Pflegekonzept - Introseite - Ambulanter Pflegedienst mit Herz

January 18, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Ambulanter Pflegedienst mit Herz

-Pflegekonzept-

Version 2.1

PFLEGEKONZEPT

VOM

„AMBULANTEN PFLEGEDIENST MIT HERZ“

erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz

1.

Version 2.1

DARSTELLUNG UNSERES PFLEGEDIENSTES ______________________ 4 1.1. 1.2. 1.3. 1.4.

2.

-Pflegekonzept-

PFLEGELEITBILD ______________________________________________ ENTSTEHUNGSGESCHICHTE ______________________________________ ZIELE UNSERES PFLEGEDIENSTES _________________________________ ANSCHRIFT UND ERREICHBARKEIT _________________________________

4 4 5 5

DIE BETRIEBLICHE INFRASTRUKTUR _____________________________ 5 2.1. SÄCHLICHE AUSSTATTUNG _______________________________________ 6 2.2. RÄUMLICHE AUSSTATTUNG ______________________________________ 6 2.3. TECHNISCHE AUSSTATTUNG _____________________________________ 6 2.4. PERSONELLE AUSSTATTUNG _____________________________________ 7 2.5. SICHERSTELLUNG DER 24 – STUNDEN – ERREICHBARKEIT ________________ 8 2.6. QUALIFIKATION DER VERANTWORTLICHEN PFLEGEFACHKRAFT UND DEREN STELLVERTRETUNG _________________________________________________ 8 2.7. STELLENPLAN – QUALIFIKATION UNSERER MITARBEITER _________________ 8 2.8. PFLEGEFACHLICHE SPEZIALISIERUNG _______________________________ 9 2.9. KOOPERATIONSPARTNER________________________________________ 9 2.10. ORGANIGRAMM______________________________________________ 10

3.

UMFANG DER LEISTUNGSERBRINGEN ___________________________ 11 3.1. ERSTHAUSBESUCH UND ZUSAMMENARBEIT MIT ANGEHÖRIGEN ____________ 11 3.2. KÖRPERPFLEGE _____________________________________________ 11 3.2.1. Ziele der Körperpflege _____________________________________ 11 3.2.2. Die Körperpflege umfasst im einzelnen ________________________ 11 3.3. PROPHYLAKTISCHE MAßNAHMEN, DIE GGF. ERFORDERLICH SIND __________ 12 3.4. ERNÄHRUNG _______________________________________________ 12 3.4.1. Ziele der Ernährung _______________________________________ 12 3.4.2. Ernährung umfasst ________________________________________ 12 3.5. MOBILITÄT _________________________________________________ 12 3.5.1. Ziele der Mobilität _________________________________________ 12 3.5.2. Mobilität umfasst __________________________________________ 13 3.6. HAUSWIRTSCHAFTLICHE VERSORGUNG ____________________________ 13 3.6.1. Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung _______________________ 13 3.7. BEHANDLUNGSPFLEGE ________________________________________ 14 3.8. LEISTUNGEN NACH DEM PFLEGEGESETZ SGB XI______________________ 14 3.9. LEISTUNGSKOMPLEXE IN DER PFLEGE _____________________________ 14 3.10. BEHANDLUNGSPFLEGEN NACH ÄRZTLICHER VERORDNUNG NACH § 37 ABS. 1SGB V UND § 37 ABS. 2 SGB AUSSCHLIEßLICH DURCH PFLEGEFACHKRÄFTE ___________ 16 3.11. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN _____________________________________ 19 3.12. BERATUNGSLEISTUNGEN _______________________________________ 19

4.

ORGANISATION UNSERES PFLEGEDIENSTES _____________________ 20 4.1. ERSTHAUSBESUCH/NEUAUFNAHME _______________________________ 4.2. GESTALTUNG DES PFLEGEVERTRAGES _____________________________ 4.3. DIENST- UND TOURENPLANUNG __________________________________ 4.4. INTERNE KOMMUNIKATION ______________________________________ 4.5. DIENSTBERATUNGEN __________________________________________ 4.5.1. Tägliche Kommunikation ___________________________________

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20 20 21 21 21 22

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz 5.

-Pflegekonzept-

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QUALITÄTSSICHERUNG _______________________________________ 22 5.1. AUFBAU UNSERES QUALITÄTSMANAGEMENTS ________________________ 22 5.2. SCHRITTE DES PFLEGEPROZESSES _______________________________ 23 5.2.1. Schritt 1 – Informationssammlung ____________________________ 23 5.2.2. Schritt 2 – Problem- und Ressourcenerfassung __________________ 24 5.2.3. Schritt 3 – Festlegung der Pflegeziele _________________________ 24 5.2.4. Schritt 4 – Maßnahmenplanung ______________________________ 24 5.2.5. Schritt 5 – Intervention _____________________________________ 24 5.2.6. Schritt 6 – Evaluation ______________________________________ 24 5.3. PFLEGEDOKUMENTATION _______________________________________ 25 5.4. DAS EINGESETZTE PFLEGEMODELL DER 13 AEDL’S NACH MONIKA KROHWINKEL 26 5.4.1. Kommunizieren können ____________________________________ 27 5.4.2. Sich bewegen können _____________________________________ 27 5.4.3. Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten __________________ 28 5.4.4. Sich pflegen _____________________________________________ 28 5.4.5. Essen und Trinken ________________________________________ 28 5.4.6. Ausscheiden können ______________________________________ 29 5.4.7. Sich kleiden _____________________________________________ 29 5.4.8. Ruhen und Schlafen _______________________________________ 29 5.4.9. Sich beschäftigen _________________________________________ 30 5.4.10. Sich als Mann oder Frau fühlen ____________________________ 30 5.4.11. Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen ______________ 30 5.4.12. Soziale Bereiche des Lebens sichern ________________________ 30 5.4.13. Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen ____________ 30 5.5. PFLEGEÜBERLEITUNG _________________________________________ 31 5.6. DURCHFÜHRUNG VON PFLEGEVISITEN _____________________________ 32 5.7. KONZEPT ZUR EINARBEITUNG NEUER MITARBEITER ____________________ 32 5.8. DIE ENTWICKLUNG UND ÜBERARBEITUNG VON STANDARDS ______________ 33 5.9. ORGANISATION UNSERES INTERNEN QUALITÄTSZIRKELS ________________ 34 5.10. FORT- UND W EITERBILDUNG ____________________________________ 34 5.11. BEREITSTELLUNG VON FACHLITERATUR UND FACHZEITSCHRIFTEN _________ 34 5.12. BESCHWERDEMANAGEMENT ____________________________________ 35

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz

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Pflegekonzept

1. Darstellung unseres Pflegedienstes 1.1. Pflegeleitbild Das Pflegeleitbild beschreibt die Grundsätze unseres pflegerischen Handelns, gerichtet nach den Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens (Pflegemodell nach Monika Krohwinkel). Wir sind ein hoch motiviertes und engagiertes Team, das den Menschen individuell und nach seinen Bedürfnissen sowie Wünschen betreut. Bei allen unseren Bestrebungen, Zielen und Wünschen steht der Mensch stets im Mittelpunkt. Durch unser zielgerichtetes, wirtschaftliches Arbeiten wollen wir uns am bestehenden Markt etablieren, um Arbeitsplätze zu erhalten, Ausbildungsplätze zu schaffen und die Versorgung unseres Klientel’ s zu sichern. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet an regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen sowie Dienst- und Fallbesprechungen aktiv teilzunehmen, um die Ziele unseres Unternehmens zu erreichen. Unser Leitspruch „Pflege mit Herz“, ist an jeden Menschen gerichtet, unabhängig von Herkunft, Religion oder sozialen Aspekten.

1.2. Entstehungsgeschichte Am 01.05.1995 wurde durch Frau Monika Puff in der Rechtsform eines Einzelunternehmens der „Ambulanter Pflegedienst Monika Puff“ gegründet. Die Geschäftsräume des Unternehmens befanden sich zu dieser Zeit bis April 1997 in der Dr. Hufeland-Straße 29/08229 Plauen und darauf folgend bis August 2003 in der Jößnitzer Straße 54/08525 Plauen. Die Gründerin, Frau Monika Puff arbeitete seit 1969 als examinierte Krankenschwester und war seit 1985 in der häuslichen Pflege tätig. Im Januar 1998 gründeten Monika Puff und Kerstin Ziehr den „Ambulanten Pflegedienst Puff und Ziehr“. Aus der Rechtsform eines Einzelunternehmens wurde die Rechtsform einer GbR. Bis April 2009 befanden sich die Geschäftsräume in der Martin – Luther – Straße 56/08525 Plauen und anschließend in der Jößnitzer Straße 2 in 08525 Plauen. Aufgrund der Pensionierung von Frau Monika Puff, am 01.01.2010 ist aus der GbR die Rechtsform eines Einzelunternehmens unter dem Namen „Ambulanter Pflegedienst mit Herz“ geworden. Die Inhaberin ist Frau Kerstin Ziehr. Unser Pflegedienst ist anhand des Logos stets einfach zu erkennen. Dieses besteht aus einem roten Herz mit der Inschrift „Pflege mit“. Die Geschäftsräume unserer Firma befinden sich in der Stadtmitte und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie PKW gut erreichbar. Parkmöglichkeiten sind nahe liegend ausreichend vorhanden.

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In Plauen leben derzeit ca. 67.000 Menschen, davon sind ca. 17.000 über 65 Jahre alt (das entspricht ca. 25,4%). Wir pflegen in einem Umkreis von ca. 20 Km, im Stadtund Landkreis von Plauen.

1.3. Ziele und Aufgaben unseres Pflegedienstes Die wesentlichen Ziele aller pflegerischen Leistungen bestehen darin, den pflegebedürftigen Menschen ganzheitlich wahrzunehmen und umfassend unter Einbeziehung individueller Bedürfnisse, pflegerisch zu versorgen. Wir sind bestrebt die Pflege von kranken, alten, behinderten, pflegebedürftigen und/ oder sterbenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu sichern. Schwerpunkte der pflegerischen Versorgungen liegen im Bereich:  Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)  Kranken- und Behandlungspflege (SGB V)  Hauswirtschaftliche Versorgung  Pflege nach Bundessozialhilfegesetz (BSH  § 45b SGB XI Zusätzliche Betreuungsleistungen  Auf Wunsch von Privatpatienten Weitere Ziele sind die Existenzsicherung unseres Pflegedienstes und aller Mitarbeiter, sowie die Entwicklung eines kundenorientierten Unternehmens auf der Basis des wirtschaftlich Möglichen.

1.4. Anschrift und Erreichbarkeit Unser Ambulanter Pflegedienst ist eine selbstständig wirtschaftende Einrichtung mit eigenen Geschäftsräumen und folgender Anschrift: Ambulanter Pflegedienst mit Herz Jößnitzer Straße 2 08525 Plauen Wir sind über folgende Telefonnummern und Internetanwendungen erreichbar: Telefon: 03741/225722 Mobiltelefon: 0162/8840399 Fax: 03741/280383 E-Mail: [email protected] Homepage: www.pflegemitherz.de

2. Die betriebliche Infrastruktur Nachfolgend werden Aussagen zur sächlichen, räumlichen und technischen Ausstattung des Pflegedienstes mit Herz gemacht.

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2.1. Sächliche Ausstattung Unser Pflegedienst verfügt über entsprechend sächliche, d.h. räumliche und technische Ausstattung, um in unserem Unternehmensbereich alle Leistungen eines professionellen Pflegedienstes anbieten zu können. Die Räumlichkeiten unseres Unternehmens befinden sich in der ersten Etage eines Geschäftsgebäudes der Jößnitzer Straße 2, 08525 Plauen. Die Geschäftsräume sind durch einen Fahrstuhl erreichbar und von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 – 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit ist das Büro durch eine führende Pflegefachkraft besetzt. Außerhalb dieser Zeiten, in Notfallsituation sowie an Wochenenden und Feiertagen, ist jederzeit eine examinierte Bereitschaft über die Festnetznummer erreichbar.

2.2. Räumliche Ausstattung Folgende barrierefrei, gestaltete Räumlichkeiten stehen unserem Klientel sowie deren Angehörigen, Mitarbeitern und Besuchern zur Verfügung:        

Küche 2 Toiletten mit Nasszelle Personalraum Aufenthaltsraum mit Betreuung für Kinder und Jugendliche 2 Büro- und Verwaltungsräume Schulungsraum Lagerraum Empfangsbereich

2.3. Technische Ausstattung Die folgenden technischen Geräte und Hilfsmittel gehören zu unserer Ausstattung:            

3 feststehende Computer 3 mobile Computer Faxgerät Multifunktionsdrucker Kopierer 2 mobile Festnetztelefone mobiles Diensttelefon 13 PDA – Geräte mit jeweils einer Ladestation 6 Dienstfahrzeuge Waschmaschine Regalsystem und Transporthilfsmittel für das „Essen auf Rädern“ funktionelle Küchenzeile (mit Lebensmittelkühlschrank, Geschirrspüler, Kochfeld, Mikrowelle und Kaffeeautomat)  Medikamentenkühlschrank erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr Seite 6 von 35 überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

Ambulanter Pflegedienst mit Herz    





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2 abschließbare Medikamentenschränke verschließbarer Schlüsselkasten, unter Ausschluss von Publikumsverkehr 3 Umkleideschränke Pflegerelevante Arbeitsmittel: o Händedesinfektion in Form von Kittelflaschen o Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen o Flächendesinfektion o Handschutzcreme o Einmalschutzkittel o Einmalmundschutz o Verbandsmaterialien (Kompressen, Pinzetten, Binden, Pflaster) o Spritzbesteck Pflegehilfsmittel o verschiedene Inkontinenzmaterialien o Gehbänkchen o Katheterbestecks o Steckbecken o Toilettenstühle 6 Notfalltaschen mit folgendem Inhalt: o o o o o o o o o o o o o o



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Anzahl 1 1 1 2 2 3 6 1 2 2 2 2 2 1

Material Blutdruckmessgerät Blutzuckermessgerät Fieberthermometer Paar Einmalhandschuhe Holzspatel sterile Kompressen Alkoholtupfer Flächendesinfektion sterile Kanülen 10ml – Spritzen sterile Pinzetten Fleeceunterlagen Mundschutz Personenwaage ( in 3 von 6 Taschen)

Schutzkleidung o für die Frauen in Form von Kasacks o für die Männer in Form von Poloshirts

Die regelmäßige Wartung und Überprüfung der technischen Ausstattung übernehmen unsere führenden Pflegefachkräfte.

2.4. Personelle Ausstattung Es können Mitarbeiter mit folgenden Qualifikationen beschäftigt werden:  

examinierte Krankenschwestern /-pfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin /-pfleger

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz    

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Kinderkrankenschwestern /-pfleger staatlich anerkannte Altenpflegerin /-pfleger Pflegehilfskräfte Bürokräfte

In unserem „Pflegedienst mit Herz“ werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit folgenden Qualifikationen beschäftigt:         

examinierte Krankenschwestern /-pfleger Kinderkrankenschwestern /-pfleger staatlich anerkannte Altenpflegerin /-pfleger Arzthelfer/-innen Krankenpflegehelfer/-innen Altenpflegehelfer/-innen Heilerziehungspfleger/-innen Bürokräfte Auszubildende

2.5. Sicherstellung der 24 – Stunden – Erreichbarkeit Während der bereits angegebenen Geschäftszeiten ist eine führende Pflegefachkraft zu erreichen. Außerhalb der Zeiten ist durch eine Rufumleitung eine Pflegekraft erreichbar. Die Rufumleitung wird vom Festnetztelefon auf das Mobiltelefon geschaltet, welches der betreffende Mitarbeiter während der Rufbereitschaft stets bei sich trägt. Wenn eine Pflegekraft für die Rufbereitschaft eingeteilt ist, dann ist stets eine Fachkraft für Fragen oder Notfälle erreichbar. Die Rufbereitschaft und Hintergrundbereitschaft der Fachkraft ist aus dem aktuellen Dienstplan zu entnehmen.

2.6. Qualifikation der verantwortlichen Pflegefachkraft und deren Stellvertretung Die Pflege wird durch unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft durchgeführt. Sie ist ausgebildete Altenpflegerin mit langjähriger Erfahrung im ambulanten Alten- und Krankenpflegebereich. Ihre eineinhalbjährige Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin mit 624 Stunden sowie die Fort- und Weiterbildung Behandlungspflege gemäß §30, Abs. 4 Nr. 2 SächsGfWBVO mit 200 Stunden absolvierte sie im BSW Reichenbach. Die stellvertretende Pflegefachkraft ist ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerin und seit drei Jahren in unserer Einrichtung tätig. Sie absolvierte die einjährige Weiterbildung zur Pflegedienstleiterin mit 460 Stunden in der Gemeinnützigen Ausbildungs- und Beratungsgesellschaft mbH Werdau 2009.

2.7. Stellenplan – Qualifikation unserer Mitarbeiter Wir legen bei der Auswahl der Mitarbeiter großen Wert auf fachliche und soziale Kompetenzen sowie auf Teamfähigkeit. Die Aufgaben und Kompetenzen der Mitarerstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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beiter sind in unseren Stellenbeschreibungen, welche regelmäßig überarbeitet werden, geregelt. Derzeit beschäftigen wir:  1 Gesundheits- und Krankenpflegerin 40,0 Stunden  2 Gesundheits- und Krankenpflegerin 30,0 Stunden  1 Gesundheits- und Krankenpflegerin 20,0 Stunden  2 Kinderkrankenschwester 25,0 Stunden  2 Altenpfleger/-innen 40,0 Stunden  1 Altenpfleger/-innen 20,0 Stunden  3 Altenpfleger/-innen 30,0 Stunden  2 Altenpfleger 35,0 Stunden  1 Krankenpflegehelferin 40,0 Stunden  1 Altenpflegehelferin 30,0 Stunden  3 Altenpflegehelferinnen 25,0 Stunden  1 Arzthelferin 25,0 Stunden  1 Arzthelferin 30,0 Stunden  1 Heilerziehungspflegerin 25,0 Stunden  1 Bürokraft 40,0 Stunden  3 Auszubildende 40,0 Stunden Aufgrund der dargestellten Personalstruktur ist es möglich, eine kompetente und bedarfsgerechte Pflege nach anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu erbringen. Leistungen der Behandlungspflege werden ausschließlich von examiniertem Personal erbracht.

2.8. Pflegefachliche Spezialisierung Unser Pflegedienst mit Herz ist auf kein bestimmtes Krankheitsbild festgelegt. Unser Bestreben ist es, den vielfältigen Krankheiten des Alters Rechnung zu tragen und den unterschiedlichen Bedürfnissen des Klientel’s gerecht zu werden. Dabei sind wir flexibel und für Neues offen. 2009 wurden 2 Mitarbeiterinnen im Bereich der Gerontopsychiatrie qualifiziert. Für die soziale Betreuung wurde ein Konzept erarbeitet, welches die Organisation von Einzel- und Gruppenbetreuung beschreibt. Seit 2005 bieten wir Palliativversorgung an.

2.9. Kooperationspartner Unsere Kooperationspartner sind:  AWO Plauen  Sanitätshaus „Thue-Med“  Apotheke am Mendelssohnplatz  AWO Auerbach  Volkssolidarität Chemnitz  Hospizdienst der Malteser  alle Teilnehmer vom Pflegenetzwerk Vogtlandkreis

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2.10. Organigramm

Die nachfolgende Abbildung zeigt den organisatorischen Aufbau unseres Pflegedienstes. Geschäftsführung Stellvertretende verantwortliche Pflegefachkraft

verantwortliche Pflegefachkraft

3.Pflegefachkraft

4.Pflegefachkraft

QM-Beauftragte

Verwaltung

Hygienebeauftragte

Pflegefachkräfte

Pflegehilfskräfte

Auszubildende

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3. Umfang der Leistungserbringen Leistungsbeschreibung

3.1. Ersthausbesuch und Zusammenarbeit mit Angehörigen       

Kontaktaufnahme zum Patienten/ Angehörigen und Terminvereinbarung zum Erstgespräch Informationssammlung im Erstgespräch beim Patienten möglichst in Zusammenarbeit mit den Angehörigen Zusammenstellung der zu erbringenden Leistungen in Zusammenarbeit mit den Angehörigen bei Abschluss des Pflegevertrages Einbeziehung der Angehörigen in den Pflegeprozess Zufriedenheit der Angehörigen mit unserer Pflege Vertrauen der Angehörigen in unserer Pflege Anleitung der Angehörigen zur Erhaltung der Selbständigkeit des Patienten in der häuslichen Umgebung

3.2. Körperpflege 3.2.1. Ziele der Körperpflege Die körperliche Pflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten des Pflegebedürftigen. Die Intimsphäre ist zu schützen und der Zeitpunkt der Körperpflege ist mit dem Pflegebedürftigen und seinen sozialen Umfeld abzustimmen. Die Pflegekraft unterstützt den selbstverständlichen Umgang mit dem Thema „ Ausscheiden/ Ausscheidungen“

3.2.2. Die Körperpflege umfasst im einzelnen 

Das Waschen, Duschen und Baden: dies beinhaltet ggf. auch den Einsatz von Hilfsmitteln, den Transport zur Waschgelegenheit, das Schneiden von Fingernägeln, bei Bedarf Kontaktherstellung für die Fußpflege, das Haare waschen und Trocknen, ggf. Kontaktherstellung zum/ zur Friseur/-in, Hautpflege



Die Zahnpflege Dies Umfasst insbesondere das Zähneputzen, die Prothesenpflege, die Mundhygiene



Das Kämmen Einschl. Herrichten der Tagesfriseur



Das Rasieren Einschl. der Gesichtspflege

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Darm- oder Blasenentleerung Einschließlich der Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung sowie Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung mit Kontinenztraining, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege, ggf. Wechseln der Wäsche. Bei Ausscheidungsproblemen regt die Pflegefachkraft eine ärztliche Abklärung an.

3.3. Prophylaktische Maßnahmen, die ggf. erforderlich sind    

Pneumonieprophylaxe Dekubitusprophylaxe Parodontitis- und Soorprophylaxe Obstipationsprophylaxe

3.4. Ernährung 3.4.1. Ziele der Ernährung 

Im Rahmen der Planung von Mahlzeiten und der Hilfen bei der Nahrungszubereitung ist eine ausgewogene Ernährung anzustreben. Der Einsatz von speziellen Hilfsmitteln ist zu fördern und zu ihrem Gebrauch anzuleiten. Der Pflegebedürftige ist bei der Essens- und Getränkeauswahl, der Zubereitung und Darreichung sowie bei Problemen der Nahrungsaufnahme zu beraten. Bei Nahrungsverweigerung ist ein differenzierter Umgang mit den zugrunde liegenden Problemen erforderlich.

3.4.2. Ernährung umfasst 



das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung; hierzu gehören all Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die aufnahmen von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z.B. portionsgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck Hygienemaßnahmen wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/ Wechsel der Kleidung

3.5. Mobilität 3.5.1. Ziele der Mobilität 

Ziel der Mobilität ist u.a. die Förderung der Beweglichkeit in der häuslichen Umgebung. Dazu gehört auch die Förderung einer sicheren Umgebung durch eine regelmäßige Überprüfung des Wohnumfeldes in Bezug auf erforderliche Veränderungen( z. B. Haltegriffe )und eine gezielte Beobachtung des Pflegebedürftigen in seiner Umgebung. Unter dem Sicherheitsaspekt ist ggf. eine Beratung über Vorkehrungen für Notfälle und ihren Ein-

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satz (z.B. Notrufsystem, Schlüsseldepot) erforderlich. Die Anwendung angemessener Hilfsmittel erleichtert den Umgang mit Bewegungsdefiziten. Beim Aufstehen und Zubettgehen sind Schlafgewohnheiten, Ruhebedürfnissen und evtl. Störungen angemessen zu berücksichtigen. Das gewohnte Bett ist entsprechend den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen solange wie möglich zu erhalten. Die Angehörigen sind auf fachgerechte und schlafstörungsarme Lagerung hinzuweisen.

3.5.2. Mobilität umfasst 

das Aufstehen und Zubettgehen sowie das Betten und Lagern:

das Aufstehen und Zubettgehen beinhaltet auch Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, z.B. Prothesen. Das Betten umfasst die Beurteilung der sachgerechten Ausstattung des Bettes mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen. Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb / außerhalb des Bettes ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontraktur vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen. 

das Gehen-, Stehen-, Treppensteigen; diese umfassen das Bewegen im Zusammenhang mit den Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dazu gehört beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Pflegebedürftigen zum Aufstehen und sich Bewegen.



das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung dabei sind solche Verrichtungen außerhalb der Wohnung zu unterstürzen, die für die Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause unumgänglich sind und das persönlich Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordern ( z.B. organisieren und planen des Zahnarztbesuches).



das An- und Auskleiden dies umfasst auch die Auswahl der Kleidung gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen sowie ggf. ein an- und Ausziehtraining.

3.6. Hauswirtschaftliche Versorgung 3.6.1. Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung  

ist die Förderung der Fähigkeit zur Selbstversorgung in einer hygienegerechten Umgebung, das Einkaufen der Gegenstände des täglichen Bedarfs,

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz     

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das Kochen; einschließlich der Vor- und Zubereitung der Bestandteile der Mahlzeiten, das Reinigen der Wohnung in Bezug auf den allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen, das Spülen einschließlich Einräumen des Geschirrs und Reinigung des Spülbereiches, das Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung; dies beinhaltet die Pflege der Wäsche und Kleidung, das Beheizen der Wohnung einschl. der Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials in der häuslichen Umgebung

3.7. Behandlungspflege 

Behandlungspflegerische Leistungen des Pflegedienstes umfassen die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die auf der Grundlage einer medizinische Indikation im Rahmen eines individuellen Behandlungsplanes aufgrund der von der jeweiligen Krankenkasse genehmigten ärztlichen Verordnung durch dazu geeignete Pflegefachkräfte durchgeführt und ordnungsgemäß dokumentiert werden.

Zur Einhaltung dieser Leistungserbringung werden regelmäßig Pflegevisiten und Pflegeeinsätze nach § 37(3) durch die Pflegedienstleitung durchgeführt und protokolliert.

3.8. Leistungen nach dem Pflegegesetz SGB XI      

Alle Leistungen, welche die Kranken- und Körperpflege im häuslichen Bereich betreffen Verhinderungspflege (Urlaubsvertretung für Pflegende, 28 Tage im Jahr) Palliativversorgung (SAPV)/Sterbebegleitung auf Wunsch des Klienten und deren Angehörigen mit Einbeziehung der Malteser Beratungsbesuche bezüglich der Pflegestufe Hausnotrufservice Abrechnung mit allen gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen

3.9. Leistungskomplexe in der Pflege Leistungskomplex 1

Leistungsart

Leistungsinhalt

Punkte

Kleine Morgen/Abendtoilette

250

2

Kleine Morgen/Abendtoilette

1. Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Teilwaschen 4.Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen 1. An-/Auskleiden 2. Teilwaschen 3.Mundpflege und Zahnpflege

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200

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3

Große Morgen/Abendtoilette

4

Große Morgen/Abendtoilette

5

Betten/Lagern

6

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

7

Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)

8

Darm- und Blasenentleerung

9

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (Begleitung bei Aktivitäten)

10

11

Beheizen der Wohnung

12

Reinigen der Wohnung

13

Wechsel und Waschen der Kleidung

-Pflegekonzept-

Version 2.1

4. Kämmen 1. Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes 2. An-/Auskleiden 3. Waschen/Duschen/Baden 4. Rasieren 5.Mundpflege und Zahnpflege 6. Kämmen

450

1. An-/Auskleiden 2. Waschen/Duschen/Baden 3. Rasieren 4.Mundpflege und Zahnpflege 5. Kämmen 1. Bett machen/richten 2. Lagern/Mobilisieren 1.Mundgerechtes zubereiten der Nahrung 2. Hilfe beim aufsuchen und verlassen des Essenplatzes 3. Hilfe beim essen und trinken 4. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme 1. Aufbereitung der Sondennahrung 2. Verabreichung der Sondenkost 3. Hygiene im Zusammenhang mit der Verabreichung der Sondenkost 1. An-/Auskleiden 2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasenund/oder Darmentleerung 3. Teilwaschung 1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 2. Treppensteigen Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist, beinhaltet auch: An-/Auskleiden und Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung

400

1. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials 2. Heizen 1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches 2. Trennung und Entsorgung des Abfalls 1. Wechseln der Wäsche 2. Pflege der Wäsche und Kleidung

100

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100 250

80

100

70

600

90

360

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Einkaufen

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Zubereiten einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht Essen auf Rädern) Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit (Essen auf Rädern gefroren) in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen Pflegeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI PS I und II Pflegeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI PS III Erstbesuch

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16a

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17a

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-Pflegekonzept-

Version 2.1

3 Einräumen der Wäsche 1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes 2. das Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung 1. Kochen 2. Spülen 3. Reinigung des Arbeitplatzes

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1. Zubereitung 2. Spülen 3. Reinigung des Arbeitplatzes

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1. Zubereitung 2. Spülen 3. Reinigung des Arbeitplatzes

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1. Beratung 2. Hilfestellung 3. Bestätigung Beratungsbesuch 1. Beratung 2. Hilfestellung 3. Bestätigung Beratungsbesuch 1. Anamnese 2. Pflegeplanung 3. Beratung zum / Abschluss eines Pflegevertrages

Pflegestufe 1, 2 Pflegestufe 3

3.10. Behandlungspflegen nach ärztlicher Verordnung nach § 37 Abs. 1SGB V und § 37 Abs. 2 SGB ausschließlich durch Pflegefachkräfte mit der Zusatzvereinbarung der Ausführung der Leistungsgruppe 1 durch geeignete Pflegekräfte  Blutzuckermessung  bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes oder zur sogenannten intensivierten Insulintherapie nach ärztlichen Behandlungsplan, hierfür setzt unser Pflegedienst eigens erstellte Diabetikerprotokolle ein  Blutdruckmessungen  bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus nach ärztlichen Behandlungsplan, hierfür setzt unser Pflegedienst eigens erstellte Vitalwerteprotokolle ein erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz

-Pflegekonzept-

Version 2.1

 Medikamentengabe als Richten  von ärztlichen verordneten Medikamenten zur Selbsteinnahme ( 1 mal wöchentlich)  Medikamentengabe als Verabreichen  von ärztlich verordneten Medikamenten, insbesondere Tabletten, Augentropfen, Einreibungen, Suppositorien sowie Tinkturen zur Mundpflege (Infektionsbehandlung)  subkutane Injektion  Aufziehen, Dosieren und Einbringen ärztlich verordneter Medikamente  Richten von Injektionen  zur Selbstapplikation  Kälteträger auflegen  bei Patienten mit akuten posttraumatischen Zuständen, akuten entzündlichen Gelenkerkrankungen, postoperativen Zuständen  Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen  intramuskuläre Injektion  Aufziehen, Dosieren und Einbringen ärztlich verordneter Medikamente  Inhalation  von ärztlich verordneten Medikamenten mittels Inhalationshilfen  Überprüfen, versorgen von Drainagen  Kontrolle von Lage und Sekretfluss oder Laschen, Wechsel des Sekretbehälters  Flüssigkeitsbilanzierung  messen der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten mit kalibrierten Gefäßen  Katheter, Versorgung eines suprabubischen  Verbandswechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterverband und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, gegebenenfalls Wundversorgung und ärztlich verordneter Medikamente  Absaugen der oberen Luftwege  Blasenspülung  bei Durchflussbehinderten Dauerkathetern infolge Pyurie oder Blutkoageln erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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-Pflegekonzept-

Version 2.1

 Dekubitusbehandlung  Versorgung von bis zu zwei Dekubitalulcera, hierfür setzt unser Pflegedienst eine Wundverlaufsbeschreibung ein  Dermatologisches Bad  als Medikamentengabe zur Behandlung von Hautkrankheiten  Instillation  als tropfenweises Einbringen ärztlich verordneter flüssiger Medikamente in Harnblase, Harnröhre oder Darm  Einlauf, Klistier, Klysma, Digitale Enddarmausräumung  bei nicht anders zu behandelnder Obstipation  Kompressionsverband anlegen  bei mobilen Patienten zur Abheilung von Ulcera und / oder zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lymphabflusses  Stomabehandlung  Urostoma, Anus Praeter bei akuten entzündlichen Veränderungen mit Läsionen der Haut  Verbände, stützende und stabilisierende  anlegen, zur unterstützenden Funktionssicherung der Gelenke z.B. bei Distorision, Kontusion und Erguss  Wundverbände  anlegen, wechseln, von Verbänden, Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung- auch Wundreinigungsbad, spülen von Wunden, Versorgung von Wunden unter aseptischen Bedingungen, hierfür setzt unser Pflegedienst eine Wundverlaufsbeschreibung und Wundeinschätzung ein  Zentraler Venenkatheter  Pflege, Verbandswechsel, Inspektion der Punktionsstelle  Dekubitusbehandlung  Versorgung von mehr als zwei Dekubitalulcera, hierfür setzt unser Pflegedienst eine Wundverlaufsbeschreibung und Wundeinschätzung ein  Trachealkanüle  Wechsel und Pflege  Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung bei neurogener Blasenentleerungsstörung oder myogener chronischer Restharnbildung  Bronchialtoilette

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-Pflegekonzept-

Version 2.1

 therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten/tracheotomierten Patienten, z.B. mit physiologischer Kochsalzlösung, gegebenenfalls unter Zusatz von Sekretolytika – Bronchiallavage

 intravenöse Infusionen  wechseln und erneutes Anhängen der Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren und zentralen venösen Zugang oder das ärztlich punktierten Port – a– cart zur Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung  Katheterisierung der Harnblase  entfernen oder wechseln des transurethralen Dauerkatheters zur Ableitung des Harns  Magensonde  legen und wechseln einer Verweilsonde durch die Nase/den Munde zur Sicherstellung der enteralen Ernährung  Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung  Anpassung und Überprüfung der Einstellung des Beatmungsgerätes an Vitalparameter  spezielle Krankenbeobachtung  kontinuierliche Kontrolle und Dokumentation der Vitalzeichen und Körperzustände  Grundpflege  Hauswirtschaftliche Versorgung  Haushalthilfe

3.11. Zusätzliche Leistungen 



für folgende Leistungen werden 0,22€ pro Minute berechnet: o Hauswirtschaftliche Versorgung/ Reinigung der Wohnung o Lieferung Essen auf Rädern o Erledigung von Einkäufen o Spazier- und Apothekengänge Vermittlung von Dienstleistungen (z.B. Friseur, Fußpflege)

3.12. Beratungsleistungen Unsere Beratungsleistungen umfassen: 

alle pflegefachlichen Fragen, damit zusammenhängend Antrag auf Pflegeleistungen SGB XI und SGB V

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz           

-Pflegekonzept-

Version 2.1

Möglichkeiten der Antragstellung auf Sozialhilfeleistungen sowie über Umbaumaßnahmen im eigenen Wohnumfeld Möglichkeiten der Unterstützung zu Hause ( Ambulante Pflege, Haushaltshilfen, medizinische Versorgung), Angebote bzw. Möglichkeiten der Demenzbetreuung Angebote der Hospizhilfe über Hilfsmittel zur selbständigen Lebensführung (z.B. Hausnotruf, Inkontinenzversorgung), über Leistungen in teilstationären Einrichtungen (z.B. Tagespflege, Kurzzeitpflege), über Betreutes Wohnen und andere Wohnformen im Alter, über Angebote zur Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen (z.B. Verhinderungspflege), zum Umgang mit demenziell erkrankten Menschen, zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Vermittlung von Physio - und Ergotherapie

4. Organisation unseres Pflegedienstes 4.1. Ersthausbesuch/Neuaufnahme Zur Aufnahme eines neuen pflegebedürftigen Klienten in unsere Einrichtung führt die Pflegedienstleitung in der häuslichen Umgebung einen Ersthausbesuch durch. Während des Gespräches werden sowohl Klient als auch die Angehörigen zur Information sowie Informationssammlung einbezogen. Für unser Aufnahmegespräch hat unsere Einrichtung ein Protokoll (Erstaufnahme/Anamnese), angelehnt an Monika Krohwinkel’s 13 AEDL’s erstellt. Für die Pflegeprozessplanung werden vorhandene Ressourcen und Fähigkeiten unter Berücksichtigung der aktivierenden Pflege aufgenommen und der ermittelte Pflegebedarf unter Berücksichtigung der Kundenwünsche festgelegt. Es wird festgelegt welche Leistungen innerhalb des Pflegeprozesses durch den Klienten, durch Angehörige, den Pflegedienst oder andere Pflegepersonen erbracht werden können. Die Klienten und dessen Angehörige werden über Leistungen der Pflegeversicherung, Tätigkeiten, Preise, Hilfsmittel und alle anderen Hilfsangebote informiert. Die Leistungen sowie deren erwünschte Einsatzzeit vom Pflegedienst werden vom Klient festgelegt. Die besprochenen Leistungen werden im Pflegevertrag niedergeschrieben und dem Klient zur Unterschrift ausgehändigt. Ein Duplikat dieses Vertrages wird beim Klient hinterlegt, zusammen mit einer individuellen Patientenakte. Eine Schlüsselübergabe durch Klienten oder deren Angehörige wird vom Pflegedienst entsprechend in einem Protokoll festgehalten. Über die Erreichbarkeit unseres Unternehmens werden der Klient und dessen Angehörige umfassend informiert. (alle notwendigen Kontaktdaten sind auch in der Klientenakte hinterlegt) Es werden die benötigten Hilfsmittel sowie medizinisch notwendigen Verordnungen aufgenommen und anschließend mit dem Hausarzt des Klienten abgeklärt.

4.2. Gestaltung des Pflegevertrages erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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Version 2.1

Die Entstehung unseres Pflegevertrages beruht auf Informationssammlungen von Musterverträgen, die durch Pflegekassen gestellt werden. Aus diesen Daten haben wir im Laufe der Jahre unseren individuellen Pflegevertrag auf unsere Einrichtung angepasst. Im Vertrag werden alle rechtlich relevanten und pflegerelevanten Formalitäten geregelt.

4.3. Dienst- und Tourenplanung Die Dienst- und Tourenplanung ist darauf ausgerichtet, die weitgehende Kontinuität der pflegerischen Arbeit durch die feste Zuordnung von Pflegekräften und Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dienstpläne und deren Tourengestaltung werden in der Regel einen Monat im Voraus von den stellvertretenden Pflegedienstleiterinnen erstellt. Es gibt 2 Dienstpläne jeweils für Fach- und Hilfskräfte. Bei der Planung wird insbesondere auf die ausreichende Anzahl von Pflegefachkräften geachtet, um eine Sicherstellung der Klienten in Notfallsituationen zu gewährleisten. Des Weiteren wird zur Sicherstellung eine Pflegefachkraft für die Hintergrundbereitschaft eingeteilt, sodass eine verhinderte Pflegefachkraft jederzeit ersetzt werden kann. Die Einsatzpläne werden täglich von der leitenden Pflegefachkraft an einer für jeden ersichtliche Einsatztafel erstellt. Aus dieser geht hervor, welche Klienten, an welchem Tag jeder einzelne Mitarbeiter zu versorgen hat. Die Touren sind von 1-14 nummeriert. Diese Einsatz- und Tourendaten werden auf die Software „ACS Ambulance“ übertragen und sind durch einen Datenaustausch mit den 13 PDA’s für jeden einzelnen Mitarbeiter abrufbar. Die Einsatzzeiten und die zu erbringenden Leistungen sind im PDA für jeden einzelnen Klienten hinterlegt und während des Pflegeprozesses abzurufen .Zusätzlich erbrachte Leistungen können im PDA hinzu gefügt werden, Medikamente setzen, Büroreinigung und Arztgänge. Die erfassten Daten werden während des Datenaustausches zwischen PDA und PC importiert/exportiert, sodass für die Pflegedienstleitung alle erbrachten Leistungen und Zeiten der jeweiligen Mitarbeiter abrufbar sind sowie als Tourenplan ausgedruckt werden können.

4.4. Interne Kommunikation 4.4.1. Dienstberatungen In unserer Einrichtung finden Dienstberatungen 1- bis 2-mal monatlich Dienstag oder Donnerstag für alle Mitarbeiter statt. Die Bekanntgabe einer stattfindenden Dienstberatung erfolgt in der Regel 1-2 Monate vorher. Vor der Beratung wird durch die führende Pflegefachkraft ein Protokoll mit Tagesordnungspunkten erstellt. Dieses ist von den anwesenden Teilnehmern zu unterzeichnen. Die Dienstberatung wird von der führenden Pflegefachkraft oder deren Stellvertretung geleitet. Inhalte bilden hier insbesondere die Weitergabe von speziellen Informationen zu Neuerungen und Veränderungen von Standards, Verfahrensanweisungen und anderen Richtlinien. Es werden auftretende Fragen bezüglich der Pflege und Betreuung der Klienten geklärt und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht (nach dem PDCA – Zyklus). Alle besprochenen Inhalte werden schriftlich in einem Protokoll festgehalten und für alle nicht anwesenden Mitarbeiter an unserer zentralen Pinwand zur Unterschrift veröffentlicht. erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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4.4.2. Tägliche Kommunikation Zur Sicherstellung der Informationsweitergabe werden durch alle Mitarbeiter täglich über alle relevanten, die Pflegebedürftigen betreffenden Sachverhalte schriftlich informiert. Um den Informationsfluss zu gewährleisten haben wir in unserem Pflegedienst folgende Vorgehensweise:  Der tägliche Informationsaustausch zwischen dem Pflegepersonal und der Pflegedienstleitung sowie dem Pflegepersonal untereinander (z.B. bei Schichtwechsel) wird durch einen zentral gelegenen Übergabeordner 1 gesichert. Dort werden alle wichtigen Informationen zur Dienstübergabe niedergeschrieben und durch die verantwortliche Pflegefachkraft sowie das betreffende Personal nach gelesener Information gegengezeichnet. Wenn ärztliche Anordnungen z.B. per Telefon niedergeschrieben wurden, sind diese in ein entsprechendes Protokoll in der Klientenakte von der betreffenden Pflegefachkraft zu übertragen.  Ein ausliegender Terminkalender dient dazu, dass das nicht zu versorgende oder zusätzlich zu versorgende Klientel auf einen Blick zu erfassen. Dadurch wird vermieden, dass Klienten vergessen oder nicht notwendige Einsätze erbracht werden.  Der ausliegende Übergabeordner 2 beinhaltet Informationen über den Ablauf der Pflege bei jedem einzelnen Klienten. Dort sind die zu erbringenden Leistungen sowie Uhrzeiten und eventuelle Gewohnheiten beschrieben. Dieser Ordner soll der Erleichterung des Personals dienen, um bei neu zu versorgenden Klienten oder bei geänderter Leistungserbringung informiert zu sein.  Darüber hinaus werden zur Informationsweitergabe herkömmliche Kommunikationswege wie Bereitschaftshandy, PDA-Gerät, Festnetzanschluss, Fax und SMS genutzt.

5. Qualitätssicherung 5.1. Aufbau unseres Qualitätsmanagements Unsere Einrichtung hat ihre Qualitätsunterlagen in vier Bereiche unterteilt. Es gibt einen Bereich A, welcher alle relevanten Protokolle und Unterlagen zu den Themen Dienstberatung sowie Fort- und Weiterbildungen enthält. Die betreffenden Ordner sind mit einem blauen A gekennzeichnet. Der Bereich B beinhaltet alle Unterlagen bezüglich unseres Qualitätszirkels, Pflegestandards, Pflegeleitbild, Pflegekonzept, Standards zur internen Qualitätssicherung, Klientelmanagement und Verfahrensanweisungen. Die jeweiligen Ordner sind mit einem roten B markiert. Im Bereich C befinden sich Unterlagen zum Umgang mit Betäubungsmitteln, Pflegevisiten und unser Beschwerdemanagement. Diese Ordner sind mit einem lila - C gekennzeichnet. Der Bereich D hält Unterlagen zum Personalmanagement und unserem Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter vor. Die relevanten Unterlagen sind mit einem grünen D gekennzeichnet.

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Mit diesem System wollen wir unserem Personal einen unkomplizierten Umgang mit den Unterlagen unseres Qualitätsmanagements ermöglichen. Ein farbiges Plakat hängt dazu in unseren Geschäftsräumen aus.

5.2. Schritte des Pflegeprozesses Wir pflegen nach folgendem Grundsatz: Nur geplante Pflege ist systematische, bewusste, bedürfnis- und ressourcenorientierte Pflege und entspricht den Anforderungen an das heutige Pflegeverständnis.

5.2.1. Schritt 1 – Informationssammlung Durch ein Erstgespräch werden direkte Daten. indirekte Daten sowie objektive und subjektive Daten des Klienten erfasst. Die direkten Daten werden durch eigene Beobachtungen, Aussagen von Angehörigen und insbesondere durch das Gespräch mit dem betreffenden Klientel erhoben. Zu den indirekten Daten zählen vor allem Arztanamnesen, schriftliche Unterlagen sowie Aussagen vom Hausarzt. Für die objektive Datensammlung werden der Puls, Gewicht, Größe und Blutzuckerwert erfasst. Die subjektiven Daten sind alle Empfindungen die der Klient äußert und deutet.

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5.2.2. Schritt 2 – Problem- und Ressourcenerfassung Probleme die nicht erkannt werden, können nicht angegangen werden und Ressourcen, die nicht erfasst werden, können nicht einbezogen und genutzt werden. Alle Pflegeprobleme sind bei dem Erstbesuch zu ermitteln um den Hilfebedarf einzuschätzen. Das gleiche gilt für die vorhandenen Ressourcen.

5.2.3. Schritt 3 – Festlegung der Pflegeziele Zu jedem erfassten Pflegeproblem ist ein Pflegeziel, welches realistisch, erreichbar und überprüfbar sein soll festgelegt. Die Festlegung von Zielen orientiert an den Wünschen, der Akzeptanz und den vorhandenen Ressourcen des Kunden.

5.2.4. Schritt 4 – Maßnahmenplanung Zu jedem Pflegeziel sind Pflegemaßnahmen zu planen. Diese werden möglichst konkret auf folgende W-Fragen formuliert:  Wer macht?  Wann?  Was?  Wie?  Womit? In der Maßnahmenplanung werden die erstellten Pflegestandards mit aufgeführt, um ein einheitliches Handeln aller Mitarbeiter zu gewährleisten.

5.2.5. Schritt 5 – Intervention Maßnahmen sind wie geplant durchzuführen und entsprechend unserer Verfahrensanweisungen und Standards in der entsprechenden Klientenakte zu dokumentieren.

5.2.6. Schritt 6 – Evaluation Die Evaluation der Pflegeplanung ist aktives Qualitätsmanagement. In dieser letzten Phase des Pflegeprozesses wird die Wirksamkeit der geleisteten Pflege beurteilt und somit die Pflegequalität gesichert. Ist ein Ziel nicht erreicht worden, sind die Gründe dafür zu finden und eine Festlegung neuer Ziele vorzunehmen. Dabei ist zu beachten:  Sind neue Informationen hinzu gekommen?  Sind neue Probleme aufgetreten?  Sind die angestrebten Ziele erreichbar/realistisch?  Waren die Maßnahmen entsprechend der erstellten Planung durchführbar? Der Pflegeprozess ist nie abgeschlossen, es ist ein dynamischer Prozess, aber auch eine Herausforderung. erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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Alle 6 Schritte des Pflegeprozesses werden nach dem PDCA -Zyklus ständig wiederholt.

5.3. Pflegedokumentation Unser Pflegedienst hat ein auf sich abgestimmtes Dokumentationssystem eigens entwickelt. Diese beinhaltet:        

      

Monatlich zu erstellende Leistungsnachweise SGBXI und V, auf denen die Einsatzzeit, die erbrachte Leistung und die durchführende Kraft ersichtlich sind. Deckblatt, auf dem die Erreichbarkeit des Pflegedienstes und des behandelnden Arztes ersichtlich wird. Überleitungsbogen, um eine nicht geplante Krankenhauseinweisung vorbereitet zu haben. Stammblatt, auf dem persönliche Erhebungsdaten, Diagnosen und alle pflegerelevanten Daten erfasst sind, wie Konfession, vorhandene Hilfsmittel, Allergien. Medikamentenplan, dieser beinhaltet die ärztlich verordneten Medikamente mit ihrer Applikationsform und deren Wirksamkeit. Der Biographiebogen beinhaltet aktuelle und vergangene Daten und Erlebnisse des Klienten. Das Kommunikationsblatt ist für den Informationsaustausch zwischen Pflegedienst und behandelnden Arzt. Im Protokoll „Ärztliche Anordnungen“ werden Änderungen die die aktuelle Behandlung des Klienten betreffen und telefonisch, per Fax oder auf andere Art und Weise weitergegeben werden durch den behandelnden Arzt zeitnah mit Handzeichen vermerkt. Der Durchführungsnachweis dokumentiert zusätzlich zu erbringende Prophylaxen (die nicht in der Pflegeplanung aufgeführt sind) und Pflegerelevante Daten. Das Vitalwerteprotokoll ist eine Übersicht bezüglich Größe, Gewicht, Puls, Blutzucker und Blutdruck des Klienten, welche monatlich oder bei Bedarf mit Handzeichen erfasst werden. Im Diabetikerprotokoll wird ersichtlich welchen Blutzuckerwert ( wenn vom Arzt verordnet) der Klient an welchem Tag zu welcher Uhrzeit hatte und wie viel Einheiten Insulin injiziert wurden sowie das Handzeichen. Der Injektionsplan beinhaltet die Injektion, Handzeichen sowie die Einstichstelle des verabreichten Medikamentes. Schmerzmittel-/ Pflasterprotokoll dokumentiert die Verabreichung eines Schmerzpflasters, insbesondere Datum, Uhrzeit, Handzeichen und Lage. Die Bedarfsmedikation protokolliert die Verabreichung von Medikamenten die bei Bedarf vom Arzt verordnet wurden. Dabei ist der Grund sowie Datum und Uhrzeit mit Handzeichen der Applikation zu vermerken. In der Wunddokumentation werden die Beschaffenheit und das Aussehen der Wunde beschrieben. Die Verlaufsbeschreibung dokumentiert den Wundheilungsprozess sowie die Versorgung nach ärztlicher Anordnung mit entsprechendem Handzeichen.

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Ambulanter Pflegedienst mit Herz   



      

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Das Ein- und Ausfuhrprotokoll dokumentiert den Vergleich von Flüssigkeitsaufnahme und Flüssigkeitsausscheidung. Im Sondennahrungsprotokoll wird die Menge der zugeführten Flüssigkeit mittels einer PEG- Sonde mit Handzeichen dokumentiert. Mit der Braden-Skala wird mittels eines Punktewertes das Dekubitusrisiko eingeschätzt. (angelehnt an den von DNQP veröffentlichten Expertenstandard Dekubitusprophylaxe) o Der Bewegungsplan ist ein Resultat aus einem festgestellten Dekubitusrisiko und wird auf jeden Klienten individuell angepasst. Er beinhaltet die täglichen Bewegungsabläufe, die mit Handzeichen zu versehen sind. Mit der Sturzrisikoskala wird das Sturzrisiko individuell eingeschätzt. o Die Dokumentation eines Sturzes erfolgt, wenn ein Klient gestürzt ist. o In der Sturzprophylaxe werden Maßnahmen beschrieben und deren Umsetzung dokumentiert, um das Sturzrisiko zu vermindern. (angelehnt an den von DNQP veröffentlichten Expertenstandard Sturzprophylaxe) Die Schmerzeinschätzung erfolgt mit Hilfe eines Schmerzerhebungsbogens und einer individuellen Schmerzeinschätzung. (angelehnt an den von DNQP veröffentlichten Expertenstandard Schmerzmanagement) Die Einschätzung des Kontrakturenrisikos erfolgt per Risikoskala. Je nach Ergebnis werden Maßnahmen geplant und Beratungen durchgeführt. Fixierungen sind zu dokumentieren mit Datum, Art und Einwilligung des Klienten. Das erstellte Protokoll beim Ersthausbesuch wird mit allen Informationen in die Klientenakte geheftet. Die Pflegeplanung ist ein wichtiger Bestandteil, sie beschreibt die zu erbringenden Maßnahmen, Probleme und Fähigkeiten des Klienten und ist bei Änderungen sofortig zu erneuern. Ein Duplikat vom Pflege- Schlüssel-, Hausnotruf- und Behandlungsvertrag ist unbedingt beim Klient abzuheften. Das Hausnotrufprotokoll dokumentiert die Funktionstüchtigkeit de Hausnotrufgerätes.

Die Klientenakte wird bei dem Kunden vor Ort hinterlegt. In Ausnahmefällen, bei stark verwirrten Klienten darf die Dokumentation im Pflegedienst in einem abschließbaren Schrank aufbewahrt werden.

5.4. Das eingesetzte Pflegemodell der 13 AEDL’s nach Monika Krohwinkel Unsere Einrichtung hat sich bewusst für die Ausrichtung an dem Pflegemodell Monika Krohwinkel’s entschieden, da sie den Mensch als ganzheitliches, durch die Erfahrungen geprägtes, individuelles Wesen beschreibt. Die Fähigkeit sich als Mensch weiter zu entwickeln und selbst zu verwirklichen macht sie nicht abhängig von Alter, Krankheit oder Behinderung.

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Monika Krohwinkel benennt in ihrer Theorie 13 Bereiche, die untereinander in einer Wechselbeziehung stehen d.h., dass jede AEDL Auswirkungen auf die anderen AEDL - Bereiche haben kann.  Das AEDL - Strukturmodell

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Kommunizieren können Sich bewegen können Vitale Funktionen aufrechterhalten Sich pflegen können Essen und Trinken können Ausscheiden können Sich kleiden können Ruhen, Schlafen und sich entspannen können Sich beschäftigen lernen und sich entwickeln können Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten können Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können Soziale Bereiche des Lebens sichern und Beziehungen gestalten können Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können

5.4.1. Kommunizieren können Kommunikation heißt, mit anderen Menschen in Verbindung stehen durch Mimik, Gestik, verbal oder auch schriftlich. Aufgabe unseres Pflegepersonals ist es, die Kommunikation und die Beziehung zum Klientel zu fördern und zu unterstützen. Außer der Fähigkeit sich mitteilen zu können sind die Orientierung in Bezug auf Personen, Zeit und Raum, das Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen sowie die Bewusstseinslage ebenso von Bedeutung. Das ausdrücken von Gefühlen und das Wahrnehmungsvermögen in Bezug auf Hören, Sehen, das Verstehen und Erkennen von verbalen oder schriftlichen Informationen sind ebenfalls Bereiche des Kommunizierens und werden von uns so gut wie möglich erhalten und gefördert. Krohwinkel ordnet das Empfinden von Kälte und Wärme, das Ausdrücken von Schmerzen in diese AEDL ein. Für unseren Pflegedienst heißt das, dass Kommunikation nicht nur verbales Ausdrücken bedeutet sondern, dass durch die Anwendung von ausgesuchten Hilfsmitteln und ein kontinuierlicher Beziehungsaufbau die Kommunikation zu jedem Einzelnen fördert, unabhängig auf welche Art und Weise.

5.4.2. Sich bewegen können Durch Bewegung fühlt sich der Mensch lebendig und selbstständig, man kann auch sagen, dass das „sich eigenständig bewegen können“, ein „Stück Freiheit“ bedeutet. Für uns heißt das, dass wir dem Mensch in seiner gewohnten Umgebung so unterstützen, dass er die größtmögliche Bewegungsfähigkeit und Bewegungsfreiheit erlangen kann. Dabei sind der Einsatz von Hilfsmitteln und der richtige Umgang damit von großer Bedeutung. Sich bewegen können schließt Bewegungen innerhalb und erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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außerhalb des Bettes mit ein. Die Berücksichtigung von Spasmen, Lähmungen, Gleichgewichtsstörungen usw. spielen eine zentrale Rolle während des Pflegeprozesses. Die Lagerung zur Vermeidung von Dekubiti und Ödembildungen bilden ebenso einen wichtigen Teil wie die Thromboseprophylaxe in diesem Bereich. Unsere Einrichtung ist bestrebt nach den Richtlinien des Expertenstandards Dekubitusprophylaxe und den relevanten Prophylaxen zu pflegen um den Klient größtmögliche Mobilität gewährleisten zu können.

5.4.3. Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten Krohwinkel bezieht sich in dieser AEDL auf alle lebenserhaltenden Funktionen des Körpers. Als Kerngebiete sind hier die Atmung, Kreislaufsituation, Temperaturregulierung und die Transpiration zu nennen. Unsere Aufgabe ist es, bei Störung dieser Funktionen durch Krankheit oder Behinderung, dem Klienten Hilfe zu leisten d.h., in entsprechenden Situationen pflegerische Maßnahmen einzuleiden in Zusammenarbeit mit den relevanten Ärzten und adäquat zu reagieren. Um eine regelmäßige Kontrolle sowie Überblick in diesem Bereich zu haben, wird bei jedem Klient einmal monatlich eine Vitalwertekontrolle durchgeführt, bei der Puls, Blutdruck, Gewicht, Blutzucker und Größe (halbjährlich) kontrolliert werden. Bei Auffälligkeiten kontaktieren wir sofort den betreuenden Hausarzt.

5.4.4. Sich pflegen In diesem Bereich ist es wichtig, dass das Personal ein gutes Verhältnis zwischen Nähe und Distanz bewahrt, da es bei Hilfestellung oder vollständiger Übernahme in den Intimbereich eines Menschen eindringt. Daraus erschließt sich die große Bedeutung der Erhaltung sowie Förderung von vorhandenen Fähigkeiten und somit auch die Einschätzung wie viel Hilfe der entsprechende Klient benötigt. Die Kontrolle der Haut und die entsprechende Hautpflege sind wichtige Maßnahmen während der Körperpflege. Es ist auf Hautschäden, wie Rötungen, Schwellungen, Ödembildungen usw. besonders zu achten, um eventuelle Schäden frühzeitig zu erkennen und schnell behandeln zu können. Die Körperpflege wird bei jedem Klient individuell, nach seinen Wünschen und Gewohnheiten von uns durchgeführt.

5.4.5. Essen und Trinken Essen dient dem physischen sowie psychischen Wohlbefinden und gehört zu einem der wichtigsten Bedürfnisse des Menschen. Eine gut geführte Biographiearbeit ist in dieser AEDL von großer Bedeutung. Gewohnheiten, Vorlieben, Abneigungen, Allergien usw. sind wichtig, um das Bedürfnis eines jeden Klienten individuell befriedigen zu können. Man beachte das Umfeld in dem gespeist wird sowie auch das Anrichten der Mahlzeit. Essen und Trinken ist eng verbunden mit dem Bereich „Kommunizieren können“, da Essen in der Gemeinschaft appetitanregend und kommunikationsfördernd wirken kann. Es ist vor allem auf die Menge der Nahrungsaufnahme, das Geschmacksempfinden des Klienten und auf die Art und Weise der Kost zu achten, passiert, diätisch, Sondenkost oder parenterale Ernährung. Beim Trinken ist es wichtig auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr und auf die gegebenen Umstände zu achten, erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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wie z.B. festgelegte Flüssigkeitsmengen aufgrund von verordneten Medikamenten. Bei Störungen in diesem Bereich ist ein entsprechendes Trink- und/oder Nahrungsprotokoll zu führen. Eine zentrale Rolle spielen aber die Koordination von Kauen und Schlucken und der Zustand der Zähne. Bei Defiziten werden vom Pflegepersonal entsprechende pflegerische Maßnahmen eingeleitet. Für die meisten Klienten sind die täglichen Mahlzeiten ein zentraler Punkt im Alltagsgeschehen und werden in unserer Einrichtung nach Wunsch und Gewohnheit jedes Einzelnen respektiert und so gut wie möglich befriedigt.

5.4.6. Ausscheiden können Der Bereich Ausscheidung wird in unserer Gesellschaft weitestgehend tabuisiert. Viele Menschen versuchen ihre Inkontinenz zu verstecken, dies kann große Auswirkungen auf den Bereich „Essen und Trinken“ haben und sich als Nahrungs- und Flüssigkeitsverweigerung darstellen. In dieser AEDL steht die Förderung der Kontinenz im Mittelpunkt und es werden damit zusammenhängend Pflegehilfen zur Bewältigung individueller Inkontinenzprobleme gegeben. Bei der Urinausscheidung ist auf die Menge, Häufigkeit, Geruch, Harnverhalten usw. zu achten, bei der Stuhlausscheidung ebenso auf Menge, Häufigkeit, Beschaffenheit und damit auftretenden Problemen wie Diarrhö, Obstipation usw. Ein kontinuierliches Toilettentraining und die Möglichkeit zu geben auf die Toilette gehen zu können sind wichtig um die Kontinenz zu fördern. Es ist ebenso von Bedeutung biographische Daten bezüglich der Ausscheidung zu sammeln, um eventuelle Rituale die der Klient hat, fortführen zu können. Feingefühl, eine gute Beziehung zwischen Distanz und Nähe sind enorm wichtig um das Ziel, die Kontinenz zu fördern zu erreichen. Um unser Klientel einschätzen zu können und entsprechend handeln zu können wird ein Ein- und Ausfuhrprotokoll sowie ein Durchführungsnachweis geführt.

5.4.7. Sich kleiden Die Art und Weise der Kleidung ist für viele Menschen sehr wichtig, da sie damit eine bestimmte Gruppenzugehörigkeit, Ausdruck von Individualität oder andere durch Erfahrungen gesammelte Gewohnheiten nach Außen präsentieren wollen. Es ist von großer Wichtigkeit die Auswahl der Kleidung soweit wie möglich dem Klienten zu überlassen und auch die Hilfestellung beim An- und Auskleiden auf das Notwendige zu beschränken. Auch bei bettlägerigem Klientel achtet das Personal nicht nur auf Bequemlichkeit sondern vor allem auf Wünsche des Klienten.

5.4.8. Ruhen und Schlafen Im Bereich „Ruhen und Schlafen“ sind vor allem die Schlafgewohnheiten des Klientel’s von Bedeutung. Die Einsatzzeiten werden auf den individuellen Schlaf- Wachrhythmus abgestimmt. Rituale vor dem „zu Bett gehen“ sowie morgendliche Rituale beim aufstehen werden von uns berücksichtigt und akzeptiert. Unsere Einrichtung legt großen Wert auf die Schlafqualität und leitet bei Defiziten entsprechend die pflegerischen Maßnahmen ein, beispielsweise bei Nykturie benötigte Pflegehilfsmittel zu beschaffen. erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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5.4.9. Sich beschäftigen Die Gestaltung des Alltags hat Einfluss auf viele AEDL’s. Ein strukturierter Tagesablauf ist für viele Klienten von großer Bedeutung. Dabei spielen biographische Daten, psychische Faktoren, physiologische Faktoren und die Umgebung in der sie sich befinden eine Rolle. Unsere Aufgabe ist es die vorhandenen Interessen zu erhalten sowie zu fördern und den Klient bei seinen täglichen Aktivitäten zu unterstützen.

5.4.10. Sich als Mann oder Frau fühlen Unsere Pflege soll beim Klient ein lebensbejahendes und positives Selbstempfinden als Mann oder Frau fördern. Die Sexualität eines jeden Menschen ist zu akzeptieren und man sollte jedem die Möglichkeit geben sein Empfinden ausdrücken zu können. Eine gute Beziehung von Distanz und Nähe sind wichtig um die Klienten individuell zu pflegen und auf deren Gefühle, ausgelöst durch Erfahrungen oder nicht befriedigte Bedürfnisse, einzugehen.

5.4.11. Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen Laut Krohwinkel sind die räumliche Ausstattung, die Art und Anordnung der Möbel, die Sitzmöglichkeiten, die Beschaffenheit des Bettes, Orientierungshilfen usw. sehr wichtig für eine sichere und selbständige Lebensführung. Unsere Einrichtung ist bestrebt Stürze und Einschränkungen im Lebensumfeld unseres Klientel’s zu vermeiden. Eine zentrale Rolle spielt hier der Expertenstandard Sturzprophylaxe bei dem eine intakte Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst und Angehörigen/Betreuern von großer Bedeutung ist. Dem Klienten soll durch eine adäquate Umsetzung vor allem psychische Sicherheit vermittelt werden.

5.4.12. Soziale Bereiche des Lebens sichern In dieser AEDL soll der Klient bei der Aufrechterhaltung bestehender Beziehung unterstützt und die Integration in ein selbst gewähltes soziales Umfeld gefördert werden. Die Klienten sollen vor Deprivationen und Isolation geschützt werden. Die Wohnung und deren soziales Umfeld spielen ebenso eine Rolle. Die örtlichen Gegebenheiten, Risiken wie Treppen, hohe Etagen sowie die Ausstattung der Wohnung sind nach Krohwinkel auch zu berücksichtigen. Diese können ausschlaggebend sein, ob der Klient überhaupt die Möglichkeit hat, Kontakt zu seinem Umfeld selbständig aufnehmen zu können. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Defizite auszugleichen und die bestehenden Kontakte durch Engagement aufrecht zu erhalten.

5.4.13. Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen Wir wollen unsere Klienten bei der Auseinandersetzung mit existentiellen Erfahrungen wie Isolation, Angst, Tod, Ungewissheit und Sterben begleiten. Die Pflege unterstützt die existenzfördernden Erfahrungen wie Sicherheit, Wohlbefinden, Hoffnung und Lebensfreude. Krohwinkel hat folgende Unterteilung der existentiellen Erfahrungen vorgenommen: erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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 Existenzfördernde Erfahrungen o o o o o o o o

Zuversicht/Freude Sicherheit Hoffnung Wohlbefinden Sinn finden Vertrauen Integration Wiedergewinnung von Unabhängigkeit

 Existenzgefährdende Erfahrungen o o o o o o o o o

Sorge/Angst Verlust von Unabhängigkeit Misstrauen Isolation Trennung Ungewissheit Hoffnungslosigkeit Schmerzen/Sterben Langeweile

 Erfahrungen, die existenzfördernd oder existenzgefährdend sein können o Lebensgeschichtliche Erfahrungen o Kulturgebundene Erfahrungen o Wiedergewinnung von Unabhängigkeit Unsere Palliativversorgung spielt in dieser AEDL eine große Rolle, da eine individuelle Schmerzbehandlung existenzfördernd wirken kann. In Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuern und dem Hospizdienst der Malteser wollen wir jeden Klienten in den verschiedenen Phasen seines Lebens individuell begleiten, beraten und betreuen. Wir als Pflegedienst nutzen die AEDL’s als Orientierungshilfe für die Einschätzung von Problemen, Bedürfnissen und Fähigkeiten unseres Klientel’s.

5.5. Pflegeüberleitung Der Umgang mit der Pflegeüberleitung ist in unserem Unternehmen standardisiert. Der Pflegeüberleitungsbogen wird regelmäßig in Anlehnung an die Mitarbeit im Pflegenetzwerk Vogtlandkreis überarbeitet. Ziel ist es, eine qualitative Betreuung vor der Verlegung in eine andere Einrichtung und nach der Verlegung aus einer anderen Einrichtung zu sichern und Versorgungslücken ausschließen. Grundlage für die Überleitung von unserem Unternehmen in eine andere Institution sind ein vollständig ausgefüllter Pflegeüberleitungsbogen, welcher sich in der Klientenakte befindet sowie ein aktueller Medikamentenplan. Diese Dokumente werden in die neue Einricherstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr Seite 31 von 35 überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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tung mitgegeben und wenn notwendig ausreichend Hygieneartikel und Kleidung. Der Überleitungsbogen ist bei Änderungen, die den Klient betreffen, erneut auszufüllen. Wenn der Klient aus einer anderen Einrichtung in unser Unternehmen zurück verlegt wird, wird bei Klienten, welche im SGB XI versorgt werden eine Pflegevisite durch die PDL durchgeführt. Bei Klienten, welche im SGB V versorgt werden, wird eine Krankenhausentlassungsvisite durch eine examinierte Fachkraft oder die PDL durchgeführt. Es werden die Vitalwerte überprüft und ins entsprechende Protokoll eingetragen, die Braden – Skala sowie bei Bedarf das Sturzrisiko sind erneut auszufüllen und eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt bezüglich des Entlassungsberichtes sowie des aktuellen Zustandes wird von uns gehalten. Bei Bedarf wird ein Antrag auf Pflege gestellt und die Leistungen dem aktuellen Pflegebedarf, unter Absprache mit dem Klienten und dessen Angehörige/Betreuer angepasst.

5.6. Durchführung von Pflegevisiten Visiten sind von großer Bedeutung für unser Qualitätsmanagement, um Defizite zu erkennen und entsprechend handeln zu können. Wie im vorangegangen Kapitel erwähnt, werden Visiten bei Verlegung aus einer anderen Einrichtung in unser Unternehmen beim betreffenden Klient durchgeführt. Generell führen wir Klientenvisiten im Abstand von 6 Monaten durch. Dabei werden das Umfeld, der Allgemeinzustand, der aktuelle Pflegebedarf und vor allem die Kundenzufriedenheit begutachtet. Eine Überprüfung der Klientenakte auf Vollständigkeit und Aktualität werden ebenso vorgenommen und anschließend ausgewertet. Wir führen in Abständen von 12 Monaten Mitarbeitervisiten durch, verantwortlich ist dafür die PDL oder ihre Stellvertretung. Krankenhausentlassungsvisiten können auch von Pflegefachkräften durchgeführt werden. Dafür haben wir einen Bewertungsbogen erstellt, der die Zufriedenheit des Kunden bezüglich der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters, die Einhaltung der Standards unseres Unternehmens, die Einhaltung hygienischer Richtlinien, die Führung der Dokumentation, das kundenorientierte Arbeiten sowie das vollständige Erbringen aller erforderlichen Leistungen erfasst. Anschließend wird in einem Gespräch die Visite mit dem Betreffenden ausgewertet und auf Mängel sowie Auffälligkeiten hingewiesen. Wenn krawierende Mängel aufgetreten sind, wird eine nächste Visite nach sechs Monaten durchgeführt und bei gehäuften Beschwerden bezüglich einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters erfolgt eine sofortige Visite durch die PDL oder deren Stellvertretung.

5.7. Konzept zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter Unser Unternehmen legt Wert auf eine vollständige und nach unseren Vorstellungen ablaufende Mitarbeitereinarbeitung. Die Einarbeitung liegt standardisiert vor und besteht aus vier Konzepten:    

Einarbeitung von Auszubildenden Einarbeitung nach Elternzeit Einarbeitung neuer Pflegehilfskräfte Einarbeitung neuer Pflegefachkräfte

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Daraus ist ersichtlich welcher Inhalt dem Personal vermittelt werden soll, dieser ist von der einarbeitenden Kraft sowie dem Betroffenen gegenzuzeichnen. Für die Einarbeitung neuer Pflegefach- und Pflegehilfskräfte gibt es zeitliche Begrenzungen von jeweils 3 und 6 Monaten, um ein Zwischen- und Abschlussgespräch zu führen sowie zu dokumentieren. Ein Protokoll für die Kenntnisnahme relevanter Verfahrensanweisungen, die Schweigepflichterklärung, Umgang mit der Dienstkleidung, die Betriebsordnung und Regelung zur Benutzung der Büroräume sind ebenso zur Einarbeitung , vorrangig von der PDL oder deren Stellvertretung zu erläutern und vom Personal gegenzuzeichnen. Während der Einarbeitungszeit wird ein Weiterbildungsbedarf der betreffenden Person erfasst und entsprechend darauf reagiert. Somit können wir als Unternehmen ein einheitliches Handeln absichern.

5.8. Die Entwicklung und Überarbeitung von Standards Unser Unternehmen überarbeitet und erstellt Standards um eine einheitliche Pflegequalität auf höchstem Niveau zu gewährleisten in 3 Bereichen:  Grundpflegestandards  Behandlungspflegestandards  Standards zur internen Qualitätssicherung Die Überarbeitung der Grundpflege- und Behandlungspflegestandards erfolgt durch die PDL, deren Stellvertretung und den Qualitätszirkel, in der Regel im Abstand von 2 Jahren, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gibt oder bei neuen Leistungen, die der Pflegedienst anbietet. Unsere Einrichtung geht wie folgt vor:  Grundpflegestandard: Der Standard wurde aus den oben genannten Gründen überarbeitet und wird nun von der PDL, deren Stellvertretung oder der Qualitätsbeauftragten den Pflegehilfskräften, Pflegefachkräften sowie den Auszubildenden bei Fort- und Weiterbildungen oder Dienstberatungen vorgestellt. In dieser Phase werden Fakten bezüglich der Vorgehensweise / dem Inhalt des Standards ausgetauscht und anschließend nochmals Änderungen vorgenommen. Nach Fertigstellung wird der Standard implementiert und die Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, nach diesen Richtlinien zu handeln.  Standard zur internen Qualitätssicherung Die Pflegedienstleitung ist bestrebt Standards zur Sicherung der internen Qualität zu erstellen und zu überarbeiten, wie z.B. das Schreiben einer Pflegeplanung. Wir geben damit die Vorgehensweise vor, die qualitätssichernden Maßnahmen einheitlich durchzuführen. Die PDL und deren Stellvertretung sind für die Implementierung und vorherige Erläuterungen bei dem Personal bei Fort- und Weiterbildungen oder Dienstberatungen verantwortlich. Wir als Ambulanter Pflegedienst haben eine klare Trennung zwischen Verfahrensanweisungen und Standards. Verfahrensanweisungen sind strikt zu befolgen und erstellt am: 26.10.2009 erstellt von: Kerstin und Christin Ziehr überarbeitet am: 28.01.2011 von: Kerstin und Christin Ziehr

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lassen kaum bzw. keine Abweichung vom Inhalt zu, wobei Standards eine größere Auswahl an Handlungsweisen beinhaltet.

5.9. Organisation unseres internen Qualitätszirkels Seit einigen Jahren besteht unser interner Qualitätszirkel. Er ist ein wichtiger Bestandteil unseres Qualitätsmanagements und wurde von unserer Qualitätsbeauftragten gegründet. An diesem Zirkel nehmen teil:   

eine festgelegte Fach- und Hilfskraft ein Auszubildender PDL oder deren Stellvertretung

Die Qualitätsbeauftragte legt fest, wann und in welchen Abständen sich die betreffenden Personen sich zu einem Zirkel zusammen finden (Plan wird für ein Jahr ausgehängt). Zu diesen Treffen werden aktuelle Probleme aufgegriffen, diskutiert und überarbeitet. Hauptsächlich liegen die Schwerpunkte bei der Umsetzung und Erarbeitung von Standards sowie Expertenstandards und die Nutzung, Überarbeitung und Neuerstellung unserer Dokumentation. Des Weiteren wird ein Fort- und Weiterbildungsbedarf für unser Personal ermittelt und organisiert. Die Treffen werden von der Qualitätsbeauftragten protokolliert und abgeheftet. Die Gruppenleiter haben die betreffenden Mitarbeiter (siehe Organigramm) über wichtige Inhalte zu informieren. Der betreffende Auszubildende hat allen anderen Auszubildenden ebenso wichtige Inhalte mitzuteilen. Unsere Qualitätsbeauftragte nimmt an den externen Qualitätszirkeln des ABVP sowie mindestens einmal jährlich an externen Weiterbildungen teil, um die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse in unserem Unternehmen umzusetzen.

5.10. Fort- und Weiterbildung In unserem Pflegedienst legen wir großen Wert auf eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung jedes einzelnen Mitarbeiters. Wir bieten interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten an. Alle organisierten Fortbildungen in unseren Geschäftsräumen statt findenden sind für alle auf einem aushängenden Fort- und Weiterbildungsplan ersichtlich. Dieser beinhaltet das Fortbildungsthema, Datum, Uhrzeit und Referent sowie das betreffende Personal. Weitere Möglichkeiten nutzen wir über das Helios – Klinikum und umliegende Berufsschulen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet an mindestens 6 Weiterbildungen pro Jahr teilzunehmen. Der Inhalt der Weiterbildung wird in Form eines schriftlichen Tests anschließend an die Fortbildung oder im Laufe der folgenden Woche geprüft. Wenn uns Defizite im Pflegealltag aufgefallen sind nutzen wir schriftliche Überprüfungen, um zu ermitteln ob ein Weiterbildungsbedarf besteht. Alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind durch eine Anwesenheitsliste von jedem anwesenden Mitarbeiter gegenzuzeichnen.

5.11. Bereitstellung von Fachliteratur und Fachzeitschriften

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Unsere Mitarbeiter haben die Möglichkeit monatlich die Zeitschrift „Heilberufe“ zu lesen und sich über neuste Erkenntnisse in der Altenpflege zu informieren. Des Weiteren werden durch die Qualitätsbeauftragte und Pflegedienstleitung erforderliche Fachliteraturen bestellt und sind für jeden Mitarbeiter zur Nutzung zugänglich. Für die führenden Pflegefachkräfte haben wir ein Abonnement über die Zeitschrift „pdlkonkret“, um nach aktuellen Richtlinien und Führungsstilen arbeiten zu können. Das Personal wird regelmäßig auf neu bestellte Fachliteraturen hingewiesen.

5.12. Beschwerdemanagement Wir verstehen unser Beschwerdemanagement als zentralen Baustein unseres Qualitätssicherungssystems. Wir wollen bestmöglichen Service bieten und gehen daher systematisch und offen mit Beschwerden um. Wir nutzen Beschwerden um unsere Angebote und Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Die Beschwerden werden in einem Aufnahmebogen schriftlich festgehalten. Dort wird eine kurze inhaltliche Angabe zur Beschwerde von dem betreffenden Mitarbeiter geschrieben. Es werden Zielsetzung und eingeleitete Maßnahmen des Pflegedienstes festgelegt. Der Kunde wird über die Ziele und Maßnahmen informiert und die Kundenzufriedenheit evaluiert. Für dieses Verfahren ist je nach schwere der Beschwerde die Einschaltung der Pflegedienstleitung nicht immer notwendig.

Unser Pflegedienst ist bemüht, dieses Konzept regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen und zu aktualisieren.

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