Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816

January 8, 2018 | Author: Anonymous | Category: Geschichte, Weltgeschichte
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Jöckle, Clemens / Witte, Dagmar: 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte, Lingenfeld 1996

MARTIN MATTHEIS

Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816

Inhalt 1. Vor-Nassauische Geschichte Ramsens .......................................................18 2. Genealogischer Überblick über das Haus Nassau vor 1393 ......................24 3. Nassauische Geschichte Ramsens bis zum Dreißigjährigen Krieg ............25 4. Ramsen in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges .......................................44 5. Geschichte Ramsens von 1648 bis 1792 .....................................................49 6. Wirtschaftsleben in Ramsen im 17. und 18. Jahrhundert ...........................57 7. Religionsstreitigkeiten im Amt Kirchheim .................................................63 8. Das Schulwesen im Amt Kirchheim ............................................................66 9. Der sogenannte ABC-Buch Streit ..............................................................68 10. Unter französischer Herrschaft ..................................................................72 Anmerkungen . ............................................................................................88

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MARTIN MATTHEIS

Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816 1. Vor-Nassauische Geschichte Ramsens Aus der Gründungszeit des Klosters Ramsen sind leider keine Quellen über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung oder Einzelheiten über die Gemeinde Ramsen überliefert. Deshalb kann zunächst nur ein allgemeiner Überblick über die Geschichte der Herrschaft Stauf, zu der Ramsen gehörte, und deren bis ins Jahr 1393 häufig wechselnde Grundherren gegeben werden. Die Herrschaft Stauf umfaßte im 12. Jahrhundert an heute noch bestehenden Gemeinden die Ortschaften Ramsen, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim und Sippersfeld. Dabei ist unklar, ob das Dorf Ramsen bereits vor der Gründung des Klosters Ramsen im Jahre 1146 bestand oder ob das Dorf dem Kloster seine Entstehung verdankt1. Die Burg Stauf wird bereits 1012 erwähnt. Aller Wahrscheinlichkeit nach gehörte sie dem Geschlecht der Salier. Lehensherren über Stauf waren die Erzbischöfe von Trier2. Der Name für die Herrschaft Stauf wurde von der Burg übernommen, von der heute nur noch sehr wenige Überreste neben dem gleichnamigen – erst später entstandenen – Dorf erhalten sind. Es wird vermutet, daß im 12. Jahrhundert auf der Burg Stauf eine Edelherrenfamilie saß; dies ist jedoch nicht sicher zu belegen3. Der erste sicher überlieferte Besitzer der Herrschaft Stauf ist Graf Eberhard III. von Eberstein, der von ca. 1150 bis 1219 lebte und von Kaiser Friedrich mit der Herrschaft Stauf belehnt wurde. Graf Eberhard III. hielt sich sehr selten in Stauf auf und übertrug Burg und Herrschaft Stauf an Werner II., den Herren von Bolanden, als Lehen4. Die Söhne Eberhards III. von Eberstein, Eberhard IV. und Otto I., teilten im Jahre 1219 ihre Besitztümer so auf, daß Eberhard IV. unter anderem die Herrschaft Stauf erhielt5. Letzterer verlegte dann seinen Wohnsitz von der Grafschaft Eberstein in die Burg Stauf. Im Jahre 1241 gründete er zusammen mit seiner Gemahlin Adelheide von Sain das Frauenkloster Rosenthal und schenkte diesem neben ausreichenden Gütern in der Umgebung im Jahre 1247 das Patronat über die Göllheimer Kirche6.

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Unter Eberhard IV. von Eberstein scheint dann auch das zur Herrschaft Stauf gehörige Gebiet zum ersten Mal näher festgelegt und abgerundet worden zu sein. Es umfaßte die Burg Stauf, die Dörfer7 Ramsen, Dornheim8, Eisenberg, Göllheim, Kerzenheim, Klurenbach9, Korbsweiler10, Morsbach11, den Pfrimmer Hof12, Rückweiler13, Schwanden14, Sippersfeld und Wernersbrunn15. Nachdem im Jahr 1253 sein Sohn Eberhard V. von Eberstein verstorben war, lebte von den Kindern Eberhards IV. nur noch dessen Tochter Agnes, die im Jahre 1238 mit Heinrich II. dem Streitbaren von Zweibrücken vermählt worden war. Mit dem Tode Graf Eberhards IV. von Eberstein am 18. März 1263 erlosch die männliche Linie derer von Eberstein, so daß nach seiner Beisetzung im Kloster Rosenthal ein Streit um das Erbe entstand16. In diesem Streit um den Nachlaß setzte sich Graf Heinrich II. der Streitbare von Zweibrücken gegen Otto I. von Eberstein, den Bruder Eberhards IV., durch. Damit gelangte die Herrschaft Stauf im Jahre 1263 an die Grafen von Zweibrücken17. Ebenfalls seit 1263 gehörten die neun sogenannten „Rheindörfer“ Bobenheim, Hochheim, Horchheim, Leiselheim, Mörsch, Pfiffligheim, Roxheim, Weinsheim und Wies-Oppenheim zur Herrschaft Stauf18. Aus einer Urkunde vom 3. Februar 1282 ist zu erkennen, daß die zur Herrschaft Stauf gehörenden Orte, Eisenberg, Göllheim, Kerzenheim, Korbsweiler, Klurenbach, der Pfrimmer Hof, Ramsen und Sippersfeld, im Gegensatz zu den übrigen Orten, Wernersbrunn, Morsbach, Schwanden und Rückweiler sowie der Burg Stauf, nicht zu den Trierischen Lehen gehörten und somit Allodium, d. h. freies Eigengut, der Herren von Stauf waren19. Nach dem Tode des Grafen Heinrich II., der vor dem März 1283 eingetreten sein muß, verwalteten dessen Söhne, Eberhard I. und Walram I., sowie deren Nachfolger die Herrschaft Stauf und die Zweibrücker Lande bis ins Jahr 1333 gemeinsam20. Eberhard I. und Walram I. von Zweibrücken gehörten beide zu den Anhängern Albrechts von Habsburg und kämpften zusammen mit diesem am 2. Juli 1298 in der Schlacht bei Göllheim gegen den vom Mainzer Erzbischof für abgesetzt erklärten Deutschen König Adolf von Nassau, der – nach Überlieferung einiger Zeitgenossen durch Walram von Zweibrücken21 – dabei den Tod fand22. Noch am Tag der Schlacht schenkten die beiden Grafen von Zweibrücken, wahrscheinlich auf Grund eines Gelübdes, dem Convent zu Rosenthal einen jährlichen Zins von einem Pfund Heller, „fällig von ihrem Backofen zu Ramsen“. Dafür wurden die Nonnen verpflichtet, jedes Jahr an demselben Tag eine feierliche Messe zu Ehren der Jungfrau Maria abzuhalten23. Dazu schenkten die Zweibrücker Grafen

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dem Kloster einen Wald bei Ramsen, genannt Seelental, was in einer im Nekrolog des Klosters Rosenthal befindlichen Notiz mit folgenden Worten festgehalten wurde: „Zu eyn Zyt ist worden eyn Streytt zuschen Rosendail unn Gelnheim von dem König Adolffo unn dem Hertzochen von Osterrych da haben die zwen Graffen von Zweynbrucken Eberhardus und Walramus dem Kloster zugestalt den Walt zu Ramsen de man nennet de Sellendaille.“24 Obwohl die beiden Grafen von Zweibrücken die gemeinschaftliche Verwaltung beibehielten, teilten sie trotzdem am 5. November 1305 das Gebiet, allerdings mit dem Zusatz, daß den Untertanen der freie Umzug zwischen beiden gestattet wurde. Hauptort des einen Bezirkes wurde Kerzenheim. Zu diesem Bezirk, den Graf Walram I. von Zweibrücken erhielt, gehörten außer Kerzenheim noch Eisenberg, Klurenbach, Ramsen, Rückweiler, Schwanden und Wernersbrunn25. Ungeteilt sollte die Vogtei über die Klöster Rosenthal und Ramsen, das Dorf Dackenheim und die 17 Dörfer bleiben, „die da ligent um den Rin und die mulen [Mühlen] die da ligent under der burch [Burg] zue, und die mulen [Mühlen] zu Ramezen [Ramsen] und zu Assilnheim [Asselnheim] und ouch welte und wasser, die noch alle sint gemeine [gemeinsam]“26. Graf Walram I. ertrank zwischen dem 13. Dezember 1308 und dem 22. Januar 1309 in der Blies27. Simon, der Sohn Walrams I., erscheint in einer Urkunde des Jahres 1309 als Graf von Zweibrücken28, starb aber bereits im Jahr 1311 oder 1312. Er hinterließ mit seinem 1300 geborenen Sohn Walram II. einen minderjährigen Nachfolger, der zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter Agnes und deren Vater Graf Johann I. von Saarbrücken sowie des Grafen Eberhard I. von Zweibrücken stand. Letzterer starb im Jahre 1315, so daß dessen Söhne, Simon und Eberhard II., gemeinsam mit Walram II. regierten. Bereits in einer Urkunde vom 15. April 1325 erklärte Graf Walram II. von Zweibrücken, die Herrschaft Stauf in der Diözese Worms vom Erzbischof von Trier zu Lehen zu haben29. Am 13. September des Jahres 1333 wurde schließlich eine Teilung der Ländereien vorgenommen. Dabei erhielt Walram II. Zweibrücken und die Herrschaft Stauf mit den dazugehörigen Dörfern, Gerichten und allen Rechten. Damit konnte die Herrschaft Stauf endlich wieder nur einen alleinigen Besitzer vorweisen30. Bereits am 6. April 1334 verpfändete Walram II. die Herrschaft Stauf für 4300 Pfund Heller an den Ritter Baldemar von Odenbach31. Diese Verpfändung muß jedoch bereits 1339 wieder eingelöst oder von Erzbischof Balduin von Trier übernommen worden sein32.

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Walram II. verstarb vor dem 29. September 1366; an diesem Tag erscheint sein einziger Sohn, der 1330 geborene Eberhard, in einer Urkunde als Graf von Zweibrücken und Herr zu Stauf33. Graf Eberhard und seine Frau Elisabeth von Veldenz verpfändeten am 31. Oktober 1368 das Dorf Ramsen mit dem Gericht und zugehörigen Dörfern und Leuten für 700 Pfund Speyerer Heller an Arnold von Meckenheim. Dafür durfte der Pfandinhaber von den Gülten und Beten der Untertanen jährlich 70 Pfund Heller sowie die hohen und niederen Frevelgelder und Bußen einziehen. Von der Verpfändung explizit ausgeschlossen blieben der Stumpfwald und das Kloster Ramsen34. Am 2. September 1378 traten Eberhard von Zweibrücken und seine Frau Elisabeth die Hälfte der Burg und Herrschaft Stauf für 8500 rheinische Goldgulden an den Grafen Heinrich II. von Sponheim35 durch einen erblichen und ewigen Verkauf ab. Die Verkäufer versicherten in einem weiteren Vertrag, binnen Jahr und Tag für die Güter, die Lehen waren, die Zustimmung des Lehensherren einzuholen, die Herrschaft von allen Verpfändungen zu befreien, dem Grafen Heinrich die Lösung der Pfandschaften zuzugestehen und mit diesem die Burg und die Herrschaft durch das Los aufzuteilen36. Bischof Eckard von Worms genehmigte am 3. August 1382 diesen Verkauf als Lehensherr folgender zur Herrschaft Stauf gehöriger, vom Bistum Worms lehensabhängiger Orte: das Gericht zu Roxheim, Bobenheim, Horchheim, die Hühner- und Hafergülten zu Piffligheim und Hochheim sowie die Weizen- und Pfenniggülten zu Worms37. Diese Aufzählung verdeutlicht, daß zu diesem Zeitpunkt die Burg und die eigentliche Herrschaft Stauf kein Wormser Lehen waren. Am 19. Februar 1383 verpfändeten Graf Eberhard von Zweibrücken und seine Gemahlin für 1505 rheinische Goldgulden ein weiteres Viertel der Burg und Herrschaft Stauf an den Grafen Heinrich II. von Sponheim38. Am darauffolgenden Tag nahm Graf Eberhard nochmals 1150 Gulden Wormser Währung von Heinrich II. auf, die er in Jahresfrist bezahlen wollte. Sollte er dies nicht schaffen, so sollte Heinrich II. aus den Einkünften des verbliebenen Viertels der Herrschaft Stauf jährlich 80 1/2 Gulden erhalten39. In einer Urkunde vom 27. Juli 1385 wird beschrieben, daß ein Johann von Lewenstein sich wegen des zu Ramsen vorgefallenen Streites wieder mit Graf Heinrich II. von Sponheim vertragen wollte und in die Mannschaft Heinrichs II. aufgenommen wurde40. Am 1. Juli 1386 erwarb Heinrich II. die auf dem Dorf Ramsen liegende Pfandschaft vom Schwiegersohn des verstorbenen Arnold von Meckenheim, dem

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Edelknecht Albrecht von Erligheim, und dessen Frau Agnes für 400 Pfund Speyerer Heller41. Am 5. März 1388 verkauften Graf Eberhard und seine Gemahlin schließlich für 8000 Goldgulden die zweite Hälfte von Burg und Herrschaft Stauf erblich an Heinrich II. von Sponheim, der damit zum alleinigen Besitzer von Burg und Herrschaft Stauf wurde42. Außer der Herrschaft Stauf erwarben die Grafen von Sponheim in der Zeit von 1288 bis 1388 durch Kauf, Pfandschaft oder Heirat von den Grafen von Bolanden aus der Herrschaft Kirchheim43 die Orte Bischheim, Bolanden, Dannenfels, Mauchenheim, Nußbach, Rüssingen und Kirchheimbolanden, welchem im Jahre 1368 die Stadtrechte verliehen wurden. Die Grafen von Sponheim richteten sich in der Burg Dannenfels einen Sitz ein und begründeten die Linie von SponheimDannenfels44. Graf Heinrich II. von Sponheim heiratete im Jahre 1360 Adelheid, die Tochter des Grafen Johann von Katzenelnbogen. Aus dieser Verbindung entstammte nur eine Tochter, Elisabeth, die sich im Jahre 1370 mit dem Grafen Kraft III. von Hohenlohe vermählte45. Auch diese Verbindung brachte nur eine Tochter mit Namen Anna hervor, welche im Jahre 1385 mit dem Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg46 verheiratet wurde. Anna von Hohenlohe wurde als Erbin ihres Großvaters Heinrich II. von Sponheim angesehen, der in der Zeit zwischen dem 11. November 1392 und dem 2. Juli 1393 in seiner Residenz zu Kirchheimbolanden verstarb. Nach seinem Tode gingen fast alle seine Besitzungen47 an seine Enkeltochter Anna und deren Gatten, den Grafen Philipp I. von NassauWeilburg, über48. Trotzdem behielt Adelheid von Katzenelnbogen, die Witwe Heinrichs II., zu ihren Lebzeiten den Niesbrauch der Herrschaft Stauf, so daß erst nach ihrem Tode – der nach dem Jahr 1397 erfolgt sein muß – die Herrschaft Stauf voll und ganz an Philipp I. von Nassau-Weilburg überging49.

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Grundherren der Gemeinde Ramsen bis 1393 (Verpfändungen in {}, Vormundschaften in []) nach 1150 1219 1263 1283 1308 1311 1315 1333 1334 1366 1368 1378 1383

1388 1393

Graf Eberhard III. von Eberstein Graf Eberhard IV. von Eberstein Graf Heinrich II. der Streitbare von Zweibrücken Grafen Eberhard I. und Walram I. von Zweibrücken Grafen Eberhard I. und Simon von Zweibrücken Graf Eberhard I. von Zweibrücken und [Agnes und Johann I. von Saarbrücken] Grafen Simon, Eberhard II. und Walram II. von Zweibrücken Graf Walram II. von Zweibrücken {Ritter Baldemar von Odenbach} {bis 1339} Graf Eberhard von Zweibrücken {Arnold von Meckenheim} {bis 1386} zur Hälfte Graf Heinrich II. von Sponheim zur Hälfte Graf Eberhard von Zweibrücken zur Hälfte Graf Heinrich II. von Sponheim {zum Viertel Graf Heinrich II. von Sponheim} zum Viertel Graf Eberhard von Zweibrücken Graf Heinrich II. von Sponheim Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg

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2. Genealogischer Überblick über das Haus Nassau vor 1393 Die Grafen von Laurenburg bauten im Jahre 1125 die Burg Nassau und nannten sich ab 1159 Grafen von Nassau. Diese Umbenennung war ein deutlich sichtbares Zeichen für das Ende von Besitzstreitigkeiten und einen Wechsel des Lehensherren: Vom Hochstift Worms zum Erzstift Trier. Der Höhepunkt einer Epoche des Zusammenwachsens und der Vergrößerung des Nassauischen Gebietes wurde zunächst mit Graf Heinrich II. „dem Reichen“ (1198-1247) erreicht50. Am 17. Dezember 1255 teilten die Söhne des Grafen Heinrich II., die Grafen Otto und Walram von Nassau, ihre Erblande so auf, daß der jüngere Otto die Gebiete rechts der Lahn mit Siegen, Herborn und Dillenberg, der ältere Walram die Gebiete links der Lahn mit Idstein und Weilburg erhielt. Dadurch entstanden mit der Walramischen Linie und der Ottonischen Linie die beiden Nassauischen Hauptlinien.51 Auf den Grafen Walram folgte nach dessen Tod im Jahre 1277 sein Sohn, der 1292 von den Kurfürsten zum Deutschen König gewählte52 Adolf von Nassau53. Unter Adolf von Nassau und dessen Söhnen Ruprecht, Gerlach und Walram blieb das Nassauisch-Walramische Gebiet ungeteilt. Erst in der nächsten Generation teilten die Söhne Gerlachs das Gebiet im Jahre 1355 erneut: Adolf gründete mit Idstein, Wiesbaden und Katzenelnbogen die alte Nassau-Idsteinische Linie; sein jüngerer Bruder Johann wurde als Johann I. Begründer der alten Linie NassauWeilburg. Die alte Nassau-Idsteinische Linie erlosch im Jahre 1605, worauf deren Gebiete an die Weilburgische fielen. Von dieser spaltete sich im Jahre 1442 die alte Nassau-Saarbrückische Linie ab, die aber 1574 wieder erlosch, so daß 1605 alle Gebiete der Nassau-Walramischen Hauptlinie wieder vereint waren54. Graf Johann I. von Nassau-Weilburg und seine Nachkommen wurden am 26. Oktober 1366 von Kaiser Karl IV. in den Rang gefürsteter Grafen erhoben. Diese Erhebung erlangte jedoch trotz vorliegender, zustimmender Willebriefe der Kurfürsten von Mainz55, Trier, Böhmen, Pfalz und Sachsen keine Rechtskraft56. Philipp I., der Sohn Johanns I. von Nassau-Weilburg, führte die Regierung seines Vaters nach dessen Tode am 20. September 1371, zu welcher Zeit er noch nicht volljährig war, beginnend mit dem Jahr 1385, fort57.

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3. Nassauische Geschichte Ramsens bis zum Dreißigjährigen Krieg Wie oben bereits erwähnt, gingen nach dem Tode Heinrichs II. von Sponheim im Jahre 1393 fast alle seine Besitzungen, und damit auch die Herrschaften Stauf und Kirchheim mit Dannenfels, an seine Enkeltochter Anna von Hohenlohe und deren Gatten, den Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg. Dieser wurde bereits zu Lebzeiten Heinrichs II. als dessen Nachfolger angesehen, was in einer Urkunde des Jahres 1391 erkennbar ist. Mit diesem Übergang beginnt die nassauische Geschichte Ramsens, das zur Herrschaft Stauf gehörte. Am 9. Juli 1393 belehnte Erzbischof Werner von Trier den Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg mit den Gebieten der Herrschaften Kirchheim und Stauf, die Graf Heinrich II. vom Erzstift Trier zu Lehen gehabt hatte, zuzüglich der von Trier abhängigen Lehensgebiete der Grafen von Nassau58. Außerdem wurde Philipp I. am 5. Februar 1394 durch König Wenzel „mit Kirchheim, dem Städtlein bei Bolanden gelegen und allen anderen Lehen, die etwan der edel Heinrich Grave [Graf] zu Sponheim von uns und dem Riche [Reich] zu lehen gehabt und die an frawen Annen [Frau Anna] des obgenanten Heinrichs Enyckel [Enkel], sine [Philipps] eliche husfrawe [eheliche Hausfrau], recht und redelichen gefallen sein“59. Diese Belehnung „mit dem Theil des Schlosses Kirchheim auf dem Gauwe und auch mit solchen Lehen, die man nennt die Bolentschen Lehen, die Graf Heinrich von Sponheim vom Reich zu Lehen gehabt“60, erneuerte König Wenzel in Prag am 27. Mai 1399 mit der Zusage, daß für den Fall, daß Gräfin Anna ohne Nachkommen verstürbe, die Gebiete an die Erben des Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg fallen sollten61. Die Bezeichnung „mit dem Theil“ läßt darauf schließen, daß die Herrschaften Kirchheim und Stauf nicht vollständig Reichslehen, sondern zum Teil Allodium waren. Seit dieser Zeit gehörten die Herrschaften Kirchheim und Stauf und damit auch Ramsen bis ins Jahr 1792 zum Besitz der Walramischen Seitenlinien des Hauses Nassau. Um seine Interessen durchzusetzen führte Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg einige Fehden; so überfiel er im Jahre 1399 zusammen mit den Wildgrafen Johann und Friedrich von Daun in Grünstadt den Grafen Friedrich von Leiningen. Ein Jahr später ging er gemeinsam mit dem Mainzer Erzbischof, seinem Vetter Johann von Nassau, gegen den Landgrafen Hermann von Hessen vor62. Nach dem Tode seiner Gemahlin Anna von Hohenlohe heiratete Philipp I. von Nassau-Weilburg am 8. Mai 1412 Elisabetha von Lothringen63. In Folgezeit versuchte Graf Philipp I., seine verstreuten Gebiete abzurunden. So kaufte er von

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Hermann von Einselthum für 120 rheinische Gulden mehrere Wiesen zwischen Kirchheim und Bolanden. Am 31. Januar 1414 folgte gemeinsam mit dem Grafen Emich VI. von Leiningen-Hardenberg der Kauf der Pflege Albisheim mit den Dörfern Albisheim, Orbis, Morschheim und Rittersheim mit dem Heyerhof (zusammen mit der Burg Frankenstein und dem halben Dorf Hochspeyer) für 5000 Goldgulden. Die Kaufgüter hatte der Herr Dietrich Stebe im Pfandbesitz64. Am 6. Dezember 1416 erhielt Wolf von Sponheim neuntausend Gulden von Philipp I. von Nassau-Weilburg. Diese Zahlung beruhte auf einer Pfandschaft, die vor Wolf von Sponheim zuerst Arnold von Meckenheim und dann Albrecht von Erlenheim in Besitz hatten65. Dadurch und durch andere Erwerbungen in Geldschwierigkeiten verpfändete Philipp I. von Nassau-Weilburg im Jahre 1421 für 3000 Gulden ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf an den Erzbischof von Mainz, Konrad III. von Daun. Diese Pfandschaft erlosch erst 149166. Als Graf Philipp I. im Jahre 1429 auf einer Reise nach Wiesbaden erkrankte und sein Ende nahen fühlte, verfügte er über seinen Nachlaß dahingehend, daß von den Herrschaften Kirchheim und Stauf zwei Drittel an sein einziges aus der ersten Ehe mit Anna von Hohenlohe noch lebendes Kind Johanna, ein Drittel aber an . eine beiden Söhne aus zweiter Ehe, Philipp II. und Johann II.67, gehen sollten68 Die Geschwister änderten dies am 30. November des gleichen Jahres in der Weise, daß Johanna drei Viertel und die Brüder ein Viertel der Herrschaften Kirchheim und Stauf erhalten sollten. Die Schulden und Pfandschaften, die auf den Gebieten lagen, wurden entsprechend geteilt69. Am 4. Dezember 1429 beschworen Georg von Henneberg und die Brüder Philipp II. und Johann II. von Nassau den Burgfrieden in ihren Städten und Schlössern Dannenfels, Kirchheim und Stauf. Da die Siegel der minderjährigen nassauischen Grafen nicht rechtskräftig waren, wurde am 9. Dezember 1429 darüber erneut eine Urkunde ausgestellt, die den Zusatz erhielt, die Siegel der Grafen von Nassau später anzufügen70. Johanna, die seit 1422 mit dem Grafen Georg von Henneberg verheiratet war, verkaufte gemeinsam mit ihrem Gatten ihre Anteile an den Herrschaften Kirchheim und Stauf am 7. Juni 1431 für 26300 rheinische Goldgulden an ihre Stiefbrüder Philipp II. und Johann II. von Nassau. Die in der Urkunde genannten Gebiete – und damit die Herrschaften Kirchheim und Stauf – umfaßten Dannenfels, Burg und Tal, Kirchheimbolanden, Burg, Stadt und Vorstadt, Stauf, Burg und Vorburg; ferner ihren Teil an den Festen und Burgen zu Frankenstein, Wöllstein und Altenbaumburg; die Dörfer, Marken und Gerichte Jugenheim, Bischheim, Rüssingen,

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Zeichnung der Grabplatte des Grafen Philipp I. von Nassau-Weilburg

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Göllheim, Kerzenheim, Eisenberg, Ramsen, Korbsweiler, Morsbach und ihren Teil an den Dörfern und Gerichten Dackenheim, Sippersfeld sowie ihre Hälfte an den neun Dörfern, an denen der Bischof zu Worms die andere Hälfte besaß, nämlich: Mörsch, Roxheim, Bobenheim, Horchheim, Weinsheim, WiesOppenheim, Pfiffligheim, Leiselheim und Hochheim; außerdem ihren Teil an den Dörfern und Gerichten Albisheim, Rittersheim, Morschheim und Orbis; sowie ihren Teil an den Dörfern und Gerichten Wöllstein, Spiesheim, Dittelsheim, Westhofen, Mauchenheim und Kriegsfeld sowie an allen anderen, zu dieser Herrschaft gehörigen Dörfern, Vogteien und Klöstern71. Der Kaufpreis war am 24. Juni 1434 komplett bezahlt72. Der Deutsche König Sigismund73, der die Brüder bereits 1430 mit einem Teil von „Kirchheim auf dem Gau und den Bolandischen Lehen“ belehnt hatte, und Bischof Friedrich von Worms erteilten im gleichen Jahr ihre Zustimmung zu diesem Verkauf, soweit er ihre jeweilige Lehensherrschaft betraf74. Es erscheint sehr wahrscheinlich, daß die Brüder einen Großteil der zum Kauf nötigen Geldsumme durch Verpfändungen auftreiben mußten. So verpfändeten sie im Jahre 1431 ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf für 13150 Gulden an den Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern sowie dessen Schwiegervater, den Grafen Friedrich von Veldenz. Vorher hatte ihr Vater bereits ein anderes Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf an den Erzbischof Konrad III. von Mainz verpfändet75, so daß ihnen selbst nur ein Drittel blieb. Am 9. Juli 1431 beschworen die drei Parteien in Kirchheim den Burgfrieden76, und im nächsten Jahr erteilten am 11. Januar 1432 in Piacenza der Deutsche König Sigismund77 und später auch Bischof Friedrich von Worms ihre Zustimmung zur Verpfändung an den Pfalzgrafen, den Grafen von Veldenz und den Erzbischof von Mainz, soweit Reichslehen betroffen waren78. Aufgrund der Verpfändungen mußten die Herrschaften Kirchheim und Stauf bei der am 27. Februar 1442 von den Nassauischen Brüdern vorgenommenen Teilung ihrer Gebiete weiterhin gemeinschaftliches Eigentum bleiben. Philipp II. führte dabei die Linie Nassau-Weilburg fort79, sein jüngerer Bruder, Johann II., begründete die alte Linie Nassau-Saarbrücken, die jedoch 1574 wieder erlosch80. Am 17. Juli 1442 erhielten beide Nassauischen Brüder beim Reichstag König Friedrichs III.81 in Frankfurt von diesem ihre Lehen und die Bestätigung der Privilegien, welche ihren Vorgängern von deutschen Kaisern und Königen verliehen worden waren82.

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Ein Jahr später, am 30. Juni 1443, verpfändeten die Nassauischen Brüder ein Zwanzigstel des ihnen noch gehörigen Drittels der Herrschaften Kirchheim und Stauf ebenfalls an den Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern und den Grafen Friedrich von Veldenz83. Im Jahre 1444 besaß Vincentius, Graf von MörsSaarwerden, ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf in Afterpfandschaft. Diese Pfandschaft ging jedoch bald an den Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern und den Grafen Friedrich von Veldenz zurück. Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken löste dieses Pfand durch Bezahlen der Pfandsumme von 13150 Gulden ein. Er und sein Bruder veräußerten jedoch im Jahre 1452 ein Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf zum Wiederkauf84 für 8300 rheinische Goldgulden an den Pfalzgrafen Friedrich I. bei Rhein, genannt den Siegreichen. Dieser kaufte das Gebiet als Vormund seines, am 14. Juli 1448 geborenen Neffen Philipp, der später den Beinamen der Edelmütige erhielt85. Die Herrschaften Kirchheim und Stauf gehörten damit zu dieser Zeit zu je einem Drittel dem Pfalzgrafen Friedrich I., dem Mainzer Erzbischof (als Pfandinhaber) sowie den Grafen Philipp II. von Nassau-Weilburg und Johann II. von NassauSaarbrücken bei letzteren noch abzüglich des weiteren verpfändeten Zwanzigstels. Nach dem Tode des Pfalzgrafen Stephan von Pfalz-Simmern erhielt dessen zweiter Sohn Pfalzgraf Ludwig I., genannt der Schwarze, von Pfalz-Zweibrücken dieses Zwanzigstel86. Durch diese Verpfändungen wurden die Herrschaften Kirchheim und Stauf unter anderem ein Austragungsort von Streitigkeiten der großen Reichspolitik und dadurch teilweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Der deutsche Kaiser Friedrich III. stand Friedrich dem Siegreichen feindlich gegenüber, weil dieser – obwohl es gegen die Goldene Bulle von 1356 verstieß87 – die pfälzische Kurwürde auf Lebenszeit anstrebte, anstatt sie nur für die Dauer seiner Vormundschaft über seinen minderjährigen Neffen Philipp zu führen. Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg stand bei dieser Fehde auf Seiten des Pfalzgrafen Friedrich I. bei Rhein; der neugewählte Mainzer Erzbischof, Dieter von Isenburg, mit Ludwig dem Schwarzen auf der Gegenseite88. Mit dem Jahr 1460 begannen die offenen Feindseligkeiten zwischen den beiden Parteien. Bei solchen Fehden war es üblich, dem Gegner in dessen Landen durch Verwüstungen möglichst großen Schaden zuzufügen, um ihn dadurch zum Einlenken zu zwingen. Deshalb erschien Ludwig der Schwarze mit 800 Reitern vor Kirchheimbolanden und verjagte den Amtmann Friedrichs des Siegreichen sowie den seines eigenen

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Verbündeten, des Erzbischofs von Mainz, um in Zukunft die Herrschaften Kirchheim und Stauf alleine in Besitz zu haben. Nach dem Sieg Friedrichs des Siegreichen über Ludwig den Schwarzen und den Mainzer Erzbischof am 4. Juli 1460 bei Pfeddersheim wechselte letzterer die Seiten. Gemeinsam wollten nun der Kurpfälzer und der Mainzer wieder in den Besitz ihrer Teile der Herrschaften Kirchheim und Stauf gelangen. So zog Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg mit pfälzischen und erzbischöflichen Truppen nach Kirchheimbolanden und erzwang die Übergabe. Nach dem Abzug der vereinigten pfälzischen und erzbischöflichen Truppen entführte Ludwig der Schwarze im Januar 1461 den Grafen Philipp II. von Nassau-Weilburg nachts aus Kirchheimbolanden89 und brachte ihn zunächst nach Meisenheim und dann nach Veldenz. Im Mai 1461 erreichte Landgraf Ludwig von Hessen die unentgeltliche Übergabe Philipps II. von Nassau-Weilburg in hessischen Gewahrsam, falls er dafür sorge, daß dieser nicht in die laufende Fehde eingreife. Nachdem Ludwig der Schwarze von Friedrich dem Siegreichen und Johann II. von Nassau-Saarbrücken hart bedrängt wurde, mußte er sich am 23. Juni 1461 bei Meisenheim einem Schiedspruch des Markgrafen Karl von Baden beugen90. Hierbei wurde auch festgelegt, daß der Streit um die Herrschaften Kirchheim und Stauf zwischen Johann II. von Nassau-Saarbrücken und Ludwig dem Schwarzen durch rechtlichen Austrag beendigt werden solle. Dazu kam es aber anscheinend nicht mehr, und Ludwig der Schwarze kam auch nicht mehr in den Pfandbesitz dieser Herrschaften91. Durch die anhaltenden Kämpfe war Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken in Geldschwierigkeiten geraten, so daß er im Jahre 1465 für 2000 Gulden seinen Anteil von Stauf dem Edelherrn Michel zu Bickenbach verpfändete92. Die Versöhnung zwischen Ludwig dem Schwarzen und Friedrich dem Siegreichen war nur von kurzer Dauer, denn bereits im Jahre 1471 zeigte sich Ludwig der Schwarze erneut feindselig und plünderte und brandschatzte im Kloster Rosenthal. Außerdem ließ er die Dörfer Ramsen und Bischheim, zwei Höfe bei Altbolanden und etliche Häuser bei Dannenfels niederbrennen. Bei diesen Auseinandersetzungen wurde wahrscheinlich auch das in der Herrschaft Stauf gelegene Dorf Klurenbach zerstört. Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken schloß sich hierauf wieder eng an Friedrich den Siegreichen an, um gemeinsam gegen den Pfalzgrafen Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken und dessen Verbündeten, den Grafen von Leiningen, vorzugehen. Dabei half Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken dem Kurfür-

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sten von der Pfalz bei der Zerstörung von Burgen und Städten im leininger und pfalz-zweibrücker Gebiet93. Nach Gefechten unter anderem bei Lambsheim und Dürkheim zog es Pfalzgraf Ludwig I. von Pfalz-Zweibrücken vor, sich mit dem Kurfürsten von der Pfalz und dem Grafen Johann II. von Nassau-Saarbrücken zu versöhnen, was am 2. September 1471 zu Heidelberg geschah94. Neben solchen Streitigkeiten in der großen Politik gab es zu dieser Zeit auch im Privaten Gewalttaten der Untertanen, so wird in einem aus dem Jahr 1466 überlieferten Brief berichtet, daß der Ramsener Bürger Peter Koch einen Hamann Wirt aus Becherbach erstochen habe95. Was daraufhin mit dem Täter passierte, ist jedoch nicht überliefert. Aus dem Jahr 1470 sind Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Eisenberg und Ramsen über die wirtschaftlich wichtigen Waldnutzungsrechte überliefert. Die wirtschaftliche Nutzung des Waldes bestand vor allem darin, Schweine zur Mast hineinzutreiben. Dazu kam die Bedeutung des Waldes als Grasweide für Rinder, für die Holzkohlenbrennerei sowie die Lohgerberei. Im gleichen Jahr heiratete Johann II. von Nassau-Saarbrücken die Gräfin Elisabetha von Würtemberg-Mümpelgart, eine Nichte Friedrichs des Siegreichen, der diese Eheschließung eingefädelt hatte. Elisabetha erhielt von ihrem Bruder, Graf Eberhart, 12000 Gulden als Zugeld und Heimsteuer. Der Bräutigam mußte die Mitgift mit ebenfalls 12000 Gulden widerlegen. Dieses Geld sollte so in der Herschaft Kirchheim-Stauf "angelegt" werden, daß Elisabetha daraus eine jährliche Rente von 1200 Goldgulden beziehen könnte. Johann wurde verpflichtet, mit diesem Geld den an den Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz versetzten Teil der Herrschaft wieder einzulösen, was zu Beginn des Jahres 1471 für 8300 Goldgulden geschah96. Nach dem Tode Johanns II. von Nassau-Saarbrücken am 25. Juli 1472 stand dessen erst am 20. Oktober 1472 geborener Sohn, Johann Ludwig von NassauSaarbrücken, zuerst unter der Vormundschaft seiner Mutter, dann unter der seines Onkels Philipp II. von Nassau-Weilburg. Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg ernannte seinen Sohn Johann III. von Nassau-Weilburg zum Mitregenten. Dieser verstarb jedoch bereits am 15. Juli 1480. Ludwig I. von Nassau-Weilburg, der Sohn Johanns III., war zu dieser Zeit etwa 14 Jahre alt. Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg, der Bruder Johanns II. von NassauSaarbrücken führte die Verwaltung seiner Gebiete bis ins Jahr 1488, in dem er zugunsten seines Enkels, Ludwig I. von Nassau-Weilburg, dessen Vormundschaft er an den Erzbischof Bertold von Mainz und den Landgrafen

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Zeichnung der Grabtumba des Grafen Johann II. von Nassau-Saarbrücken und seiner Gemahlinnen

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Foto der Grabtumba des Grafen Johann II. von Nassau-Saarbrücken und seiner Gemahlinnen (Stiftskirche S. Arnual/Saarbrücken)

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Wilhelm I. zu Hessen übertragen hatte, abdankte97. Philipp II. starb am 10. März 1492 in Mainz98. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken gelangte 1490 an die Regierung und wurde zusammen mit seinem oben genannten Vetter Ludwig I. von NassauWeilburg Besitzer der Herrschaften Kirchheim und Stauf. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken wurde am 2. September 1490 von Kaiser Friedrich III. mit dem Teil der Herrschaften Kirchheim und Stauf, der Reichslehen war, und den bolandischen Lehen99 im Jahr 1493 von Bischof Johann von Worms mit den Lehen dieses Hochstifts belehnt100. Unter Johann Ludwigs Regierung wurde das an das Erzbistum Mainz verpfändete Drittel der Herrschaften Kirchheim und Stauf eingelöst, womit die Herrschaft von allen Pfandschaften frei war. Am 25. Januar 1493 bekam dann auch Ludwig I. von Nassau-Weilburg die Reichslehen der Grafen von Nassau-Weilburg von Kaiser Friedrich III. verliehen101; darunter auch einen Teil des Schlosses Kirchheimbolanden und die bolandischen Lehen. Nachdem das Kloster Ramsen, welches vorher unter der Schirmvogtei der Herrschaft Stauf gestanden hatte, im Jahre 1494 vom Papst dem Hochstift Worms einverleibt worden war, gab es immer wieder Streitigkeiten zwischen den Grafen von Nassau und den Bischöfen von Worms102. Auf dem Reichstag in Worms im Jahre 1495 bestätigte König Maximilian I. dem Grafen Ludwig von Nassau-Weilburg alle Privilegien und Freiheiten, die seine Vorfahren innegehabt hatten. Dazu bewilligte er ihm das Recht, daß keiner seiner Untertanen vor ein fremdes Gericht geladen werden dürfe103. Im Jahre 1499 ernannte König Maximilian I.104 den Grafen Johann-Ludwig von Nassau-Saarbrücken zum Kurator über dessen 33-jährigen Vetter Ludwig I. von Nassau-Weilburg. Ludwig hatte gegen diese Vormundschaft seines Vetters über ihn nichts einzuwenden105. Im Jahre 1521 wurde Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken vom neuen Kaiser Karl V. mit den Reichslehen zu Kirchheim und den bolandischen Lehen belehnt106. Nach dem Tode des Grafen Ludwig I. von Nassau-Weilburg am 28. Mai 1523 teilte Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken mit dessen Sohn Philipp III. von Nassau-Weilburg am 13. Juni des Jahres 1524 die Burgen in Kirchheim und Stauf und beschworen dort und in Dannenfels den Burgfrieden. Die Teilung der Burgen wurde mit Hilfe einer Schnur durchgeführt, die in der Mitte des Burghofes gespannt wurde107. Bereits in den Jahren 1518 oder 1519 plünderten aufständische Bauern nach Überfällen auf die Gemeinden Göllheim, Eisenberg und Kerzenheim unter der

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Zeichnung der Grabplatte des Grafen Ludwig I. von Nassau-Weilburg

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Stammtafel der im Text vorkommenden Grafen (Fürsten) von Nassau112 Heinrich II. der Reiche Graf von Nassau Walram II.

Otto

Graf von Nassau

Graf von Nassau

vor 1220-1288

-1292 Adolf

Deutscher König um 1250-2.7.1298 Gerlach I.

Ruprecht

Walram

Graf von Nassau

Graf von Nassau

Graf von Nassau

vor 1290-17.1.1361

vor 1280-1305

um 1294-um1324

Johann I., Graf

Adolf, Graf

von Nassau-Weilburg

von Nassau-Idstein

um 1309-20.9.1371

um 1307-17.1.1370

Philipp I. Graf von Nassau-Weilburg um 1360-2.7.1429 Philipp II., Graf von

Johann II. Graf von

Nassau-Weilburg

Nassau-Saarbrücken

12.3.1418-19.3.1492

4.4.1423-25.7.1472

Johann II., Graf von

Johann Ludwig, Graf

Nassau-Weilburg

v. Nassau-Saarbrücken

27.6.1441-15.7.1480

19.10.1472-4.6.1545

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Johann II., Graf von

Johann Ludwig, Graf

Nassau-Weilburg

v. Nassau-Saarbrücken

27.6.1441-15.7.1480

19.10.1472-4.6.1545

Ludwig I., Graf von

Philipp, Graf von

Johann IV., Graf von

Adolf, Graf von

Nassau-Weilburg

Nassau-Saarbrücken

Nassau-Saarbrücken

Nassau-Saarbrücken

um 1466-28.5.1523

25.7.1509-19.6.1554

5.4.1511-23.11.1574

1526-26.11.1559

Philipp III., Graf von Nassau-Weilburg 1504-4.10.1559 Albrecht, Graf von

Philipp IV., Graf von

Nassau-Weilburg

Nassau-Saarbrücken

26.12.1537-11.11.1593

14.10.1542-12.3.1602

Ludwig II.

Wilhelm

Johann Casimir

Graf von Nassau

Graf von Nassau

Graf von Nassau

9.8.1565-8.11.1627

25.8.1570-19.11.1597

24.11.1577-29.3.1602

Ernst-Casimir, Graf

Johann, Graf von

Wilhelm Ludwig, Graf

Otto, Graf von

von Nassau-Weilburg

Nassau-Idstein

v. Nassau-Saarbrücken

Nassau

15.11.1607-16.4.1655

24.11.1603-23.5.1677

18.12.1590-22.8.1640

24.2.1610-24.11.1632

Friedrich, Graf von Nassau-Weilburg 16.4.1640-8.9.1675 Johann Ernst, Graf

Johann Ludwig, Graf von Nassau-SaarbrückenOttweiler 24.5.1625-9.2.1690

Friedrich Ludwig,

von Nassau-Weilburg

Graf von Nassau

13.6.1664-27.2.1719

3.11.1661-14.8.1684

Karl August, Fürst von Nassau-Weilburg

17.9.1685-9.11.1753 Karl Christian, Fürst

Friedrich Wilhelm, Fürst

von Nassau-Weilburg

von Nassau-Weilburg

16.1.1735-28.11.1788

25.10.1768-9.1.1816

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Führung des gewesenen Kellers von Stauf Philipp von Huhsen die Burg Stauf und richteten einen Schaden von über 2000 Gulden an108. Im Jahre 1525 zerstörten aufständische Bauern, denen sich auch nassauische Untertanen angeschlossen hatten, die Burgen Bolanden, Dannenfels und Stauf. Dabei wurden in Stauf die von der dortigen nassauischen Amtskellerei gesammelten Vorräte verbrannt. Außer der Burg Stauf suchten die Bauern dann noch das Kloster Rosenthal und die Stadt Kirchheimbolanden heim109. Nach diesen Vorgängen in den Herrschaften Kirchheim und Stauf schloß sich Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken dem Herzog Anton von Lothringen an, der mit 10000 Mann die Bauern am 15. Mai 1525 bei Zabern zur Kapitulation zwingen konnte110. Am 18. Juni 1526 zahlte Bischof Georg von Speyer überraschenderweise als Entschädigung für das, was Bauern aus seinem Bistum in den Herrschaften Kirchheim und Stauf angerichtet hatten, 600 Gulden an die Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Philipp III. von Nassau-Weilburg 111. 112 Im Gegensatz zu den nassauischen Grafen in Weilburg und Dillenburg blieb Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken zu Beginn der Reformation der katholischen Kirche treu. Dagegen stand Philipp III. von Nassau-Weilburg bereits seit 1524 auf Seiten der Lutheraner. Am 7. Mai 1526 ermahnte Johann Ludwig den Grafen Philipp III., von der evangelischen Lehre abzulassen, was aber ohne Erfolg blieb113. Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken übergab am 6. Mai 1544 seine Lande an seine drei Söhne Philipp, Johann IV. und Adolf und verstarb am 4. Juni 1545. Adolf von Nassau-Saarbrücken erhielt hierbei neben den saarbrückischen Anteilen an Frankenstein, Wöllstein und Altenbamberg auch den nassausaarbrückischen Anteil der Herrschaften Kirchheim und Stauf, die er mit seinem Vetter und Vormund Philipp III. von Nassau-Weilburg in der 1524 festgesetzten Art und Weise gemeinschaftlich regierte114. Sie beschworen im Jahre 1546 den Burgfrieden und wurden von Kaiser Karl V. belehnt115. Die Vormundschaft Philipps III. von Nassau-Weilburg über Adolf von Nassau-Saarbrücken dauerte bis ins Jahr 1551116. Nachdem Philipp III. von Nassau-Weilburg bereits 1524 zur evangelischen Lehre übergetreten war117, förderte auch Adolf von Nassau-Saarbrücken ihre Ausbreitung in seiner Herrschaft. Er stand ihr aufgeschlossen gegenüber, soll ihr aber nicht beigetreten sein. Die Grafen Adolf von Nassau-Saarbrücken und Philipp III. von Nassau-Weilburg beendeten einen Großteil der durch das Kloster Ramsen entstandenen Streitigkei-

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ten und schlossen am 14. Juni 1555 durch die Unterhändler Friedrich von Flersheim, Philipp von Gemmingen, Schweikhard von Sickingen und Johann Flach von Schwarzenburg einen Vertrag mit Bischof Dietrich von Worms, wodurch ihnen das Dorf Ramsen alleine zugesprochen wurde: „Daß das Dorf Ramsen nebst Zubehör, mit Gebot und Verbot, Beed, Schatzung, Umgeld (Ohmgeld), Atzung, Frohndiensten, Steuern, Frevel und Bußen, sammt allem, was der hohen und niederen Obrigkeit anhängig ist, auch Setzung und Entsetzung eines Schultheißen und Gerichts allda, denen von Nassau sein und bleiben soll.“ Im Gegenzug erhielt der Bischof von Worms – außer der Leibbeed – alle Rechte an den Dörfern Hettenheim und Leudelheim. Außerdem sollte „die Weide auf des Bischofs Gütern zwischen seiner Kellerei Ramsen und dem Schlosse Stauf ... der Gemeinde Ramsen zum Gebrauch frei stehn.“118. Mit einer am 3. November 1555 in Saarbrücken ausgestellten Urkunde teilten Philipp III. von Nassau-Weilburg und Adolf von Nassau-Saarbrücken die Herrschaften Kirchheim und Stauf unter sich auf. Philipp III. erhielt die Herrschaft Stauf und damit auch das Dorf Ramsen, Adolf die Herrschaft Kirchheim sowie Dannenfels, Frankenstein und Wolfstein. Als Ausgleich dafür, daß die Einkünfte der Herrschaft Kirchheim größer waren, erhielt Philipp III. 70 Gulden Pension sowie einen Adolf gehörenden Hof zu Eisenberg119. Aus einem Brief des Grafen Adolf von Nassau-Saarbrücken an seinen Amtmann in Kirchheim vom Juli 1559 geht hervor, daß bis dahin die Reformation in den beiden Herrschaften Kirchheim und Stauf komplett durchgeführt war120. Die Klöster im nassauischen Gebiet wurden im 16. Jahrhundert säkularisiert: Rothenkirchen 1543, Ramsen 1551 und Rosenthal 1571121. Im Jahr 1575 wurde in den nassauischen Gebieten die erste lutherische Kirchenvisitation durchgeführt. Über die Gemeinden Göllheim, Eisenberg, Ramsen und Kerzenheim wurde dabei nichts festgehalten122. Sowohl Graf Adolf von Nassau-Saarbrücken als auch Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg starben im Jahre 1559, Adolf am 26. November, Philipp III. am 4. Oktober. Graf Adolfs Anteil fiel darauf an dessen katholischen Bruder Johann IV. von Nassau-Saarbrücken, der Anteil Graf Philipps III. an dessen Söhne Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken und Albrecht von Nassau-Weilburg, die zunächst unter der Vormundschaft Johanns IV. von Nassau-Saarbrücken standen. Mit dem Tode des Grafen Johann IV. von Nassau-Saarbrücken am 23. November 1574 erlosch dieser alte Saarbrücker Zweig der Weilburger Linie, so daß dessen Anteil wieder an die Weilburger Hauptlinie zurückfiel.

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Bereits am 7. Dezember 1574 schlossen Philipp IV. und Albrecht von NassauWeilburg in Homburg einen Teilungsvertrag über ihre Güter. Albrecht erhielt die Herrschaten Ottweiler, Homburg, Kirchheim, Lahr und Malberg; Philipp IV. die Grafschaften Saarbrücken, Saarwerden sowie die Herrschaft Stauf - und damit auch das Dorf Ramsen. Albrecht von Nassau-Weilburg verlegte seine Residenz von Weilburg nach Ottweiler, Philipp IV. nach Saarbrücken und begründete eine neue Nassau-Saarbrückische Linie123. Im November 1577 beurkundete Graf Albrecht von Nassau einen Vertrag mit dem Pfalzgrafen Reichard bei Rhein, der den freien Umzug der Untertanen hinsichtlich der Leibeigenschaft zwischen den Herrschaften Kirchheim und Bolanden gestattete124. Am 16. November schlossen die gleichen Vertragsparteien einen Vertrag, der Nutzungsrechte der zwischen Bolanden und Kirchheimbolanden liegenden Wälder regelte125. Am 14. Januar 1579 schlossen die Brüder Albrecht von Nassau-Weilburg und Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken mit dem Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig VII. von der Pfalz in Heidelberg einen Vertrag, der die Streitigkeiten über das kurpfälzische Wildfangrecht126 in nichtpfälzischen Dörfern127 endgültig regelte. Die Nassauischen Grafen erhielten die kurpfälzischen Wildfänge in Kirchheim und Stauf zusammen mit allen dazugehörigen Rechten als Lehen übergeben. Außerdem wurde die Freizügigkeit der Untertanen zwischen den Herrschaften Kirchheim und Stauf sowie dem kurpfälzischen Amt Alzey festgeschrieben128. In Folge dieses Vertrages belehnte der Kurfürst am 4. November 1579 die Brüder und ihre Erben in absteigender Linie mit den pfälzischen Leibeigenen und Wildfängen an Mann und Frauen „zu rechten Mannlehen“ in den Herrschaften Kirchheim und Stauf, zu Albisheim, Rittersheim, Morscheim, Orbis, Jugenheim, Rüssingen, Bischheim, Dannenfels, Göllheim, Ramsen, Kerzenheim, Eisenberg, Sippersfeld, Bennhausen, Rothenkirchen und Rosenthal, Gugenheim und Tiefenthal129. Diese stimmten dann auch mit der lutherischen Religion des Landesherren überein130. Zu der vorgenommenen Belehnung gehörten folgende Rechte: Erbhuldigung, Musterung131, Frohn, Reise, Folge, Schatzung, Leibsbet132, Leibshühner, Vormundschaft, Pflegeschaft und Erbteilung133. Als Ausgleich dafür traten die Grafen von Nassau am 24. Januar 1579 alle ihre Gerechtsame und Gefälle in den Dörfern Mauchenheim, Bechenheim, Westhofen, Weinolzheim, Stetten, Dittelsheim, Kriegsfeld, Bechtolsheim, Udenheim,

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Zeichnung des Epitaphen des Grafen Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken und seiner Gemahlinnen.

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Saulheim, Ulma, Stadecken und den Anteil an Spiesheim an den Kurfürsten Ludwig VI. von der Pfalz ab134. Lehensbriefe der Kurfürsten von der Pfalz vom 5. Mai 1612, 16. Mai 1615 und 15. Januar 1693 bestätigten diese Wildfangrechte erneut135. Nach dem Tode Graf Albrechts von Nassau-Weilburg am 11. November 1593 verwalteten dessen Söhne seinen Besitz gemeinsam. Am 6. März 1594 teilten die Brüder Ludwig II., Wilhelm und Johann Casimir von Nassau den väterlichen Besitz unter sich auf. Dabei übernahmen Ludwig und Johann Casimir die Herrschaften Kirchheim und Stauf gemeinsam136. Ludwig II. residierte zunächst in Ottweiler, dann in Saarbrücken und vereinigte nach dem Tode seiner Brüder Wilhelm (am 19. November 1597) und Johann Casimir (am 29. März 1602), dem Tod seines Onkels Philipp IV. von NassauSaarbrücken (am 12. März 1602) und dem Aussterben der übrigen Seitenlinien sämtliche Gebiete der Nassau-Walramischen Hauptlinie in seinem Besitz137. Bereits seit 1414 gehörte den Nassauer Grafen ein Teil der aus den Dörfern Albisheim, Morschheim, Rittersheim und Orbis bestehenden Pflege Albisheim. Ludwig II. von Nassau brachte nun durch Kauf die ganze Pflege Albisheim in den Besitz der Familie. Den ersten Teil kaufte er am 18. Dezember 1613 von dem Grafen Johann Ludwig zu Leiningen-Dachsburg für 10497 Gulden 11 1/2 Batzen. Außerdem wurden die leiningischen Leibeigenen in der Pflege Albisheim gegen die nassauischen Leibeigenen in Biedesheim getauscht138. Den letzten noch nicht nassauischen Anteil der Pflege Albisheim kaufte er am 27. November 1614 von dem Freiherrn Johann Cuno von Walbrunn zu Neuen Eglofsheim für 9730 Gulden und 12 1/2 Batzen139. In der Regierungszeit Ludwigs II. von Nassau blühten seine Gebiete bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges auf. Am 25. September 1604 bestellte der Hub-Schultheiß zu Stauf, Wendel Kolb, alle Hübner140, die in der Herrschaft Stauf Güter hatten, vor sich und die Gerichtsschöffen nach Ramsen, um die Abgaben, die die Hübner an die Grafen von Nassau zu leisten hatten, neu festzusetzen. Die Einnahmen der Grafen von Nassau aus der Herrschaft Stauf beliefen sich auf 45 Gulden, 11 Albus und 5 und 1/4 Pfennige zuzüglich Sachabgaben141.

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Grundherren der Gemeinde Ramsen von 1393 bis 1648 (Verpfändungen in {}, Vormundschaften in []) 1393 1421 1429

1431

1443 1444 1452 1472 1490 1523 1544 1555 1559 1574 1602 1626 1632 1635

Graf Philipp I. von Nassau-Weilburg {zu einem Drittel Konrad III. Erzbischof von Mainz}{bis 1491} zu drei Viertel Johanna von Henneberg zu einem Viertel die Grafen Philipp II. von Nassau-Weilburg und Johann II. von Nassau-Saarbrücken Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg und Graf Johann II. von Nassau-Saarbrücken {zu einem Drittel Pfalzgraf Stephan von Pfalz-Simmern und Graf Friedrich von Veldenz} {bis 1452} {zu einem Zwanzigstel Pfalzgraf Stephan von Pfalz-Simmern und Graf Friedrich von Veldenz} {bis 1461} {zu einem Drittel Graf Vincentius von Mörs} {nur 1444} [{zum Drittel Pfalzgraf Friedrich I. bei Rhein}] {bis 1471} Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Graf Ludwig I. von Nassau-Weilburg Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken und Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg und Graf Adolf von Nassau-Saarbrücken Graf Philipp III. von Nassau-Weilburg Grafen Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken und Albrecht von Nassau-Weilburg Graf Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken (neue Linie) Graf Ludwig II. von Nassau Graf Otto von Nassau Grafen Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir von Nassau Mainzer Domprobst von Metternich

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4. Ramsen in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges Obwohl Graf Ludwig II. von Nassau und seine Gebiete sich klar zur Augsburger Konfession bekannten, trat er der im Mai 1608 unter der Führung des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz gegründeten protestantischen Union nicht bei, sondern entschied sich für die Neutralität, stand aber dennoch unter dem Schutz der Union142. Davon ungeachtet, beauftragte er im Oktober 1609 seinen Landeshauptmann, in seinem Herrschaftsgebiet den sogenannten Landesausschuß – also ein Volksaufgebot – zu mustern. In der Herrschaft Stauf fand diese Musterung am 26. Oktober 1609 im ehemaligen Kloster Rosenthal statt143. Sowohl von dieser als auch von einer am 6. April 1614 am gleichen Ort durchgeführten Musterung sind die Musterungsrollen erhalten geblieben. Insgesamt wurden im Jahre 1609 aus der Herrschaft Stauf 138 Mann, davon 38 „lange Spieß“ und 100 „Muscetirer“ gemustert. Aus Ramsen waren dies 1609: Hanß Schopp (als Rottmeister144), Ph. Schwartz, Veltin Rhoß, Harttmann Bach, Hanß Peter Schwartz, Hanß Briel (die letzten beiden als „Hellpartirer“) und Nicolaus Schmitt. Die Ausdrücke „lange Spieß“ und „Muscetirer“ beziehen sich auf die Bewaffnung mit langen Spießen und Musketen. Entsprechend sind mit „Hellpartirer“ Hellebardenträger gemeint. Die Musterungsrolle vom 6. April 1614 führt aus Ramsen die „Mußquatirer und Schützen“ Friederich Müller (als Rottmeister), Philip Schwarz, Johannes Schwarz, Nicolaus Schwab, Veltin Schwarz zu Stauff, Jost Klein daselbsten, Mathes Anthes, Peter Emich (als Musquet.) und Stoffel Zimmermann (als Musquet.) sowie die „Lange Spießtrager“ Harttmann Bach, Hanns Brüll, Hans Peter Schwarz und Mathes Rambach auf145. Am 1. Mai 1615 fand in Kerzenheim eine Schießübung des Landesausschusses der Herrschaft Stauf statt, an der die 1614 gemusterten Ramsener sicher auch teilnahmen. Um nach allen Seiten offen zu bleiben, ließ Ludwig II. von Nassau seinen Sohn Philipp als Leutnant in das kaiserliche Heer unter dem spanischen General Marchese de Spinola eintreten, der im August 1620 die Gebiete von heutiger Pfalz und Rheinhessen - mit Ausnahme von Worms - besetzte146. Da weder die Neutralitätserklärung noch der Eintritt seines Sohnes Philipp, der jedoch bereits am 29. März 1621 an den Blattern verstarb, in die spanische Armee ausreichten, um seine Gebiete zu verschonen, wandte sich Ludwig II. von Nassau zu Beginn des Jahres 1621 mit der Bitte an den kaiserlichen Hof, den Druck, welchen Spinolas Heer auf sein Gebiet ausübe, zu mildern. Mit einem Schreiben vom

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6. Februar 1621 sagte der Kaiser ihm dies zu, „weil er der kaiserlichen Majestät jederzeit devot geblieben und darin auch wohl bleiben werde“147. In welcher Form sich der von Spinolas Heer ausgeübte „Druck“ auswirkte, ob durch Erhebung von Kontributionen oder durch Streitigkeiten zwischen spanischen Soldaten und den Einwohnern, ist nicht überliefert148. Als es im Herbst 1621 so aussah, als ob beide kriegführenden Parteien in unmittelbarer Nähe Kirchheimbolandens ihre Winterquartiere einrichten wollten, ließ Graf Ludwig II. an die Bürgerschaft Waffen verteilen und 50 Soldaten anwerben, darunter auch einen Conrad Schwarz aus Ramsen149. Im Sommer 1622 besetzte der kaiserliche General Tilly die gesamte linksrheinische Pfalz – außer der Stadt Frankenthal, die bis März 1623 standhielt. Das kaiserliche Schreiben vom 6. Februar 1621 an Graf Ludwig II. von Nassau scheint sowohl von Tilly als auch vom spanischen General Don Consalvo de Cordova, der Spinola abgelöst hatte, als Schutzbrief akzeptiert worden zu sein, so daß die Lebensverhältnisse in den Herrschaften Kirchheim und Stauf zunächst einigermaßen erträglich blieben. Zur gleichen Zeit hatte die benachbarte kurpfälzische und leiningisch-westerburgische Bevölkerung eine sehr starke Last an Kontributionen und Einquartierungen zu tragen. Trotzdem hinterließ der Krieg seine Spuren auch in der Herrschaft Stauf. Im Saarbrücker Stadtprotokollbuch ist unter dem 30. April 1623 folgendes vermerkt: „Hans Erckelstein von Gelheim (Göllheim) bitlich angehalten, weil ihr Orth durch die Kriegsleuth gar verderbt vnd sein Hausfrau Apolonia mit der Schwerzen Seucht, dem Außsatz, behafft, sie in hirigen Kaden auff- vnd anzunehmen.“150 Der Wunsch von Hans Erckelstein, seine Frau nach Saarbrücken in das dortige Siechenhaus zu bringen, zeigt zweierlei: Erstens scheinen fremde Soldaten, die einige Zeit in Göllheim in Quartier lagen, dort die Pest eingeschleppt zu haben; da Erckelstein seine daran erkrankte Frau noch nach Saarbrücken ins Siechenhaus bringen will, kann zweitens die Verbreitung der Seuche zu dieser Zeit keine großen Ausmaße angenommen haben, da man sich sonst wohl kaum die Mühe gemacht hätte, einzelne Erkrankte aus dem Ort nach Saarbrücken zu schaffen. Obwohl der Rat von Saarbrücken Bedenken äußerte, Fremde in das Saarbrücker Siechenhaus aufzunehmen, wurde Apolonia Erckelstein gegen eine Zahlung von 30 Gulden Aufnahmegeld gestattet zu bleiben. Hans Erckelstein bezahlte davon zwei Gulden und ein Kopfstück in bar und erhielt eine Frist von 4 Jahren, um den Rest zu bezahlen151. Am 12. August 1626 beurkundete Kaiser Ferdinand II. in Wien, daß er Ludwig II. von Nassau und dessen Gebiete unter seinen kaiserlichen Schutz nehme152. Dies

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sorgte immerhin dafür, daß bis zum Jahre 1628 mit den nassauischen Gebieten glimpflicher umgegangen wurde als z. B. mit den benachbarten leiningischen, nicht jedoch, daß sie ganz verschont blieben. Für die Bevölkerung kam erschwerend hinzu, daß die Ernten in den Jahren von 1625 bis 1630 schlecht ausfielen, wodurch Hungersnöte aufkamen. Ein Ventil, dem aufgestauten Unmut über Krieg, Mißernten und die dadurch verursachten schlechten Lebensbedingungen Luft zu machen, war ein in den Nassauischen Gebieten vor allem in den Jahren 1629-1632 um sich greifender Hexenwahn, dem dutzende vermeintlicher Hexen und Zauberer auf dem Scheiterhaufen zum Opfer fielen153. Über solche Hexenverfolgungen in den Herrschaften Stauf und Kirchheim ist nichts bekannt. Eine Erklärung hierfür könnte sein, daß die beiden Herrschaften zu dieser Zeit von Kriegsfolgen noch relativ verschont waren. Nach dem Tode Ludwigs II. von Nassau am 8. November 1626 teilten dessen vier Söhne, Wilhelm Ludwig, Johann, Ernst Casimir und Otto, am 26. Januar 1629 seine Gebiete unter sich auf, wobei die beiden jüngsten zunächst unter der Vormundschaft des ältesten standen154. Neuer Herr über Kircheim und Stauf und damit auch über Ramsen wurde Graf Otto von Nassau. Das im Jahre 1639 niedergeschriebene, als Manuskript vorliegende Genealogiebuch von Andreae verzeichnet einen „Wohlstand der Herrschaft Stauf vor der Kriegsverheerung bei der Brüderteilung Anno 1629“, was belegt, daß es der Herrschaft Stauf zu dieser Zeit wesentlich besser ging als vielen anderen Gebieten. Für Ramsen gibt Andreae für das Jahr 1629 folgende Einwohnerzahlen an: 1 Schulmeister, 1 Schultheiß, 19 Untertanen, 1 Witwe, 3 Vormundschaften, 1 Hirten, keinen Pfarrer und keine Juden. Die geringe Einwohnerzahl und das getrennte Aufführen einer Witwe und dreier Vormundschaften legt nahe, daß es sich bei den übrigen 22 Einwohnern nur um die männlichen erwachsenen Bewohner Ramsens handelte, Frauen und Kinder also noch dazuzurechnen sind155. Im Jahre 1631 umfaßten die herrschaftlichen Einkünfte aus Abgaben zu Ramsen: „Beed 20 Gulden. Amtsgeld 1 1/2 Gl. Wächtergeld 2 Gl. 23 Alb. Erbzins 4 Gl. Vom Backhaus 2 Gl. Wiesenzins vom Seelrecht 1 Gl. Zinshühner 1 Gl. Von ErbÄckern 3 Gl. Zehentkorn 2 Malter Frohngeld 18 Gl. Soldatengeld 3 Gl. Vom Hofgut zu Ramsen 4 Malter 2 Viertel Korn. Hafer und Plicker-Erbsen 2 Viertel. Zehendt Hafer 4 Malter.“ Zur Gemarkung von Ramsen gehörten zu dieser Zeit die Nächstmühle, Kisselhof, Kleehof und das Forsthaus156. Die Landung Gustav Adolfs von Schweden am 6. Juli 1630 auf der Insel Usedom und sein Siegeszug durch Deutschland nahmen die Lutheraner und Reformierten

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in den linksrheinisch besetzten spanischen Gebieten sicher mit Freude auf – konnte man sich doch davon ein Ende der Rekatholisierungsmaßnahmen und der Vertreibung evangelischer Pfarrer und Lehrer erhoffen. Ansonsten änderte sich für die Bevölkerung durch den Wechsel der Besatzungstruppen allerdings relativ wenig157. Nach dem Eingreifen Gustav Adolfs von Schweden in den Dreißigjährigen Krieg konnten die Nassauischen Brüder ihre Neutralität nicht mehr aufrecht erhalten und mußten sich für eine Seite entscheiden. So wurden sie zu Verbündeten des Schwedenkönigs158. Graf Johann von Nassau kämpfte mit 1200 Mann in der schwedischen Armee, sein Bruder Otto erkrankte im Lager des protestantischen Generals Horn am Fieber und starb bereits am 24. November 1632159. Seine drei Brüder, die die drei neuen Seitenlinien des Nassauischen Hauses begründeten160, verwalteten seine Gebiete zunächst gemeinsam161. Alle drei nassauischen Grafen nahmen an der am 13. April 1633 in Heilbronn geschlossenen evangelischen Conföderation teil162. In dieser Zeit hatten die Herrschaften Kirchheim und Stauf nicht nur unter Ausplünderungen und Einquartierungen feindlicher und verbündeter Truppen, sondern auch in zunehmendem Maße unter extrem hohen Geldforderungen der Schweden an ihre Bundesgenossen zu leiden163. In einem Brief aus dem November 1634 wandte sich Graf Ernst Casimir von Nassau-Weilburg an den schwedischen Kanzler Oxenstjerna und beschrieb die Lage in den nassauischen Ländern: „Wie fleißig und getreulich ich nunmehr drei Jahre mein und meiner Untertanen noch weniges vom Feind übriggelassenes Vermögen zu des gemeinen Wesens Besten angewendet, sei bekannt, wollte auch von Herzen weiter fortsetzen, wenn es nicht an allen Mitteln fehlte, indem nicht nur der Feind mit Morden, Rauben, Schänden und Brennen einen unglaublichen Schaden getan, sondern zugleich es auch der Freund also gemacht, daß ich fast im Zweifel stehe, über welche ich am meisten klagen soll, indem nicht allein alle Orte ausgeplündert sind, viele Unschuldige erwürget, neue Martern dazu erdacht, über 60 und mehr Jahre alte Weibspersonen zu Tode geschändet, die Kirchen zerschlagen und verwüstet und so zugerichtet worden, daß man nicht glauben sollt; die Kirchen- und Schuldiener übel traktiert und dazu ausgeplündert; das Vieh und die Pferde fast alle abgetrieben und verkauft, ingleichen die Früchte, teils ausgedroschen, teils verwüstet, und also gehauset, daß ich aus Mangel für meinen und der Meinigen Unterhalt in der größten Gefahr stehe, daß Ackerbau und Viehzucht nicht mehr

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aufkommen können. Jetzt aber kommt so starke Einquartierung hinzu, daß die auf den Grund erschöpften Leute vollends von Haus und Hof gejagt und durch Frost und Kälte aufgerieben werden.“ Ob und was der schwedische Kanzler auf dieses Schreiben antwortete ist leider nicht überliefert. Auch scheint sich der Brief aus dem Jahre 1634 noch nicht auf die Herrschaften Kirchheim und Stauf zu beziehen, da die Schrecken des Krieges dort erst ab 1635 Einzug gehalten haben; sicher ist dies jedoch nicht164. Nach dem Rückzug der Schweden 1635 und der darauffolgenden Besetzung des Gebietes der heutigen Pfalz durch kaiserliche und spanische Truppen mußten die drei nassauischen Brüder, die sich in die Herrschaft Kirchheim zurückgezogen hatten, ihre Länder verlassen und flüchteten nach Metz. Ihre Gebiete, darunter auch die Herrschaften Kircheim und Stauf, wurden von Kaiser Ferdinand III. konfisziert und unter Zwangsverwaltung gestellt oder Gläubigern des Reiches überlassen. So hatte im Jahre 1640 der Mainzer Domprobst von Metternich als Reichsgläubiger die Herrschaften Kirchheim und Stauf in Besitz165. In der Zeit ab 1635 wurden die Herrschaften Kirchheim und Stauf stärker von den Schrecken des Krieges ereilt. Am 15. Juli 1635 eroberten Kroaten unter einem kaiserlichen Oberst die Stadt Kirchheimbolanden, brandschatzten und plünderten sie völlig aus. Daraufhin blieb die Stadt, nachdem die Einwohner sie fluchtartig verlassen hatten, mehrere Jahre unbewohnt. Den umliegenden Dörfern erging es ähnlich. So berichtet Erasmus Cramer noch im Jahre 1657 aus Kirchheimbolanden: „Aber so schön lustig, reich und prächtig sie [die Herrschaft Kirchheim] gewesen, so elendig ist sie bei dem Kriegswesen deformiert, ruiniert und zur scheußlichen Wüstenei und Einöde worden. ... Damals sind auch die Dorfschaften sogar ruiniert, aller Vorrat an Vieh, Früchten u. a. weggenommen worden, daß sowohl in selbigen, als auch in der Stadt [Kirchheimbolanden] kein Mensch mehr bleiben, sondern selbige etliche Jahre öde und wüste stehen müssen, also daß das Gras auf den Gassen mehr als mannshoch gewachsen und die Vorüberreisenden sich mehr vor der wüsten Stadt und Dorfschaften als im wilden Wald fürchten müssen“166. Vergleicht man die Einwohnerzahl von Eisenberg aus dem Jahre 1629 mit der aus der Zeit direkt nach dem Dreißigjährigen Krieg, so stellt man eine Reduzierung auf weniger als die Hälfte fest167. In Ramsen und den übrigen Gemeinden der Herrschaft Stauf sah dies wahrscheinlich ähnlich aus. In den Pfarreien der Herrschaften Kirchheim und Stauf blieben die evangelischen Pfarrstellen in der Zeit von 1635 bis 1648 meist unbesetzt. In Albisheim,

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Gauersheim und Rüssingen ist dies überliefert, in Dannenfels, Göllheim und Morschheim war dies wahrscheinlich auch der Fall168. In den letzten Jahren des Dreißigjährigen Krieges wurde die Nordpfalz Durchmarschgebiet vor allem kaiserlicher, spanischer, schwedischer und französischer Truppen, die plünderten, verwüsteten und mordeten sowie Krankheiten und Seuchen einschleppten. Die Gegend um den Donnersberg blieb jedoch von Kampfhandlungen weitgehend verschont. Cramer berichtet über die letzten Kriegsjahre ab 1640: „Daher sind die Untertanen in ganz geringer Anzahl wieder in die verödeten Dorfschaften gezogen. Sie reparierten ihre verbrannten und ruinierten Hütten wieder und fingen an, das Feld auf eine wunderliche Manier zu bauen: Teils wurde gehackt, zwei oder drei zogen einen Pflug, teils wurden Ochsen, Kühe und Esel zusammengespannt.“169 In welchem Umfang speziell das Dorf Ramsen im 30jährigen Krieg in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist nicht überliefert; doch kann man getrost annehmen, daß Cramers Berichte in ähnlicher Weise auch auf Ramsen zutrafen. Die Dezimierung der Bevölkerung in den Städten und Dörfern der Pfalz durch den Dreißigjährigen Krieg und das Entstehen zahlreicher Wüstungen hatte eine Neubesiedelung mit Einwanderern aus der Schweiz, dem Allgäu, aus Bayern, Tirol, Lothringen, Savoyen sowie aus den Niederlanden, Brabant und Jülich zur Folge170. Durch die Friedensverträge von Münster und Osnabrück vom 14. bzw. 24. Oktober 1648171 wurde der Dreißigjährige Krieg offiziell beendet172.

5. Geschichte Ramsens von 1648 bis 1792 Nach den Friedensschlüssen von Münster und Osnabrück wurde die gemeinsame Verwaltung der nassauischen Gebiete beendet und diese am 6. März 1651 endgültig geteilt. Graf Ernst Casimir, der die neue Nassau-Weilburgische Linie begründete, erhielt die Herrschaften Kirchheim und Stauf, zu denen auch Ramsen gehörte173. Wenige Jahre nachdem Graf Ernst Casimir von Nassau-Weilburg in seine Residenz nach Weilburg zurückgekehrt war, starb er am 16. April 1655174. In der neuen Linie Nassau-Weilburg folgten auf deren Begründer, den Grafen Ernst Casimir, im Jahre 1655 Graf Friedrich und nach dessen Tod am 8. September 1675 Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg. Letzterer stand dabei zusammen mit seinem Bruder Friedrich Ludwig zunächst unter der Vormundschaft

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seiner Mutter, Gräfin Christiana Elisabeth, und nach deren Tode am 19. April 1678 unter der des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler175. Einen Überblick über die üblicherweise vorkommenden Straftaten und Vergehen gewinnt man aus einer durch Graf Johann Ludwig von Nassau-SaarbrückenOttweiler für sein Mündel Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg 1682 erlassenen „Rüge und Bußordnung“, die „jeder Keller, Stadt-, Land-, Ober- und Schultheiß jährlich drei bis viermal, ja so oft es nötig“ in speziellen Bußgerichtssitzungen verwenden sollte. Die Verordnung umfaßte folgende Vergehen: „1.) So einer den andern blutrünstig schlägt, mit Steinen wirft, oder sonst mit anderem instrument und waffen hartiglich trifft, Brüche, Beinbrüche oder andere Verwundung verursachet, soll nebest Kehrung des zugefügten schadens, bezahlung des Baders oder Barbiers auch gnädigster Herrschaft in diese höchste Buße der 10 Schilling verfallen sein. 2.) Wer gnädigster Herrschaft Amptsleute, Keller und Schultheißen gebott verachtet. 3.) Welcher auf obrigkeitlichen Befehl Pfandte zu geben, sich weigert oder dieselbe außer dem gebott eigener gewalt wieder nimmt und auch ohne der Beampten erlaubnis von sich selbst pfändet, oder die angelegte Pfandtung außerhalb demgericht ohne der Beampten erlaubnis treibet und verführet. 4.) So einer bey tag und nacht auf den anderen oder in waldungen laustert, ob er gleich ihn nicht würklich an und überfiele. 5.) Wer sich der geschworenen Landscheid und erster anweisung und deren entscheidungsspruch wiedersetzet. 6.) Wer dem anderen sein vieh zu todt schlägt, soll nebenst erstattung des schadens auch in diese höchste Buß verfallen sein. 7.) Wer aus dem angelegten Arrest gehet oder entweichet. 8.) Wer bey nächtlicher Weill in feldern oder gärthen entwendung thut. 9.) Wer Rügen vorsätzlich verschweiget oder umb Rügens willen einen schmehlich mit worthen angreifet. 10.) Wer bey nacht einem andern ins Haus steigt. 11.) Wer bey nacht die Wächter überäufet, anfällt und in ihrem Dienst hindernis thut oder bey tag die Torwächter beunruhiget. 12.) Wer spinnstuben und andere ärgerliche zusammenkünfte in seinem Haus heget. 13.) Wer flachs in den scheuern oder häusern und anderen erschlichenen orthen dörrt“176.

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Genauere Nachrichten darüber, wann und wie oft diese Verordnung für Einwohner Ramsens zur Anwendung kam, sind leider nicht überliefert. König Ludwig XIV. von Frankreich, der seit dem 10. März 1661 in Frankreich selbst die Regierung übernommen hatte, versuchte, die Stellung Frankreichs, das ja als Sieger aus dem Dreißigjährigen Krieg hervorgegangen war, zu stärken und das französische Staatsgebiet zu vergrößern. Zu diesem Zweck führte er 1668 in den spanischen Niederlanden den Devolutionskrieg gegen Spanien und von 1672-1678 den Niederländisch-Französischen-Krieg gegen die Vereinigten Niederlande. Dieser Krieg endete mit dem Friedensschluß von Nimwegen am 10. August 1678, der Frankreich die flandrische Stadt Cambrai und die Freigrafschaft Burgund einbrachte177. Im Jahre 1674 nahmen französische Truppen ihr Winterquartier bei Kreuznach. Bis 1678 litten die deutschen Orte im Naheraum, Rheinhessen und der Nordpfalz stark unter französischen Übergriffen und Einquartierungen. Dies hatte mit Sicherheit auch – zumindest mittelbare – Auswirkungen auf die Herrschaft Kirchheim178. Nach diesen beiden Kriegen versuchte Ludwig XIV. mit „juristischen“ Mitteln, die französische Ostgrenze bis an den Rhein auszudehnen. Dazu ließ er in Metz, Breisach, Besancon und Tournay besondere Gerichtshöfe, die sogenannten Reunionskammern, einrichten. Diese sollten französische „Rechte“ auf deutsche Gebiete links des Rheines nachweisen. Kaiser und Reich waren zu dieser Zeit damit beschäftigt, die von Osten drohende Türkengefahr abzuwehren, und mußten sich deshalb damit begnügen, gegen das Vorgehen Ludwigs XIV. lautstark zu protestieren. Dieser Protest blieb natürlich ohne Erfolg. Die Herrschaft Kirchheim wurde obengenanntem Verfahren entsprechend 1680 Frankreich zugeschlagen, was 1684 durch die Reunionskammer in Metz bestätigt wurde. Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler weigerte sich, für sein Mündel Johann Ernst von Nassau-Weilburg, die Oberhoheit des französischen Königs über die Weilburgischen Herrschaften Kirchheim und Stauf anzuerkennen, weswegen dieser sie 1683 unter französische Verwaltung stellte179. Im Denombrement vom 1. Mai 1683 findet sich über Ramsen folgende kurze Nachricht: „Die Unterthanen entrichten dieselben Abgaben wie die zu Göllheim. Es befindet sich hier ein herrschaftlicher Hof; – das Kloster aber das hier ist, gehört dem Bisthum Worms.“

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Über die Abgaben Göllheims wird dort gesagt: „Die Unterthanen entrichten dort Beed, Amtsgeld, Bannwein- und Wächtergeld, Zins von Erbpächten, BannofenGelder, Frohndienste oder Frongeld, Zinskorn, Bandhafer, Zinshafer, Kapaunen, Eier, Hühner, großen und kleinen Zehnten u. s. w.“180. Da Johann Ernst von Nassau-Weilburg und sein jüngerer Bruder Friedrich Ludwig von Nassau nach Erreichen ihrer Volljährigkeit ihre Gebiete teilen wollten, ließen sie im gleichen Jahre die Einkünfte und Einwohnerschaft ihrer Gebiete auflisten. Danach ergaben sich aus den Herrschaften Kirchheim und Stauf Einkünfte von 4520 Gulden und 25 Albus181 und 295 „verheirathete Personen“. Bei nassau-weilburgischen Gesamteinkünften von 16209 Gulden, 29 Albus und 7 Pfennigen entspricht der Anteil der Herrschaften Kirchheim und Stauf etwa 2/7 der Gesamteinkünfte182. Ein großer Vorteil der erzwungenen Zugehörigkeit zu Frankreich war, daß die Herrschaften Kirchheim und Stauf im 1688 beginnenden Pfälzischen Erbfolgekrieg, in dem Ludwig XIV. vorgab, seiner Schwägerin Lieselotte von der Pfalz das Erbe des 1685 kinderlos verstorbenen Kurfürsten Karl von der Pfalz sichern zu wollen, relativ verschont blieb. Die Kriegshandlungen in der Umgebung, die Verwüstungen umliegenden Territoriums, wie z. B. 1689 von Dorf und Schloß Bolanden, brachten auch für die Herrschaft Kirchheim wirtschaftliche und kulturelle Beeinträchtigungen. Sie blieb jedoch von den Zerstörungen, die in der übrigen Pfalz rechts und links des Rheins ähnlich umfassend stattfanden, wie im Dreißigjährigen Krieg einigermaßen verschont. Obwohl die Herrschaften Kirchheim und Stauf von den Verwüstungen der Franzosen in der Pfalz des Jahres 1689 verschont geblieben waren, wurden sie trotzdem durch den lange andauernden Krieg erschöpft183. Die französische Besetzung brachte auch in religiöser Hinsicht Veränderungen mit sich. König Ludwig XIV. von Frankreich führte in den von ihm besetzten Gebieten zwangweise katholische Gottesdienste ein. In Orten, in denen mehrere evangelische Kirchen waren, wurde eine den Katholiken überlassen, in Orten mit nur einer Kirche wurde den Katholiken die Mitbenutzung eingeräumt184. Die beiden Nassau-Weilburgischen Brüder kämpften in den Kriegen auf der kaiserlichen Seite. Johann Ernst als Oberstleutnant unter dem Landgrafen Karl von Hessen gegen Frankreich, Friedrich Ludwig im kaiserlichen Heer gegen die Türken. Da letzterer bei der Belagerung von Ofen am 14. August 1684 starb, erübrigte sich die vorgesehene Teilung der Gebiete185. Dagegen machte Johann Ernst in dem Krieg gegen Frankreich Karriere als Offizier: Am 31. März 1697 wurde er zum kaiserlichen General der Kavallerie ernannt186.

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Am 4. August 1688 erneuerte Kaiser Leopold I. die 1366 an die Grafen von Nassau verliehene Reichsfürstenwürde für die Nassauischen Seitenlinien NassauUsingen, Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg. Graf Johann Ernst von NassauWeilburg nahm diese zunächst nicht an, um die für die Beurkundung notwendigen Kosten von 21420 Gulden nicht aufbringen zu müssen187. Durch den Frieden von Ryswik vom 30. Oktober 1697 kamen die Herrschaften Kirchheim und Stauf, wie die übrigen Reunionsgebiete auch – außer Straßburg und dem Elsaß –, wieder an ihren rechtmäßigen Besitzer zurück, also in unserem Falle an Johann Ernst von Nassau-Weilburg188.

Tabelle3: Grundherren der Gemeinde Ramsen von 1648 bis 1792 (Vormundschaften in []) 1651 1655 1675 1678 1683 1697 1719 1719 1753 1754 1788

Graf Ernst Casimir von Nassau-Weilburg Graf Friedrich von Nassau-Weilburg [Gräfin Christiana Elisabeth von Nassau-Weilburg] [Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler] König Ludwig XIV von Frankreich Graf Johann Ernst von Nassau-Weilburg [Gräfin Charlotte Amalia von Nassau-Weilburg] Graf (Fürst) Karl August von Nassau-Weilburg [Fürsten von Nassau-Usingen] Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau-Weilburg

Der spanische Erbfolgekrieg von 1701 bis 1714, in dem nach dem Tode des spanischen Habsburgers Karl II. am 1. November 1700 um die Nachfolge auf dem spanischen Thron gekämpft wurde, hatte erneut Auswirkungen auf das kaum erholte deutsche Gebiet links des Rheins. Kirchheimbolanden wurde durch Truppenaufmärsche stark in Mitleidenschaft gezogen und im letzten Kriegsjahr sogar französische Garnison. Inwieweit außer Kirchheimbolanden auch die Herrschaft Kirchheim und damit auch Ramsen in Mitleidenschaft gezogen wurden, ist unklar, doch scheinen die Auswirkungen des Krieges hauptsächlich in Truppendurchmärschen bestanden zu haben189.

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Trotz der Einwirkungen durch den spanischen Erbfolgekrieg war die wirtschaftliche Entwicklung der Herrschaft Kirchheim nach 1700 ein ständiger Aufschwung. Ein Grund hierfür war neben der Fruchtbarkeit des Landes und der guten Verwaltung vor allem, daß die Herrschaft Kirchheim, im Gegensatz zu den meisten anderen Herrschaftsgebieten dieser Zeit, aus einem relativ geschlossenen, abgerundeten Herrschaftsgebiet bestand190. In mehreren zwischen dem 7. Februar 1706 und dem 3. November 1707 abgeschlossenen Verträgen zwischen dem Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz und dem Grafen Johann Ernst von Nassau-Weilburg tauschte der Nassauer die abgebrannte Burg und das Dorf Bolanden sowie Marnheim und Dreisen, den Froschauer, Heuberger und Benhausener Hof sowie den Heyerhof und den Otterbergerhof in der Albisheimer Gemarkung gegen den nassauischen Anteil an den neun Rheindörfern Horchheim, Weinsheim, Wies-Oppenheim, Roxheim, Bobenheim, Mörsch, Hochheim, Pfiffligheim und Leiselheim. Dabei wurden die 1579 verliehenen Wildfangrechte von der Kurpfalz bestätigt und auf die drei abgetretenen Dörfer ausgedehnt. In den an Nassau abgetretenen Ortschaften sollte den Untertanen die freie Religionsausübung der drei im heiligen römischen Reich tolerierten Konfessionen191 gestattet bleiben192. Nach dem Tode Johann Ernsts von Nassau-Weilburg am 27. Februar 1719 übernahm Graf Karl August von Nassau-Weilburg als einziger noch lebender Sohn die Regierung193. Da am 24. Dezember 1721 seine Mutter Charlotte Amalia als Regentin und Vormund ihres Sohnes urkundet194, scheint Karl August zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter gestanden zu haben. Im Gegensatz zu den meisten anderen Herrschern deutscher Kleinstaaten, die das prunkvolle Hofleben des Sonnenkönigs in Versailles nachahmten, war er nach seinem Regierungsantritt sparsam und vor allem auf das Wohl seines Landes bedacht. Am 27. September 1737 nahm Karl August den Titel eines Reichsfürsten an, ohne jedoch der Linie von Nassau-Usingen die 1688 vorgelegten Kosten zu ersetzen195. Fürst Karl August führte die zu Beginn des Jahrhunderts begonnene Arrondierung des nassauischen Besitzes fort und machte Kirchheimbolanden zu seiner Sommerresidenz. Im Jahre 1750 wurde das Dorf Oberwiesen, welches nach dem Aussterben der Herren von Steinkalenfels, die es als Lehen gehabt hatten, als erledigtes Lehen galt, dem Amt Kirchheim196 zugeschlagen. Außerdem erwarb Fürst Karl August ein Drittel von Steinbach, das Gut Münster bei Dreisen, die Güter des Klosters Rosenthal sowie das Dorf Breunigweiler, den Herfingerhof, den Hof Fahlbrücken, die Höfe zu Albisheim sowie die Zehnten zu Eisenberg und einen Teil des Zehnten zu Rittersheim197.

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Als Karl August am 9. November 1753 starb, war der Erbprinz Karl Christian erst 18 Jahre alt und stand unter der Vormundschaft des Hauses Nassau-Usingen. Nachdem er durch eine kaiserliche Verfügung vom 8. August 1754 für volljährig erklärt worden war, übernahm er die Regierung198. Der Familientradition entsprechend, trat Karl Christian 1757 als Generalmajor in die kurpfälzische Armee ein und befehligte ein Infanterieregiment in Mannheim. Nachdem er in niederländische Dienste gewechselt hatte, heiratete er am 5. März 1760 in Gravenhage Caroline von Nassau-Oranien199. Eine Vorbedingung dieser Ehe war, daß Karl Christian zusichern mußte, die aus dieser Verbindung hervorgehenden Kinder reformiert zu erziehen200. Während des Siebenjährigen Krieges stand Karl Christian als holländischer General auf der Seite Friedrichs des Großen, während Truppen aus NassauWeilburg zu dem gegen Preußen marschierenden Reichskontingent gehörten201. Aufgrund seiner auswärtigen Verpflichtungen besuchte Karl Christian bis zum Jahre 1770 seine Stammlande nur äußerst selten. Die Verwaltung lag ganz in den Händen seines Statthalters des Oberst de la Potterie und nach dessen Tode in denen des Freiherrn von Botzheim aus Wachenheim an der Pfrimm. Auf dessen Drängen hin nahm Karl Christian im Jahre 1784 in Holland seinen Abschied und kehrte in seine Lande zurück. Zum ständigen Wohnsitz und zur Residenzstadt wählte er Kirchheimbolanden202. Am 15. November 1755 tauschte Karl Christian die ihm gehörigen 4/9 der Herrschaft Homburg an der Blies mit dem Haus Pfalz-Zweibrücken gegen das Amt Alsenz mit allen seinen „Zubehörungen“, d. h. den Orten Alsenz, Niederhausen und Winterborn203. Am 15. Oktober 1763 leistete Fürst Karl Christian zu Nassau-Weilburg an den Freiherrn Franz Georg von Sturmfeder für den Ankauf der Allodialherrschaften Börrstadt und Herfingen sowie der Mitherrschaft an Steinbach eine Abschlagszahlung von 20000 Gulden. Der eigentliche Verkauf folgte dann am 11. Juli 1764 für 62022 Gulden und 5 Kreuzer rheinischer Währung204. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts sind auch genaue Einwohnerzahlen der Gemeinden des Amtes Kirchheim überliefert, so lebten im Jahre 1781 in Ramsen 47 Familien mit insgesamt 232 Menschen. Die ständigen Abgaben betrugen 28 fl 48 Kr., monatliche Kontributionen 20 fl 45 Kr sowie das Frongeld 28 fl im Quartal. Insgesamt umfaßte das Amt Kirchheim 1583 Familien mit 8301 Einwohnern und 1688 fl ständigen Abgaben, 865 fl monatlichen Kontributionen und 852 fl Frongeld im Quartal. Der Viehbestand des Amtes belief sich auf 230 Pferde, 860 Ochsen, 2522 Kühe, 1670 Rinder, 4770 Schafe, 3740 Schweine, 60 Ziegen und 76 Fohlen205.

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Gemarkungsplan von Ramsen 18. Jhd. (Ausschnitt) LA Speyer Best. W1 Nr. 321 Nach dem Tode des Fürsten Karl Christian von Nassau-Weilburg am 28. November 1788 übernahm dessen ältester Sohn Friedrich Wilhelm die Regierung. Die Regierungsgeschäfte übergab er dem Freiherrn Hans von Gagern, der seit 1787 als Regierungsrat in nassau-weilburgischen Diensten stand206. Friedrich Wilhelm hatte sich 1788 mit der Erbgräfin Luise Isabelle von Sayn-Hachenburg verheiratet. Das fürstliche Paar verbrachte gewöhnlich den Sommer in Weilburg oder Hachenburg und den Winter in Kirchheimbolanden207. Ende des 18. Jahrhunderts bestanden die Nassauischen Besitzungen rund um den Donnersberg in den Ämtern Kirchheim208, Alsenz209 und Jugenheim210. Die Ämter Alsenz und Kirchheim - welches die alten Herrschaften Kirchheim, Stauf und Bolanden umfaßte - gehörten zur Linie Nassau-Weilburg, das Amt Jugenheim zur Linie Nassau-Saarbrücken. Die Fürsten Karl August, Karl Christian und Friedrich Wilhelm von NassauWeilburg hatten sich bemüht, den Zustand des Landes zu verbessern, so daß das Gebiet der Herrschaften Kirchheim und Stauf zu einer der schönsten und angesehensten damaligen Herrschaften Deutschlands gezählt werden konnte211. Die Überlieferung von Quellen, die etwas über das tägliche Leben im 17. und 18. Jahrhundert berichten, ist äußerst dürftig. Umso erfreulicher ist es, daß aus der

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Zeit von 1617 bis 1792 einige Judicialia erhalten sind, die uns etwas über Rechtsstreitigkeiten zwischen Einwohnern Ramsens berichten und damit einen – wenn auch geringen – Einblick in Teile des täglichen Lebens gewähren. So erfahren wir, daß im Jahr 1618 beim bischöflich-wormsischen Jäger in Ramsen gepfändet wurde, um die wegen einer Schlägerei angesetzte Strafe einzutreiben212. Aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges sind keine entsprechenden Akten überliefert, so daß die nächste Strafsache eine Klage gegen die Tochter des Jägers aus Ramsen wegen Beleidigung aus dem Jahre 1663 ist213. Weitere Rechtsstreitigkeiten gab es über Schwängerungs- und Eheversprechungssachen, was aus den Jahren 1734, 1746, 1753, 1774 und 1767 überliefert ist214. Ein in den Jahren von 1617 bis 1773 immer wiederkehrender Tatbestand ist der des Weidoder Forstfrevels215. Die Häufigkeit von Wilderei und der Versuch der Behörden, hart durchzugreifen, ist auch aus der Tatsache zu erkennen, daß Johann Niclas Schmidt, Förster zu Stauf, im Jahre 1675 „unglücklicherweise“ auf einem wormsischen Acker in Ramser Gemarkung den bischöflich-wormsischen Jäger erschossen hat216. Unserem heutigen Rechtsverständnis entsprechend, klingen Strafverfolgungen wegen Schlägereien aus den Jahren 1617 und 1660, Diebstahl eines Malters Korn im Jahr 1665 Schuldforderungen aus dem Jahr 1775 oder der Konkurs des bischöflich-wormsischen Müllers im Jahre 1772 vertraut217. Der Streit zwischen Conrad Michel und Adam Zimmermann wegen totgeschossener Gänse erscheint gar als ein etwas rabiater Vorläufer moderner, juristisch ausgefochtener Nachbarschaftsstreitigkeiten218. Aus historischer Sicht interessanter ist da der Streit um die Konfiskation des Vermögens von Adam Theobald auf dem bischöflich-wormsischen Kisselhof zu Ramsen wegen Eintretens in fremde Kriegsdienste aus den Jahren 1776-1792 und das Gesuch der leiningisch-westerburgischen Kanzlei aus Grünstadt an die nassau-weilburgische Regierung wegen der Eintreibung der dem nach Amerika ausgewanderten Balthasar Meyer vom Lauberhof bei Ramsen in einer Schlägereisache auferlegten Kosten aus den Jahren 1764 und 1765219.

6. Wirtschaftsleben in Ramsen im 17. und 18. Jahrhundert Sichtet man die überlieferten Urkunden über das Geschäftsleben von Bürgern der Gemeinde Ramsen, so stellt man fest, daß aus der Zeit zwischen 1621 und 1659 keine solchen Urkunden überliefert wurden. Ein Grund hierfür könnte zwar auch darin liegen, daß die Urkunden aus dieser Zeit verschollen sind; es erscheint jedoch wesentlich wahrscheinlicher, daß das normale Geschäftsleben in den Jah-

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ren des Dreißigjährigen Krieges nach 1621 brach gelegen hat. Aus der Zeit vor 1621 sind vor allem Darlehensaufnahmen Ramsener Bürger bei den Kirchengemeinden von Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, und Albisheim überliefert.

Darlehensaufnahmen Ramsener Bürger von 1571-1620 Datum 27. 5.1571 16. 3.1572 1589 12. 3.1589 12. 3.1589 30. 7.1592 18. 6.1594 21. 2.1596 11. 4.1597 9. 5.1606 18. 9.1606 23. 4.1608 30. 4.1611 12. 1.1612 24. 8.1612 11.11.1619 26. 1.1620

Schuldner Darlehen Adam+Lucia Geiger 20fl Veith?+Apollonia Schwab 15fl Barthel+Anna Weidenkopf 25fl Veick+Apollonia Barth 15fl Bernhard+Elsa Schwarz 10fl Philipp+Engel Geier 20fl Barthel+Anna Weidenkopf 100fl Bernhard+Elsa Schwartz 15fl Hans+Margareta Bach 55fl Niklaus+Appollonia Schohs 20fl Barthel+Anna Weidenkopf 100fl Philipp Müller 15fl Wendel+Apollonia Schwab 20fl Philipp+Kunigunde Müller 12fl Hartmann+Apollonia Bach 18fl Friedrich Müller 60fl 221 Mathias Otto 20fl

Gläubiger Göllh. Göllh. Eisenb. Kerzenh. Göllh. Eisenb. Kerzenh. Kerzenh. Eisenb. Eisenb. Albish. Eisenb. Eisenb. Kerzenh. Eisenb. Kerzenh. Kerzenh.

Urk.220 749 751 1649 19alb 4Pf 1645 13alb 764 1fl 577 5fl 1646 gebührlich 1647 2fl 3alb 584 1fl 1650 5fl 96 19alb 4Pf 1651 1fl 1652 15alb 4Pf 1653 1654 3fl 1656 1fl 1657 Zinsen 1fl 3/4fl

Die einzigen mehrfach auftauchenden Darlehensnehmer sind Barthel und Anna Weidenkopf, die insgesamt 225 Gulden bei drei verschiedenen Kirchengemeinden aufgenommen haben. Vergleicht man die von diesen beiden aufgenommenen Summen mit den sonst üblichen Darlehenssummen von 15 oder 20 Gulden, so wird man feststellen müssen, daß Barthel und Anna Weidenkopf beim Wirtschaften keine glückliche Hand hatten. Bei der Mehrheit der Darlehensaufnahmen lag der Zinssatz in der uns vorliegenden Zeit konstant bei 5%. Betrachtet man die oft zugrundeliegenden Darlehenssummen von 20 Gulden – die ja auch als Teiler in 60 und 100 wiederzufinden ist – und bedenkt die geringe Rechenfertigkeit der damaligen Landbevölkerung, so erklärt sich das wahrscheinlich in der Einfachheit der Rechnung: 5% von 20 Gulden ist genau ein Gulden.

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Gemarkungsplan von Ramsen 18. Jhd. (Ausschnitt) LA Speyer Best. W1 Nr. 323 Aus der Zeit vor 1621 sind neben den Darlehensaufnahmen noch zwei Urkunden über die Verleihung von Gütern überliefert. Am 4. März 1588 wurde das Herrengut zu Ramsen im Namen des Grafen Philipp IV. von Nassau-Saarbrücken durch den Keller zu Stauf Bartholomäus Bergner für 10 Jahre an Velten und Elsa Bach verliehen. Die jährlich abzuliefernde Pacht bestand aus 4 und 1/2 Malter Korn. Diese Verleihung wurde am 2. Mai 1603 im Namen des im März 1602 an die Regierung gelangten Grafen Ludwig II. von Nassau für 10 Jahre erneuert222. Die übrigen überlieferten Güterverleihungen betreffenden Urkunden stammen alle aus der Zeit nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. So stammt die nächste überlieferte Nachricht über das Herrengut vom 24. September 1688, an dem es für eine jährliche Pacht von 4 Malter und 2 Firnsel Korn, sowie 1 Malter und 2 Firnsel Hafer an Philipp Groß in Erbbestand übergeben wurde223. Am 20. November 1764 erhielt der Müller Franz Brand aus Ramsen als Meistbietender durch die fürstlich-nassauische Hofkammer zu Weilburg das sogenannte Hennische Gut zu Ramsen für einen jährlichen Zins von 38 Gulden und 30 Kreuzer auf 12 Jahre in Bestand. Die Pachtsumme scheint für das Gut zu hoch gewesen zu sein, denn nachdem Franz Brand im Jahre 1771 um einen Erlaß seines Pachtrückstandes gebeten hatte, wurde das Hennische Gut nach Ablauf der

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12 Jahre am 30. Januar 1776 für die geringere Pachtsumme von 30 Gulden jährlich ebenfalls für 12 Jahre an den Meistbietenden Heinrich Eberhard übergeben. Die Größe des Gutes wurde hierbei mit „24 Morgen, 32 Ruthen und 5 Schuh“ angegeben. Nächster Bewirtschafter des Hennischen Gutes wurde am 6. November 1787 der ehemalige Unterförster zu Ramsen Karl Dünckelberg, der das Hennische Gut, den Bernhardinischen Acker am Frauenholz und die Ellenbachswiesen in Erbbestand erhielt. Die Pacht für dieses mit einer Größe von 28 Morgen und 33 Ruthen angegebenen Gebietes betrug Jährlich 70 Gulden. Die Verleihung wurde am 6. August 1789 beim Regierungsantritt des Fürsten Friedrich Wilhelm von NassauWeilburg erneuert224. Das dritte in Ramsen gelegene nassau-weilburgische Gut über das wir informiert sind, ist das sogenannte Rosenthaler Hofgut. Dieses wurde am 2. April 1661 Christian Kuhhirt zu Ramsen für eine jährliche Pacht von 13 Gulden und 4 Albus auf 10 Jahre in Bestand gegeben. Die nächste überlieferte Verleihung des Rosenthaler Hofgutes fand am 21. März 1733 statt, an dem es für eine Pacht von 14 Malter Hafer und 14 Gulden auf 12 Jahre an den Schultheiß Andreas Haintz verliehen wurde. Diesem folgte nach Ablauf der Verleihungsfrist am 2. Mai 1745 Barthel Wälder gegen 21 Malter Hafer und 32 Gulden für 12 Jahre. Barthel Wälder scheint sich mit der Pachtsumme übernommen zu haben, denn er bemühte sich in den Jahren von 1751 bis 1754 um einen Pachtnachlaß. Die Neuverleihung am 3. März 1757 erhielt er dann gemeinsam mit der Witwe des Nicolaus Wehn für eine Pacht von 33 Gulden und 21 Malter Hafer. Ab dem Jahr 1781 bemühte sich der Erbbestandsmüller zu Ramsen, Heinrich Eberhardt, der von 1776 bis 1787 das Hennische Gut in Bestand hatte, das bisher verpachtete Rosenthaler Hofgut zu Ramsen als Erbbestand zu erhalten. Dieses Bemühen war von Erfolg gekrönt, denn 1786 ersuchte er als Erbbeständer des Rosenthaler Hofgutes um die Genehmigung zur Veräußerung des Gutes und Erbbestandsvergabe desselben an Karl Dünckelberg. Da Dünckelberg am 6. November 1787 das Hennische Gut in Erbbestand erhielt, scheint aus diesem Verkauf des Rosenthaler Hofgutes nichts geworden zu sein, so daß sowohl Eberhardt als auch Dünckelberg umdisponieren mußten225. Neben dem Rosenthaler Hofgut gab es noch weitere zur Kellerei Rosenthal gehörige Äcker und Wiesen bei Ramsen. Die erste Nachricht über eine Verleihung solcher Güter betrifft eine die „große Rosenthaler Wiese“ genannte Wiese im Schwanergrund, die zusammen mit 3 Morgen Ackerland am 9. März 1659 auf 6 Jahre an den Zimmermann Johann Thaleisen aus „Kirchheim unter Leiningen“

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vergeben wurde. Weitere Nachrichten stammen vom 8. Januar 1671, an dem sie für eine Pacht von je einem Malter Hafer und Korn und einem Gulden auf zwei Jahre gemeinschaftlich an Johann Philipp Pfeiffer und Hans Erhard Kuhhirt aus Ramsen sowie Matthes Brandstetter aus Rosenthal verliehen wurde. Die nächste Nachricht über die Verleihung des Rosenthaler Ackers stammt vom 21. Mai 1745, an dem derselbe für jährliche 4 Malter Hafer und 9 Gulden an Konrad Mauth und den Schultheißen Andreas Haintz auf 12 Jahre in Bestand gegeben wurde. Einen weiteren 20 Morgen und 32 Ruthen großen zur Rosenthaler Kellerei gehörigen Acker erhielt am 3. März 1757 für 4 Malter Hafer und 4 Gulden Stefan Groß, der ihn bereits vorher in Bestand hatte, auf weitere 12 Jahre226. Aus den Verleihungen ist sehr deutlich abzulesen, daß sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts im Amt Kirchheim ganz allmählich die Umwandlung von Naturalin finanzielle Abgaben durchsetzte. Noch bis ins Jahr 1757 wurden neben Geldzahlungen auch Naturalabgaben als Pacht vereinbart. Bei Durchsicht der Urkunden stellt man außerdem fest, daß ab Mitte des 18. Jahrhunderts die Bestandsvergabe im „Wettbewerb“ der Bauern untereinander stattfand. Die meisten Urkunden seit dieser Zeit tragen neben dem Namen des neuen Beständers den Zusatz „als Meistbietenden“, so daß derjenige Bewerber zum Zuge kam, der das höchste Pachtangebot machen konnte. Das sich einzelne Pächter dabei auch übernommen haben, sieht man am oben beschriebenen Fall des Barthel Wälder als Pächter des Rosenthaler Hofgutes. Neben den Fürsten von Nassau-Weilburg hatte im 18. Jahrhundert auch der Bischof von Worms in Ramsen Güter des ehemaligen Klosters Ramsen als Bestand zu vergeben. So erhielt am 2. September 1719 der Müller Philipp Groß aus Ramsen, der seit 1688 das nassau-weilburgische Herrengut in Erbbestand hatte, vom Bischof zu Worms die Bannmühle zu Ramsen gegen eine jährliche Pacht von 10 Malter Korn nebst 3 Gulden von der Mühl- und Agnesenwiese in Erbbestand227. Außerdem ist eine Verleihung des Kloster-Hofgutes zu Ramsen vom 11. Dezember 1776 an die bisherigen Beständer Adam Zimmern und Franz Nippgen auf weitere neun Jahre gegen eine jährliche Pacht von 100 fl Wiesenzins, 40 Malter Korn und 26 Malter Hafer überliefert228. Ein weiterer vom Landesherren abhängiger Wirtschaftszweig war das Mühlenwesen. Darüber ist bekannt, daß im Jahre 1592 der Schultheiß von Ramsen Hanß Geiger bei der nassau-weilburgischen Regierung um die Erlaubnis nachsuchte, eine Mühle errichten zu dürfen229.

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Gemarkungsplan von Ramsen 18. Jhd. (Ausschnitt) LA Speyer Best. W1 Nr. 364a Die nächste überlieferte Nachricht über die Situation der Mühlen in und bei Ramsen stammt aus dem 18. Jahrhundert. Einem Bericht des Jahres 1743 ist zu entnehmen, daß zum Bau der Neu- oder Papiermühle in Eisenberg die ganze Herrschaft Stauf Frondienste leisten mußte. Pferdebesitzer mußten hierbei ihre Gespanne zur Verfügung stellen, die übrigen Dorfbewohner „Handfron“ beim Holzfällen, Erdarbeiten und der Uferbefestigung leisten. In Ramsen wurden die Fronfahrten von Schultheiß Andreas Haintz, in Göllheim von Schultheiß Johannes Meurer registriert: Göllheim 257, Kerzenheim 338, Eisenberg 526, Ramsen 65, Stauf 52 und Sippersfeld 97 Tage230. Im 18. Jahrhundert gab es in Ramsen folgende Mahlmühlen: Die Mühle des Johann Martin Henn mit 1 Gang und 8 Malter Korn als Abgabe für den Wasserfall, die Schneid- und Mahlmühle des Lorenz Schuhmacher (1762) sowie die Klostermühle Ramsen mit 2 Gängen. Der Bischof von Worms verlangte für den Wasserfall 9 Malter Korn jährlich231. Im ganzen Amt Kirchheim gab es um die Mitte des 18. Jahrhunderts nur zwei herrschaftliche Lohmühlen: in Albisheim und in Eisenberg. Die in den Gemeinden Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Ramsen, Sippersfeld und Stauf anfallenden Rinden sollten in Eisenberg gemahlen werden232.

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Am 18. Januar 1762 verlieh die fürstlich nassauische Hofkammer zu Weilburg die bis dahin auf Zeit verpachtete herrschaftliche Mahlmühle zu Eisenberg zuzüglich vier Morgen Wiesen in Ramser Gemarkung an den bisherigen Erbbeständer der Papiermühle zu Albisheim Johannes Bohlander und seine Frau Margarethe Katherine zur Einrichtung einer Papiermühle gegen Erlegung von 1000 Gulden und einer jährlichen Pacht von 115 Gulden in Erbbestand233. In der Feudalzeit nutzten neben der Kurpfalz und dem Bischof von Worms (für das Kloster Ramsen) 13 Gemeinden den Stumpfwald als Holzlieferanten. Da Raubbau die Bestände fast vernichtete, mußten in der Mitte des 18. Jahrhunderts in Ramsen zwei Sägemühlen ihren Betrieb einstellen. In einem Schreiben des Amtes Kirchheim vom 13. Dezember 1759 an die Regierung in Weilburg wird festgehalten, daß Barthel Wälter seine Bordmühle in Ramsen abreißen wolle, da „der Stumpfwald, im Besitze des Bistums Worms und vieler auswärtiger Gemeinden, woraus er ehemals seine Schneidklötze erhalten, von solchem Gehölz völlig entblößet sei“. Die Mühle wurde dann zwei Jahre später tatsächlich stillgelegt. Diese von Barthel Walter verödet hinterlassene Schneidmühle auf der Eißbach zu Ramsen wurde dann 1761 an Andreas Fischer von Breunigweiler in Erbbestand vergeben234. Nur 17 Jahre später, im Jahre 1778, schloß die an die Mahlmühle angefügte Sägemühle des Lorenz Schuhmacher oberhalb Ramsens, nachdem er 5 Jahre vorher bereits um einen Pachtnachlaß gebeten hatte, „da es seit langen Jahren an tüchtigem Gehölz, um Schneidmühlen damit zu beschäftigen, fehle“235. Die nächste Nachricht über die herrschaftliche Mahlmühle zu Ramsen ist die vom Verkauf und der Erbbestandsvergabe an Henrich Eberhard in den Jahren 1778 bis 1781. Besonders gut muß aber auch der Betrieb der Mahlmühle nicht gelaufen sein, denn schon im Jahr 1782 bat Heinrich Eberhard darum, auf seine Erbbestandsmühle Schulden aufnehmen zu dürfen, und 1791 wurde sie dann an Daniel Herzler in Erbbestand übergeben236.

7. Religionsstreitigkeiten im Amt Kirchheim Der fortschrittliche Geist des Fürsten Karl August von Nassau-Weilburg zeigte sich unter anderem darin, daß er bereits zu Beginn seiner Regierungszeit anfing, den Geistlichen seiner Länder in drei verschiedenen Gehaltsklassen ein festes Gehalt zuzusichern. Diese Maßnahme sollte die Pfarrer mehr an ihr Amt binden und Stellenjägerei aus wirtschaftlichen Gründen überflüssig machen237. Ende des 17. Jahrhunderts bestand die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung im Fürstentum Nassau-Weilburg aus Lutheranern.

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In der Herrschaft Kirchheim gab es neben wenigen Katholiken nur eine geringe Zahl an Reformierten. In Albisheim etwa 40, in Bennhausen 15, in Eisenberg 30, in Kerzenheim 25, in Morschheim 25, in Orbis 40, in Sippersfeld 5 und in Stauf 10. In den Gemeinden Bischheim, Dannenfels, Göllheim, Ramsen, Rittersheim und Rüssingen dagegen gar keine Reformierten238. Durch den Gebietstausch von 1706 kamen mit Bolanden, Dreisen und Marnheim drei geschlossen reformierte Gemeinden zur Herrschaft Nassau. Solange die verschiedenen Bekenntnisse sich für das Wohl des Landes einsetzten und den Fürsten Karl August in seinen Zielen unterstützten, tolerierte dieser sie. Die Anzahl der Reformierten in der Stadt Kirchheimbolanden wuchs, weil Fürst Karl August neu zuziehenden Handwerkern und Kaufleuten Vergünstigungen anbot, um seine Residenzstadt zu vergrößern. Die Mehrzahl der Zuziehenden waren Reformierte aus dem benachbarten kurpfälzischen Gebiet, die den Fürsten um freie Religionsausübung baten. Diese wurde ihnen für die Stadt Kirchheimbolanden auch gewährt. Durch ein Dekret vom 13. Januar 1738 wurden in der Stadt Kirchheimbolanden den Reformierten die gleichen Rechte eingeräumt wie den Lutheranern. Außerdem durften die Reformierten einen Lehrer ihrer Religion einstellen oder ihre Kinder in die lutherischen Schulen schicken. Sie mußten dabei im Falle der Nichtbenutzung auch nichts zu deren Erhaltung beisteuern239. Der reformierte Prediger der Stadt Kirchheimbolanden erhielt mit einem Dekret vom 25. August 1748 die Erlaubnis, in den zur Herrschaft Kirchheim gelegenen Ortschaften, Orbis, Morschheim, Bischheim, Rittersheim, Dannenfels, Bennhausen und Albisheim, ungehindert alle religiösen Handlungen vorzunehmen. Marnheim, Dreisen und Bolanden hatten als rein reformierte Ortschaften eigene reformierte Prediger. Die Tatsache, daß bei dieser Aufzählung die Orte Ramsen, Göllheim, Eisenberg und Kerzenheim nicht erwähnt werden, läßt den Schluß zu, daß in diesen Gemeinden die Anzahl der reformierten Untertanen so gering oder gar nicht existent war, daß hierfür keine Privilegierung notwendig wurde. Die reformierten Geistlichen waren nun größtenteils zufrieden gestellt, die lutherischen dafür umso aufgebrachter. Die weiterhin stattfindenden Brüche der fürstlichen Erlasse hatten ein „regiminal Rescript“ zur Folge, in welchem jedwedes Nichtbefolgen der Anweisungen der fürstlichen Regierung mit 50 Gulden Strafe belegt wurde. Obwohl jetzt die Zuwiderhandlungen abnahmen, hielt sich von Seiten der lutherischen Untertanen eine Mißstimmung gegen das Fürstenhaus. Trotzdem blieben Streitigkeiten zwischen

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den beiden Bekenntnissen bestehen und fanden schließlich im sogenannten „ABC-Buch-Krieg“ ihren Höhepunkt. Erst in den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts kehrte dann allmählich im Streit der Bekenntnisse Ruhe ein240. Als in Religionsfragen rückständig, ja gegenüber den kurpfälzischen Nachbarn 50 Jahre zurück erlebte Freiherr von Botzheim241 die Untertanen im Amt Kirchheim, als er 1751 in nassau-weilburgische Dienste trat. Vor allem die beiden evangelischen Konfessionen, die lutherischen und die reformierten, standen einander verbohrt und feindselig gegenüber. Beide Seiten berichteten der Regierung von ständigen Übergriffen der jeweils anderen Seite. Hauptbeschwerdepunkte waren Kindstaufen und Beerdigungen durch die Pfarrer der anderen Konfession242. Die Regierung ließ daraufhin eine Untersuchung in die Wege leiten, inwieweit die Vorwürfe der Wahrheit entsprächen. Ein weiterer Vorwurf bestand darin, daß es in den evangelisch-lutherischen Schulen den reformierten Kindern nicht gestattet sei, den Heidelberger Katechismus zu lernen. Die reformierten Gemeinden des Amtes Kirchheim reichten am 1. Oktober 1763 ein Gesuch ein, ihre Kinder im Heidelberger Katechismus unterrichten lassen zu dürfen243. Die Regierung reagierte zunächst mit einer Verfügung vom 12. Oktober 1763, die bestimmte, daß bei gemischten Ehen die vor der Ehe getroffenen Abmachungen bezüglich der Religion der Kinder unumstößlich seien. Zum Heidelberger Katechismus wurde festgeschrieben, „daß derselben (evangelisch-reformierten Amtseinwohner) Kinder von den evangelisch-lutherischen Schulmeistern in dem Heidelberger Catechismus ... unterrichtet werden sollen“244. Im Gegensatz zu der Verordnung über das Kirchen- und Schulwesen vom 26. Oktober 1704, in der festgeschrieben wurde, daß in den Schulen nur evangelisch-lutherische Bücher erlaubt seien, und Katholiken oder Reformierten explizit untersagt wurde, eigene Bücher mitzubringen245, war dies ein großer Fortschritt. Für die Gemeinden mit einer reformierten Mehrheit, wie z. B. Bolanden, Marnheim und Dreisen, wurde eine entsprechende Verfügung erlassen. Mit einem Erlaß vom 5. Januar 1765 wurde es den Lehrern bei Strafe untersagt, reformierte Kinder im lutherischen Katechismus abzuhören sowie den lutherischen Katechismus als Lesebuch zu benutzen. Außerdem wurde bezüglich der Religion der Kinder aus Mischehen verfügt, daß die Söhne automatisch die Religion des Vaters, die Töchter die der Mutter annehmen müßten, ohne daß die Eltern etwas anderes bestimmen könnten.

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Um die Unmenge vorhandener Feiertage im Lande zu verringern, wurden per fürstlichem Erlaß vom 21. August 1767 nur noch folgende Feiertage als solche aufrechterhalten: Ostern, Pfingsten und Weihnachten (je 2 Tage), Neujahr, Karfreitag, Mariä Verkündigung und Christi Himmelfahrt (je 1 Tag) sowie Gründonnerstag, das Fest der Heiligen-Drei-Könige und die monatlichen Bußund Bettage (nur je ein halber Tag). Vor allem die Bauern hielten sich zunächst nicht an die Regelung und gingen an den abgeschafften Feiertagen trotzdem – auch ohne Pfarrer – in die Kirche, so daß es einige Zeit dauerte, bis sich diese durchsetzte246. Wesentlich rebellischer reagierten die Untertanen auf die Verordnung vom 29. April 1768, die „Mißbräuche bei Eheverlöbnissen und Hochzeiten, bei Kindtaufen, Leichenbestattungen und Trauern betreffend“. Um einem ausufernden Aufwand entgegenzusteuern, wurde von Seiten der Regierung festgeschrieben, die Särge aus „gemeinem“ Holz anzufertigen. Gleichzeitig wurden „Trost-, Wein- und Leichenschmaus“ sowie „Leichenkronen und Leichenkränze“ verboten. Außerdem sollten keine Grabsteine und Kreuze mehr auf die Gräber gesetzt werden, „weil beides eine unnötige Ausgabe sei“. Vor allem gegen Letzteres regte sich erbitterter Widerstand bis hin zum Aufruhr, so daß die Regierung mit dem 30. August 1768 wieder Kreuze und Leichenkronen gestatten mußte247.

8. Das Schulwesen im Amt Kirchheim Im Jahre 1575 besaßen nur drei Orte des Amtes Kirchheim Schulen: Kirchheimbolanden, Albisheim und Marnheim248. Erst im Jahre 1703 wurde auch in Ramsen eine Schule errichtet und Johann Jost Lohmelius als Schulmeister angestellt249. Der Reformeifer und das fortschrittliche Gedankengut des Fürsten Karl August von Nassau-Weilburg ist auch bei seinen das Schulwesen betreffenden Maßnahmen zu erkennen. Am 24. Oktober 1737 wurde „Behufs der dringend nöthigen Verbesserungen des Schulwesens“ eine allgemeine Schulordnung erlassen250. Darin wurden zum ersten Mal Schulpflicht und Schulzwang vorgeschrieben. Der Lehrer mußte Versäumnislisten führen und diese wöchentlich dem Pfarrer vorlegen; unentschuldigtes Fehlen wurde mit 1 Heller Strafe belegt. Die Schulpflicht begann mit dem 6. Lebensjahr und umfaßte 8 Schuljahre sowie den Lehrstoff: Katechismus, Lesen, Schreiben, Rechnen, Anleitung zur Gottesfurcht, zum Gehorsam gegen Eltern und Obrigkeit sowie zur Sittlichkeit. Der Pfarrer war dazu verpflichtet, die

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Oberaufsicht über die Schule und den sittlichen Lebenswandel des Lehrers zu übernehmen. Rechnen sollte in der Folgezeit wichtigstes Unterrichtsfach werden; die Schüler sollten nur von der Schule entlassen werden, wenn sie die Grundrechenarten, Dreisatz und Bruchrechnung beherrschten. Da es jedoch immer noch keine spezielle Lehrerausbildung gab, kam es dazu nicht. Weil außerdem die Bezüge nach wie vor sehr gering waren, ergriffen nur sehr wenige den Lehrerberuf251. Auch dem Sohn Karl Augusts, dem Fürsten Karl Christian von Nassau-Weilburg, lag in seiner Regierungszeit die Reform des Schulwesens in seiner Herrschaft besonders am Herzen. Der erste Schritt für diese Reform war eine Befragung der Lehrer über den Stand des Unterrichtes und der Schulgebäude. Die Regierung forderte sodann die Lehrer auf, „die Jugend in Rechnen, Schreiben, Lesen, Singen und den Hauptstücken der christlichen Lehre gebührend zu unterrichten.“ Eine weitere Aufforderung erging an Gemeinden, „ihre Schulhäuser in beständigem, gutem, wohnbarem Zustand zu erhalten“. Vor allem in den Gemeinden Ramsen, Bischheim, Dannenfels und Kerzenheim waren die Schulgebäude in einem jämmerlichen Zustand. Immerhin hatten es die Lehrer dort aber noch besser als z. B. in Dreisen, denn dort gab es weder ein eigenes Schulhaus noch eine Lehrerdienstwohnung. Der Lehrer wohnte dort „auf dem Rathaus“252. Allerdings wurde den Lehrern eine Gehaltsaufbesserung in Aussicht gestellt, „so wie Proben von ihrem Zunehmen in der Gefälligkeit und in dem Fleiß“ erkennbar seien253. Die Beurteilung und die Entscheidung darüber lag bei den Pfarrern, die der Regierung das Ergebnis ihrer Beurteilung mitteilen sollten. Die Gemeinden, die über eigenen Waldbesitz verfügten, wurden verpflichtet, das Brennholz für die Schule bereit zu stellen. Inhaltlich sollte das immer noch kaum beachtete Rechnen mehr in den Vordergrund gestellt und für alle zur Pflicht werden254. Trotz dieser Reformen blieben die Lehrergehälter äußerst dürftig. Im Jahre 1769 erhielten die 19 lutherischen und 4 reformierten Lehrer der Herrschaft Kirchheim zusammen jährlich 1745 Gulden zuzüglich Wohnung, Holz und Beigaben. Die 23 Lehrer unterrichteten im Jahre 1771 in der Herrschaft Kirchheim 1162 evangelische Schüler. Außerdem gab es immer noch keine festgelegte Lehrerausbildung. Um Lehrer zu werden, mußte man lediglich von Geistlichen abgehaltene Aspirantenkurse besuchen. Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts kamen erste Ansätze einer staatlich organisierten Lehrerausbildung auf255.

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Hart blieb die Regierung bei der Frage nach Einstellung katholischer Lehrer, um eigenen katholischen Unterricht abhalten zu können. Noch im Jahre 1768 bemerkte sie, daß der Artikel des Friedens zu Osnabrück, welcher die Möglichkeit der Anstellung eines „Präceptor privatus oder domesticus“ aufzeigt, für die Katholiken der Herrschaften Kirchheim und Stauf nicht in Frage komme. Erst auf Druck des Kurfürsten von Mainz – in seiner Eigenschaft als Bischof von Worms – und des Kurfürsten von der Pfalz wurde den Katholiken erlaubt, einen Privatpräzeptor anzustellen, der bei den Eltern der Kinder in Kost ging und in der Wohnung des Pastors unterrichtete. Die katholischen Kinder wurden nun nicht mehr zum Besuch der lutherischen Schulen verpflichtet, mußten aber trotzdem zur Besoldung des lutherischen Lehrers beitragen. Die Katholiken von Ramsen waren hierbei in der Entrichtung ihrer „Schuld“ an den lutherischen Lehrer sehr nachlässig256. Aus dem 18. Jahrhundert überlieferte Nachrichten über die Schule in Ramsen sind Beschwerden der Gemeinde Ramsen gegen den Schulmeister Georg Marx bei ihrem Landesherren aus dem Jahre 1772. Der Schriftverkehr hierüber reicht bis ins Jahr 1775257. Am 23. August 1762 gründete Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg eine Pensionskasse für die Witwen und Waisen seiner weltlichen Dienerschaft. Zunächst war die Mitgliedschaft freiwillig, ab dem 10. Mai 1798 verpflichtend. Diesem Muster entsprechend, folgte am 31. August 1765 eine für die Geistlichkeit und am 18. Februar 1777 eine für die evangelischen Lehrer. Grund für die Einrichtung dieser Pensionskassen war einerseits die aufgeklärte Grundhaltung des Fürsten, „alles zum Wohl des Volkes“ einzurichten. Andererseits war die Einrichtung solcher Witwen- und Waisenkassen eine Möglichkeit, seine Beamten enger an den Staat zu binden. Da sie sich jetzt keine Gedanken mehr um die Versorgung ihrer Hinterbliebenen machen mußten, konnten sie sich voll und ganz auf ihre Aufgaben im Dienste des Staates konzentrieren258.

9. Der sogenannte ABC-Buch Streit Obwohl der sogenannte ABC-Buch-Streit, der im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts im Amt Kirchheim hohe Wellen schlug, in Ramsen wesentlich gemäßigter angegangen wurde als in anderen Orten des Amtes Kirchheim, soll er hier doch relativ ausführlich beschrieben werden. An den massiven Protesten gegen ein einfaches Schulbuch erkennt man sehr deutlich die Grundhaltung der nassauischen Untertanen auch in Ramsen und ihre radikale Ablehnung jeder Neuerung.

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Diese Einstellung bereitete kaum 20 Jahre später den französischen Revolutionären und den von ihnen unterstützten Mainzer Jakobinern ebenfalls erhebliche Schwierigkeiten bei der von ihnen gewünschten Einführung politischer und gesellschaftlicher Freiheiten. Um eine weitere Reform und vor allem eine Vereinheitlichung des Schulwesens voranzutreiben, beauftragte Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg im Sommer 1776 die beiden lutherischen und den reformierten Pfarrer Kirchheimbolandens damit, sich Gedanken über die Vereinheitlichung des Schulwesens zu machen. Diese faßten ihre Gedanken zu einer neuen „Erziehungsanstalt“ in einer Denkschrift zusammen259. Der Name „Erziehungsanstalt“ ist hierbei nicht sehr glücklich gewählt, denn es handelte sich darum, gemeinsame Versammlungen von Geistlichen und Lehrern zu organisieren, um diese weiterzubilden260. Der Fürst nahm die vorgestellten Ideen gerne auf und ordnete mit einem „Regierungs- und Consistorialrescript“ vom 12. September 1776 für die Ämter Kirchheim und Alsenz die Einrichtung von einheitlichen Erziehungsanstalten nach dem vorgeschlagenen Muster an261. Zu dieser Idee einer Vereinheitlichung des Schulwesens paßten allerdings die bisherigen Schulbücher, die anhand religiöser Texte, wie dem Vaterunser und den 10 Geboten, das Lesen lernen ließen, nicht mehr. Deshalb sollte ein neues Lesebuch erstellt werden, das nur zum Lesenlernen und nicht auch gleichzeitig zum Religionsunterricht dienen sollte. Das Lesebuch sollte von lutherischen, reformierten und katholischen Kindern gleichermaßen benutzt werden können und mußte alleine aus diesem Gesichtspunkt heraus kirchlich und religiös neutral sein262. Das nach diesen Gesichtspunkten erarbeitete „ABC-Buchstabier und Lesebuch“ erschien 1776 und beinhaltete das kleine und das große Alphabet, die einfachen und zusammengesetzten Selbst- und Mitlaute, einsilbige Buchstabenverbindungen, Hauptwörter, neun moralische kurze Erzählungen und zwei kleine Gedichte sowie zum Schluß das Einmaleins263. Nachdem Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg das neue Buch genehmigt hatte, wurde es im Januar 1777 an alle Kinder verteilt. Unmittelbar danach kamen von vielen Seiten Proteste auf, die mit der Grundstimmung „Die Religion ist in Gefahr“ mobil machten. Vor allem die lutherischen Untertanen waren nicht gewillt, das Voranschreiten von Vorrechten der Reformierten weiter zu dulden. Viele beäugten ohnehin schon die Zusicherung, die Karl Christian vor seiner Eheschließung geben mußte, daß er seine Kinder reformiert erziehen werde, mit Mißtrauen, ja einige fragten sich, ob der Fürst gar heimlich selbst schon ein Reformierter war.

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Das neue „nicht-lutherische“ ABC-Buch war somit der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen brachte. Die Eltern gaben ihren Kindern die alten Schulbücher mit oder schickten sie gar nicht zur Schule. Die Regierung war in der Frage des Schulbuches jedoch nicht gewillt, von ihrem Standpunkt abzuweichen, und ließ die Widerstandleistenden verhaften. Am 5. Februar 1777 reichten daraufhin die Einwohner der Orte Albisheim, Bischheim, Göllheim, Kerzenheim, Rüssingen und Orbis bei der Regierung eine Bittschrift ein, in der sie darum baten, ihre alten lutherischen Bücher beibehalten zu dürfen und die wegen des ABC-Buch-Streites Inhaftierten freizulassen. Da die Regierung auf diese Bittschrift nicht einging, schlossen die Einwohner von Albisheim, Bischheim, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Rüssingen und Orbis ein Abkommen, gemeinsam Widerstand zu leisten und die Bücher nicht anzunehmen, auch wenn die Regierung dies mit Gewalt durchsetzen wolle. Die Orte Ramsen, Bennhausen, Dannenfels, Sippersfeld, Stauf, Oberwiesen und die Stadt Kirchheimbolanden sowie die Orte Bolanden, Dreisen und Marnheim beteiligten sich nicht daran, trauten sich also nicht, gegen die Regierung aufzubegehren, oder waren – wie die größtenteils reformierten Gemeinden Bolanden, Dreisen und Marnheim – mehrheitlich gerne bereit, das neue aus ihrer Sicht „gesäuberte“ ABC-Buch anzunehmen. Die meisten der widerstandleistenden Untertanen versprachen nach mehreren Tagen Arrest den Gehorsam sowie, das Buch einzuführen, und wurden daraufhin freigelassen. Nur zwei Marnheimer und ein Albisheimer blieben hartnäckig und sollten deshalb in das Zuchthaus nach Weilburg gebracht werden. Als der Transport in die Ortschaft Ilbesheim, die zur österreichischen Grafschaft Falkenstein gehörte, kam, befreiten Bauern aus Albisheim, Bischheim, Marnheim und Rittersheim die Gefangenen. Der Albisheimer Nickel Morgenstern, der als der Kopf des Tumultes galt, setzte daraufhin ein Schreiben an die nichtbeteiligten Orte Ramsen, Bolanden, Dannenfels, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Sippersfeld, Stauf und Rüssingen auf, in dem deren Bewohner aufgefordert wurden, nach Kirchheimbolanden zu kommen und zu zeigen, daß man am rechten Glauben und damit auch an den alten Lesebüchern festhalten wolle. Am Morgen des 19. Februar 1777 versammelten sich daraufhin mehrere hundert Personen in Kirchheimbolanden und forderten die Abschaffung des neuen ABCBuches und die Freilassung der übrigen Gefangenen. Da in dem Moment kein Militär zur Abwehr zur Verfügung stand, wurden die Gefangenen unter Auflegung einer Geldbuße freigelassen.

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Fürst Karl Christian von Nassau-Weilburg hatte seine Familie und sich bereits vor diesem Tumult nach Oppenheim in Sicherheit gebracht und bat von dort aus den Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz um Hilfe und die Entsendung von Truppen. Am 20. Februar erschien der Oberst Graf Kuhn mit 800 Mann kurpfälzischer Truppen im Amt Kirchheim, wodurch die Auflehnung beendet wurde. Morschheim schickte am gleichen Tage, Göllheim und Bischheim am 21., Rittersheim, Orbis und Marnheim am 22. sowie Sippersfeld am 23. Februar Deputierte nach Kirchheimbolanden, die erklärten, daß man das ABC-Buch annehmen wolle und wegen des Aufstandes um Gnade bitte. Die Untertanen, die sich aktiv an den Aufwiegelungen beteiligt hatten, wurden festgenommen, und am 23. und 24. Februar verließen die letzten kurpfälzischen Truppen schon wieder das Kirchheimer Gebiet264. Nickel Morgenstern und einigen anderen Hautpträdelsführern gelang jedoch die Flucht, und diese strengten einen Prozeß „im Namen der lutherischen Untertanen der Herrschaft“ vor dem Reichskammergericht in Wetzlar an. Der Prozeß dauerte viele Jahre, schuf eine ungeheuere Verbitterung und lenkte das Interesse großer Kreise Deutschlands auf das kleine nassau-weilburgische Fürstentum. Letztendlich verlief der Prozeß jedoch, nachdem einige Juristen gut daran verdient hatten, im Sande. Am 31. März 1781 gaben die Gemeinden Albisheim, Dreisen, Göllheim Kerzenheim, Marnheim, Morschheim, Orbis und Sippersfeld ihren Widerstand endgültig auf und erklärten sich bereit, das ABC-Buch anzunehmen265. Die Gemeinden Bischheim und Rittersheim folgten im Jahre 1782266. Im Zusammenhang mit dem ABC-Buch-Streit entstand am 14. Februar 1777 ein von einem anonymen Verfasser gedichtetes Spottlied, welches in 17 Strophen die Bürger fast aller Ortschaften der Herrschaft Kirchheim aufforderte, für den „wahren Glauben“ einzutreten und gegen das ABC-Buch vorzugehen. Die Ramsen betreffende Strophe lautet: „Tritt auf des Glaubens Bahn Und, Ramsen, ziehe an Des Glaubens Helm und Schilde. Und zu des Glaubens Bilde, Zu diesem Glaubensseil, Behende, Ramsen, eil'! Des Luthers Glaub' und Lehr' Mit Gut und Blut vermehr'. Vertilge, welche seind Des Kreuzes arge Feind'.“267

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Ramsen hatte keine eigene lutherische Pfarrei, sondern war Filiale von Eisenberg. Deshalb wird in der Ramser Strophe im Gegensatz zu den meisten anderen auch kein Pfarrer namentlich angesprochen268. Die wenigen Katholiken Ramsens wurden wechselnd von Neuleiningen, Eisenberg, Göllheim, Hettenleidelheim, Rodenbach, Börrstadt und Wattenheim aus seelsorgerisch versorgt269. Insgesamt verursachte der „ABC-Buch-Streit“ der Herrschaft Kirchheim Kosten von 60000 Gulden270. Außerdem wurden dadurch die ganzen Maßnahmen zur Schulreform zurückgeworfen. So verlief der Unterricht in den Volksschulen gegen Ende des 18. Jahrhunderts im wesentlichen in der alten Form. Er bestand aus Lesen, Schreiben und Religion. Da die meisten Lehrer selbst nicht viel davon verstanden, wurde Rechnen immer noch nur in sehr geringem Maße betrieben. Die Ursachen lagen in der schlechten Besoldung und der mangelhaften Vorbildung der Lehrer. Von Seiten der Regierung wurde zwar versucht, die Lehrerbildung durch entsprechende Kurse zu verbessern. Diese Idee setzte sich jedoch noch nicht durch271.

10. Unter französischer Herrschaft Beim Einmarsch der französischen Revolutionstruppen in die Pfalz im Juli 1792 floh die Fürstin Isabelle von Nassau-Weilburg aus Kirchheimbolanden über Weilburg nach Hachenburg. Fürst Friedrich Wilhelm blieb in Weilburg, das am 10. November 1792 von französischen Truppen besetzt wurde. Bis ins Jahr 1798 lebte die fürstliche Familie in Weilburg, danach begab sie sich ins Exil nach Bayreuth.272. Im Herbst 1792 zog die französische Revolutionsarmee unter General Adam Philippe Custine über Landau, Speyer und Worms nach Mainz, dessen Reichsfestung am 21. Oktober 1792 genommen wurde. Im Zuge dieser Eroberungen kamen am 17. Oktober 1792 französische Truppen in die Nordpfalz273. Am 22. Oktober 1792 stellte General Custine dem Fürsten von Nassau-Weilburg einen Schutzbrief für das Amt Kirchheim aus, in dem Custine den französischen Bürgern und Armeeführern befahl, die Ländereien, Höfe, Häuser, Scheunen, Magazine, Gärten, Wälder sowie das herrschaftliche Schloß im Amt Kirchheim zu respektieren. Der Hintergrund für diesen Schutzbrief war die Tatsache, daß Fürst Friedrich Wilhelm in seinen Gebieten keine adligen französischen Emigranten aufgenommen hatte274. Am 19. November 1792 gründete General Custine mit der „Allgemeinen Administration“ in Mainz eine neue oberste Verwaltungsbehörde275. Der Winter 1792/93

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Karte der Rheinlande unter französischer Herrschaft

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hatte für die Bevölkerung der Nordpfalz schwere Requisitionen und Plünderungen zur Folge276. Inwieweit davon auch der Ort Ramsen direkt betroffen war, ist unklar. Am 10. Februar 1793 wurde in Mainz eine Wahlordnung über die am Sonntag, den 24. Februar, in allen linksrheinischen Gemeinden zwischen Queich und Mosel durchzuführenden Munizipalitäts- und Konventswahlen sowie den von der Bevölkerung vor der Stimmabgabe abzulegenden Eid erlassen. Jede Gemeinde sollte einen Maire, einen Gemeindeprocurator und zwei Munizipalen als Gemeindevertreter wählen277. Aktives Wahlrecht besaß jeder Bürger, der das 21. Lebensjahr vollendet hatte, Dienstboten, Knechte und fremde Handwerksburschen ausgenommen278. Am 20. Februar 1793 wurden in Kirchheimbolanden die Eidesleistung und die obengenannten Wahlen eingeleitet. Dazu erschienen die Bevollmächtigten Forster, Häfelin, Bleßmann und Stumme aus Mainz in Kirchheimbolanden. Ihren Anordnungen wurde durch die Anwesenheit des französischen Capitaine Margin, der seit dem 11. Februar mit 12 Reitern in Kirchheimbolanden lag, Nachdruck verliehen. Forster beauftragte den Stadtschultheißen Draudt, das fürstliche und öffentliche Vermögen einzuziehen und der Bevölkerung bekannt zu machen, daß die fürstliche Herrschaft zu Ende sei. Forster bestimmte außerdem den 23. Februar als Termin für die Leistung des Eides auf die neue Verfassung und den 24. Februar für die Wahl der Munizipalen. In einer Erklärung vom 23. Februar 1793, welche von der Stadt Kirchheimbolanden und den Amts-Ortschaften gemeinsam übergeben wurde, dankten die Bürger für die ihnen angebotenen Vorteile und schoben vor, daß sie „in der so kurz anberaumten Zeit keinen Eid ablegen können, indem Landleute wie wir eine neue Verfassung in einem Tage so geschwind nicht begreifen“ könnten. Außerdem erklärten sie, bis zu dem zu erwartenden Friedensschluß abwarten und ihrem Fürsten treu bleiben zu wollen279. Diese Nachricht erschien den Mainzer Jakobinern unverständlich, und sie verließen daraufhin in der Nacht vom 25. zum 26. Februar mit den Reitern unverrichteterdinge Kirchheimbolanden280. Aus den nordpfälzischen Gemeinden Göllheim, Alsenz, Gaugrehweiler, Kerzenheim, Obermoschel und Winnweiler ist überliefert, daß von Seiten der neuen Machthaber teils durch Versprechungen, teils durch Androhung von Gewalt versucht wurde, die Bürger zum Ablegen des Eides auf die Republik zu bewegen. Die Einwohner standen der neuen Ordnung jedoch skeptisch gegenüber und wollten ihre bisherige gewohnte Herrschaft beibehalten, auch wenn ihnen das den Unmut der neuen Machthaber einbrachte281.

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Besonders ausführlich ist der Ablauf von Eidesleistung und erzwungenen Wahlen aus Göllheim überliefert. Da die Haltung der Göllheimer Bürger die Stimmung der Einwohner im ganzen Amt Kirchheim wiedergibt, werden die Ereignisse aus Göllheim stellvertretend für die anderen Gemeinden ausführlich beschrieben. Am 22. Februar 1793 kam der Jakobiner Häfelin mit einem Jäger zu Pferd nach Göllheim. Er forderte den Oberschultheißen Seipel auf, die Gemeinde zu versammeln, was auch geschah. Häfelin machte ähnliche Ausführungen wie Forster in Kirchheimbolanden und drohte, die Eidesleistung durch militärisches Eingreifen zu erzwingen, falls dies nicht freiwillig geschehe. Nachdem der Göllheimer Gerichtsmann Heinrich Zimmermann Bedenkzeit erbeten hatte, forderte Häfelin die Gemeinde auf, ihre Erklärung am nächsten Tag nach Kirchheimbolanden zu bringen. Die Gemeinde beschloß fast einstimmig - nur Peter Röhrig hatte Bedenken -, die Anträge abzulehnen und vier Bürger mit dieser Erklärung nach Kirchheimbolanden zu schicken, wo sie mit Bürgern und den Schultheißen von Albisheim, Bolanden, Morschheim und Orbis zusammentrafen, die alle die gleiche Botschaft brachten. Acht Tage später erschien der Pariser Volksrepräsentant Merlin von Thionville mit 4 Offizieren und 20 Jägern in Göllheim und verlangte Quartier für 2000 Mann. Mittags gegen 2 Uhr kamen 1200 Infanteristen mit 2 Kanonen nach Göllheim. Vor dem Ort lagerten in Richtung Kirchheimbolanden weitere 1400 Mann Infanterie und Kavallerie mit ebenfalls 2 Kanonen. Nachdem die Bevölkerung auf dem Dorfplatz versammelt war, hielt Commissär Hofmann eine Rede, die die Fürsten verunglimpfte und die neue Freiheit pries. Bei ausbleibender Eidesleistung drohte er mit Plünderung und Gefangenschaft. Obwohl Hofmann die Eidesformel „Ich schwöre, dem Volke und den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheit getreu zu sein“ mehrmals vorsprach, blieb es still. Erst aufgrund seiner Drohung, den Ort mit Hilfe der Kanonen zu zerstören, sprachen einige der Anwesenden den Eid, jedoch ohne die Finger zu heben und ohne den Namen Gottes anzurufen. Hofmann gab sich damit zufrieden und ließ die Soldaten und die Kanonen abziehen. Am 2. März 1793 sollten dann die Wahlen durchgeführt werden. Die Bewohner forderten jedoch zunächst eine Zusicherung, daß ihre Söhne nicht zum Militärdienst eingezogen würden, die sie von Merlin auch erhielten. Daraufhin fand am 3. März die Wahl statt. Die Gewählten nahmen diese jedoch erst zwei Tage später, nach der Drohung Merlins, mit 25 Mann Jägern nach Göllheim zurückzukehren, an. Gewählt wurden zum Maire Posthalter Groß, zum Procurator Heinrich Zimmermann sowie die Gerichtsleute Ph. Schäfer und Martin Zimmermann zu

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Munizipalen. Eine Woche später wurde der evangelische Pfarrer Schefer als Mitglied in den rheinisch-deutschen Nationalkonvent nach Mainz gewählt282. Den Wahlen entsprechend, wurde die Setzung eines Freiheitsbaumes durch die Franzosen erzwungen. Aus den zu den ehemaligen Herrschaften Kirchheim und Stauf gehörigen Orten Eisenberg, Kerzenheim, Alsenz, aber auch aus Obermoschel und Grehweiler sind ebenfalls erzwungene Eidesleistungen und Wahlen überliefert283. Von den insgesamt ca. 900 Gemeinden des französisch besetzten Gebietes wurden im Rheinisch-Deutschen-Nationalkonvent nur 88 durch Deputierte vertreten284. Aus dem ehemals nassau-weilburgischen Amt Kirchheim waren dies die Orte Albisheim, Göllheim, Eisenberg und Kerzenheim. Der am 17. März 1793 in Mainz zusammengetretene Rheinisch-DeutscheNationalkonvent rief am 18. März einen unabhängigen „Rheinisch-Deutschen Freistaat“ aus und beschloß am 21. März dessen Zugehörigkeit zur französischen Republik285. Diese Zugehörigkeit zu Frankreich wurde jedoch durch die preußische Armee zunächst nur ein kurzes Zwischenspiel. Am 9. März 1793 überschritten die Preußen den Rhein und stießen in der Zeit danach bis an die Queich weit ins linksrheinische Hinterland vor. Daraufhin wurde den Preußen am 22. Juli 1793 die belagerte Festung Mainz von den französischen Verteidigern übergeben286. Die nach Südwesten abrückenden Franzosen und die nachfolgenden Preußen quartierten sich auch kurzzeitig in Kirchheimbolanden ein und requirierten Pferde, Fuhrwerke und Verpflegung. Das Kriegsgeschehen entfernte sich nach Süden, kam dann aber Ende des Jahres mit den vordrängenden Franzosen wieder zurück in die Nordpfalz287. Um den Krieg zu finanzieren, wurden die linksrheinischen deutschen Gebiete – obwohl sie offiziell zu Frankreich gehörten – sowohl von den französischen Truppen als auch von den Alliierten aufs härteste bedrängt und ausgeplündert. Am 3. Januar 1794 marschierten französische Truppen der Brigade St. Cyr auf der Hauptstraße nach Göllheim, am 5. Januar rückten sie in Kirchheimbolanden ein und legten der Stadt 90000 Gulden als Brandschatzung auf. Der vorrückenden französischen Armee folgten normalerweise direkt die „AusleerungsCommissäre“ nach, die das Land zur Verpflegung der Truppen und oft genug auch zur persönlichen Bereicherung ausplünderten288. Am 7. Januar hatte St. Cyr seine Stellung bei Zell, wo es Geplänkel mit preußischen Vorposten gab. Am nächsten Tag zog er mit seiner Vorhut nach Gauersheim.

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Am 13. Januar 1794 trieben französische Truppen aus Morschheim und Kirchheimbolanden requiriertes Vieh durch Kirchheim an der Eck. Die Preußen hatten den Franzosen um diese Zeit bei Morschheim eine Schlappe zugefügt, so daß diese zunächst nicht weiter nach Norden vorstießen289. Am 16. Januar nahm General St. Cyr den Rückzug von Kirchheimbolanden über Göllheim nach Kaiserslautern, nachdem seine Truppen in Kirchheimbolanden noch das fürstliche Schloß geplündert und die Stadt „leergepresst“ hatten290. Ab Februar 1794 waren Kirchheimbolanden und Göllheim von der preußischen Armee besetzt291. Im Frühjahr 1794 drängte die preußische Armee die französischen Truppen für etwa 7 Wochen aus großen Teilen der Pfalz, die allerdings, insgesamt gesehen, nur einen Nebenkriegsschauplatz darstellte292. Der Hauptkriegsschauplatz befand sich in Holland und Belgien. Nach dortigen Erfolgen der Franzosen drangen diese auch wieder in die Pfalz vor, so daß sich nach einer Schlacht bei Edenkoben am 13. Juli 1794 die österreichischpreußischen Koalitionstruppen in die Nordpfalz zurückzogen, wo Feldmarschall Möllendorf bei Kirchheimbolanden und General Kalckreuth bei Rockenhausen in Stellung gingen. Am 17. August 1794 plünderten französische Truppen die Dörfer Eisenberg und Hettenleidelheim. Um die Plünderer zu vertreiben, zog in der Nacht darauf Blücher mit seinen Husaren dorthin und stellte sich auf der Höhe von Wattenheim auf. Weiterhin ist überliefert, daß der Erbprinz von Hohenlohe seine Truppen am 17. September 1794 bei Göllheim sammelte und vereinigte293. Im Oktober zogen sich die preußischen Truppen auf die andere Rheinseite zurück294. Mit dem Friedensschluß von Basel am 5. April 1795 zwischen Preußen und Frankreich schied Preußen aus der Koalition aus, so daß der Krieg nur noch zwischen Österreich und Frankreich tobte295. Nachdem die kaiserlich-österreichischen Truppen den französischen auf der rechten Rheinseite eine empfindliche Niederlage beigebracht und am 29. Oktober 1795 das belagerte Mainz entsetzt hatten, zogen sich die Franzosen hinter die Pfrimm zurück und verschanzten sich bis zum 10. November 1795 bei Marnheim, Albisheim, auf dem Weierhof sowie bei Dannenfels, Marienthal und Rockenhausen296. Am 2. November rückte der kaiserliche General von Nauendorf gegen Kircheim, Marnheim und Dannenfels vor, am 10. November 1795 zog er mit seiner Vorhut in Göllheim ein. Die Österreicher setzten nach und schlugen die Franzosen am 9./10. November 1795 um Kirchheimbolanden, Bolanden, Dannenfels, Weitersweiler, Dreisen, Göllheim und Marnheim297. Danach zog sich St. Cyr über die Eisbach auf eine Linie zwischen Neustadt und Bad Dürkheim zurück298.

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Nach einigem weiteren kriegerischen Hin und Her stimmte der Österreichische Kaiser am 17. Oktober 1797 im Frieden von Campo Formio299 und dann schließlich am 9. Februar 1801 im Frieden von Lunéville300 der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich zu. Am 8. Mai 1798 unterzeichneten in allen Orten des neugeschaffenen Kantons Göllheim ein geringer Teil der Einwohner folgende – jeweils auf ihren Wohnort bezogene – Erklärung: „Nous soussignés citoyens de la commune de __________ déclarons librement par le présent et par notre propre signature, que nous ne souhaitons rien plus ardemment que d'être réunis maintenant par un décret tout-àfait avec la grande nation francaise“301. Von den 472 Einwohnern Ramsens wurde diese Erklärung lediglich von 6 unterzeichnet. Im ganzen Kanton Göllheim waren es 293 Unterzeichner von 4999 Einwohnern. Ramsen lag also mit einem Unterzeichnungsanteil von nur 1% weit unter dem des Kantons von 6%. Im Donnersbergdepartement lag diese Quote bei 9%, im gesamten Reunionsgebiet bei 4% der Einwohner302. Nach einer Aufforderung durch die Zentralverwaltung des Donnersbergdepartements schickten 33 der 37 Kantonsverwaltungen Ende des Jahres 1798 erneut ein Anschreiben mit der Bitte um Vereinigung mit der französischen Republik an die Zentralverwaltung, die diese dann nach Paris weiterleitete. Das entsprechende Anschreiben des Kantons Göllheim ist mit dem 18. Brumaire (8. November) datiert303. Am 9. März 1801 wurde das Gebiet links des Rheines per Gesetz zum französisches Staatsgebiet erklärt. Bereits direkt nach dem Frieden von Campo Formio hatte der Regierungscommissär Franz Joseph Rudler mit Wirkung zum 23. Januar 1798 vier Verordnungen erlassen, die das linksrheinische Gebiet in die vier Departements Donnersberg, Roer, Saar sowie Rhein und Mosel aufteilte. Der Elsässer Rudler, der am 4. November 1797 vom Direktorium in Paris zum Generalkommissar für die eroberten Gebiete ernannt worden war, solte die Feudalrechte abschaffen, Departements- und Munizipalverwaltungen, Civil-, Straf- und Friedensgerichte sowie die französischen Steuergesetze einführen304. Mit dieser Einführung der französischen Organisations- und Verwaltungsformen endeten die ungeordneten Verhältnisse, die nach der Abschaffung der alten Ordnung eingetreten waren. Die neue Ordnung war mit einigen – teils positiven, teils negativen – Veränderungen für die Bürger verbunden, die jedoch allesamt sehr skeptisch begutachtet und abgelehnt wurden: Ende der Kleinstaaterei mit unzähligen Zollschranken, Ende der Feudalrechte, Ein-

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führung einer einheitlichen einfachen Währung305, Französisch als Amtssprache, Einführung des französischen Revolutionskalenders306. Hauptort des in die vier Arrondissements Mainz, Kaiserslautern, Speyer und Zweibrücken unterteilten Departements Donnersberg wurde Mainz. Diese 4 Arrondissements waren wieder in insgesamt 36 Kantone unterteilt; das Arrondissement Kaiserslautern in die Kantone Göllheim, Lauterecken, Obermoschel, Otterberg, Rockenhausen, Winnweiler, Wolfstein und Kaiserslautern307. Der Kanton Göllheim umfaßte 7 Mairien mit 18 Gemeinden und – im Jahre 1806 – 6388 Einwohnern308. Nach der topographischen Beschreibung des Kantons Göllheim309 gehörten folgende Dörfer zu diesem Kanton: die ehemals nassau-weilburgischen Ortschaften Göllheim, Dreisen, Eisenberg, Kerzenheim, Ramsen, Rüssingen, Stauf, die ehemals pfälzischen Ortschaften Bubenheim, Harxheim, Immesheim, Ottersheim, Rodenbach und Standenbühl sowie die ehemals gräflich leiningischen Ortschaften Lautersheim, Rüben-Biedesheim und Weitersweiler. Die Mairie Ramsen bestand im Jahre 1802 aus den Gemeinden Ramsen (mit 403 Einwohnern) und Stauf (mit 150 Einwohnern); ihr Maire hieß M. Leisy. Von den 403 Einwohnern Ramsens waren 278 Katholiken, 103 Lutheraner, 5 Reformierte und 17 Mennoniten310. Hierbei ist der große Anteil von Katholiken in einem ehemals lutherischen Dorf auffallend und verwunderlich. Vier Jahre später bestand Ramsen aus 60 Häusern, in denen 63 Familien mit insgesamt 410 Einwohnern lebten, und hatte keine Kirche311. Nach der neuen Verwaltungseinteilung gehörte die Gemeinde Ramsen zur Mairie Ramsen im Kanton Göllheim des Arrondissements Kaiserslautern im Departement Donnersberg. Im Jahr 1808 umfaßte die Mairie Ramsen mit den zwei Gemeinden Ramsen und Stauf 560 Einwohner. Ramsen selbst hatte 63 Familien in 60 Häusern, der Maire war weiterhin noch M. Leisy312. Aus dem Jahr 1811 ist auf in Ramsen ausgestellten Pässen Conrad Michel als Maire verzeichnet, so daß zwischen 1808 und 1811 ein Wechsel stattgefunden haben muß. Das Dienstsiegel der Mairie Ramsen zeigt zu dieser Zeit den mit einer Krone versehenen napoleonischen Adler313. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche im Kanton Göllheim betrug im Jahre 1806 genau 4858,56 ha Ackerland, 544,08 ha Wiesen, 11,28 ha Weinberge und 3904,08 ha Wälder314. Der von Napoleon diktierte Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 erfüllte die Entschädigungswünsche der Fürsten von Nassau-Weilburg für die

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Reisepaß für Jaques Hopp des französischen Departements Mont-Tonnerre während der französischen Besetzung der Pfalz. Ausgestellt von Conrad Michel, Maire.

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linksrheinischen Verluste315. Nassau-Weilburg bezifferte den Verlust seiner linksrheinischen Gebiete mit 6 Quadratmeilen, 15000 Einwohnern und 178000 Gulden an Einkünften. Als Entschädigung billigte Napoleon den Fürsten von Nassau-Weilburg rechtsrheinische Objekte316 mit Einkünften um 200000 Gulden. Die Entschädigungen übertrafen die Verluste um fast 55%, was zum Teil auf mangelhaftes statistisches Zahlenmaterial über die Entschädigungsgüter zurückzuführen ist317. Die linksrheinischen Güter von Adligen, Kirchen und Emigranten wurden vom französischen Staat als Nationalgüter eingezogen und versteigert. Sofern ihnen genügend Geld zur Verfügung stand, hatten hierbei Bauern die Möglichkeit, eigenes Land zu erwerben. In Ramsen ging es dabei um die folgenden Güter. Die in Ramsen gelegenen ehemals dem Bischof von Worms gehörigen Höfe Kisselhof mit 3078a, Kleehof mit 1602a und Klosterhof mit 1600a Land und Wald wurden alle drei gemeinsam von Karl Eickmeyer aus Kaiserslautern und Karl Groß aus Göllheim teilweise erheblich über dem Mindestgebot ersteigert; der Kisselhof für 7850 statt 7000 fr, der Kleehof für 4600 statt 3680 fr und der Klosterhof für 4300 statt 3000 fr. Weitere 700a, ehemals dem Bischof von Worms gehöriges Land, blieben bei der Versteigerung übrig. Der ehemals bischöflich-wormsische 7a große Konventsplatz in Ramsen wurde für das Dreifache des Mindestgebotes für 75 fr von Adam Aufschneider aus Ramsen, die mit einem Mindestgebot von 5120 fr angebotenen 1105a großen Klosterwiesen für 5675 fr von Christ. Gimbel aus Dannenfels ersteigert. Der 915a umfassende ehemals nassau-weilburgische „Eisenwoogweyer im Stumpfwald“ wurde 50 fr über dem Mindestgebot von Julien Noiré im Auftrag von L. Ginanth aus Winnweiler für 550 fr erstanden. Das ehemals bischöflich-speyerische Wachhaus im Rosenthalerhof wurde mit einem Gelände von 122a in öffentlichen Dienst gestellt. Was mit den ehemaligen Erbbestandsgütern der nassauisch-weilburgischen Herrschaftsmühle und der bischöflich-wormsischen Klostermühle geschah, ist unklar318. Da mit dem Übergang an Frankreich ein Bruch der bisherigen Lebensverhältnisse einherging, waren große Teile der Bevölkerung den Neuerungen gegenüber ablehnend eingestellt und sehnten sich nach den bekannten, vertrauten Gegebenheiten der Fürstenherrschaft zurück. Dazu kam noch, daß die Bevölkerung aufgrund des hohen militärischen Bedarfes eine Menge Steuern und Abgaben leisten mußte: Grundsteuer, Personalsteuer, Mobiliarsteuer, Tür- und Fenstersteuer, Patentsteuer (Besteuerung von Kapital in geschäftlichen Unternehmungen),

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Eigentumsübertragungssteuer sowie Salz-, Getränke- und Tabaksteuer. Durch die Ausgabe von Papiergeld, welches einer starken Inflation unterlag, verarmte ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung. Die mit dem 30. März 1798 verfügte Einführung der französischen Sprache als Amtssprache - die von den wenigsten Bürgermeistern beherrscht wurde - sowie des französischen Revolutionskalenders mit geänderten Monatsnamen und geänderten Monats- und Jahresanfängen sowie einer Zehntagewoche schafften erhebliche Mißstimmungen319. Der Revolutionskalender wurde Ende des Jahres 1805 von Napoleon wieder abgeschafft. Eine weitere Änderung waren die neuen Zivilstandsgesetze, die die Registrierung der wichtigsten Lebensdaten wie Geburt, Hochzeit und Todesfall von der Kirche an die Gemeinden übergaben und die Ehescheidung ermöglichten320. Eindeutige Vorteile der neuen Herrschaft waren der Wegfall von Zollschranken zwischen den ehemaligen kleinen Herrschaftsgebieten, ein modernes Rechtssystem mit Gleichheit vor dem Gesetz, der Trennung von Justitz und Verwaltung sowie das mit dem Erlaß vom 26. März 1798 beschlossene Ende des Feudalsystems mit Natural- und Geldabgaben sowie Frondiensten. Ein weiterer Vorteil war die auch in der Nordpfalz in den Jahren 1806 bis 1813 durchgeführte Säkularisation von kirchlichem Grundbesitz, wodurch kleine Bauern eigenes Land ersteigern konnten. Die freiheitlichen Verwaltungsstrukturen endeten im Jahre 1800 mit der napoleonischen Verwaltungsreform, die alle kollegialen Behörden abschaffte und durch ein zentralistisch-hierarchisches Präfektursystem ersetzte. Der Maire an der Spitze der Gemeinde wurde genauso wie der Präfekt an der Spitze des Departements ein Befehlsempfänger des Diktators Napoleon321. Ein Fortschritt der napoleonischen Verwaltung war der Bau von Straßen, so z. B. von Kirchheimbolanden über Marnheim nach Göllheim, wo sie auf die Straße nach Kaiserslautern traf. Zweck dieser Straßen war neben der militärischen Nutzung auch die Verbesserung des Handels322. Viel Unmut in der Bevölkerung erregte die Einziehung von Rekruten, die mit dem 23. September 1802 auch in den vier neuen Departements, die nun die gleichen Rechte und Pflichten hatten wie die übrigen "alten" Departements, üblich wurde. Die Zahl der eingezogenen Rekruten wuchs im Departement Donnersberg von 300 jährlich über 770 (1806) und 2000 (1809) bis hin zu über 6000 im Jahre 1813323. In den Jahren 1800 bis 1804 wurden aus Ramsen 6 von 427 Einwohnern konskribiert. Von der Einziehung befreit waren in diesem Zeitraum 11 Ramsener Bürger. Gründe für eine Befreiung waren, wenn der Einzuziehende vor der Bekanntmachung der Aushebung geheiratet hatte, einziger Sohn einer Witwe oder eines

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sehr alten Vaters – und damit deren „Altersversorgung“ – oder der älteste von mehreren Waisenkindern war. Weitere Gründe zur Ausmusterung waren Krankheiten, Gebrechen oder eine zu geringe Körpergröße. Die Konskribierten des Kantons Göllheim mußten sich am Tag der Musterung – normalerweise der 15. Februar – morgens um 9 Uhr vor dem Rekrutierungsrat im Gemeindehaus einer bestimmten Gemeinde melden. Im Jahre 1810 war dieser Ort, wohin die Konskribierten im Fußmarsch gelangen mußten, Winnweiler, 1812 Kaiserslautern324. Die Konskriptionslisten des Kantons Göllheim aus den Jahren 1805 bis 1813 enthalten die Namen folgender aus Ramsen eingezogener Rekruten:

Konskriptionslisten der Jahre 1804 bis 1813 XIII (1804/1805) [LASp G6 Nr. 883] Numéro Noms Date de Naissance 3 Bernhard Jean 24.7.1784 13 Fischer Antoine 6.4.1784 19 Hunsinger Jaques 26.1.1784 27 Mayer Jean Adam 31.3.1784 28 Michel Jean Nic. 12.8.1784 34 Roth Jean Jaques 11.6.1784 39 Schach Nicola 28.2.1784

Profession325 laboreur journalier journalier charpentier laboreur laboreur laboreur

Taille 1651 1590 1670 1665 1685 1576 1660

Leveé de 1806 [LASp G6 Nr 891] Numéro Noms Prenoms 21 Gadier Jeanmichel 43 Mayer Jean Pierre 51 Schack Jean Adam

Domicile Ramsen Ramsen Ramsen

53 57 72

Ramsen Ramsen Ramsen

Mairie Eisenberg Eisenberg Eisenberg (mort) [gestrichen] Eisenberg Eisenberg Eisenberg

Domicile Ramsen Ramsen Ramsen

Mairie Eisenberg Eisenberg Eisenberg

Mido Antoine Aufschneider Jean Michel Greiff Berhard

Leveé de 1807 [LASp G6 Nr 892] Numéro Noms Prenoms 25 Aufschneider Jean Adam 38 Wield Jean Henry 62 Hof Jean Martin

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Leveé de 1808 [LASp G6 Nr 893] Numéro Noms Prenoms 2 Schatull Antoine 29 Leisy Abraham 35 Roedel Charles Guillome

Domicile Ramsen Ramsen Ramsen

Mairie Eisenberg Eisenberg Eisenberg [gestrichen]

Leveé de 1809 [LASp G6 Nr 894] Numéro Noms Prenoms 15 Plo[...]

Domicile Stauf

Mairie Ramsen

Leveé de 1810 [LASp G6 Nr 895] Numéro Noms Prenoms 22 Schattoll Charles André 29 Grünewald Antoine

Domicile Ramsen Ramsen

Mairie Ramsen Ramsen

1811 [LASp G6 Nr 883] Numéro Noms 15 Dünkelberg Juste 45 Pleisner Jean Henry 70 Zimmermann George Henry 73 Kron Philippe-Henry

Date de Naissance 20.1.1791 12.3.1791

Profession laboreur valet

Taille 1630 1605

23.6.1791 21.9.1790

laboreur valet

1740

Profession laboreur cultivateur laboreur cultivateur

Taille 1600 1630 1660 1695

1812 [LASp G6 Nr 883] Numéro Noms Date de Naissance 7 Eberhard Antoine 3.5.1792 46 Fischer Leonhard 13.7.1792 60 Becker Jean Martin 12.4.1792 71 Dünkelberg Jean Louis 3.7.1792 1813 [LASp G6 Nr 883] Numéro Noms 12 Weil Jean Conrad

Date de Naissance 23.7.1793

15 18

27.4.1793 28.11.1793

Gerhard Mathieu Wild Leonard

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Profession Taille garcon de mar[é]chal 1630 garcon de camnaie? laboreur 1650

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21 62

Seissler Pierre Grünewald Arelieu?

6.12.1793 18.5.1793

charpentier laboreur

1452 1702

Um zu verhindern, daß sich zu viele junge Männer der allgemeinen Wehrpflicht entzogen, schickte der Präfekt des Donnersbergdepartements Jeanbon Saint André am 27. Januar 1806 eine Verfügung an alle Maires seines Departements, daß alle Polizeiangestellten, Förster und Feldschützen sowie Angestellte des Zolls für die Verhaftung jedes Desserteurs oder widerspenstigen Konskribierten eine Belohnung von 12 Franken erhalten sollten326. Die Konskriptionslisten haben die Wehrpflichtigen aus Ramsen bis ins Jahr 1808 als zur Mairie Eisenberg gehörig verzeichnet. In den Statistischen Jahrbüchern der Jahre 1808 und 1809 ist Ramsen jedoch als eigene Mairie aufgeführt327. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß Ramsen wirklich zunächst zur Mairie Eisenberg gehört haben soll und das bereits nach so kurzer Zeit eine erneute Reform der französischen Verwaltungseinteilung stattgefunden haben soll. Die einleuchtendste Erklärung wäre ein Irrtum des Militärschreibers, der die Konskriptionslisten des Kantons Göllheim aufgestellt hat. Betrachtet man die Körpergröße der gemusterten Soldaten, so stellt man fest, daß die normale Körpergröße von jungen Männern zu Anfang des 19. Jahrhunderts zwischen 160 und 170 cm gelegen hat. Nur selten wurde das Maß von 170 cm überschritten. Daraus kann man ablesen, daß die durchschnittliche Körpergröße der Bevölkerung zu dieser Zeit wesentlich geringer war als heute. Interessant ist auch die Tatsache, daß in den Konskriptionslisten Berufsbezeichnungen und sogar die Namen in einer französischen Fassung eingetragen wurden. Diese Bestrebungen der französischen Regierung, in den neu gewonnenen Gebieten die französische Sprache als Amtssprache durchzusetzen, finden sich ebenfalls in den Geburts-, Heirats- und Sterberegistern des Standesamtes der Jahre 1798 bis 1815. Beginnend mit den Eintragungen des Jahres 1808 bis zum Ende des Jahres 1813, wurden die Eintragungen in französischer Sprache vorgenommen und sogar die deutschen Namen ins französische übertragen. Nach dem Ende der Franzosenherrschft sind die Einträge wieder in deutscher Sprache. Die moderne französische Verwaltungsorganisation dieser Zeit zeigt sich auch darin, daß für die Eintragungen der Jahre 1809 bis 1813 Vordrucke – die natürlich in französischer Sprache abgefasst waren – existierten, wohingegen vorher und nachher Geburten, Hochzeiten und Todesfälle in einem frei geschriebenen Text festgehalten wurden328.

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Die zwangsweise Einführung der französischen Sprache findet man auch auf einem gedruckten Steckbrief mit der Beschreibung des wegen „Geldprellereyen und Entwendung öffentlicher Gelder“ gesuchten ehemaligen Notars aus Göllheim, Nikolaus Franz Joseph Schornsheim, wieder. Da mit diesem Steckbrief die Verwaltung allerdings etwas von den Bürgern wollte, mußte sie sich der Sprache der Bürger anpassen und die Beschreibung nicht nur in französischer, sondern auch in deutscher Sprache abdrucken329. Per Verordnung wurde festgelegt, wann in den einzelnen Kantonsorten die Markttage abzuhalten seien. Beginnend mit dem 24. Mai 1812, fand in Göllheim regelmäßig jeden Montag ab 8 Uhr morgens ein Frucht- und Mehlmarkt für den ganzen Kanton Göllheim statt330. Den bisherigen Lasten, Abgaben und Frondiensten der alten Regierung folgte mit der Steuergesetzgebung des Jahres 1798 etwas völlig Neues, was im Prinzip unseren modernen Steuergesetzen entspricht. Die wichtigsten Steuern waren Grund-, Personal- und Mobiliar- sowie Gewerbesteuer. Der Grundsteuer lagen die Ertragswerte von 1790 zugrunde: die Steuer betrug ein Viertel der Reinerträge des Grundeigentums. Die Personal- und Mobiliarsteuer entsprach dem Arbeitslohn von 3 Tagen; zur Höhe der Gewerbesteuer siehe Tabelle6 in der die Steuerforderungen in Franken angegeben sind. Durch das darin abgedruckte mit dem 14. Dezember 1812 datierte Gewerbesteuerregister erhalten wir auch einen Einblick in das Wirtschaftsleben Ramsens331. Die im Gewerbesteuerregister aufgeführten Berufe lassen einiges über das dörfliche Leben in Ramsen zu Beginn des 19. Jahrhunderts erahnen. Mit 4 Leinenwebern, 3 Holzhändlern, je 2 Schankwirten, Schustern, Maurern, Müllern, Hufschmieden, Schneidern, Wäscherinnen sowie je einem Zimmermann, Wagner, Kupferschmied, einem Schnapsbrenner und Kolonialwarenhändler kann man sich ein aktives Geschäftsleben vorstellen. Wir können also Ramsen zu Beginn des 19. Jahrhunderts als ein nicht mehr ausschließlich von der Landwirtschaft geprägtes Dorf mit regem Handwerksbetrieb und ca. 500 Einwohnern vor uns sehen.

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Gewerbesteuerregister von 1812 Nom Antoine Kraus Jean Seissler Herrmann Schroeder Jean Hunsinger Joseph Roerig Guillaume Ehard Jean Henry Matheis Daniel Herzler Philippe Weil Jean Henry Blum Jean Nicolas Adam Jutzi Bernhard Scherrmann Jaques Stibig Vendelin Lambert Francoise Aufschneider Jaques Ropp Francois Aufschneider

leur prix de ferme au valeur locatif 44 cabaretier (Schankwirt332) 44 charpentier (Zimmermann) 30 charron (Wagner) 16 cordonnier (Schuster) 16 idem 25 macon (Maurer) 30 idem 270 meunier (Müller) 30 maréchal ferraut (Hufschmied) 50 idem 46 tisseraud (Leinenweber) 22 id. 22 id. tailleur (Schneider) 28 tisseraud (Leinenweber) 400 meunière (Müllerin) 20 chaudronnier (Kupferschmied) 60 fabricant d'eau de vie (Schnapsbrenner) et marchand de bois en chantier (Händler für Bauholz) 70 marchand de bois (Holzhändler) 450 marchand de bois en chantier (Händler für Bauholz) 30 tailleur (Schneider) 30 cabaretier et marchand epicie en détail (Schankwirt und Kolonialwarenhändler) 16 lavendeuse (Wäscherin) 16 idem

Adam Zimmermann Jaques Bayer Guillaume Hornung Guillaume Schmidt

Catherine Hirsch Biliane Greif

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Die französische Herrschaft in der Nordpfalz endete mit den Befreiungskriegen gegen Napoleon und dem Wiener Kongreß. Nachdem das Königreich Bayern am 8. Oktober 1813 mit dem Vertrag von Ried333 zu den Alliierten gegen Napoleon wechselte, wurde die Frage einer friedlichen Lösung des zwischen Bayern und Österreich schwelenden Konfliktes um Tirol, Vorarlberg, Salzburg sowie das Innund Hausruckviertel hochaktuell334. In der Pariser Konvention335 vom 3. Juni 1814 wurde nun zunächst Tirol und Vorarlberg gegen das Großherzogtum Würzburg und das Fürstentum Aschaffenburg eingetauscht, so daß primär die Frage eines Entschädigungsgebietes für das von Österreich gewünschte bayerische Salzburg offen blieb. Die von Frankreich abzutretenden Gebiete links des Rheins sollten zunächst von Bayern und Österreich gemeinsam mit der „k.k. österreichischen und k. bayerischen Gemeinschaftlichen Landesadministration“ verwaltet werden336. Nach langen, zähen Verhandlungen, in denen Bayern unter anderem Frankfurt und Mainz als Ersatz für Salzburg forderte, einigten sich beide Seiten am 14. April 1816 im Münchner Staatsvertrag337 auf einen Tausch, bei dem Österreich Salzburg sowie das Inn- und Hausruckviertel, Bayern dagegen zum Ausgleich Entschädigungen auf der linken Rheinseite erhalten sollte338. Das Entschädigungsgebiet, welches zunächst den Namen „die bayerischen Lande am Rhein“ oder Rheinbayern339 führte, wurde dann kraft königlicher Verordnung vom 20. Februar 1817 in „Rheinkreis“ umbenannt, bis es schließlich mit einer Verordnung vom 29. November 1837 zum 1. Januar 1838 den Namen „Pfalz“ erhielt, der auch heute noch dasselbe Gebiet bezeichnet340. Am 22. April 1814 lebten in Ramsen 75 Familien mit 566 Einwohnern. Die älteste Einwohnerin war 76 Jahre alt, die jüngste wurde am 22. April geboren und in der am 21. April 1814 aufgestellten Liste nachgetragen341. Im Jahr 1815, dem Jahr der Übergabeverhandlungen an Bayern, hatte das Dorf Ramsen 546 Einwohner342. Mit dem 1. Mai 1816 gehörte die heutige Pfalz und damit auch das Dorf Ramsen zum Königreich Bayern343.

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Adolph Köllner, Geschichte der Herrschaft Kirchheim, Boland und Stauf. Wiesbaden 1854, S. 249. Seit Köllner haben verschiedene Historiker Vermutungen über diese Frage angestellt. So legt z. B. Kaiser die Gründung des Dorfes Ramsen ins 9. oder 10. Jahrhundert, ohne dies jedoch mit Quellen zu belegen (Karlwerner Kaiser, Die Heimatorte unserer Gruppen – Ramsen. In: Arbeitshefte Volks-

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tum und Heimat 40 (1977), S. 8-12). Schreibmüller geht sogar davon aus, daß der Name

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des Klosters Ramsen von dem dort vorher existierenden Dorf Ramesheim oder Rameshausen stamme (Hermann Schreibmüller, Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz, 2. Teil (Schluß): bis 1393. Wissenschaftliche Beilage zum Jahresbericht des k. humanistischen Gymnasiums Kaiserslautern für das Schuljahr 1913/14, Kaiserslautern 1914, S. 20 Anm. 3). Ein wirklicher Beweis dafür, ob nun zuerst das Dorf oder zuerst das Kloster Ramsen gegründet wurde, ist jedoch noch nicht erbracht. Hermann Schreibmüller, Die früheste Erwähnung der Burg Stauf im Eistal. In: Neue Leininger Blätter 3 (1929) Heft 6, S. 42-44. Werle datiert die Ersterwähnung der Burg Stauf bereits auf 1010. Für die hier betrachtete Geschichte Ramsens ist dieser Unterschied jedoch unerheblich (Hans Werle, Zur Geschichte der Herrschaft Stauf im Hochmittelalter. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 38 (1958) Heft 1, S. 277279). Hermann Schreibmüller, Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz, 1. Teil: bis 1263. Wissenschaftliche Beilage zum Jahresbericht des k. humanistischen Gymnasiums Kaiserslautern für das Schuljahr 1912/13, Kaiserslautern 1913, S. 32-37. Joh. G. Lehmann, Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz, Vierter Band. Kaiserslautern ohne Jahr [nach 1858], Nachdruck Pirmasens 1969, S. 5. Teilungsbrief gedruckt bei: Krieg von Hochfelden, Geschichte der Grafen von Eberstein in Schwaben. Carlsruhe 1836, S. 361-362. Die vorgenommene Numerierung der Grafen von Eberstein folgt Hochfelden. Man findet häufig auch die Bezifferung Eberhard I. und Eberhard II. von Eberstein anstatt Eberhard III. und Eberhard IV.. Karl Hopp, Geschichte der Herrschaft Kirchheim auf dem Gau. Kirchheimbolanden [1899], S. 37. Bei der Bezeichnung „Dorf“ darf man nicht an Dörfer in der heutigen Größenordnung denken. In dieser Zeit galten 2 oder 3 Höfe bereits als Dorf. Dornheim lag am Lorenzerbrunnen bei Göllheim und ging wahrscheinlich Ende des 17. Jahrhunderts unter. (Daniel Häberle, Untergegangene Dörfer in und um den Stumpfwald VII. In: Leininger Geschichtsblätter 4 (1905), S. 35-38). Klurenbach ging wahrscheinlich 1471 beim Streit zwischen Ludwig dem Schwarzen von Veldenz und Johann II. von Nassau-Saarbrücken unter (siehe unten S. ). An der gleichen Stelle entstand später der Ripperterhof. (Häberle, Dörfer XII (wie Anm. 8) 4 (1905), S. 76-78). Korbsweiler stand an der Stelle des Kerzweiler Hofes. Korbsweiler wurde 1485 den Grafen von Nassau vom Kloster Rosenthal für 350 Gulden abgekauft. Das Kloster veranlaßte die Bewohner, das Dorf zu räumen und sich an anderer Stelle niederzulassen. (Heintz, Verschollene pfälzische Ortsnamen. In: Mitteilungen des historischen Vereines der Pfalz 5 (1875), S. 47-122). Morsbach lag zwischen Stauf und Ramsen auf dem Morskopf und ging wahrscheinlich im Dreißigjährigen Krieg unter. (Häberle, Dörfer IX (wie Anm. 8) 4 (1905), S. 42-45).

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Der Pfrimmer Hof ging im 16. Jahrhundert unter, wurde aber Ende des 17. Jahrhunderts neu besiedelt. (Ernst Christmann, Die Siedlungsnamen der Pfalz, Teil II Die Namen der kleinen Siedlungen. Speyer 1964, S. 430-431). Rückweiler wird 1604 noch erwähnt, muß also in der Zeit danach untergegangen sein. (Ernst Christmann, Die Siedlungsnamen der Pfalz, Speyer 1952, S. 515-516). Schwanden lag in der Nähe von Stauf, Rosenthal und Ramsen am Stumpfwald. Der Name wandelte sich im Laufe der Jahrhunderte über Klause Schwanden, Klausen und Klausenbach zu Klauserhof. (Christmann, Siedlungsnamen (wie Anm. 13), S. 317). Wernersbrunn oder Wernersberg lag unterhalb der Burg Stauf und ging vor 1604 unter. (Christmann, Siedlungsnamen (wie Anm. 13), S. 625). Hochfelden, Eberstein (wie Anm. 5), S. 33-35. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 134 und S. 138. Schreibmüller, Stauf II (wie Anm. 1), S. 16-17. Carl Pöhlmann/Anton Doll, Regesten der Grafen von Zweibrücken aus der Linie Zweibrücken. Speyer 1962, Nr. 269. Schreibmüller rechnet auch Rückweiler und Schwanden zum Eigengut (Schreibmüller, Stauf II (wie Anm. 1), S.20). Da beide Dörfer heute nicht mehr existieren, ist diese Frage jedoch eher nebensächlich. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 141. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 394. Alois Gerlich, Adolf von Nassau. Aufstieg und Sturz eines Königs, Herrscheramt und Kurfürstenfronde. In: Nassauische Annalen 105 (1994), S. 17-78, hier S. 75. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 395. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 143. Hermann Graf, 1200 und 25 Jahre Eisenberg (Pfalz), Geschichte einer Stadt. Eisenberg 1988, S. 75. Schreibmüller, Stauf II (wie Anm. 1), Urkundenbeilage 2. Dabei ist unklar, wieso die Zahl der Rheindörfer mit 17 statt mit 9 angegeben wurde. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 490. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 491. August Hermann Jungk, Regesten zur Geschichte der ehemaligen Nassau-Saarbrückischen Lande, II. Teil (1317-1381). In: Mitteilungen des Historischen Vereins für die Saargegend 14 (1919), Nr. 1126. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 558. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 563. Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 15-16. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 809. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 843. Nach anderer Schreibweise: von Spanheim.

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Johannes Mötsch, Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437, Teil 2 1371-1399. Koblenz 1988, Nr. 1762 und 1763. Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2004. Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2042-2044. Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2045. Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2149. Mötsch, Regesten Sponheim (wie Anm. 36), Nr. 2199. Pöhlmann/Doll, Regesten Zweibrücken (wie Anm. 19), Nr. 965. Hier und im folgenden meint Kirchheim immer die Herrschaft Kirchheimbolanden. Wenn die Stadt Kirchheimbolanden selbst gemeint ist, so wird dies als Kirchheimbolanden ausgeschrieben. Wilhelm Fabricius, Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Sechster Band. Die Herrschaften des unteren Nahegebietes, der Nahegau und seine Umgebung. Bonn 1914, S. 404. Karl Weller/Christian Belschner, Hohenlohisches Urkundenbuch Band III, Stuttgart 1912, Nr. 481. Die Bezeichnung der einzelnen Linien des Hauses Nassau und die Zuordnung einzelner Grafen zu den Linien folgt: F. W. Th. Schliephake, Geschichte von Nassau von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart, 4 Bände, Wiesbaden 1864-75. Fortgesetzt von Karl Menzel unter dem Titel: Geschichte von Nassau von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zur Gegenwart, Bände 5-7, Wiesbaden 1879-89. Die Ausnahme bildeten die Gebiete, die als Lehen an den jeweiligen Lehnsherren zurückfielen: Burg und Herrschaft Lichtenberg an den Grafen von Katzenelnbogen, die Pfandschaft von Schloß Altbaumburg und die Orte Goldramstein und Onsheim an den Pfalzgrafen bei Rhein. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 177-178. Johann Martin Kremer (1720-1793), Urkundenabschriften. Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHWi) Abt. 1010 Urkunden Nummern 409 und 410. Schliephake, Nassau I (wie Anm. 46), S. 374-453; Michael Riesener, Die Politik der Herzöge von Nassau zur Sicherung von Besitz und Herrschaft (1806-1866) Teil I. In: Nassauische Annalen 102 (1991), S. 145-173, S. 148. Teilungsurkunde gedruckt bei: Schliephake (wie Anm. 46), S. 473-476. J. F. Böhmer, Regesta Imperii VI. Die Regesten des Kaiserreiches unter Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII. 1273-1313. Zweite Abteilung (Neu bearbeitet von Vincenz Samanek), Insbruck 1948, Nr. 11. Siehe dazu: Gerlich, Adolf von Nassau (wie Anm. 22). Schliephake, Nassau II (wie Anm. 46), S. 8-12. Fritz Vigener, Regesten der Erzbischöfe von Mainz von 1289-1396, Zweite Abteilung Erster Band (1354-1371), Leipzig 1913 (Nachdruck Berlin 1970), Nr. 2167. Es fehlten also nur die Zustimmungen von Köln und Brandenburg; Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 61-62.

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Friedrich Köllner, Geschichte des vormaligen Nassau-Sarbrück'schen Landes und seiner Regenten, Erster Theil, Geschichte der Grafen und Fürsten von Sarbrück. Saarbrücken 1841 (Nachdruck Saarbrücken 1981), S. 169. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 181-182. Kremer (wie Anm. 49) Urk.-Nr. 402. Hans Döhn, Kirchheimbolanden. Die Geschichte der Stadt Kirchheimbolanden 1968, S. 112. Kremer (wie Anm. 49) Urk.-Nr. 411. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 80 Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 127. Landesarchiv Speyer (LASp) C35 (Nassau (Saarbrücken und Weilburg), Urkunden) UrkundenNummer. 41. LASp C35 Urk.-Nr. 1. Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 43; Döhn schreibt für 13000 Gulden, ohne dies zu belegen (Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 112-113). Nach anderer Zählung Johann III.. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 187f. LASp C35 Urk.-Nr. 53. LASp C35 Urk.-Nr. 54 und 55. LASp C35 Urk.-Nr. 56. LASp C35 Urk.-Nr. 61 und 62. Ab dem 31. Mai 1433 auch römisch-deutscher Kaiser. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 188. Siehe oben. LASp C35 Urk.-Nr. 60 und A1 (Kurpfalz, Urkunden) Urk.-Nr. 496. Wilhelm Altmann, Regesta Imperii XI. Die Urkunden Kaiser Sigmunds (1410-1437) II. Band, Innsbruck 1897-1900, Nr. 9010. Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 128-129. Obwohl sich auch die Grafen der Weilburger Linie nach dieser Teilung gelegentlich "Grafen von Nassau und Saarbrücken" nannten ( Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 147), werden sie im folgenden zum besseren Verständnis durchgängig als Grafen von Nassau-Weilburg bezeichnet. Schliephake, Nassau II (wie Anm. 46), S. 14-15. Ab dem 19. März 1452 auch römisch-deutscher Kaiser. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 147. LASp C35 Urk.-Nr. 63. Da in der im LASp vorliegenden Urkunde kein Preis ersichtlich ist, ist nicht nachvollziehbar, wie Köllner auf 3000 Gulden und Lehmann auf 2000 Gulden Pfandsumme kommen (Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 189; Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 130).

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Diese Einrichtung eines Vorverkaufsrechtes des Verkäufers zum Rückkauf entspricht einer Verpfändung. LASp A1 Urk.-Nr. 494 und 495. Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 133. Wolfgang D. Fritz, Die Goldene Bulle, Das Reichsgesetz Kaiser Karls IV. vom Jahre 1356, Weimar 1978, S. 39-88. Davon abweichend, gibt Graf an, die Grafen von Nassau hätten zunächst auf der Seite Ludwigs I. des Schwarzen gestanden und wären erst 1460 oder 1461 auf die Seite Friedrichs I. gewechselt (Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 82). Andere Autoren legen das Datum der Entführung auf den 9. Oktober 1460, was jedoch nicht stimmen kann, da im November 1460 Erzbischof Dieter von Mainz, Pfalzgraf Friedrich I. bei Rhein und die Grafen Philipp II. und Johann II. von Nassau den Burgfrieden zu Kirchheim, Stauf und Dannenfels beschworen. Albert Krieger, Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515, Vierter Band Regesten der Markgrafen von Baden von 1453-1475, Innsbruck 1915, Nr. 8626-8630. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 152-159. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 83 Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 134. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 191. LASp C38 (Nassau-Weilburg, Akten) neue Nr. 1649. Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 134-135. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 167-173. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 178. Heinrich Koller, Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493) Heft 5. Die Urkunden und Briefe aus dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (bearbeitet von Ronald Neumann). Wien/Köln/Graz 1988, Nr. 246 und 335. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 192. Heinrich Eduard Scriba, Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und OrtsGeschichte des Grossherzogthums Hessen, Zweite Abtheilung, Darmstadt 1849, Nr. 2620. Da die Spannungen der Nassauischen Landesherren und Untertanen mit dem Bischof von Worms entweder direkt mit dem Kloster oder daraus abgeleiteten Rechten im Zusammenhang standen und die Geschichte des Klosters an anderer Stelle dargelegt wird, geht dieser Artikel nicht darauf ein. Zu den Auswirkungen dieser Spannungen auf die einfache Bevölkerung siehe z. B. Friedrich W. Weber, Mit militärischer Bewachung zum Traualtar. In: Der junge Geschichtsfreund, Beilage zum Nordpfälzer Geschichtsverein 59 (1979) Heft 1, S.1-3. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 183-184. Ab dem 10. Februar 1508 auch römisch-deutscher Kaiser.

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Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 181-184. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 193. LASp C35 Urk.-Nr. 64. Kremer (wie Anm. 49) Urk.-Nr. 449b. Emil Heuser, Der Bauernkrieg 1525 in der Pfalz rechts und links des Rheines, Neustadt an der Haardt 1925, S. 38. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 130-131. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 209. Nach: Johann Georg Hagelgans, Nassauische Geschlechtstafel des Walramischen Stammes, von Graf Henrich dem Reichen bis auf die von ihm abstammende in drey Fürstlichen Häusern der Saarbrückischen Linie gegenwärtig blühende Nachkommene, Frankfurt/Leipzig 1753. K. Drescher, Die Einführung der Reformation in dem ehemals nassauischen Amt Kirchheimbolanden. In: Neue Leininger Blätter 8 (1934) Heft 3, S. 33. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 320-321. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 195. W. Schmitz, Das kirchliche Leben und die Reformation in den Nassau-Saarbrück'schen Landen im XVI. Jahrhundert, Saarbrücken 1868, S. 29. Nikolaus Gottfried Eichhoff, Die Kirchenreformation in Nassau-Weilburg im sechzehnten Jahrhundert, Weilburg 1832, S. 22. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 251.252; siehe auch: Jacob Grimm, Weistümer. Fünfter Teil (Herausgegeben von Richard Schroeder), Darmstadt 1957, S. 620-621. LASp C35 Urk.-Nr. 11. Schmitz, Reformation (wie Anm. 116), S. 30. Krieger, Kirchliche Geschichte der Pfarreien des Bezirkes Kirchheimbolanden seit dem Jahr 1500. In: Neue Leininger Blätter 2 (1928) Heft 9, S. 72 A. Zillessen, Zur Geschichte der Reformation in den nassauischen Graf- und Herrschaften Ottweiler, Homburg, Jugenheim und Kirchheim. In: Monatshefte für rheinische Kirchengeschichte 20 (1926), S. 68-77. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 352-353. Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 141. LASp C35 Urk.-Nr. 14. Das bedeutet, das Recht von allen zuziehenden Fremden, auf die ihre bisherige Herrschaft keinen Anspruch erhebt, bzw. von unehelich geborenen Kindern und Junggesellen Abgaben einzufordern. Als Beispiel für das Ausmaß, welches das pfälzische Wildfangrecht annehmen konnte, sei festgehalten, daß z. B. die Grafschaft Falkenstein im Jahre 1605 neben 1153 Wildfängen nur 359 eingesessene Einwohner zählte. Das Wildfangrecht brachte der Kurpfalz in diesem Jahr – bei

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Gesamteinnahmen von 450336 Gulden – immerhin 53757 Gulden ein (K. Drescher, Das Wildfangrecht der Kurpfalz. In: Neue Leininger Blätter 8 (1934) Heft 1, S. 13). LASp C35 Urk.-Nr. 15. Abschrift aus dem Jahre 1758 im LASp A2 (Kurpfalz, Akten) Nr. 703. Eugen Mayer, Pfälzische Kirchengeschichte. Kaiserslautern 1939, S. 108f. Auswahl oder Aushebung der jungen Mannschaft zum Kriegsdienst. Eine Abgabe an die Landesherrschaft, die in früheren Zeiten „erbeten“ wurde, daher der Name „Bet“. Das Recht, beim Absterben eines Wildfangs einen Kindesanteil (Buwentheil) von der Hinterlassenschaft des Verstorbenen zu beziehen (Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 196-197). Scriba, Regesten Hessen (wie Anm. 101), Dritte Abtheilung, Darmstadt 1851, Nr. 4747. LASp A1 Urk.-Nr. 498, 499 und 501. Von Urkunde Nr. 501 existiert nur eine beglaubigte Kopie des Notars Philipp Jakob Mehl aus dem Jahr 1720 (LASp A2 Nr. 703). Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 381. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 388 und 395-396. LASp C35 Urk.-Nr. 43 bis 49 und 52. LASp C35 Urk.-Nr. 50 und 51; Lehmann gibt fäschlicherweise 8739 Gulden an (Lehmann, Burgen (wie Anm. 4), S. 142). Vollbauern, die eine ganze Hofstätte (Hube, Hufe) bewirtschaften. Durch Erbteilung gab es in Süddeutschland auch Halb-, Viertel- und Achtelhufen. Mit Hübner sind hier auch solche Bauern gemeint. Aufgeteilt in: 1) Ständigen Geldzins 7 Gulden 1 Albus 7 Pfennige 2) Ständiges Wächtergeld 1 Gulden 7 Albus 1 Pfennig 3) Ständigen Beed- und Bannwein 27 Albus 4 Pfennige 4) Ständigen Beedzins 7 Albus 5) Unständiges Geldgefälle 24 Gulden 16 Albus 4 Pfennige 6) Unständiges Korngefälle 36 Malter Korn 7) Zinshafer 1 und 1/2 Malter 8) Ständiges Wachsgefälle 4 und 1/2 Pfund = 21 Albus 1 und 1/4 Pfennig 9) Zinshühner 2 Stück = 8 Albus 10) Erbzins 10 Gulden 12 Albus 4 Pfennige (E. Laiendecker, Die herrschaftlichen Einkünfte zu Stauf im Jahre 1604. In: Neue Leininger Blätter 3 (1929) Heft 6, S. 49-50). E. F. Keller, Die Drangsale des Nassauischen Volkes und der angrenzenden Nachbarländer in den Zeiten des dreißigjährigen Krieges, seine Helden, Staatsmänner und andere berühmte Zeitgenossen, Gotha 1854, S. 10.

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Hermann Graf, Die Herrschaft Stauf im Dreißigjährigen Krieg, Vom Ort Eisenberg aus gesehen. In: Pfälzische Heimatblätter 9 (1961), S. 4. Ein Rottmeister (Führer einer Rotte) ist in etwa einem Unteroffizier vergleichbar. Rolf Kilian, Der Land-Ausschuß in den Herrschaften Kirchheim und Stauf-Bolanden im 17. Jahrhundert. In: Pfälzische Familien- und Wappenkunde Band III (1958) Heft 2, S. 36-37. Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 4. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 443-444. Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 4. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 153. Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 4. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 92 Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 450-451. Keller, Drangsale (wie Anm. 142), S. 131-138. Das Ergebnis der Teilung sah folgendermaßen aus: Wilhelm Ludwig: Saarbrücken, Ottweiler und Herbitzheim Johann: Idstein, Wiesbaden und Sonnenberg Ernst Casimir: Weilburg, Gleiberg und Merenberg Otto: Kirchheim-Stauf, Neuweilnau und Usingen Gemeinsam: Saarwerden, Lahr, Blieskastel und Homburg. HHWi Abt. 1002, Nr. 6a, S. 142. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 252. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 154. Zur Rekatholisierung siehe: W. Hollweg, Ein Verzeichnis der notleidenden reformierten Predigerund Lehrerfamilien in der Pfalz aus dem Jahre 1628, in: Monatshefte für rheinische Kirchengeschichte 1 (1907) S. 385-426. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 480-482. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 485-487. Wilhelm Ludwig die neue Linie Nassau-Saarbrücken (mit Saarbrücken, der Vogtei Herbitzheim, Ottweiler, einem Teil von Homburg, Jugenheim und Usingen), Johann die neue Linie NassauIdstein (mit Wiesbaden, Idstein, dem halben Amt Kirberg, Lahr und Sonnenberg) und Ernst Casimir die neue Linie Nassau-Weilburg (mit Weilburg, Merenberg, Gleiberg, Hüttenberg, Reichelsheim, Kirchheim, Stauf, Bolanden und dem anderen Teil von Homburg). Schliephake, Nassau II (wie Anm. 46), S. 17-18. Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 53. Keller, Drangsale (wie Anm. 142), S. 223-224. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 95-96 Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 5.

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Zitiert nach Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 157. Graf, Stauf (wie Anm. 143), S. 5. Krieger, Pfarreien (wie Anm. 121) Heft 11, S. 89. Zitiert nach Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 158. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 159. Das unterschiedliche Datum ist durch die Kalenderreform des Papstes Gregor XIII. zu erklären, die – um die Fehler des Julianischen Kalenders zu beseitigen – auf den 4. Oktober 1582 den 15. Oktober 1582 folgen ließ. Die katholischen Territorien datierten mit dem Gregorianischen Kalender den 24. Oktober 1648. Die evangelischen Territorien hielten bis 1700 am alten Julianischen Kalender fest und datierten den 14. Oktober 1648. Clive Parry (Ed.), The Consolidated Treaty Series (CTS), New York 1969, Volume 1, S. 119-356. Menzel, Nassau VI (wie Anm. 46), S. 537-539. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 201. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 2-9. Zitiert nach: Graf, Eisenberg (wie Anm. ), S. 99-100. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 14, S. 365-424. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 165. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 24. Menzels Deutung erscheint wahrscheinlicher als die von Hopp, der schreibt, Johann Ernst von Nassau-Weilburg habe sich geweigert, Ludwig XIV. als Lehensherr anzuerkennen, und deshalb seine Gebiete an Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken-Ottweiler übertragen, der dann den französischen König als obersten Lehensherr anerkannt habe. Die Tatsache, daß Johann Ernst von Nassau-Weilburg zu diesem Zeitpunkt erst 19 Jahre alt war, scheint eher für Menzels Variante zu sprechen (Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 55). Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 254-255 und S. 246. Davon 1727 Gulden und 10 Albus aus der Herrschaft Stauf (1 Gulden = 30 Albus, 1 Albus = 8 Pfennige). Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 25. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 201f. Krieger, Pfarreien (wie Anm. 121) Heft 11, S. 89-90. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 26-27. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 51. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 41-42. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 22, S. 5-104. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 101. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 170-171. Katholiken, Evangelisch-Lutherische und Evangelisch-Reformierte.

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LASp C35 Urk.-Nr. 65 bis 72. Siehe dazu auch: Friedrich August Pietzsch, Der Bolander Vertrag und Austausch von 1706. In: Pfälzische Heimatblätter 3 (1955) Heft 2, S. 14. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 179-180. LASp C35 Urk.-Nr. 29. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 242. Das Amt Kirchheim umfaßte die alten Herrschaften Kirchheim und Stauf sowie die damit zusammenhängenden Neuerwerbungen. Hopp, Kirchheim (wie Anm. 6), S. 57. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 303. Friedrich Ludwig Freiherr von Botzheim, Kurze Lebensgeschichte des den 28. November 1788 zu Münster Dreißen bey Kirchheim verstorbenen Fürsten Carl von Nassau-Weilburg, Wiesbaden 1789, S. 9-12. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 317-365. Wilhelm Borst, Armenpflege und Anfänge der Sozialfürsorge im Territorium Nassau-Weilburg von der Reformation bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. (Dissertation Mainz) Offenbach 1952, S. 67. Friedrich Walter, Fürst Karl Christian und Fürstin Karoline von Nassau-Weilburg. In: Mannheimer Geschichtsblätter 11 (1910) Heft 10, S. 193-202. LASp C35 Urk.-Nr. 74. LASp C35 Urk.-Nr. 33 und 34. K. Drescher, Einwohnerzahl und Abgaben der Gemeinden in den nassauischen Ämtern Kirchheimbolanden und Stauf im Jahre 1781. In: Neue Leininger Blätter 7 (1933) Heft 8, S. 58. Menzel, Nassau VII (wie Anm. 46), S. 467-468. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 312. Mit Kirchheimbolanden, Albisheim, Bischheim, Bennhausen, Bolanden, Dannenfels, Dreisen, Marnheim, Morschheim, Oberwiesen, Orbis, Rittersheim, Rüssingen, Stauf, Breunigweiler, Göllheim, Eisenberg, Kerzenheim, Kerzweilerhof, Niederbörstadt, Ramsen, Rosenthal, Sippersfeld und Waldlaubersheim sowie einem Teil von Steinbach und dem Herfingerhof. Mit Alsenz, Niederhausen, Winterborn und dem Fahlbrückerhof. Mit Gumbsheim, Jugenheim, Pleitersheim, Tiefenthal, Wöllstein. Köllner, Stauf (wie Anm. 1), S. 205-206. LASp C38 neue Nr. 1652. LASp C38 neue Nr. 1653. LASp C38 neue Nr. 1654, 1655, 1656 und 1661 sowie alte Nr. 362e LASp C38 neue Nr. 1662, 1657, 1672, 1675, 1676 und 1699 sowie alte Nr. 360f und 360g. LASp C38 alte Nr. 360m. LASp C38 alte Nr. 360d, 360h und 360l sowie neue Nr. 1665.

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LASp C38 neue Nr. 1664 LASp C38 neue Nr. 1666 und 1660 Alle Urkunden aus LASp C35. Zu dieser Zeit Schulmeister zu Göllheim. LASp C35 Urk.-Nr. 1644 und 1648. LASp C35 Urk.-Nr. 1663. LASp C35 Urk.-Nr. 1669-1672 und C38 neue Nr. 548-550. LASp C35 1661, 1664, 1665 und 1668 sowie C38 neue Nr. 544-546. LASp C35 Urk.-Nr. 1660, 1662, 1666 und 1667. LASp D11 (Hochstift Worms, Urkunden) Urk.-Nr. 288. LASp D11 Urk.-Nr. 289. LASp C38 neue Nr. 1650. Friedrich Wilhelm Weber, Die Geschichte der Mühlen und des Müllerhandwerks der Pfalz, Otterbach 1979, S. 56-57. Weber, Mühlen der Pfalz (wie Anm. 230) S. 290. Friedrich Wilhelm Weber, Die Geschichte der pfälzischen Mühlen besonderer Art, Otterbach 1981, S. 154-155. LASp C 35 Urk.-Nr. 644. LASp C38 neue Nr. 566 und 567. LASp C38 neue Nr. 561 und 562. LASp C38 neue Nr. 563 bis 565. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 176. HHWi Abt. 168 A, X a, 17. K. Drescher, Die kirchlichen Verhältnisse der Reformierten in dem ehemals nassauischen Amte Kirchheimbolanden im 18. Jahrhundert. In: Blätter für Pfaelzische Kirchengeschichte 9 (1933) Heft 2, S. 38-44. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 244-245. Zu Friedrich Ludwig von Botzheim siehe auch: Konrad Lucae, Die Wappen der Geschlechter, Amtsleute und Vasallen im Kirchheimer Raum, Kirchheimbolanden 1993, S. 94-95. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 239-240. HHWi Abt. 168 A, Generalia X a, 17, Bl. 39. HHWi Abt. 168 A, Generalia X a, 17, Bl. 65 und 66. Emil Müller, Kirchen- und Schulwesen in der Grafschaft Nassau-Weilburg um das Jahr 1704. In: Leininger Geschichtsblätter 10 (1911), S. 54-55 und 57-62. K. Drescher, Kirchliche Verordnungen in den nassauischen Ämtern Kirchheimbolanden und Stauf und ihre Folgen. In: Neue Leininger Blätter 6 (1932) Heft 3, S. 22. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 239.

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K. Drescher, Zur Geschichte der Volksschule in der Grafschaft Nassau-Weilburg. In: Nordpfälzer Geschichtsverein (1934) Heft 9, S. 66. LASp C38 neue Nr. 1585. HHWi Abt. 168 A, XIC, 2. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 183. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 246-247. HHWi Abt. 168 A, Generalia XI c, 2, Bl. 33. HHWi Abt. 168 A, Generalia XI c, 2, Bl. 41. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 247. Ludwig Stamer, Kirchengeschichte der Pfalz III. Teil 2. Hälfte, Von der Reform zur Aufklärung, Ende der mittelalterlichen Diözesen (1685-1801). Speyer 1959, S. 32-33. LASp C 38 neue Nr. 1586. Borst, Armenpflege (wie Anm. 201), S. 118-133. J. Leyser, Der ABC-Buch-Streit. In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz 2 (1871), S. 4-8. K. Drescher, Zur Geschichte des sogen. A.B.C. Buch-Krieges in den Gemeinden des ehemals nassauischen Amtes Kirchheimbolanden. In: Neue Leininger Blätter 4 (1930) Heft 6/7, S. 47. Leyser, ABC-Buch-Streit (wie Anm. 259), S. 9-10. Ernst Röder, Der ABC-Buchstreit von Kirchheim 1777. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 57 (1977) Heft 1, S. 17-18. HHWi Alte Druckschriften Nr. 54. Zum Inhalt des Buches siehe auch: K. Drescher, Das Kirchheimer ABC-Buch, In: Neue Leininger Blätter 7 (1933) Heft 3, S. 17-20. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 255-258. Röder, ABC-Buchstreit (wie Anm. 262), S. 20. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 259-269. Georg Biundo, Die „Glaubensposaun“ im nassau-weilburgischen Amt Kirchheim. In: Blätter für Pfälzische Kirchengeschichte und Religiöse Volkskunde 18 (1951), S. 22-29. Georg Biundo, Pfälzisches Pfarrer- und Schulmeisterbuch, Kaiserslautern 1930, S. 285-287. Dort sind auch die Namen der für Ramsen zuständigen Eisenberger Pfarrer von 1594 bis 1930 aufgelistet. Anton Müller, Die Kirchenbücher der bayerischen Pfalz, München 1925, S. 83. Drescher, ABC-Buch (wie Anm. 263), S. 18 Anm. 4. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 269-270. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 312. Franz Xaver Remling, Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 1792 bis 1798, Erster Band, Speyer 1865, S. 86.

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Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 103. Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 99-107. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 313-316. Bei Gemeinden über 1000 Einwohner für je 1000 weitere Einwohner je einen Munizipal mehr, jedoch maximal 12 pro Gemeinde. Auszüge aus der Wahlordnung gedruckt bei: Franz Dumont, „Munizipalisierung“ und RheinischDeutscher Nationalkonvent. In: Helmut Klapheck/Franz Dumont, Als die Revolution an den Rhein kam. Die Mainzer Republik 1792/93. Jakobiner – Franzosen – Cisrhenanen. Beiträge und Materialien für den Unterricht. Mainz 1994 S. 112. Emil Laiendecker, Die Einführung der Munizipalität in den Kirchheimer Amtsortschaften Göllheim, Kerzenheim und Eisenberg. In: Neue Leininger Blätter 6 (1932) Heft 12, S. 94. Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 275-277. K. Drescher, Die Pfalz zur Zeit der Franzosenherrschaft unter besonderer Berücksichtigung der Nordpfalz III. In: Nordpfälzer Geschichtsblätter 4 (1907), S. 59. Laiendecker gibt an, daß erst am 27. März Peter Röhrig als Abgeordneter gewählt worden sei. Da der Rheinisch-Deutsche-Nationalkonvent aber bereits am 17. März zusammentrat, ist es eher unwahrscheinlich, daß sich die Mainzer Jakobiner solange hinhalten ließen (Laiendecker, Munizipalität (wie Anm. 279), S. 95). Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 277-284. Joseph Hansen, Quellen zur Geschichte des Rheinlandes im Zeitalter der französischen Revolution 1780-1791, 4 Bände, Bonn 1931-1938, Band II, S. 81*. Dumont, „Munizipalisierung“ (wie Anm. 278), S. 122-124 Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 304-349. Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 317-318. Drescher, Franzosenherrschaft IV (wie Anm. 281), S. 66-69. Remling, Revolutionszeit I (wie Anm. 273), S. 554. Franz Xaver Remling, Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 1792 bis 1798, Zweiter Band, Speyer 1866, S. 21-22. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 108. Remling, Revolutionszeit II (wie Anm. 290), S. 18-56. Hans Fahrnbacher, Die Kämpfe auf pfälzischem Boden in den Revolutionskriegen der Jahre 17941798, Saargemünd 1894. Remling, Revolutionszeit II (wie Anm. 290), S. 38-131. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 52, S. 333-339. L. Brandstettner, Rockenhausen zur Zeit der französischen Revolution bis zur Wiedervereinigung der Pfalz mit Bayern (1789-1816). In: Nordpfälzer Geschichtsblätter 4 (1907) Heft 1, S. 2. Der Ablauf der Kämpfe ist beschrieben bei: Adolf Beckerle, Das Gefecht zwischen Österreichern

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und Franzosen bei Kirchheimbolanden, Bolanden, Dannenfels, Weitersweiler, Dreisen, Marnheim und Göllheim eine Erinnerung an den 10. November 1795. In: Pfälzische Presse Nr. 308 vom 10. November 1936 (Fortsetzung in den folgenden Ausgaben). Fahrnbacher, Kämpfe 1794-1798 (wie Anm. 293), S. 62. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 54, S. 157-168. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 55, S. 475-494 Hansen, Quellen IV (wie Anm. 284), S. 786. Die deutsche Übersetzung lautet: „Wir Bürger der Gemeinde __________ erklären freiwillig durch Anwesenheit und durch unsere Unterschrift, daß wir nichts sehnlicher wünschen, als jetzt durch einen Erlaß vollkommen mit der großen französischen Nation vereint zu sein.“ Hansen, Quellen IV (wie Anm. 284), S. 786-787 und S. 815. Hansen, Quellen IV (wie Anm. 284), S. 979-981. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 111. Francs und Centimes statt Gulden, Kreuzer, Pistolen, Guineen, Friedrichsdor, Dukaten, Kronenthaler, Heller und Batzen. Drescher, Franzosenherrschaft V (wie Anm. 281), S. 73-75. Zum Arrondissement Mainz gehörten die Kantone Alzey, Bechtheim, Bingen, Kirchheimbolanden, Niederolm, Oberingelheim, Oppenheim, Wöllstein, Wörrstadt und Mainz. Das Arrondissement Speyer umfaßte die Kantone Dürkheim, Edenkoben, Frankenthal, Germersheim, Grünstadt, Mutterstadt, Neustadt, Pfeddersheim, Worms und Speyer. Das Arrondissement Zweibrücken war in die Kantone Annweiler, Homburg, Landstuhl, Medelsheim, Neuhornbach, Pirmasens, Waldfischbach und Zweibrücken unterteilt. Heinrich Steinmetz, Das linksseitige Rheingebiet unter der Herrschaft der Franzosen 1792-1813. Unter besonderer Berücksichtigung des Donnersberg-Departements, Alsenz 1913, S.18-19. LASp G 6 (Département du Mont-Tonnèrre, allg. Verwaltung) Nr. 814 1/2-4. Steinmetz nennt statt Dreisen Niefernheim und Zell als zum Kanton Göllheim gehörig. Dreisen kommt bei ihm gar nicht vor (Steinmetz, Rheingebiet (wie Anm. 308)). Michael Frey, Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des kön. bayer. Rheinkreises, Dritter Theil Beschreibung des Gerichts-Bezirkes von Kaiserslautern, Speyer 1836/37 (Nachdruck Pirmasens 1975), S. 213. Steinmetz, Rheingebiet (wie Anm. 308), S. 31. Ferdinand Bodmann, Annuaire statistique du Département du Mont-Tonnere pour l'an 1808, Mayence 1808, S. 91. Gemeindearchiv Ramsen (GAR) A II 44 (Polizeiwesen - Alte Akten über Melde- Paß- und Vagantenwesen 1810-1882). Steinmetz, Rheingebiet (wie Anm. 308), S. 129.

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Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 56, S. 467-511. Wellmich, Boppard (soweit rechtsrheinisch), Ehrenbreitstein, Vallendar, Sayn, Hammerstein, Herschlach, Grenzau, Montabaur und Limburg. Riesener, Sicherung (wie Anm. 50), S. 150-151. Rudolf Werner, Die Nationalgüter im Departement Donnersberg. Ihre Verwaltung und Veräußerung bis zur Wiederkehr der deutschen Herrschaft auf dem linken Rheinufer mit besonderer Berücksichtigung der Güter in der heutigen Pfalz. Dissertation Heidelberg 1922. Max Springer, Die Franzosenherrschaft in der Pfalz 1792-1814 (Departement Donnersberg). Stuttgart/Berlin/Leipzig 1926, S. 204-205. Franz Dumont, Eine „Revolution“ nach der Revolution – die Franzosenzeit auf dem linken Rheinufer 1798-1814. In: Klapheck/Dumont, Mainzer Republik (wie Anm. 278), S. 142 Dumont, Revolution (wie Anm. 320), S. 142 Döhn, Kirchheimbolanden (wie Anm. 60), S. 326-329. Springer, Franzosenherrschaft (wie Anm. 319), S. 323. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 113. laboreur = Ackermann, journalier = Tagelöhner, charpentier = Zimmermann, valet = Knecht, cultivateur = Ackerknecht, garcon de maréchal = Lehrjunge beim Hufschmied, garcon = Lehrjunge. Graf, Eisenberg (wie Anm. 25), S. 115. Bodmann Annuaire 1808 (wie Anm. 312), S. 237; Ferdinand Bodmann, Annuaire statistique du Département du Mont-Tonnere pour l'an 1809, Mayence 1809, S. 246. GAR Personenstandsregister: Civilstands Register der Gemeinde Ramsen vom Jahre 7 und 8 der fränkischen Republik und 1808; Register der Bürgermeisterei Ramsens vom Jahre 1809 bis 1812 und Civilstands Register der Bürgermeisterei Ramsen vom Jahre 1813 bis 1815. GAR A II 38 (Gerichts- und Polizeiangelegenheiten verschiedener Art 1812-1909). GAR A VII 173 (Landwirtschaftliche Angelegenheiten verschiedener Art 1808-1845). GAR A IX 242 (Gewerbesteuer-Register der Gemeinde Ramsen 1812-1879). Im Original sind die Berufsbezeichnungen nur in französischer Sprache abgedruckt. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 62, S. 423-434. Adam Sahrmann, Pfalz oder Salzburg. Geschichte des territorialen Ausgleichs zwischen Bayern und Österreich von 1813 bis 1819, München 1921, S. 15-20. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 63, S. 211-217. Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 35. Parry, CTS (wie Anm. 172) Volume 65, S. 491-500. Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 79-81. Entsprechend dem an Hessen übertragenen Gebiet Rheinhessen, das heute noch so heißt. Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 3.

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Martin Mattheis: Überblick über die Geschichte Ramsens von 1146 bis 1816 in: Jöckle, Clemens / Witte, Dagmar: 850 Jahre Ramsen. Beiträge zur Ortsgeschichte, Lingenfeld 1996, S.17-104

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GAR A II 45 (Bevölkerungsstatistiken). Heinz A. Finke, Die Bevölkerung der Gemeinden in Rheinland-Pfalz 1815-1950 (Statistik von Rheinland-Pfalz Band 34), Bad Ems 1954, S. 166. Sahrmann, Ausgleich (wie Anm. 334), S. 83.

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