Volkswirtschaftsdepartement Departementssekretariat
Bahnhofstrasse 15 Postfach 1180 6431 Schwyz Telefon 041 819 16 52 Telefax 041 819 16 19 www.schwyz.ch
Formular 2
Grundstückerwerb durch Personen im Ausland Gesuch um Feststellung der Nichtbewilligungspflicht (natürliche Personen) Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 (BewG, SR 211.412.41) Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 1. Oktober 1984 (BewV, SR 211.412.411)
1.
Erwerber
1.1
Name/Vorname oder Firma
vertreten durch:
1.2
Gewöhnlicher Aufenthalt oder Sitz (genaue Adresse und Staat)
1.3
Geburtsdatum
1.4
Staatsangehörigkeit
1.5
Gewerbe oder Beruf
1.6
Zivilstand
-1-
1.7
Kinder
2.
Veräusserer
2.1
Name/Vorname oder Firma
2.2
Gewöhnlicher Aufenthalt oder Sitz (genaue Adresse und Staat)
2.3
Geburtsdatum (für natürliche Personen)
2.4
Staatsangehörigkeit (für natürliche Personen)
3.
Grundstück(e)
3.1
Kanton Gemeinde nähere Ortsbezeichnung Grundbuch- und Parzellennummer Notariatskreis
3.2
Art (Verwendungszweck) Bauland
Stockwerkeigentum als
Hauptwohnung Einfamilienhaus
Wohneinheit in einem Aparthotel
-2-
Ferienwohnung
3.3
Miteigentumsanteil oder Zahl der Gesamteigentümer
3.4
Wohnfläche in m2 Fläche der Parzelle in m2
3.4.1
Bei Stockwerkeigentum: Fläche der Stammparzelle in m2:
4.
Rechtsgeschäft
4.1
Form
Zeitpunkt
4.2
Art des Rechts: Eigentum
Baurecht
Wohnrecht
Nutzniessungsrecht
Vorkaufs- oder Rückkaufsrechts
4.3
Preis in CHF
4.4
Finanzierung (Art, Kapital- und Kreditgeber)
-3-
Eigenmittel
CHF
Hypothekardarlehen
CHF
Bank:
allfällige weitere Finanzierung (Darlehen Dritter etc.):
5.
Beilagen
5.1
Vertragskopie (evtl. Entwurf) des Rechtsgeschäfts
5.2
Fotokopie Pass/Ausländerausweis
5.3
Wohnsitzbestätigung der Wohngemeinde
5.4
Nachweise für den tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz*
* Der tatsächliche Wohnsitz richtet sich gemäss Art. 2 Abs. 1 BewV nach den Art. 23 ff. ZGB. Er befindet sich somit dort, wo sich eine Person mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält, sich der Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen befindet, sie sich in der arbeitsfreien Zeit regelmässig aufhält, familiäre und freundschaftliche Beziehungen pflegt und am gesellschaftlichen Leben teilnimmt. Ausländerinnen und Ausländer, die sich für einen bewilligungsfreien Grundstückerwerb auf ihren tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz berufen, müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Eine fremdenpolizeiliche Aufenthaltsbewilligung und eine Bestätigung der Gemeinde über die erfolgte Anmeldung genügen für sich allein nicht. Anhaltspunkte sind beispielsweise das Arbeitsverhältnis, die Immatrikulation eines Fahrzeugs, die volle Steuerpflicht oder die regelmässige Mitwirkung in einem Verein in der Schweiz (Merkblatt des Bundesamtes für Justiz vom 1. Juli 2009, Ziff. 5; einsehbar unter www.sz.ch/lexkoller).
Ort, Datum:
Der Gesuchsteller:
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-4-
Gesuchseinreichung
Auskünfte
Volkswirtschaftsdepartement
Stefan Hurni
Departementssekretariat
[email protected]
Bahnhofstrasse 15
041 819 16 52
Postfach 1180 6431 Schwyz
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