein derartiger Antrag unzulänglich ist, um ein persönliches Auftreten zu rechtfertigen. Eine sorgfältige Prüfung der Bekanntmachung des Gerichtshofs, auf die diese Anträge die Antwort darstellen, wird meiner Meinung nach zeigen, daß diese Bekanntmachung mit keinem Wort die Mitglieder, besonders wenn sie Laien sind, über die enge Begrenzung der hier zur Verhandlung stehenden Fragen aufklärt; sie belehrt sie auch nicht darüber, daß sie im Falle und zur Zeit ihrer Strafverfolgung Gelegenheit haben, ihre persönlichen Verteidigungs-gründe vorzubringen. Andererseits erweckt die Bekanntmachung, wie mir scheint, besonders auf Laien den Eindruck, daß jedes Mitglied von diesem Gerichtshof verurteilt und bestraft werden kann und seine einzige Gelegenheit, gehört zu werden, hier besteht. Ich denke, daß eine sorgfältige Prüfung dieser Bekanntmachung jenen Eindruck bestätigen wird; eine genaue Prüfung der Anträge wird fernerhin zeigen, daß sie die Folge dieses Eindruckes sind. Unter Juristen gibt es gewöhnlich Meinungsverschiedenheiten darüber, welches Verfahren man am besten einzuschlagen hat; dieser Fall bildet keine Ausnahme: es gibt auch hier verschiedene Ansichten. Ich werde bestimmte Vorschläge machen, wie wir am besten vorgehen sollten, um eine billige und brauchbare Beurteilung dieser Fragen zu erzielen. http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Karte/Truppenubungsplatze/Sennelager.htm

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Der Truppenübungsplatz Sennelager wurde 1851 als Kavallerie-Übungsplatz für die Kavallerie-Einheiten der Garnisonen Paderborn und Neuhaus angelegt. Er liegt im ostwärtigen Teil der Münsterschen Bucht und ist dem Höhenzug des Teutoburger Waldes nach Südwesten vorgelagert. Bereits 1852 wurde der Platz durch Zukäufe erweitert und 1891 zum Militärübungsplatz erklärt. Am 5. Juli 1892 begann dann an einem regnerischen Tag der Übungsbetrieb. Gleichzeitig begann man mit dem Bau der ersten Schießbahn und eines Barackenlagers (dem "Senne-Lager"). Während der Kaiserzeit wurden 1905 und 1908 auf dem Übungsplatz die berühmten "Kaiser-

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Truppenübungsplatz Sennelager

manöver" abgehalten. Im Ersten Weltkrieg war der Übungsplatz nicht nur zur Ausbildung junger Rekruten verwendet worden, er diente auch als Kriegsgefangenenlager. Bei Kriegsende 1919 befanden sich folgende Dienststellen im Lager: Kommandantur Sennelager, Bewachungs-Kompanie Kriegsgefangenenlager Senne, Wachkompanie Senne, Pferdelazarett, Heimkehrerlager Senne, Russen-Lager Senne und die Verwaltungsstelle für die Deutschrussen, Litauer, Letten und Esten im Bereich des Wehrkreiskommandos VI. Nach dem Krieg wurde der Platz dann intensiv von der Reichswehr genutzt. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden auch auf dem Truppenübungsplatz Sennelager größere Veränderungen vorgenommen: So entstanden 1933 vier große Munitionshäuser, 1934 vier neue MG-Schießstände und 1935 eine eigene Munitionsanstalt für den Truppenübungsplatz. Außerdem entstanden im Zuge der Motorisierung der Heeresverbände eine 50.000-Liter-Tankanlage und Kfz-Hallen und -Werkstätten. Durch immer weitere Ankäufe wuchs die Größe des Platzes bis zum Kriegsende 1945 auf fast 10.000 ha an, heute ist der Platz 11.600 ha groß. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde das Lager zur Aufstellung neuer Verbände genutzt. So wurde ab d. 1. August 1940 die 16. Infanterie-Division im Sennelager aufgestellt. Von Oktober 1940 bis Juni 1941 wurde die 126. Infanterie-Division aufgestellt, im Juli 1942 das Artillerie-Regiment 6 neu aufgestellt und im Juli 1944 das Grenadier-Regiment 18.Am 10. Mai 1943 begann die Aufstellung der Tiger-Abteilung "Groß-Deutschland" im Sennelager, auch die meisten anderen Tiger-Abteilungen wurden im Sennelager aufgestellt oder erhielten hier ihre Gefechtsausbildung. Seit 1944 wurden auch italienische Einheiten im Sennelager aufgestellt. Am 19. Juli 1944 besuchte Mussolini den Truppenübungsplatz, um die 2. italienische Infanterie-Division "Littorio"[f., h.g.] zu besuchen. Am 10. Juli 1941 trafen die ersten russischen Kriegsgefangenen auf dem Truppenübungsplatz ein und wurden notdürftig untergebracht. Weitere Transporte folgten, ein neues Kriegsgefangenenlager entstand. Nach der Invasion in Frankreich wurde im Sennelager eine "Auffangstelle West" eingerichtet, um aus versprengten Einheiten und Soldaten neue Einheiten zu formen. Bei Kriegsende eroberten amerikanische Einheiten den Platz und übergaben ihn anschließend an ihre britischen Alliierten. Diese begannen ab dem 1. August mit der eigenen Nutzung. Dabei wurde der Platz abermals erweitert, teile der Ortschaften Berlebeck und Hiddesen wurden dem Platz einverleibt. Im April 1946 besuchte Feldmarschall Montgomery den Platz und ließ sich einen instand gesetzten Tiger-Panzer bei einer Tauchfahrt vorführen. Nach der Gründung der Bundeswehr nutzten auch ihre Verbände wieder den Truppenübungsplatz. Das Grenadier-Bataillon 12 aus Höxter feuerte im Sept. 1956 den ersten Schuss ab. 1965 und 1977 nahm die britische Königin Elisabeth Paraden auf dem Übungsplatz ab, letztere zu ihrem silbernen Thronjubiläum.

Der Truppenübungsplatz 1944 mit den Schießbahnen.

Das Gedicht zum Sennelager ist folgendes im Jahr 1940 gewesen: "Sennesand, du heißer Sand, Wie oft bin ich durch dich gerannt. In dir verlor ich manchen Schweiß, vallera Du aber machst mich nicht mehr heiß.

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Unser lieber Herr Major, Der nahm uns öfter selber vor Und war die Senne ihm zu klein, vallera Ging's in den Teutoburger Wald hinein."

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Hauptmann, wenn ich dein gedenk, Dann zittert mir das Handgelenk. Du triebst uns in der Senn' umher, vallera Mit einem Affen zentnerschwer.

Kommandanten des Übungsplatzes 1892 - 1945 Proklamation d. Vernichtungsbefehls

Generalmajor von Trotha, 29. März 1892 / Personelle Idendität nicht sicher : [Bearbeiten] / Ggn. Herero & Nama Generalmajor von Einem, 8. April 1893 Oberst von Quast, 20. Mai 1896 Generalmajor Freiherr von Fürstenberg, 22. Februar 1898 Generalmajor Freiherr von Toll, 18. Februar 1902 Generalmajor Herwarth von Bittenfeld, 21. April 1908 Generalmajor von Pawel, 20. Februar 1912 Oberst Pietsch, 12. November 1914 Generalmajor von Graevenitz, 30. August 1915 Lothar von Trotha, um Oberst Dohme 29. November 1918 1905 [ Magdeburg, 3. Juli 1848 -31. März Generalmajor Freiherr zu Innhausen und Knyphausen 22. März 1919 1920, Bonn ] Oberst Bauernstein 7. Mai 1920 Generalmajor Heinrich Schmedes 1. Oktober 1920 - 31. März 1924 Wortlaut des Befehls [Bearbeiten] Oberst Wottrich, 1. April 1924 - 31. Januar 1927 Oberst Eugen Sachsse 1. Februar 1927 - 31. Januar 1928 Oberst Graf von Plettenberg 1. Februar 1928 - 31. Oktober 1930 Oberst Johann-Hugo Dickmann 1. November 1930 - 30. September 1932 Oberstleutnant von Uechtritz u. Steinkirch, 1. Okt. 1932 - 31. Mai 1933 Oberstleutnant von Geldern-Crispendorf, 1. Juni 1933 - 30. Juni 1933 Oberst Friedrich-Wilhelm von Loeper, 1. Juli 1933 - 31. Juli 1935 Generalmajor Hermann Leythäuser, 1. August 1935 - 15. April 1940 Generalmajor Ernst Groschupf, 16. April 1940 - 31. Oktober 1941 Oberst Pahl, 1. November 1941 - 15. November 1944 Generalmajor Paul Goerbig, 16. November 1944 - 2. April 1945

Die, hier abgebildet,, aufgeschlagenen Zelte, im Krieg 1870/71 gegen Frankreich erbeutet, dienten den 1892 in die Senne einrückenden Truppen als erste Unterkunft. [Text , modifiziert ] http://lippe2web.eu/truppenuebungsplatz-senne/

it / Ei t äge i

Natio alsozialistis he Lage s ste

Senne I / Kr. Bielefeld Zivilarbeitslager [1o7, 450] CWC : O.H. Windel in Windelsbleiche , 12o Pers. [Arbeitsamt Bielefeld]. CWC : Metallwerk, Windelsbleiche Nr. 8o / 6o.Pers. [BNTB Tracing Report]

,

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Weitere Lager der Region : Se e & Se elage / K . Bielefeld steht

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„Vernichtungsbefehl“ bekannt Aktuelle Nutzung / Staumühle : Die Justizvollzugsanstalt Hövelhof liegt am Ostrand der Gemeinde Hövelhof im Kreis Paderborn. Sie war früher bekannt als “Lager Staumühle“. Vo d ei Seite u s hließt de„Ich u der te große itischer VerwaltGeneral der ung stehende Truppenübungsplatz Senne das Gelände der Justizvollzugsanstalt, welches früher ebenfalls zu diesem Bereich gehörte. [nach : wickypedia]

Sennelager Kdo. Kdo. Buchenwald [107] CCKdo. Buchenwald / established 26.11.1944 Panzerausbild.-Reg. Code name Sennelager, last mentioned 1o. [o]4. [19]45 , average strength 1o pris. [daily strength report] Sennelager Krs. Bielefeld Kdo. Buchenwald [107] Sennelager Bauleitung W-SS Kdo. Buchenwald [566] Engineering / 26. 11. 1944 – 1o/3o Pers. / - o5.o4.1945 Sennerstr. 129 / Brackwede Lager 62 / 42o women

Zivilarbeitslager [45o]

25 / Gefangenen -Transportdokumentation 25./27 Juli 1944 – Paderborn / Staumühle - Lingen

Abb . : aus der aktuellen 3w.-p.:

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http://www.jva-kassel1.justiz.hessen.de/irj/JVA_Kassel_I_ Internet

Die JVA Kassel I ist eine Justizvollzugsanstalt höchster Sicherheitsstufe.

Sie ist zuständig für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen (Kurzstrafen, Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten und von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Einweisungsabteilung der JVA Weiterstadt) und darüber hinaus für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Zudem ist sie mit dem angegliederten Zentralkrankenhaus landesweit zuständig für männliche wie auch weibliche Gefangene, die einer ständigen ärztlich en Betreuung oder einer stationären Krankenhausbehandlung bedürfen. Seit Januar 2010 gehören die Abteilung des offenen Vollzuges in Baunatal sowie die Abteilung in Kaufungen für den geschlossenen Vollzug für Frauen und weibliche Jugendliche der JVA Kassel I an. Unsere Grundlagen

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Wir erfüllen als Teil der Landesverwaltung und der Justiz einen gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrag. Wir sind aufmerksam für die Ziele eines modernen Straf- und Untersuchungshaftvollzugs. Wir sind ausgebildet, motiviert und engagiert für eine sach- und problemgerechte Umsetzung.

Gefangenenbezogene Ziele

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Wir begegnen den Gefangenen mit der erforderlichen Nähe und der gebotenen Distanz und sind uns unserer Vorbildfunktion stets bewusst. Wir setzen klare Regeln für ein geordnetes Zusammenleben im Vollzug und achten darauf, dass sie eingehalten werden. Wir nehmen die Gefangenen ernst und behandeln sie menschlich und gerecht. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe und fördern eigen- und sozialverantwortliches Denken und Handeln der Gefangenen. Durch differenzierte Angebote und auf den einzelnen Gefangenen ausgerichtete Betreuung und Behandlung eröffnen wir Wege zur Veränderung von Verhaltensweisen und Einstellungen und leisten damit einen Beitrag für eine erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft und ein Leben ohne Straftaten.

Mitarbeiterbezogene Ziele

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Wir verpflichten uns im beruflichen Alltag eines fairen, kollegialen Umgangs, eines leistungs-orientierten Verhaltens, der gegenseitigen sach- und problemgerechten Information und einer konstruktiven Zusammenarbeit. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und abzugeben. Wir brauchen Lob und Anerkennung und sind offen für Kritik und bereit zur Selbstkritik. Wir erhöhen unsere Aufmerksamkeit und Sensibilität in Sicherheitsbelangen der Anstalt und im Umgang mit den Gefangenen durch anstaltsinterne Aus- und Fortbildung und schaffen verlässliche Strukturen für die Zusammenarbeit miteinander. Wir nehmen Angebote zur Weiterbildung wahr und setzen neue Erkenntnisse um.

Gesellschaftsbezogene Ziele

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Wir gewährleisten die Sicherheit der Anstalt durch effektiven Personaleinsatz und klare Organisationsstrukturen sowie durch die Schaffung der erforder-lichen technischen und baulichen Rahmenbedingungen. Wir lassen uns in unserer täglichen Arbeit mit ihren beruflichen Anforderungen von den Grundsätzen der neuen Verwaltungssteuerung leiten. Wir setzen in wirtschaftlicher Eigenverantwortung Material und Energie effizient, sparsam u. umweltschonend ein. Wir vermitteln der Gesellschaft durch agierende statt reagierende Öffentlichkeitsarbeit u. durch eine transparente Gestaltung unserer Arbeit ein realistisches Bild des Justizvollzugs. Wir treten in der Öffentlichkeit korrekt und höflich auf.

Wir identifizieren uns mit unserer Arbeit und orientieren uns dabei an unserem Leitbild.

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Als ich seinerzeit vom Rias eingeladen wurde, über ästhetische Normen und Leitbilder der Gegenwart zu sprechen, erklärte ich mich für ungeeignet, einen Begriff wie den des Leitbilds zu übernehmen und positiv anzuwenden. Die Formulierung einer wie immer auch gearteten allgemein-normativen, invarianten Ästhetik heute dünkt mir unmöglich. Nur unter der Voraussetzung, daß ich diese Position ausdrücken könnt. e, wäre es mir möglich, den Gegenstand zu behandeln. Liberalerweise hat mir die Leitung d. Funk-Universität das konzediert. Ich will und kann also nicht als Schnellmaler Leitbilder an die Wand zaubern oder, nach der einstweilen immer noch verbreiteten ontologischen Mode, mehr oder minder verbrämt etwas von künstlerischen Ewigkeitswerten

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Parva Aesthetica / Ohne Leitbild / Anstelle einer Vorrede

schwafeln. Erörtern kann ich, fragmentarisch genug, Leitbilder u. Normen einzig als Problem. Ich befinde mich in einer ähnlichen Lage wie der in einem philosophiehistorisch berühmten Text ausgesprochenen: »Was in einem bestimmten gegebenen Zeitmoment zu tun ist, unmittelbar zu tun ist, hängt natürlich ganz und gar von den gegebenen historischen Umständen ab, worin zu handeln ist. Jene Frage aber stellt sich in Nebelland, stellt sich also in der Tat ein Phantomproblem, worauf ihre einzige Antwort – die Kritik der Frage selber sein muß.« Das Wort Leitbild, mit seinem leise militärischen Klang, dürfte in Deutschland erst nach dem zweiten Weltkrieg populär geworden sein. Es ist heimisch im Bereich einer konservativ-restaurativen Kulturkritik diesseits und jenseits der Grenze zur DDR, die von Motiven der früheren deutschen Romantik, zumal solchen von Novalis und Friedrich Schlegel, zehrt. Zugrunde liegt meist die negative Reaktion auf die zeitgenössische Kunst. Diese sei zerrissen, von subjektiver Willkür durchherrscht, abstoßend, unverständlich, im elfenbeinernen Turm vermauert. Die Gestalt, welche die moderne Kunst in all ihren Manifestationen aus der Konsequenz ihrer sachlichen Entwicklung angenommen hat, wird als Schuld einer esoterischen, volksfremden und womöglich wurzellosen Gesinnung den Produzierenden aufgebürdet, allenfalls ihrem beklagenswerten Schicksal zugeschrieben. Man wird die Affinität von solchen Überlegungen zu den unter den totalitären Systemen beider Spielarten gängigen auch dann nicht überhören, wenn sie im Westen einstweilen humanerer Terminologie sich bedienen. Sie operieren mit einer Vulgärsoziologie. Die frühere Gesellschaft, die feudale, etwa auch die frühbürgerlich-absolutistische sei geschlossen gewesen, die gegenwärtige offene entrate des verpflichtenden Gesetzes . . . [ § : hier, aesthetische, h.g.] [Band 10: Kulturkritik und Gesellschaft I/II: Ohne Leitbild. Theoder W. Adorno: Gesammelte Schriften, S. 7872 - 7874 (vgl. GS 10.1, S. 291 sqq. ) http://www.digitale-bibliothek.de/band97.htm ]

Radikale Isolierung und radikale Reduktion auf stets dasselbe hoffnungslose Nichts sind identisch. Der Mensch im Zuchthaus ist das virtuelle Bild des bürgerlichen Typus, zu dem er sich in der Wirklichkeit erst machen soll. Denen es draußen nicht gelingt, wird es drinnen in furchtbarer Reinheit angetan. Die Rationalisierung der Existenz von Zuchthäusern durch die Notwendigkeit, den Verbrecher von der Gesellschaft abzusondern, oder gar durch seine Besserung, trifft nicht den Kern. Sie sind das Bild der zu Ende gedachten bürgerlichen Arbeitswelt, das der Haß der Menschen gegen das, wozu sie sich machen müssen, als Wahrzeichen in die Welt stellt. Der Schwache, Zurückgebliebene, Vertierte muß qualifiziert die Lebensordnung leiden, in die man selbst sich ohne Liebe findet, verbissen wird die introvertierte Gewalt an ihm wiederholt. Der Verbrecher, dem in seiner Tat die Selbsterhaltung über alles andere ging, hat in Wahrheit das schwächere, labilere Selbst, der Gewohnheitsverbrecher ist ein Debiler. Gefangene sind Kranke. Ihre Schwäche hat sie in eine Situation geführt, die Körper und Geist schon angegriffen hat und immer weiter angreift. Die meisten waren schon krank, als sie die Tat begingen, die sie hineinführte: durch ihre Konstitution, durch die Verhältnisse. An-dere haben gehandelt wie jeder Gesunde in der gleichen Konstellation der Reize und Motive gehandelt hätte, sie haben nur Unglück gehabt. Ein Rest war böser und grausamer als die meisten Freien, so böse und grausam in Person wie die faschistischen Herren der Welt durch ihre Stellung. Die Tat der gemeinen Verbrecher ist engstirnig, persönlich, unmittelbar destruktiv. Die Wahrscheinlichkeit ist, daß die lebendige Substanz, die in jedem dieselbe ist, auch bei den äußersten Taten dem gleich starken Druck der körperlichen Verfassung und des individuellen Schicksals von Geburt an, die den Verbrecher dazu führten, sich in keiner Gestalt hätte entziehen können, daß du und ich, ohne die Gnade der Einsicht, die uns durch Verkettung von Umständen zuteil geworden, gehandelt hätten wie jener, da er den Mord beging. Und nun als Gefangene sind sie bloß Leidende, und die Strafe an ihnen ist blind, ein entfremdetes Geschehen, ein Unglück wie der Krebs oder der Einfall eines Hauses. Gefängnis ist ein Siechtum. Das verraten auch ihre Mienen, der vorsichtige Gang, die umständliche Art des Denkens. Sie können wie Kranke nur von ihrer Krankheit sprechen. [Band 3: Dialektik der Aufklärung: Aus einer Theorie des Verbrechers. T.W. Adorno: Ges. Schriften, S. 1513

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Werteten größere Teile der CDU/ CSU die auch marxistoide, vor allem aber sozialphilosophisch/empiri[Band 3: Dialektik der Aufklärung: Aus einer Theorie des sche Kritik der Remigranten d. “F a kfu te S hule“ , auch der 5o-jahre in Adorno: mehreren Studien,S. 1513 ab d. Verbrechers. Theoder W. Ges. Schriften, (vgl. GS 3, S. 258 ff. ) http://www.digitale-bibliothek.de/band97.htm] späten 9o-Jah e ,s ., als “Ho t des Te o is us“, andere als unmodern & überholt . . . adaptierten NS-Einstellungen fast a h, u te d ü kte ei e hte ‘a d sozialde ok atis he I tellektuelle du h Ignorieren oder maß gleich mobbend, Begriffe, wie > li kse t e e “Spi e “ < zu . . . Wie aber zu einer adaequaten Description : behaupten auch ideologisch-partikulare Darstellungen, vor allem fundamentalistisch, klerikal Orientierte aller säkularen & orthodo e St e u ge , et as ie “O jekti ität“ mit Allgemeingültigkeit. Die te de Disku s o “Gottesgnadentum“, primär einer Rechtfertigung der Herrschaft, strengte Hitler noch die Vorsehung an, im mehr & mehr sich bemächtigen industrieller Interessen am Bildungssektors, spricht sich mit wachsender Macht, der professorale & anders selektive Beamtenzensur ausübende Bereich diese fiktionale[n] Mystifikation[en] in demokratischen Prozessen, einfach nun selbst zu . . . war das Problem bereits hal gelöst [“T ois I posteu s“, A o us]

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(vgl. GS 3, S. 259) http://www.digitale-bibliothek.de/band97.htm ]

http://www.altertuemliches.at/files/lochnerapostelmartyrien_linker_fluegel_g1.jpg

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/dermorgenspiegelonline-echtzeit-nachrich-ten-am-2-mai-2014-a965987.html

o4.o5. 2o14

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