Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des

January 26, 2018 | Author: Anonymous | Category: Wissenschaft, Geowissenschaften, Biogeographie
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Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes

Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz 22./23. Juni 2004, Berlin Dr. Beatrix Tappeser Bundesamt für Naturschutz

Die Umweltpolitik der EU • zielt auf ein hohes Schutzniveau

• beruht auf vier Grundsätzen  Vorsorge

 Vorbeugung  Vorrang der Ursprungsbekämpfung  Verursacherprinzip

Die Umweltpolitik der EU Das Vorsorgeprinzip wird angewendet in den Bereichen:  Umwelt  Verbraucherschutz  Gesundheitspolitik  Lebensmittelsicherheit

Das Vorsorgeprinzip und Regelungen zur Gentechnik  Cartagena Protokoll zur Biologischen Sicherheit  RL 2001/18/EG: Die Risikobewertung (UVP) erfolgt entsprechend dem Vorsorgeprinzip

 Novelle GenTG: Die Vorsorgepflicht wird konkretisiert durch Einhaltung von Anbauregeln (VO Gute Fachliche Praxis)

Schrittweise Ermittlung des Risikos Komplexität

Monitoring RL 2001/18/EG, Part C Neue EU-Verordnungen Freisetzungsbegleitende Sicherheitsforschung Experimentelle Sicherheitsforschung

Labor/Gewächshaus

Risikobewertung

Freilandversuche

Freisetzungsgenehmigung

Ende der befristeten Genehmigung

Landwirtschaftlicher Anbau Zeit

Inverkehrbringensgenehmigung

Das Vorsorgeprinzip wird angewendet, wenn a) die Datenlage für die Risikobewertung - unzureichend, - nicht eindeutig, - unsicher ist oder b) eine vorläufige Risikobewertung gezeigt hat, dass mit potenziell gefährlichen Auswirkungen zu rechnen ist.

Mögliche Wirkungen der Agro-Gentechnik Auskreuzung der Transgene Erhöhter Durchwuchs und Verwilderung Toxische Wirkung auf Nichtzielorganismen Neukombination bei Krankheitserregern

Kaskadeneffekte in Nahrungsketten

Änderung der Anbaupraxis

Änderung der Artenzusammensetzung Resistenzentwicklungen

Schutzgüter Natur und Umwelt  Allgemeine und Agro-Biodiversität  genetische Vielfalt (genet. Ressourcen, Sortenvielfalt)  Vielfalt der Arten und ihrer Funktionen  Vielfalt der Lebensräume und Ökosysteme

 Schutz von bes. gefährdeten / bes. geschützten Arten, Lebensräumen, Ökosystemen  Schutz von Nützlingen und Bestäubern

 Naturhaushalt in seinem Wirkungsgefüge

 Erhaltung einer gentechnikfreien / ökologischen Landwirtschaft

Handeln im Sinne der Vorsorge bedeutet  Echte Sicherheitsforschung  Allgemeine Anbauregeln  Abstandsregeln/Abstandsrichtwerte  GVO-Anbauverbot in und um Schutzgebiete  Anbauverbot für nicht koexistenzfähige GVO  Strikte Saatgutschwellenwerte

Forschungsbedarf  Ökologische Sicherheitsforschung  Definition eines ökologischen Schadens und Festlegung von Abbruchkriterien  Erstellen und Überprüfung von Regeln zur Guten Fachlichen Praxis  Untersuchungen zur Koexistenz in der Landwirtschaft Foto: Peter Pretscher Foto: Peter Pretscher

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