Leitfaden zur Projektförderung im Sammelantragsverfahren bei der

January 15, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Leitfaden zur Projektförderung im Sammelantragsverfahren

bei

der

BAG

SELBSTHILFE1

Band III: Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation aus Kap. 1102 Tit. 684 61 (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Carsten Osterloh Gruppenleiter Referat Projektförderung Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel.: 0211 – 31006 – 39 Fax: 0211 – 31006 – 48 (Zentrale); 31006 - 63 (direkt) E-Mail: [email protected]

1

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.

2

Inhaltsverzeichnis

1.

Einleitung

3

2.

Projektförderung auf Bundesebene – ein erster Einblick

5

2. 1

Wer sind die Zuwendungsgeber auf Bundesebene und Ihre AnsprechpartnerInnen bei der BAG SELBSTHILFE? Das Sammelantragsverfahren

5 7

Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation

10

2. 2

3. 3. 1 3. 1. 1 3. 1. 2. 3. 1. 3 3. 1. 4 3. 2 3. 2. 1 3. 2. 2 3. 2. 3 3. 3 3. 3. 1 3. 3. 2 3. 3. 3 3. 3. 3. 1 3. 3. 3. 2 3. 3. 4 3. 3. 5 3. 3. 6 3. 3. 7. 3. 3. 8 3. 3. 9 3. 3. 10 3. 3. 11 3. 3. 11. 1

4.

Projektarten und Projektziele Medizinische vs. soziale Rehabilitation Medizinische Rehabilitation vs. Prävention Bundesinteresse und Multiplikatorenwirkung Nicht-förderfähige Maßnahmen Rechtliche Grundlagen Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) Die Projektabwicklung Terminübersicht Projektausschreibung Einreichung Ihrer Projektanträge bei uns Finanzierung Checkliste: Projektanmeldung Weiterleitung Ihrer Projektanmeldungen ans BMAS Projektbesprechung im BMAS Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge bei uns Weiterleitung Ihrer überarbeiteten Projektanträge ans BMAS Checkliste: Durchführung Ihres Projekts Zuwendungsbescheid, Bewilligungsschreiben, Zuwendungsvertrag Änderungsmitteilungen Verwendungsnachweis Checkliste: Verwendungsnachweis

10 11 12 14 15 15

Schlussbemerkungen Anhang: Downloadliste

35 36

Referat Projektförderung Stand: März 2009

16 16 17 18 18 19 20 21 28 29 29 30 31 31 32 33 33 34

3

1.

Einleitung

Liebe Leserin, lieber Leser!

Die Planung und Durchführung von Projekten zum Wohle Ihrer Mitglieder ist ein bedeutender Arbeitsbereich Ihres Verbandes. Zu einer soliden Projektplanung gehört neben der Erarbeitung eines inhaltlichen Konzepts die Lösung der Frage: Wie finanziere ich mein Projekt? Eine Reihe von Zuwendungsgebern auf Bundesebene fördert Projekte der BAG SELBSTHILFE und ihrer Mitgliedsverbände. Diese Förderung erfolgt nach unterschiedlichen Titeln im Bundeshaushaltsplan2. Sie können nur im Rahmen des Sammelantragsverfahrens in den Genuss der Förderung kommen, d.h., eine Antragstellung direkt an den Zuwendungsgeber ist in diesen Fällen nicht möglich.3 Projektarten, die gefördert werden können, sind Veranstaltungen und Schriften.4 Das Referat Projektförderung (PF) in der BAG SELBSTHILFE fungiert als Koordinator zwischen den Antrag stellenden Mitgliedsverbänden der BAG SELBSTHILFE und den Zuwendungsgebern auf Bundesebene. Der Leitfaden besteht aus mehreren Bänden. Jedem Zuwendungsgeber ist ein Band gewidmet. Dieser Band, Band III, behandelt die Projektförderung unter dem BMAS5Titel „Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“.

2

nicht bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV); diese hat einen eigenen Haushaltsplan. Ausnahme BMG: Anträge auf Förderung eines mehrjährigen (Modell-)projekts können direkt ans BMG gerichtet werden; wir bieten Ihnen hierfür gerne Beratung an. Alle Projekte, die innerhalb eines bestimmten Haushaltsjahres durchgeführt werden sollen, können weiterhin nur über uns beantragt werden. 4 „Veranstaltungen“ umfasst Tagungen, Fachkonferenzen, Seminare u. Ä.; „Schriften“ meint jegliche Art von Veröffentlichung, also z.B. auch ein Video. Was im Einzelnen förderfähig ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bänden des Leitfadens. 5 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Sie erfahren Wissenswertes über Förderrichtlinien, Zielsetzungen und vor allem Abläufe während des Antragsverfahrens. Dieser Band des Leitfadens ersetzt aber nicht die gründliche Lektüre der bereits verfügbaren Veröffentlichungen der BAG SELBSTHILFE zum Thema (Verbandsdienste6, Unterlagen zur Projektförderung im geschützten Bereich der BAG-Homepage7). Die Darstellungen entsprechen dem aktuellen Stand. Über Änderungen werden Sie möglichst zeitnah informiert. Natürlich kann der Leitfaden nicht alle möglichen Einzelfallfragen klären. Hierfür bieten wir Ihnen Beratung an. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesem Leitfaden weiter helfen können. Für Anregungen sind wir dankbar.

6

http://bund.bag-selbsthilfe.de http://bund.bag-selbsthilfe.de : in der Navigationsleiste unter „Hauptinhalt“ die Verknüpfung „Projektförderung“ anklicken; siehe auch Anhang: Downloadliste. 7

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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2.

Projektförderung auf Bundesebene – ein erster Einblick

2. 1

Wer sind die Zuwendungsgeber auf Bundesebene und Ihre AnsprechpartnerInnen bei der BAG Selbsthilfe?

Das Referat PF koordiniert das Antragsverfahren mit mehreren Zuwendungsgebern auf Bundesebene. D. h., dass nur Projekte von Bundesinteresse gefördert werden können. Daher kommen auch nur Bundesverbände als Antragssteller in Frage. Die Zuwendungsgeber auf Bundesebene, mit denen wir vom Referat PF zusammenarbeiten, sind:

Zuwendungsgeber

Fördertitel

BMG (Bundesministerium für Förderung der gesundGesundheit) heitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen

Ihr/e Ansprechpartner/in bei der BAG Selbsthilfe (1) Projektausschreibung, Anträge, weitere Informationen und allg. Fragen zur Projektförderung: Carsten Osterloh Tel.: 0 2 11 – 31 006 – 39 Fax: 0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale), 0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt) E-Mail: [email protected] (2) Verwendungsnachweise und weitere Informationen: Ingrid Brzoska Tel.: 0 2 11 – 31 006 – 26 Fax: 0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale) 0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt) E-Mail: [email protected]

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Zuwendungsgeber

Fördertitel

BMAS (Bundesministerium für Förderung von zentralen Arbeit und Soziales) Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation

BMFSFJ (Bundesministerium  für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) 

Deutsche (DRV)

Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes Internationale Jugendarbeit (Sondermaßnahmen im Rahmen des KJP)

Rentenversicherung Förderung von Maßnahmen nach § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI (deutliche Verbesserung der Erwerbsfähigkeit, „Reha vor Rente“)

Referat Projektförderung Stand: März 2009

Ihr/e Ansprechpartner/in bei der BAG Selbsthilfe Marion Altmann Tel.: 0 2 11 - 31 006 - 40 Fax: 0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale) 0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt) E-Mail: [email protected] Marion Altmann Tel.: 0 2 11 - 31 006 - 40 Fax: 0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale) 0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt) E-Mail: [email protected] Manuela Ouroulis, Birgit Sewelies Tel.: 0 2 11 - 31 006 - 32 Fax: 0 2 11 – 31 006 – 48 (Zentrale) 0 2 11 – 31 006 – 63 (direkt) E-Mail: [email protected]

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2. 2

Das Sammelantragsverfahren

Die Mitgliedsverbände der BAG SELBSTHILFE, die die Förderung ihrer Projekte unter einem der o. g. Fördertitel beantragen, schicken ihren Antrag bzw. ihre Anträge nicht direkt an den Zuwendungsgeber selbst, sondern an uns, das Referat Projektförderung (PF). Wir sammeln die Anträge, prüfen sie vor und schicken sie gebündelt an den jeweiligen Zuwendungsgeber.8 Dieses Verfahren hat für alle Seiten Vorteile. Der Zuwendungsgeber selbst erspart sich ggf. aufwändige Verwaltungsarbeit, die im Zusammenhang mit den Anträgen entstehen könnte, z. B. durch Rückfragen, Nachforderung von Unterlagen u. Ä. Diese Arbeit übernehmen wir im Referat PF. Aber auch Sie profitieren davon – durch eine kompetente und verständnisvolle Vorprüfung Ihrer Projektanträge und Verwendungsnachweise und einer damit verbundenen intensiven Beratung. Die Abwicklung des Sammelantragsverfahrens gliedert sich in folgende Schritte:

Schritt 1. Projektausschreibung (per Verbandsdienst)

2. individuelle Projektplanung

8

Beschreibung Für jeden Förderbereich wird ein gesonderter Verbandsdienst erstellt. Der Verbandsdienst und die erforderlichen Dokumente (Formulare, Bestimmungen etc.) werden im geschützten Bereich unserer Homepage hinterlegt. Die Bundesverbände erhalten eine E-Mail mit der Information, dass die jeweiligen Verbandsdienste ins Netz gestellt worden sind. Die Projektplanung obliegt Ihnen als Antragsteller. Als Literatur zur Planung von Projekten sei zu empfehlen: - Hanns-Jörg Sippel, Eine Veranstal-

Ausnahme BMG: Dies gilt, wie bisher, für Projekte, die innerhalb eines bestimmten Haushaltsjahres durchgeführt werden sollen. Anträge auf Förderung eines mehrjährigen (Modell-)projekts können direkt ans BMG gerichtet werden; wir bieten Ihnen hierfür gerne Beratung an. Referat Projektförderung Stand: März 2009

8

Schritt

3. Prüfung der Projektanträge

4. Weiterleitung der Projektanträge an die Zuwendungsgeber 5. Projektbesprechung

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Beschreibung tung planen. Tipps und Anregungen. Arbeitshilfen für Selbsthilfe- und Bürgerinitiativen Nr.5, hrsg. von der Stiftung Mitarbeit, 5. überarbeitete Auflage, Bonn 2003, ISBN 3-928053-22-1. Diese Publikation enthält im Übrigen auch nützliche Tipps zur Finanzierungsplanung und Kostenkontrolle. In den Projektausschreibungen geben wir i. d. R. dieselbe Einreichungsfrist für die Projektanträge an die verschiedenen Zuwendungsgeber vor. Dadurch können wir für den Fall, dass ein Projekt in einem bestimmten Förderbereich nicht zuwendungsfähig ist, die Zuwendungsfähigkeit in einem anderen Förderbereich prüfen. Wir prüfen die Projektanträge gewissenhaft vor und nehmen im Einvernehmen mit Ihnen Änderungen vor. Korrekturbedarf kann z. B. bei der Projektbeschreibung oder bei der Kalkulation bestehen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------nur beim BMAS und BMG: Bei diesen Förderbereichen ist die Antragsstellung in zwei Phasen geteilt: Projektanmeldung - Projektantrag9. Die Projektanmeldungen leiten wir an die Zuwendungsgeber zur Begutachtung (Feststellung des Bundesinteresses) weiter. Bei der Projektbesprechung im Hause des jeweiligen Zuwendungsgebers sprechen wir die Projekte im Einzelnen durch und versuchen, möglichst für alle Projekte eine Förderung zu erreichen. Bei unterschiedlichen Auffassungen zur Förderfähigkeit von einzelnen Projekten können wir unseren Standpunkt im Sin-

Für BMAS-Projekte ab 2010: Für Anmeldung u. Antrag ist jeweils dasselbe Formular zu verwenden.

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Schritt

Beschreibung ne der Antragsteller vorbringen. Im Anschluss informieren wir die Antragsteller darüber, welche Projekte gefördert werden sollen, über evtl. Nachbesserungsforderungen u. s. w. 6. Prüfung der überarbeiteten Projektan- nur beim BMAS und BMG: träge Im Anschluss an die jeweilige Projektbesprechung müssen Sie uns nichts Neues zukommen lassen, - außer Mitteilungen über Änderungen - , wenn der Zuwendung in beantragter Höhe entsprochen worden ist. Bei einer Kürzung der Zuwendung muss der Kosten- und Finanzierungsplan entsprechend neu kalkuliert werden (Schließung der Deckungslücke). Wir prüfen die Anträge vor und leiten sie nach evtl. Nachbesserungen an den jeweiligen Zuwendungsgeber weiter. 7. Zuwendungsbescheid Nach Eingang des jeweiligen Zuwendungsbescheids erhalten die Antragsteller von uns ein Bewilligungsschreiben und einen Zuwendungsvertrag in zweifacher Ausfertigung, von denen sie eine Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben an uns zurückschicken müssen (bei der DRV Bund kein Zuwendungsvertrag). Die bewilligten Zuwendungen zahlen wir nach Eingang der Mittelanforderung (Formblatt) aus (bei der DRV Bund ohne Mittelanforderung). 8. Änderungsmitteilungen der Zuwen- Während des gesamten Antragsverfahdungsempfänger rens sind Sie verpflichtet, uns jegliche Änderungen in Zusammenhang mit dem beantragten oder bewilligten Projekt (inhaltlich, organisatorisch, kalkulatorisch) unmittelbar bei Bekanntwerden mitzuteilen.

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Schritt 9. Umwidmungen

10. Verwendungsnachweise

3.

Beschreibung Bei einigen Zuwendungsgebern sind Umwidmungen von bewilligten, aber nicht verbrauchten Zuwendungen möglich. Achten Sie bitte auf die einschlägigen Verbandsdienste und melden Sie sich zwecks Beratung bei uns. Wie bei den Anträgen schicken Sie uns Ihre Verwendungsnachweise zwecks Vorprüfung zu. Nach evtl. Korrekturen leiten wir diese zusammen mit einem Gesamtverwendungsnachweis an den jeweiligen Zuwendungsgeber weiter.

Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation

3. 1

Projektarten und Projektziele

Das BMAS fördert Vorhaben wie Arbeitstagungen, Seminare und Publikationen im Bereich der medizinischen Rehabilitation, die Hilfen umfassen, Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Funktionen und Fähigkeiten sollen gefördert und entwickelt werden, die die ausgefallenen ausgleichen. Die medizinische Rehabilitation unterscheidet sich von der akutmedizinischen Behandlung dadurch, dass damit nicht akute Gesundheitsstörungen, sondern deren langfristigen Auswirkungen bekämpft werden. Da rehabilitationsspezifische Leistungen in ihren Zielsetzungen fließend ineinander übergehen, ist der Aspekt der medizinischen Rehabilitation eindeutig herauszuarbei-

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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ten. Dazu zählen beispielsweise Schulungen von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Behindertenselbsthilfe und Publikationen zu folgenden Themen:

-

Hilfsmittelversorgung und -handhabung

-

PatientInnen über Auswirkungen von Funktionseinschränkungen vorbereiten und diesen Auswirkungen möglichst entgegenwirken.

-

Bewegungsübungen, die eine Funktionsbeeinträchtigung lindern helfen

Es können auch Aspekte der beruflichen Rehabilitation einfließen. Maßnahmen, deren inhaltliche Schwerpunkte der Prävention und/oder der Akutmedizin zugehörig sind, werden aus dem Titel nicht gefördert. Bei allen Einzelvorhaben muss ein zu begründendes Bundesinteresse bestehen. Eine gute Orientierung für Maßnahmenthemen bieten bspw. § 26 SGB IX (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) und § 31 SGB IX (Hilfsmittel).

3. 1. 1

Medizinische vs. soziale Rehabilitation

Zu dieser Überschrift könnten Sie anmerken, dass eine scharfe Trennung zwischen Maßnahmen zur medizinischen und zur sozialen Rehabilitation in der Selbsthilfe sehr häufig nicht möglich ist. In die Betreuung und Beratung von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (z. B. peer counselling) fließen beide Aspekte mit ein. Wenn man die Selbsthilfearbeit in ihrer Gesamtheit betrachtet, haben Sie sicherlich Recht. Da der BMAS-Titel jedoch auf den Bereich medizinische Rehabilitation beschränkt ist, sollten Sie Ihre Maßnahmen dementsprechend konzipieren. Als Beispiel sei hier der Bereich Hilfsmittel angeführt. Zur medizinischen Rehabilitation gehören Hilfsmittel gemäß der Auffassung des BMAS nur dann, wenn es sich um persönliche Hilfsmittel handelt (z. B. Hörgerät). Andere Hilfsmittel und MaßReferat Projektförderung Stand: März 2009

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nahmen - bspw. Vorrichtungen in öffentlichen Gebäuden für den barrierefreien Zugang oder die barrierefreie Nutzung - dienen der Förderung der sozialen Teilhabe einer bestimmten Personengruppe und sind nicht auf eine einzige Person - im Gegensatz zum individuell angepassten Hilfsmittel - zugeschnitten. Maßnahmen der sozialen Rehabilitation ergänzen die der medizinischen Rehabilitation bspw. um folgende Themen im Rahmen der Selbsthilfearbeit: 

persönlicher Umgang mit der Erkrankung



Umgang des sozialen Umfelds mit der Erkrankung



Hilfen zur Vermeidung sozialer Isolation



Hilfen zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen

Maßnahmen, die diese Themen beinhalten, können unter dem von uns betreuten BMG-Titel „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“10 gefördert werden.

3. 1. 2

Medizinische Rehabilitation vs. Prävention

Neben der Akut-Medizin und der sozialen Rehabilitation als Schwerpunktthemen schließt das BMAS auch die Förderung des Bereichs Prävention aus. Auch hier sei auf den BMG-Titel „Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen“ als Alternative verwiesen.

10

vgl. unseren Leitfaden zur Projektförderung im Sammelantragsverfahren bei der BAG SELBSTHILFE, Band I

Referat Projektförderung Stand: März 2009

13

Während die Abgrenzung von primärer (Krankheitsverhütung) und sekundärer Prävention (Früherkennung) zur medizinischen Rehabilitation (Begrenzen und Ausgleichen von Krankheitsfolgen) nicht problematisch sein dürfte, kann es bei der tertiären Prävention (Verhütung der Krankheitsverschlechterung und Vorbeugung von Folgeerkrankungen) und Rehabilitation Überschneidungen geben. Anhaltspunkte für die Unterscheidung können folgende Definitionen liefern: „Tertiäre Prävention überlappt zum Teil mit Rehabilitation, ist aber nicht mit ihr identisch, da Rehabilitation eine drohende oder bestehende Behinderung einschließlich chronischer Krankheiten voraussetzt.“11 „Tertiäre Prävention und Rehabilitation überschneiden sich teilweise. Während Maßnahmen der tertiären Prävention rein krankheitsorientiert sind, zielt die Rehabilitation darauf ab, Kranke zu einem Leben mit Krankheit oder Behinderung zu befähigen („bedingtes Gesundsein").“12

Als Beispiele für tertiäre Prävention werden Frühmobilisation nach Herzinfarkt oder Schlaganfall und Verhinderung einer terminalen Niereninsuffizienz bei Diabetes genannt. Zugegebenermaßen ist der BMAS-Titel nicht einfach zu fassen. Dennoch sollten Sie sich nicht abschrecken lassen, sich mit der Thematik zu befassen und die Beantragung von Fördermitteln zu erwägen bzw. auch tatsächlich durchzuführen. Wir stehen Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

11

aus: Praxiskommentar von Harry Fuchs zu § 3 SGB IX Prävention, erschienen in: Dietrich Bihr, Harry Fuchs, Dieter Krauskopf, Hans-Günther Ritz (Hg): SGB IX - Kommentar und Praxishandbuch. Asgard Verlag, 1. Auflage Dezember 2004, ISBN 3-537-56399-X; abgedruckt in: http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/150 12 aus: http://www.richtigfit.de/rf/lexikon/p/praevention/ (Seite des Deutschen Olympischen Sportbundes)

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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3. 1. 3

Bundesinteresse und Multiplikatorenwirkung

Die Projekte müssen thematisch von allgemeinem und Bundesinteresse sein. Daher können nur Bundesverbände Projektanträge stellen. Es sollte ein echter Bedarf an der bundesweiten Vermittlung der Themen bestehen (sachliche Begründung). Sie sollten also im Rahmen Ihrer Projektplanung prüfen, ob nicht bereits andere öffentliche Stellen, z. B. Krankenkassen, Informationen zu den geplanten Themen anbieten. Dies gilt natürlich auch für Schriften. Ein Bedarf besteht z. B. auch dann, wenn wichtige Informationen nur rudimentär oder weit verstreut zu bekommen sind. Sie würden dann z. B. als Expertin oder Experte aus eigener Betroffenheit heraus zum Thema medizinische Rehabilitation bei der von Ihnen vertretenen Behinderung / chronischen Erkrankung die Informationen gebündelt anbieten. Voraussetzung für die Erfüllung des Bundesinteresses und somit eine unabdingbare Fördervoraussetzung ist die bundesweite Multiplikatorenwirkung Ihres Projekts – sowohl bei einer Veranstaltung als auch bei einer Schrift. Bei den Veranstaltungen läuft dies im Wesentlichen auf die Schulung von ehrenamtlich Tätigen hinaus. Die TeilnehmerInnen an Tagungen bzw. Seminaren sollten aus mindestens fünf Bundesländern stammen, damit tatsächlich auch von einer bundesweiten Multiplikatorenwirkung gesprochen werden kann. Dass natürlich auch informeller Erfahrungsaustausch stattfindet, ist selbstverständlich und nachvollziehbar und steht der Förderfähigkeit nicht im Wege, solange dieser Bereich eine Veranstaltung nicht dominiert. Auch Schriften sollen eine bundesweite Multiplikatorenwirkung entfalten. Daher ist neben den bereits genannten Aspekten bei der Projektplanung auch die Verteilung zu berücksichtigen. Diese sollte zielgerichtet sein; neben den Betroffenen Ihres Verbandes (z. B. individuelle Mitglieder, Untergliederungen Ihres Verbandes) bieten sich bspw. Rehabilitationseinrichtungen an. Eine „wahllose“ Verteilung zur Auslage ist nicht im Sinne dieses Fördertitels. Referat Projektförderung Stand: März 2009

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3. 1. 4

Nicht-förderfähige Maßnahmen

Neben den bereits erwähnten Themenkreisen Akutmedizin, Prävention sowie soziale Teilhabe und Rehabilitation können zudem keine Eltern-, PatientInnen-, Betroffenenseminare u. Ä. gefördert werden, bei denen die Einzelfallberatung im Vordergrund steht und die somit lediglich einen individuellen Gewinn für die TeilnehmerInnen bieten, ohne dass diese als MultiplikatorInnen agieren. Ebenso wenig ist die Schulung im Umgang mit Alltagsgegenständen (z. B. Kurs zum Umgang mit dem PC) von Bundesinteresse. Es muss sich schon um Hilfsmittel handeln, die ganz konkret auf das jeweilige Krankheitsbild ausgerichtet sind und der Rehabilitation der von dieser Krankheit betroffenen Menschen dienen.

3. 2.

Rechtliche Grundlagen

Die Gewährung von Zuwendungen unter dem Fördertitel „Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ ist eine freiwillige Leistung des BMAS. Demnach besteht kein Rechtsanspruch auf Projektförderung. Dennoch spielt sich die Projektförderung nicht im rechtsfreien Raum ab. Sie unterliegt verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Die maßgeblichen Bestimmungen sind:

1. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 2. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) 3. das Bundesreisekostengesetz (BRKG) (und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften) Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Diese Bestimmungen können Sie im Anhang : Downloadliste durch Doppelklick auf die entsprechende Verknüpfung oder direkt vom geschützten Verbandsbereich unserer Homepage (http://bund.bag-selbsthilfe.de  Projektförderung, „Allgemeine Bestimmungen für eine Förderung“) herunterladen.

3. 2. 1

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Diese Bestimmungen sind für alle Beteiligten an der Projektförderung relevant. Sie führen auf, wie das verwaltungsmäßige Verfahren zu gestalten ist. Sie enthalten u. A. Regelungen wie Mitteilungspflicht gegenüber dem Zuwendungsgeber13, Gestaltung des Verwendungsnachweises etc. Im Verlauf dieses Bandes wird an verschiedenen Stellen Bezug auf die ANBest-P genommen. Beachten Sie daher bitte unbedingt diese Bestimmungen.

3. 2. 2

Die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A)

Diese Verordnung enthält Regelungen zur Ausschreibung und Freihändigen Vergabe von Aufträgen (Neufassung der VOL/A, Ausgabe 2006). Sie sind vor allem bei Druckaufträgen zu beachten. Durch Ausführungsbestimmungen ist die Freihändige Vergabe (Einholung von vergleichbaren Angeboten bei mindestens drei Anbietern) bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen (1. Abschnitt, § 3 Nr. 4 p, VOL/A). 13

die Sie auf Grund des Sammelantragsverfahrens uns, dem Referat PF, gegenüber zu erbringen haben. Referat Projektförderung Stand: März 2009

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So ist bis zu einem Netto-Auftragswert von 12.500,- Euro keine Ausschreibung erforderlich. Im Einzelnen gestaltet sich die Freihändige Vergabe im Förderbereich des BMAS folgendermaßen: 





 

3. 2. 3

Bei einem Auftragswert bis 5.000,- € (ohne MWSt) reicht die formlose Preisermittlung bei mindestens drei Unternehmen aus. Das Ergebnis muss nachvollziehbar sein, dazu gehört auch, dass die drei Angebote genannt werden, bzw. eine Aussage, ob überhaupt geliefert werden kann. Bitte fügen Sie das Ergebnis Ihrer Preisermittlung dem Antrag bei! Das Ergebnis muss zudem aktenkundig gemacht werden. Reichen Sie uns das Ergebnis Ihrer Preisermittlungen ein! Bei einem Auftragswert bis zu 12.500,- € (ohne MWSt) sind in der Regel drei schriftliche Angebote einzuholen. Die Preisermittlung ist aktenkundig zu machen. Sollten die (potenziellen) Auftragnehmer für die Erstellung ihrer Angebote eine finanzielle Gegenleistung verlangen, kann diese als Teil der Projektkosten im Antrag angesetzt werden. Bei einem Auftragswert über 12.500,- € (ohne MWSt) ist i. d. R. eine Ausschreibung erforderlich. Sollten Sie von einer öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung absehen wollen, müssen Sie Gründe dafür anführen. Mögliche Gründe finden Sie in VOL/A § 3. Stattdessen ist dann wie bei einem Auftragswert bis zu 12.500,- € (ohne MWSt) zu verfahren. Die Mehrwertsteuer ist bei Druckerzeugnissen mit 7 % zu berücksichtigen. Der Auftrag darf nur dem Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt werden.

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Bei allen Reisen im Rahmen Ihres Projekts – sei es bei denen der TeilnehmerInnen, ReferentInnen oder OrganisatorInnen – ist grundsätzlich das BRKG zu beachten. Es betrifft die Einzelansätze 

Übernachtung/Verpflegung



Fahrtkosten

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Zur Anwendung des BRKG erfahren Sie Einzelheiten im Abschnitt Finanzierung und im Dokument Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben sowie obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern (Spalte „BMAS“; zum Herunterladen siehe Anhang: Downloadliste).

3. 3

Die Projektabwicklung

Die Projektabwicklung erstreckt sich – von der Projektausschreibung bis zur Abgabe des Gesamtverwendungsnachweises – über etwa 2 ½ Jahre. Etwa in der Mitte dieses Zeitraums liegt das Projektjahr, in dem Sie Ihre Projekte durchführen. Ihre individuellen Vorbereitungen vor der Projektanmeldung sind hier nicht berücksichtigt. Wichtig: Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert!

3. 3. 1

Terminübersicht

Zur ersten Orientierung sind die Stationen der Projektabwicklung in folgender Tabelle dargestellt. Als Bezugsjahr soll das Projektjahr 2010 dienen. Termin14 Februar 2009 bis 29.05.2009 vor. bis März 2010

14

Aufgabe Projektausschreibung durch die BAG SELBSTHILFE Einreichung Ihrer Projektanträge bei der BAG SELBSTHILFE (ggf.) Einreichung Ihrer überarbeiteten Projektanträge15 bei der BAG SELBSTHILFE nach der Projektbesprechung im BMAS

Die Termine können sich von Jahr zu Jahr ein wenig ändern. Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Die bei der Projektbesprechung als förderfähig erklärten Projekte müssen noch formal beantragt werden. 15

Referat Projektförderung Stand: März 2009

19

Termin14 ca. 2 Monate nach Abschluss des Projekts 2010

Aufgabe Einreichung des Verwendungsnachweises bei der BAG SELBSTHILFE Bewilligungsschreiben, privatrechtlicher Zuwendungsvertrag, Durchführung der Projekte, Änderungsanzeigen, z. T. noch Verwendungsnachweise aus 2009, Projektanmeldungen für 2011 etc.

Diese Termine können von Jahr zu Jahr leicht variieren: Beachten Sie daher stets die Fristen, die wir Ihnen in unseren Mitteilungen setzen! Es ist wichtig, dass Sie die Fristen einhalten. Es mag auf den ersten Blick so scheinen, dass die Intervalle zwischen den einzelnen Terminen recht komfortabel sind. Bedenken Sie aber bitte, dass Ihre Projektunterlagen ggf. einer Nachbearbeitung und intensiven individuellen Beratung bedürfen, die Sie beim Zuwendungsgeber in dieser Form nicht bekommen würden. Außerdem müssen wir gegenüber dem BMAS auch Fristen einhalten. Sollten Sie die gesetzten Fristen nicht einhalten können, lassen Sie sie bitte nicht einfach verstreichen. Melden Sie sich, damit wir Absprachen treffen können. Damit ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sichergestellt! In den folgenden Abschnitten werden ausführlich die einzelnen Stationen der Projektabwicklung behandelt.

3. 3. 2

Projektausschreibung

Im Januar/Februar vor dem betreffenden Projektjahr16 erhalten Sie per Verbandsdienst eine Ausschreibung für Projekte, die unter dem BMAS-Titel „Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ gefördert werden können. 16

also z.B. im Februar 2009 für das Projektjahr 2010

Referat Projektförderung Stand: März 2009

20

Die Projektausschreibung stellt die Zielsetzungen, Fördervoraussetzungen und Formalia dar. Es fließen zudem Neuerungen ein, die sich aus der vorangegangenen Projektbesprechung und ggf. dem letzten Zuwendungsbescheid ergeben. Lesen Sie bitte die Projektausschreibung stets genau, auch wenn Ihnen das meiste bekannt vorkommen sollte. Wir bemühen uns, die Ausschreibung klar und nachvollziehbar zu formulieren. Sollten Sie etwas nicht verstehen, scheuen Sie sich nicht, uns zu fragen!

3. 3. 3

Einreichung Ihrer Projektanträge bei uns

Mit dem vorgeschriebenen Formular (siehe Anhang: Downloadliste) melden Sie Ihr Projekt bei uns an. Wenn Sie mehrere Projekte anmelden möchten, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag zu erstellen. Zudem ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizufügen. Auch dieses Formblatt finden Sie im Anhang: Downloadliste. Bitte beachten Sie die Antragsfrist! Bevor wir die Projektanträge ans BMAS weiterleiten, prüfen wir sie vor. Folgende Aspekte spielen bei der Vorprüfung eine Rolle: 

Passt das Projekt zu dem Fördertitel?



Sind alle wichtigen Unterlagen vorhanden?



Stimmt die Kalkulation (z. B. Beachtung des BRKG)?

Wenn Ihr Projekt nicht zum Titel „Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ passt, erhalten Sie nicht gleich eine Ablehnung: Zuvor prüfen wir, ob das Projekt ggf. durch einen anderen Zuwendungsgeber gefördert werden könnte. Aus diesem Grunde sind die Projektausschreibungen Referat Projektförderung Stand: März 2009

21



Förderung von zentralen Maßnahmen und Schriften im Bereich der medizinischen Rehabilitation (BMAS)



Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe und von Maßnahmen zur selbstbestimmten Lebensgestaltung behinderter Menschen (BMG)



Förderung von Maßnahmen nach § 31 Abs.1 Nr. 5 SGB VI (DRV)

i. d. R. zeitlich koordiniert. Sie verlassen unser Haus etwa zur selben Zeit und geben dieselbe Antragsfrist vor. Dennoch sollten Sie von vorneherein gezielt Ihren Antrag erstellen, d. h., ihn auf den passenden Fördertitel ausrichten. Die jeweilige Projektausschreibung hilft dabei. Ihre Unterlagen schicken Sie bitte per E-Mail ([email protected]) und postalisch zu Händen von Frau Altmann.

3. 3. 3. 1

Finanzierung17

Veranstaltungen

Das BMAS beteiligt sich an den 

Aufwendungen für Teilnehmer (Reisekosten)



Aufwendungen für Referenten (Reisekosten, Honorare) und



Aufwendungen des Veranstalters (Sachausgaben des Veranstalters wie Büromaterial, Porto etc.)

17

Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Diese Regelungen müssen Sie für den Projektantrag, den Sie im Falle einer positiven Begutachtung Ihrer Projektanmeldung stellen, beachten.

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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mit einer Zuwendung. Grundlage für die Berechnung der Zuwendung sind zum einen die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und zum anderen die pauschalierten Gesamtausgaben (d. h. mit Hilfe von Pauschalen kalkulierten Gesamtausgaben). Sie müssen beide Kalkulationen einreichen - die Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf dem Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan, die der pauschalierten Gesamtausgaben auf dem Antragsformular für Veranstaltungen (siehe Anhang: Downloadliste).

Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben: Hiermit sind die Ausgaben für die Teilnehmer und Referenten sowie die Sachausgaben gemeint, die durch die Veranstaltung tatsächlich ausgelöst werden. Tatsächlich bedeutet aber nicht, dass Sie die Ausgaben der Höhe nach uneingeschränkt kalkulieren dürfen: Sie müssen darauf achten, dass die kalkulierten Ausgaben auch zuwendungsfähig sind. D . h., dass das Bundesreisekostengesetz und die vom BMAS festgesetzten Honorarhöchstsätze zu beachten sind. Diese Kalkulation reichen Sie auf dem Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan ein. Die Summe der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben tragen Sie bitte zusätzlich bei Punkt f im Antragsformular für Veranstaltungen ein. Als Eigenmittel sind mindestens 10 % der Gesamtausgaben anzusetzen.

Kalkulation der pauschalierten Gesamtausgaben: Die Zuwendung bemisst sich i. d. R. nicht nach den tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, sondern nach bestimmten Pauschalen, die für die einzelnen Positionen zugrunde gelegt werden. Wenn bspw. die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Übernachtungskosten 60,-- € p. P. p. N. betragen, können in dieser Kalkulation hier als Pauschale nur 20,-- € p. P. p. N. Übernachtungsgeld zugrunde gelegt werden. Diese Kalkulation reichen Sie auf dem Formblatt Antragsformular für Veranstaltungen ein. Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Warum zwei Kalkulationen? Die einfachere von beiden Formen der Kalkulation ist die auf Grundlage der Pauschalen. Da die Zuwendungsgeber nach der Bundeshaushaltsordnung zu sparsamem und wirtschaftlichem Umgang mit Steuermitteln verpflichtet sind, soll durch die Prüfung der Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben festgestellt werden, ob die kalkulierten Gesamtausgaben tatsächlich vom Ansatz her zuwendungsfähig sind. Hinzu kommt, dass das BMAS grundsätzlich nur auf der Grundlage der jeweils niedrigeren Gesamtausgaben eine Zuwendung gibt: 

Sind die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Punkt f im Antragsformular für Veranstaltungen) niedriger als die pauschalierten Ausgaben, werden die erstgenannten als Grundlage für die Zuwendung herangezogen.



Sind die pauschalierten Ausgaben niedriger, bilden diese die Basis für die Zuwendung (vgl. die Punkte i und j im Antragsformular für Veranstaltungen).

Ausgaben:

Aufwendungen für die Teilnehmer 

Verpflegung: a) die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Bei der Berechnung der tatsächlichen Verpflegungsausgaben richten Sie sich bitte nach dem BRKG; als Orientierung gilt der Tagegeldsatz für volle Kalendertage gemäß BRKG (24,-- € p. P. für 24 Std. Abwesenheit vom Wohnort). Darüber hinausgehende Ausgaben sind zu begründen. (Kosten- und Finanzierungsplan) b) die pauschalierten Gesamtausgaben

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Hier ist als Berechnungsgrundlage maximal der Tagegeldsatz für volle Kalendertage gemäß BRKG (24,-- € p. P. für 24 Std. Abwesenheit vom Wohnort) anzuwenden. Der Anreise- und Abreisetag sind kalkulatorisch zu einem vollen Veranstaltungstag zusammenzufassen - es sei denn, beim Anreise- und Abreisetag handelt es sich jeweils um einen vollen Veranstaltungstag mit einer Veranstaltungsdauer von mindestens 8 Stunden einschließlich der Pausen (Antragsformular für Veranstaltungen). 

Übernachtung: a) die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Übernachtungskosten sind gemäß BRKG bis zu 60,-- € p.P.p.N. zuwendungsfähig; darüber hinausgehende Übernachtungskosten sind zu begründen. (Kosten- und Finanzierungsplan) b) die pauschalierten Gesamtausgaben Gefördert werden die Übernachtungskosten mit einem Übernachtungsgeld in Höhe von 20,-- € pro Person und Nacht (Antragsformular für Veranstaltungen).



Fahrtkosten: Für die Kalkulation der tatsächlichen, zuwendungsfähigen und pauschalierten Gesamtausgaben gilt gleichermaßen Folgendes (die wichtigsten Regelungen):  Zuwendungs- und erstattungsfähig sind Fahrten mit der DB in der 2. Klasse. Bei Bahnfahrten von mindestens 2 Stunden planmäßiger Fahrzeit (ohne Fahrzeiten für Zu- und Abgänge) und bei einem GdB von mindestens 50 % sind auch die Fahrten in der 1. Klasse zuwendungs- und erstattungsfähig. Wenn vorhanden, sind Spartarife, Bahncard etc. in Anspruch zu nehmen (Kosten- und Finanzierungsplan; im Antragsformular für Veranstaltungen: „sonstige Fahrtkosten“)  sog. kleine Wegstreckenentschädigung: Für die Benutzung des privateigenen PKW können pro km 0,20 € angesetzt werden. Für die komplette Dienstfahrt (zur und von der Veranstaltung) sind maximal 150,-- € zu-

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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wendungsfähig. Eine gesonderte Mitfahrerentschädigung gibt es nicht. (Kosten- und Finanzierungsplan; im Antragsformular für Veranstaltungen: „Fahrtkosten“)  sog. große Wegstreckenentschädigung: Nur bei besonderer Begründung und vorheriger schriftlicher Genehmigung ist die Anwendung der großen Wegstreckenentschädigung möglich: 0,30 € pro km, keine Mitfahrerentschädigung, ohne Höchstsatz, Sachschadenshaftung durch das fördernde Bundesministerium (Kosten- und Finanzierungsplan; im Antragsformular für Veranstaltungen: „sonstige Fahrtkosten“). Details zur Förderfähigkeit: Nr. 5.2.2 BRKGVwV. Dies ist das Verfahren der Beantragung:  Sie geben in Ihrem Antrag an, für wie viele Personen Sie die Anwendung der großen Wegstreckenentschädigung beantragen.  Wenn Ihre Maßnahme für eine Förderung vorgesehen ist und Sie die TeilnehmerInnen genau wissen, schicken Sie uns eine Liste mit den betreffenden TeilnehmerInnen samt Begründung (z. B. Merkzeichen -aG-).  Wir leiten Ihre Unterlagen zur Prüfung ans BMAS weiter.  Nach Eingang der Bewilligung durch das BMAS genehmigen wir Ihnen vorbehaltlich der später zu erbringenden Nachweise (z. B. Kopie des Schwerbehindertenausweises) die Anwendung der großen Wegstreckenentschädigung für die betreffenden TeilnehmerInnen. Um Ihnen und uns unnötige Arbeit zu ersparen, sollten Sie gut überlegen, ob TeilnehmerInnen hierfür überhaupt in Frage kommen. Außerdem führt die große Wegstreckenentschädigung nicht zwangsläufig dazu, dass Ihnen eine höhere Zuwendung gewährt wird.

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Aufwendungen für die Referenten Hinsichtlich Verpflegung, Übernachtung und Fahrtkosten gelten für Referenten dieselben Regelungen wie für Teilnehmer 

Referentenhonorare: Hier gelten Höchstsätze18:  bis zu 305,-- €: ganztägige Leitung mit Vorträgen etc.  bis zu 155,-- €: Referat mit anschließender Diskussion  bis zu 155,-- €: Arbeitsgruppenleitung Bei absehbaren Überschreitungen bitten wir um Rückmeldung bei uns.  Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher können mit den marktüblichen Honoraren kalkuliert werden. Wir behalten uns vor, Angebote von mehreren Dolmetschern anzufordern (Kosten- und Finanzierungsplan; Antragsformular für Veranstaltungen).

Aufwendungen des Veranstalters a) die tatsächlichen, zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Auch die Förderung von Aufwendungen für Büromaterial, Porto, Telefonate etc. können Sie beantragen (bitte in Einzelansätze aufschlüsseln, Formular Kosten- und Finanzierungsplan). Es gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. b) die pauschalierten Gesamtausgaben 25 % der pauschalierten Summe aus „Aufwendungen für die Teilnehmer“ und „Aufwendungen für die Referenten“ (Punkt d im Antragsformular für Veranstaltungen) können als Sachausgabenpauschale angesetzt werden.

18

Kurzbeschreibung; ausführlich in: Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben sowie obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern (Spalte „BMAS“; zum Herunterladen siehe Anhang: Downloadliste). Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Einnahmen: 

Eigenmittel: Es sind mindestens 10 % der tatsächlichen Gesamtausgaben anzusetzen.



Teilnehmerbeiträge: Es wird eine angemessene Selbstbeteiligung der Teilnehmer erwartet.



Drittmittel / sonstige Mittel: Projektbezogene Spenden, Krankenkassenzuwendungen (Projektförderung) u. Ä. sind ebenfalls anzugeben.

Es gilt das Prinzip der Subsidiarität, d. h., die in der Anmeldung eingestellten Eigen- und Drittmittel sind vorrangig für die Finanzierung des Projekts heranzuziehen.19

Schriften:

Ausgaben: 

Druck-, Layoutkosten: Der Kalkulation dieser Kosten ist das wirtschaftlichste von drei vergleichbaren Angeboten zugrunde zu legen. Falls für das Layout ein anderes Unternehmen in Betracht kommt als für den eigentlichen Druck, sind jeweils drei Angebote einzuholen (zur Form der Angebote siehe Abschnitt 3.2.2). Der Verzicht auf Einholung von mehr als einem Angebot ist zu begründen.



Honorare (z. B. für Autoren, Graphiker): Auch hier gilt das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Plausibilität. Wenden Sie sich mit Ihrem Auftrag an den freien Markt, sind auch hier drei vergleichbare Angebote einzuholen. Ist die Auftragnehmerin / der Auftrag-

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Eine Ausnahme bilden Zuwendungen von Aktion Mensch, die erst nach Verausgabung des öffentlichen Zuschusses an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt werden. Referat Projektförderung Stand: März 2009

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nehmer bspw. häufiger für Ihren Verband tätig und berechnet sie / er ein deutlich niedrigeres Honorar als auf dem freien Markt üblich, ist im Kosten- und Finanzierungsplan oder in einer gesonderten Erläuterung darauf hinzuweisen. 

Sonstige Kosten: Diese sind, wie bei den Veranstaltungen, zu spezifizieren.

Einnahmen: 

Eigenmittel: Die Eigenmittel müssen mindestens 10 % der Gesamtausgaben betragen.20



Drittmittel / sonstige Mittel: Projektbezogene Spenden, Krankenkassenzuwendungen (Projektförderung) u. Ä. sind ebenfalls anzugeben.

Hier gilt ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip.

3. 3. 3. 2

Checkliste: Projektanmeldung21

Wir bitten Sie um Einreichung folgender Unterlagen (zum Herunterladen siehe Anhang: Downloadliste):  Formblatt Antragsformular für Veranstaltungen oder  Formblatt Antragsformular für Schriften  mit ausführlicher Projektbeschreibung. Die verbindliche Gliederung für die Projektbescheibung finden Sie im Anhang: Downloadliste. Informationen zum Thema Qualitätssicherung finden Sie in den Dokumenten: 20

Zuwendungen von Aktion Mensch gelten als (Teil der) Eigenmittel. Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Diese Checkliste gilt demnach für den Projektantrag, den Sie im Falle einer positiven Begutachtung Ihrer Projektanmeldung stellen. 21

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- Hinweise zu Qualitätssicherungsmaßnahmen - Informationen zum Gender Mainstreaming  bei Veranstaltungen: (vorläufiges) Programm  bei Schriften: Inhaltsverzeichnis  Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan  bei Schriften: vergleichbare Angebote von mindestens drei Druckereien (zur Form der Angebote siehe Abschnitt 3.2.2)

3. 3. 4

Weiterleitung Ihrer Projektanmeldungen ans BMAS

Nach der Vorprüfung leiten wir alle Projektanmeldungen gesammelt an das BMAS weiter. Auf einer Projektliste sind zusätzlich alle Projekte mit dem angemeldeten Zuschuss und einer inhaltlichen Zusammenfassung aufgeführt. Wir sind auch hier an Termine gebunden. Daher werden auch unvollständige Anmeldungen weiter geleitet, wenn Sie der Bitte um Nachbesserung oder Ergänzung nicht rechtzeitig nachgekommen sind und uns die Stornierung Ihrer Anmeldung nicht rechtzeitig angezeigt haben. Allerdings kann eine Anmeldung auch nach der Weiterleitung noch storniert werden.

3. 3. 5

Projektbesprechung im BMAS

Die einzelnen Projekte werden vor Ort im BMAS besprochen. Wir setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass möglichst alle Projekte in die Förderung kommen. Da der Umfang der angemeldeten Zuschüsse stets höher ist als die verfügbaren Haushaltsmittel, können nicht alle Maßnahmen gefördert werden. So bleibt oft von denjenigen Maßnahmen, die doppelt, d. h. mit zwei Veranstaltungsterminen, ange-

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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meldet worden sind, eine Maßnahme unberücksichtigt. Gelegentlich betrachtet das BMAS einige Maßnahmen als nicht förderfähig, bspw. weil der Bezug zur medizinischen Rehabilitation nicht oder nicht eindeutig gegeben ist. Wenn nötig, wird gelegentlich ein geringerer Zuschuss als in der Projektanmeldung ausgewiesen in Aussicht gestellt. Falls nötig, stellen wir vorsorglich zu Beginn des Projektjahres einen Antrag auf Aufhebung des Verbots des vorzeitigen Maßnahmenbeginns, damit die früh terminierten Veranstaltungen begonnen werden können.

3. 3. 6

Einreichung Ihrer überarbeiten Projektanträge bei uns22

Wenn Ihr Projekt in vollem Umfang, inhaltlich und kalkulatorisch, für förderfähig erklärt worden ist, brauchen Sie vorerst nichts weiter veranlassen. Wird Ihnen aber die beantragte Zuwendung nicht in voller Höhe in Aussicht gestellt, müssen Sie uns einen kalkulatorisch überarbeiteten Antrag einreichen, der dokumentiert, wie Sie mit der Deckungslücke umzugehen gedenken (Antragsformular für Veranstaltungen / Antragsformular für Schriften, Kosten- und Finanzierungsplan). In unserer Mitteilung nennen wir Ihnen eine Frist, die Sie bitte beachten. Die Deckungslücke kann wie folgt geschlossen werden: 

Senkung der Ausgaben



Akquisition von Drittmitteln: Geben Sie bitte die Quelle und den Status an (beantragt, zugesagt, bewilligt).



Erhöhung der Eigenmittel

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Für das Projektjahr 2009 gilt noch die formale Unterscheidung von Projektanmeldung und Projektantrag (verschiedene Formulare). Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Die Eigenmittel dürfen nicht reduziert werden, auch nicht bei Senkung der Ausgaben. Inhaltliche Korrekturen (Änderungen, Ergänzungen bei der Projektbeschreibung und dem Programm) fügen Sie bitte auch bei. Unabhängig davon, ob bei Ihrer Schrift eine kalkulatorische oder inhaltliche Überarbeitung notwendig ist, ist nunmehr das Manuskript einzureichen.

3. 3. 7

Weiterleitung der überarbeiten Projektanträge ans BMAS

Die von uns vorgeprüften Projektanträge reichen wir mit einem Sammelantrag ans BMAS weiter (Sammelantragsverfahren).

3. 3. 8

Checkliste: Durchführung des Projekts

Beginnen Sie das Projekt erst dann, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid oder zumindest die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt!

Bei der Durchführung eines Projekts sind allerlei Dinge zu beachten. Hier weisen wir Sie speziell nur auf die Dinge hin, die Sie im Hinblick auf den späteren Verwendungsnachweis für Ihre Veranstaltung zur Zeit der Durchführung schon beachten müssen:  Referentenliste und Teilnehmerliste: Während der Veranstaltung sind diese beiden Listen zu führen und im Original dem Verwendungsnachweis beizufügen. Die verbindlichen Vordrucke finden Sie im Anhang: Downloadliste. Referat Projektförderung Stand: März 2009

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 Qualitätssicherung: Achten Sie bitte darauf, dass die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sie in Ihrem Antrag beschrieben haben, durchgeführt werden. Die Abweichungen sind später im Sachbericht zum Verwendungsnachweis darzulegen. Als ein Instrument der Qualitätssicherung bei Veranstaltungen ist ein TeilnehmerInnen-Feedback-Bogen sinnvoll. Einen Entwurf für einen solchen Bogen und für die spätere Auswertung der Fragebögen unter Gender-Aspekten stellen wir Ihnen im Anhang: Downloadliste zur Verfügung.

3. 3. 9

Zuwendungsbescheid, Bewilligungsschreiben, Zuwendungsvertrag

Wenn keine weiteren haushaltsbedingten Kürzungen anstehen23, erhalten wir den Zuwendungsbescheid vom BMAS. Sobald der Zuwendungsbescheid bei uns eingetroffen und von uns geprüft worden ist, erhalten Sie 

ein Bewilligungsschreiben



Kopie des Zuwendungsbescheides des BMAS



in zweifacher Ausfertigung einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag, der die Höhe der Zuwendung und alle relevanten Bestimmungen beinhaltet. Eine Ausfertigung schicken Sie uns bitte rechtsverbindlich unterschrieben zurück. Vorher ist eine Auszahlung der Zuwendung nicht möglich.



ein Formblatt „Zahlungsanforderung“, das Sie uns bitte vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zurückschicken. Dieses Formblatt kann auch von unserer Homepage heruntergeladen werden (vgl. Anhang:

23

Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist das i. d. R. auch der Fall.

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Downloadliste). Achten Sie bitte darauf, dass die Zuwendung innerhalb von zwei Monaten verausgabt werden muss. In der Praxis kann sich dieser Zeitraum wegen der Überweisungswege noch einmal verkürzen. 

ein Formblatt „Erklärung zu Belegen“, mit dem Sie bei Abgabe des Verwendungsnachweises bestätigen, dass die beigefügten Beleg-Kopien den Beleg-Originalen entsprechen und nur den im Verwendungsnachweis genannten Zuwendungsgebern zwecks Abrechnung vorgelegt worden sind. Zu den neuen Regelungen über die Belege vgl. Verbandsdienst 19/08.

Wir können die Zuwendungen vom BMAS erst dann abrufen, wenn ihm die Verwendungsnachweise des Vorjahres vorliegen. Es liegt also in Ihrem Interesse, Ihren Verwendungsnachweis fristgerecht bei uns einzureichen.

3. 3. 10

Änderungsmitteilungen

Jegliche Änderungen an Ihrem Projekt – sowohl inhaltlicher, organisatorischer als auch finanzieller Art – sind uns bei Bekanntwerden umgehend mitzuteilen. Dies ist im Zuwendungsvertrag auf der Basis von Nr. 5 ANBest-P geregelt. Es genügt also nicht, uns erst im Rahmen des Verwendungsnachweises in Kenntnis zu setzen, wenn der Änderungsumstand früher eingetreten ist.

3. 3. 11

Verwendungsnachweis

Die zweckbestimmte Verwendung der Zuwendung ist nach Beendigung des Projekts nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Sachbericht



zahlenmäßigen Nachweis

Hierfür sind die vorgeschriebenen Formblätter zu verwenden (siehe Anhang: Downloadliste). Zur Erstellung des Verwendungsnachweises beachten Sie bitte die Regelungen unter Nr. 6 ANBest-P, die Bestimmungen/Hinweise im Bewilligungsschreiben und Zuwendungsvertrag. Ihre Verwendungsnachweise prüfen wir gewissenhaft vor. Ggf. sind Korrekturen vorzunehmen oder Unterlagen (z. B. Belege) nachzureichen. Nach der Vorprüfung schicken wir den Gesamtverwendungsnachweis mit Ihren Verwendungsnachweisen ans BMAS.

3. 3. 11. 1

Checkliste: Verwendungsnachweis

Wir bitten Sie um Einreichung folgender Unterlagen (zum Herunterladen der Vordrucke siehe Anhang: Downloadliste):  Verwendungsnachweis Veranstaltungen oder  Verwendungsnachweis Schriften: Sachbericht: Stellen Sie bitte die erreichten Ziele den geplanten gegenüber (auch im Bereich Qualitätssicherung) und orientieren Sie sich an dem verbindlichen Gliederungsschema für den Sachbericht24. Gehen Sie bitte auch auf die wichtigsten Ausgabenpositionen ein.

24

Das Gliederungsschema für den Sachbericht ist erst für Projekte ab 2010 verbindlich. Dieses ist noch in Arbeit; es wird sich im Wesentlichen an das ebenfalls ab 2010 verbindliche Gliederungsschema für die Projektbeschreibung (Anhang: Downloadliste) orientieren. Für Projekte 2009 zieReferat Projektförderung Stand: März 2009

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 Belegliste Die Anforderungen und ein Muster finden Sie im Dokument Anforderungen an die Belegliste  Erklärung zu den Belegen, rechtsverbindlich unterschrieben  Referentenliste (ausgefüllt, von jeder Referentin / jedem Referenten unterschrieben)  Teilnehmerliste (ausgefüllt, von jeder Teilnehmerin / jedem Teilnehmer unterschrieben)

4.

Schlussbemerkungen

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesem Leitfaden einen Einblick in die Antragsabwicklung verschaffen. Er hat gewiss nicht alle Einzelfragen beantworten können – suchen Sie daher das Gespräch mit uns! Wir stehen Ihnen während der Geschäftszeiten zur Verfügung.

hen Sie bitte die Gliederungsfragen in den Formularen Projektanmeldung Veranstaltungen bzw. Projektanmeldung Schriften hinzu. Beachten Sie die Vorgaben bei Nr. 6 ANBest-P. Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Anhang: Downloadliste

Durch Doppelklick auf die folgenden Verknüpfungen können Sie die im Text genannten Dokumente (Bestimmungen, Formulare, Hinweise) vom geschützten Bereich unserer Homepage (http://bund.bag-selbsthilfe.de  Projektförderung) herunterladen:

I. Übersicht über alle Fördertitel:

Über die Zielsetzungen aller Fördertitel informiert die 

Projektförderung auf Bundesebene - Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung (Powerpoint-Präsentation)



Projektförderung auf Bundesebene - Förderstellen, Zielsetzungen, Abwicklung (Word-Dokument)

Welche Ausgaben zuwendungsfähig und welche Einnahmen obligatorisch sind, erfahren Sie hier: 

Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben und obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern

II. Förderung durch das BMAS:

1. Bestimmungen: 

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)



Die §§ 3 und 30 der Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen



Vergabe von Aufträgen auf Grundlage der VOL/A (Spalte „BMAS“)

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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Bundesreisekostengesetz (BRKG)



Verwaltungsvorschriften zum BRKG



Zuwendungs- und erstattungsfähige Ausgaben sowie obligatorische Einnahmen bei den unterschiedlichen Zuwendungsgebern (Spalte „BMAS“)

2. Anmeldung / Antrag: 

Antragsformular für Schriften



Antragsformular für Veranstaltungen



Gliederungsschema für die Projektbeschreibung



Kosten - und Finanzierungsplan



Hinweise zu Qualitätssicherungsmaßnahmen



Informationen zum Gender Mainstreaming

3. Durchführung einer Veranstaltung:

Ihre Zuwendung rufen Sie bitte mit dem Formular Zahlungsanforderung ab. Während Ihrer Veranstaltung haben Sie eine Referentenliste und Teilnehmerliste zu führen. Bitte achten Sie darauf, dass die ReferentInnen bzw. die TeilnehmerInnen unterschreiben. Benutzen Sie bitte nur die folgenden Vordrucke: 

Referentenliste



Teilnehmerliste

Zur Qualitätssicherung gehört auch die Befragung der TeilnehmerInnen. Hierzu stellen wir Ihnen die folgenden Entwürfe zur Verfügung: 

Fragebogen zur Beurteilung von Veranstaltungen durch die TeilnehmerInnen



Auswertung des Fragebogens zur Beurteilung von Veranstaltungen

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4. Abrechnung: 

Verwendungsnachweis Veranstaltungen



Verwendungsnachweis Schriften



Anforderungen an die Belegliste

Referat Projektförderung Stand: März 2009

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