Anlage 8.1_Bestands

February 1, 2018 | Author: Anonymous | Category: Wissenschaft, Biologie, Zoologie
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8

Wiedernutzbarmachung

8.1

Schutzgutbezogene Übersichtskarten

8.1.1 Bestands- und Konfliktkarte M 1 : 2 000 8.1.2 Maßnahmekarte M 1 : 2 000 8.2

Rekultivierungskarte M 1 : 2 000

8.1

Schutzgutbezogene Übersichtskarten

8.1.1 Bestands- und Konfliktkarte M 1 : 2 000 8.1.2 Maßnahmekarte M 1 : 2 000

Legende Schutzgutbezogene Bestandssituation - wesentliche Elemente Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild) / Kulturgut Landschaftsschutzgebiet:

Biotoptypen / Schutzgut Pflanzen

Temporäre Minderung von Strukturreichtum, Vielfalt, Eigenart und Naturnähe der Landschaft, Veränderung der Oberflächengestalt; temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes "Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen".

Mahlsdorfer Graben - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNatSchG sonstige Gräben, temporär wasserführend Standgewässer (Regenrückhaltebecken)

Zauneidechse

Grünlandbrache mit Schilf/Röhrichtbestand - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNatSchG Feuchtgrünland - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNatSchG (Teilflächen unterschiedlicher Ausprägung) Intensivgrasland heterogene, faunistisch wertvolle Offenlandfläche (Frischwiese) mit einzelnen Gehölzaufkommen und Kleingewässern/ temporär Wasser führenden Senken, im Westen Tagebauabbruchkante Acker, intensiv bewirtschaftet Schwarzerlenreihe / grabenbegleitender Gehölzsaum am Mahlsdorfer Graben - Bestandteil des geschützten Biotops gem. § 18 BbgNatSchG Baumgruppe (3 Altbäume) mit Lesesteinhaufen - dieser (25 m²) ist nach § 18 BbgNatSchG geschützt

Kreuzkröte

Einzelbaum (hier: Traubeneiche, Schwarzerle)

Schutzgut Tiere

altes Abbaufeld

Brutrevier der Rohrweihe (Art nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie) im Erweiterungsfeld Vorkommen der Zauneidechse (streng geschützt / Anhang IV der FFH-Richtlinie) im Erweiterungsfeld bzw. dessen unmittelbarer Umgebung

Moorfrosch

Schutzgut Pflanzen und Tiere

Vorkommen des Moorfrosches (streng geschützt / Anhang IV der FFH-Richtlinie) im Erweiterungsfeld

Biotopverlust/ Vegetationsbeseitigung von mittel- bis sehr hochwertigen Biotoptypen (insgesamt ca. 36 ha) davon

Vorkommen des Kreuzkröte (streng geschützt / Anhang IV der FFH-Richtlinie): im alten Abbaufeld und dessen Abbruchkante sowie auf Grünlandflächen nördlich des Mahlsdorfer Grabens

geplantes Abbaufeld / Erweiterungsfeld

Schutzgut Pflanzen und Tiere / Schutzgut Oberflächenwasser Verlust des natürlichen Grabenverlaufes des Mahlsdorfer Grabens (ca. 5.770 m²) - geschütztes Biotop -

Feuchte und wassserführende Biotopstrukturen mit Vorkommen weiterer Amphibien sowie Libellen Grünland- und sonstige Offenlandflächen inkl. Gehölzränder und Grabenrandstukturen: Vorkommen von Tagfaltern und Heuschrecken

Schutzgut Boden

Schutzgut Pflanzen und Tiere Verlust einer Grünlandbrache mit Schilfröhricht (ca. 3.310 m²) - geschütztes Biotop -

geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: vorwiegend grund- und stauwasserbestimmte lehmige und sandig-lehmige, z.T. humose bis anmoorige Gleyböden

Schutzgut Boden Bodenabtrag bzw. -aushub mit Verlust der natürlichen Bodenfunktionen (ca. 39 ha), Bodenumlagerung und -vermischung

Zauneidechse

Schutzgut Pflanzen und Tiere Verlust von Feuchtwiesenbereichen (insgesamt ca. 9 ha) - geschütztes Biotop -

Schutzgut Grundwasser geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: Plateauaufschluss im Trockenschnitt auf einem Niveau oberhalb des Grundwasserleiters - kein Anschnitt des GW-Leiters

Schutzgut Oberflächenwasser Mahlsdorfer Graben - geschütztes Biotop gem. § 18 BbgNSchG sonstige Gräben, temporär wasserführend Standgewässer (Regenrückhaltebecken)

Schutzgut Klima und Luft geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: Kaltluftentstehungsgebiet von geringer Bedeutung

Schutzgut Tiere, hier: Zauneidechse Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) für die Zauneidechse

Schutzgut Landschaft (Landschaftsbild) / Kulturgut Landschaftsschutzgebiet

Schutzgut Tiere, hier: Moorfrosch und Kreuzkröte

Vertikale Grünstrukturen:

geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: großflächiges Offenland (Acker und Grünland) als typische Ausprägung der End- und Grundmoränenlandschaft, Teil des Landschaftsschutzgebietes „Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen“

Verlust von Lebensräumen (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) für Moorfrosch und Kreuzkröte

Schwarzerlenreihe / grabenbegleitender Gehölzsaum am Mahlsdorfer Graben Baumgruppe (3 Altbäume)

Schutzgut Tiere, hier: sonstige Amphibien und Libellen Verlust von feuchten und wasserführenden Lebensräumen für Amphibien und Libellen

Einzelbaum (hier: Traubeneiche, Schwarzerle)

Kreuzkröte

Schutzgut Mensch Rohrweihe

geplantes Erweiterungsgebiet Tontagebau Reetz: keine Erholungsinfrastruktur/Wege u.ä., aber Bereich des Landschaftserlebens für Erholungssuchende. An der nächstgelegenen Wohnbebauung werden die geltenden Immissionsrichtwerte für Lärm sowie Staubimmissionen unterschritten

Moorfrosch

Konflikte/Betroffenheit der Schutzgüter

Schutzgut Tiere, hier: Rohrweihe Verlust von Lebensräumen (pot. tradierte Brutplätze) für die Rohrweihe

Schutzgut ......

- betroffenes Schutzgut

...........

- Beschreibung des Konflikts

Schutzgut Tiere, hier: Tagfalter und Heuschrecken Verlust von Lebensräumen für Tagfalter und Heuschrecken

Umgrenzung des Erweiterungsfeldes Umgrenzung des gesamten Tagebaus - altes Abbaufeld und geplantes Erweiterungsfeld

Bearbeitung:

Schutzgut Oberflächenwasser: Verlust von nur wenig und temporär Wasser führenden Grabenabschnitten (ca. 8.340 m²)

Schutzgut Oberflächenwasser:

bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk Schreberstraße 14 04109 Leipzig Tel.: 0341- 4412022 Fax: 0341- 1248728 Email: [email protected]

Projekt-Nr.: Reetz/2015 Datum Bearb.

Zeichen Faske 16.09.2015 Adrian

Gez.

16.09.2015 Adrian

Gepr.

16.09.2015 Strzelczyk

Auftraggeber:

Verlust eines künstlich angelegten, naturfern gestalteten Wasserbeckens (Rückhaltebecken) (ca. 4.000 m²)

Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG Belziger Straße 14827 Wiesenburg/ Mark - Reetz

Anlage 1

Schutzgut Mensch: Lokale Beeinträchtigung des Landschaftserlebens für Erholungssuchende (Wanderer, Spaziergänger, Radfahrer, Reiter, Kleingärtner). Der landschaftsgebundene Erholungswert des entsprechenden Teilraumes im Plangebiet wird durch die Erweiterung des Tontagebaus lokal beeinträchtigt.

UVS mit integriertem LBP für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren

"Erweiterung Tontagebau Reetz"

nächstgelegene Wohnbebauung: Reetzerhütten in mind. 270 m Entfernung vom Südrand des Erweiterungsfeldes

Plandarstellung:

M 1 : 2000 0

50

100 m

Karte schutzgutbezogene Bestandssituation und Konflikte (Schutzgutbetroffenheit)

Maßstab 1:2000

Legende

E 10 Anpflanzen von Dornsträuchern und anderen heimischen, standortgerechten Sträuchern auf dem dauerhaft zu erhaltenden Schutzwall im Norden Fläche: 0,36 ha

Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Artspezifische Vermeidungsmaßnahmen (aus dem AFB) Brutvögel :

Ausgleichsmaßnahme / Umverlegung Mahlsdorfer Graben:

V 1 Angepasste Abbauplanung: Sukzessive Freistellung des geplanten Abbaufeldes (Entfernung von Gehölzen/ Vegetation) in Zeitschnitten von etwa 3 Jahren zum Belassen von potentiellen Ausweichflächen im UG V 2 Bauzeitenregelung: Geländeaufschluss inkl. Gehölzfällungen (Gehölzfreibrüter) sowie das Beräumen der Acker- und Wiesenflächen (Bodenbrüter) außerhalb der Vogelbrutzeit (01.10. - 28.02.) -> Vermeidung der Verbotstatbestände Töten/ Verletzen, Entnahme von Niststätten und Stören der Brutzeit.

A 4 Verlegung des Mahlsdorfer Grabens vor Beginn des Aufschlusses im Erweiterungsfeld Fläche: 0,7 ha

Zauneidechse: V 1 Angepasste Abbauplanung: Sukzessive Freistellung des geplanten Abbaufeldes (Entfernung von Gehölzen/ Vegetation) in Zeitschnitten von etwa 3 Jahren zum Belassen von potentiellen Ausweichflächen im UG V 4 Abfangen und Umsiedeln der Individuen vor Beginn der Freistellung/ des Aufschlusses im geplanten Abbaufeld (durch eine ortsansässige ÖkoBÜ) V 5 Begleitung der Entfernung pot. Quartierstrukturen durch ÖkoBÜ -> ggf. anwesende Tiere bergen und umsiedeln (Vermeiden der Tötung/ Verletzung) V 6 Abgrenzen/ Auszäunen der dann u. a. als Zauneidechsenhabitat entwickelten Bereiche des alten stillgelegten Abbaufeldes von den aktiven Abbaufeldern zur Vermeidung der Tötung ggf. einwandernder Tiere

E 6 Bereitstellung von Böschungen für die natürliche Sukzession Fläche: 8,64 ha

Ersatzmaßnahme / FCS-Maßnahme für die Zauneidechse: E1 Entwicklung/ Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Teilhabitaten für die Zauneidechse durch Anlage spezieller Strukturen (Stein- und Totholzhaufen) auf den ausgetonten Flächen im Norden des Erweiterungsfeldes Fläche: 0,39 ha

Kreuzkröte, Moorfrosch: V 1 Angepasste Abbauplanung: Sukzessive Freistellung des geplanten Abbaufeldes (Entfernung von Gehölzen/ Vegetation) in Zeitschnitten von etwa 3 Jahren zum Belassen von potentiellen Ausweichflächen im UG V 4 Abfangen und Umsiedeln der Individuen vor Beginn der Freistellung/ des Aufschlusses im geplanten Abbaufeld (durch ortsansässige ÖkoBÜ) z.B. in den verlegten Mahlsdorfer Graben V 5 Begleitung bei Eingriffen in Quartiere (Gräben, Tümpel) durch ÖkoBÜ -> ggf. anwesende Tiere bergen und umsiedeln (Vermeiden der Tötung/ Verletzung) V 6 Abgrenzen/ Auszäunen der dann u. a. als Amphibienhabitat entwickelten Bereiche des alten stillgelegten Abbaufeldes von den aktiven Abbaufeldern zur Vermeidung der Tötung ggf. ein- und durchwandernder Tiere V 7 Zeitliche Regelung der Grabenverlegung: Anschluss des neuen Grabenverlaufs und damit Trockenlassen des alten im Winter, da der nachgewiesene Moorfrosch dann im Winterquartier (an Land) ist

Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme für die Zauneidechse: A2 Anlage/ Optimierung neuer Zauneidechsen-Habitatstrukturen (Totholz-, Lesesteinhaufen, Hochstaudenflur) in stillgelegten Teilflächen des alten Abbaufeldes vor und während des Aufschlusses

E 5 Bereitstellung lokaler Tagebausohlenbereiche für die natürliche Sukzession Fläche: 15,79 ha

Alle Arten: V 3 Tabuzonen: Ausweisen von Tabuzonen (Befahrungsverbot) in ausgetonten Teilfeldern, die der Sukzession überlassen werden bzw. bereits in die Rekultivierung eingehen und als Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Brutvögeln, Herpeten etc. genutzt werden können

Sonstige / allgemeine Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

altes Abbaufeld

Detaillierte Beschreibung siehe Textteil V8 Anlegen von Schutzwällen: Aufschieben von Schutzwällen an der Abbaufeldgrenze als Emissionsschutz und visuelle Abschirmung, sowie als räumliche Barriere/ Leitstruktur (z.B. Amphibien-Wanderung) V9 Staubreduzierung/Minimierung der Staubbelastung V10 Lageanpassung 1: Lageanpassung des Abbaufeld im Osten am Waldrand zum Ausgrenzen von Röhricht und Schlehengebüsch und Verzicht auf Eingriffe in Waldflächen, Einhaltung eines Abstands von mindestens 20 m zum Waldrand V11 Lageanpassung 2: Lageanpassung des Abbaufeldes im Nordosten -> Ausgrenzen des Bereiches archäologischer Funde (Flurstücke 147, 148, 149) V12 Abdichten der östlichen Grubenkante V13 Belassen des nördlichen Schutzwalls nach Abbauende V14 Rückbau der Schutzwälle um das jeweilige Aufschlussfeld nach der jeweiligen Abbauphase V15 Rückbau der Betriebsstraßen/Förderwege nach Beendigung des Abbaus V16 Zeitliche Minderung durch frühe Renaturierungsmaßnahmen während der Tagebautätigkeit an bereits erschöpften Gruben V17 Bodensicherung und -wiedereinbau, Lockerung des Verdichtungshorizonts V18 Heumulchsaat - Gewinnung Silaum silaus V19 Lesesteinhaufen umsetzen in stillgelegte Teilflächen des aktuellen Tagebaus V20 Verplombung der drei Grabenzuflüsse aus dem Osten

geplantes Abbaufeld / Erweiterungsfeld E 7 Entwicklung von extensiven Dauergrünlandflächen im zentralen Tagebausohlenbereich Fläche: 11,4 ha

E 9 Einzelbaumpflanzungen heimischer, standortgerechter Baumarten Anzahl: 24 Stück

Ersatzmaßnahme / FCS-Maßnahme für Kreuzkröte und Moorfrosch:

Ausgleichsmaßnahmen

E2 Entwicklung/ Wiederherstellung einer mosaikartigen Lebensraumstruktur mit Land- und Wasserlebensräumen für Amphibien sukzessive auf den aufgelassenen, ausgetonten Flächen des Erweiterungsfeldes im Rahmen des Wiedernutzbarmachungskonzepts

A 1 ......

- siehe Maßnahmekästen im Plan und detaillierte Beschreibung im Textteil

Ersatzmaßnahmen E 1 ......

- siehe Maßnahmekästen im Plan und detaillierte Beschreibung im Textteil

Planung gemäß Rekultivierungskonzept (Flächen): A4

Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme für die Rohrweihe: A1 Entwicklung von Schilf-/Röhrichtbeständen im Landschaftssee im SW des alten Abbaufeldes vor Devastierung der Schilfbestände im geplanten Erweiterungsfeld zur Entwicklung von Ausweichbrutplätzen für die Rohrweihe und zum Ausgleich des geschützten Biotops an neuem Standort

Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme für Kreuzkröte und Moorfrosch:

E 8 Anpflanzung von einheimischen, standortgerechten Gehölzen als Hecken und Gebüschgruppen Fläche: 4,38 ha

Ausgleichsmaßnahme / Erhalt typischer Feuchtwiesenvegetation: A5 Übertragungspflanzung von Seggen- und Binsenbeständen des Erweiterungsfeldes in das ausgetonte alte Abbaufeld (Bereich Landschaftssee/ Verlandungszone) und Rückübertragung in neu entwickeltes Feuchtgrünland des Erweiterungsfeldes nach Rekultivierung zum Erhalt der autochthonen Vegetation der nach § 18 BbgNatSchG geschützten Feuchtwiesen. Durchzuführen vor/während des Aufschlusses der betroffenen Teilfelder sowie im Zuge der Rekultivierung.

E1

Zauneidechsenhabitat

E3

naturnahe, temporäre Kleingewässer

E3

Verlandungsbereich/ Sumpfbereich

E4

A3 Anlage neuer Amphibien-Habitatstrukturen (besonnte Flachwasser-/Verlandungszonen im Landschaftssee, Grabenabschnitt mit begleitenden Brachen) in stillgelegten Teilflächen des alten Abbaufeldes vor Beginn des Eingriffs in die Fortpflanzungsstätten

E 3 Anlage eines Feuchtbiotops mit naturnahen, z.T. temporären Kleingewässern und angrenzenden Verlandungsbereichen/Sumpfbereichen Fläche: 2,5 ha

Mahlsdorfer Graben mit Böschungen (5 m Breite)

Graben

E4

Kies- Geröllbett

E5

natürliche Sukzessionsfläche

E6

Böschung natürlicher Sukzession

E7

extensiv genutztes Dauergrünland

Umgrenzung des Erweiterungsfeldes - Grenze für die quantitative Flächenund Ausgleichsbilanz Umgrenzung des gesamten Tagebaus - altes Abbaufeld und geplantes Erweiterungsfeld Anlage eines ca. 4,64 ha umfassenden Landschaftssees (Feuchtbiotop) im Zuge der Rekultivierung des alten Abbaufeldes ab 2017 Anlage eines neuen Grabenabschnittes im Zuge der Rekultivierung des alten Abbaufeldes ab 2017

E8 Hecken / Gebüsche mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen

E 10

Schutzwall (Damm) - Bepflanzung mit einheimischen, standortgerechten Sträuchern

sowie zusätzlich als Stückzahl:

E9

Anpflanzung von Einzelbäumen einheimischer, standortgerechter Baumarten

Außerhalb des Abbaufeldes:

E 11

Anpflanzung Baumhecke/lineare Feldgehölzreihe mit einheimischen, standortgerechten Gehölzen

Bearbeitung:

E 4 Anlage naturnaher Gräben mit Verbindung zu/von den Kleingewässern mit Anschluss an das vorhandene Grabensystem und Anlage von grabenbegleitenden Kies- und Geröllbetten Fläche: 0,88 ha

Ersatzmaßnahme außerhalb des Abbaufeldes: E 11 Anpflanzen einer Baumhecke /linearen Feldgehölzreihe entlang der südlichen Grenze des Erweiterungsfeldes Fläche: 0,385 ha

bioplan Gutachterbüro für Stadt- und Landschaftsökologie Dr. Petra Strzelczyk Schreberstraße 14 04109 Leipzig Tel.: 0341- 4412022 Fax: 0341- 1248728 Email: [email protected]

Projekt-Nr.: Reetz/2015 Datum

Gez.

Zeichen Faske 16.09.2015 Adrian 16.09.2015 Adrian

Gepr.

16.09.2015 Strzelczyk

Bearb.

Auftraggeber:

Röben Klinkerwerke GmbH & Co. KG Belziger Straße 14827 Wiesenburg/ Mark - Reetz

Anlage 2

UVS mit integriertem LBP für das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren

"Erweiterung Tontagebau Reetz" Plandarstellung:

M 1 : 2000 0

50

100 m

Maßnahmenkarte

Maßstab 1 : 2000

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