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February 16, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Forschungsbericht

Maßnahmenkonzepte zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohngebäudebestand unter Berücksichtigung des architektonischen Erscheinungsbildes

Abschlussbericht Stand: 14.09.2012 IFB – 10561 / 2012

Institut für Bauforschung e. V.

Maßnahmenkonzepte zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohngebäudebestand unter Berücksichtigung des architektonischen Erscheinungsbildes

Auftraggeber:

Stiftung der Bauindustrie Niedersachsen – Bremen Eichstraße 19 30161 Hannover

Bearbeitung:

Institut für Bauforschung e. V An der Markuskirche 1, 30163 Hannover Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Institutsleitung Dipl.-Ing. Architektin Tania Brinkmann-Wicke Dipl.-Ing. Janet Simon RA Horst Helmbrecht

Stand:

14.09.2012

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Inhalt 1 Einführung

8

1.1

Aufgabenstellung und Ziel

9

1.2

Vorgehensweise

9

2 Ausgangsbasis

11

2.1

Hintergrund

11

2.2

Gebäudealtersklassen

13

3 Klimaschutz

24

3.1

Klimaschutzziele bis 2020

24

3.2

Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand

26

3.3

Energieeffiziente Sanierung im Gebäudebestand

28

3.4

Energetische Sanierung im denkmalgeschützten Gebäudebestand

29

4 Denkmalpflege und Denkmalschutz

31

4.1

Denkmalrecht

31

4.2

Interessenkonflikt Denkmalschutz – Klimaschutz

34

5 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

35

5.1

Baukonstruktive Maßnahmen

35

5.2

Anlagentechnische Maßnahmen

37

5.3

Wirtschaftlich orientierte Maßnahmen

38

6 Bewertungskriterien

39

7 Projektübersicht

41

8 Sanierungsmaßnahmen

47

9 Tiefenanalyse ausgeführter Projekte

87

9.1

Energetische Sanierung eines Jugendstilgebäudes

88

9.2

Sanierung eines Zweifamilienhauses zum KfW-Energiesparhaus 40

97

9.3

Fassadendämmung eines Reihenhauses mit Vakuum-Isolationspaneelen

105

9.4

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses zum 3-Liter-Haus

112

9.5

Energetische Sanierung eines Reihenhauses aus den 1960er Jahren

122

9.6

Energetische Sanierung eines Altenpflegeheims aus den 1960er Jahren

130

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

10 Tiefenanalyse geplanter Projekte

138

10.1

Sanierung eines Wohnquartiers unter denkmalpflegerischen Aspekten

139

10.2

Energetische Untersuchungen an Alten- und Pflegeheimen

157

11 Kriterienbasierter Leitfaden „Nachhaltige Sanierung“

176

12 Fazit und Ausblick

182

13 Anhang

183

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

1

Einführung

Der Anteil energieeffizienter Wohnneubauten wächst stetig. Demgegenüber steht ein weit gehend unsanierter Altbaubestand, dessen Energiebilanz insgesamt verbesserungsfähig ist. Die deutsche Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, die Energieeffizienz im Gebäudeund Wohnbereich sukzessiv zu steigern. Die hierzu entwickelten Maßnahmenpakete dienen in erster Linie der Umsetzung der nationalen und europäischen Klimaschutzziele bis 2020. Darüber hinaus ist beabsichtigt, der Bauwirtschaft Impulse für ein verstärktes Engagement in der energetischen Gebäudesanierung zu geben und damit zugleich das Wirtschafts wachstum in diesem Bereich anzuregen. Grundsätzlich ist im Gebäudebestand von einem wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzial bis zu 80 % des Endenergiebedarfs auszugehen, das u. a. mit den stark verschärften Anfor derungen der EnEV 2009 und der angekündigten Fortschreibung ausgeschöpft werden soll. Dabei sind die denkmalgeschützten bzw. denkmalwürdigen Gebäude nicht auszuklammern, auch wenn ihr Anteil am gesamten Gebäudebestand nur etwa 3 % beträgt und damit auf die Gesamtenergiebilanz keinen wesentlichen Einfluss hat. Energetische Sanierungen von Bau denkmalen sind erforderlich, um die historische Bausubstanz zu sichern und damit unser kulturelles Erbe auf Dauer zu erhalten. Insbesondere denkmalgeschützte Wohngebäude können im Allgemeinen aber nur erhalten werden, wenn sie genutzt bzw. bewohnt werden. Insofern stellt die verbesserte Energieeffizienz auch im Denkmalbestand einen elementaren Aspekt dar. Dass energetische Sanierungen von Baudenkmalen machbar sind, belegen zahlreiche Modellprojekte. Die historische Bausubstanz prägt in ihrer Gesamtheit als städtebauliches Ensemble das Stadtbild vieler deutscher Städte. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die erforderlichen Maßnahmen für energetische Sanierungen häufig die Gebäudehüllflächen und damit meist auch das äußere Erscheinungsbild der Gebäude betreffen. Insofern können Gebäudesanierungen das charakteristische Erscheinungsbild ganzer Gebäudekomplexe, Straßenzüge und das Stadtbild insgesamt verändern. Im denkmalgeschützten Gebäudebestand hingegen wird die übliche Außendämmung vornehmlich als problematisch angesehen und folglich nicht oder nur selten eingesetzt. Energetische Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude erfordern immer eine umfassende Untersuchung des Einzelfalls und darauf abge stimmte Lösungen.

8

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

1.1

Aufgabenstellung und Ziel

Im Rahmen des vorliegenden Forschungsberichtes sollte untersucht werden, wie bei einer energetischen Gebäudesanierung das Kriterium der Energieeffizienz sowie weitere wesentliche Aspekte wie architektonische Qualitätsansprüche, Maßgaben der Denkmalpflege und baurechtliche Vorschriften bestmöglich in Übereinstimmung gebracht werden können. Ziel und Schwerpunkt war die Erarbeitung eines in der Baupraxis anwendbaren Leitfadens, der sich an alle beteiligten Akteure richtet und als Handlungshilfe bei der ganzheitlichen Planung von energetischen Sanierungen im Gebäudebestand dient. Dies erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bewertungskriterien sowie unter Einbindung der ver schiedenen Fachplaner. Ziel des Leitfadens ist es, Eigentümer, Auftraggeber, Planer und Bauausführende gleicher maßen in die Lage zu versetzen, anhand konkreter Beispiele aus der Baupraxis individuelle Lösungskonzepte für die energetische Sanierung von Gebäuden im Bestand zu entwickeln.

1.2

Vorgehensweise

Zu Beginn des Forschungsberichtes stand eine umfangreiche Datenermittlung als Grundla ge für die Bearbeitung der gestellten Aufgabe. Hierzu wurden zahlreiche Wohnungsbauge sellschaften, -unternehmen und -genossenschaften sowie entsprechende Fachbehörden mehrerer Städte, Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaften, Architekturbüros und private Immobilienbesitzer befragt, deren Gebäudebestand grundsätzlich die Anforde rung einer bereits durchgeführten energieeffizienten Sanierung erfüllte. Mit den vom IFB entwickelten Fragebögen wurden allgemeine Informationen zum Gebäude bestand und zu durchgeführten bzw. geplanten Sanierungen abgefragt sowie zusätzliche Angaben zu den sanierten Gebäuden, gegliedert nach Gebäudealtersklassen, erbeten. Insgesamt sind 72 Institutionen angeschrieben worden, von denen 14 geantwortet haben. Dies entspricht einem Rücklauf von 19,4 %. Aus der Datensammlung wurden 20 geeignete Objekte ausgewählt und in einem weiteren Schritt Informationen zu den jeweiligen Sanie rungsmaßnahmen und den erzielten Ergebnissen eingeholt. 8 dieser Projekte konnten be sonders ausführlich untersucht werden, da hierzu detaillierte Informationen zum jeweiligen Sanierungs- und Energiekonzept einschließlich der Energiekennzahlen vorlagen. Besonderes Augenmerk wurde zudem auf die individuellen Beweggründe und Zielvorstellungen der Gebäudeeigentümer zur Durchführung einer energetischen Sanierung gelegt.

9

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die Demonstrationsprojekte zeigen energetische Sanierungsalternativen für verschiedene Gebäudetypen, wobei es sich im Einzelnen um Mehrfamilienhäuser, kleine Wohngebäude und ein Altenpflegeheim handelt. Darüber hinaus wurde das Blickfeld auf noch in der Pla nung befindliche Projekte erweitert, um exemplarisch unterschiedliche Herangehensweisen an eine umfassende energetische Sanierung darzustellen und damit eine breite Basis für die Aussagen des Forschungsberichtes zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurden die Al ten- und Pflegeheime einer karitativen Stiftung sowie ein unter Denkmalschutz stehendes Wohnquartier ausführlich analysiert. Auch wenn die durchgeführte Datenabfrage nicht als statistisch repräsentativ gelten kann, gibt sie doch einen Überblick über aktuelle Möglichkeiten bei der energieeffizienten Gebäu desanierung. Die Informationen und Ergebnisse der Befragung wurden in den vorliegenden Leitfaden eingearbeitet.

Anmerkung: Grundsätzlich handelt es sich bei den im Forschungsbericht beschriebenen baulichen Maßnahmen um Modernisierungen. Da diese Baumaßnahmen im üblichen Sprachgebrauch aber meist als Sanierungen bezeichnet werden, wurde der Begriff für die vorliegende Bearbeitung übernommen (vgl. auch Begriffserläuterung des BMVBS 1).

1

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Glossar unter www.bmvbs.de)

10

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

2

Ausgangsbasis

2.1

Hintergrund

Der Wohnungsbestand in der Bundesrepublik Deutschland betrug im Jahr 2008 rund 40,06 Mio. Wohnungen (ohne Wohnheime) in ca. 17,95 Mio. Wohngebäuden 2, deren Bestand sich wie folgt zusammensetzt: •

ca. 11,31 Mio. Einfamilienhäuser



ca. 3,58 Mio. Zweifamilienhäuser



ca. 3,06 Mio. Mehrfamilienhäuser

Bei genauer Betrachtung der Zusammensetzung des Wohngebäudebestandes wird deutlich, dass in diesem Bereich mittelfristig ein erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Wie den aktu ellen Daten des statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, wurden rund 45 % der Wohnungsbauten in Deutschland zwischen 1949 und 1978 erbaut. Da zu dieser Zeit noch keine gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gestellt wurden, besteht bei Gebäuden aus diesem Erstellungszeitraum ein großes energetisches Sanierungspotenzial. Die erste Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) trat 1977 in Kraft und wurde im Jahr 1984 durch die zweite Wärmeschutzverordnung abgelöst. Die überwiegende Anzahl der Wohngebäude, die zwischen 1979 und 1984 erbaut worden sind, wird daher die Vorgaben der novellierten (zweiten) Wärmeschutzverordnung nicht einhalten. Die dritte WärmeschutzV datiert aus dem Jahr 1995. Werden die Wohngebäude aus dem Erstellungszeitraum 1979 bis 1994 ebenfalls mit in die Betrachtung einbezogen, ergibt sich somit ein Anteil von rund 90 % am gesamten Wohnungsbaubestand, der große Energieeinsparpotenziale aufweist. Um die qualitative Zusammensetzung des Wohngebäudebestandes zu erfassen, werden die Gebäude in so genannte Gebäudealtersklassen eingeteilt. Dazu werden die jeweils typi schen konstruktiven und energetischen Merkmale eines Gebäudes bestimmt und einer der folgenden Gebäudealtersklasse zugeordnet: •

Gebäudealtersklasse 1, Errichtung bis 1918



Gebäudealtersklasse 2, Errichtung zwischen 1919 und 1948



Gebäudealtersklasse 3, Errichtung zwischen 1949 und 1978



Gebäudealtersklasse 4, Errichtung zwischen 1979 und 1994



Gebäudealtersklasse 5, Errichtung ab 1995

2

Daten: Statistisches Bundesamt, 2010

11

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Eine Übersicht der prozentualen Verteilung der Gebäude nach Gebäudealtersklassen zeigt das Diagramm in Abb. 2.1. Der Grafik ist zu entnehmen, dass nur rund 10 % des gesamten Wohngebäudebestandes in Deutschland der Gebäudealtersklasse 5 zuzuordnen ist und damit zumindest grundsätzlich dem Neubaustandard entspricht. Die meisten Gebäude sind dagegen vor 1978 und damit vor In-Kraft-Treten der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut worden.

Abb. 2.1: Prozentuale Verteilung der Gebäude nach Gebäudealtersklassen, Stand: 2008 (Quelle: Statistisches Bundesamt 2006 und 2009, Abbildung: IFB 2010)

Am Anfang einer energetischen Sanierung sollte die energetische Bewertung des Gebäudes sowie die baukonstruktive Analyse stehen. Bestimmte Bauweisen lassen sich tendenziell bestimmten Zeitperioden zuordnen, in denen charakteristische Materialien und Konstruktionen zur Anwendung kamen. Aus diesem Grund kann eine prinzipielle Einordnung des Wohnungsbaubestandes in einzelne Gebäudealtersklassen bereits erste Hinweise hinsichtlich folgender übertragbarer Merkmale geben: •

Materialart



Bauteildicke



Bauteilaufbau.

Das ungefähre Wissen über Baualter und Konstruktion kann jedoch niemals eine sorgfältige Untersuchung des Gebäudebestandes ersetzen. Eine detaillierte Kenntnis der jeweiligen Baukonstruktion ist insbesondere für die Ermittlung des Heizenergieverbrauchs eines Gebäudes und der Energieeinsparmöglichkeiten hilfreich und unverzichtbar.

12

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

2.2

Gebäudealtersklassen

Der Gebäudebestand in Deutschland besteht trotz der hohen Verluste im Zweiten Weltkrieg aus Gebäuden aller Gebäudealtersklassen, die einen Zeitraum von mehreren hundert Jah ren umfassen. Die regionalen Unterschiede in der Bauweise haben zu einer zusätzlichen großen Variationsbreite in der Ausführung von Konstruktionen geführt. Nachstehend folgt eine repräsentative Darstellung der üblichen Bauarten wärmeübertragender Hüllflächen, nach denen ein Gebäude einer bestimmten Gebäudealtersklasse zugeordnet wird. Gebäudealtersklasse 1 Die Gebäudealtersklasse 1 umfasst alle bis zum Jahr 1918 errichteten Wohngebäude. Inso fern sind in dieser Gruppe Gebäude aus verschiedenen Bauepochen und damit eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäudeformen vertreten. In der Zeit vor 1850 überwiegt im Wohnungs bau die Fachwerkbauweise mit oftmals überdimensionierten statischen Konstruktionen. Eine Veränderung der Abmessungen und der Konstruktionsweise ist ab 1850 im Zusammenhang mit der beginnenden Normierung und der Einführung neuer Baustoffe zu beobachten. Im Wohnungsbau werden vorwiegend massive Mauerwerksbauten mit Sichtmauerwerk oder Putzfassaden errichtet. Typische konstruktive Merkmale sind Steildachkonstruktionen mit Tonziegeln als Deckungsmaterial sowie kleinformatige Holzfenster mit Sprossenteilung und Einfachverglasung. Die Geschossdecken werden üblicherweise als Holzbalkendecken, die Kellerdecken als gemauerte Kappendecken ausgeführt. Charakteristisch für die innerstädtischen Altbauten der Gebäudealtersklasse 1 sind vor allem die repräsentativen Gebäude der Gründerzeit (ab ca. 1871) mit straßenseitigen, meist reich dekorierten Schaufassaden sowie die eher schlichten mehrgeschossigen Wohnanlagen für die Arbeiter und Angestellten.

Abb. 2.2 und 2.3: Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 1

13

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 1: bis 1918 Typische konstruktive Merkmale Bauteil

Ausführung

Dach



geneigte Dachkonstruktionen, Tragwerk aus Holz



Dächer häufig mit Gauben und Ziergiebeln



Eindeckung meist mit Dachziegeln, regional bedingt auch mit Holzschindeln, Reet, Stroh oder Schieferplatten



Voll- oder Hohlmauerwerk aus Ziegeln, Hütten- oder Kalksandsteinen, Sichtmauer werk, Außenputz oder Natursteinverblendung, Fassaden häufig reich verziert



Holzfachwerk, Ausfachung z.B. mit verputztem / unverputztem Mauerwerk oder Lehmstaken

Fenster



Holzfenster mit Einfachverglasung, häufig mit Sprossenteilung, Ausführung als Einfach- oder Kastenfenster

Geschossdecke



überwiegend Holzbalkendecken als Einschubdecken mit Lehm-, Sand- oder Schlackenfüllung



Kellerdecken meist als „Preußische Kappendecke“(aneinander gereihte flache Tonnengewölbe aus Ziegelmauerwerk oder Beton mit Stahlträgern als Auflager)

Außenwand

Typische energetische Merkmale U-Wert [W/m²K] Bauteil

nicht sanierter Zustand

sanierter Zustand

Dach

ungedämmt

gedämmt

Holzkonstruktion

1,70 – 2,60

0,20 – 0,40

Massivkonstruktion

1,20 – 1,50

0,30 – 0,40

Außenwand

ungedämmt

gedämmt

Leichtkonstruktion

1,80 – 3,00

0,25 – 0,40

Massivkonstruktion

1,20 – 2,00

0,20 – 0,35

Fenster

Einfachverglasung

Wärmeschutzverglasung

5,00 – 5,50

1,60 – 1,30

Geschossdecke

ungedämmt

gedämmt

Holzbalkendecke

0,70 – 1,00

0,25 – 0,40

Massivdecke

0,80 – 1,50

0,25 – 0,70

Primärenergiebedarf [kWh/m²a] Gebäude

220 – 470

40 – 120

14

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Gebäudealtersklasse 2 Der Gebäudealtersklasse 2 sind die zwischen 1919 und 1948 erbauten Wohngebäude zuzu ordnen. Ihr Anteil am Gesamtbestand ist mit ca. 13,5 % ähnlich groß wie der der Baualtersklasse 1. Die Gebäude sind gekennzeichnet durch eine relative Schlichtheit, insbesondere in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild. Es wird auf historisierende Ornamentik verzichtet, stattdessen herrschen verputzte bzw. sichtbare Ziegelfassaden vor. Die Tendenz geht zum einfachen, schnellen und kostengünstigen Bauen mit vorfabrizierten, standardisierten Ele menten. Vor allem die ersten Jahre der Nachkriegszeit Anfang der 1920er Jahre sind von Materialmangel bzw. schlechter Materialqualität und teilweise mangelhafter Bauausführung gekennzeichnet. Als Folge sind Schall- und Wärmeschutz oft unzureichend. In dieser Zeit entwickeln sich zwei völlig gegensätzliche Strömungen: Auf der einen Seite die konservative „Heimatschutzarchitektur“ mit traditionellen Einflüssen, auf der anderen Seite die „klassische Moderne“ (z. B. Neue Sachlichkeit, Expressionismus), die zukunftsweisende Gebäude entwickelt und mit neuen Konstruktionen und Materialien experimentiert. Die Wandquerschnitte sind meist schlanker als in der vorherigen Gebäudealtersklasse, für die Außenwände werden neben Ziegeln auch Bims- oder Betonsteine eingesetzt. Weitere konstruktive Merkmale sind Steildachkonstruktionen mit Ziegel- oder Betonstein-Eindeckung sowie weiterhin kleinformatige Holzfenster mit Sprossenteilung und Einfachverglasung. Die Geschossdecken werden verstärkt als Massivdecken ausgeführt. Darüber hinaus gibt es erste Wohngebäude mit Flachdach, (minimal) wärmegedämmten Außenwänden und groß formatigen, sprossenlosen Fenstern mit Metallrahmen.

Abb. 2.4 und 2.5: Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 2

15

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 2: 1919 bis 1948 Typische konstruktive Merkmale Bauteil

Ausführung

Dach



überwiegend Steildächer (Holztragwerk), zunehmend auch Flachdächer (meist massive Konstruktionen), erstmals mit Wärmedämmung, z.B. Heraklith, Kork oder Leichtbauplatten aus gepressten und imprägnierten Torf („Torfoleum“) in sehr geringen Dämmstärken



Steildach: Eindeckung meist mit Dachziegeln oder -steinen, regional bedingt auch mit Holzschindeln oder Schieferplatten



Flachdach: Abdichtung mit bituminösen Werkstoffen



Voll- oder Hohlmauerwerk aus Ziegeln, Bimssteinen, Kalksandsteinen, Hüttensteinen oder Betonsteinen (als Voll- oder Hohlstein)



Putz- oder Sichtmauerwerkfassaden



Holzfenster mit Einfachverglasung, z.T. noch mit Sprossenteilung, Ausführung als Einfach- oder Kastenfenster



vermehrt auch sprossenlose Stahlfenster, insbesondere Verwendung für Fensterbänder und Eckfenster



Holzbalkendecken mit Lehm-, Sand- oder Schlackenfüllung



Massivdecken häufig als Stahlstein-, Stahlbetonbalken- oder Stahlbetonrippendecken

Außenwand

Fenster

Geschossdecke

Typische energetische Merkmale U-Wert [W/m²K] Bauteil

nicht sanierter Zustand

sanierter Zustand

Dach

ungedämmt

gedämmt

Holzkonstruktion

1,00 – 2,00

0,20 – 0,30

Massivkonstruktion

1,00 – 1,50

0,20 – 0,40

Außenwand

ungedämmt

gedämmt

Leichtkonstruktion

1,80 – 2,80

0,25 – 0,40

Massivkonstruktion

1,10 – 2,00

0,15 – 0,60

Fenster

Einfachverglasung / Kastenfenster

Wärmeschutzverglasung

5,00 – 5,50 / 2,40 – 2,60

1,60 – 0,80

Geschossdecke

ungedämmt

gedämmt

Holzbalkendecke

0,70 – 1,80

0,20 – 0,30

Massivdecke

0,80 – 1,80

0,25 – 0,50

Primärenergiebedarf [kWh/m²a] Gebäude

300 – 430

35 – 160

16

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Gebäudealtersklasse 3 Zu der Gebäudealtersklasse 3 gehören die Wohngebäude, die in der Zeit von 1949 bis 1978 erbaut wurden. Sie bilden mit etwa 45,5 % die anteilsmäßig größte Gruppe im gesamten Wohngebäudebestand. Die Nachkriegszeit ist durch eine einfache Bauweise gekennzeich net, bedingt durch die vorherrschende Materialknappheit und der Notwendigkeit der zügigen Schaffung von preiswertem Wohnraum. 1952 wird der aus der Gesundheits- und Hygiene diskussion um 1920 stammende Begriff „Wärmeschutz“ in der DIN 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ definiert. Die Norm orientiert sich an den damals zeitgemäßen Wanddicken und bestimmt erstmals verschiedene Mindestwärmedurchlasswiderstände. Die Außenwände werden meist als schlichte Putzfassaden, häufig mit sehr geringen Querschnitten hergestellt, so dass die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz nicht immer erfüllt sind. Weitere konstruktive Merkmale sind sowohl Steil- als auch Flachdachkonstruktionen, ein- bis zweiflügelige Holzfenster mit Einfachverglasung und Geschossdecken als Ortbetondecken. Die Gebäude der 1960er-Jahre zeigen in ihrer Gestaltung innovativere Ansätze, es gibt neue Bauformen, Baustoffe und Baukonstruktionen. Die Außenwände bestehen aus Mauerwerk oder Beton mit geringen Querschnitten, häufig mit Fassadenbekleidungen, jedoch meist ohne Wärmedämmung. Die Dächer sind meist als Flachdach ausgebildet und es werden vermehrt Kunststofffenster mit Isolierverglasung eingesetzt. Bei den Geschossdecken über wiegen Stahlbetonvolldecken mit schwimmendem Estrich. Die 1970er-Jahre sind v. a. durch das Bauen mit Fertigteil- bzw. Plattenbausystemen gekennzeichnet. Es dominiert die Verwendung von standardisierten, industriell vorgefertigten Stahlbetonbauteilen. Die Gebäude werden weiterhin meist ohne Wärmeschutz ausgeführt. Mit steigender Rohstoffknappheit in Folge der ersten Ölkrise 1973 werden zunehmend wär megedämmte Konstruktionen entwickelt.

Abb. 2.6 und 2.7: Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 3

17

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 3: 1949 bis 1978 Typische konstruktive Merkmale Bauteil

Ausführung

Dach



anfangs Steil- und Flachdächer, später überwiegend Flachdächer als Ortbetonkonstruktion oder Stahlbeton-Kassettendecke („StaKa-Decke“)



Steildach: Eindeckung mit Dachziegeln oder -steinen, Beton- und Pappschindeln



Flachdach: Abdichtung mit Bitumen- und Kunststoffbahnen



Wärmedämmung mit z.B. Holzwolle-Leichtbauplatten oder Schaumstoffplatten in geringen Dämmstärken



Mauerwerk aus Ziegeln (häufig Wiederverwendung aus Trümmerschutt), Bims-, Kalksand-, Leichtbeton- oder Ziegelsplittbetonsteinen (als Voll- oder Hohlstein)



später auch Skelettbauweise mit Ausfachungen (z.B. Mauerwerk, Betonfertigteile, Glas) oder mit Vorhangfassade (z.B. Naturstein- oder Keramikplatten, Waschbeton)



sprossenlose Holzfenster mit Einfachverglasung (im Nichtwohnungsbau meist Stahl- und Aluminiumfenster), Ausführung als Einfach- oder Kastenfenster



später großformatige sprossenlose Fenster aus Verbundmaterialien (Holz, Aluminium, Kunststoff)



erstmals Einsatz von wärmedämmendem Mehrscheiben-Isolierglas



Stahlstein-, Stahlbetonbalken-, Stahlbetonrippendecken, Ziegelsplittbetondecken



später Stahlbetondecken mit schwimmendem Estrich (geringe Dämmstärken)

Außenwand

Fenster

Geschossdecke

Typische energetische Merkmale U-Wert [W/m²K] Bauteil

nicht sanierter Zustand

sanierter Zustand

Dach

z.T. gedämmt

gedämmt

Holzkonstruktion

0,80 – 1,60

0,20 – 0,30

Massivkonstruktion

0,50 – 1,00

0,15 – 0,30

Außenwand

z.T. gedämmt

gedämmt

Leichtkonstruktion

0,70 – 1,50

0,25 – 0,50

Massivkonstruktion

0,90 – 1,80

0,20 – 0,40

Fenster

Einfach- / Isolierverglasung

Wärmeschutzverglasung

5,00 – 5,50 / 2,50 – 3,00

1,60 – 0,80

Geschossdecke

z.T. gedämmt

gedämmt

Holzbalkendecke

0,60 – 0,80

0,20 – 0,30

Massivdecke

0,60 – 3,00

0,20 – 0,40

Primärenergiebedarf [kWh/m²a] Gebäude

220 – 290

20 – 170

18

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Gebäudealtersklasse 4 Wohngebäude, die in der Zeit von 1979 bis 1994 erbaut wurden, werden der Gebäudealtersklasse 4 zugeordnet. Bauweise und Bauform sind insbesondere geprägt durch den verstärk ten Einsatz von konstruktiven Wärmeschutzmaßnahmen. Infolge der Ölkrise wird von der Bundesregierung das erste Gesetz zur Einsparung von Energie (Energieeinsparungsgesetz) in Gebäuden erlassen, das 1977 in Kraft tritt. Mit der Wärmeschutzverordnung (Wärme schutzV) aus dem gleichen Jahr werden erstmals Grenzwerte für Wärmeverluste erlassen, Anforderungen an Luft- und Winddichtigkeit der Bauteile festgelegt und zusätzlich der spezi fische Heizwärmebedarf begrenzt. 1984 tritt die zweite WärmeschutzV in Kraft, in der neben verschärften Anforderungen an den Wärmeschutz neu zu errichtender Gebäude erstmals auch Anforderungen an bauliche Veränderungen an bestehenden Gebäuden formuliert sind. Die neuen Wärmeschutz technischen Erfordernisse resultieren v. a. in einem verbesserten Wärmeschutz der Außenbauteile. Außenwände werden meist in Beton oder Mauerwerk er stellt und vermehrt mit Wärmedämm-Verbundsystemen ausgerüstet oder als zweischalige Wand mit hinterlüfteten Fassaden und zusätzlicher Wärmedämmung ausgeführt. Die Ent wicklung tragender Wärmedämmelemente ermöglicht die thermische Trennung außenliegender Bauteile (z. B. Balkonplatten) vom Gebäude und trägt damit zur Reduzierung von Wärmebrücken bei. Weitere konstruktive Merkmale sind Maßnahmen zur Herstellung der Luft- und Winddichtheit von Dächern sowie der zunehmende Einsatz von Fenstern mit Kunststoff- oder Aluminiumprofilen und Zweifach-Isolierverglasung. Die Geschossdecken werden überwiegend als Stahlbetonvolldecke mit schwimmendem Estrich ausgeführt.

Abb. 2.8 und 2.9: Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 4

19

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 4: 1979 bis 1994 Typische konstruktive Merkmale Bauteil

Ausführung

Dach



anfangs überwiegend Flachdächer, später wieder vermehrt Steildächer



Steildach: Eindeckung überwiegend mit Dachziegeln oder Betondachsteinen



Flachdach: Abdichtung mit Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunststoffbahnen



Wärmedämmung überwiegend mit Mineralwolle- / Mineralfaser-Dämmstoffen, im Vergleich zu den vorangegangenen Gebäudealtersklassen größere Dämmstärken



Maßnahmen zur Herstellung der Luft- und Winddichtheit



ein- und zweischalige Wände aus z.B. Ziegel-, Kalksand- oder Leichtetonsteinen (als Voll- oder Hohlstein), Stahlbeton- oder Ziegelfertigteilen



vermehrter Einsatz von Dämmstoffen, z.B. als Kerndämmung oder WärmedämmVerbundsystem

Fenster



überwiegend Kunststoff- oder Aluminiumfenster mit Mehrscheiben-Isolierglas

Geschossdecke



überwiegend Stahlbetondecken mit schwimmendem Estrich

Außenwand

Typische energetische Merkmale U-Wert [W/m²K] Bauteil

nicht sanierter Zustand

sanierter Zustand

Dach

gedämmt

gedämmt

Holzkonstruktion

0,40 – 0,80

0,20 – 0,30

Massivkonstruktion

0,40 – 0,90

0,20 – 0,30

Außenwand

gedämmt

gedämmt

Leichtkonstruktion

0,50 – 1,30

0,30 – 0,40

Massivkonstruktion

0,50 – 1,30

0,20 – 0,40

Fenster

Isolier- / Wärmeschutzverglasung

Wärmeschutzverglasung

1,80 – 3,00 / 1,60 – 1,80

1,60 – 1,30

Geschossdecke

gedämmt

gedämmt

Holzbalkendecke

0,40 – 0,80

0,30 – 0,40

Massivdecke

0,40 – 1,50

0,30 – 0,40

Primärenergiebedarf [kWh/m²a] Gebäude

170 – 220

80 – 120

20

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Gebäudealtersklasse 5 Die Gebäudealtersklasse 5 umfasst alle ab 1995 bis heute errichteten Wohngebäude. Mit dem In-Kraft-Treten der 3. WärmeschutzV in eben diesem Jahr werden die Anforderungen an den Wärmeschutz zur Reduzierung des Energieverbrauchs erneut verschärft. Als 2002 die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) eingeführt wird und die WärmeschutzV ablöst, werden erstmals bauliche und heizungstechnische Anforderungen an Gebäude ge meinsam betrachtet. Die EnEV regelt die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten sowie für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung bestehender Gebäude. In den Jahren 2004 und 2007 wird die EnEV novelliert mit dem Ziel, den Energiebedarf sowie den CO2-Ausstoß weiter deutlich zu senken. Hierbei umfassen die Neuregelungen v. a. die Einführung von Energieausweisen für Bestandsgebäude, die Berücksichtigung von Klimati sierung und Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden sowie die regelmäßigen Inspektionen von Klima- und Lüftungsanlagen. Den stetig steigenden Anforderungen wird insbesondere seit Einführung der EnEV 2002 durch eine ständige Verbesserung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik Rechnung getragen. Mit der Novelle EnEV 2009 erfolgt eine weitere Verschärfung der energetischen Anforderungen und der getroffenen Nachrüstverpflichtungen um etwa 30 %. Weiterhin werden die energetischen Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher Änderungen im Gebäudebestand um etwa 15 % angehoben. Außenwände werden meist in Beton oder Mauerwerk erstellt. Einschalige Konstruktionen werden mit Wärmedämm-Verbundsystemen, zweischalige Konstruktionen mit hinterlüfteten Fassaden und Wärmedämmung oder mit Kerndämmung ausgeführt. Weitere konstruktive Merkmale sind verstärkte Maßnahmen zur Herstellung der Luft- und Winddichtheit von Dä chern. Im Bereich der Fenster und Außentüren wird Zweifach-Isolierverglasung eingesetzt, vermehrt auch Dreifach-Verglasung. Eine Optimierung des U-Wertes der Fenster erfolgt durch thermoplastische Abstandhalter („warme Kante”). Die Geschossdecken werden über wiegen als Stahlbetonvolldecke mit schwimmendem Estrich ausgeführt.

Abb. 2.10 und 2.11: Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 5

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Wohngebäude der Gebäudealtersklasse 5: ab 1995 Typische konstruktive Merkmale Bauteil

Ausführung

Dach



Steildächer und Flachdächer



Steildach: Eindeckung überwiegend mit Dachziegeln oder Betondachsteinen



Flachdach: Abdichtung mit Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunststoffbahnen, Flüssigkunststoffen



Wärmedämmung überwiegend mit Mineralfasermatten, Polystyrol- und PolyurethanHartschaumplatten, Zellulose- und Holzfaserdämmstoffen



Maßnahmen zur Herstellung der Luft- und Winddichtheit



ein- und zweischalige Wände aus z.B. Ziegel-, Kalksand- oder Leichtetonsteinen (überwiegend als Hohlstein), Stahlbeton- oder Ziegelfertigteilen



vermehrter Einsatz von Plansteinen, großformatigen Planelementen und Bauplatten



Wärmedämmung überwiegend als Wärmedämm-Verbundsystem und Kerndäm mung



überwiegend Kunststofffenster und Verbundkonstruktionen wie z.B. AluminiumKunststoff- oder Holz-Aluminium-Konstruktionen



Mehrscheiben-Isolierglas, teilweise mit dreifach-Verglasung, Optimierung des UWertes durch thermoplastische Abstandhalter („warme Kante”)



überwiegend Stahlbetondecken mit schwimmendem Estrich

Außenwand

Fenster

Geschossdecke

Typische energetische Merkmale U-Wert [W/m²K] Bauteil

nicht sanierter Zustand

sanierter Zustand

Dach

gedämmt

Holzkonstruktion

0,15 – 0,25

Massivkonstruktion

0,15 – 0,25

Außenwand

gedämmt

Leichtkonstruktion

0,10 – 0,35

Massivkonstruktion

0,15 – 0,35

Fenster

Isolier- / Wärmeschutzverglasung 1,70 – 2,00 / 0,80 – 1,20

Geschossdecke

gedämmt

Holzbalkendecke

0,15 – 0,25

Massivdecke

0,15 – 0,25

Primärenergiebedarf [kWh/m²a] Gebäude

120 – 220

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Mit der vorangegangenen Übersicht konnten selbstverständlich nicht alle in der Vergangenheit üblichen Baukonstruktionen dargestellt werden. Es wurde vielmehr angestrebt, einen in Verbindung mit der jeweiligen Baualtersklasse möglichst repräsentativen Querschnitt ge bräuchlicher Bauweisen aufzuzeigen. Die Übersicht verdeutlicht, dass insbesondere der energetisch nicht sanierte Altbaubestand mehrheitlich schlechte Wärmedämmeigenschaften aufweist und somit ein großes Einspar potenzial hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen bietet. Der überwiegende Anteil dieser Wohngebäude weist einen Heizwärmeverbrauch von mehr als 150 kWh/(m²a), teil weise sogar mehr als 400 kWh/(m²a) auf. Die hier freigesetzten CO 2-Emissionen liegen um ein Vielfaches über denen von Neubauten. Energetische Optimierungen durch Sanierung des Gebäudebestandes können zur Senkung der Energiekosten führen und damit einen Bei trag zum Klimaschutz leisten. Aufgrund der meist unzureichenden wärmetechnischen Standards sind zudem bereits mit relativ geringem Aufwand hohe energetische Einsparungen zu erzielen. Werden entsprechende Maßnahmen durchgeführt, so ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) anzuwenden. Die EnEV definiert verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energiebedarf von Bestands- und Neubauten. Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die aktuelle Fassung EnEV 2009.

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3

Klimaschutz

Die Grundlage für eine globale Klimapolitik wurde im Jahr 1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro mit dem Beschluss der Internationalen Klima-Rahmenkonvention geschaffen. Das Kyoto-Protokoll von 1997 ergänzt diese Überein kunft und verpflichtet die beteiligten großen Industrienationen, ihre Treibhausgasemissionen innerhalb der ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um durchschnittlich 5,2 %, bezogen auf das Referenzjahr 1990, zu reduzieren. Deutschland muss im Rahmen des Kyoto-Protokolls seinen Ausstoß von Treibhausgasen bis 2012 um 21 % verringern. Demgegenüber steht ein prognostizierter Anstieg des weltweiten Energieverbrauchs bis zum Jahr 2035 um rund 30 %, bezogen auf den Stand von 2009 3, wobei voraussichtlich überwiegend fossile Energieträger zum Einsatz kommen werden. Diese Schätzung basiert auf der Annahme, dass alle Unterzeichnernationen ihre angekündigten Pläne zum Umbau der Ener gieversorgungssysteme und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen auch umsetzen. Da sich die aktuelle Situation anders darstellt, ist mit einer deutlich höheren Zunahme des welt weiten Energieverbrauchs zu rechnen. Die Sicherstellung der globalen Energieversorgung bei gleichzeitiger Erfüllung der verbindlichen Klimaschutzziele zählt somit zu den zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

3.1

Klimaschutzziele bis 2020

Für die Fortentwicklung der Klimaschutzziele auf europäischer Ebene wurde im März 2011 eine weitere Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 % beschlossen. Bis zum Jahr 2050 schließlich sollen die Emissionen schrittweise auf dann 80 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Zusätzlich wird innerhalb der europäischen Grenzen eine Steigerung der Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % angestrebt. Zur Umsetzung der europäischen Richtungsentscheidungen wurde auf nationaler Ebene von der deutschen Bundesregierung ein integriertes Energie- und Klimaprogramm (IEKP) beschlossen, das aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen besteht. Mit den Beschlüssen wurden wesentliche Rahmenbedingungen gesetzt, um bis 2020 u. a. die Treibhausgasemissionen um 40 % zu reduzieren und die Energieeffizienz gegenüber dem Stand von 1990 zu verdoppeln. Die Bundesregierung beabsichtigt, bis zum Jahr 2050 den Primärenergiebedarf in der Größenordnung von 80 % zu senken. Dabei soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung deutlich steigen. 3

Schätzung der Internationalen Energieagentur (IEA)

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Angestrebt wird ein weitestgehend klimaneutraler Gebäudebestand. „Klimaneutral“ bedeutet, dass der nur noch sehr geringe verbleibende Energiebedarf eines Gebäudes überwiegend durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungsrate von derzeit jährlich 1 % auf mindestens 2 % erforderlich. Die wesentlichen Bestandteile des IEKP für den Gebäudebereich bestehen in der zusätzlichen Verschärfung der Energieeinsparverordnung und der weiteren Förderung der energetischen Sanierung. Mit der Novellierung der EnEV in 2009 wurden die energetischen Anforderungen an Gebäude um durchschnittlich 30 % gegenüber dem Stand von 1990 erhöht. In der angekündigten Fortschreibung der EnEV soll das Anforderungsniveau nochmals um bis zu 30 % angehoben werden. Als weiteres Maßnahmenpaket des IEKP ist das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchgeführte CO 2-Gebäudesanierungsprogramm von zentraler Bedeutung. Seit dem Start im Jahr 2006 bis Ende 2010 hat der Bund im Rahmen dieses Programms ins gesamt rund 7,1 Mrd. Euro Fördermittel für das energieeffiziente Bauen und Sanieren von Wohnraum zur Verfügung gestellt. Das Fördervolumen für 2011 beläuft sich auf rund 936 Mio. Euro und liegt damit deutlich unter dem Vorjahresniveau von etwa 1,5 Mrd. Euro. Gleichzeitig betont die Bundesregierung 4, dass sie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm neben der Energieeinsparverordnung für „das wichtigste Instrument“ zur energetischen Ge bäudesanierung halte. Demzufolge seien die Förderprogramme der KfW „seit Jahren [...] er folgreich und würden erheblich zur Energieeinsparung und Minderung des CO 2-Ausstoßes im Gebäudebereich beitragen“. Dessen ungeachtet wurden die Haushaltsmittel für 2011 im Vergleich zu 2009, dem Jahr mit dem bisher höchsten Etat von 2,2 Mrd. Euro, um über 50 % gekürzt. In Fachkreisen wird daher befürchtet, dass die im Energiekonzept angestrebte Verdoppelung der Sanierungsrate und das Erreichen der Klimaziele insgesamt gefährdet sind. Für die Entwicklung der Klimapolitik auf Landesebene hat z. B. das Land Niedersachsen ein Energie- und Klimaschutzprogramm erarbeitet, mit dessen Maßnahmen die bundesweiten Instrumente flankiert werden sollen. Ein wesentliches Ziel des niedersächsischen Energiekonzeptes besteht in der verstärkten Förderung der erneuerbaren Energien. So sollen bis zum Jahr 2020 25 % des niedersächsischen Endenergieverbrauchs durch regenerative Energien gedeckt werden. Dies umfasst neben der Stromversorgung und Wärmeerzeugung auch die Energie für den Mobilitätssektor. Im Rahmen der Anfang 2012 vorgelegten „Nieder sächsischen Klimaschutzstrategie“ wurden zudem entsprechende Empfehlungen erarbeitet, die sechs unterschiedliche Handlungsbereiche für den Klimaschutz im Land betreffen.

4

Antwort der Bundesregierung (17/5817) vom 13.05.2011auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/5546)

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Hierbei handelt es sich um die Themenfelder Bauen und Wohnen, Industrie und Gewerbe, Erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Koppelung, Bildung, Verkehr sowie Landwirtschaft und Erhalt organischer Böden. Bezüglich des Themenfeldes Bauen und Wohnen soll die Landesinitiative „Energetische Sanierung und Einsatz erneuerbarer Wärmeenergien im Ge bäudebestand“ umgesetzt werden, die im Wesentlichen auf eine deutliche Steigerung der energetischen Gebäudesanierungen zielt. Um insbesondere private Hauseigentümer vom Nutzen entsprechender Maßnahmen zu überzeugen, soll hier neutral und unabhängig über die Möglichkeiten und Chancen einer energetischen Gebäudesanierung sowie den Einsatz regenerativer Wärmeenergien informiert werden. Mithilfe dieser Landesinitiative sollen die im Altbaubestand vorhandenen energetischen Potenziale möglichst weitgehend ausgeschöpft werden.

3.2

Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand

Seit mehr als 10 Jahren ist in Deutschland ein konstanter Rückgang im Neubau von Wohn gebäuden zu verzeichnen. Vor allem die Wohnungsproduktion ist stark eingebrochen und erreichte 2008 nur noch ca. 30 % der Fertigstellungen aus dem Jahr 1995. Demgegenüber hat sich ein großes Sanierungspotenzial angestaut, denn rund drei Viertel aller Wohnungen in Deutschland sind vor 1978 und damit vor In-Kraft-Treten der ersten Wärmeschutzverord nung im Jahr 1977 erbaut worden (vgl. Abb. 3.1). Insofern besteht hier aufgrund des zu er wartenden enormen Energieeinsparpotenzials ein großer Handlungsbedarf.

Abb. 3.1: Wohnungsbestand in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) nach dem Baujahr, Stand: 2008 (Quelle: Statistisches Bundesamt 2006 und 2009, Abbildung: IFB 2010)

26

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Etwa 24 % des Wohnungsbestandes stammen aus der Zeit zwischen 1979 und 2001 und entsprechen damit den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung bzw. den Fort schreibungen aus den Jahren 1984 und 1995. Wie Abb. 3.1 zu entnehmen ist, werden die erhöhten Anforderungen der EnEV dagegen nur von ca. 3,4 % des gesamten Wohnungsbe standes erfüllt. Auch die massiven Leerstände von unbewohnbaren weil verkommenen Wohnungen, wie sie insbesondere noch in den neuen Bundesländern zu finden sind, tragen zu dem enormen Sa nierungspotenzial im Wohnungsbestand bei. So waren im Jahr 2007 zwischen 1,1 und 1,3 Mio. Wohnungen nicht bewohnt bzw. vermietet, was einem Anteil von rund 15 % des Wohnungsbestandes der neuen Bundesländer einschließlich Berlin entspricht 5. Wohnungsleerstände in diesem Ausmaß können durchaus negative Auswirkungen auf das nähere Wohnumfeld und im Extremfall den Verfall des gesamten Quartiers zur Folge haben. Darüber hinaus ist eine Sanierung des Wohngebäudebestandes unter besonderer Berück sichtigung der Auswirkungen des demografischen Wandels zu betrachten. So wird trotz einer prognostizierten Bevölkerungsabnahme bis 2025 um etwa 2 % die Zahl der privaten Haushalte um etwa 5 % zunehmen6. Dabei werden die Ein- und Zweipersonenhaushalte den weitaus größten Anteil stellen. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass der Wohnflächenbe darf in Zukunft ansteigen und die Nachfrage nach Heizenergie wachsen wird. Es bleibt festzuhalten, dass nahezu 80 % aller Gebäude in Deutschland Altbauten sind und zu Zeiten errichtet wurden, als es weder gesetzliche Vorschriften für den Energieverbrauch noch ein Bewusstsein für energieoptimiertes Bauen gab. Im Gebäudebereich entfallen heute mehr als ein Drittel der gesamten Endenergie auf Heizung und Warmwasserbereitung, be zogen auf die privaten Haushalte sind es sogar rund 85 %. Den größten Teil des Energieverbrauchs nimmt dabei die Bereitstellung der Raumwärme ein, die im Wohngebäudebestand rund 76 % beträgt. Diese Zahlen verdeutlichen das vorhandene Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand und die Dringlichkeit von energieeffizienten Sanierungen. Dem Bau- und Wohnungssektor kommt somit eine Schlüsselstellung bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der CO2-Emissionen zu. Für entsprechende Maßnahmen steht mittlerweile eine große Auswahl an technisch ausgereiften und wirtschaftlich rentablen Lösungen zur Verfügung. Tatsächlich werden in Deutschland jährlich rund 600.000 Bestandssanierungen durchgeführt, doch nur bei etwa jeder dritten Maßnahme geht es gezielt um eine Minderung des Energieverbrauchs. 5

Daten: BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, 2008

6

Daten: BBR Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2008

27

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

3.3

Energieeffiziente Sanierung im Gebäudebestand

Ein zentrales Ziel der Bundesregierung besteht darin, den Wärmebedarf des Gebäudebe standes sukzessiv zu senken. Mit der angekündigten Novelle der EnEV wird das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis zum Jahr 2020 auf der Basis von primärener getischen Kennwerten eingeführt. Der daran angelehnte Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise zu einer Minderung des Primärener giebedarfs um 80 %. Die bisherigen Instrumente wie Energieeinsparverordnung, Erneuerba re-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Förderprogramme der KfW werden jedoch nicht ausreichen, um die formulierten Klimaschutzziele umzusetzen, da sie schwerpunktmäßig Neubauten zum Gegenstand haben. Die Perspektive der Bundesregierung in Richtung eines klimaneutralen Gebäudesektors im Jahr 2050 erfordert somit insbesondere die Umset zung eines hohen energetischen Standards der sanierten Gebäude. Zu erreichen ist das vorrangig durch die Dämmung der Gebäudehülle und die Erneuerung der Anlagentechnik, darüber hinaus durch die Nutzung erneuerbarer Energien sowie den Einsatz von Solaranlagen und Wärmepumpen. Gemäß der aktuellen EnEV 2009 ist bei Sanierungen im Gebäudebestand den Eigentümern die Wahl zwischen den genannten Maßnahmen frei gestellt. Sie können zudem selbst ent scheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird. Weiterhin gilt, dass bei Sanierungen der Gebäudehülle die geltenden Mindeststandards nur dann eingehalten werden müssen, wenn die zu sanierende Bauteilfläche 10 % der gesamten entsprechenden Bauteilfläche des Gebäudes übersteigt und die Art der Änderung in Anlage 3 „Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen“ aufgeführt ist. Bezüglich der Beachtung der Mindeststandards wird es in der Novelle der EnEV folgende Modifikationen geben: •

Die Gesamtkosten der Sanierungsarbeiten an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik übersteigen 25 % des Gebäudewerts (ohne Grundstückswert) oder



mindestens 25 % der Gebäudehüllfläche wird renoviert.

Die Erhöhung der energetischen Anforderungen an (Bestands-) Gebäude kann für die Bau herren und Eigentümer trotz der mittel- und langfristig positiven Effekte einer energetischen Sanierung anfänglich zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Im geltenden Energie einsparungsgesetz (EnEG 7) ist diesbezüglich festgelegt, dass die Anforderungen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden nicht nur in technischer Hinsicht erfüllbar, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht vertretbar sein müssen. 7

Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) vom 22. Juli 1976, letzte Änderung vom 28. März 2009

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Anforderungen gelten nach dem Gesetz dann als wirtschaftlich vertretbar, „wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können (vgl. § 5 Abs. 1 EnEG). In der EnEV wird das Kriterium der Wirtschaftlichkeit in § 10 Abs. 6 im Zusammenhang mit der Nachrüstver pflichtung konkretisiert. Danach sollen die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. Dass sowohl Energieträgerwechsel als auch nachträgliche Dämmmaßnahmen im Gebäude bestand in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnen, zeigt der im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) erstellte CO2-Gebäudereport aus dem Jahr 2007. Demnach werden bei allen energetischen Sanierungen vermehrt energieeffiziente Techniken eingesetzt. Der Report zeigt weiterhin, dass die Zahl der Altbau sanierungen in den letzten Jahren ständig zugenommen hat. Die Quote der jährlich energe tisch vollständig sanierten Gebäude, die zwischen 1900 und 1978 erbaut worden sind (Gebäudealtersklasse 1 bis 3), stieg demnach von 1,6 % in 1994 auf 2,2 % im Jahr 2006. Dem Bericht lässt sich weiterhin entnehmen, dass trotz zunehmender Sanierungen insbesondere bei Gebäuden der Gebäudealtersklasse 1 bis 3 ein erhebliches Einsparpotenzial besteht. Die kumulierte Sanierungsrate zwischen 1989 und 2006 bestätigt, dass in diesem Zeitraum im Gebäudebestand kaum 30 % aller möglichen energetischen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Insofern ist die Umsetzung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 nur unter einer Beschleunigung der derzeitigen Sanierungsrate zu erreichen. In diesem Zusammenhang muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Durchführbarkeit energetischer bzw. energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen insbesonde re im denkmalgeschützten Gebäudebestand oftmals an ihre Grenzen stößt.

3.4

Energetische Sanierung im denkmalgeschützten Gebäudebestand

Das angestrebte Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz von Altbauten betrifft den ge samten Gebäudebestand und nimmt damit die historisch wertvollen und unter Denkmal schutz stehenden Gebäude nicht aus. Die grundlegende Problematik besteht darin, dass viele Forderungen der EnEV in der Denkmalpflege nur mit Einschränkungen realisierbar sind und vielfach im Widerspruch zu einer bestandsgerechten Instandsetzung stehen. Dieser In teressenkonflikt – auf der einen Seite der Erhalt von Baudenkmalen, auf der anderen Seite der Schutz von Ressourcen durch verbesserte Energieeffizienz – darf nicht dazu führen, dass der Denkmalschutz gegen den Klimaschutz ausgespielt wird. Baudenkmale stiften kulturelle Identität und stärken die regionale Bindung der Menschen. An dem Erhalt von Baudenkmalen besteht zweifellos ein öffentliches Interesse. 29

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Diesen Umstand berücksichtigt nicht nur die aktuelle EnEV, die bestimmte Gebäudekatego rien von ihren Anforderungen ausnimmt (vgl. § 24 Abs. 1 EnEV 2009). Auch die in 2010 novellierte europäische Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Perfor mance of Buildings Directive, EPBD) sieht Ausnahmen bei der Einhaltung von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz vor. Diese beziehen sich v. a. auf Gebäude, „... die als Teil eines ausgewiesenen Umfelds oder aufgrund ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts offiziell geschützt sind, soweit die Einhaltung bestimmter Mindestan forderungen an die Gesamtenergieeffizienz eine unannehmbare Veränderung ihrer Eigenart oder ihrer äußeren Erscheinung bedeuten würde“ (vgl. Art. 4 Abs. 2a EPBD). Entsprechend der Denkmalschutzgesetze sind Eigentümer einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie zum Erhalt ihres Baudenkmals verpflichtet (vgl. z. B. § 6 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, NDSchG 8). Diese Verordnung stellt eine Beschränkung der Eigentümer in ihrem Eigentumsrecht dar und kann darüber hinaus zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Um eine in wirtschaftlicher Hinsicht unzumutbare Belastung der Ver pflichteten zu vermeiden, beinhalten die Denkmalschutzgesetze Grenzen der Erhaltungspflicht. Gemäß § 7 NDSchG sind diese erreicht, wenn „... die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufge wogen werden können“. Als Ansprechpartner können die Landesämter für Denkmalpflege sowie die in den Kommunal- und Landkreisverwaltungen angesiedelten Unteren Denkmal schutzbehörden zur Beratung hinzugezogen werden. Grundsätzlich stellen energetische Verbesserungen die Voraussetzung für die weitere Nutzung denkmalgeschützter Gebäude dar. In besonderem Maße betrifft dies den denkmal geschützten Wohnungsbestand, der ohne Sanierung aufgrund der hohen Kosten für Hei zung und Warmwasser zukünftig nur schlecht bis nicht mehr zu vermieten sein wird. Eine umfassende energetische Beratung vor Planungsbeginn ist daher generell erforderlich. Be standsgerechte Lösungen für energieeffiziente Nutzungen von Baudenkmalen können u. a. im Bereich der Anlagentechnik erzielt werden. Der Einsatz von Solar- und/oder Photovoltaik anlagen ist mit dem Erscheinungsbild denkmalgeschützter Gebäude jedoch oft nur schwer in Einklang zu bringen. Daher ist es entscheidend, frühzeitig den interdisziplinären Dialog zu suchen und für den jeweiligen Einzelfall die adäquate Technologie auszuwählen. Die Entwicklung eines geeigneten Sanierungskonzeptes schließt darüber hinaus Überlegungen zum bestandsgerechten Materialeinsatz und zu bestandsgerechten Sanierungsmethoden ein. Viele gute Beispiele zeigen, dass mit den heute bekannten und eingesetzten Techniken eine wirtschaftlich tragfähige energetische Sanierung im denkmalgeschützten Gebäudebestand bereits möglich ist. 8

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) vom 30. Mai 1978, letzte Änderung vom 26. Mai 2011

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4

Denkmalpflege und Denkmalschutz

Baudenkmale sind einzigartige, nicht ersetzbare Zeugnisse unserer kulturellen Vergangenheit. Das wesentliche Anliegen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes besteht darin, den Bestand eines geschützten oder schützenswerten Bauwerks dauerhaft zu sichern, zu pflegen und vor Schaden zu bewahren. Die Denkmalpflege dient dabei insbesondere der beratenden und materiellen Unterstützung der Eigentümer und Nutznießer bei der Erhaltung, Pflege oder Instandsetzung von Kulturdenkmalen. Im Gegensatz dazu umfasst der Denkmalschutz die Gesamtheit der gesetzlichen und behördlichen Maßnahmen, die den Schutz und die Bewahrung von Kulturdenkmalen zum Ziel haben. Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalrecht bestimmt. Da die Aussagekraft eines Baudenkmals untrennbar mit der originalen Bausubstanz verbunden ist, wird aus denkmalpflegerischer Sicht jede entsprechende Veränderung am bzw. im Gebäude grundsätzlich als kritisch eingeschätzt. Trotzdem sind Veränderungen an Baudenkmalen oftmals unvermeidbar, da unsere Ansprüche an Funktion und Gestaltung einem ständigen Wandel unterliegen. Historische Bausubstanz kann nur durch eine sinnvolle und zeitgemäße Nutzung erhalten werden, insofern muss sich die Denkmalpflege immer auch mit der Zukunft eines Baudenkmals beschäftigen. Die nachhaltige Weiterentwicklung des Denkmalbestandes ist jedoch nicht allein Angelegenheit der Denkmalpflege. Es handelt sich vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung .

4.1

Denkmalrecht

In Deutschland sind Denkmalschutz und Denkmalpflege eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer („Kulturhoheit der Länder“). Die 16 Denkmalschutzgesetze beruhen auf inhaltlich einheitlichen Grundprinzipien, auch wenn sich die jeweiligen Begriffsbestimmungen und Rahmenbedingungen teilweise unterscheiden. Alle Gesetze definieren den Denkmalschutz als ein öffentliches Interesse und setzen sich mit dem Schutz, der Pflege und der wissenschaftlichen Erforschung der Kulturdenkmale auseinander. Auch die Bewertungskriterien zur Erhaltungswürdigkeit von baulichen Anlagen sind in den Denkmalschutzgesetzen festgelegt. Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz etwa enthält folgende Begriffsbestimmung (vgl. § 3 NDSchG): „(2) Baudenkmale sind bauliche Anlagen (§ 2 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung), Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Friedhofsanlagen, an deren Erhaltung wegen ih rer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. 31

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(3) Baudenkmal ist auch eine Gruppe baulicher Anlagen, die aus den in Absatz 2 genannten Gründen erhaltenswert ist, unabhängig davon, ob die einzelnen baulichen Anlagen für sich Baudenkmale sind. ...“ Alle anerkannten Denkmale sind in einer Denkmalliste (auch Denkmalkataster, Denkmal buch) verzeichnet. Die Führung der Denkmallisten erfolgt üblicherweise durch die Unteren Denkmalschutzbehörden, in einigen Bundesländern aber auch durch die Landesämter als übergeordnete Fachbehörden. Der Eintrag in der Denkmalliste beinhaltet neben allgemeinen Angaben zum Denkmal (Bezeichnung, Ort, teilweise Kataster- und Grundbuchdaten oder Name des Eigentümers) insbesondere Aussagen zur Denkmaleigenschaft (wesentliche Merkmale) und zum Eintrag selbst (Datum, zuständige Denkmalbehörde). Jedermann kann Einblick in die Listen nehmen. Eine Ausnahme stellen die Eintragungen über bewegliche Denkmale und Zubehör von Baudenkmalen dar, die in den meisten Ländern nur durch den Eigentümer und durch von ihm ermächtigte Personen eingesehen werden dürfen. Das Denkmalrecht verpflichtet den Eigentümer und andere Nutzungsberechtigte eines Denkmals zur Erhaltung desselben („Erhaltungspflicht“). Denkmale sind weiterhin instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen. Führt die Erhal tungspflicht zu einer nachweislich unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Eigentümers, können entsprechende Erhaltungsmaßnahmen jedoch nicht verlangt werden. Sollen ein Denkmal oder Teile des Denkmals verändert, instand gesetzt, wiederhergestellt oder zerstört werden, bedarf es der Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde („genehmigungspflichtige Maßnahme“). Über die Genehmigungsfähigkeit entscheiden die Unteren Denkmalschutzbehörden. Die Genehmigung kann dem Antragsteller verwehrt werden, etwa wenn die Maßnahme gegen geltendes Recht verstoßen oder zu einer Beein trächtigung des überlieferten Erscheinungsbildes des Denkmals führen würde. Ist für eine Maßnahme eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, ersetzt diese die denkmalschutzrechtliche Bewilligung. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu berücksichtigen, dass ohne Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde eine Baugenehmigung für Bau maßnahmen im Denkmalbestand üblicherweise nicht erteilt wird. Da Denkmalschutz und Denkmalpflege in Deutschland in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, unterscheiden sich die Organisationsformen und der Aufbau der Behörden in den einzelnen Bundesländern z. T. erheblich. So gibt es dreistufige Systeme mit Unterer, Oberer bzw. Höherer und Oberster Denkmalschutzbehörde (z. B. in Bayern, Sachsen), zweistufige Systeme mit Unterer und Oberster Denkmalschutzbehörde (z. B. in Bremen, Niedersachsen, vgl. Abb. 4.1) oder einstufige Systeme mit nur einer Denkmalschutzbehörde (in Hamburg und im Saarland). 32

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Abb. 4.1: Aufbau der Denkmalpflege in Niedersachsen (Quelle: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Abbildung: IFB 2012)

Die Oberste Denkmalschutzbehörde in den Ländern wird durch das zuständige Ministerium oder in den Stadtstaaten durch die zuständige Senatsbehörde repräsentiert, die jeweils die Fachaufsicht über die unteren Denkmalbehörden ausüben. Die Aufgaben der O beren bzw. Höheren Denkmalbehörden werden – soweit sie in den Denkmalschutzgesetzen der Länder vorgesehen sind – von den Bezirksregierungen wahrgenommen. Die Zuständigkeiten der Oberen Denkmalbehörden können dabei die Führung der Denkmallisten und / oder die Verantwortung für Denkmale im Besitz des Bundes oder des Landes betreffen. Darüber hinaus üben sie in der Regel die Fachaufsicht über die ihnen unterstellten Unteren Denkmalschutz behörden aus. Die Gemeinden und Landkreise nehmen die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörden wahr. Sie entscheiden über die Genehmigung von baulichen Maßnahmen, die die Eigentümer von Denkmalen nach dem Denkmalschutzgesetz beantragen müssen, beraten über finanzielle Fördermöglichkeiten und sind Ansprechpartner für Ratsuchende. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind damit grundsätzlich für die Umsetzung der Denkmalschutzgesetze zuständig. Bei ihren Entscheidungen werden sie von der jeweiligen Fachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege (je nach Bundesland leicht abweichende Bezeichnungen möglich), beraten. Den Denkmalfachbehörden obliegt darüber hinaus die Pflege der Kulturdenkmale und deren wissenschaftliche Erfassung und Erforschung. Als Träger öffentlicher Belange vertreten sie die Interessen der Denkmalpflege bei allen öffentli chen Planungen und Baumaßnahmen. In einigen Ländern sind sie auch zuständig für die Führung der Denkmallisten.

33

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4.2

Interessenkonflikt Denkmalschutz – Klimaschutz

Bedingt durch den scheinbaren Widerspruch zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und des Klimaschutzes stehen sich diese beiden gesellschaftspolitisch relevanten Ziele oftmals „konkurrierend“ gegenüber. Jeder Eingriff in die originale Bausubstanz führt zu einem Weniger an historischem Zeugniswert, jedoch ist es im praktischen Alltag bis auf wenige Ausnahmen unmöglich, Veränderungen an Baudenkmalen zu vermeiden. Das Prinzip der Interessenabwägung zwischen einer angemessenen Würdigung des Denkmalschutzes auf der einen und der Anerkennung des im Grundgesetz verankerten Anspruchs auf Umweltschutz (vgl. Art. 20a GG) auf der anderen Seite ist daher übliches Verfahren bei denkmalrechtlichen Genehmigungen. In diesem Zusammenhang sind exemplarisch energetische Sanierungsmaßnahmen wie das Aufbringen einer äußeren Wärmedämmung oder der Austausch historischer Holzfenster ge gen moderne Kunststofffenster zu nennen. Beide Maßnahmen sind aus ökologischer Sicht durchaus sinnvoll, da sie die zur Steigerung der Energieeffizienz eines Gebäudes beitragen. Dennoch werden derartige Maßnahmen im Denkmalbestand üblicherweise nicht genehmigt, da sie das charakteristische äußere Erscheinungsbild in erheblichem Umfang verändern und stören. Alternative denkmalverträgliche Instrumente wie die Optimierung der Anlagentechnik oder der Einsatz erneuerbaren Energien wie z. B. Geothermie werden dagegen noch zu wenig genutzt. Die Sanierung des geschützten Gebäudebestandes stellt einen wichtigen Baustein im Rah men der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung dar. Um das CO2–Gebäudesanierungsprogramm an die besonderen Anforderungen des Denkmalbestandes anzupassen, wurde zum 01. April 2012 das KfW Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt. Ziel ist die energetische Sanierung von erhaltenswerter historischer Bausubstanz bei Erhalt des baukulturellen Wertes der Gebäude, das im Wesentlichen durch eine qualifizierte Planung und Baubegleitung erreicht werden soll. Im Unterschied zu den üblichen Förderbedingungen werden hier nicht ausschließlich die konstruktiven, technischen und bauphysikalischen Aspekte eines Gebäudes berücksichtigt, sondern individuelle Untersuchungen durchgeführt hinsichtlich Funktion, Zustand und kultureller Bedeutung. Mit der Bewertung der spezifischen Denkmalverträglichkeit einer energetischen Sanierungsmaßnahme wird eine differenzierte Betrachtung des einzelnen Baudenkmals ermöglicht.

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5

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Die Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik haben einen erheblichen Einfluss auf die Energiebilanz eines Gebäudes. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäu debestand werden Schwachstellen beseitigt und Energieverluste reduziert, was in der Folge zu höheren Energieeinsparungen führt. 5.1

Baukonstruktive Maßnahmen

Die Sanierung einzelner Bauteile kann immer nur ein Baustein einer energetischen Gebäudesanierung sein, da Einzelmaßnahmen die wärmeschutztechnischen Eigenschaften eines Gebäudes nicht positiv beeinflussen. Wesentlich ist, dass vor einer Sanierungsmaßnahme das gesamte Gebäude bewertet wird und nicht einzelne Bauteile isoliert betrachtet werden. Bauteil

Sanierungsmaßnahme

Dach

Aufsparrendämmung •

Dämmstoffdicke ist frei wählbar, Dämmebene kann unterbre chungsfrei ausgeführt werden



erhöhter Dachaufbau, neue Trauf- und Firsthöhen (baurechtliche Überprüfung notwendig)



äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes wird stark beeinflusst (ggf. Abstimmung mit Denkmalbehörden notwendig)

Untersparrendämmung •

Deckungsmaterialen können erhalten / wiederverwendet werden



Dachkonstruktion ist im Innenbereich meist nicht mehr sichtbar (ggf. Abstimmung mit Denkmalbehörden notwendig)



Raumhöhe und nutzbare Fläche werden erheblich reduziert

Zwischensparrendämmung •

effiziente Ausnutzung vorhandenen Raumes



Sparren ggf. aufdoppeln, um nötige Dämmdicken einzubauen



wird im Denkmalbestand eher nicht ausgeführt

oberste

Dämmung oberhalb der Konstruktionsebene

Geschossdecke



druckfeste Dämmplatten, ggf. mit Tragschicht für Begehbarkeit



Anschlusspunkte (z. B. an Stützen, Dachschrägen) mit Schüttdämmung oder weichem Dämmstoff ausfüllen

Dämmung innerhalb der Konstruktionsebene •

bei Holzbalkendecken Austausch des bestehenden Füllmaterials gegen moderne Dämmstoffe

35

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Bauteil

Sanierungsmaßnahme

Außenwand

Außendämmung •

Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)



Dämmung mit hinterlüfteter Vorhangfassade (HVF)



Kerndämmung bei zweischaligen Außenwänden



äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes wird umfassend verändert und wird im Denkmalbestand in der Regel nicht ausgeführt

Innendämmung •

dampfdichte vorgesetzte Konstruktion



luftdichte, diffusionsoffene Ebene aus kapillaraktivem Dämmstoff



nutzbare Raumfläche wird reduziert



Ausführung nur nach Berechnung von entsprechend qualifizierten Fachleuten und durch Fachfirmen

Fenster

Austausch •

äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes wird u. U. beeinflusst (ggf. Abstimmung mit Denkmalbehörden notwendig)

Aufarbeitung •

Aufarbeitung des (Holz-)Rahmens und Austausch der Verglasung



Montage eines einfachverglasten Vorsatzrahmens auf der Innen seite des Fensterflügels



Erweiterung eines vorhandenen Einfachfensters zum Kastenfens ter durch Einbau eines zusätzlichen Fensterflügels in der Laibung

unterste Ge-

Dämmung Erdgeschossfußboden

schossdecke /



Kellerdecke

bei nicht unterkellerten Gebäuden oder bei Kellerdecken, die nicht unterseitig gedämmt werden können



erhöhte Fußbodenaufbauten haben u. a. Auswirkungen auf vorhandene Türhöhen, Fensterbrüstungen und Treppenantritte

Dämmung Kellerdecke •

unterseitig aufgebrachte Wärmedämmung



Dämmstoffdicke in Abhängigkeit von Raum- und Türhöhen, even tuell Begrenzung durch vorhandene Leitungsführungen



bei Gewölbekellern nur bedingt geeignet

36

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5.2

Anlagentechnische Maßnahmen

Der Energieverbrauch kann nicht nur über die energetische Sanierung der Bauwerkshülle, sondern auch über die Optimierung der Gebäudetechnik verringert werden. Eine erhebliche Steigerung der Energieeffizienz ist beispielsweise durch den Einbau einer zentralen Heizungsanlage mit Brennwertkessel zu erzielen. Weitere Einsparpotentiale bieten neben dem Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz der Einsatz thermischer Solaranlagen oder Wärmepumpen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Anlage

Sanierungsmaßnahme

Heizung

Heizungsanlage •

Einbau einer zentralen Heizungsanlage



Einbau eines Brennwertkessels



Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetz



Einbau eines (Mini-) BHKW



Einbau einer (zusätzlichen) Bauteilheizung (Fußboden-, Deckenheizung, Wandheizung, Sockelleistenheizung)

Erneuerbare Energien •

Einbau eines Pelletskessel (Zentralheizungskessel)



Einbau einer thermischen Solaranlage (im Denkmalbereich nur in Abstimmung mit den Denkmalbehörden)



Einbau einer Photovoltaikanlage (vgl. Solaranlage)



Einbau einer Wärmepumpe (stellt im Denkmalbereich eine gute Alternative zu Solarkollektoren dar)

Lüftung



Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage (KWL)



Einbau einer KWL mit Wärmerückgewinnung



im Denkmalbereich eher selten (Gebäude muss prinzipiell für Lüftungsanlagen geeignet sein, z. B. durch ausreichende Dichtheit)



äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes kann durch die notwendigen Kanalöffnungen beeinträchtigt werden (Abstimmung mit Denkmalbehörden notwendig)

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5.3

Wirtschaftlich orientierte Maßnahmen

Aus verschiedenen Gründen kann es dem Besitzer einer sanierungsbedürftigen Immobilie nicht möglich sein, alle notwendigen Maßnahmen in einem Zug durchzuführen. Dies betrifft private Eigentümer wie auch öffentliche Betreiber, die sich häufig mit finanziellen Beschrän kungen durch feste Budgets bzw. für Jahre festgelegte Haushaltspläne auseinandersetzen müssen. Oftmals sind hier die jährlichen Ausgaben für Investitionen in die Instandhaltung auf ein bestimmtes Maß begrenzt. In diesem Fall ist es sinnvoll, nach der energetischen Be standsaufnahme des Gebäudes entsprechende Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln und unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit eine Prioritätenliste aufzustellen. Die Durch führung von definierten Einzelmaßnahmen kann meist einfacher in einem Haushaltsplan festgeschrieben werden als ein komplettes Maßnahmenpaket. Eine bewährte Möglichkeit besteht darin, alle die Sanierung der Wärme übertragenden Hüll flächen betreffenden Schritte (baukonstruktive Maßnahmen) in einer Standardmaßnahme zusammenzufassen. Darauf aufbauend erfolgt die Entwicklung von alternativen Sanierungs maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudetechnik (anlagentechnische Maßnahmen). Für die Ermittlung einer geeigneten Maßnahmenkombination zwischen Bau- und Anlagentechnik werden die Standardmaßnahme und die jeweiligen anlagentechnischen Sanierungsvarianten unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz und der zu erwartenden Einsparmöglichkeiten (z. B. Heizenergiekosten, CO 2-Emissionen) verglichen und entsprechend den formulierten Sanierungszielen miteinander kombiniert (vgl. Abb. 5.1).

Abb. 5.1: Methode zur Ermittlung geeigneter Sanierungsmaßnahmen

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Bewertungskriterien

Für die Bewertung von Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand im Sinne des Errei chens einer festgelegten Zielvorgabe sind insbesondere die damit zu erzielende Energieeffi zienz (als Vergleich zwischen Energie-Ist- und Energie-Sollbedarf) zu ermitteln sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf das Gebäude festzustellen. Neben diesen energetischen Aspekten des Erreichens der Zielvorgabe sind jedoch eine Vielzahl weiterer Faktoren zu berücksichtigen, die sowohl den Sanierungsprozess als auch das -ergebnis wesentlich beeinflussen können. Dazu zählen z. B. sich verändernde bauphysikalische und baukonstruktive Eigenschaften oder die Übereinstimmung bestimmter Bauteileigenschaften mit normativen, gesetzlichen oder denkmalpflegerische Vorgaben, aber auch Faktoren, die Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit oder Nutzereigenschaften nehmen können. Vor diesem Hintergrund sind Bewertungen anhand festgelegter Kriterien eine Möglichkeit, auf strukturierte, transparente und eindeutige Art bewertende Aussagen zu treffen, die für alle eingebundenen Planungs- und Baubeteiligten gleichermaßen bindend sind, um daraus Zielvorgaben, planerische und ausführungstechnische Entscheidungen zu treffen und abzu stimmen. Die folgenden Bewertungskriterien spiegeln ein allgemein gültiges Spektrum rele vanter Faktoren wider, die insofern auch der Analyse der vorliegenden Projekte zugrunde liegen. Sie sind jedoch nicht als ausschließlicher, vollständiger bzw. grundsätzlich vollständiger Standard zu verstehen. Die objektspezifischen Anforderungen bzw. Prioritäten können eine Erweiterung bzw. Anpassung erforderlich machen. Bewertungskriterium Baukonstruktion •

Alter / Altersklasse



Erhaltungszustand / Qualität der Baustoffe / Bauteile (auch Tragfähigkeit)



(Nachweis der) Schadenfreiheit / Ausmaß bzw. Relevanz vorhandener Schäden



(Nachweis der) Gebrauchstauglichkeit



ggf. Denkmalverträglichkeit (insbesondere bei geforderter Nachrüstung / Ertüchtigung)

Bewertungskriterium Wärme- und Feuchteschutz •

Zustand relevanter Baustoffe / Bauteile / Bauteilbereiche im Sinne der Funktionalität



Luft- und Winddichtheit



Wärmedämmeigenschaften (Wärmeleitfähigkeit, Bauteilfeuchte, Alter)



Feuchteschutz nach außen (Schlagregenschutz, allg. Abdichtung)



Feuchteschutz nach innen (Wasserdampfdampfdiffusion, Dichtheit, Tauwasserausfall)



Wärmebrücken und Wandoberflächentemperatur



ggf. Denkmalverträglichkeit 39

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Bewertungskriterium Brandschutz •

Zustand relevanter Baustoffe / Bauteile / Bauteilbereiche im Sinne der Funktionalität



Brandverhalten



Feuerwiderstand



Brandlast



Brandschutzkonzept



ggf. Denkmalverträglichkeit (insbesondere bei geforderter Nachrüstung / Ertüchtigung)

Bewertungskriterium Schallschutz •

Zustand relevanter Baustoffe / Bauteile / Bauteilbereiche im Sinne der Funktionalität



(Luft-, Tritt-) Schallübertragung und Schalldämmung



ggf. Denkmalverträglichkeit (insbesondere bei geforderter Nachrüstung / Ertüchtigung)

Bewertungskriterium Baukosten und Wirtschaftlichkeit •

Realisierungskosten



Instandhaltungs- und Wartungskosten



Lebenszykluskosten



Amortisationszeitraum



Werterhalt und Wertsteigerung

Bewertungskriterium Nachhaltigkeit •

Primärenergiebedarf (Baustoffe, Bauteile, Gebäudebilanz)



Ressourcenverbrauch (Baustoffe, Bauteile)



Lebensdauer (Baustoffe, Bauteile, Gebäudebilanz)



Energieeffizienz (Gebäudebilanz)



Umweltverträglichkeit (Baustoffe, Bauteile, Gebäudebilanz)



Herstellungs- und Nutzungskosten (Gebäudebilanz)



Instandhaltungs- und Wartungskosten (Baustoffe, Bauteile, Gebäudebilanz)



Rückbaukosten (Baustoffe, Bauteile, Gebäudebilanz)

Bewertungskriterium Funktionalität •

Nutzer- / Bedienfreundlichkeit



Gebrauchsfähigkeit



Barrierefreiheit



Wohnkomfort und (thermische, akustische) Behaglichkeit

Bewertungskriterium Verwaltungsrecht •

Bauordnungsrecht



Denkmalrecht 40

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Projektübersicht

Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind insgesamt 20 beispielhafte Lösungsvorschläge für energetische Sanierungen im Gebäudebestand untersucht worden. Bei den dargestellten Projekten handelt es sich größtenteils um Mehrfamilienhäuser der Gebäudealtersklasse 3 (1949 bis 1978). Gebäudealter übergreifend bzw. in der überwiegenden Anzahl der Projekte wurden im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz sowohl die Wärme übertragenden Gebäudehüllflächen als auch die Anlagentechnik optimiert. Projekt 1: Mehrfamilienhaus Lindenstraße 3/4, 14776 Brandenburg an der Havel, BB Baujahr: ca. 1780 / 1900 Sanierungsjahr: 2005 bis 2011

• • •

Gebäudealtersklasse 1

• •

Anforderungen an den Denkmalschutz



Generationen übergreifendes Wohnen Energieeffizienz Nachhaltigkeit Umweltverträglichkeit Denkmalverträglichkeit Erhalt des städtebaulichen Charakters

Projekt 2: Mehrfamilienhaus Franz-Bork-Straße 1/3/5, 30163 Hannover, NI Baujahr: 1890 Sanierungsjahr: 2007/08

• • •

Gebäudealtersklasse 1

• •

Anforderungen an den Denkmalschutz



Energieeffizienz Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Mieterbindung Wirtschaftlichkeit Denkmalverträglichkeit

Projekt 3: Mehrfamilienhaus Kleine Freiheit 46–52, 22767 Hamburg, HH Baujahr: 1907 Sanierungsjahr: 2006

• • •

Gebäudealtersklasse 1 Anforderungen an den Denkmalschutz

• • • •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Entwicklung übertragbarer Sanierungslösungen Wohnkomfort Mieterbindung Wirtschaftlichkeit Denkmalverträglichkeit

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Projekt 4: Mehrfamilienhäuser Gollstraße 37–47, 30559 Hannover, NI Baujahr: 1927 Sanierungsjahr: 2007/08

• • •

Gebäudealtersklasse 2

• •

Energieeffizienz Wirtschaftlichkeit Wohnkomfort Mieterbindung Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes (Straßenfassade)

Projekt 5: Zweifamilienhaus Wilhelmstraße 39, 65719 Hofheim, HE Baujahr: 1927 Sanierungsjahr: 2005/06

• • •

Gebäudealtersklasse 2 • • •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Einsatz innovativer FassadenDämmelemente Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit

Projekt 6: Mehrfamilienhaus, 60439 Frankfurt am Main, HE Baujahr: 1926/27 Sanierungsjahr: 2011

• •

Gebäudealtersklasse 2 •

Anforderungen an den Denkmalschutz

• •

Energieeffizienz Entwicklung übertragbarer Sanierungslösungen Ausführung durch lokale Handwerksbetriebe Denkmalverträglichkeit Wirtschaftlichkeit

Projekt 7: Mehrfamilienhaus Freyastraße 42–52, 68305 Mannheim , BW Baujahr: 1931 Sanierungsjahr: 2004

• • •

Gebäudealtersklasse 2 • • •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Einsatz von KraftWärme-Kopplung Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Mieterbindung

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Projekt 8: Mehrfamilienhaus Gustav-Freytag-Straße 1, 38440 Wolfsburg, NI Baujahr: 1941 Sanierungsjahr: geplante Baumaßnahme

• • •

Gebäudealtersklasse 2 •

Anforderungen an den Denkmalschutz



• •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Entwicklung übertragbarer Sanierungslösungen Wohnkomfort nachhaltiges Gemeinschafts- und Modellprojekt Denkmalverträglichkeit Erhalt des städtebaulichen Charakters

Projekt 9: Mehrfamilienhaus Krausenstraße 6, 30171 Hannover, NI Baujahr: 1951/52 Sanierungsjahr: 2008

• • •

Gebäudealtersklasse 3

• •

Anforderungen an den Denkmalschutz „Constructa-Baublock“

• •

Energieeffizienz Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Mieterbindung Wirtschaftlichkeit Denkmalverträglichkeit Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes

Projekt 10: Mehrfamilienhaus Fraunhofer Straße 15/Wittekamp 31, 30163 Hannover, NI Baujahr: 1953 Sanierungsjahr: 2006

• • •

Gebäudealtersklasse 3



Energieeffizienz Wohnkomfort Mieterbindung Wirtschaftlichkeit

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Projekt 11: Mehrfamilienhaus Hildesheimer Straße 80, 30169 Hannover, NI Baujahr: 1955 Sanierungsjahr: 2010

• • •

Energieeffizienz Wohnkomfort Wirtschaftlichkeit

Gebäudealtersklasse 3

Projekt 12: Mehrfamilienhaus Steffensweg 97–101, 28217 Bremen, HB Baujahr: 1955 Sanierungsjahr: 2005

• • •

Gebäudealtersklasse 3 • • •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Entwicklung übertragbarer Sanierungslösungen Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit

Projekt 13: Mehrfamilienhaus Liebigstraße 32, 30163 Hannover, NI Baujahr: 1959 Sanierungsjahr: 2011/12

• • •

Gebäudealtersklasse 3

• •

Energieeffizienz Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Mieterbindung Wirtschaftlichkeit

Projekt 14: Mehrfamilienhaus Carl-Hurtzig-Straße 15–19, 28259 Bremen , HB Baujahr: 1960 Sanierungsjahr: 2004/05

• • •

Gebäudealtersklasse 3 • • •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Entwicklung übertragbarer Sanierungslösungen Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit

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Projekt 15: Mehrfamilienhaus Richard-Lattorf-Str. 23–29, 30453 Hannover, NI Baujahr: 1961 Sanierungsjahr: 2011

• • •

Energieeffizienz Wohnkomfort Wirtschaftlichkeit

Gebäudealtersklasse 3

Projekt 16: Mehrfamilienhaus Süderstraße 320, 20537 Hamburg, HH Baujahr: 1961 Sanierungsjahr: 2006

• • •

Gebäudealtersklasse 3

• •

Energieeffizienz Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Mieterbindung Wirtschaftlichkeit

Projekt 17: Einfamilienhaus Düpenautal 4d, 22589 Hamburg , HH Baujahr: 1963 Sanierungsjahr: 2009/10

• • •

Gebäudealtersklasse 3



Energieeffizienz Wohnkomfort Wirtschaftlichkeit Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes

Projekt 18: Altenpflegeheim Laustraße 15, 70597 Stuttgart, BW Baujahr: 1965 Sanierungsjahr: 2001 bis 2003

• • • •

Gebäudealtersklasse 3



Energieeffizienz Nachhaltigkeit Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit

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Projekt 19: Mehrfamilienhäuser Magdeburger Straße 2/4, 30179 Hannover, NI Baujahr: 1967 Sanierungsjahr: 2006

• • •

Gebäudealtersklasse 3

• • •

Energieeffizienz Nachhaltigkeit Wohnkomfort Nutzerfreundlichkeit Mieterbindung Wirtschaftlichkeit

Projekt 20: Alten- und Pflegeheime der Altenheimstiftung Lotto Niedersachsen, NI Baujahr: 1959 bis 1994 Sanierungsjahr: 2009 bis 2011





Gebäudealtersklasse 3 und 4

Energieeffizienz / Prioritätenfeststellung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen Wirtschaftlichkeit / Darstellung der zu erwartenden Einzelinvestitionen und Erstellung eines Haushaltsplans für den Sanierungszeitraum

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Sanierungsmaßnahmen

Die Darstellung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen erfolgt als Kurzpräsentation des je weiligen Gebäudezustandes vor und nach der Durchführung der Sanierung.

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Tiefenanalyse ausgeführter Projekte

Rund 80 % aller Gebäude in Deutschland wurden errichtet, als es weder gesetzliche Vorschriften für den Energieverbrauch noch ein Bewusstsein für energieoptimiertes Bauen gab. Die Mehrzahl dieser Gebäude weist keinen oder nur unzureichenden Wärmeschutz auf und die haustechnischen Anlagen (z. B.Heizungs-, Lüftungsanlagen) sind für zeitgemäße Anfor derungen häufig überdimensioniert, was in der Folge zu hohen Energiekosten führt. Mehr als ein Drittel der gesamten Endenergie im Gebäudebereich wird heute für Heizung und Warmwasserbereitung benötigt, bei den privaten Haushalten sind es sogar rund 85 %. Den größten Teil des Energieverbrauchs im Wohngebäudebestand nimmt mit rund 76 % die Bereitstellung der Raumwärme ein. Hier besteht ein erhebliches Energieeinsparpotenzial. Eine deutliche Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich ist daher nur zu erreichen, wenn auch der Altbaubestand energetisch saniert wird. Üblicherweise werden Sanierungen an Außenbauteilen wie Dächern, Außenwänden und Fenstern sowie an haustechnischen Anlagen erst dann durchgeführt, wenn (sichtbare) Schä den aufgetreten sind oder aber gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Eine energetische Gebäudesanierung ist meist mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Dies führt häufig dazu, dass ausschließlich die akut notwendigen Arbeiten vorgenommen werden und das Bestandsgebäude nur einen Bruchteil des möglichen Einsparpotenzials erreicht. Zahlreiche Forschungsprojekte belegen jedoch, dass sich durch individuell abgestimmte Energiesparmaßnahmen der Wärmebedarf bestehender Gebäude um 50 %, teilweise bis zu 80 % reduzieren lässt. Nachfolgend werden insgesamt 6 vorbildhafte Sanierungsprojekte detailliert untersucht, die in den vorhergehenden Kapiteln bereits kurz vorgestellt worden sind. In den Demonstrations projekten werden exemplarisch energetische Sanierungen für verschiedene Gebäudetypen gezeigt, wobei es sich im einzelnen um Mehrfamilienhäuser, kleine Wohngebäude sowie ein Altenpflegeheim handelt. In der überwiegenden Anzahl der Projekte wurden im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wärme übertragenden Gebäudehüllflächen als auch die Anlagentechnik optimiert, wobei jeweils innovative Materialien und neue Technologien zum Einsatz kamen. Die Darstellung der einzelnen Sanierungsprojekte erfolgt als kurze Projektbeschreibung mit Erläuterung des jeweiligen Sanierungs- und Energiekonzeptes sowie der Vorstellung der Projektergebnisse.

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9.1

Energetische Sanierung eines Jugendstilgebäudes

In Hamburg wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens ein aus zwei baugleichen Teilen bestehendes Jugendstilgebäude exemplarisch saniert. Bei den Projektbeteiligten bestand Einigkeit, dass die weitgehend in ihrem Ursprungszustand erhaltene Straßenfassade nicht verändert werden sollte. Die Sanierung erfolgte nach zwei Standards, wobei eine Haushälfte entsprechend dem Hamburger Klimaschutzprogramm („Standard HH“) und die andere nach den Vorgaben des EnOB-Forschungsbereichs „Energetische Verbesserung der Bausub stanz“ (EnSan) behandelt wurde. So konnten die beiden Sanierungsvarianten hinsichtlich Energieeffizienz und Kosten verglichen werden. Die Sanierungsarbeiten an Gebäudehülle und Haustechnik umfassten insbesondere eine Innendämmung an der schützenswerten Straßenfassade, eine Sanierung und thermische Entkopplung der Holzbalkenköpfe sowie den Einbau einer zentralen Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung und einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung.

Abb. 9.1: Straßenansicht vor der Sanierung

Abb. 9.2: Straßenansicht nach der Sanierung

Projektbeschreibung Das Mehrfamilienhaus Kleine Freiheit 46–52 wurde im Jahr 1907 im Hamburger Stadtteil St. Pauli erbaut. Das Gebäude besteht aus 2 grundrissgleichen Teilen mit 4 Vollgeschossen, in denen sich insgesamt 14 Wohnungen und 4 Gewerbeeinheiten befinden. Die Außenwände des Gebäudes wurden als beidseitig verputztes, einschaliges Vollziegel-Mauerwerk ohne Wärmedämmung erstellt, wobei die Straßenfassade durch einen vorspringenden Giebel und Balkone gegliedert ist. Das geneigte Dach ist nutzungsbedingt teilweise gedämmt, die Kellerdecken weisen überwiegend keine Wärmedämmung auf. Als das Baug ebiet 1997 vom Hamburger Senat zum Sanierungsgebiet erklärt wurde, entsprach der allgemeine Zustand im Wesentlichen dem Originalzustand und bedurfte dringend einer Sanierung. 88

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Die Beheizung erfolgte bisher unterschiedlich mit Einzelöfen für Holz, Kohle, Gas, Strom oder Gas-Etagenheizungen. Auch die Warmwasserbereitung erfolgte mit verschiedenen Systemen. 2006 führte der Gebäudeeigentümer, die Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (STEG Hamburg mbH) , eine umfassende Sanierung durch. Das Gebäude wurde dafür vollständig entmietet. Die relevanten Details der energetischen Gebäudesanierung werden nachfolgend kurz beschrieben. Sanierungskonzept Ein zentrales Ziel der Gebäudesanierung bestand in der Steigerung der Energieeffizienz. Nach einer umfangreichen Bestandsaufnahme entstand das Konzept, die baulich nahezu identischen Haushälften auf unterschiedlichem energetischen Niveau zu sanieren (vgl. Abb. 9.3). Somit wurde ein direkter Vergleich zwischen dem Energiebedarf und dem gemessenen Energieverbrauch sowie den Sanierungskosten möglich. Die linke Gebäudehälfte wurde ge mäß dem Hamburger Klimaschutzprogramm saniert (Kleine Freiheit 50–52), dessen Anforderungen der damals gültigen EnEV 2004 – in leicht erhöhter Form – entsprechen. Die rechte Gebäudehälfte, die vorhergehend als „Projekt 3“ vorgestellt wurde, erfüllt die im Vergleich höheren energetischen Anforderungen des EnOB-Forschungsbereichs EnSan (Kleine Freiheit 46–48). Das Förderkonzept „Energetische Sanierung der Bausubstanz (EnSan)“ wurde 1998 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) initiiert, um Konzepte für energieeffizientes Bauen und Sanieren zu dokumentieren, mit denen der Energieaufwand für Altbauten deutlich reduziert werden kann. Bei den vom BMWi geförderten Forschungs projekten für Energieoptimiertes Bauen (EnOB) liegt der Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung in den Bereichen Bautechnik und technischer Gebäudeausrüstung.

Abb. 9.3: Sanierungskonzept Hamburger Standard (linke Gebäudehälfte), EnSan-Standard (rechte Gebäudehälfte)

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Abb. 9.4: Gebäudequerschnitt Bestand

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Die Straßenfassade des Jugendstilgebäudes weist in den oberen Geschossen eine starke Gliederung durch farbige Fenstereinfassungen, vorspringende Giebel, Balkone und Stuckornamentik auf, im Erdgeschoss dominieren die Schaufensterflächen der Ladengeschäfte. Die Hoffassade ist dagegen schmucklos ausgeführt. Das architektonische Erscheinungsbild des Gebäudes sollte auch im Rahmen einer energetischen Sanierung erhalten bleiben. Sanierungskonzept EnSan-Standard Die Wärmedämmung der Straßenfassade erfolgte durch eine diffusionsoffene Innendämmung mit 5 cm dicken Kalziumsilikatplatten, die raumseitig durch eine Gipsfaserplatte bekleidet sind. Auf der Hofseite wurde ein 16 cm starkes Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht. Die Kellerdecken bzw. (erdberührten) Bodenplatten in den nicht unterkellerten Räumen erhielten unterschiedlich dicke Wärmedämmschichten, je nach Einbauort bis zu 21 cm Stärke. Die Dämmung des Mansarddaches beträgt insgesamt 28 cm. Die noch überwiegend einfach verglasten Holzrahmenfenster wurden gegen moderne Holzrahmen fenster mit 2-Scheiben-Wärmeschutz verglasung ausgetauscht. Auf der Straßenseite bestanden zudem Schallschutzanforderungen. Die sanierungsbedürftigen Holzbalkenköpfe der Geschossdecken wurden entfernt und durch wärmegedämmte Stahlprofile ersetzt (vgl. Abb. 9.5 + 9.6). Die neu entwickelte Balkenkopfkon struktion zur thermischen Entkopplung vermeidet einen direkten Kontakt zwischen Holz und Mauerwerk, indem der Deckenbalken im Bereich des Wandanschlusses durch ein gedämmtes Flachstahlschwert ergänzt wird (vgl. Abb. 9.7 + 9.8). Sanierungskonzept Hamburger Standard Im Vergleich zum Sanierungskonzept EnSan-Standard wurde hier keine Innendämmung der Straßenseite vorgenommen, ausschließlich die Fensterlaibungen erhielten eine nachträgliche Wärmedämmung. Auf der Hofseite wurde ein 10 cm starkes Wärmedämm-Verbundsystem auf gebracht. Die Kellerdecken bzw. (erdberührten) Bodenplatten in den nicht unterkellerten Räu men und das Mansarddach erhielten unterschiedlich dicke Wärmedämmschichten. Die Holzbalkenköpfe wurden, wenn möglich, erhalten. Hier galt es, eine konstruktive Minimierung der Holzfeuchte im Balkenauflagerbereich über die Entwicklung einer kostengünstigen, einfachen, robusten und übertragbaren Lösung zu erarbeiten.

Besonderes Augenmerk galt der Entwicklung übertragbarer Lösungen zur Sanierung von Gebäuden aus der Zeit der Jahrhundertwende. Dies betrifft besonders die Innendämmung von denkmalgeschützten oder erhaltenswerten Fassadenflächen sowie innovative Sanierungslösungen für Balkone und Balkenköpfe, um Wärmeverluste durch Wärmebrücken zu reduzieren und Feuchteschäden zu vermeiden.

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Abb. 9.5: Freigelegter schadhafter Balkenkopf

Abb. 9.6: Exemplarische Bestandsaufnahme einer Balkendecke

Abb. 9.7: Ausführungsdetail Balkenkopfsanierung Abb. 9.8: Einbausituation sanierter Balkenkopf (Quelle: TU Hamburg-Harburg, ABT) mit wärmegedämmten Stahlprofilen

Der technische und wirtschaftliche Vergleich der Sanierungskonzepte lieferte Erkenntnisse darüber, mit welcher Variante das höchste Maß an Wohnkomfort und Behaglichkeit bei gleichzeitig geringstem Energiebedarf zu erzielen ist. Mit diesem nachhaltigen Ansatz sollte wirtschaftlicher Erfolg mit Berücksichtigung der Mieterinteressen verbunden werden.

Energiekonzept Vorrangiges Ziel des Sanierungsvorhabens war die Senkung des (berechneten) Primärener gieverbrauchs von ca. 315 kWh/m²a auf mindestens die Hälfte. Neben umfangreichen Dämmmaßnahmen an Fassade, Dach und Fenstern sowie der Sanierung im Bereich der Balkenköpfe wurde ein Energiekonzept entwickelt, das die vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen umfasste. 91

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Zur Wärmeerzeugung dient ein modulierender Gas-Brennwertkessel mit zwei Pufferspei chern, über den die beiden Gebäudehälften mit Wärme versorgt werden (vgl. Abb. 9.9). Eine auf dem Dach installierte thermische Solaranlage mit rund 30 m² Kollektorfläche dient der Warmwasserbereitung im gesamten Gebäude (vgl. Abb. 9.10).

Abb. 9.9: Heizungsanlage

Abb. 9.10: Solarkollektoren auf dem Dach

Für die Wohnungslüftung kamen entsprechend dem jeweiligen Energiestandard unter schiedliche Konzepte zum Einsatz. In dem nach EnSan-Standard sanierten Gebäudeteil wird die Lüftung über zentrale Abluftgeräte mit Wärmerückgewinnung (WRG) realisiert, um die angestrebten Kennwerte zu erreichen. Die Luftwechselrate kann für jede Wohnung selbst gewählt werden. Die Wohnungen in dem nach Hamburger Standard sanierten Gebäudeteil werden weiterhin konventionell über die Fenster belüftet, nur in Bädern und WC sind Abluftanlagen installiert worden. Nachfolgend wird das Gesamt-Sanierungskonzept des Mehrfamilienhauses Kleine Freiheit 46–48 gemäß dem EnSan-Standard näher betrachtet. Um die angestrebte Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen, mussten entsprechend leistungsfähige Systeme zur Wärme erzeugung ausgewählt und geeignete Bauteiloptimierungen durchgeführt werden. In der nachfolgenden Tabelle 9.1 sind unterschiedliche Sanierungsvarianten für die Bau- und An lagentechnik unter dem Aspekt der energetischen Bewertung gegenübergestellt und durch ein „Ampelsystem“ hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert. Die Farbe Grün steht für „geeignet“, Gelb für „mit Einschränkungen geeignet“ und Rot für „nicht geeignet“. Die an wendbaren Ausführungsarten sind farblich gekennzeichnet.

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Tabelle 9.1: Ausführungsvarianten für die energetische Gebäudesanierung

93

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Die geeigneten Sanierungsvarianten zur Wärmedämmung sind in dieser Form ausgeführt worden. Die nachfolgende Tabelle 9.2 zeigt die vollständigen Bauteilaufbauten mit Angabe der U-Werte nach der Gebäudesanierung. Tabelle 9.2: Bauteilaufbauten und U-Werte nach der energetischen Gebäudesanierung

Bauteil

Mansarddach

Außenwand Straßenseite

Außenwand Hofseite

Fenster

Decke KG

Bodenplatte

Aufbau

Dicke [m]

Bitumenbahn

0,008

Sperrholz

0,025

Luftschicht

0,040

Zwischensparrendämmung

0,160

PE-Folie

0,005

Zwischensparrendämmung

0,120

Konstruktionsholz

0,020

Gipskartonplatte

0,015

Gipsfaserplatte

0,015

Luftschicht

0,027

Innendämmung

0,050

Ziegelmauerwerk

0,370–0,670

Außenputz

0,015

Innenputz

0,020

Ziegelmauerwerk

0,370–0,480

Außenputz alt

0,015

Dämmung

0,160

Außenputz

0,010

Holzrahmenfenster mit 2-fach-Wärmeschutzverglasung

0,16

0,45 (gemittelter Wert)

0,19 (gemittelter Wert)

1,30

Zementestrich

0,050

PE-Folie

0,002

Wärmedämmung

0,210

Stahlbeton (Eisenbeton)

0,200–0,400

Zementestrich

0,020

PE-Folie

0,002

Wärmedämmung

0,210

Stahlbeton neu

0,120

PE-Folie

0,002

lose Schüttung (Sand, Kies, Splitt)

0,150

94

U-Wert [W/m²K]

0,20 (gemittelter Wert)

0,18

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Energiekennzahlen Die Auswertungsergebnisse der Messdaten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 9.3: Energiekennzahlen

Energiekennzahlen nach EnEV [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung *

Heizwärmebedarf

260,00

Primärenergie Wärme

247,00

gemessene Energiekennwerte [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung **

Primärenergie gesamt

315,00

64,90

Endenergie Wärme

184,00

32,30

Endenergie Warmwasser

28,00

24,80

* Daten liegen nicht vor ** Daten aus 2007

Ergebnisse Die Auswertung der Messdaten zeigt, dass das angestrebte Ziel bezüglich der Energieeinsparung erreicht wurde. Die Zielsetzung, den Primärenergieverbrauch um mindestens 50 % zu reduzieren, konnte mit einem Verbrauch von rund 65 kWh/m²a sogar übertroffen werden. Die deutliche Abweichung gegenüber den berechneten Werten des Primärenergiebedarfs (42 kWh/m²a) resultiert im Wesentlichen aus den nicht genutzten Lüftungsanlagen mit WRG und den anteilig verminderten Erträgen der Solaranlage. Die Ergebnisse zeigen, dass der Heizenergieverbrauch durch die energetische Sanierung um mehr als 80 % gesenkt werden konnte, obwohl die Lüftungsanlagen nicht regelmäßig genutzt wurden. Die Bewohner wurden in die Benutzung der Lüftungsanlagen mit einem klei nen Handbuch und einer Informationsveranstaltung eingewiesen. Bei der Mieterbefragung nach rund 18 monatiger Nutzungszeit wurde deutlich, dass die Mehrzahl der Bewohner von den Anlagen nur vereinzelt und unregelmäßig Gebrauch machten. Grund hierfür war die Auf fassung, dass die Kosten für den Stromverbrauch durch die Nutzung übermäßig anstiegen. Diesbezüglich ziehen die Projektbeteiligten das Fazit, dass die Nutzer nicht die Möglichkeit haben sollten, die Anlagen komplett abzuschalten. Sinnvoll sei ein Minimal-Luftwechsel. Die Regelung für die Raumtemperatur und die Lüftung sollte zudem selbsterklärend gestaltet werden.

95

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Die Praxis zeigt, dass die Herstellung der Luftdichtheit bei Altbauten meist mit sehr großem Aufwand verbunden ist. Problempunkte sind z. B. undichte Gebäudeanschlusswände und unverputzte Außenwände in der Ebene der Holzbalkendecken, da diese in den meisten Fällen kaum oder nur schwer zugänglich sind. Die positive Wirkung der Innendämmung zeigt sich in den straßenseitig gelegenen Innenräumen. Dort weisen die Außenwände deutlich höhere Innenoberflächentemperaturen auf als im nach Hamburger Standard sanierten Gebäudeteil, der ohne Innendämmung ausge führt wurde. Das Forschungsvorhaben hat insgesamt gezeigt, dass sich Kalziumsilikatplatten besonders gut für die Innendämmung von Gebäuden mit erhaltenswerter Fassade eignen. Mögliches Kondensat hinter der Dämmschicht wird durch die hohe kapillare Saugfähigkeit dieses Materials verteilt und entspannt, so dass keine Dampfbremsen erforderlich sind. Das Bauteil ist dadurch in der Lage, aufgenommene Feuchtigkeit in beide Richtungen – nach innen und nach außen – abzugeben. Neben der energetischen Verbesserung konnte das Gebäude auch ästhetisch aufgewertet werden. Anhand von Ansichten aus der Bauzeit wurde die Fassade in den Wohngeschossen und insbesondere im Gewerbegeschoss von stören den nachträglichen Einbauten befreit und die alten Proportionen wieder hergestellt. Für die thermisch getrennten Balkenköpfe wurden Lösungen erarbeitet und ausgeführt. Die einzelnen Arbeitsschritte einschließlich der Anschlüsse an die Dämmebene wurden in einem Musterraum erprobt und daraus eine Arbeitsschrittfolge / Einbautechnologie abgeleitet und getestet. Die Messungen zeigen, dass dieses Dämmkonzept funktioniert, der Kosten aufwand dafür ist jedoch erheblich. Insgesamt ist festzustellen, dass das angestrebte Ziel des Forschungsvorhabens mit der energieeffizienten Sanierung des Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung unterschiedlicher Energiestandards bei gleichzeitiger Bewahrung des historischen architektonischen Erscheinungsbildes erreicht wurde. Die Maßnahmen bieten einen erhöhten Wohnkomfort und mehr Behaglichkeit für die Mieter, was sich in der Folge auch positiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Wohnungsbaugesellschaft auswirkt.

96

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9.2

Sanierung eines Zweifamilienhauses zum KfW-Energiesparhaus 40

In Hofheim am Taunus wurden drei baugleiche Zweifamilienhäuser aus den 1920er Jahren nach unterschiedlichen Energiestandards saniert, wodurch ein direkter Vergleich der unter schiedlichen Sanierungskonzepte möglich wurde. Die Sanierungsarbeiten an Gebäudehülle und Haustechnik umfassten eine Außendämmung als Wärmedämm-Verbundsystem, das straßenseitig in Großelement-Dämmtechnik ausgeführt wurde, einen neuen Dachstuhl mit Zwischen- und Aufsparrendämmung, Kellerdeckendämmung, neue Fenster und ein Nahwär mesystem mit Holzpellet-Kessel. Aufgrund der Lage der Gebäude direkt am öffentlichen Gehweg war eine hochwertige Wärmedämmung zur Straßenseite kaum möglich. Es wurden neuartige, vorgefertigte Fassadenelemente mit integrierten Vakuum-Isolationspaneelen (VIP) eingesetzt, die für dieses Sanierungsprojekt entwickelt und erprobt wurden.

Abb. 9.11: Ansicht vor der Sanierung

Abb. 9.12: Ansicht nach der Sanierung

Projektbeschreibung Die Zweifamilienhäuser Wilhelmstraße 35–39 in Hofheim am Taunus wurden 1927 baugleich erstellt. Es handelt sich um drei freistehende Gebäude mit je 2 Vollgeschossen, einem Dachgeschoss und einem Vollkeller. Die Außenwände des Gebäudes sind ursprünglich als zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht erstellt worden. In den 1980er Jahren erfolgte eine ers te energetische Sanierung der Fassaden durch Aufbringen einer 5 cm dicken Außendämmung aus Styropor und Austausch der bestehenden Holzfenster gegen Kunststofffenster. Die Dächer waren nutzungsbedingt teilweise gedämmt, die Kellerdecken wiesen keine Wär medämmung auf. Die Wohnungen wurden gebäudezentral über einen Gas-Wärmeerzeuger beheizt, die Lüftung erfolgte konventionell über die Fenster. In den Jahren 2005 und 2006 führte der Gebäudeeigentümer, die Hofheimer Wohnungsbau GmbH, eine umfassende Sanierung im Innen- und im Außenbereich durch. Drei der sechs Wohneinheiten waren wäh rend der Sanierungsarbeiten bewohnt. 97

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Sanierungskonzept Ein zentrales Ziel der Gebäudesanierung bestand in der Steigerung der Energieeffizienz. Da die baulichen Voraussetzungen bei den Gebäuden fast identisch sind, wurde vereinbart, drei unterschiedliche Energiestandards im Vergleich realisieren. Eines der drei Gebäude wurde gemäß Neubaustandard nach EnEV saniert (Wilhelmstraße 37), ein anderes gemäß den KfW-Förderkriterien Energiesparhaus 60 (Wilhelmstraße 35). Das dritte Gebäude, das vorhergehend als „Projekt 5“ vorgestellt wurde, erfüllt die KfW-Anforderungen Energiesparhaus 40 (Wilhelmstraße 39). Variante 1 (Wilhelmstraße 37): Sanierung nach EnEV-Neubaustandard Die Sanierung umfasst das Aufbringen eines neuen Wärmedämm-Verbundsystems auf der vorhandenen Außendämmung, so dass eine Gesamt-Dämmstoffstärke von 9 cm erreicht wird. Eine Ausnahme hierbei stellt die Straßenfassade mit der neuen Großelemente-Dämmtechnik (GEDT) mit Vakuumdämmung dar. Die vorgefertigten Elemente weisen eine Stärke von 9 cm auf. Für die Befestigung sind zusätzlich max. 3 cm und für die hinterlüftete Bekleidung 2,5 cm zu veranschlagen. Die Dachdämmung beträgt 18 cm, die Kellerdeckendämmung 4 cm. Die vorhandenen Kunststofffenster wurden bis auf die straßenseitig gelegenen Fenster gegen moderne Kunststofffenster mit 2-Scheiben-Wärmeschutzverglasung ausgetauscht. Die Stra ßenfassade erhielt Fenster mit einer 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung. Primärenergiebedarf (bezogen auf A N): 107 kWh/m²a Variante 2 (Wilhelmstraße 35): KfW-Energiesparhaus 60 Der bauliche Wärmeschutz wurde wie bei Gebäude 1 ausgeführt. Unterschiede bestehen in der Ausführung der Haustechnik. Primärenergiebedarf (bezogen auf A N): 60 kWh/m²a Variante 3 (Wilhelmstraße 39): KfW-Energiesparhaus 40 Im Vergleich zu den Gebäuden 1 und 2 wurde hier an den nicht straßenseitigen Fassaden ein 20 cm starkes Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht, so dass die Gesamt-Dämmstoffstär ke 25 cm beträgt. Die Dachdämmung weist eine Stärke von 30 cm, die Kellerdeckendämmung von 6 cm auf. Primärenergiebedarf (bezogen auf A N): 40 kWh/m²a

Entsprechend dem angestrebten Energiestandard wurden die Außenwände der drei Sanie rungsobjekte mit jeweils unterschiedlich dicken Wärmedämm-Verbundsystemen versehen. Gleich bei allen Objekten ist die Wärmedämmung der Straßenfassaden. Hier wurde ein neu artiger Wärmeschutz aus vorgefertigten, geschosshohen Dämmelementen („GroßelementeDämmtechnik“ GEDT) mit integrierten Vakuum-Isolationspaneelen eingesetzt (vgl. Abb. 9.13). Vorteilhaft wirkt sich die vergleichsweise geringe Dämmstärke bei hoher Dämmwir kung aus, wodurch die GEDT-Elemente weniger in den öffentlichen Gehweg hineinragen als bei Verwendung einer gleichwertigen konventionellen Dämmung (vgl. Abb. 9.14). 98

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Abb. 9.13: Montage eines Großelements mit Vakuumdämmung

Abb. 9.14: Ansicht der Vakuumdämmung in Großelemente-Technik

Besondere Aufmerksamkeit bei der Entwicklung und Planung der GEDT-Elemente galt der Integration von Fenstern bereits im Stadium der Vorfertigung (vgl. Abb. 9.15) sowie der Erar beitung von praxistauglichen Anschlussdetails an den Sockel, die Traufe und die Wärme dämmung der weiteren Außenwände. Die Abmessungen der Großelemente betragen in der Höhe 2,50 m–3,20 m und in der Breite 5,05 m–5,20 m (vgl. Abb. 9.16). Der Aufbau von innen nach außen sieht aus wie folgt: •

Ausgleichsdämmung (Mineralwolle)



innere Beplankung bzw. hintere Tragplatte für das VIP (Furnierschichtholzplatte)



Schutzschicht für das VIP (Sperrholz)



Vakuumdämmung



Schutzschicht für das VIP (Sperrholz)



äußere Beplankung bzw. Deckplatte für das VIP (Bau-Furniersperrholzplatte)



hinterlüftete Bekleidung (Hochdrucklaminatplatten) auf Aluminium-Hohlprofil-Konstruktion

Durch die vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) aus Hochdrucklaminatplatten (HPL) wird eine optische Entkopplung der Fassade von der wärmedämmenden Ebene mit den Großele menten erzielt. Die großformatigen Abmessungen der GEDT sind nach der Montage der vergleichsweise kleinteiligen HPL nicht mehr erkennbar. Neben den baulichen Maßnahmen beruht das Sanierungskonzept vor allem auf den unter schiedlichen Lüftungsmethoden der Gebäude. Der technische und wirtschaftliche Vergleich der 3 Varianten lieferte der Eigentümerin Erkenntnisse darüber, mit welchem System sich das höchste Maß an Wohnkomfort und Behaglichkeit bei gleichzeitig geringstem Energiebedarf erreichen lässt. Mit diesem nachhaltigen Ansatz sollte wirtschaftlicher Erfolg mit Berücksichtigung der Mieterinteressen verbunden werden. 99

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Abb. 9.15: Einbau der Verglasung in die GEDT-Elemente bereits im Werk

Abb. 9.16: Ansicht Fassade nach Montage der Großelemente, vor Befestigung der Unterkonstruktion für die VHF

Energiekonzept Das Energiekonzept umfasste die vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen. Die Wärmeerzeugung aller drei Gebäude erfolgt durch einen zentralen, im Keller des Gebäudes Wilhelmstraße 39 aufgestellten Holzpellet-Kessel. Das warme Brauchwasser wird in hausweise angeordneten Speichern bereit gehalten, die ebenfalls durch den zentralen Kessel versorgt werden. Für die Wohnungslüftung kamen entsprechend dem jeweiligen Energie standard unterschiedliche Konzepte zum Einsatz. Genauere Untersuchungen ergaben, dass zur Erfüllung der erforderlichen energetischen Qualitätsstandards keine besonderen Maßnahmen zur Gebäudelüftung notwendig gewesen wären. Von Seiten der Projektbeteiligten wurde jedoch entschieden, ein für den jeweiligen Gebäudestandard charakteristisches Lüftungskonzept umzusetzen. Die unterschiedlichen Systemvarianten wurden über einen Zeitraum von zwei Jahren messtechnisch begleitet und analysiert. Dazu wurden die Lüftungsgeräte und das Gebäude mit Messtechnik ausgestattet und so der Energiebedarf und das Nutzerverhalten erfasst.

Variante 1 (EnEV-Neubaustandard): Klassische Fensterlüftung Die Wohnungen im Gebäude der Variante 1 werden konventionell über die Fenster belüftet. Insgesamt wird mit der Sanierung der Wärmebedarf um 55 % und der Primärenergiekennwert um 90 % reduziert.

100

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Variante 2 (KfW-Energiesparhaus 60): Gebäudezentrale Abluftanlage Hier ist eine zentrale Abluftanlage installiert, die aus den Küchen und Bädern kontinuierlich Luft absaugt. Frischluft wird den Räumen über dezentrale Zuluftventile unterhalb der Fensterbänke zugeführt. Insgesamt wird mit der Sanierung der Wärmebedarf um 70 % und der Primärenergiekennwert um rund 91 % reduziert.

Variante 3 (KfW-Energiesparhaus 40): Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Im Unterschied zu Variante 2 verfügt jede Wohnung über eine Lüftungsanlage, die mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet ist. Die Abluft wird in Küche und Bad abgesaugt. Frischluft wird über einen Wärmetauscher vorgewärmt und den Räumen zugeführt. Insgesamt wird mit der Sanierung der Wärmebedarf um 75 % und der Primärenergiekennwert um 94 % reduziert.

Nachfolgend wird das Gesamt-Sanierungskonzept des Gebäudes Wilhelmstraße 39 zum KfW-Energiesparhaus 40 näher betrachtet. Um dieses Sanierungsziel zu erreichen, mussten entsprechend effiziente Systeme zur Wärmeerzeugung ausgewählt und geeignete Bauteil optimierungen durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle 9.4 sind unterschiedliche Sanierungsvarianten für die Bau- und Anlagentechnik unter dem Aspekt der energetischen Bewertung gegenübergestellt und durch ein „Ampelsystem“ hinsichtlich ihrer Eignung klassi fiziert. Die Farbe Grün steht für „geeignet“, Gelb für „mit Einschränkungen geeignet“ und Rot für „nicht geeignet“. Die anwendbaren Ausführungsarten sind farblich gekennzeichnet. 101

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Tabelle 9.4: Ausführungsvarianten für die energetische Gebäudesanierung

102

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Die geeigneten Sanierungsvarianten zur Wärmedämmung sind in dieser Form ausgeführt worden. Die nachfolgende Tabelle 9.5 zeigt die vollständigen Bauteilaufbauten mit Angabe der U-Werte nach der Gebäudesanierung. Tabelle 9.5: Bauteilaufbauten und U-Werte nach der energetischen Gebäudesanierung

Bauteil

Walmdach

Außenwand

Außenwand Straßenseite

Aufbau

Dicke [m]

Dachdeckung

---

Lattung

---

Konterlattung

---

Aufsparrendämmung

0,140

Zwischensparrendämmung

0,160

Gipsplatte (doppelte Beplankung)

0,025

Innenputz

0,015

Ziegelmauerwerk 2-schalig mit Luftschicht

0,300

WDVS alt

0,050

Dämmung

0,200

Außenputz

0,015

Innenputz

0,015

Ziegelmauerwerk 2-schalig mit Luftschicht

0,300

Putzschicht

0,015

Ausgleichsdämmung

0,020

GEDT

0,090

hinterlüftete Vorhangfassade

0,028

U-Wert [W/m²K]

0,16

0,16

0,19

Fenster

Kunststofffenster mit 2-fach-Wärmeschutzverglasung

1,16

Fenster Straßenseite

Kunststofffenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung

0,83

Decke KG

Laminat

0,010

Estrich

0,045

Trittschalldämmung

0,020

Stahlbeton

0,160

Dämmung

0,060

0,44

Energiekennzahlen Die Auswertungsergebnisse der Messdaten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 103

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Tabelle 9.6: Energiekennzahlen

Energiekennzahlen nach EnEV [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung

Heizwärmebedarf

194,00

48,00

Primärenergie Wärme *

313,00

33,00

* Bezugsfläche: beheizte Wohnfläche

Ergebnisse Die Auswertung der Messdaten zeigt, dass der tatsächliche Heizwärmebedarf deutlich unter den vorher theoretisch ermittelten Verbrauchswerten liegt. Die Unterschiede lassen sich im Wesentlichen (jedoch nicht vollständig) auf die real vorherrschenden Randbedingungen zu rückführen. Die Lüftungsanlagen in den KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 funktionieren gut, die Messdaten der Wärmerückgewinnung im ESH 40 entsprechen den angenommenen Werten. Der Hilfsstromverbrauch schwankt in Abhängigkeit vom Nutzerverhalten. Die ange strebten Energiestandards EnEV-Neubaustandard, ESH 60 und ESH 40 werden bei allen drei Gebäuden nicht nur erreicht, sondern mit allgemeiner Einhaltung des Grenzwertes für das KfW-Energiesparhaus 40 auch weit übertroffen. Dieses Ergebnis ist auf den Einsatz erneuerbarer Energien (Holzpellets) als Energieträger zurückzuführen. Das angestrebte Ziel der Entwicklung und Anwendung der Großelement-Dämmtechnik (GEDT) mit Vakuum dämmung ist erfolgreich abgeschlossen und die Realisierbarkeit des neuen Dämmsystems aufgezeigt worden. Bei der Mieterbefragung wurde deutlich, dass die Bewohner nach der Gebäudesanierung mit den durchgeführten Maßnahmen sehr zufrieden waren. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass drei der insgesamt sechs Mietparteien ihre Wohnungen während der Baumaßnahmen weiter bewohnt haben und dementsprechend hohen Belastun gen durch Baulärm und -schmutz ausgesetzt waren. Insgesamt ist festzustellen, dass das angestrebte energetische Ziel des Forschungsvorhabens mit der energieeffizienten Sanierung der Bestandsgebäude unter Berücksichtigung unterschiedlicher Energiestandards erreicht wurde. Die Maßnahmen bieten erhöhten Wohnkomfort und mehr Behaglichkeit für die Mieter, was sich in der Folge auch positiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Wohnungsbaugesellschaft auswirkt. Bezüglich der GEDT ziehen die Projektbeteiligten das Fazit, dass bis zur Weiterentwicklung eines marktfähigen Produktes neben Optimierungen bei Elementaufbau und -abmessungen insbesondere eine Reduktion der Herstellungskosten realisiert werden müsse.

104

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9.3

Fassadendämmung eines Reihenhauses mit Vakuum-Isolationspaneelen

In der unter Denkmalschutz stehenden Ernst-May-Siedlung in Frankfurt-Niederrad wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens die modellhafte Fassadendämmung eines Reihenhauses aus den 1920er Jahren durchgeführt. Dazu erhielt das Gebäude eine außen liegende Wärmedämmung aus Vakuum-Isolationspaneelen (VIP). Um neben dem architektonischen Erscheinungsbild des Gebäudes insbesondere den städtebaulichen Charakter der Anlage zu bewahren, sollte an der Fassadenansicht so wenig wie möglich verändert werden. Der Mo dellcharakter des Projekts besteht darin, innovative Dämmmethoden an einem in Frankfurt häufig vorkommenden Gebäudetyp zu erproben. Eine beispielhafte energetische Sanierung des Gebäudes war hingegen nicht Bestandteil des Modellvorhabens.

Abb. 9.17: Ansicht vor der Sanierung

Abb. 9.18: Ansicht nach der Sanierung

Projektbeschreibung Die Ernst-May-Siedlung Frankfurt-Niederrad wurde innerhalb des Wohnungsbauprogramms „Neues Frankfurt“ in den Jahren 1926–1927 erbaut und steht heute unter Denkmalschutz. Die Siedlung besteht aus mehreren Reihenhauszeilen mit je 3 Vollgeschossen und einem Vollkeller. Die Außenwände der Gebäude wurden als einschaliges, beidseitig verputztes Ziegelmauerwerk ohne Wärmedämmung erstellt. Die flach geneigten Dächer waren nutzungs bedingt teilweise gedämmt, die Kellerdecken wiesen überwiegend keine Wärmedämmung auf. Da die Gebäude nicht mehr die heutigen Anforderungen an Wärmeschutz und Wohn komfort erfüllen, wurde vom Energiereferat der Stadt Frankfurt am Main ein Modellprojekt für die energieeffiziente Fassadendämmung erhaltenswerter und denkmalgeschützter Gebäude initiiert. Bei dem ausgewählten Modellobjekt handelt es sich um das Reihenmittelhaus Donnersbergstraße 19, das im Jahr 2011 entsprechend saniert wurde. 105

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die relevanten Details der Fassadensanierung, die vorhergehend als „Projekt 6“ vorgestellt wurde, werden nachfolgend kurz beschrieben. Sanierungskonzept Die Ernst-May-Siedlungen in Frankfurt am Main, erbaut zwischen 1925 und 1930, stellen mit insgesamt rund 15.000 Wohneinheiten einen bedeutenden Anteil am denkmalgeschützten Frankfurter Wohngebäudebestand dar. Die Reihenhausanlagen sind als kubische Baukörper mit glatten Fassadenflächen, fast flächenbündigen Fenstern und flach geneigten Dächern ganz im Sinne der „Neuen Sachlichkeit“ ausgeführt. Das architektonische Erscheinungsbild sollte auch im Rahmen einer Fassadensanierung weitestgehend erhalten bleiben, weshalb nur sehr geringe Dämm- und Putzschichten von maximal 5 cm Aufbaustärke zur Ausführung kommen konnten. Bedingt durch den großen Gebäudebestand aus den 1920er Jahren ent stand im Energiereferat der Stadt Frankfurt die Idee, innovative Dämmmethoden an diesem Gebäudetyp zu erproben. Durch die schlichte Ausführung der Fassadenflächen bot sich die Verwendung von Vakuum-Isolationspaneelen (VIP) an. Innerhalb des im Jahr 2011 ausgeführten Modellvorhabens wurde dieser hoch effiziente Dämmstoff im Bereich der Fassaden dämmung an dem denkmalgeschützten Reihenhaus Donnersbergstraße 19 eingesetzt. Primäres Ziel des Modellvorhabens war es, eine hohe Energieeffizienz mit den Vorgaben des Denkmalschutzes unter Einhaltung der Anforderungen der EnEV 2009 zu verbinden. Dabei sollten die Gesamtkosten je m² Fassadendämmfläche bei maximal 200 € liegen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu gewährleisten. Die Sammlung von Erfahrungen in der praktischen Umsetzung mit dem innovativen Dämmsystem beschreibt ein weiteres Ziel des Modellvorhabens. Die Durchführung einer energetischen Gesamtsanierung war hinge gen nicht beabsichtigt. Aufgrund der genannten Vorgaben bezüglich der Fassadendämmung fiel die Wahl auf den Einsatz von VIP in einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS). Verglichen mit konventio nellen Dämmstoffen weisen VIP bei gleichem Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) eine 5 bis 10-fach geringere Materialstärke auf. Die Wärmeleitfähigkeit eines VIP beträgt unter Laborbedingungen λ = 0,004 W/mK. In der Praxis wird aufgrund der Wärmebrückeneffekte und Bauteilalterung eine Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,007 bis 0,008 W/mK angesetzt. Grundsätzlich ist eine Vakuumdämmung mit deutlich höheren Kosten verbunden als eine herkömmliche Wärmedämmung. Der Einsatzbereich beschränkt sich daher üblicherweise auf spezielle Anwendungsfälle wie Baumaßnahmen, wo der Platz für die Dämmung stark eingeschränkt ist und keine andere technische Lösung zur Verfügung steht. 106

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Zur Montage innerhalb eines WDVS wurden VIP in Form von polystyrolkaschierten Sandwichelementen gewählt. Der Aufbau des 5 cm starken VIP sieht aus wie folgt: •

Polystyrolplatte (EPS), λ = 0,040 W/mK, d = 1 cm



VIP, Füllkern aus pyrogener Kieselsäure, λ = 0,008 W/mK, d = 3 cm



Polystyrolplatte (EPS), λ = 0,040 W/mK, d = 1 cm

Dämmsysteme mit Vakuumdämmung werden üblicherweise als Fertigteil auf die Baustelle geliefert und können daher vor Ort nicht mehr angepasst werden. Aufgrund dessen wurde ein Aufmaß der Fassadenflächen notwendig. Um diesen Arbeitsgang möglichst rationell zu gestalten, erfolgte das Aufmaß in Form einer fotogrammetrischen Auf nahme, die direkt in einen maßstäblichen CAD-Plan umgesetzt werden kann (vgl. Abb. 9.19). Auf dieser Grundlage wurde der Verlegeplan für die Vakuumisolationspaneele angefertigt (vgl. Abb. 9.20).

Abb. 9.19: Fotogrammetrische Aufnahme der Fassade

Abb. 9.20: VIP-Verlegeplan mit VIPStandardformaten

Um eine Vereinfachung der Montage zu erreichen und die Kosten so gering wie möglich zu halten, wurden für die Fassadendämmung ausschließlich handelsübliche VIP in Standardfor maten verwendet. Die Restflächen an Fenstern und anderen flankierenden Bauteilen wurden mit Dämmplatten aus Resol-Hartschaum ergänzt (vgl. Abb. 9.21 + 9.22). Durch diese Kombination konnte der U-Wert des Bauteils Außenwand bei einer Dämmstärke von 5,0 cm auf 0,20 W/m²K gesenkt werden und erfüllt die Anforderungen der EnEV 2009 (< 0,24 W/m²K). Die Dämmwirkung des eingesetzten VIP entspricht damit einer 14,0 cm starken konventionellen Dämmplatte (z. B. Polystyrol). 107

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Abb. 9.21: Montage eines VakuumIsolationspaneels

Abb. 9.22: Anschlussbereich Vakuum-Isolationspaneel – Resol-Hartschaumplatte

Energiekonzept Das angestrebte Ziel des Modellvorhabens war die energetische Fassadensanierung des Bestandsgebäudes Donnersbergstraße 19 unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes. Die Sanierungsmaßnahmen waren dabei ausdrücklich auf das Bauteil Außenwand beschränkt. Die Betrachtung der Anlagentechnik war insofern kein Bestandteil der durchgeführten Arbeiten. Die Wärmeerzeugung erfolgt wie bisher zentral durch einen Niedertemperatur-Gas-SpezialHeizkessel, der mit einem indirekt beheizten Warmwasserspeicher kombiniert ist. Bei der Belüftung wird die konventionelle Fensterlüftung beibehalten. Nachfolgend wird das Konzept für die Fassadensanierung näher betrachtet. Änderungen an der Anlagentechnik und an weiteren Bereichen der Gebäudehülle waren von der Sanierung ausgeschlossen. Um dennoch eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen, musste ein entsprechend effizientes Dämmsystem ausgewählt werden, das gleichzeitig den Anforderungen des Denkmalschutzes hinsichtlich Materialstärke und Erscheinungsbild entspricht. In der nachfolgenden Tabelle 9.7 sind unterschiedliche Sanierungsvarianten für die Fassadendämmung unter dem Aspekt der energetischen Bewertung gegenübergestellt und durch ein „Ampelsystem“ hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert. Die Farbe Grün steht für „ge eignet“, Gelb für „mit Einschränkungen geeignet“ und Rot für „nicht geeignet“. Die anwend baren Ausführungsarten sind farblich gekennzeichnet.

108

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Tabelle 9.7: Ausführungsvarianten für die energetische Gebäudesanierung

109

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Die geeigneten Sanierungsvarianten zur Fassadendämmung sind in dieser Form ausgeführt worden. Die nachfolgende Tabelle 9.8 zeigt den Aufbau des Bauteils Außenwand mit Angabe der U-Werte nach der Sanierung sowie die Aufbauten (so weit bekannt) und U-Werte der un verändert verbliebenen Bereiche der Gebäudehülle. Tabelle 9.8: Bauteilaufbauten und U-Werte nach der energetischen Gebäudesanierung

Bauteil

Aufbau

Dicke [m]

Satteldach

nicht bekannt

---

Innenputz

0,015

Ziegelmauerwerk

0,380

Polystyrol (EPS)

0,010

VIP, Füllkern pyrogene Kieselsäure

0,030

Polystyrol (EPS)

0,010

Außenputz

0,010

Außenwand

Fenster

Kunststofffenster mit 2-fach-Wärmeschutzverglasung

Decke KG

nicht bekannt

U-Wert [W/m²K] 0,14

0,20

1,30 ---

1,20

Energiekennzahlen Die Auswertungsergebnisse der Messdaten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bewertet wurden dabei lediglich der berechnete Bedarf bzw. die tatsächlichen Verbräuche vor der Fassadensanierung. Die Verbrauchswerte nach der Sanierung, die im Jahr 2011 durchgeführt wurde, lagen zum Zeitpunkt der Bearbeitung nicht vor. Tabelle 9.9: Energiekennzahlen

Energiekennzahlen nach EnEV [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung

Heizwärmebedarf

210,00

56,00

gemessene Energiekennwerte [kWh/m²a]

vor Sanierung *

nach Sanierung **

Endenergie Heizung

173,00

* Daten aus 2009–2011 ** Daten liegen nicht vor

110

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Ergebnisse Bezüglich des Einsatzes der Vakuum-Isolationspaneele ziehen die Projektbeteiligten das Fazit, dass bei einer Zusammenarbeit von erfahrenen Planern mit fachlich geschulten Firmen derartige Projekte in guter Qualität ausgeführt werden können. Es habe sich jedoch gezeigt, dass die Umsetzung ohne finanzielle Förderung nicht wirtschaftlich durchzuführen gewesen wäre. Es müsse insbesondere eine Senkung der VIP-Herstellungskosten realisiert werden, um diesen hoch effizienten Dämmstoff weitreichender einzusetzen. Die Auswertung der Daten hat ergeben, dass die Vorgaben der EnEV 2009 für Außenwände mit einem U-Wert von 0,20 W/m²K erfüllt wurden. Das Modellvorhaben hat gezeigt, dass die Arbeitsweise und der Einsatz von VIP auf vergleichbare Gebäude übertragbar sind und auch lokale Handwerksbetriebe dafür eingesetzt werden können. Insgesamt ist festzustellen, dass die energetische Fassadensanierung unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen erreicht wurde. Die durchgeführten Maßnahmen führten zu einer Steigerung der Energieeffizienz, wobei das architektonische Erscheinungsbild des Gebäudes, wie vom Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main gefordert, im Wesentlichen erhalten blieb. Die Dauerhaftigkeit und das Langzeitverhalten der VIP wird im Rahmen des Modellvorha bens über mehrere Jahre hinweg überwacht und für Forschungszwecke ausgewertet. Im Gegensatz zu den genannten positiven Ergebnissen wurden die Zielvorgaben bei den veranschlagten Kosten von max. 200 € je m² Dämmfläche nicht erreicht. Die Gesamtkosten lagen bei rund 280 €/m², wobei rund 50 €/m² allein den Denkmalschutzauflagen geschuldet waren, z. B. durch das Abschlagen des Altputzes. Die Kosten für das Dämmsystem selbst einschließlich der Verklebung lagen bei rund 130 €/m².

111

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9.4

Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses zum 3-Liter-Haus

In der Mannheimer Gartenstadt wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens die beispiel hafte Sanierung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses aus den 1930er Jahren zum 3-Liter-Haus durchgeführt. Dazu erhielt das Gebäude eine außen liegende Wärmedämmung aus Polystyrol-Hartschaum. Um den städtebaulichen Charakter der Anlage zu bewahren, sollte das architektonische Erscheinungsbild so wenig wie möglich verändert werden. Der Modellcharakter des Projekts ergibt sich daraus, dass fünf verschiedene Anlagenvarianten zur Beheizung und Lüftung des Gebäudes eingesetzt und erprobt wurden. Als Standardaus rüstung erhielt jede Wohnung ein zentrales Lüftungsgerät. Die Wohnungen werden zum Teil ausschließlich über die Lüftungsanlage mit unterschiedlich komfortabler Temperaturregelung sowie über Heizkörper oder über Kapillarrohrmatten in den Zimmerdecken temperiert. Die Heizenergie wird über ein neu aufgestelltes Blockheizkraftwerk (BHKW) bereitgestellt. Paral lel dazu wurden die bestehenden Wohnumstände den heutigen Anforderungen angepasst, um die Vermietbarkeit der Wohnungen zu verbessern.

Abb. 9.23: Ansicht vor der Sanierung

Abb. 9.24: Ansicht nach der Sanierung

Projektbeschreibung Das Mehrfamilienhaus Freyastraße 42–52 wurde 1931 im Mannheimer Stadtteil Gartenstadt erbaut. Die Gebäudezeile besteht aus 6 grundrissgleichen Gebäuden mit je 2 Vollgeschossen, einem Dachgeschoss und einem Vollkeller. Im Sinne der Gartenstadtbewegung wiesen die (Erdgeschoss-)Wohnungen einen Zugang zum eigenem Garten auf. Die ursprünglich 24 Wohnungen wurden im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zu 12 Maisonette-Wohnungen zusammengelegt. Die Außenwände des Gebäudes wurden als einschaliges Vollziegel-Mauerwerk ohne Wärmedämmung erstellt. Die Dächer und die Kellerdecken waren ebenfalls nicht gedämmt. Die Wohnungen wurden mit Öl-, Gas- oder Kohle-Einzelöfen beheizt, wobei die Brennstoffbeschaffung durch die Mieter erfolgte. 112

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Das Brauchwasser wurde über Gasdurchlauferhitzer oder Kohlebadeöfen erwärmt. Die Lüf tung erfolgte konventionell über die Fenster. Die Sanierung des Bestandsgebäudes zum 3Liter-Haus wurde 2004 von der Wohnungsbaugesellschaft GBG Mannheim durchgeführt. Die relevanten Details der energetischen Gebäudesanierung, die vorhergehend als „ Projekt 7“ vorgestellt wurde, werden nachfolgend kurz beschrieben.

Sanierungskonzept Das Erscheinungsbild der Anlage aus den 1930er Jahren ist geprägt durch eine niedrige Bauweise und schlichte, glatte Fassadenflächen. Dieses Aussehen sollte auf Wunsch der Gebäudeeigentümerin so weit wie möglich erhalten bleiben. Ein zentrales Ziel der Sanierung bestand in der Steigerung der Energieeffizienz, welches durch die Umgestaltung des Bestandsgebäudes zum sog. 3-Liter-Haus erreicht werden sollte. 3-Liter-Häuser erfordern eine gute Wärmedämmung und eine ausreichend luftdichte Gebäudehülle. Die Außenwände wurden mit einer außen liegenden Wärmedämmung aus 20 cm (Traufseite) bzw. 25 cm (Giebelseite) dicken Polystyrol-Hartschaumplatten versehen. Die vorhandenen 2-ScheibenVerbundfenster wurden gegen moderne Fenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung in hochwärmegedämmten Rahmen ausgetauscht (vgl. Abb. 9.25 + 9.26). Weiterhin erhielt das Gebäude einen neuen Dachstuhl mit einer insgesamt 36 cm dicken Zwischen- und Aufspar rendämmung.

Abb. 9.25: Fenstereinbausituation

Abb. 9.26: Ausführungsdetail Fenstersturz (Quelle: Fraunhofer IBP)

113

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Neben den baulichen Maßnahmen beruht das Sanierungskonzept vor allem auf dem Einsatz verschiedener Anlagen zur Beheizung und Belüftung der Wohnungen. Der Vergleich von 5 Varianten sollte für die Wohnungsbaugesellschaft Erkenntnisse darüber liefern, mit welchem System sich das höchste Maß an Wohnkomfort und Behaglichkeit bei gleichzeitig geringstem Energiebedarf erreichen lässt. Mit diesem nachhaltigen Ansatz sollte wirtschaftlicher Erfolg mit Berücksichtigung der Mieterinteressen verbunden werden.

Energiekonzept Das angestrebte Ziel des Forschungsvorhaben war die Sanierung des Bestandsgebäudes zum sog. 3-Liter-Haus. Gemäß diesem Energiestandard werden für Beheizung und Lüftung eines Wohnhauses ≤ 34 kWh/m²a Primärenergie pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr benötigt. Im Jahr entspricht das etwa 3 Liter Heizölbedarf pro Quadratmeter, woraus der Be griff 3-Liter-Haus abgeleitet wurde. Im Vergleich zum Energiestandard der (damals gültigen) EnEV 2002 von ≤ 70 kWh/(m²·a) lag der angestrebte Energiebedarf damit deutlich unter den gesetzlichen Anforderungen. Die Wärme- und Stromerzeugung erfolgt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW), da bei die ser Anlagenvariante die eingesetzte Primärenergie besonders effizient ausgenutzt wird. Das BHKW mit Stirlingmotor wurde in der Nahwärmezentrale eines Nachbargebäudes installiert. Der erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist, während die bei der Kraft-Wär me-Kopplung (KWK) anfallende Wärme zu Heizzwecken nutzbar gemacht wird. Wird in Spit zenlastzeiten mehr Wärme benötigt als das BHKW liefert, wird ein Gas-Brennwertkessel zugeschaltet (vgl. Abb. 9.27). Für die kontrollierte Wohnungslüftung erhielt jede Wohnung standardmäßig ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung (WRG). Die Lüftungs geräte sind im neu ausgebauten Dachgeschoss aufgestellt (vgl. Abb. 9.28).

Abb. 9.27: Brennwertkessel der Nahwärmestation Abb. 9.28: Lüftungsgerät im Dachgeschoss

114

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Um das Sanierungsziel 3-Liter-Haus zu erreichen, mussten entsprechend effiziente Systeme zur Wärmeerzeugung ausgewählt und geeignete Bauteiloptimierungen durchgeführt werden. In der nachfolgenden Tabelle 9.10 sind unterschiedliche Sanierungsvarianten für die Bauund Anlagentechnik unter dem Aspekt der primärenergetischen Bewertung gegenüberge stellt. Die einzelnen Varianten sind durch ein „Ampelsystem“ hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert, wobei die Farbe Grün für „geeignet“, die Farbe Gelb für „mit Einschränkungen geeignet“ und die Farbe Rot für „nicht geeignet“ steht. Die anwendbaren Ausführungsarten sind farblich ge kennzeichnet.

115

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Tabelle 9.10: Ausführungsvarianten für die energetische Gebäudesanierung

116

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Die geeigneten Sanierungsvarianten zur Wärmedämmung sind in dieser Form ausgeführt worden. Die nachfolgende Tabelle 9.11 zeigt die vollständigen Bauteilaufbauten mit Angabe der U-Werte nach der Gebäudesanierung. Tabelle 9.11: Bauteilaufbauten und U-Werte nach der energetischen Gebäudesanierung

Bauteil

Dach

Außenwand Traufseite

Außenwand Giebelseite

Fenster

Decke KG

Aufbau

Dicke [m]

Dachdeckung

---

Lattung

---

Spanplatte

0,016

Dämmung

0,260

Spanplatte

0,015

Dämmung

0,100

Gipsplatte (doppelte Beplankung)

0,025

Innenputz

0,015

Ziegel

0,380

Außenputz

0,020

Dämmung

0,200

Außenputz

0,015

Innenputz

0,015

Ziegel

0,380

Außenputz

0,020

Dämmung

0,250

Außenputz

0,015

Kunststofffenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung in hochgedämmten Rahmen

Gesamtenergiedurchlassgrad g=0,60

Gussasphalt

0,030

Abdeckplatte

0,020

Dämmung

0,045

Beton

0,120

Dämmung

0,250

U-Wert [W/m²K]

0,11

0,15

0,12

0,80

0,11

Um ein geeignetes Lüftungssystem für das Gebäude zu finden, wurden in den Wohnungen fünf verschiedene Systemvarianten eingesetzt und über einen Zeitraum von zwei Jahren messtechnisch begleitet und analysiert. Dazu wurden die Lüftungsgeräte und das Gebäude mit Messtechnik ausgestattet und so der Energiebedarf, die Raumtemperaturen und das Nutzerverhalten erfasst. 117

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Standardmäßig erhielt jede Wohnung ein zentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung (WRG), die sich aber in den Optionen der Temperatur- und Luftmengenregelung unterschie den. Mit Hilfe von Umfragen und Informationsveranstaltungen wurde zudem die Nutzerak zeptanz der Anlagentechnik beurteilt.

Variante 1: Luftheizung Standard Die Wohnung wird über ein im Dachgeschoss zentral angeordnetes Lüftungsgerät beheizt und belüftet. Die Gesamtluftmenge ist in drei Stufen regelbar, die Temperatur kann variabel gesteu ert werden. Im Heizfall wird dem Luftsystem über einen zentralen Nacherwärmer Wärme zuge führt. Die Lüftungsanlage ist im Winter in Betrieb und wird im Sommer abgeschaltet. Die Woh nungen werden dann konventionell über die Fenster belüftet. Es handelt sich um eine einfache Anlage, wie sie häufig in Passivhäusern eingesetzt wird.

Variante 2: Luftheizung Erdgeschoss / Obergeschoss Im Unterschied zu Variante 1 sind jeweils separate Nacherwärmer für EG und OG installiert, so dass ein jeweils unterschiedliches Temperaturniveau eingestellt werden kann.

118

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Variante 3: Luftheizung Komfort Im Unterschied zu Variante 1 und 2 kann in jedem Raum sowohl die Luftmenge als auch die Temperatur individuell geregelt werden.

Variante 4: Luftheizung und Heizkörper Neben der Lüftungsanlage mit WRG und Nacherwärmer ist ein ergänzendes System zur Hei zung der Räume mit Einzelraumregelung vorgesehen.

Variante 5: Luftheizung mit Kapillarrohrmatten Analog zu Variante 4 ist zusätzlich ein System zur Raumbeheizung vorgesehen. Dazu werden Kapillarrohrmatten oberflächennah in den Decken eingebaut, mit welchen geheizt und gekühlt wird. Die Kälte wird mit einem Erdkollektor dem Erdreich entnommen.

119

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Energiekennzahlen Die Auswertungsergebnisse der Messdaten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 9.12: Energiekennzahlen

Energiekennzahlen nach EnEV [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung

Heizwärmebedarf

210,00

21,60

Primärenergie gesamt

389,10

34,00

gemessene Energiekennwerte [kWh/m²a]

vor Sanierung *

nach Sanierung

Endenergie Wärme

29,80

Primärenergie Wärme

20,90

Primärenergie gesamt

54,80

Endenergie Heizung

29,80

Endenergie TWW

18,00

Strom Lüftungsanlage / Regelung

3,40

Primärenergie Heizung

20,90

Primärenergie Heizung und Hilfsstrom

32,00

Primärenergie TWW

19,80

Primärenergie gesamt

54,80

* Brennstoffbeschaffung durch die Mieter, daher liegt kein ermittelter Heizwärmeverbrauch vor

Ergebnisse Die Auswertung der Messdaten und Mieterbefragungen zeigt, dass mit Ein- und Zweizonen regelung keine bedarfsgerechte Beheizung der Wohnräume zu realisieren ist. Die Nutzer der Wohnungen der Systemvarianten 1 und 2 bemängelten während der Heizperiode zu hohe Temperaturen im Obergeschoss. In den Wohnungen mit reiner Luftheizung wurde zudem die lange Aufheizzeit kritisiert. Dagegen waren die Bewohner mit der Luftqualität während des Betriebs der Lüftungsanlage im Winter sehr zufrieden, was von den Projektbeteiligten als entscheidender Grund für die allgemein hohe Akzeptanz der neuen Anlagentechnik angesehen wurde. Der Vergleich der Temperaturverläufe in Wohnungen mit und ohne Kühlung zeigt, dass die Raumtemperaturen teilweise um 7 Kelvin variieren. Die Raumtemperaturen in den Wohnungen der Variante 5 liegen im Vergleich aller Wohnungen im unteren Bereich. Die Kühlung über die Erdkollektoren funktioniert gut. 120

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Allerdings gibt es Wohnungen ohne Kühlung, deren Raumtemperaturen trotzdem niedriger liegen als in den gekühlten Räumen. Für eine gute sommerliche Behaglichkeit ist es wichtig, dass nur in der Nacht gelüftet und am Tag der außenliegende Sonnenschutz eingesetzt wird. Die Wirkung der Nachtlüftung kann im Sommer zusätzlich gesteigert werden, indem der Ab luftventilator eingeschaltet wird, wodurch die Luftwechselrate erhöht wird. Diese Möglichkeit wurde von den Bewohnern nicht genutzt, obwohl ihnen die Funktion häufiger erklärt wurde. Als zusätzliche Maßnahme wäre es denkbar, die Funktion zu automatisieren. Der Vergleich der Primärenergiebedarfkennwerte vor und nach der energetischen Sanierung zeigt deutlich den reduzierten Gesamt-Energieaufwand zur Deckung des Endenergiebedarfs des Gebäudes (vgl. Abb. 9.29).

Abb. 9.29: Vergleich der Primärenergiebedarfkennwerte vor und nach der Sanierung

Insgesamt ist festzustellen, dass das angestrebte energetische Ziel des Forschungsvorhabens mit der nachhaltigen und energieeffizienten Sanierung des Bestandsgebäudes zum 3-Liter-Haus erreicht wurde. Die Maßnahmen bieten erhöhten Wohnkomfort und mehr Behaglichkeit für die Mieter, was sich in der Folge auch positiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Wohnungsbaugesellschaft auswirkt. Darüber hinaus können die gewonnenen Erkenntnisse für zukünftige Gebäudesanierungen genutzt und eingesetzt werden.

121

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

9.5

Energetische Sanierung eines Reihenhauses aus den 1960er Jahren

In Hamburg-Osdorf wurde ein zweigeschossiges Reihenendhaus aus den 1960er Jahren energetisch saniert. Nach der Erneuerung des Heizungssystems wurde einige Jahre später auch die Wärmedämmung der Gebäudehülle verbessert. Auf Wunsch des Eigentümers soll te dabei das für die Entstehungszeit charakteristische Erscheinungsbild des Gebäudes so weit wie möglich erhalten bleiben. Aus gestalterischen Gründen kam daher eine für den opti malen Wärmeschutz ausreichend dicke außen liegende Wärmedämmung nur partiell in Fra ge, und die Alternative einer Innendämmung war von den Bauherren nicht gewünscht. Als Unterstützung der Wärmedämmung wurden bei dem Projekt Flächenheizungen in Form von Unterwandheizkörpern angebracht, die aufgrund ihrer Funktionsweise zu einer erheblichen Senkung des Energieverbrauchs führten.

Abb. 9.30: Ansicht vor der Sanierung

Abb. 9.31: Ansicht nach der Sanierung

Projektbeschreibung Die Reihenhäuser im Düpenautal wurden 1963 im Hamburger Bezirk Altona im Stadtteil Osdorf erbaut. Eine Reihenhauszeile besteht aus 4 grundrissgleichen Gebäuden mit je 2 Vollgeschossen, einem Dachgeschoss und einem Vollkeller. Bei den Außenwänden handelt es sich um einschaliges Kalksandstein-Mauerwerk mit angemörtelter Verblendschale, der im Obergeschoss eine hinterlüftete Holzschalung (energetisch nicht wirksam) vorgesetzt ist. Die geneigten Dächer sind nicht gedämmt, ebenso wie die obersten Geschossdecken. Auf der Kellerdecke ist oberseitig eine Trittschalldämmung aufgebracht. Die ursprünglichen Holzrahmenfenster sind mit Einfachverglasung ausgeführt. Als der jetzige Besitzer des Rei henendhauses Düpenautal 4d das Bestandsgebäude erwarb, entsprach der bau- und an lagentechnische Zustand im Wesentlichen dem Originalzustand und bedurfte dringend einer Sanierung. Die relevanten Details der energetischen Sanierung des Gebäudes, das vorher gehend als „Projekt 17“ vorgestellt wurde, werden nachfolgend kurz beschrieben. 122

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Sanierungskonzept Das architektonische Erscheinungsbild der Reihenhausanlage aus den 1960er Jahren ist ge kennzeichnet durch eine zweigeschossige Bauweise und schlichte Fassadengestaltung. Das Reihenendhaus Düpenautal 4d wies vor der Sanierung noch die ursprüngliche Holzverschalung des Obergeschosses sowie die originale Bekleidung der Balkonbrüstung auf. Dieses Aussehen sollte auf Wunsch des Eigentümers so wenig wie möglich verändert werden. Die zentralen Ziele der Gebäudesanierung bestanden in der Steigerung der Energieeffizienz und damit einhergehend des Wohnkomforts und der Behaglichkeit. Der zu erreichende energetische Standard wurde durch die Anforderungen der EnEV 2007 definiert. Eine gestei gerte Energieeffizienz bzw. ein reduzierter Energieverbrauch beschreibt das weitere Ziel der wirtschaftlich rentablen Unterhaltung des Bestandsgebäudes. Im Jahr 2000 wurde in einem ersten Schritt das Heizungssystem erneuert. Eine weitere Sanierung des Gebäudes erfolgte 2009, in deren Rahmen die Außenfassaden nachträglich gedämmt wurden. Da das äußere Erscheinungsbild im Wesentlichen unverändert bleiben sollte, wurde der Wandbereich hinter der Holzverschalung mit einer mineralischen Wärme dämmung versehen und die Bekleidung rückte nur wenige Zentimeter nach außen, während der Wandbereich im Erdgeschoss ungedämmt verblieb. An der Giebelwand wurde das 8 cm dicke Verblendmauerwerk entfernt und ein entsprechend dickes Wärmedämm-Verbundsys tem aufgebracht (vgl. Abb. 9.32). Zusätzlich wurde im Innenbereich an der Giebelwand im Erd- und Obergeschoss je eine Flächenheizung als Unterwandheizkörper angebracht (vgl. Abb. 9.33). Weiterhin wurden die vorhandenen Holzfenster mit Einfachverglasung gegen moderne Kunststofffenster mit Wärmeschutzverglasung ausgetauscht. Das Dach wurde neu eingedeckt und mit einer Zwischensparrendämmung aus Mineralfasermatten versehen.

Abb. 9.32: Giebelwand mit neu aufgebrachtem WDVS

Abb. 9.33: Fertig montierte Unterwandheizung, noch ohne Bekleidung

123

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Energiekonzept Ein wesentliches Ziel der Gebäudesanierung bestand in der Steigerung der Energieeffizienz. Im Jahr 2000 wurde in einem ersten Schritt das Heizungssystem erneuert. Dabei erfolgte der Austausch der vorhandenen Niederdruck-Warmwasserheizung mit Ölfeuerung gegen einen modernen Gas-Brennwertkessel. In einem zweiten Schritt im Jahr 2009 wurden die zwei an die Giebelwand angrenzenden Wohnräume (Wohnzimmer/EG, Kinderzimmer/OG) mit einem Unterwandheizsystem ausgestattet. Da Flächenheizsysteme aufgrund der großen Heizflächen mit vergleichsweise niedrigen Vorlauftemperaturen (25–40°C) auskommen und damit energieeffizienter arbeiten als konventionelle Heizungsanlagen, konnte der Energie verbrauch deutlich reduziert werden. Die Unterwandheizung setzt sich aus vorgefertigten Heizelementen zusammen, die jeweils 2,33 m lang, 0,36 m breit und 25 mm tief sind. Die Heizelemente bestehen aus folgenden Komponenten: •

Kupferrohr mit Schutzmantel



vollflächiges Wärmeleitblech



rückseitige Wärmedämmung

Die Wandheizelemente werden direkt auf den verputzten Wänden montiert und später mit Trockenbauplatten beplankt (vgl. Abb. 9.34 + 9.35). Durch die rückseitige Wärmedämmung können leichte Unebenheiten ausgeglichen werden. Das vollflächige Wärmeleitblech ge währleistet eine gleichmäßige Erwärmung bzw. eine gleichmäßige Oberflächentemperatur der Wände.

Abb. 9.34: Montage der Heizelemente

Abb. 9.35: Bekleidung der Heizelemente mit Trockenbauplatten

124

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

An der Giebelwand im Wohn- und im Kinderzimmer wurden jeweils sechs Heizelemente montiert. Da die betreffenden Wandflächen der Räume direkt übereinander liegen, war es möglich, das Unterwandheizsystem über den bestehenden Heizkreisverteiler anzusteuern und über den Brennwertkessel mit Wärmeenergie zu versorgen (vgl. Abb. 9.36 + 9.37).

Abb. 9.36: Unterwandheizkörper mit Anschluss an den bestehenden Heizkreis

Abb. 9.37: Heizkreisverteiler im Kellergeschoss

Um den Wärmebedarf im Wohnzimmer zu decken, wurden zusätzlich zu dem Unterwand heizkörper auf der Giebelwand weitere drei Heizelemente auf der gegenüberliegenden Wand angeordnet. Diese werden direkt über über das Thermostatventil eines der ursprüng lich vorhandenen Röhrenradiators angesteuert (vgl. Abb. 9.38).

Abb. 9.38: Unterwandheizkörper im Wohnzimmer, Abb. 9.39: Blick auf die fertig renovierte Wand im teilweise bekleidet Wohnzimmer

125

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Nachfolgend wird das Sanierungskonzept des Gebäudes Düpenautal 4d näher betrachtet. Um eine signifikante Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen, musste ein leistungsfähi ges System zur Wärmeerzeugung ausgewählt werden. Energetische Verbesserungen der Außenbauteile wurden aufgrund der gewünschten Bewahrung des äußeren Erscheinungsbil des des Gebäudes nur vereinzelt durchgeführt. In der folgenden Tabelle 9.13 sind unterschiedliche Sanierungsvarianten für die Bau- und Anlagentechnik unter dem Aspekt der energetischen Bewertung gegenübergestellt und durch ein „Ampelsystem“ hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert. Die Farbe Grün steht für „geeignet“, die Farbe Gelb für „mit Einschränkungen geeignet“ und die Farbe Rot für „nicht geeignet“. Die anwendbaren Ausführungsarten sind farblich gekennzeichnet.

126

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Tabelle 9.13: Ausführungsvarianten für die energetische Gebäudesanierung

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die geeigneten Sanierungsvarianten zur Wärmedämmung sind in dieser Form ausgeführt worden. Die nachfolgende Tabelle 9.14 zeigt die vollständigen Bauteilaufbauten mit Angabe der U-Werte nach der Gebäudesanierung. Tabelle 9.14: Bauteilaufbauten und U-Werte nach der energetischen Gebäudesanierung

Bauteil

Dach

Außenwand Traufseite

Außenwand Giebelseite

Fenster

Decke KG

Aufbau

Dicke [m]

Dachdeckung

---

Lattung

---

Zwischensparrendämmung

0,120

Innenputz

0,015

Kalksandsteinmauerwerk

0,240

Putzschicht

0,015

Vollklinker

0,060

Dämmung

0,080

Außenputz

0,010

Innenputz

0,015

Kalksandsteinmauerwerk

0,240

Putzschicht

0,015

Vollklinker

0,060

Dämmung

0,080

Luftschicht

---

Holzschalung

---

Kunststofffenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasung

U-Wert [W/m²K]

0,28

0,35

0,34

0,90

Zementestrich

0,045

Dämmung

0,020

Stahlbeton

0,150

Dämmung

0,070

0,36

Energiekennzahlen Die Auswertungsergebnisse der Messdaten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bewertet wurden dabei ausschließlich die baulichen Maßnahmen, während die Auswirkung des Einbaus der Unterwandheizung nicht in die Auswertung eingeflossen ist. Entsprechende Messwerte lagen den Autoren zum Zeitpunkt der Bearbeitung nicht vor.

128

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Tabelle 9.15: Energiekennzahlen

Energiekennzahlen nach EnEV [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung

Heizwärmebedarf

250,00

87,50

gemessene Energiekennwerte [kWh/m²a]

vor Sanierung *

nach Sanierung **

Endenergie Heizung

150,00

Endenergie TWW

29,00

* Daten aus 2005–2007 ** Daten liegen nicht vor

Ergebnisse Die Energieverbrauchskennwerte für das Gebäude Düpenautal 4d (ermittelt auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten) sind gemäß Angabe des Eigentümers nach Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen deutlich gesunken. Als besonders positiv wurde von den Bewohnern der Einbau der Wandflächenheizung emp funden. Grundsätzlich erfolgt bei Flächenheizsystemen die Erwärmung des Raumes durch die Abgabe von Strahlungswärme. Da hierbei vorwiegend die raumumschließenden Flächen erwärmt werden und nicht die Raumluft, findet keine signifikante Luftzirkulation statt, was zu einer reduzierten Staubbelastung der Raumluft führt. Darüber hinaus bewirkt die Strahlungs wärme, dass die Raumlufttemperatur im Vergleich zur üblichen Beheizung über Heizkörper um etwa 2 °C abgesenkt werden kann bei gleichbleibendem Wärmeempfinden. Bei einem Wärmebedarf von rund 65 W/m² deckt das Flächenheizsystem mit den in Reihe geschalte ten Einzelelementen im 36 m² großen Wohnzimmer eine Heizlast von rund 2.300 W ab. Im Kinderzimmer mit einer Nutzfläche von 24 m² beträgt die Heizlast rund 1.600 W. Insgesamt ist festzustellen, dass das angestrebte Ziel der energieeffizienten Sanierung des Bestandsgebäudes Düpenautal 4d erreicht wurde. Die Maßnahmen führten zu einer Senkung des Energieverbrauchs bei einer gleichzeitigen Steigerung von Wohnkomfort und Behaglichkeit, wobei das charakteristische Erscheinungsbild des Gebäudes wie vom Bauherren gewünscht im Wesentlichen erhalten blieb.

129

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9.6

Energetische Sanierung eines Altenpflegeheims aus den 1960er Jahren

Das siebengeschossige Hauptgebäude des Altenzentrums Stuttgart-Sonnenberg wurde 1965 als Altenheim in Betrieb genommen. Seit den 1990er Jahren wurde die Einrichtung vorwiegend als Pflegeheim genutzt, woraus sich neue Anforderungen an die Ausstattung erga ben und entsprechende Modernisierungsarbeiten am Gebäude und an der Anlagentechnik notwendig wurden. Die Sanierungsarbeiten umfassten die Errichtung einer neuen Holzbau-Leichtfassade an der Ost- und Westfassade sowie die Außendämmung der Nord- und Südfassade mit einem Wärmedämm-Verbundsystem. Weiterhin wurden das Flachdach und die Kellerdecken gedämmt, moderne Fenster eingebaut, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für die Wärme- und Stromerzeugung eingerichtet und eine Abluftanlage in den neuen Bädern der Bewohnerzimmer installiert.

Abb. 9.40: Ansicht vor der Sanierung

Abb. 9.41: Ansicht nach der Sanierung

Projektbeschreibung Das siebengeschossige Hauptgebäude des Altenheims wurde 1965 erbaut und einige Jahre später um ein Gebäude mit Pflegestation ergänzt, das unverändert betrieben wird. Parallel zu der Sanierung entstand in einem neuen Verbindungsbau ein zentraler Haupteingang. Das als Altenwohnheim geplante Hochhaus konnte unter anderem aufgrund der unzureichenden sanitären Ausstattung nur eingeschränkt als Pflegeheim genutzt werden. Als besonders nachteilig erwiesen sich die langen, schlecht belichteten Flure der dreibündigen Anlage, die eine unzureichende Aufenthaltsqualität für die Bewohner boten. Ende der 1990er Jahre ent sprach der wärmetechnische Zustand der bis dahin unveränderten Gebäudehülle mit einem Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) von 1,40 W/m²K nicht mehr den damals aktuellen energetischen Anforderungen. 130

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Die Sanierung des Altenheim-Hauptgebäudes wurde in den Jahren 2001 bis 2003 durchgeführt. Die relevanten Details der energetischen Gebäudesanierung, die vorhergehend als „Projekt 18“ vorgestellt wurde, werden nachfolgend kurz beschrieben. Sanierungskonzept Das zentrale Ziel der Gebäudesanierung bestand in der Steigerung der Energieeffizienz bzw. in der Senkung des Energieverbrauchs. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht bedeutet das zudem eine ökonomisch effizientere Unterhaltung des Objekts. Der zu erreichende energetische Standard wurde durch die Anforderungen der 3. Wärmeschutzverordnung 1995 definiert. Im Rahmen der Sanierungsarbeiten erfolgten zahlreiche wesentliche Eingriffe in die Gebäudestruktur. Die von den pflegebedürftigen Bewohnern überwiegend nicht genutzten Balkone (Ost- und Westfassade) wurden zugunsten größerer Wohnräume aufgegeben und mit einer Holzbau-Leichtfassade bekleidet. Durch den Flächenzugewinn war es möglich, Bäder in die Bewohnerzimmer zu integrieren (vgl. Abb. 9.42 + 9.43).

Abb. 9.42: Grundriss Bewohnerzimmer vor der Sanierung

Abb. 9.43: Grundriss Bewohnerzimmer nach der Sanierung

Der Einbezug der Balkone in den wärmegedämmten Bereich führte zum Wegfall zahlreicher Wärmebrücken, die durch die auskragenden Betonträger der Balkonplatten verursacht wur den (vgl. Abb. 9.44 + 9.45).

131

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Abb. 9.44: Balkonsituation vor der Sanierung

Abb. 9.45: In den Wohnbereich integrierter Balkon nach der Sanierung

Die neu vorgesetzte Leichtbaufassade besteht aus einer mit Mineralwollematten gedämmten Holzständerwand mit wärmebrückenoptimierten Stegträgern, die mit Kupferblech bekleidet ist (vgl. Abb. 9.46). An der Nord- und Südfassade wurde ein 20 cm starkes WärmedämmVerbundsystem aufgebracht (vgl. Abb. 9.47).

Abb. 9.46: Anschlussdetail Leichtbaufassade – Geschossdecke (Quelle: Fraunhofer IBP)

Abb. 9.47: Anbringen der Polystyrolplatten des Wärmedämm-Verbundsystems

Das Dach, die Decke des nicht beheizten Kellers und die Wände der beheizten Kellerräume wurden ebenfalls gedämmt. Weiterhin wurden die Bestandsfenster gegen moderne Fenster mit dreifach-Wärmeschutzverglasung ausgetauscht. Diese bestehen aus wärmeschutzopti mierten Holz-Aluminiumrahmen mit thermisch optimierten Abstandhaltern. Der hygienisch er forderliche Luftwechsel in den Bewohnerzimmern erfolgt über Nachströmöffnungen in den Fensterrahmen. Ein spezieller Beschlag sorgt für die Verhinderung der Kippstellung während der Heizperiode. 132

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Energiekonzept Ein wesentliches Ziel der Gebäudesanierung bestand in der Steigerung der Energieeffizienz. Das entsprechende Energiekonzept umfasste die vollständige Erneuerung der überwiegend noch aus dem Baujahr stammenden haustechnischen Anlagen. Die Wärmeerzeugung er folgt durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) für die Grundlast und einen Niedertemperatur kessel, die jeweils mit einem nachgeschaltetem Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung ausgestattet sind. Wird in Spitzenlastzeiten mehr Wärme benötigt als das BHKW liefert, wird ein weiterer Niedertemperaturkessel zugeschaltet. Das BHKW ist so ausgelegt, dass der ge samte erzeugte Strom im eigenen Gebäude genutzt werden kann. Weiterhin wurden die Heizkörper und das Rohrleitungssystem komplett erneuert, die 1997 nachgerüstete Anlage zur Warmwasserbereitung blieb erhalten. Alle Anlagenkomponenten zeichnen sich durch einen (für den Zeitpunkt der Sanierung) vergleichsweise niedrigen Stromverbrauch aus. In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Leuchten gegen Leuchten mit energieeffi zienten Leuchtmitteln ausgetauscht und mit einer Tageslicht abhängigen Regelung ausge rüstet. Die ursprüngliche Regelungstechnik verfügte über eine von der Außentemperatur abhängige Vorlauftemperaturregelung mit fest eingestellten Schaltzeiten ohne Optimierungsfunktionen. Im Rahmen der Gebäudesanierung wurde eine moderne Gebäudeleittechnik mit Fernwir kung eingebaut. Zusätzlich verfügen alle Bewohnerzimmer über eine Einzelraumregelung, die in den Wohnräumen die Raumtemperatur und in den neu angelegten Bädern die Abluft ventile steuert. Die bestehende Zuluft-Lüftungsanlage für die Flurbereiche wurde auf reine Abluft-Funktion umgestellt. Die Zuluft strömt, wie in den Bewohnerzimmern, über Öffnungen in der Fassade des Aufenthaltsbereichs nach. In den neuen Bädern wurde eine Abluftanlage installiert, die auch für die Belüftung der Bewohnerzimmer sorgt. Nachfolgend wird das Gesamt-Sanierungskonzept des Altenpflegeheims Stuttgart Sonnenberg näher betrachtet. Um die angestrebte Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen, mussten entsprechend leistungsfähige Systeme zur Wärmeerzeugung ausgewählt und geeignete Bauteiloptimierungen durchgeführt werden. In der folgenden Tabelle 9.16 sind unterschiedliche Sanierungsvarianten für die Bau- und Anlagentechnik unter dem Aspekt der energetischen Bewertung gegenübergestellt und durch ein „Ampelsystem“ hinsichtlich ihrer Eignung klassifiziert. Die Farbe Grün steht für „geeignet“, Gelb für „mit Einschränkungen geeignet“ und Rot für „nicht geeignet“. Die an wendbaren Ausführungsarten sind farblich gekennzeichnet.

133

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Tabelle 9.16: Ausführungsvarianten für die energetische Gebäudesanierung

134

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die geeigneten Sanierungsvarianten zur Wärmedämmung sind in dieser Form ausgeführt worden. Die nachfolgende Tabelle 9.17 zeigt die vollständigen Bauteilaufbauten mit Angabe der U-Werte nach der Gebäudesanierung. Tabelle 9.17: Bauteilaufbauten und U-Werte nach der energetischen Gebäudesanierung

Bauteil

Flachdach

Außenwand Nord-/Südseite

Außenwand Ost-/Westseite

Fenster

Decke KG

Aufbau

Dicke [m]

Gartenmann-Belag

0,050

Dachabdichtung

---

Dampfdruckausgleichsschicht

---

Dämmung

0,220

Dampfsperre

---

Ausgleichsschicht

---

schwerer Gefällebeton

0,030

Beton

0,160

Innenputz

0,020

Tonhohlkörper

0,160

Dämmung

0,030

Beton

0,065

Zementputzplatte

0,025

Dämmung WDVS

0,200

Außenputz

0,020

Gipskartonplatte

0,012

Dampfsperre

---

Dämmung

0,200

Schalung

0,020

Lattung / Luftschicht

---

Konterlattung / Luftschicht

---

Kupferblech

---

3-fach-Wärmeschutzverglasung in hochgedämmten Holz-Aluminiumrahmen

Gesamtenergiedurchlassgrad g=0,42

Estrich

0,045

Beton

0,180

Dämmung

0,100

135

U-Wert [W/m²K]

0,13

0,16

0,19

0,79

0,34

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Energiekennzahlen Die Auswertungsergebnisse der Messdaten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 9.18: Energiekennzahlen

Energiekennzahlen nach EnEV [kWh/m²a]

vor Sanierung *

nach Sanierung **

Heizwärmebedarf

160,00

41,00

gemessene Energiekennwerte [kWh/m²a]

vor Sanierung

nach Sanierung

Endenergie Wärme

191,00

44,00

Primärenergie Wärme

250,00

62,00

Primärenergie gesamt

605,00

165,00

Heizenergieverbrauch

195,00

52,00

Stromverbrauch

70,00

67,00

Nutzenergie TWW

13,50

Primärenergie TWW

23,00

Nutzenergie Gesamtstrom

18,00

Primärenergie Gesamtstrom

53,00

Primärenergie Hilfsstrom (Pumpen, Ventilator)

4,00

* Daten aus 1995–2001 ** Daten aus 2005

Ergebnisse Für die energetische und thermische Gebäudeanalyse unter realen Nutzungs- und Klimabedingungen sowie zur Überprüfung des umgesetzten Gebäudekonzepts und zur Ermittlung des Nutzerverhaltens in dem Alten- und Pflegewohnheim sind Langzeitmessungen über mehrere Heizperioden (Januar 2004 bis Ende September 2007) durchgeführt worden. Die Auswertung der Messdaten zeigt, dass der Primärenergieverbrauch um 65 % gesenkt werden konnte. Damit wurde der angestrebte Zielwert von 50 % deutlich übertroffen. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Heizwärmeverbrauch mit den Wärmeschutzmaßnahmen um rund 70 % reduziert werden konnte. Das BHKW liefert 61 % der benötigten Wärme und 58 % des benötigten Stroms im gesamten Gebäudekomplex. Durch den Einbau von Bädern, die natürlich belichteten Aufenthaltsbereiche und die grundlegende Erneuerung der Gebäu dehülle erhält das Altenheim-Hauptgebäude nahezu Neubaustandard. 136

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Als besonders wirtschaftlich erwiesen sich die Dämmmaßnahmen an der opaken Gebäu dehülle (Nord-/Südfassade). Die Raumlufttemperaturen in den Bewohnerzimmern liegen mit rund 23 °C wesentlich über den ursprünglich angestrebten 20 °C, da die Bewohner höhere Raumlufttemperaturen wünschen. Die Fensteröffnungszeiten waren während der 3-jährigen Messperiode ebenfalls höher als erwartet. Durch die Einzelraumregelung konnte keine Ener gieeinsparung nachgewiesen werden. Eine Temperaturabsenkung wurde in keinem der Be wohnerzimmer umgesetzt, da die Bewohner häufig auch nachts betreut und gepflegt werden müssen. Insgesamt ist festzustellen, dass das angestrebte Ziel des Forschungsvorhabens mit der energieeffizienten Sanierung des bestehenden Altenheim-Hauptgebäudes erreicht wurde. Als Folge des verminderten Heizwärme- und Stromverbrauchs sinken sowohl die Betriebskosten als auch die Schadstoffemissionen. Die Maßnahmen bieten zudem einen erhöhten Wohnkomfort und mehr Behaglichkeit für die Heimbewohner, was sich in der Folge auch positiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Pflegeeinrichtung auswirkt. Das Forschungsvorhaben beinhaltet darüber hinaus die Erarbeitung eines systematisierten Sanierungskonzeptes. Dieses soll unter Berücksichtigung der jeweiligen Randbedingungen auf vergleichbare Altenund Pflegeheime übertragen werden.

137

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

10

Tiefenanalyse geplanter Projekte

Im Unterschied zum vorangegangenen Kapitel 9, in dem bereits ausgeführte Projekte detail liert vorgestellt wurden, wird in diesem Abschnitt der Fokus auf die verschiedenen Ansätze einer energetischen Gebäudesanierung gelegt. Dabei gibt es nicht die eine empfehlenswerte Herangehensweise. Je nach definierter Zielsetzung werden unterschiedliche Wege zum Abschluss führen. Am Anfang jeder Maßnahmenplanung steht die genaue Definition der ge wünschten Ziele, denn nur so ist es den betreffenden Projektbeteiligten möglich, geeignete Maßnahmen zu entwickeln und die Planung dementsprechend umzusetzen. Der Umfang der Arbeiten hängt davon ab, zu welchen Investitionen der Gebäudeeigentümer bereit ist. Vor Planungsbeginn sollte eine umfassende Untersuchung der Baukonstruktion und Anlagen technik durchgeführt werden, um einen präzisen Überblick über den Gebäudezustand zu erhalten. Nachfolgend werden 2 Sanierungsprojekte im Planungszustand detailliert untersucht, die in den vorhergehenden Kapiteln bereits kurz vorgestellt worden sind. In den Demonstrations projekten werden energetische Sanierungsplanungen gezeigt, die sich sowohl im Umfang, in der Zielsetzung, der Planungstiefe und der Herangehensweise unterscheiden. Sie stehen somit beispielhaft für die Vielzahl von energetischen Sanierungsprojekten, die das gleiche grundsätzliche Ziel der gesteigerten Energieeffizienz haben, aber durch unterschiedliche Projektumstände unterschiedliche Lösungswege zur Folge haben. Bei den Projekten handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Wohnquartier sowie die Alten- und Pflegeheime einer gemeinnützigen Stiftung. Die Darstellung der Sanierungsprojekte erfolgt als ausführliche Projektbeschreibung mit kurzer Erläuterung des jeweiligen Sanierungs- bzw. Energiekon zeptes sowie der Vorstellung der Projektergebnisse.

138

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

10.1

Sanierung eines Wohnquartiers unter denkmalpflegerischen Aspekten

Die Stadt Wolfsburg weist einen homogenen Altbaubestand aus den Jahren 1938–1945 auf, wobei es sich zu einem hohen Anteil um Wohngebäude handelt. Diese wurden vorwiegend als Arbeiterwohnungen errichtet und befinden sich heute in einer innerstädtischen Lage mit hohem Wohnwert. Die Gebäude wurden massiv und so nachhaltig errichtet, dass es möglich ist, sie an heutige und an zu erwartende Wohnbedürfnisse anzupassen. D as Quartier „Die Höfe“ zwischen Goethestraße und Heinrich-Heine-Straße (vgl. Abb. 10.1) wurde im Jahr 2011 auf Antrag der Stadt Wolfsburg in das Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen.

Abb. 10.1: Übersicht Untersuchungsraum „Die Höfe“ (Quelle: Stadt Wolfsburg 2010)

Vorbereitende Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die äußere Qualität der Bestandsgebäude von strukturellen Defiziten der Nutzung und der notwendigen Anpassung der Immobilienbestände an heutige Bedürfnisse ablenkt. Das vorhandene monostrukturelle Angebot vorwiegend kleiner Wohneinheiten forciert die Konzentration von Nutzergruppen und behindert eine gute Durchmischung der Bevölkerung. Folgen sind u. a. ein zu geringes familienfreundliches und altengerechtes Wohnungsangebot. Das öffentliche und private Wohnumfeld weist kaum klar strukturierte Zonen sowie Bereiche mit ansprechender Aufent haltsqualität auf. Mit der hohen und weiter zunehmenden Fluktuation nimmt die Identifikation der Bewohner und damit die Wertschätzung „ihres“ Quartiers ab. 139

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Projektbeschreibung Der Untersuchungsraum „Die Höfe“ ist im westlichen Innenstadtbereich Wolfsburgs gelegen, der in den vergangenen Jahren in den Fokus der Stadtentwicklung gerückt ist. Unter dem Begriff „Handlungsbereich Westliche Innenstadt“ werden die fünf westlich an die Stadtachse Porschestraße anschließenden Quartiere zusammengefasst (vgl. Abb. 10.2). Innerhalb des Untersuchungsraums wird ein Teilbereich („Lupe“) näher betrachtet, um in diesem Bereich mit der notwendigen Detailtiefe die verschiedenen Analyseergebnisse und die darauf auf bauenden Entwicklungsstrategien zu erläutern. Von besonderer Bedeutung bei diesem Vor gehen ist die Tatsache, dass die zu entwickelnden Sanierungskonzepte sowohl für ähnlich strukturierte Stadtteile in Wolfsburg als auch in anderen Städten genutzt werden können.

Abb. 10.2: Lage des Quartiers „Die Höfe“ im Kontext der Westlichen Innenstadt Wolfsburgs (Quelle: GfS Bremen, Integriertes Entwicklungskonzept 20109)

Die Geschlossenheit des Ensembles erfordert eine ganzheitliche Sanierungsstrategie, um die Eigenart des Quartiers zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die finanzielle Ausstattung sowie der zeitliche Rahmen des Förderprogramms (8 bis 10 Jahre) eine flächendeckende und grundlegende Sanierung des Quartiers „Die Höfe“ unrealistisch machen. Die Stadt Wolfsburg stellt daher nicht die Sanie rung der einzelnen Gebäude und Wohnumfelder des Quartiers in den Vordergrund, sondern will vorrangig innovative und nachhaltige Konzepte und Strategien zur Erhaltung und Entwicklung des Quartiers erarbeiten.

9

Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) Westliche Innenstadt Wolfsburg, Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH Bremen, 2010

140

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

In mehreren vorbereitenden Untersuchungen für das Quartier wurden die Bestandssituation analysiert und ein Zielkonzept mit möglichen Sanierungsmaßnahmen formuliert. Der Fokus des Projekts „Modellvorhaben Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)“ liegt dabei nicht ausschließlich auf der energetischen Optimierung des Gebäudebestandes. Viel mehr soll unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Wohnraum entstehen, der: •

stadtteilbezogen sozialverträglich ist,



auch zukünftig attraktive und bezahlbare Wohnungen für verschiedene Zielgruppen bietet



und sich durch den Einsatz von ökologisch unbedenklichen Baustoffen auszeichnet.

Im Rahmen der Bestandsanalyse wurden insbesondere die Stärken und Schwächen des Untersuchungsraums identifiziert, um auf diesem Weg auch die sozialen Strukturen zu erfor schen. Demnach beträgt das Durchschnittsalter im Quartier „Die Höfe“ 42 Jahre, was im Gesamtstadtvergleich als relativ niedrig zu bewerten ist (vgl. Abb. 10.3).

Abb. 10.3: Altersstruktur im Handlungsbereich Westliche Innenstadt und in der Gesamtstadt (Quelle: GfS Bremen, Integriertes Entwicklungskonzept 2010)

Im Quartier „Die Höfe“ leben momentan insgesamt 2.019 Menschen, davon 1.819 im Woh nungsbestand der Neuland Wohnungsgesellschaft mbH. 200 Menschen wohnen in privaten Wohnungen. Damit beträgt die Bewohnerzahl im Untersuchungsraum nur noch ca. 40 % der ursprünglichen Menge und in dem historischen Wohnungsbestand lediglich 36,4 %. Die größte Gruppe der Bewohner (77 %) wird von Personen im erwerbsfähigen Alter gebildet. Es folgen Rentner mit einem Anteil von rund 13 % sowie Kinder und Jugendliche mit einem Anteil von rund 10 %. 141

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Eine weitere Aufschlüsselung der Bewohnerstruktur des Quartiers „Die Höfe“ ergab folgendes Sozialgefüge: •

der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten liegt bei rund 40 %



der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter liegt bei über 70 %



der Anteil der Erwerbslosen beträgt rund 9 % und ist damit im stadtweiten Vergleich unterdurchschnittlich repräsentiert



der Anteil der Sozialhilfeempfänger liegt mit rund 9 % deutlich über dem Durchschnittswert der Stadt Wolfsburg

Bei der Untersuchung der Wohnungsgrößen ergab sich, dass 48 % der Wohnungen eine Fläche von 45–49 m² aufweisen und damit den größten Anteil am Gesamtbestand im unter suchten Bereich stellen (vgl. Abb. 10.4). Der zweitgrößte Anteil entfällt auf Wohnungen mit einer Fläche von 55–59 m², gefolgt von Wohnungen mit eine Fläche von 50–54 m².

Abb. 10.4: Größe der Wohnungen im Untersuchungsraum (Quelle: Neuland GmbH 2010, Abbildung: IFB 2012)

In den 1960er und 1970er Jahren lebten vorrangig Familien mit Kindern in den Wohnungen. Nach dem Auszug der Kinder reduzierten sich die Haushaltsgrößen auf Ein‐ bzw. Zweiper sonenhaushalte der Elterngeneration. Diese werden allmählich durch Zuziehende in den Stadtteil – wiederum mehrheitlich Ein‐ und Zweipersonenhaushalte – ersetzt. Familien ziehen dagegen immer seltener zu. Dies liegt insbesondere an den aus heutiger Sicht kleinen Wohnungen, die für Familien mit Kindern eher unattraktiv erscheinen. Insofern bestehen erhebliche wohnungsstrukturelle Mängel in der Mehrzahl der erhaltenswerten Gebäude, was insgesamt die Funktionsfähigkeit und somit den Erhalt der Siedlung als historisches Zeugnis gefährdet. Um wieder eine gute Durchmischung der Bevölkerung im Quartier „Die Höfe“ zu erreichen und alle Altersklassen in der Bevölkerung anzusprechen, sind Maßnahmen zur Anpassung der Wohnungsgrößen und der Gebäude sowie städtebauliche Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur unumgänglich. 142

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Derzeit liegt die Fluktuation im Untersuchungsraum bei durchschnittlich 15 % mit jährlich steigender Tendenz bei zugleich niedriger Leerstandsquote (vgl. Abb. 10.5). Die Wiederver mietung der Wohnungen erfolgt zwar mit kurzen Leerstandszeiten, ein Mieterwechsel findet allerdings auffallend häufig statt. Die Belegungsdichte im Quartier „Die Höfe“ von unter 1,5 Einwohnern je Wohnung zeigt, dass es sich hier überwiegend um Single‐ und Zweiperso nenhaushalte handelt. Die Prognose der Einwohnerrückgänge basiert auf der Annahme der derzeitigen Bevölkerungszusammensetzung. Werden zukünftig mehr Familien angesiedelt, wird sowohl der Einwohnerrückgang reduziert als auch die Mieterbindung und Identifikation mit dem Quartier gefördert.

Abb. 10.5: Fluktuation im Lupenbereich in den Jahren 2008 und 2009 (Quelle: Neuland GmbH 2010)

Um das Ziel einer zufriedenen Mieterschaft zu erreichen und unnötiger Fluktuation entge genzuwirken, sollten die Bedürfnisse des Marktes bzw. der derzeitigen und ggf. der späteren Nutzer bei allen Maßnahmen im Untersuchungsraum im Vordergrund stehen. Um Wünsche zu Sanierungsschwerpunkten und Kritiken am Ist‐Zustand der Wohnungen im Quartier zu erfahren sowie um Bedenken zu den Begleitumständen bei der Durchführung von Sanie rungsmaßnahmen zu mindern, gab es im Vorfeld bereits Informationsveranstaltungen und Diskussionsrunden mit Beteiligung der Bürger / Mieter. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung erfolgte die daran anschließende Projektplanung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Gesichtspunkte, die nachfolgend kurz erläutert werden sollen. 143

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Städtebauliche Ebene •

Entwicklung eines Wohnquartiers mit identitätsstiftendem Charakter durch Nachverdich tung und Erweiterung der vorhandenen Bebauungsstruktur (Optimierung der Wohnungs grundrisse durch Anbauten, Wohnungszusammenlegungen, Dachausbau etc.)



Nutzung der vorhandenen Infrastruktur



Aufwertung der Außenräume (Verzahnung von Wohnraum – Gartenraum – Straßenraum)

Architektonische Ebene •

Aufnahme und Weiterführung der örtlichen Baukultur, Adaption der Bauform, Gestal tungselemente und Baumaterialien



Verwendung dauerhafter Materialien, Gewährung eines möglichst langen Lebenszyklus



Flexible Grundrissgestaltung für Nutzungsänderung



Ausrichtung der Grundriss- und Fassadengestaltung nach der Himmelsrichtung (keine gefangenen Räume, jeder Raum ist natürlich belichtet und belüftet)

Baukonstruktive Ebene •

Ermittlung der Wärmespeicherfähigkeit unterschiedlicher Außenwandaufbauten



Untersuchung verschiedener Lüftungskonzepte



Raumklima: Dämmung der oberen Geschossdecke



Brandschutzertüchtigung: Untersuchung verschiedener Brandschutzkonzepte



Schallschutz: Möglichkeiten zur Einhaltung der Anforderungen



Untersuchung verschiedener Sonnenschutzvarianten



Recycling: Verwendung ökologisch unbedenklicher Materialien, die bei Rückbau dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können bzw. ökologisch abbaubar sind

Haustechnische Ebene •

Wärmeversorgung mittels Fernwärme – Modernisierung der Anlagen / Übergabestationen und des Leitungsnetzes



Warmwasserbereitung – Anschluss an das Fernwärmenetz



Belüftung mittels Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Monitoring Ebene •

Gegenüberstellung berechneter Bedarfswerte zu tatsächlichen Verbrauchswerten



Darstellung der Isothermenverläufe in den Bauteilen, Rückschlüsse zur Wärmespeicher fähigkeit der Baumaterialien bzw. Bauteile in bewohntem Zustand



Optimierung des Nutzerverhaltens hinsichtlich energieeffizientem Gebrauch des Hauses



Dokumentation 144

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die Berücksichtigung des Denkmalschutzes stellt einen weiteren wesentlichen Aspekt bei der Projektplanung dar. Das Quartier „Die Höfe“ ist für die Identität Wolfsburgs von großer Bedeutung, denn hier war der Ausgangspunkt der Stadtentwicklung. Das Gebiet steht für die besondere Geschichte Wolfsburgs als größte „Planstadt“ der Moderne in Deutschland. Aus Sicht des städtebaulichen Denkmalschutzes gilt es für das Quartier, Substanz- und Gestal tungsmängel an den Gebäuden im Denkmalensemble zu beheben, die energetische Bilanz so weit wie möglich zu verbessern sowie die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität in den Verkehrs- und Freiräumen zu optimieren (vgl. Abb. 10.6 + 10 7).

Abb. 10.6: Park im Quartier „Die Höfe“

Abb. 10.7: Typisches Wohngebäude im Quartier

Aufgrund der bauhistorischen Bedeutung des Quartiers muss das äußere Erscheinungsbild des Gebäudebestandes unverändert erhalten bleiben, d. h. es wird keine Zustimmung des zuständigen Denkmalpflegers zu Dämmmaßnahmen auf den Außenwänden der Gebäude geben. Der Austausch der noch im Originalzustand erhaltenen Fensterelemente wird nur ge nehmigt, wenn diese unbrauchbar geworden sind und somit ein Austausch unumgänglich wird. Anbauten von Balkonen sind generell denkbar, sollten sich jedoch an der Symmetrie der Fassaden orientieren und nicht in übermäßiger Zahl erscheinen. Die Balkone sollten sich als Stahlkonstruktion in ihrem Aussehen von den bestehenden Balkonen (Massivbau bzw. Holzkonstruktionen) gestalterisch abheben und in einem möglichst einheitlichen Typ erscheinen. Im Innenbereich der Wohngebäude sollen der Charakter und die Art der Konstruktion soweit wie möglich erhalten bleiben. Alle notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärme- und Schallschutzes sowie zur Anpassung der bestehenden Wohnumstände an die heutigen Anforderungen sollen jedoch genehmigt werden.

145

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Pilotprojekt Gustav-Freytag-Straße 1 Als Teil des Quartiers „Die Höfe“ dient das denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus GustavFreytag-Straße 1 der Neuland Wohnungsbaugesellschaft mbH als nachhaltiges Pilotprojekt (vgl. Abb. 10.8 + 10.9). Hier ist unter Einbeziehung einer Vielzahl von Fachplanern die aus führliche Untersuchung des Gebäudebestandes und der Gegebenheiten vor Ort sowie die Auswahl der möglichen Sanierungsvarianten bereits vorgenommen worden. Die detaillierte Bearbeitung der Planung und die Realisierung sollen im nächsten Schritt erfolgen.

Abb. 10.8: Untersuchungsraum „Die Höfe“ und Pilotprojekt (Quelle: Stadt Wolfsburg 2010)

Abb. 10.9: Straßenansicht Pilotprojekt Gustav-Freytag-Straße 1

Durch das aktive und frühzeitige Einbeziehen aller Projektbeteiligten aus den Bereichen Stadtplanung, Denkmalpflege, Bauplanung, Bauausführung, Qualitätsprüfung und Begleit forschung wurden die spezifischen Anforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Übertragbarkeit umfassend berücksichtigt und können nun umgesetzt werden. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse des Pilotprojekts sollen als Grundlage für die weitere Sanierungspraxis der Neuland GmbH insbesondere im denkmal geschützten Gebäudebestand dienen. In der Projektvorbereitung wurden alle relevanten Projektdaten erhoben und eine 4-stufige Erfassungs- und Bewertungsmatrix zur Bestandserfassung und -analyse entwickelt. Auf Grundlage dieser Daten wurden mögliche Sanierungsvarianten festgelegt, die unter Einbeziehung zuvor festgelegter Betrachtungsebenen bewertet und abgewogen wurden. Folgende Betrachtungsebenen wurden schwerpunktmäßig bewertet: •

Kostengünstigkeit (Wirtschaftlichkeit),



Energieeffizienz (CO 2-Minderung),



Wohngesundheit (Behaglichkeit),



Nutzungsgerechtigkeit (Zukunftsanforderungen, Bedarfserfüllung) und



Modellhaftigkeit. 146

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Zur Ermittlung der Energieeffizienz des Pilotprojekts Gustav-Freytag-Straße 1 wurde eine energetische Bestandsuntersuchung durchgeführt. Die Nachweisführung hat ergeben, dass die Anforderungen der (hier anzuwendenden) EnEV 2009 nicht erfüllt werden. Der ermittelte Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle liegen deutlich über den zulässigen Anforderungswerten (vgl. Abb. 10.10).

Abb. 10.10: Auszug aus dem Energieausweis zum Pilotprojekt (Quelle: Planungsgruppe Geburtig 2012)

Die Untersuchung zeigt darüber hinaus, dass die für sanierte Altbauten zulässigen Werte (EnEV-Anforderungswert + 40 %) vom Pilotprojekt im nicht sanierten Zustand um rund 25 % überschritten werden. Dies bedeutet, dass bei einer energetischen Sanierung des Gebäudes eine Verbesserung der Werte um lediglich 25 % notwendig ist, um die Altbau-Anforderungen der EnEV zu erfüllen. Die energetische Einschätzung des Gebäudes Gustav-Freytag-Straße 1 als Referenzobjekt für die Gebäude des gesamten Quartiers deutet darauf hin, dass die Sanierungsmaßnahmen zur energetischen Optimierung eher moderate Auswirkungen haben werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des denkmalpflegerisch begründeten behutsamen Umgangs mit der Gebäudesubstanz. Das wesentliche Ziel des Pilotprojekts besteht vor allem in der Sammlung von Erfahrungen in der praktischen Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen. Die sich daran anschließende messtechnische Untersuchung soll Informationen über die bauphysikalischen Auswirkungen liefern. Die daraus gewonnen Erkenntnisse sollen dann auf den gesamten Gebäudebestand des Quartiers übertragen werden, der weitestgehend eine vergleichbare Bausubstanz aufweist. 147

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Zu den übergeordneten Zielen des Pilotprojekts zählen u. a.: •

energetische Optimierung unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange



nachhaltige Erweiterung des Spektrums an Wohnangeboten



Erfüllung der stadtteilbezogenen Wohnungsnachfrage



Durchmischung der Mieterstruktur



Betonung des ökologischen Aspekts (Einsatz von ökologisch unbedenklichen Baustoffen)



Sicherung und Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes der Gebäude und des Wohnumfeldes nach dem historischen Vorbild

Die nachfolgende Abbildung 10.11 beschreibt die Vorgehensweise zur Ermittlung geeigneter Sanierungsmaßnahmen.

Abb. 10.11: Ablaufschema zur Ermittlung geeigneter Sanierungsmaßnahmen für das Pilotprojekt Gustav-Freytag-Straße 1

148

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Lupenbereich Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Untersuchung des Pilotprojekts Gustav-Frey tag-Straße 1 auf einen definierten Lupenbereich erweitert werden. Der Lupenbereich stellt einen Teilbereich des Untersuchungsraums „Die Höfe“ dar (vgl. Abb. 10.12). Es ist geplant, neben dem Pilotprojekt exemplarisch einen einzelnen Wohnblock – den Lupenbereich – um fassend zu untersuchen und im Anschluss die Übertragbarkeit der erzielten Erkenntnisse auf das gesamte Quartier zu prüfen. Dabei wird das Quartier als Gesamtheit aus Gebäuden und Freiraum betrachtet.

Abb. 10.12: Darstellung des Lupenbereichs (Quelle: Stadt Wolfsburg 2010)

Die Auswahl dieses Bereichs erfolgte in den vorbereitenden Untersuchungen der Stadt Wolfsburg nach folgenden Kriterien: •

Lage im Untersuchungsraum



Orientierung der Gebäude



Verhältnis öffentlicher / privater Freiraum



Schnittstelle öffentliche / private Erschließung



Integration des Pilotprojektes Gustav-Freytag-Straße 1

Am Beispiel des Lupenbereichs soll dargestellt werden, ob und in welchem Umfang sich die Anforderungen der Denkmalpflege mit der energieeffizienten Sanierung der Gebäude und der Erhöhung des Wohnkomforts verbinden lassen. Auf Grundlage einer umfassenden Un tersuchung, bestehend aus Bestandsaufnahme und Erstellung von Schadenkatastern unter Berücksichtigung der Befunde aus dem Pilotprojekt, sollen Maßnahmenkonzepte entwickelt werden, die anhand definierter Nachhaltigkeitskriterien (z. B. Energieeffizienz, Behaglichkeit, Wohnkomfort, Nutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit, Wohnnebenkosten, Instandhaltungsund Instandsetzungsaufwendungen, Lebensdauer) fachübergreifend geprüft werden. 149

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Freiraum Die Studie zum Teilprojekt „Freiraum“ umfasst Untersuchungen zu unterschiedlichen Fach disziplinen. Zum einen sind dies stadtbauhistorische Untersuchungen, um die Ursprungsidee der Planung herauszuarbeiten und den spezifischen Denkmalwert der Freiräume herauszustellen, zum anderen sind es städtebaulich-morphologische Analysen zur Baustruktur und den (Frei-)Räumen, ebenso sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Einwohnerstruktur, botanische zum Baumbestand und schließlich noch verkehrsplanerische Untersuchungen zum Thema Mobilität (Bearbeitung: Arge Dr. Pump-Uhlmann / Pröttel / Brenne (vgl. Quellen nachweis)). Im einzelnen wurden von der Arge folgende Untersuchungen durchgeführt: •

eine detaillierte Analyse der elementaren Gestaltungsprinzipien der Baustrukturen und Freiräume des Quartiers, differenziert unter den Aspekten der ursprünglichen planeri schen Intention, seiner historischen Entwicklung und des gegenwärtigen Bestandes



eine Analyse der vorhandenen Sozialstruktur



eine Betrachtung zum Verkehr, insbesondere zum ruhenden Individualverkehr



einer aus dem Vergleich zwischen planerischer Intention und gegenwärtiger Situation resultierenden Darstellung räumlicher und gestalterischer Qualitäten und Defizite



Erörterung der Relevanz des Begriffes „Energieeffizienz“ für den Bereich „Freiraum“ hin sichtlich innovativer Ansätze im Bereich moderner Lebensformen, nachhaltiger Mobilität und Steigerung der Qualität des Wohnumfelds



Entwicklung einer gleichermaßen die Belange des Denkmalschutzes wie die Bedürfnisse der Einwohnerschaft beinhaltenden Programmatik, um eine Steigerung der Qualität des Wohnumfelds durch eine nachhaltig wirkende Freiraumplanung ableiten zu können

Die Untersuchung zum Teilprojekt „Freiraum“ erfolgte in mehreren Arbeitsschritten. Die schematische Darstellung der Untersuchungsmethodik ist der Grafik in Abbildung 10.13 zu entnehmen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Arbeitsschritte: 1. Analyse der elementaren Gestaltungsprinzipien der ursprünglichen Planung 2. Bestandsanalyse – heutiger Befund 3. Vergleichende Betrachtung der ursprünglichen Planung und des heutigen Befundes – Herausfiltern von Qualitäten und Defiziten der heutigen Freiräume 4. Auswertung der Diskussionsprozesse mit den Kooperationspartnern zu hochbaulichen Gestaltungsvarianten, konzeptionellen Überlegungen zu den Wohnformen sowie Auswer tung der Diskussionen mit verschiedenen Geschäftsbereichen der Stadt Wolfsburg, mit Oberer und Unterer Denkmalschutzbehörde und mit den Anwohnern des Quartiers 150

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

5. Entwicklung eines Maßnahmen- und Gestaltungskatalogs für unterschiedliche Hand lungsfelder, differenziert nach einzelnen Freiraumzonen 6. Aufbauend auf dem Maßnahmen- und Gestaltungskatalog Ausarbeitung einer konzeptio nellen Gesamtplanung für den gesamten Quartiersbereich 7. Exemplarische Anwendung des Maßnahmen- und Gestaltungskatalogs anhand der Planung des Lupenbereichs im Sinne des praktischen Anwendungsbezugs

Abb. 10.13: Schema der Untersuchungsmethodik für den Teilbereich „Freiraum“ (Quelle: Arge Dr. Pump-Uhlmann / Pröttel / Brenne (vgl. Quellennachweis) 2012)

151

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Im Rahmen der Studie zum Teilprojekt „Freiraum“ wurden zudem Untersuchungen hinsicht lich der ursprünglichen Planungsideen durchgeführt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Her ausarbeitung des spezifischen Denkmalwertes der Freiräume sowie auf der Ermittlung der historischen Entwicklung und des gegenwärtigen Bestandes (vgl. Abb. 10.14 + 10.15). Im Vergleich zwischen der ursprünglichen planerischen Intention und der heutigen Gestalt der Freiräume des Quartiers „Die Höfe“ sind folgende Unterschiede festzustellen: •

Raumstruktur: Wenngleich das hierarchisch aufgebaute Straßen- und Wegenetz weitest gehend erhalten geblieben ist, muss festgestellt werden, dass die baulichen Nachverdich tungen der letzten sechzig Jahre die ursprünglich intendierte Baustruktur nicht respektiert und diese z. T. empfindlich verändert haben. Veränderungen sind insbesondere wegen der Aufhebung mehrerer Straßen als Stichstraßen zu beklagen, weil somit das Prinzip der als Sackgassen ausgebildeten Wohnstraßen unterlaufen wurde.



Freiräume: Die kreisförmig angelegte Bebauung im Goethepark gestaltet sich wie ein Fremdkörper innerhalb des Quartiers, der diffuse Resträume zur angrenzenden Wohnbe bauung und zur Goetheschule erzeugt hat und den Ensemblecharakter des Quartiers be einträchtigt. Die ursprünglich als Freiraum um ein großes Schulgebäude geplante Fläche des Goetheparks weist insgesamt einen sehr diffusen, ungeordneten Eindruck auf.



Bäume: Der hohe Baumbestand zeigt, dass eine große Zahl der Baumsetzungen erhalten blieb. Ansatzweise sind jüngere Baumpflanzungen erkennbar, die dem ursprünglichen Landschaftspark ähnlichen Konzept zuwiderlaufen, da sie eher nach geometrischen Überlegungen gesetzt wurden, um beispielsweise Eingangssituationen zu betonen. Die in Ost-West-Richtung verlaufende Hauptwegeverbindung wird in weiten Teilen heute durch eher linear gereihte Baumpflanzungen eingefasst, während die Bäume gleichzeitig zu den Häusern einen größeren Abstand wahren, als dies in den anderen Höfen der Fall ist. Die se Freiraumgestaltung entspricht nicht dem ursprünglichen Konzept, demzufolge die Bäu me frei komponiert als Baumgruppen gepflanzt werden sollten, dabei aber keineswegs Wege oder Straßen als lineare Reihen nachzeichnen sollten.



Straßenräume und Vorgärten: Die Vorgärten besitzen heute z. T. sehr unterschiedliche Qualität. Teilweise orientieren sie sich an der ursprünglichen Gestaltung, teilweise sind sie stark verändert. In aller Regel sind sie weniger stark geometrisch gestaltet, als dies bei den ursprünglich größtenteils durch Hecken eingefassten Zonen der Fall war.



Blockinnenbereiche und Mietergärten: Viele der Blockinnenbereiche haben ihren parkähnlichen, mit Mietergärten durchsetzten Charakter bewahren können. Etwa 56 Mieter gärten von ursprünglich ca. 144 sind im Untersuchungsgebiet erhalten geblieben, jedoch nicht in jedem Fall in ihrer ursprünglichen Einfriedung.

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Die Spielplätze haben ihre ursprüngliche Lage innerhalb einer Zone zwischen den befestigten Randstreifen und zentral gelegenen Grünbereichen bzw. Mietergärten innerhalb der Innenhöfe verloren. Ebenso ist die Lage der ursprünglich durch Hecken eingefassten Wä schetrockenplätze und Mülltonnen heute verändert. Häufig gibt es ältere, wenn auch nicht originale Wäschetrockenplätze im Bereich ausgedehnterer Rasenzonen. Müllcontainer sind teilweise sichtbar und teilweise von Spalieren und Bretterzäunen eingefriedet. Eine damit beabsichtigte Eingrünung dieser Bereiche ist bislang noch unzureichend. Stellenweise stark versiegelte Innenhofflächen entsprechen nicht der ursprünglichen Qualität, was die Aufenthaltsqualität hier deutlich reduziert. •

Wegenetz: Das Wegenetz hat nach wie vor Bestand und stellt entlang der Ost-WestRichtung weiterhin eine wichtige innerstädtische Wegeverbindung dar.



Beleuchtung: Viele der ursprünglichen Straßenlaternen sind nicht mehr vorhandenen und durch schlichte, im Material und Detail veränderte Laternen ersetzt worden.

Abb. 10.14: Grafische Gegenüberstellung der elementaren Gestaltungsprinzipien des Quartiers „Die Höfe“ im zeitlichen Vergleich (Quelle: Arge Dr. Pump-Uhlmann / Pröttel / Brenne (vgl. Quellennachweis) 2012)

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Abb. 10.15: Grafische Gegenüberstellung der elementaren Gestaltungsprinzipien des Quartiers „Die Höfe“ im zeitlichen Vergleich (Quelle: Arge Dr. Pump-Uhlmann / Pröttel / Brenne (vgl. Quellennachweis) 2012)

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Ergebnisse Das Forschungsvorhaben „Modellvorhaben Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)“ der Stadt Wolfsburg besteht aus den zwei Teilprojekten „Gebäude“ und „Freiraum“, die zwar separat betrachtet werden, aber in enger Abstimmung der Projektbeteiligten in den jeweils relevanten Bereichen miteinander verbunden sind. Vor dem Hintergrund einer nach haltigen Nutzung sollen die Maßnahmenkonzepte für die Gebäude mit denen des Freiraums kombiniert werden. Im Rahmen des Modellvorhabens wurden am Beispiel des Pilotprojekts Gustav-FreytagStraße 1 Strukturen, Kriterien und Abläufe entwickelt, die auf ähnliche Gebäude übertragbar sind und damit die Bewertung der Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet „Die Höfe“ deutlich erleichtern sollen. Die Auswertung der Untersuchungen am Pilotprojekt hat ergeben, dass es sich bei den hier gewonnenen Erkenntnissen überwiegend um rein objektbezogene Daten handelt, die insofern nur bedingt auf den Gebäudebestand des Quartiers anwendbar sind. Dies betrifft insbesondere die Beschaffenheiten von Bauteilen, Baukonstruktionen und technischen Anlagen. Standardisierte Details sind daher, auch aufgrund der denkmalschutz rechtlichen Anforderungen, nur schwer zu entwickeln. Bei einer Mieterbefragung wurde deutlich, dass den Bewohnern des Quartiers insbesondere eine Steigerung der Energieeffizienz der Wohngebäude bzw. eine Senkung der Heizkosten wichtig ist. Weiterhin wünscht sich ein großer Teil der Bewohner dauerhaft schadenfreie und funktionsfähige Gebäudekonstruktionen. Die Wohngebäude sollen zukünftig attraktive und bezahlbare Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen bieten. Außerdem soll durch den Einsatz von ökologisch unbedenklichen Baustoffen der große Vorteil bewahrt werden, dass die Gebäude aus nicht schadstoffbelasteten Baumaterialien errichtet wurden und sich dies bis heute kaum geändert hat. Es hat sich gezeigt, dass das Erreichen der Ziele zum Teil massive Eingriffe in die Architek tur, die Bautechnik und die Anlagentechnik bedeutet hätte. Die Anpassung der vorhandenen Wohnumstände an moderne Anforderungen kann beispielsweise nur über die Optimierung der Grundrisse und Vergrößerung der Wohnungen, also durch Zusammenlegungen und nachträglichen Dachausbau erfolgen. Dieses Vorgehen wurde nach intensiver Prüfung und Abwägung ausgeschlossen. Begründet wurde die Entscheidung einerseits mit den unver hältnismäßig hohen finanziellen Aufwendungen für die Eigentümerin der Immobilien. Auf der anderen Seite hätten die umfassenden Eingriffe in die Bausubstanz der Gebäude den klar formulierten Zielen des Denkmalschutzes entgegengestanden. 155

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Insgesamt ist festzustellen, dass die energieeffizienten Sanierung der Bestandsgebäude als angestrebtes Ziel des Forschungsvorhabens grundsätzlich erreichbar ist. Aufgrund der limi tierten Ausbaufähigkeit der Bau- und Anlagentechnik der Gebäude ist eine unbegrenzte Steigerung der Energieeffizienz allerdings nicht realisierbar. Im Zusammenhang mit dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist die Fokussierung auf das Thema Energieeffizienz im Übrigen nicht zielführend und erfordert eine weitaus umfassendere Betrachtung des Untersuchungs gebiets „Die Höfe“. Aus diesem Grund wurden hier auch ökonomische (z. B. Lebenszykluskosten, Nutzungskosten, Baufolgekosten), ökologische (z. B. Ressourcenschonung, Primärenergieaufwand) und sozio-kulturelle Faktoren (z. B. Ästhetik, Gestaltung, Behaglichkeit, Mieterwünsche) in die Gesamtbewertung mit einbezogen. Es hat sich gezeigt, dass die auf dieser Grundlage entwickelten ganzheitlichen Sanierungsmaßnahmen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, des Wohnkomforts und der Behaglichkeit führen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalschutzes. Das Eingehen auf Mieterwünsche und die gezielte Gestaltung des Wohnumfeldes führen zudem zu einer starken Identifikation mit dem Quartier (Mieterbindung), was sich in der Folge auch positiv für die Wettbewerbsfähigkeit der Wohnungsbaugesellschaft auswirkt.

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10.2

Energetische Untersuchungen an Alten- und Pflegeheimen

Die gemeinnützige Altenheimstiftung Lotto Niedersachsen wurde im Jahr 1956 ins Leben gerufen. Seit ihrer Gründung entstanden insgesamt 7 Einrichtungen an unterschiedlichsten Standorten in Niedersachsen: 1960 in Einbeck und Oldenburg, 1966 in Hannover, 1972 in Cuxhaven, 1985 in Emden, 1989 in Salzgitter sowie 1995 in Garbsen. Eines der wichtigsten Anliegen der Altenheimstiftung stellt heute – neben den elementaren karitativen Aufgaben – die Instandhaltung und Sanierung der bestehenden Anlagen dar. Projektbeschreibung Zur Feststellung des Gesamtzustandes der Einrichtungen wurden im Jahr 2008 energeti sche Bestandsaufnahmen durchgeführt, in deren Rahmen die spezifischen Wärmeverluste der Hüllflächen, der Energiebedarf der Gebäude und die daraus resultierenden Heizenergie kosten dargestellt wurden. Zusätzlich wurden die Endenergieeinsparung, die Senkung der CO2-Emissionen und die Wirtschaftlichkeit der definierten Sanierungsmaßnahmen unter sucht. Auf dieser Grundlage sollte die Entscheidung über die Art und die Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen gefällt werden. Für die überschlägig vergleichende Beurteilung des energetischen Ist-Zustandes der Gebäu de wurde der Endenergiebedarf pro Quadratmeter beheizter Gebäudenutzfläche ermittelt. Dieser erlaubt jedoch nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch, weil der Berechnung dieses Wertes auch normierte Randbedingungen insbesondere hin sichtlich des Klimas, der Heizdauer, der Innentemperaturen, des Luftwechsels, der solaren und internen Wärmegewinne und des Warmwasserbedarfs zugrunde liegen. Für die Wirt schaftlichkeitsbetrachtung wurde daher ein Korrekturfaktor angesetzt, der die theoretisch be rechneten und die in der Vergangenheit tatsächlich aufgetretenen Energieverbräuche zur Deckung bringt. Der Abgleich zwischen berechneten und in der Vergangenheit tatsächlich eingetretenen Energieverbräuchen wurde über entsprechende Korrekturfaktoren hergestellt, die unter anderem Nutzergewohnheiten und örtliche Klimabedingungen berücksichtigen und das Verhältnis des simulierten zum tatsächlichen Energieverbrauch widerspiegeln. Zusätzlich zu den Angaben des Endenergiebedarfs pro Quadratmeter (vgl. Abb. 10.16) wurde der Endenergiebedarf pro Bewohner (vgl. Abb. 10.17) des jeweiligen Objektes darge stellt, was eine Vergleichbarkeit der Einrichtungen unabhängig von der Gebäudegröße zu lässt. Die folgenden Grafiken zeigen die untersuchten Gebäude in ihrem energetischen Ist-Zustand und erlauben eine quantitative Einordnung zu Vergleichszwecken.

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Abb. 10.16: Vergleichende Darstellung des jährlichen Endenergiebedarfes pro Quadratmeter beheizter Gebäudenutzfläche (Bestandssituation)

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Abb. 10.17: Vergleichende Darstellung des jährlichen Endenergiebedarfes pro Bewohner (Bestandssituation)

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Für die energetische Gesamtbetrachtung wurden in Abstimmung mit dem Träger der Ein richtungen mehrere Einzelmaßnahmen für eine bautechnische Sanierung entwickelt und in unterschiedlichen Varianten miteinander kombiniert. Die dabei ermittelten Auswirkungen auf die Energieeffizienz der Wärme übertragenden Hüllflächen wurden unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit verglichen und als Ergebnis die „Variante 01" ausgewählt. Diese die Gebäudehülle bzw. die Bautechnik betreffende Sanierungsmaßnahme fasst alle aus energe tischer und wirtschaftlicher Sicht sinnvollen Einzelmaßnahmen ohne Berücksichtigung der Anlagentechnik zusammen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um folgende Sanierungsmaßnahmen: •

Dämmung der Keller- und Kriechkellerdecken auf der Kaltseite (Dämmung von unten)



Dämmung der Kelleraußenwände von außen (mit Perimeterdämmung)



Dämmung der Außenwände von außen (mit Wärmedämm-Verbundsystem, Vollwärme schutz mit Verblender oder anderer Außenwandbekleidung)



Dämmung der obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen auf der Kaltseite (Dämmung von oben)



Dämmung von Flachdächern oder geneigten Dächern im Rahmen einer kompletten Dachsanierung



Ausbildung wärmebrückenreduzierter Konstruktionen (z. B. Dämmung der Auskragungen, Balkonplatten, Beton-Zierfelder)



Austausch und Erneuerung bestehender Fenster, Fenstertüren, Fensterfassaden, Licht kuppeln und Lichtbänder sowie Außentüren

Die folgenden Grafiken zeigen exemplarisch die (rechnerisch ermittelten) Auswirkungen der energetischen Sanierung gemäß „Variante 01“ auf den Endenergiebedarf der untersuchten Gebäude. Der jährliche Endenergiebedarf ist bezüglich der beheizten Gebäudenutzfläche (vgl. Abb. 10.18) und pro Bewohner (vgl. Abb. 10.19) des jeweiligen Objektes dargestellt und erlaubt eine quantitative Einordnung der Gebäude zu Vergleichszwecken.

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Abb. 10.18: Vergleichende Darstellung des jährlichen Endenergiebedarfs pro Quadratmeter beheizter Gebäudenutzfläche (Sanierung gemäß „Variante 01“)

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Abb. 10.19: Vergleichende Darstellung des jährlichen Endenergiebedarfes pro Bewohner (Sanierung gemäß „Variante 01“)

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In einer weiteren Untersuchung wurden die potenziellen Energieeinsparmöglichkeiten ausgewertet, die eine Sanierung gemäß „Variante 01“ bei den jeweiligen Bestandsgebäuden bieten würde. Dabei wurden die Kosten für den Energieträger Erdgas mit 0,07 €/kWh (inkl. Mehrwert- und Öko-/Stromsteuer) festgesetzt. Der Strombedarf für die anlagentechnischen Komponenten der Heizwärme- und Warmwasserversorger (z. B. Pumpen, Regeleinheit) wurde mit 0,21 €/kWh (inkl. Mehrwert- und Öko-/Stromsteuer) berücksichtigt. Den ermittel ten jährlichen Energiekosten liegt der korrigierte Endenergiebedarf zugrunde. Die folgenden Grafiken zeigen exemplarisch die (rechnerisch ermittelten) Auswirkungen der energetischen Sanierung gemäß „Variante 01“ auf die Energiekosten für Heizung und Warmwasser der untersuchten Gebäude. Die jährlichen Energiekosten sind bezüglich der beheizten Gebäudenutzfläche (vgl. Abb. 10.20) und pro Bewohner (vgl. Abb. 10.21) des je weiligen Objektes dargestellt und erlauben eine quantitative Einordnung der Gebäude zu Vergleichszwecken. Darüber hinaus wurde der Kostenaufwand einer energetischen Sanierung nach „Variante 01“ den rechnerisch ermittelten Energiekosteneinsparungen gegenübergestellt (vgl. Abb. 10.22). Die aufgeführten Investitionskosten beinhalten ausschließlich den Aufwand für die energetische Sanierung nach „Variante 01“. Sonstige Bau-, Bauneben- und Folgekosten blieben bei der Kalkulation unberücksichtigt. Die Ergebnisse geben Rückschlüsse auf relevante Energieeinsparpotenziale der jeweiligen Einrichtungen und erlauben eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit der definierten Sanie rungsmaßnahmen.

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Abb. 10.20: Vergleichende Darstellung der jährlichen Energiekosten pro Quadratmeter (Sanierung gemäß „Variante 01“)

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Abb. 10.21: Vergleichende Darstellung der jährlichen Energiekosten pro Bewohner (Sanierung gemäß „Variante 01“)

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Abb. 10.22: Vergleichende Darstellung der Investitionskosten und jährlichen Energiekosteneinsparung (Sanierung gemäß „Variante 01“)

Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen, der zu erwartenden Einzelinvestitionen und des vom Träger der Einrichtungen festgelegten Haushaltsbudgets für die kommenden drei Jahre wurde ein zeitlich fixierter Maßnahmenplan entwickelt (vgl. Tabelle 10.1). 166

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Tabelle 10.1: Zeitplan für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen mit Investitionsangaben für die Haushaltskalkulation

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Der Maßnahmenplan umfasst alle dringlichen und wirtschaftlich sinnvollen energetischen Sanierungsmaßnahmen für die Objekte in Einbeck, Oldenburg, Cuxhaven, Emden und Salz gitter. Die Einrichtung in Hannover-Vahrenheide blieb unberücksichtigt, da dort bereits Sa nierungsmaßnahmen geplant und entsprechende Haushaltsausgaben vorgesehen waren.

Einzelprojekt Alten- und Pflegeheim Cuxhaven Das Alten-und Pflegeheim am Schlossgarten in Cuxhaven wurde 1972 in Betrieb genom men. Mit diesem Projekt soll exemplarisch die Vorgehensweise hinsichtlich der Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen und der anschließenden Wirtschaftlichkeitsanalyse dargestellt werden. Die energetische Gesamtbetrachtung im Jahr 2008 ergab eine starke Sanierungs bedürftigkeit, woraufhin entsprechende Sanierungsmaßnahmen für die Bautechnik entwi ckelt wurden („Variante 01"). Darauf aufbauend erfolgte die Entwicklung der „Varianten 02 bis 04“ (Bautechnik + Anlagentechnik) unter Einbeziehung der jeweiligen energetischen Kennwerte und zu erwartenden Einsparmöglichkeiten (Heizenergiekosten, CO 2-Emissionen).

Abb. 10.23: Süd-Ost-Ansicht des Alten- und Pflege heims am Schlossgarten in Cuxhaven

Abb. 10.24: Übersicht Gebäudekomplex

Für der Sanierung der Anlagentechnik (Heizwärme- und Warmwasserbereitung) wurden fol gende Sanierungsmaßnahmen entwickelt: •

„Variante 02“: Austausch und Erneuerung der Heizwärme- und Warmwassererzeuger durch Gas-Brennwertgeräte



„Variante 03“: wie „Variante 02“, allerdings mit Unterstützung durch Solarthermie (Solar kollektoren und bivalente Solarspeicher)



„Variante 04“: Austausch und Erneuerung der Heizwärme- und Warmwassererzeuger durch BHKW mit Gas-Brennwertgerät zur Spitzenlastabdeckung

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Im Rahmen einer genaueren Analyse wurden die Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich der Energiebedarfs- und Energiekostenbilanz sowie der CO 2-Emissionen nach Energieträgern untersucht. Der Energiebedarf und die Energiekosten der Sanierungsmaßnahme „Variante 01“ als Stan dardmaßnahme für den Bereich Bautechnik sowie der Alternativen „Variante 02“, „Variante 03“ und „Variante 04“ für den Bereich Anlagentechnik wurden den entsprechenden Daten der Situation im Bestand gegenübergestellt (vgl. Tabelle 10.2). Aufgrund der repräsentativen Verbrauchsdaten der vergangenen Heizperioden 2004 bis 2007 wurde ein Korrekturfaktor von 0,891 für die Gegenüberstellung der theoretischen Energiekosten angesetzt. Tabelle 10.2: Energiebedarfs- und Energiekostenbilanz der Sanierungsmaßnahmen

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Weiterhin wurden die Sanierungsmaßnahmen „Variante 01“ sowie der Alternativen „Variante 02 bis 04“ hinsichtlich der CO2-Emissionen nach Energieträgern mit den entsprechenden Daten der Situation im Bestand verglichen (vgl. Tabelle 10.3). Tabelle 10.3: CO2-Emissionen nach Energieträgern der Sanierungsmaßnahmen

In einer weiteren Untersuchung wurde die Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahme „Variante 01“ als Standardmaßnahme für den Bereich Bautechnik (vgl. Abb. 10.25) sowie der Alternativen „Variante 02“ (vgl. Abb. 10.26), „Variante 03“ (vgl. Abb. 10.27) und „Variante 04“ (vgl. Abb. 10.28) für den Bereich Anlagentechnik ausgewertet. Es wurde die Energiekosteneinsparung für einen Zeitraum von 30 Jahren betrachtet und die Amortisation entsprechend dargestellt. Das wirtschaftliche Verhältnis der angenommenen Investitionen zu den kalkulierten Energiekosteneinsparungen für die jeweiligen Sanierungs varianten ist im Folgenden dargestellt.

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Die Amortisationszeit bezogen auf die Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 01“ beträgt bei durchschnittlicher Energiepreissteigerung von 3 % etwa 22 Jahre. Für die Wirtschaftlich keitsbetrachtung wurden die Verzinsung sowie der Wertzuwachs nicht berücksichtigt. Tabelle 10.4: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 01“

Abb. 10.25: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 01“

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Die Amortisationszeit bezogen auf die Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 02“ beträgt bei durchschnittlicher Energiepreissteigerung von 3 % etwa 17 Jahre. Für die Wirtschaftlich keitsbetrachtung wurden die Verzinsung sowie der Wertzuwachs nicht berücksichtigt. Tabelle 10.5: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 02“

Abb. 10.26: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 02“

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Die Amortisationszeit bezogen auf die Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 03“ beträgt bei durchschnittlicher Energiepreissteigerung von 3 % etwa 15 Jahre. Für die Wirtschaftlich keitsbetrachtung wurden die Verzinsung sowie der Wertzuwachs nicht berücksichtigt. Tabelle 10.6: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 03“

Abb. 10.27: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 03“

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Die Amortisationszeit bezogen auf die Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 04“ beträgt bei durchschnittlicher Energiepreissteigerung von 3 % etwa 18 Jahre. Für die Wirtschaftlich keitsbetrachtung wurden die Verzinsung sowie der Wertzuwachs nicht berücksichtigt. Tabelle 10.7: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 04“

Abb. 10.28: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen gemäß „Variante 04“

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Analog zur Aufstellung des grundsätzlichen Maßnahmen- und Investitionsplans (vgl. Tabelle 10.1) wurde ein entsprechender Plan für jede einzelne Einrichtung ausgearbeitet. Darin wird neben den nötigen Einzelmaßnahmen und angenommenen Investitionen insbesondere die identifizierte Dringlichkeit der Maßnahmen aufgelistet. Tabelle 10.8 zeigt die Prioritätsliste für das Objekt in Cuxhaven. Aufgeführt werden die Einzelmaßnahmen mit der Bewertung der Priorität, den zu erwartenden Investitionskosten und den resultierenden Einsparungen. Tabelle 10.8: Prioritätsliste der energetischen Sanierungsmaßnahmen

Ergebnisse Insgesamt ist festzustellen, dass die beschriebene Vorgehensweise die Übersichtlichkeit der energetische Bewertung von Bestandsgebäuden erhöht und dem Bauherren / Auftraggeber die Suche nach geeigneten Sanierungsmaßnahmen deutlich erleichtert. Es werden unter schiedliche Sanierungsvarianten unter vorab definierten Aspekten miteinander verglichen, die jeweiligen Auswirkungen der Maßnahmenkombinationen dargestellt und eine Prioritäten liste erstellt. Diese objektiven Befunde stellen keine Sanierungsempfehlungen dar, sondern dienen dem Bauherren als Entscheidungsgrundlage bei der Auswahl und Reihenfolge der durchzuführenden Maßnahmen. Bei den vorgestellten Objekten der Altenheimstiftung Lotto Niedersachsen wurde die angestrebte energieeffiziente Sanierung der Bestandsgebäude überwiegend erreicht, teilweise befinden sich die Maßnahmen noch in der Ausführung.

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Kriterienbasierter Leitfaden „Nachhaltige Sanierung“

Der detaillierte Ablauf einer energetischen Gebäudesanierung ist grundsätzlich fallspezifisch und lässt sich nicht in einem allgemeingültigen Handlungsablauf beschreiben. Da es sich bei den grundlegenden Schritten einer Sanierungsmaßnahme jedoch im Wesentlichen stets um die gleichen handelt, lassen sich diese in Form eines allgemeinen Maßnahmenablaufplans zusammenfassen. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die allgemeinen Sanierungsschritte insbesondere auf energetische Gebäudesanierungen unter Berücksichti gung des architektonischen Erscheinungsbildes anwenden lassen, da hier Grundlagen, Ab läufe und Zusammenhänge von besonderer Relevanz sind. Der nachfolgend dargestellte 5-stufige kriterienbasierte Leitfaden „Nachhaltige Sanierung“ beschreibt die notwendigen Schritte einer energetischen Gebäudesanierung sowie die den Ablauf beeinflussenden Faktoren (vgl. Abb. 11.1–11.6).

Abb. 11.1: Schritt 1 des Maßnahmenablaufes

Ausgangspunkt der Sanierungsmaßnahme ist der Gebäudebestand. Verschiedene Motive veranlassen einen Gebäudeeigentümer dazu, sich für eine Sanierung der Immobilie zu ent schließen, beispielsweise ein vorhandener Schaden an der Bausubstanz, rechtliche Zwänge, die Steigerung des (Wohn-)Komforts oder aber die Überzeugung, damit sinnvoll zu investie ren. Die Maßnahme beginnt mit der Bestandsaufnahme der vorhandenen energetischen und konstruktiven Situation, die durch einen qualifizierten Fachmann durchgeführt werden sollte (vgl. Abb. 11.1). 176

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Dieser hat den Eigentümer zudem über die technischen Möglichkeiten und Grenzen einer Sanierungsmaßnahme aufzuklären. Basierend auf dieser Grundlage werden die Ziele der energetischen Gebäudesanierung formuliert.

Abb. 11.2: Schritt 2 des Maßnahmenablaufes

Nachdem der Gebäudeeigentümer eine grundsätzliche Zielvorstellung der Sanierungsmaß nahme entwickelt hat, muss diese im folgenden Schritt detailliert beschrieben werden (vgl. Abb. 11.2). Der Schwerpunkt wird dabei auf einem der drei klassischen Nachhaltigkeitsaspekte Ökonomie, Ökologie und Soziales liegen oder aber auf einer Kombination dieser Prinzipien. Die Eingrenzung der Wünsche und Vorstellungen bedeutet grundsätzlich eine Er leichterung bei der folgenden Umsetzung der definierten Ziele.

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Abb. 11.3: Schritt 3 des Maßnahmenablaufes

Im nächsten Schritt erfolgt die Vorbereitung der Sanierungsplanung (vgl. Abb. 11.3). In den Planungsablauf sollten der verantwortliche Architekt sowie Fachplaner, Fachingenieure, Energieberater, Qualitätssicherer, Fördermittelberater und gegebenenfalls die zuständige Denkmalschutzbehörde eingebunden werden. Die planerische Umsetzung der Ziele unterliegt zahlreichen Einflüssen von außen. Neben konstruktiven und / oder technischen Gegebenheiten können diese z. B. auch (bau-)rechtlicher oder finanzieller Natur sein.

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Abb. 11.4: Schritt 4 des Maßnahmenablaufes

Im Anschluss an die Vorplanung folgt die Ausführungsplanung der Gebäudesanierung (vgl. Abb. 10.4). Hier muss von den Projektbeteiligten die Entscheidung über die durchzuführen den Maßnahmen getroffen werden. Dabei kann es sich um Arbeiten an der Gebäudehülle handeln, im untersuchten Fall unter Berücksichtigung des architektonischen Erscheinungs bildes, um die Erneuerung oder Ergänzung der Anlagentechnik sowie um eine Kombination aus Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik. Genauso kann sich im Planungsab lauf herausstellen, dass komplett auf die Sanierungsmaßnahme verzichtet werden muss. Der Planungsprozess wird von einer Vielzahl an Akteuren begleitet und beeinflusst. Beteiligt sein sollten der verantwortliche Architekt sowie Fachplaner, Fachingenieure, Bauphysiker, Energieberater, Qualitätssicherer, Fördermittelgeber und gegebenenfalls die zuständige Denkmalschutzbehörde. Weitere Beteiligte sind das Bauordnungsamt, der Versicherer und der Baufinanzierer. Bei Bedarf können auch die Mieter über entsprechende Befragungen ein gewisses Maß an Mitspracherecht erhalten.

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Abb. 11.5: Schritt 5 des Maßnahmenablaufes

Die praktische Ausführung der Sanierungsarbeiten stellt den letzten Schritt des allgemeinen Maßnahmenablaufplans dar (vgl. Abb. 10.5). Die Ausführung selbst sollte unter Beteiligung des verantwortlichen Architekten, der Fachingenieure, Bauphysiker, Qualitätssicherer, Hand werker und gegebenenfalls der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfolgen. Das ange strebte Ziel der energetischen Sanierung ist ein nachhaltiges, qualitätvolles, mangel- und schadenfreies, dauerhaft funktionsfähiges und nutzergerechtes Gebäude. Im Anschluss an die eigentliche Sanierungsmaßnahme sollte eine mehrjährige messtechni sche Begleitung mit Datenanalyse erfolgen, um damit z. B. den Energiebedarf, die Raumtemperaturen und das Nutzerverhalten zu erfassen und gegebenenfalls nachzusteuern. Ziel einer Evaluation kann z. B. der Vergleich des vorab berechneten Energiebedarfs mit dem tatsächlichen Energieverbrauch und damit die objektive Bewertung der energetischen Sanie rungsmaßnahmen sein. Die nachfolgende Grafik in Abbildung 10.6 fasst die fünf Schritte des Maßnahmenablaufes abschließend zusammen.

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Abb. 11.6: Leitfaden Maßnahmenablauf

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Fazit und Ausblick

Vor dem Hintergrund von Klimaschutz und steigenden Energiekosten gewinnt die Energie einsparung in Gebäuden immer mehr an Bedeutung. Nahezu 80 % aller Gebäude in Deutschland sind Altbauten und wurden zu Zeiten errichtet, als es weder gesetzliche Vorschriften für den Energieverbrauch noch ein Bewusstsein für energieoptimiertes Bauen gab. Im Gebäudebereich entfallen heute mehr als ein Drittel der gesamten Endenergie auf Heizung und Warmwasserbereitung, bezogen auf die privaten Haushalte sind es sogar rund 85 %. Den größten Teil des Energieverbrauchs nimmt die Bereitstellung der Raumwärme ein, die im Wohngebäudebestand rund 76 % beträgt. Diese Zahlen verdeutlichen das vorhandene Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand und die Dringlichkeit von energieeffizienten Sanierungen. Dem Bau- und Wohnungssektor kommt somit eine Schlüsselstellung bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung der CO 2-Emissionen zu. Das von der Landesund Bundesregierung angestrebte Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz von Altbauten betrifft daher den gesamten Gebäudebestand und nimmt die historisch wertvollen und unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nicht aus. Vor dem Hintergrund, dass der Denkmalbe stand in Deutschland nur etwa 3 % des Gesamtgebäudebestandes umfasst, muss jedoch gewährleistet sein, dass die mit dem Ziel der Senkung der CO 2-Emmissionen verbundenen Maßnahmen nicht zu Verlusten des baukulturellen Erbes führen. Im Rahmen des vorliegenden Forschungsberichtes sollte daher untersucht werden, wie bei einer energetischen Gebäudesanierung das Kriterium der Energieeffizienz sowie weitere wesentliche Aspekte wie architektonische Qualitätsansprüche, Maßgaben der Denkmalpflege und baurechtliche Vorschriften bestmöglich in Übereinstimmung gebracht werden können. Als Grundlage diente eine umfangreiche Datenermittlung, bei der zahlreiche Praxisbeispiele untersucht und ausgewertet wurden. Aus der Datensammlung wurden 20 geeignete Objekte zur Darstellung ausgewählt, wovon 8 Projekte besonders ausführlich untersucht werden konnten. Hierzu lagen umfangreiche Angaben zum jeweiligen Sanierungs- und Energiekonzept sowie zu Zielvorstellungen der Gebäudeeigentümer und zu den verschiedenen Vorgehensweisen bei der Durchführung der energetischen Sanierungen vor. Auf Grundlage dieser Informationen wurde ein mehrstufiger Leitfaden in Form eines allgemeinen Maßnahmenablaufplans entwickelt, der die notwendigen Schritte einer energetischen Gebäudesanierung sowie die den Ablauf beeinflussenden Faktoren beschreibt. 182

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Grundsätzlich stellen energetische Verbesserungen die Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung erhaltens- und schützenswerter Gebäude dar. In besonderem Maße betrifft dies den denkmalgeschützten Wohnungsbestand, der ohne Sanierung aufgrund der hohen Kos ten für Heizung und Warmwasser zukünftig nur schlecht bis nicht mehr zu vermieten sein wird. Eine umfassende energetische Beratung vor Planungsbeginn ist daher generell erfor derlich. Die Entwicklung eines geeigneten Sanierungskonzeptes schließt Überlegungen zum bestandsgerechten Materialeinsatz und zu bestandsgerechten Sanierungsmethoden ein. Viele gute Beispiele aus dem vorliegenden Bericht zeigen, dass mit den heute bekannten Materialien und eingesetzten Techniken eine wirtschaftlich tragfähige energetische Sanierung im erhaltens- und schützenswerten Gebäudebestand bereits möglich ist. Exemplarisch seien hier die Projekte in Hofheim und Mannheim genannt. So wurde das Zweifamilienhaus von 1927 zum energetischen Standard „KfW-Energiesparhaus 40“ und die Reihenhauszeile von 1931 (beide Gebäudealtersklasse 2) zum „3-Liter-Haus“ saniert. Erreicht wurden diese Ziele durch eine Kombination von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Ein gänzlich anderer Ansatz wurde bei dem Modellprojekt in Frankfurt am Main verfolgt. Hier sollten ausschließlich die Außenwände saniert, aber gleichzeitig der energetische Standard EnEV 2009 eingehalten werden. Denkmalschutzrechtliche Auflagen forderten zudem den Er halt der Fassaden- und Dachansicht des 1926/27 erbauten Reihenhauses, so dass hier die relativ schlanken Vakuumisolationspaneele zum Einsatz kamen. Dadurch konnte der U-Wert des Bauteils Außenwand bei nur 5 cm Dämmstärke auf rund 0,21 W/m²K gesenkt werden und liegt damit noch unter den gesetzlichen Vorgaben der EnEV 2009 (< 0,24 W/m²K). Dass auch unkonventionelle Wege in der Anlagentechnik gegangen werden können, zeigt das Projekt in Hamburg-Osdorf. Hier wurden auf Wunsch des Bauherren nur geringe Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt, so dass die Anlagentechnik unter stützend eingesetzt wurde. Vorwiegend aus hygienischen und gestalterischen Gründen fiel die Entscheidung auf eine Flächenheizung als Unterwandheizkörper, die über einen GasBrennwertkessel versorgt wird. Die Energieverbrauchswerte für das 1963 erbaute Reihen haus sind nach Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen deutlich gesunken, wobei alle Maßnahmen die Anforderungen der damals gültigen EnEV 2007 erfüllten. Dass Sanierungsmaßnahmen manchmal auch Mut und Standhaftigkeit erfordern, belegt das Modellprojekt in Brandenburg an der Havel. Die denkmalgeschützten Fachwerkhäuser aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert sollten energetisch saniert werden, wobei die praktische Einhaltung der theoretischen Anforderungen der EnEV mit großen Schwierigkeiten verbun den war. 183

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

So wurde zwar eine „Dampfbremse“ eingebaut, aufgrund der zahlreichen Anschlusspunkte war das Erzielen einer Luftdichtheit allerdings nur schwer erreichbar. Zudem bestand bei den Bauherren der Wusch, die Gebäude nicht zu sehr zu „verbiegen“. Somit wurde auf eine umfassende Luftdichtheit verzichtet. Auch bei den Fenstern wurden Kompromisse eingegan gen. Während in den Wohnräumen moderne Fenster mit Wärmeschutzverglasung einge baut wurden, sollte z. B. im Büro die Einfachverglasung verbleiben, um das ursprüngliche Erscheinungsbild zu bewahren und das gute Arbeitslicht auszunutzen. Diese und die weiteren Beispiele verdeutlichen, dass energetische Sanierungen im erhal tens- und schützenswerten Gebäudebestand nicht nur auf technischer Ebene machbar sind. Anhand der Projekte wird zudem gezeigt, dass Sanierungsmaßnahmen das architektonische Erscheinungsbild oftmals gar nicht beeinflussen bzw. durch minimale Eingriffe in die Bau substanz das charakteristische Erscheinungsbild in nur geringem Maße verändern. Eine energetische Gebäudesanierung ist grundsätzlich fallspezifisch zu behandeln und lässt sich nicht in einem allgemeingültigen Handlungsablauf beschreiben. Im Rahmen der Bearbeitung hat sich aber gezeigt, dass die grundsätzliche Herangehensweise im erhaltens- oder schützenswerten Gebäudebestand dem (empfohlenen) Vorgehen bei „normalen“ Sanierun gen meist ähnlich ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass aufgrund der sensiblen Bausubstanz Fehler im Sanierungsprozess meist weitreichende Auswirkungen auf das gesamte Gebäude haben. Um potenzielle Fehler zu vermeiden und eine ganzheitliche Sanierungsplanung zu gewährleisten, ist die frühzeitige Einbindung aller Projektbeteiligten unabdingbar. Im Rahmen der Bearbeitung hat sich gezeigt, dass auch die Einbindung der (zukünftigen) Nutzer der zu sanierenden Immobilie für alle Seiten von Vorteil ist. Insbesondere im Mietwohnungsbau bei Sanierungen im bewohnten Zustand ist es wichtig, die Mieter in die Bauprozesse einzubeziehen, um damit Verständnis für die Unannehmlichkeiten zu erreichen. Weiterhin ist es sinnvoll, die Nutzer der sanierten Bausubstanz im Umgang mit den neuen Techniken vertraut zu machen und sie im Umgang damit zu schulen. Auf der anderen Seite profitieren Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter von zufriedenen Kunden bzw. Mietern in Form von geringer Fluktuation, guter Reputation und der Identifikation der Bewohner mit „ihren“ Gebäuden. Da grundsätzlich geeignete Sanierungsmaßnahmen nicht immer in Einklang mit geltenden Vorschriften und modernen Standards zu bringen sind, sind die üblichen Messungen, Be rechnungen und Simulationen oftmals nicht oder nur bedingt anwendbar.

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IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Aus diesem Grund sind kompetente Fachleute im Team unerlässlich, die aufgrund ihrer Erfahrung in der Lage sind, entsprechende Situationen sachlich zu analysieren und im Zweifelsfall unkonventionelle Entscheidungen „im Sinne des Gebäudes“ zu treffen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass sich eine erfolgreiche Sanierung nicht ausschließlich auf den Aspekt der Energieeffizienz sowie auf das einzelne Gebäude als Solitär beschränken muss. Insbesondere im Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit ist die Konzentration auf einen Teil bereich nicht zielführend und erfordert eine viel umfassendere Betrachtung des Sanierungs objektes, da ein Gebäude stets auch im Kontext mit seinem (näheren) Umfeld zu sehen ist. Insofern bieten nachhaltige und ganzheitliche Sanierungsvorhaben die zusätzliche Gelegenheit zur Freiraum- und Quartiersentwicklung. Grundsätzlich sind nachhaltige Sanierungskonzepte gekennzeichnet durch das Einbeziehen von ökonomischen, ökologischen und sozio-kulturellen Faktoren in die Gesamtbewertung. Im Detail hat ein seriöses Sanierungskonzept bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahmen zu gewährleisten. Dazu gehören neben ei ner sorgfältigen Bestandsaufnahme und fachlichen Bewertung der Situation und der sinnvol len Zielsetzungen vor allem eine Fachplanung unter Einbeziehung aller Projektbeteiligten. Unabdingbar für eine fachgerechte und fehlerfreie Ausführung sind (planungs- und) baube gleitende Qualitätskontrollen, empfehlenswert eine an den Bauprozess anschließende messtechnische Begleitung und Evaluation der Daten, um damit eine objektive Bewertung der energetischen Sanierungsmaßnahmen vornehmen zu können. Darüber hinaus ist generell zu empfehlen, insbesondere die Anlagentechnik während der Nutzung regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf neu zu justieren. Mit einem Ausblick auf zukünftige Entwicklungen ist davon auszugehen, dass das Thema Energieeffizienz eine gleichbleibend große bzw. zunehmende Bedeutung im Zusammenhang mit nachhaltigen Sanierungslösungen im Gebäudebestand behalten wird. Grundlagen, Ansätze und Zielsetzungen spiegeln sich schon heute in der europäischen Gesetzgebung, in den Konzepten von Landes- und Bundesregierung sowie in Projekten von Städten und Regionen wider. Beispielhaft erwähnt seien hier die EU-Gebäuderichtlinie (2010), das Energie konzept der Bundesregierung (2010), das Niedersächsische Energiekonzept (2012) sowie das Projekt „Masterplan 2050 – 100 % für den Klimaschutz“ von Stadt und Region Hanno ver. Ihnen ist gemeinsam, dass nicht nur Anforderungen an den zukünftigen Neubaustan dard gestellt werden, sondern dass dem Gebäudebestand erhöhte Aufmerksamkeit gewid met wird, um eine nachhaltige Nutzung der dort vorhandenen Potenziale möglich zu machen. In diesem Zusammenhang werden unterschiedlichste Szenarien betrachtet, die einen individuellen Umgang mit den Gebäudebeständen ermöglichen. 185

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Sanierungen sind dabei ebenso möglich wie Rückbau und Bestandsersatz. Eine große und verantwortungsvolle Aufgabe der Bewertung und Umsetzung für die deutsche Bauwirtschaft mit all ihren Beteiligten vor dem Hintergrund von Baukultur und Wirtschaftlichkeit als Teilbe reiche der Nachhaltigkeit. Hier werden insbesondere Relevanz und Zusammenhang von Kompetenz, Erfahrung, Qualität und Verantwortung der am Bau Beteiligten deutlich. Dabei haben die am Bau Beteiligten die Pflicht, die Möglichkeiten und Besonderheiten der technischen Entwicklungen zu berücksichtigen, die Anforderungen und Bedarfe aus den de mografischen Entwicklungen zu beachten sowie evaluierte Erkenntnisse und Ergebnisse aus Vergangenheit und Gegenwart kritisch zu werten bzw. für Anpassungen zu nutzen. In die sem Zusammenhang dürfen auch Veränderungen normativer oder gesetzlicher Regelungen nicht ausgenommen bleiben. Zielsetzung aller Bewertungen, Methoden und Prozesse muss das nachhaltige, also funktionsfähige, schadenfreie und nutzbare Bestandsgebäude sein. Nachhaltige Sanierungen nur mit vernetzter Fachkompetenz, Qualität und Verantwortung für erhaltenswerte Gebäudebestände!

186

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

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Anhang

Abbildungsnachweis Abbildung 7.1:

braunschweig.architekten, Brandenburg / Havel

Abbildung 7.2:

Architekturbüro Sewenig Lichte Hoyer GmbH, Hannover

Abbildung 7.3:

Architekturbüro Dittert & Reumschüssel, Hamburg

Abbildung 7.4:

Architekturbüro pk nord, Hannover

Abbildung 7.5:

IWU Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt

Abbildung 7.6:

WK.concept Architekten + Energieberater, Frankfurt / Main

Abbildung 7.7:

GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mannheim

Abbildung 7.9:

Architekturbüro pk nord, Hannover

Abbildung 7.10+7.11:

Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Abbildung 7.12:

GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen

Abbildung 7.13:

Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Abbildung 7.14:

GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen

Abbildung 7.15:

Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Abbildung 7.16:

Baugesellschaft freier Gewerkschafter eG, Hamburg

Abbildung 7.17:

Rodger Mahnke, Hamburg

Abbildung 7.18:

Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Abbildung 7.19:

Gesellschaft für Bauen und WohnenHannover mbH, Hannover

Abbildungen 8.1–8.4:

braunschweig.architekten, Brandenburg / Havel

Abbildungen 8.5+8.6:

Architekturbüro Sewenig Lichte Hoyer GmbH, Hannover

Abbildung 8.7:

Spar- und Bauverein eG, Hannover

Abbildung 8.8:

Architekturbüro Sewenig Lichte Hoyer GmbH, Hannover

Abbildungen 8.9–8.13:

Architekturbüro Dittert & Reumschüssel, Hamburg

Abbildungen 8.14–8.18:

Architekturbüro pk nord, Hannover

Abbildungen 8.19–8.24:

IWU Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt

Abbildungen 8.25–8.30:

WK.concept Architekten + Energieberater, Frankfurt / Main

Abbildungen 8.31–8.34:

GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mannheim

Abbildung 8.35:

Universität Stuttgart, IGE Institut für GebäudeEnergetik

Abbildung 8.36:

Planungsgruppe Geburtig, Weimar

Abbildungen 8.38+8.39:

Fehrenberg + Partner Architekten, Hildesheim

Abbildungen 8.40–8.44:

Architekturbüro pk nord, Hannover

Abbildungen 8.45–8.52:

Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Abbildungen 8.53–8.58:

GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen 187

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Abbildungen 8.59–8.62:

Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Abbildungen 8.63–8.66:

GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen

Abbildungen 8.67–8.70:

Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Abbildungen 8.71–8.74:

Baugesellschaft freier Gewerkschafter eG, Hamburg

Abbildungen 8.75–8.79:

Rodger Mahnke, Hamburg

Abbildungen 8.80–8.82:

Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Abbildungen 8.83–8.84:

Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz

Abbildung 8.85:

Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Abbildungen 8.86–8.90:

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, Hannover

Abbildungen 9.1–9.4:

Architekturbüro Dittert & Reumschüssel, Hamburg

Abbildung 9.5:

TU Hamburg-Harburg, Institut für Angewandte Bautechnik

Abbildung 9.6:

Manfred Eichhorn, Sachverständiger, Hamburg

Abbildungen 9.7–9.8:

TU Hamburg-Harburg, Institut für Angewandte Bautechnik

Abbildungen 9.9+9.10:

Architekturbüro Dittert & Reumschüssel, Hamburg

Abbildungen 9.11+9.16:

IWU Institut für Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt

Abbildungen 9.17+9.22:

WK.concept Architekten + Energieberater, Frankfurt / Main

Abbildungen 9.23–9.25:

GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mannheim

Abbildung 9.26:

Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Abbildungen 9.27:

GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mannheim

Abbildung 9.28+9.29:

Universität Stuttgart, IGE Institut für GebäudeEnergetik

Abbildungen 9.30–9.32:

Rodger Mahnke, Hamburg

Abbildungen 9.33–9.39:

Wieland-Werke AG, Büro Buxtehude

Abbildungen 9.40+9.41:

Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Abbildungen 9.42+9.43:

Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz

Abbildungen 9.44–9.47:

Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart

Abbildung 10.1:

Stadt Wolfsburg

Abbildungen 10.2–10.3:

Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH, Bremen

Abbildung 10.5:

Neuland Wohnungsgesellschaft mbH, Wolfsburg

Abbildung 10.8:

Stadt Wolfsburg

Abbildung 10.10:

Planungsgruppe Geburtig, Weimar

Abbildung 10.12:

Stadt Wolfsburg

Abbildungen 10.13–10.15:

Arge Dr. Holger Pump-Uhlmann / Leonhard Pröttel / Winfried Brenne Architekten, Braunschweig / Berlin

Alle anderen Abbildungen:

Institut für Bauforschung e. V., Hannover 188

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Quellennachweis Projekt 1:

braunschweig.architekten, Brandenburg / Havel Uta Zerjeski

Projekt 2:

Spar- und Bauverein eG, Hannover Architekturbüro Sewenig Lichte Hoyer GmbH, Hannover

Projekt 3:

Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg Architekturbüro Dittert & Reumschüssel, Hamburg TU Hamburg-Harburg, Institut für Angewandte Bautechnik Manfred Eichhorn, Vereidigter Sachverständiger für Holz- und Bautenschutz, Hamburg Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich Fraunhofer Institut für Bauphysik, Stuttgart TU Dresden, Institut für Bauklimatik Karlsruher Institut für Technologie (fbta)

Projekt 4:

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, Hannover Architekturbüro pk nord, Hannover

Projekt 5:

Hofheimer Wohnungsbau GmbH, Hofheim IWU Institut Wohnen und Umwelt GmbH, Darmstadt planungsgruppe DREI, Mühltal VARIOTEC Sandwichelemente GmbH & Co. KG, Neumarkt

Projekt 6:

Stadt Frankfurt am Main, Energiereferat WK.concept Architekten + Energieberater, Frankfurt / Main

Projekt 7:

GBG Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Mannheim Universität Stuttgart, IGE Institut für GebäudeEnergetik Fraunhofer Institut für Bauphysik, Stuttgart

Projekt 8:

Stadt Wolfsburg Neuland Wohnungsgesellschaft mbH, Wolfsburg Planungsgruppe Geburtig, Weimar Arge Dr. Holger Pump-Uhlmann / Leonhard Pröttel / Winfried Brenne Architekten, Braunschweig / Berlin Gesellschaft für Stadtentwicklung mbH, Bremen

Projekt 9:

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, Hannover Architekturbüro pk nord, Hannover

Projekt 10:

Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen, Hannover Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Projekt 11:

Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen, Hannover Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover 189

IFB-10561 – Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand

Projekt 12:

GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen

Projekt 13:

Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen, Hannover Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Projekt 14:

GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen, Bremen

Projekt 15:

Gundlach GmbH & Co. KG Wohnungsunternehmen, Hannover Gundlach GmbH & Co. KG Bauunternehmen, Hannover

Projekt 16:

Baugesellschaft freier Gewerkschafter eG, Hamburg

Projekt 17:

Rodger Mahnke, Hamburg Wieland-Werke AG, Büro Buxtehude

Projekt 18:

Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart Architekturbüro Heckmann, Kristel, Jung, Stuttgart

Projekt 19:

Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH, Hannover lindener baukontor GbR, Hannover

Projekt 20:

Altenheimstiftung Lotto Niedersachsen, Hannover

Darüber hinaus bedanken wir uns bei den Preisträgern des Preises der Bauindustrie Nieder sachsen-Bremen 2011, Herrn Thomas Voigt, Sprecher des Vorstandes der VHV Allgemeine Versicherung AG, und Herrn Dietrich Werner, Mitglied des Vorstandes der VHV Allgemeine Versicherung AG, die uns mit ihrem Preisgeld bei der Bearbeitung des Forschungsvorha bens unterstützt haben.

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