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Auslegung von optischen und akustischen Signalgeräten
Was können Sie erwarten ?
Pfannenberg Normen zur Alarmierung Optische + Akustische Alarmierung - Grundlagen zur Wahrnehmung - Auslegung der Geräte Diskussion
Wer ist Pfannenberg? -Mittelständisches Unternehmen aus Hamburg -1954 gegründet -260 Mitarbeiter -Gesellschaften in UK, USA, Singapur, F und I -eigene Entwicklung, Fertigung und Vertrieb
Was macht Pfannenberg?
-Elektrotechnik für die Industrie -Blitzleuchten, Schallgeber, Mehrfachleuchten (Ex und nicht EX) -Filterlüfter, Klimageräte -Heizungen, Thermostate -Rückkühlanlagen
Optische und akustische Warngeräte in der Industrie werden intensiv in 2 Gebieten von Alarmsystemen verwendet: •
Feueralarmierung und Räumungssignal
•
Maschinensicherheit
Grundlagen zur Maschinensicherheit In Übereinstimmung mit der europäischen Richtlinie 98/37/EC ( Maschinenrichtlinie) müssen passende optische und akustische Alarmierungsgeräte an den Maschinen installiert sein, um Menschen bei Gefahr zu alarmieren. Die folgenden Normen sind die wichtigsten Dokumente zu diesem Thema : • EN 457: Sicherheit von Maschinen – Akustische Gefahrensignale Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung • EN 842: Sicherheit von Maschinen – Optische Gefahrensignale Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung
• EN 981: Sicherheit von Maschinen – System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale
Grundlagen zur Maschinensicherheit • EN 60073:
Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-MaschineSchnittstelle, Kennzeichnung
• EN 61310-1: Sicherheit von Maschinen – Anzeigen, Kennzeichnen und Bedienen Teil 1: Anforderungen an sichtbare, hörbare und tastbare Signale • EN 60204-1: Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen; Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Grundlagen Notfallsysteme • DIN 33404-3: Gefahrensignale für Arbeitsstätten – Akustische Gefahrensignale Einheitliche Notsignale Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen • EN 54-3:
Feuermelder und Feueralarmierungssysteme 3: Feueralarmierungsgeräte: Schallgeber
• prEN 54-23: Feuermelder und Feueralarmierungssysteme 23: Feueralarmierungsgeräte: Optischer Alarm
Grundlagen Notfallsysteme • UL 1638:
optische Signalgeräte – Private-Mode Emergency and General Utility Signaling
• ANSI/NFPA 72:
National Fire alarm Code Betriebsmittelvorschriften Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) Arbeitsschutzrichtlinien
Grundlagen Notfallsysteme • UVV – See §143 • Anwendung des IMO codes für Alarmeinrichtungen • rechtsverbindliche Schiffsausrüstung
Akustische Alarmierung, Grundlagen Üblicherweise wird die Lautstärke eines Schallgebers in dB(A) ausgedrückt, gemessen wird in 1m Abstand (USA 10 feed!) Der Wirkungsbereich eines Schallgebers läßt sich dagegen nicht ohne weiteres bestimmen, da diese Angabe von verschiedenen unbekannten Faktoren abhängt, wie z.B.: – Art des Tones – Windgeschwindigkeit und -richtung – Nebel, Regen usw.
– Störschallpegel ,- Reflektionen,- Hörvermögen
Akustische Alarmierung, Grundlagen Die subjektive oder wahrgenommene Lautstärke ist abhängig von verschiedenen komplexen Faktoren: • menschliches Ohr: die höchste Empfindlichkeit gegenüber Geräuschen besteht zwischen 2kHz und 5kHz. Der Hörbereich erstreckt sich von 20Hz bis 20kHz. • niedrigere Frequenzen (bei gleichem Schallpegel) werden als leiser wahrgenommen. Dies ist bei kleineren Schallpegeln um so ausgeprägter.
Akustische Alarmierung, Grundlagen Um die gleiche Lautstärke, die ich bei 1kHz und 70 dB empfinde, zu spüren, muss ich bei einer Frequenz von 50Hz mit 85 dB arbeiten. Da ist der Effekt des sogenannten (A) Filters. Schallgeber, die durchdringend laute Töne abstrahlen, haben daher eine höhere StromAufnahme. Das ist ein Leistungsmerkmal.
Akustische Alarmierung, Grundlagen Der Druckpegel wird für folgenden Bereich angegeben: 10 dB untere Hörgrenze und 130 dB obere Schmerzgrenze. Ein Anstieg von 6 dB bedeutet eine Verdoppelung des Schalldruckes.
Ein Anstieg um 10 dB erscheint doppelt so laut. Als kleinster Anstieg kann eine Schallpegeldifferenz von 3 dB als Unterschied wahrgenommen werden.
Akustische Alarmierung, Grundlagen Schmerzgrenze
>130 dB
Flugzeug, Feuerwerkkracher
120 dB
Presslufthammer
110 dB
LKW
100 dB
Auto
90 dB
Telefon, lauter Arbeitsplatz
80 dB
Büro
60 - 70 dB
Vogel (Natur), Unterhaltung
40 – 50 dB
Uhr, Wohnzimmer
30 dB
Wald, Schlafzimmer
20 dB
untere Hörgrenze
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