Leben mit Behinderungen - Das Papier der Bayerischen Bioethik

January 8, 2018 | Author: Anonymous | Category: Sozialwissenschaften, Psychologie, Konformität
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Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Leben mit Behinderungen: Inklusion als Auftrag Positionspapier der Bioethik-Position der Bayerischen Staatsregierung Stefan Sandor, Geschäftsstelle der Beauftragten (GB)

Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Aufgaben der Bioethik-Kommission: •

Unabhängige und fachliche Beratung der Staatsregierung in ethische Fragen der Biopolitik



Institutionalisierter Dialog zwischen Gesellschaft und Fachkompetenz



Bereiche: Anwendungen der Biowissenschaften, Fortpflanzungsmedizin, sowie Grenzfragen des Lebens

Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung • • • • • • • • • • • • • •



Vorsitzende: Prof. Dr. Marion Kiechle, Frauenklinik LMU München Stellv. Vorsitzender: Prof. Reinhard Böttcher, Präsident OLG Bamberg a.D. Robert Antretter MdB a. D.: ehem. Vorsitzender Lebenshilfe Bundesvereinigung Susanne Breit-Keßler, Regionalbischöfin München und Oberbayern Dr. Maria Fick, Landesärztekammer, Vizepräsidentin a. D. Prof. em. Konrad Hilpert, Prof. für Moraltheologie LMU München Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler, Leiter Ethikzentrum Uni Jena Weibischof Dr. Anton Losinger Augsburg Prof. Dr. Albrecht Müller, Med. Zellforschung Universität Würzburg Prof. Dr. Trutz Rentdorff Theologie und Ethik LMU München Dr. Jose Schuster Präsident IKG Bayern Prof. em. Sabine Stengel-Rutkowski Humangenetik LMU München Christa von Thurn und Taxis Dr. Helmut Wolf Vertreter der forschenden Pharmaunternehmen

Ohne Stimmrecht: Irmgard Badura, Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Entstehung • 2010: Brief der Landtagspräsidentin Barbara Stamm an die BioethikKommission: Forderung nach einer Positionsbestimmung der Kommission als Grundlage für die Politik (Regierung und Parlament) •2012: Bildung einer Arbeitsgruppe durch die Kommission, Frau Badura war Mitglied dieser Arbeitsgruppe •2013: Mehrfache Befassung der Kommission mit dem Entwurf

• 30. September 2013 Verabschiedung des Positionspapiers •24.03.2014 Veröffentlichung des Papiers

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Gliederung I •

Verständnis der Menschenwürde in der UN-BRK



WHO-Definition von Behinderungen



UN-BRK



Grenzen der Teilhabe



Der Staat als Garant der Menschenrechte

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Gliederung II: •

Gesellschaftspolitische Ziele • Pluralität fördern • Defizitdenken überwinden • Gleichberechtigung fordern • Für lebenslange Teilhabemöglichkeiten sorgen • Bewusstsein für Menschenwürde bilden

• Empfehlungen • Inklusiver Unterricht • Weiterführende Schulen • Ressourcen • Gesellschaftlicher Diskurs

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Grenzen des Teilhabeanspruchs Häufig wird die Frage nach möglichen Grenzen des Teilhabeanspruchs am normalen sozialen Leben für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen wie Dauerbeatmung, erschwerte Mobilität, reduzierte verbale Kommunikation oder wenig erkennbare kognitive Funktionen gestellt. Aus ethischen und rechtlichen Gründen rechtfertigen solche Beeinträchtigungen eine Begrenzung des Teilhabeanspruchs nicht: Erstens besteht auch für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen das Grundrecht auf Zugehörigkeit zur Gesellschaft im Ganzen.17 Darüber hinaus ist das Konzept der Menschenwürde aus Artikel 1 des Grundgesetzes mit der Objektformel des Bundesverfassungsgerichts verknüpft: Jeder hat den Anspruch, stets als Subjekt und nie bloß als Objekt anderer behandelt zu werden.

Irmgard Badura Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Zweitens beruht das Teilhaberecht auf der möglichen Autonomie dieser Menschen. Es ändert sich nicht, wenn Atmung, Mobilität oder Kommunikation erschwert sind. Die Vorstellung genügt, dass diese Fähigkeiten im Prinzip möglich sind oder möglich sein werden. Auch wenn nicht alle Menschen die ihnen zuerkannte Autonomie in gleicher Weise ausüben können, ist die Achtung ihrer Autonomie davon unabhängig. So gesehen besteht auch für Menschen mit schweren Behinderungen das von der UN-BRK betonte und geforderte Recht auf Teilhabe und Mitwirkung an der sozialen Gemeinschaft.

Drittens ist die gesellschaftliche Achtung von Menschen mit Assistenzbedarf auch in asymmetrischen Beziehungen eine Grundlage menschlichen Zusammenlebens. Sie entspricht einer Ethik der Achtsamkeit, die engagierte Zuwendung und Anteilnahme als praktizierte Teilhabe versteht.

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Nicht zuletzt stimmt das Menschenrecht auf Teilhabe mit der Grundannahme menschlicher Freiheit, einer Ethik mit umfassender Geltung und der Goldenen Regel überein: „Behandle andere so, wie du von ihnen behandelt werden willst.“ So ist die Umsetzung der UN-BRK im Hinblick auf eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allen Aktivitäten des normalen sozialen Lebens rechtlich und ethisch geboten. Staat und Gesellschaft sind verpflichtet, dieses Recht zu gewähren, zu schützen und dafür zu sorgen, dass die biopsychosoziale Sicht der WHO zur Grundlage ihres Handelns wird, um sozialen Behinderungen vorzubeugen. Zugleich muss in einem Umgestaltungsprozess hin zu einer inklusiven Gesellschaft berücksichtigt werden, dass nicht allein die Realisierung rechtlicher Normen, sondern auch die Würde und die Bedürfnisse des Einzelnen den Maßstab für die individuelle Ausgestaltung der Inklusion bilden.

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Danke für die Aufmerksamkeit

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