Telefax 040/78 76 93 - Landwirtschaftskammer Hamburg

January 17, 2018 | Author: Anonymous | Category: Wissenschaft, Biologie, Zoologie
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Merkblatt zur Reduzierung der Kontamination durch Dioxine bei der Futterwerbung bzw. Beweidung im Überflutungsbereich der Elbe Dioxine entstehen bei einer Vielzahl von industriellen Verbrennungsprozessen und sind somit fast überall verbreitet. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollten Dioxine möglichst aus der menschlichen Nahrung verbannt werden, weshalb die Landwirtschaft grundsätzlich alle Möglichkeiten ausschöpfen sollte das Erntegut von derartigen Belastungen frei zu halten. Vor allem im Überflutungsbereich und in ehemaligen Überflutungsbereichen der Elbe kann ein Risiko für Höchstgehaltsüberschreitungen in landwirtschaftlichen Kulturen nicht ausgeschlossen werden. Eine Kontamination von Futterpflanzen mit Dioxinen erfolgt vorwiegend durch die Verschmutzung mit belasteten Bodenpartikeln. Die Anhaftung von Bodenpartikeln an den Pflanzen kann durch das Lagern der Pflanzen auf der Bodenoberfläche, durch Aufwirbelung, durch Wettereinflüsse und Erntevorgänge beeinflusst werden. Da der Landwirt gesetzlich verpflichtet ist eigenverantwortlich die Einhaltung der Höchstgehalte nach Futtermittel- und Lebensmittelrecht sicherzustellen, sollen im Folgenden die Einflussnahmen des Landwirtes auf eine Dioxinbelastung, beginnend mit dem für den Landwirt geringsten Risiko, beschrieben werden: Grünland aus der landwirtschaftlichen Erzeugung nehmen Es steht jedem Landwirt grundsätzlich frei, Grünland nicht mehr für Futterzwecke zu nutzen. Das Anrecht auf die Betriebsprämie für diese Fläche bleibt erhalten, wenn der Aufwuchs z. B. einmal im Jahr gehäckselt und auf der ganzen Fläche verteilt wird. Weitere Grünlandnutzung Sollten Sie das Grünland weiterhin als Futtergrundlage für Ihre Tiere nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen folgende Maßnahmen: 

Maulwurfshaufen sollten frühzeitig und mehrfach abgeschleppt werden.



Die Grünlandnutzung sollte grundsätzlich auf einer dichten Grasnarbe erfolgen, deshalb sind regelmäßige Nachsaaten zu empfehlen.



Befahren und Beweiden bei aufgeweichtem Boden ist zu vermeiden.



Bei der Grünlandschnittnutzung ist auf eine möglichst hoch gestellte Einstellung der Mäh- und Werbegeräte zu achten, damit möglichst keine Bodenpartikel in das Erntegut eingetragen werden.



Die Lagerung des Futters aus Überschwemmungsbereichen und ehemaligen Überschwemmungsbereichen sollte getrennt vom Futter von NichtRisikoflächen erfolgen, damit bei einem Dioxinnachweis nicht das komplette Futter entsorgt werden muss. 1



Ebenso sollten beim Einfahren des Erntegutes in die Fahrsilos die Schlepperreifen sauber sein.



Bei der Beweidung sollte auf eine nicht zu hohe Besatzdichte geachtet werden, lückige Bestände sollten nicht beweidet werden.



Die Beweidung der Überschwemmungsbereiche (und ehemaliger Überschwemmungsbereiche) sollte nur dem Jungvieh vorbehalten bleiben. Deren weitere Aufzucht oder Mast sollte im Stall oder auf Nicht-Risikoflächen erfolgen.



In abflusslosen Senken, Bracks und im Uferbereich sollte eine Auszäunung erfolgen, damit die Tiere dort kein Wasser aufnehmen. Stellen Sie deshalb Wasserwagen für die Tiere bereit!

Fazit: WERBEN ODER FÜTTERN SIE NUR SAUBERES FUTTER! Anmerkung Die o. g. Empfehlungen basieren auf den derzeit bekannten wissenschaftlichen Grundlagen. Sie sind nicht als Vorschrift für die Landbewirtschafter zu verstehen und greifen somit nicht in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit und Verantwortung des Landwirtes ein. Aus den oben genannten Empfehlungen können keine Ansprüche gegen die Landwirtschaftskammer abgeleitet werden. Bei Rückfragen rufen Sie mich bitte unter 040 / 78129122 an! Dr. Carola Bühler Hamburg, den 31. August 2009

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